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ACHTUNG: Die Vergabeunterlagen dienen nur der Information und werden erst in der zweiten
Verfahrensstufe relevant.
VERGABEUNTERLAGEN
für die Vergabe externe Kommunikation
und Öffentlichkeitsarbeit
Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 1
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- Einführung ..................................................................................................................... 4
1.1. Ausgangslage / Ziele ......................................................................................... 4
1.2. Erbetene Angebote ........................................................................................... 6
1.3. Ablauf des Vergabeverfahrens .......................................................................... 7
- Bewerbungsbedingungen ............................................................................................ 8
2.1. Grundlagen des Verfahrens ............................................................................... 8
2.2. Inhalt und Aufbau der Angebote ....................................................................... 8
2.3. Änderungen und Korrekturen an den Angeboten ............................................. 9
2.4. Nebenangebote ................................................................................................ 9
2.5. Unklarheiten / Rechtsverstöße / Fragen .......................................................... 10
2.6. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ..................................................... 10
2.7. Bietergemeinschaften und Nachunternehmer ................................................. 11
2.8. Angebotsfrist und Terminplan ......................................................................... 11
2.9. Kosten und Entschädigung .............................................................................. 12
2.10. Geheimhaltung ................................................................................................ 12
2.11. Vorbehalt der Aufhebung ................................................................................ 12
2.12. Kenntlichmachung von Geschäftsgeheimnissen .............................................. 13
2.13. Vergabekammer .............................................................................................. 13
- Leistungsinhalt ............................................................................................................ 15
3.1. Leistungsanforderungen und -umfang ............................................................ 15
3.2. Reaktionszeiten und Verfügbarkeiten .............................................................. 15
3.3. Qualifikation des Projektteams ........................................................................ 16
3.4. Pauschalfestpreis ............................................................................................. 16
3.5. Vertrag ............................................................................................................ 16
- Wertungssystem und Zuschlagskriterien ................................................................. 17
4.1. Wertungssystem .............................................................................................. 17
4.2. Zuschlagskriterien Rahmenvertrag .................................................................. 18
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 2
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4.2.1. Preis ...................................................................................................... 19
4.2.2. Qualität der Arbeitsprobe „Internetseite“ .............................................. 20
4.3. Zuschlagsentscheidung Rahmenvertrag .......................................................... 21
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 3
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1. Einführung
1.1. Ausgangslage / Ziele
Der Strukturwandel ist eine Generationen übergreifende und eine regionale Aufgabe, die
nicht an kommunalen Grenzen haltmacht: Als einer der drei großen Tagebaugebiete im
Rheinland umfasst der Tagebau Garzweiler verschiedene Kreise, Städte und Gemeinden in
zwei Regierungsbezirken. Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler wird von den Städten
Mönchengladbach, Erkelenz, Jüchen, Grevenbroich, Bedburg sowie der Landgemeinde Titz
getragen. Er umfasst ein Gebiet, in dem mehr als 440.000 Menschen leben. Das
Unternehmen RWE Power AG und die Region Köln-Bonn e.V. gehören dem Verband als
beratende Mitglieder an. Die Geschäftsstelle befindet sich direkt am Tagebau im Erkelenzer
Ortsteil Kuckum und damit im Rheinischen Revier.
Das Aufgabenspektrum des Zweckverbandes umfasst die Themenfelder Landschaft,
Gesellschaft, Wirtschaft, Städtebau sowie Infrastruktur. Zentrale Aufgabe des Verbandes ist
die Entwicklung und Umsetzung von Projekten in der Tagebaufolgelandschaft und ihrer
Umgebung. Darüber hinaus unterstützt der Zweckverband die Mitgliedskommunen
inhaltlich, fachlich und organisatorisch bei der Umsetzung eigener Strukturwandelprojekte
und vertritt ihre Interessen in der überregionalen Zusammenarbeit der Tagebauregionen.
In seiner Arbeit nutzt der Zweckverband jeweils Fördermittel zur Bewältigung des
Kohleausstiegs und des damit verbundenen Strukturwandels, die der Bund und das Land
Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stellen.
Mit dem beschlossenen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung bereits im Jahr 2030
(spätestens 2033) haben Strukturwandelprojekte im Gebiet des Tagebaus Garzweiler eine
große Bedeutung. Entsprechend wächst auch der Bedarf an externer Kommunikation.
Als übergeordnete Projekte, deren Umsetzung läuft, haben das „Innovation Valley
Garzweiler“ (mit der Entwicklung wichtiger Standortkonzepte, diversen externen Partnern in
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 4
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den regionalen Wirtschaftsverbänden und eigenem Auftritt als Wort-Bild-Marke in
Anlehnung an die des Zweckverbandes) sowie das Blau-Grüne Band Garzweiler (mit direkten
investiven Maßnahmen durch den Zweckverband) eine besondere Rolle bei den geplanten
und laufenden Projekten. Darüber hinaus hat sich der Zweckverband im Winter 2024
erfolgreich um die Ausrichtung der Internationalen Gartenausstellung 2037 beworben. Die
Ausrichtung der IGA wird ein Meilenstein in der Transformation der Landschaft und der
gesamten Region. In enger Abstimmung mit der Stadt Grevenbroich wird auf dem Gebiet
der Kommune ferner der Energiepfad 2.0 realisiert. Dieser Themenradweg rund um Energie
soll sich vorrangig an die Menschen der Region richten, aber auch an Tagestouristen. Er
verbindet Attraktion mit Information, Erlebnisse in der Natur mit Bewegung und Fitness.
Die genannten Projekte sind ebenfalls mit Maßnahmen im Rahmen dieser Vergabe zu
berücksichtigen und finden sich im Verzeichnis der Leistungsbeschreibung.
Mehr Informationen zum Zweckverband und seinen Projekten finden sich unter
Der Zweckverband vergibt zur Realisierung der vorgenannten Ziele einen Rahmenvertrag
mit einem Auftragnehmer über Agenturleistungen zur Unterstützung der
Öffentlichkeitsarbeit und des Marketings. Dies umfasst insbesondere die Betreuung von
Internetseiten, gestalterische Aufgaben sowie die Produktion von Foto-/Video-Inhalten. Das
maximale Auftragsvolumen liegt bei brutto EUR 550.000 (unabhängig von der Laufzeit von
zwei Jahren oder zwei Jahren zzgl. Verlängerungsoptionen).
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren mit der einseitigen Option zur
Verlängerung durch den Auftraggeber um jeweils zweimal ein Jahr.
Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler verfolgt mit der Auftragsvergabe insbesondere
die folgenden wesentlichen Ziele:
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 5
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• Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler sucht für den Rahmenvertrag einen sehr
erfahrenen, zuverlässigen, fachkundigen und leistungsfähigen Auftragnehmer, der die
Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes zeitnah erbringt.
• Kurze Reaktionszeiten für Rückmeldungen und hohe Flexibilität für Vorort-Termine sind
für den Projekterfolg von großer Bedeutung.
• Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler erwartet vom Auftragnehmer eine hohe
fachliche Qualität, Innovation, gegenseitige Loyalität und Rücksichtnahme.
• Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler erwartet vom Auftragnehmer fundiertes
Wissen und Erfahrung im Hinblick auf die kommunalpolitischen Abläufe in Nordrhein-
Westfalen.
1.2. Erbetene Angebote
Die bestmögliche Umsetzung des vorstehend beschriebenen Vorhabens setzt voraus, dass
die Angebote die Mindestanforderungen erfüllen, die in diesen Vergabeunterlagen
festgelegt sind.
Ausgehend von diesen Vergabeunterlagen, den in den Vergabeunterlagen beschriebenen
Gegebenheiten und Mindestanforderungen sowie den beigefügten Unterlagen müssen
die Angebote der Bieter insbesondere die in Kapitel 2, Ziffer 2.2 näher beschriebenen
Unterlagen und Erklärungen enthalten. Für ggf. mögliche Nachforderungen gelten die
Vorgaben unter Ziffer 2.2.
Der Leistungsinhalt wird in Kapitel 3 sowie dem Leistungsverzeichnis dargestellt. Die
Bieter müssen für ihre Angebotserstellung zu dem bei der Kalkulation der anzubietenden
Leistungen die genannten Vorgaben berücksichtigen.
Für die Angebotswertung benennt Kapitel 4 die Zuschlagskriterien mit den Grundsätzen
zur Wertung der Angebote.
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 6
[Seite 7]
1.3. Ablauf des Vergabeverfahrens
Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler vergibt die Leistungen im Rahmen eines
europaweiten Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
gemäß § 14 Abs. 3 VgV. Die Leistungen können aufgrund des kreativen Anteils nicht
abschließend beschrieben werden, sondern müssen in den Verhandlungen gemeinsam
erörtert und durch Konzepte weiter präzisiert werden. Zudem sollen die rechtlichen
Bedingungen zum Abruf der Leistungen aus den Rahmenverträgen verhandelt werden, um
Kalkulationsrisiken und Risikoaufschläge zu vermeiden.
Die Bieter dürfen bis zum xx.xx.2026, 12:00 Uhr, ein erstes indikatives Angebot
einreichen. Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler wird mit allen Bietern, die frist- und
formgerecht ein Angebot abgegeben haben, eine Verhandlungsrunde durchzuführen. Im
Anschluss erhalten die Bieter die Möglichkeit zur Überarbeitung und Abgabe eines
letztverbindlichen Angebotes
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 7
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2. Bewerbungsbedingungen
2.1. Grundlagen des Verfahrens
Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch und berücksichtigen Sie diese
vollständig bei der Erstellung Ihrer Angebote. Sollten sich gleichwohl Unklarheiten
ergeben, nutzen Sie bitte Ihr Fragerecht.
Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler vergibt den Auftrag auf der Grundlage dieser
Bewerbungsbedingungen und der weiteren Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen.
Das TVgG NRW ist anzuwenden.
Die Bieter dürfen bis zum xx.xx.2026, 12:00 Uhr die abgefragten indikativen Angebote
elektronisch in Textform einreichen.
2.2. Inhalt und Aufbau der Angebote
Die Angebote müssen sich auf sämtliche anzubietende Leistungen erstrecken sowie die in
diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen, Erklärungen und Angaben vollständig
enthalten.
Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen unter Fristsetzung steht im Ermessen
des Zweckverbands LANDFOLGE Garzweiler. Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler
wird sein Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
diskriminierungsfrei ausüben.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Die Verfahrenssprache und Sprache der Leistungserbringung ist Deutsch. Das Angebot ist
in sämtlichen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Unterlagen, die in einer
Fremdsprache eingereicht werden, sind beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 8
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oder vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzungen beizufügen.
Dies gilt auch für Prospekte, Dokumentationen und Handbücher.
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot mindestens einzureichen:
-
Vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis (Anlage)
-
Arbeitsprobe: Neugestaltung der Startseite von www.landfolge.de mit einem
gestalterischen Entwurf (Skizze), Konzeption der Struktur/Leserführung auf der
Startseite und entsprechenden Konzepterläuterungen gemäß Ziffer 4.2.2 (max. 10
Folien PP-Folien)
- Kurzvorstellung Büro/Projektteam als Power-Point-Präsentation (maximal
10 Folien)
-
Gegebenenfalls Nachunternehmererklärung (Anlage)
-
Vertragsänderungswünsche auf eigener Anlage
2.3. Änderungen und Korrekturen an den Angeboten
Änderungen oder Korrekturen sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bis zum
Ablauf der Angebotsfrist können Angebote über den Vergabemarktplatz (VMP)
zurückgezogen werden.
2.4. Nebenangebote
Die Abgabe von Nebenangeboten ist unzulässig. Es darf nur ein Hauptangebot abgegeben
werden. Werden mehrere Angebote in den Projektraum geladen, wird nur das zuletzt
hochgeladene Angebot berücksichtigt.
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 9
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2.5. Unklarheiten / Rechtsverstöße / Fragen
Enthalten die Vergabeunterlagen und/oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und
zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstige Informationen Unklarheiten, Fehler oder
verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter die
Vergabestelle unverzüglich, spätestens jedoch vor der Angebotsabgabe, schriftlich über
den Kommunikationsbereich der VMP darauf hinzuweisen. Die Hinweispflicht gilt
entsprechend, wenn Bieter - gleichgültig zu welchem Zeitpunkt - Fehler in den jeweiligen
Vergabeunterlagen oder in der Abwicklung des Vergabeverfahrens erkennen oder zu
erkennen glauben.
Fragen der Bieter sind ausnahmslos schriftlich und spätestens bis zum xx.xx 2026 über
die elektronische Vergabeplattform (Nachricht über den Kommunikationsbereich)
einzureichen.
Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler wird ergänzende und berichtigende Angaben
in einem Fragen- und Antwortkatalog zusammenfassen und diesen auf der elektronischen
Vergabeplattform veröffentlichen. Die Bieter sind verpflichtet, den Fragen- und
Antwortkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen im
jeweiligen Angebot zu berücksichtigen.
2.6. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer
unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Als
unzulässige Wettbewerbsbeschränkung gelten insbesondere wettbewerbswidrige
Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern über die Abgabe oder
Nichtabgabe von Angeboten, die zu fordernden Preise, die Bindungen sonstiger Entgelte,
Gewinnaufschläge und andere Preisbestandteile, Zahlungs- und andere Bedingungen,
soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen, Entrichtungen von Ausfallentschädigungen
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 10
[Seite 11]
oder Abstandszahlungen, es sei denn, dass sie nach § 22 GWB zulässig sind. Solchen
Handlungen von Bietern stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihnen
beauftragt oder für sie tätig sind.
2.7. Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
Die Abgabe eines Angebotes durch eine Bietergemeinschaft ist nur zulässig, soweit die
Bietergemeinschaft sich bereits im Teilnahmewettbewerb beworben hat
(Bewerbergemeinschaft) und zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde. Die nachträgliche
Gründung von Bietergemeinschaften ist unzulässig.
Die Einschaltung von Nachunternehmern ist zulässig. Schaltet ein Bieter Nachunternehmer
ein, haftet dieser Bieter als späterer Auftragnehmer für die ordnungsgemäße
Gesamtabwicklung des Vertrages.
Soweit der Bieter Leistungen auf Nachunternehmer übertragen möchte, hat er mit Abgabe
des Angebotes zu erklären, welche Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden.
Hierfür ist die Anlage Nachunternehmer zu verwenden. Nach Möglichkeit sind die
Nachunternehmer bereits jetzt namentlich zu benennen.
2.8. Angebotsfrist und Terminplan
Die Angebotsfrist für die Angebote endet am xx.xx.2026 um 12:00 Uhr.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote über den VMP zurückgezogen werden.
Für das Verfahren gilt folgender vorläufiger Terminplan, auf den sich die Bieter einzu-
richten haben:
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 11
[Seite 12]
| Verfahrensschritt | Zeitpunkt/Zeitraum | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Eingang der ersten indikativen Angebote | zu ergänzen | ||||||
| Prüfung der ersten indikativen Angebote und V ertragsverhandlung | zu ergänzen | ||||||
| Verhandlung (ggf. auch online) | zu ergänzen | ||||||
| Abgabe letztverbindlicher Angebote | zu ergänzen | ||||||
| Zuschlagserteilung | zu ergänzen | ||||||
| Leistungsbeginn | unverzüglich |
2.9. Kosten und Entschädigung
Die Bieter erhalten für ihre Teilnahme an diesem Vergabeverfahren keine Entschädigung
und müssen ihre Kosten selbst tragen.
2.10. Geheimhaltung
Alle Unterlagen, die den Bietern im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zur
Verfügung gestellt werden, dürfen ohne Zustimmung der Vergabestelle nicht für andere
Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch
für alle vom Bieter im Zusammenhang mit diesem Vorhaben etwa beauftragte Dritte,
insbesondere für Nachunternehmer.
2.11. Vorbehalt der Aufhebung
Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler behält sich vor, das Vergabeverfahren ganz
oder teilweise aus wichtigem Grund aufzuheben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere
dann vor, wenn kein wirtschaftliches Angebot eingeht oder wenn die Gremien des
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 12
[Seite 13]
Zweckverbandes LANDFOLGE Garzweiler der Auftragsvergabe nicht zustimmen. Gleiches
gilt, wenn die Maßnahme nicht gefördert wird.
2.12. Kenntlichmachung von Geschäftsgeheimnissen
Nach dem GWB haben die Verfahrensbeteiligten im Rahmen eines Nachprüfungs-
verfahrens unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf.
Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften der Angebote erteilen lassen (vgl.
§ 165 Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen,
soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung
von Geschäftsgeheimnissen, geboten ist (vgl. § 165 Abs. 2 GWB).
Nach § 165 Abs. 3 GWB hat jeder Beteiligte mit Übersendung seiner Akten oder
Stellungnahmen auf die Wahrung der Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in
Unterlagen deutlich kenntlich zu machen. Bieter haben ihre Geschäftsgeheimnisse bereits
im Angebot zu kennzeichnen, ggf. durch Einreichen einer separaten Aufstellung über die
zu schützenden Informationen und Unterlagen mit Seitenangabe. Fehlt eine deutliche
Kennzeichnung, ist von der Zustimmung des Bieters zur Einsichtnahme im Sinne von
§ 165 Abs. 3 GWB auszugehen.
2.13. Vergabekammer
Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die:
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster
Fax: +49 251 411 2165
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer:
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 13
[Seite 14]
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabe-
verfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10
Tagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,
- der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 14
[Seite 15]
3. Leistungsinhalt
3.1. Leistungsanforderungen und -umfang
Die Leistungen sind in der Anlage „Leistungsverzeichnis“ zusammengefasst. Die Anlage
ist vollständig auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es besteht kein Anspruch
auf Beauftragung aller Leistungen.
Das max. Abrufvolumen des Rahmenvertrages liegt bei brutto EUR 550.000 Euro
(unabhängig von der Laufzeit von zwei Jahren oder zwei Jahren zzgl.
Verlängerungsoptionen).
Alle Leistungen werden optional abgefragt. Mit dem Zuschlag werden noch keine
Leistungen beauftragt, vielmehr werden die Leistungen bedarfsabhängig abgerufen. Dabei
ist zu beachten, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass ca. 85 % der Leistungen im
Leistungsverzeichnis beschrieben sind und die weiteren 15 % Leistungen sind, die im
Vorfeld noch nicht feststehen und auf der Grundlage der anzubietenden Stundensätze
abgerechnet werden.
3.2. Reaktionszeiten und Verfügbarkeiten
Die nachfolgenden Reaktionszeiten sind in der Regel einzuhalten:
• vier Werktage (max. 32 Arbeitsstunden) Vorlaufzeit für Vorort-Termine
• … zwei Werktage (max. 16 Arbeitsstunden) Vorlaufzeit für Videokonferenzen
• … ein halber Werktag (max. 4 Arbeitsstunden) für Rückrufe
• … ein halber Werktag (max. 4 Arbeitsstunden) für die Beantwortung von E-Mails
Die Vergabestelle erwartet, dass das Projektteam während der Vertragslaufzeit verfügbar
ist und während eventueller Urlaubs- und Krankheitszeiten eine Stellvertretung
bereitsteht.
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 15
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3.3. Qualifikation des Projektteams
Das im Teilnahmewettbewerb benannte Projektteam ist verbindlich und darf nur aus
sachlichem Grund gegen gleich qualifiziertes Personal ausgetauscht werden.
3.4. Pauschalfestpreis
Die in dem Leistungsverzeichnis als „pauschal“ gekennzeichneten Leistungen sind als
Pauschalfestpreis anzubieten. Die Bieter müssen diese Leistungen eigenverantwortlich
kalkulieren. Der Pauschalfestpreis gilt unabhängig von der Anzahl der tatsächlich
benötigten Stunden. Eine Preisgleitung wird nicht vereinbart.
Sollten Leistungen notwendig werden, die nicht vom Pauschalfestpreis erfasst sind, muss
der spätere Auftragnehmer im Vorfeld schriftlich darauf hinweisen und begründen, warum
diese Leistungen seiner Ansicht nach nicht Teil des Pauschalfestpreises sind. Erst nach
Freigabe durch den Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler dürfen diese Leistungen
ausgeführt werden.
3.5. Vertrag
Der Rahmenvertrag wird im Rahmen Angebotsphase von der Vergabestelle eingebracht
und verhandelt.
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 16
[Seite 17]
4. Wertungssystem und Zuschlagskriterien
4.1. Wertungssystem
Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler wird die frist- und formgerecht eingereichten
Angebote in diesem Vergabeverfahren prüfen und werten. Dabei wird es die Angebote
zunächst formal prüfen, d.h., sie auf Vollständigkeit bzw. Abweichungen von den
Anforderungen aus den Vergabeunterlagen prüfen. Erfüllt ein letztverbindliches Angebot
nicht die Anforderungen bzw. die zwingenden Vorgaben aus den Vergabeunterlagen, wird
es in der Regel ausgeschlossen. Zudem wird die Angemessenheit der Preise untersucht.
Die wirtschaftliche Auswertung erfolgt anhand der nachbenannten Zuschlagskriterien. Für
die Kriterien „Arbeitsprobe Internetseite“ gilt dabei die nachfolgend beschriebene relative
Bewertungsmethode:
| Punktzahl | Erläuterung |
|---|---|
| 0 Punkte | Das Konzept/die Arbeitsprobe des Bieters entspricht hinsichtlich der Unterkriterien nicht den Anforderungen. Ein Konzept/eine Arbeitsprobe wird in Bezug auf die Unterkriterien mit 0 Punkten bewertet, wenn es zwar nicht von Anforderungen der Leistungsbeschreibung abweicht, aber die genannten Erwartungen nicht erfüllt sind oder die Herangehensweise des Bieters inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurde. |
| 1 Punkt | Das Konzept/die Arbeitsprobe des Bieters entspricht hinsichtlich der Unterkriterien nur mit erheblichen Einschränkungen den Anforderungen. Ein Konzept/eine Arbeitsprobe wird in Bezug auf die Unterkriterien mit 1 Punkt bewertet, wenn die genannten Erwartungen nur mit erheblichen Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltliche Unschärfe aufweist, das Konzept in Bezug auf die Unterkriterien also nur eine unzureichende Durchführung der Leistungen erwarten lässt. |
| 2 Punkte | Das Konzept/die Arbeitsprobe des Bieters entspricht hinsichtlich der Unterkriterien mit Einschränkungen den Anforderungen. Ein Konzept/eine Arbeitsprobe wird in Bezug auf die Unterkriterien mit 2 Punkten bewertet, wenn die genannten Erwartungen mit Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltlich größtenteils schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme zumindest ausreichende Umsetzung verspricht. |
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 17
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| 3 Punkte | Das Konzept/die Arbeitsprobe des Bieters entspricht hinsichtlich der Unterkriterien im Wesentlichen den Anforderungen. Ein Konzept/eine Arbeitsprobe wird in Bezug auf die Unterkriterien mit 3 Punkten bewertet, wenn die genannten Erwartungen im Wesentlichen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme lediglich mit kleinen Einschränkungen Erfolg verspricht. |
|---|---|
| 4 Punkte | Das Konzept/die Arbeitsprobe des Bieters entspricht hinsichtlich der Unterkriterien vollumfänglich den Anforderungen. Ein Konzept/eine Arbeitsprobe wird in Bezug auf die Unterkriterien mit 4 Punkten bewertet, wenn die genannten Erwartungen vollumfänglich erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme Erfolg verspricht. |
| 5 Punkte | Das Konzept/die Arbeitsprobe des Bieters ist hinsichtlich der Unterkriterien der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich. Ein Konzept/eine Arbeitsprobe wird in Bezug auf die Unterkriterien mit 5 Punkten bewertet, wenn die Herangehensweise des Bieters der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich ist und dies in dem Konzept in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt ist und daher eine über den Erwartungen liegende Leistungserfüllung verspricht. |
Die Vergabestelle wird die Angebote anhand der nachbenannten Zuschlagskriterien unter
Berücksichtigung der angegebenen Wertungspunkte und Gewichtungen bewerten. Die
„Arbeitsprobe Internetseite“ wird durch eine dreiköpfige Jury bewertet, die einstimmig
entscheidet.
4.2. Zuschlagskriterien Rahmenvertrag
Folgende Zuschlagskriterien sieht der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler mit
Unterkriterien und Gewichtungen vor:
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 18
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| Zuschlags- | Unterkriterium | Punktzahl | Gewich- tung | max. | max. | Bewertung | Bewertung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| kriterium | |||||||
| Ergebnis | Ergebnis | prozentual | prozentual | ||||
| Gewertet wird der angebotene Wertungspreis für alle Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis. Zur Ermittlung der Punktzahl wird das niedrigste Angebot (brutto) mit dem Faktor 60 multipliziert und durch den jeweiligen Angebotspreis (brutto) dividiert. Das so ermittelte Punktergebnis wird bis zur ersten Kommastelle nach den Grundsätzen der kaufmännischen Rundung gerundet. | - | 60 | |||||
| Preis | |||||||
| Qualität | Gewertet wird die Arbeitsprobe zur Gestaltung der Internetseite gemäß Ziffer 4.2.2 | 5 | 8 | 40 | 40 | ||
| Arbeitsprobe | |||||||
| Internetseite |
4.2.1. Preis
Für dieses Zuschlagskriterium wird der sog. Wertungspreis gemäß
Leistungsverzeichnis interpoliert.
Der niedrigste Preis (brutto) erhält 60 Wertungspunkte. Alle übrigen Angebote
werden gemäß der nachstehenden Formel miteinander ins Verhältnis gesetzt:
Preis brutto des niedrigsten Angebotes x 60
Wertungspunktzahl Angebot = -----------------------------------------------------------------------------
Preis brutto Angebot
Die so ermittelte Punktzahl wird nach den Grundsätzen der kaufmännischen
Rundung bis auf die erste Kommastelle gerundet. Maximal sind 60 Wertungs-
punkte erreichbar.
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 19
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4.2.2. Qualität der Arbeitsprobe „Internetseite“
Für die Arbeitsprobe „Internetseite“ müssen die Bieter mit dem ersten
indikativen Angebot einen Vorschlag zur Neugestaltung der Homepage
www.landfolge.de erstellen. Erwartet werden ein gestalterischer Entwurf für die
überarbeitete Seite (Startseite und eine weitere Seite) sowie eine erläuternde
Konzeptskizze (max. 10 Folien PP-Folien). Dabei stehen folgende Ziele im
Vordergrund:
• Zeitgemäße Gestaltung unter Berücksichtigung des geltenden CDs des
Zweckverbands und der aktuellen Trends im Online-
Nutzungsverhalten,
• Gestaltung als „die Visitenkarte“ des Zweckverbands LANDFOLGE
Garzweiler im Erstkontakt mit Ziel- und Dialoggruppen,
• Umfassende Darstellung der Arbeit des Zweckverbandes und in den
einzelnen Projekten mit klarer Gliederung und Nutzerführung, trotz
erheblicher Themenbreite und Informationstiefe.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Wertung:
• Eine Arbeitsprobe wird mit null Punkten bewertet, wenn die oben
genannten formalen Vorgaben (Umfang, Inhaltsteile) nicht eingehalten
werden.
• Zu einer guten Bewertung führt es im Übrigen, wenn folgende
Gesichtspunkte gut gelöst sind:
- Verlässliche Abrufbarkeit auf verschiedenen Endgeräten und
Browsern (mobil und stationär)
-
Klare Leseführung, Konzeption und Gliederung
-
Ansprechende Gestaltung, die neugierig auf die Seite und ihre
Inhalte macht
- Verlässliche technische Funktionalität
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- Erfüllung eines hohen Maßes an Barrierefreiheit über rechtliche
Vorgaben hinaus
4.3. Zuschlagsentscheidung Rahmenvertrag
Der Bieter, der ein wertbares Angebot abgegeben hat und die höchste Punktzahl erreicht
hat, erhält nach Ablauf der Vorabinformationsfrist den Zuschlag.
Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 21