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Vergabeunterlagen (22.09.2026).pdf

Rahmenvertrag für Öffentlichkeitsarbeit und Marketing

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 10:28 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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ACHTUNG: Die Vergabeunterlagen dienen nur der Information und werden erst in der zweiten

Verfahrensstufe relevant.

VERGABEUNTERLAGEN

für die Vergabe externe Kommunikation

und Öffentlichkeitsarbeit

Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler

Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem

Teilnahmewettbewerb

Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 1

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  1. Einführung ..................................................................................................................... 4

1.1. Ausgangslage / Ziele ......................................................................................... 4

1.2. Erbetene Angebote ........................................................................................... 6

1.3. Ablauf des Vergabeverfahrens .......................................................................... 7

  1. Bewerbungsbedingungen ............................................................................................ 8

2.1. Grundlagen des Verfahrens ............................................................................... 8

2.2. Inhalt und Aufbau der Angebote ....................................................................... 8

2.3. Änderungen und Korrekturen an den Angeboten ............................................. 9

2.4. Nebenangebote ................................................................................................ 9

2.5. Unklarheiten / Rechtsverstöße / Fragen .......................................................... 10

2.6. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ..................................................... 10

2.7. Bietergemeinschaften und Nachunternehmer ................................................. 11

2.8. Angebotsfrist und Terminplan ......................................................................... 11

2.9. Kosten und Entschädigung .............................................................................. 12

2.10. Geheimhaltung ................................................................................................ 12

2.11. Vorbehalt der Aufhebung ................................................................................ 12

2.12. Kenntlichmachung von Geschäftsgeheimnissen .............................................. 13

2.13. Vergabekammer .............................................................................................. 13

  1. Leistungsinhalt ............................................................................................................ 15

3.1. Leistungsanforderungen und -umfang ............................................................ 15

3.2. Reaktionszeiten und Verfügbarkeiten .............................................................. 15

3.3. Qualifikation des Projektteams ........................................................................ 16

3.4. Pauschalfestpreis ............................................................................................. 16

3.5. Vertrag ............................................................................................................ 16

  1. Wertungssystem und Zuschlagskriterien ................................................................. 17

4.1. Wertungssystem .............................................................................................. 17

4.2. Zuschlagskriterien Rahmenvertrag .................................................................. 18

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4.2.1. Preis ...................................................................................................... 19

4.2.2. Qualität der Arbeitsprobe „Internetseite“ .............................................. 20

4.3. Zuschlagsentscheidung Rahmenvertrag .......................................................... 21

Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 3

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1. Einführung

1.1. Ausgangslage / Ziele

Der Strukturwandel ist eine Generationen übergreifende und eine regionale Aufgabe, die

nicht an kommunalen Grenzen haltmacht: Als einer der drei großen Tagebaugebiete im

Rheinland umfasst der Tagebau Garzweiler verschiedene Kreise, Städte und Gemeinden in

zwei Regierungsbezirken. Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler wird von den Städten

Mönchengladbach, Erkelenz, Jüchen, Grevenbroich, Bedburg sowie der Landgemeinde Titz

getragen. Er umfasst ein Gebiet, in dem mehr als 440.000 Menschen leben. Das

Unternehmen RWE Power AG und die Region Köln-Bonn e.V. gehören dem Verband als

beratende Mitglieder an. Die Geschäftsstelle befindet sich direkt am Tagebau im Erkelenzer

Ortsteil Kuckum und damit im Rheinischen Revier.

Das Aufgabenspektrum des Zweckverbandes umfasst die Themenfelder Landschaft,

Gesellschaft, Wirtschaft, Städtebau sowie Infrastruktur. Zentrale Aufgabe des Verbandes ist

die Entwicklung und Umsetzung von Projekten in der Tagebaufolgelandschaft und ihrer

Umgebung. Darüber hinaus unterstützt der Zweckverband die Mitgliedskommunen

inhaltlich, fachlich und organisatorisch bei der Umsetzung eigener Strukturwandelprojekte

und vertritt ihre Interessen in der überregionalen Zusammenarbeit der Tagebauregionen.

In seiner Arbeit nutzt der Zweckverband jeweils Fördermittel zur Bewältigung des

Kohleausstiegs und des damit verbundenen Strukturwandels, die der Bund und das Land

Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stellen.

Mit dem beschlossenen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung bereits im Jahr 2030

(spätestens 2033) haben Strukturwandelprojekte im Gebiet des Tagebaus Garzweiler eine

große Bedeutung. Entsprechend wächst auch der Bedarf an externer Kommunikation.

Als übergeordnete Projekte, deren Umsetzung läuft, haben das „Innovation Valley

Garzweiler“ (mit der Entwicklung wichtiger Standortkonzepte, diversen externen Partnern in

Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 4

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den regionalen Wirtschaftsverbänden und eigenem Auftritt als Wort-Bild-Marke in

Anlehnung an die des Zweckverbandes) sowie das Blau-Grüne Band Garzweiler (mit direkten

investiven Maßnahmen durch den Zweckverband) eine besondere Rolle bei den geplanten

und laufenden Projekten. Darüber hinaus hat sich der Zweckverband im Winter 2024

erfolgreich um die Ausrichtung der Internationalen Gartenausstellung 2037 beworben. Die

Ausrichtung der IGA wird ein Meilenstein in der Transformation der Landschaft und der

gesamten Region. In enger Abstimmung mit der Stadt Grevenbroich wird auf dem Gebiet

der Kommune ferner der Energiepfad 2.0 realisiert. Dieser Themenradweg rund um Energie

soll sich vorrangig an die Menschen der Region richten, aber auch an Tagestouristen. Er

verbindet Attraktion mit Information, Erlebnisse in der Natur mit Bewegung und Fitness.

Die genannten Projekte sind ebenfalls mit Maßnahmen im Rahmen dieser Vergabe zu

berücksichtigen und finden sich im Verzeichnis der Leistungsbeschreibung.

Mehr Informationen zum Zweckverband und seinen Projekten finden sich unter

www.landfolge.de

Der Zweckverband vergibt zur Realisierung der vorgenannten Ziele einen Rahmenvertrag

mit einem Auftragnehmer über Agenturleistungen zur Unterstützung der

Öffentlichkeitsarbeit und des Marketings. Dies umfasst insbesondere die Betreuung von

Internetseiten, gestalterische Aufgaben sowie die Produktion von Foto-/Video-Inhalten. Das

maximale Auftragsvolumen liegt bei brutto EUR 550.000 (unabhängig von der Laufzeit von

zwei Jahren oder zwei Jahren zzgl. Verlängerungsoptionen).

Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren mit der einseitigen Option zur

Verlängerung durch den Auftraggeber um jeweils zweimal ein Jahr.

Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler verfolgt mit der Auftragsvergabe insbesondere

die folgenden wesentlichen Ziele:

Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 5

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• Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler sucht für den Rahmenvertrag einen sehr

erfahrenen, zuverlässigen, fachkundigen und leistungsfähigen Auftragnehmer, der die

Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes zeitnah erbringt.

• Kurze Reaktionszeiten für Rückmeldungen und hohe Flexibilität für Vorort-Termine sind

für den Projekterfolg von großer Bedeutung.

• Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler erwartet vom Auftragnehmer eine hohe

fachliche Qualität, Innovation, gegenseitige Loyalität und Rücksichtnahme.

• Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler erwartet vom Auftragnehmer fundiertes

Wissen und Erfahrung im Hinblick auf die kommunalpolitischen Abläufe in Nordrhein-

Westfalen.

1.2. Erbetene Angebote

Die bestmögliche Umsetzung des vorstehend beschriebenen Vorhabens setzt voraus, dass

die Angebote die Mindestanforderungen erfüllen, die in diesen Vergabeunterlagen

festgelegt sind.

Ausgehend von diesen Vergabeunterlagen, den in den Vergabeunterlagen beschriebenen

Gegebenheiten und Mindestanforderungen sowie den beigefügten Unterlagen müssen

die Angebote der Bieter insbesondere die in Kapitel 2, Ziffer 2.2 näher beschriebenen

Unterlagen und Erklärungen enthalten. Für ggf. mögliche Nachforderungen gelten die

Vorgaben unter Ziffer 2.2.

Der Leistungsinhalt wird in Kapitel 3 sowie dem Leistungsverzeichnis dargestellt. Die

Bieter müssen für ihre Angebotserstellung zu dem bei der Kalkulation der anzubietenden

Leistungen die genannten Vorgaben berücksichtigen.

Für die Angebotswertung benennt Kapitel 4 die Zuschlagskriterien mit den Grundsätzen

zur Wertung der Angebote.

Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 6

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1.3. Ablauf des Vergabeverfahrens

Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler vergibt die Leistungen im Rahmen eines

europaweiten Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb

gemäß § 14 Abs. 3 VgV. Die Leistungen können aufgrund des kreativen Anteils nicht

abschließend beschrieben werden, sondern müssen in den Verhandlungen gemeinsam

erörtert und durch Konzepte weiter präzisiert werden. Zudem sollen die rechtlichen

Bedingungen zum Abruf der Leistungen aus den Rahmenverträgen verhandelt werden, um

Kalkulationsrisiken und Risikoaufschläge zu vermeiden.

Die Bieter dürfen bis zum xx.xx.2026, 12:00 Uhr, ein erstes indikatives Angebot

einreichen. Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler wird mit allen Bietern, die frist- und

formgerecht ein Angebot abgegeben haben, eine Verhandlungsrunde durchzuführen. Im

Anschluss erhalten die Bieter die Möglichkeit zur Überarbeitung und Abgabe eines

letztverbindlichen Angebotes

Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 7

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2. Bewerbungsbedingungen

2.1. Grundlagen des Verfahrens

Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch und berücksichtigen Sie diese

vollständig bei der Erstellung Ihrer Angebote. Sollten sich gleichwohl Unklarheiten

ergeben, nutzen Sie bitte Ihr Fragerecht.

Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler vergibt den Auftrag auf der Grundlage dieser

Bewerbungsbedingungen und der weiteren Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen.

Das TVgG NRW ist anzuwenden.

Die Bieter dürfen bis zum xx.xx.2026, 12:00 Uhr die abgefragten indikativen Angebote

elektronisch in Textform einreichen.

2.2. Inhalt und Aufbau der Angebote

Die Angebote müssen sich auf sämtliche anzubietende Leistungen erstrecken sowie die in

diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen, Erklärungen und Angaben vollständig

enthalten.

Die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen unter Fristsetzung steht im Ermessen

des Zweckverbands LANDFOLGE Garzweiler. Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler

wird sein Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

diskriminierungsfrei ausüben.

Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

Die Verfahrenssprache und Sprache der Leistungserbringung ist Deutsch. Das Angebot ist

in sämtlichen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Unterlagen, die in einer

Fremdsprache eingereicht werden, sind beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten

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oder vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzungen beizufügen.

Dies gilt auch für Prospekte, Dokumentationen und Handbücher.

Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot mindestens einzureichen:

  1. Vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis (Anlage)

  2. Arbeitsprobe: Neugestaltung der Startseite von www.landfolge.de mit einem

gestalterischen Entwurf (Skizze), Konzeption der Struktur/Leserführung auf der

Startseite und entsprechenden Konzepterläuterungen gemäß Ziffer 4.2.2 (max. 10

Folien PP-Folien)

  1. Kurzvorstellung Büro/Projektteam als Power-Point-Präsentation (maximal

10 Folien)

  1. Gegebenenfalls Nachunternehmererklärung (Anlage)

  2. Vertragsänderungswünsche auf eigener Anlage

2.3. Änderungen und Korrekturen an den Angeboten

Änderungen oder Korrekturen sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bis zum

Ablauf der Angebotsfrist können Angebote über den Vergabemarktplatz (VMP)

zurückgezogen werden.

2.4. Nebenangebote

Die Abgabe von Nebenangeboten ist unzulässig. Es darf nur ein Hauptangebot abgegeben

werden. Werden mehrere Angebote in den Projektraum geladen, wird nur das zuletzt

hochgeladene Angebot berücksichtigt.

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2.5. Unklarheiten / Rechtsverstöße / Fragen

Enthalten die Vergabeunterlagen und/oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und

zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstige Informationen Unklarheiten, Fehler oder

verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter die

Vergabestelle unverzüglich, spätestens jedoch vor der Angebotsabgabe, schriftlich über

den Kommunikationsbereich der VMP darauf hinzuweisen. Die Hinweispflicht gilt

entsprechend, wenn Bieter - gleichgültig zu welchem Zeitpunkt - Fehler in den jeweiligen

Vergabeunterlagen oder in der Abwicklung des Vergabeverfahrens erkennen oder zu

erkennen glauben.

Fragen der Bieter sind ausnahmslos schriftlich und spätestens bis zum xx.xx 2026 über

die elektronische Vergabeplattform (Nachricht über den Kommunikationsbereich)

einzureichen.

Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler wird ergänzende und berichtigende Angaben

in einem Fragen- und Antwortkatalog zusammenfassen und diesen auf der elektronischen

Vergabeplattform veröffentlichen. Die Bieter sind verpflichtet, den Fragen- und

Antwortkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen im

jeweiligen Angebot zu berücksichtigen.

2.6. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer

unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Als

unzulässige Wettbewerbsbeschränkung gelten insbesondere wettbewerbswidrige

Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern über die Abgabe oder

Nichtabgabe von Angeboten, die zu fordernden Preise, die Bindungen sonstiger Entgelte,

Gewinnaufschläge und andere Preisbestandteile, Zahlungs- und andere Bedingungen,

soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen, Entrichtungen von Ausfallentschädigungen

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oder Abstandszahlungen, es sei denn, dass sie nach § 22 GWB zulässig sind. Solchen

Handlungen von Bietern stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihnen

beauftragt oder für sie tätig sind.

2.7. Bietergemeinschaften und Nachunternehmer

Die Abgabe eines Angebotes durch eine Bietergemeinschaft ist nur zulässig, soweit die

Bietergemeinschaft sich bereits im Teilnahmewettbewerb beworben hat

(Bewerbergemeinschaft) und zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde. Die nachträgliche

Gründung von Bietergemeinschaften ist unzulässig.

Die Einschaltung von Nachunternehmern ist zulässig. Schaltet ein Bieter Nachunternehmer

ein, haftet dieser Bieter als späterer Auftragnehmer für die ordnungsgemäße

Gesamtabwicklung des Vertrages.

Soweit der Bieter Leistungen auf Nachunternehmer übertragen möchte, hat er mit Abgabe

des Angebotes zu erklären, welche Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden.

Hierfür ist die Anlage Nachunternehmer zu verwenden. Nach Möglichkeit sind die

Nachunternehmer bereits jetzt namentlich zu benennen.

2.8. Angebotsfrist und Terminplan

Die Angebotsfrist für die Angebote endet am xx.xx.2026 um 12:00 Uhr.

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote über den VMP zurückgezogen werden.

Für das Verfahren gilt folgender vorläufiger Terminplan, auf den sich die Bieter einzu-

richten haben:

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VerfahrensschrittZeitpunkt/Zeitraum
Eingang der ersten indikativen Angebotezu ergänzen
Prüfung der ersten indikativen Angebote und V ertragsverhandlungzu ergänzen
Verhandlung (ggf. auch online)zu ergänzen
Abgabe letztverbindlicher Angebotezu ergänzen
Zuschlagserteilungzu ergänzen
Leistungsbeginnunverzüglich

2.9. Kosten und Entschädigung

Die Bieter erhalten für ihre Teilnahme an diesem Vergabeverfahren keine Entschädigung

und müssen ihre Kosten selbst tragen.

2.10. Geheimhaltung

Alle Unterlagen, die den Bietern im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren zur

Verfügung gestellt werden, dürfen ohne Zustimmung der Vergabestelle nicht für andere

Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch

für alle vom Bieter im Zusammenhang mit diesem Vorhaben etwa beauftragte Dritte,

insbesondere für Nachunternehmer.

2.11. Vorbehalt der Aufhebung

Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler behält sich vor, das Vergabeverfahren ganz

oder teilweise aus wichtigem Grund aufzuheben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere

dann vor, wenn kein wirtschaftliches Angebot eingeht oder wenn die Gremien des

Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 12

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Zweckverbandes LANDFOLGE Garzweiler der Auftragsvergabe nicht zustimmen. Gleiches

gilt, wenn die Maßnahme nicht gefördert wird.

2.12. Kenntlichmachung von Geschäftsgeheimnissen

Nach dem GWB haben die Verfahrensbeteiligten im Rahmen eines Nachprüfungs-

verfahrens unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf.

Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften der Angebote erteilen lassen (vgl.

§ 165 Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen,

soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung

von Geschäftsgeheimnissen, geboten ist (vgl. § 165 Abs. 2 GWB).

Nach § 165 Abs. 3 GWB hat jeder Beteiligte mit Übersendung seiner Akten oder

Stellungnahmen auf die Wahrung der Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in

Unterlagen deutlich kenntlich zu machen. Bieter haben ihre Geschäftsgeheimnisse bereits

im Angebot zu kennzeichnen, ggf. durch Einreichen einer separaten Aufstellung über die

zu schützenden Informationen und Unterlagen mit Seitenangabe. Fehlt eine deutliche

Kennzeichnung, ist von der Zustimmung des Bieters zur Einsichtnahme im Sinne von

§ 165 Abs. 3 GWB auszugehen.

2.13. Vergabekammer

Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die:

Vergabekammer Westfalen

Albrecht-Thaer-Straße 9

48147 Münster

Fax: +49 251 411 2165

vergabekammer@brms.nrw.de

Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer:

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Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit

  1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabe-

verfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10

Tagen gerügt hat,

  1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar

sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,

  1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar

sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber der Vergabestelle gerügt werden,

  1. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15

Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht

abhelfen zu wollen, gestellt wird.

Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.

Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 14

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3. Leistungsinhalt

3.1. Leistungsanforderungen und -umfang

Die Leistungen sind in der Anlage „Leistungsverzeichnis“ zusammengefasst. Die Anlage

ist vollständig auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es besteht kein Anspruch

auf Beauftragung aller Leistungen.

Das max. Abrufvolumen des Rahmenvertrages liegt bei brutto EUR 550.000 Euro

(unabhängig von der Laufzeit von zwei Jahren oder zwei Jahren zzgl.

Verlängerungsoptionen).

Alle Leistungen werden optional abgefragt. Mit dem Zuschlag werden noch keine

Leistungen beauftragt, vielmehr werden die Leistungen bedarfsabhängig abgerufen. Dabei

ist zu beachten, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass ca. 85 % der Leistungen im

Leistungsverzeichnis beschrieben sind und die weiteren 15 % Leistungen sind, die im

Vorfeld noch nicht feststehen und auf der Grundlage der anzubietenden Stundensätze

abgerechnet werden.

3.2. Reaktionszeiten und Verfügbarkeiten

Die nachfolgenden Reaktionszeiten sind in der Regel einzuhalten:

• vier Werktage (max. 32 Arbeitsstunden) Vorlaufzeit für Vorort-Termine

• … zwei Werktage (max. 16 Arbeitsstunden) Vorlaufzeit für Videokonferenzen

• … ein halber Werktag (max. 4 Arbeitsstunden) für Rückrufe

• … ein halber Werktag (max. 4 Arbeitsstunden) für die Beantwortung von E-Mails

Die Vergabestelle erwartet, dass das Projektteam während der Vertragslaufzeit verfügbar

ist und während eventueller Urlaubs- und Krankheitszeiten eine Stellvertretung

bereitsteht.

Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 15

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3.3. Qualifikation des Projektteams

Das im Teilnahmewettbewerb benannte Projektteam ist verbindlich und darf nur aus

sachlichem Grund gegen gleich qualifiziertes Personal ausgetauscht werden.

3.4. Pauschalfestpreis

Die in dem Leistungsverzeichnis als „pauschal“ gekennzeichneten Leistungen sind als

Pauschalfestpreis anzubieten. Die Bieter müssen diese Leistungen eigenverantwortlich

kalkulieren. Der Pauschalfestpreis gilt unabhängig von der Anzahl der tatsächlich

benötigten Stunden. Eine Preisgleitung wird nicht vereinbart.

Sollten Leistungen notwendig werden, die nicht vom Pauschalfestpreis erfasst sind, muss

der spätere Auftragnehmer im Vorfeld schriftlich darauf hinweisen und begründen, warum

diese Leistungen seiner Ansicht nach nicht Teil des Pauschalfestpreises sind. Erst nach

Freigabe durch den Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler dürfen diese Leistungen

ausgeführt werden.

3.5. Vertrag

Der Rahmenvertrag wird im Rahmen Angebotsphase von der Vergabestelle eingebracht

und verhandelt.

Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 16

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4. Wertungssystem und Zuschlagskriterien

4.1. Wertungssystem

Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler wird die frist- und formgerecht eingereichten

Angebote in diesem Vergabeverfahren prüfen und werten. Dabei wird es die Angebote

zunächst formal prüfen, d.h., sie auf Vollständigkeit bzw. Abweichungen von den

Anforderungen aus den Vergabeunterlagen prüfen. Erfüllt ein letztverbindliches Angebot

nicht die Anforderungen bzw. die zwingenden Vorgaben aus den Vergabeunterlagen, wird

es in der Regel ausgeschlossen. Zudem wird die Angemessenheit der Preise untersucht.

Die wirtschaftliche Auswertung erfolgt anhand der nachbenannten Zuschlagskriterien. Für

die Kriterien „Arbeitsprobe Internetseite“ gilt dabei die nachfolgend beschriebene relative

Bewertungsmethode:

PunktzahlErläuterung
0 PunkteDas Konzept/die Arbeitsprobe des Bieters entspricht hinsichtlich der Unterkriterien nicht den Anforderungen. Ein Konzept/eine Arbeitsprobe wird in Bezug auf die Unterkriterien mit 0 Punkten bewertet, wenn es zwar nicht von Anforderungen der Leistungsbeschreibung abweicht, aber die genannten Erwartungen nicht erfüllt sind oder die Herangehensweise des Bieters inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurde.
1 PunktDas Konzept/die Arbeitsprobe des Bieters entspricht hinsichtlich der Unterkriterien nur mit erheblichen Einschränkungen den Anforderungen. Ein Konzept/eine Arbeitsprobe wird in Bezug auf die Unterkriterien mit 1 Punkt bewertet, wenn die genannten Erwartungen nur mit erheblichen Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltliche Unschärfe aufweist, das Konzept in Bezug auf die Unterkriterien also nur eine unzureichende Durchführung der Leistungen erwarten lässt.
2 PunkteDas Konzept/die Arbeitsprobe des Bieters entspricht hinsichtlich der Unterkriterien mit Einschränkungen den Anforderungen. Ein Konzept/eine Arbeitsprobe wird in Bezug auf die Unterkriterien mit 2 Punkten bewertet, wenn die genannten Erwartungen mit Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltlich größtenteils schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme zumindest ausreichende Umsetzung verspricht.

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3 PunkteDas Konzept/die Arbeitsprobe des Bieters entspricht hinsichtlich der Unterkriterien im Wesentlichen den Anforderungen. Ein Konzept/eine Arbeitsprobe wird in Bezug auf die Unterkriterien mit 3 Punkten bewertet, wenn die genannten Erwartungen im Wesentlichen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme lediglich mit kleinen Einschränkungen Erfolg verspricht.
4 PunkteDas Konzept/die Arbeitsprobe des Bieters entspricht hinsichtlich der Unterkriterien vollumfänglich den Anforderungen. Ein Konzept/eine Arbeitsprobe wird in Bezug auf die Unterkriterien mit 4 Punkten bewertet, wenn die genannten Erwartungen vollumfänglich erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme Erfolg verspricht.
5 PunkteDas Konzept/die Arbeitsprobe des Bieters ist hinsichtlich der Unterkriterien der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich. Ein Konzept/eine Arbeitsprobe wird in Bezug auf die Unterkriterien mit 5 Punkten bewertet, wenn die Herangehensweise des Bieters der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich ist und dies in dem Konzept in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt ist und daher eine über den Erwartungen liegende Leistungserfüllung verspricht.

Die Vergabestelle wird die Angebote anhand der nachbenannten Zuschlagskriterien unter

Berücksichtigung der angegebenen Wertungspunkte und Gewichtungen bewerten. Die

„Arbeitsprobe Internetseite“ wird durch eine dreiköpfige Jury bewertet, die einstimmig

entscheidet.

4.2. Zuschlagskriterien Rahmenvertrag

Folgende Zuschlagskriterien sieht der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler mit

Unterkriterien und Gewichtungen vor:

Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 18

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Zuschlags-UnterkriteriumPunktzahlGewich- tungmax.max.BewertungBewertung
kriterium
ErgebnisErgebnisprozentualprozentual
Gewertet wird der angebotene Wertungspreis für alle Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis. Zur Ermittlung der Punktzahl wird das niedrigste Angebot (brutto) mit dem Faktor 60 multipliziert und durch den jeweiligen Angebotspreis (brutto) dividiert. Das so ermittelte Punktergebnis wird bis zur ersten Kommastelle nach den Grundsätzen der kaufmännischen Rundung gerundet.-60
Preis
QualitätGewertet wird die Arbeitsprobe zur Gestaltung der Internetseite gemäß Ziffer 4.2.2584040
Arbeitsprobe
Internetseite

4.2.1. Preis

Für dieses Zuschlagskriterium wird der sog. Wertungspreis gemäß

Leistungsverzeichnis interpoliert.

Der niedrigste Preis (brutto) erhält 60 Wertungspunkte. Alle übrigen Angebote

werden gemäß der nachstehenden Formel miteinander ins Verhältnis gesetzt:

Preis brutto des niedrigsten Angebotes x 60

Wertungspunktzahl Angebot = -----------------------------------------------------------------------------


Preis brutto Angebot

Die so ermittelte Punktzahl wird nach den Grundsätzen der kaufmännischen

Rundung bis auf die erste Kommastelle gerundet. Maximal sind 60 Wertungs-

punkte erreichbar.

Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 19

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4.2.2. Qualität der Arbeitsprobe „Internetseite“

Für die Arbeitsprobe „Internetseite“ müssen die Bieter mit dem ersten

indikativen Angebot einen Vorschlag zur Neugestaltung der Homepage

www.landfolge.de erstellen. Erwartet werden ein gestalterischer Entwurf für die

überarbeitete Seite (Startseite und eine weitere Seite) sowie eine erläuternde

Konzeptskizze (max. 10 Folien PP-Folien). Dabei stehen folgende Ziele im

Vordergrund:

• Zeitgemäße Gestaltung unter Berücksichtigung des geltenden CDs des

Zweckverbands und der aktuellen Trends im Online-

Nutzungsverhalten,

• Gestaltung als „die Visitenkarte“ des Zweckverbands LANDFOLGE

Garzweiler im Erstkontakt mit Ziel- und Dialoggruppen,

• Umfassende Darstellung der Arbeit des Zweckverbandes und in den

einzelnen Projekten mit klarer Gliederung und Nutzerführung, trotz

erheblicher Themenbreite und Informationstiefe.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Wertung:

• Eine Arbeitsprobe wird mit null Punkten bewertet, wenn die oben

genannten formalen Vorgaben (Umfang, Inhaltsteile) nicht eingehalten

werden.

• Zu einer guten Bewertung führt es im Übrigen, wenn folgende

Gesichtspunkte gut gelöst sind:

  • Verlässliche Abrufbarkeit auf verschiedenen Endgeräten und

Browsern (mobil und stationär)

  • Klare Leseführung, Konzeption und Gliederung

  • Ansprechende Gestaltung, die neugierig auf die Seite und ihre

Inhalte macht

  • Verlässliche technische Funktionalität

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  • Erfüllung eines hohen Maßes an Barrierefreiheit über rechtliche

Vorgaben hinaus

4.3. Zuschlagsentscheidung Rahmenvertrag

Der Bieter, der ein wertbares Angebot abgegeben hat und die höchste Punktzahl erreicht

hat, erhält nach Ablauf der Vorabinformationsfrist den Zuschlag.

Vergabeunterlagen | Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler Seite 21

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