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2026-0997-Anlage-4-Vertragsentwurf Los 2.pdf

Rahmenvertrag für Konzeption und grafische Umsetzung von Kommunikationsmaterialien

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 09:26 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Vertragsentwurf (Anlage 4)

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin

Vertreten durch die Vorständin Ramona Pop

– Auftraggeber (AG) –

und

Name: N.N.

Anschrift:

Steuer-Nr. (nur bei USt.-Pflicht):

Zuständiges Finanzamt:

BIC: IBAN:

Angaben sind nach Zuschlagserteilung zu ergänzen

– Auftragnehmer (AN) –

schließen unter dem Aktenzeichen 2026-0997 Los 2 folgenden Vertrag:

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der AN übernimmt Umsetzung von Kommunikationsmaterialien.

(2) Art, Umfang und Leistungsfristen der konkreten Leistung ergeben sich im Einzelnen aus der Leistungsbeschreibung in Anlage 1.

(3) Die Leistungen müssen dem neuesten Stand der Technik sowie der für den AN gel- tenden guten fachlichen Praxis entsprechen. Über die vertragsmäßige Ausführung der Leistungen kann sich der AG jederzeit selbst oder durch unverzüglich zu ertei- lende Auskünfte des AN unterrichten.

(4) Als Vertragsbestandteile gelten in folgender Reihen- und Rangfolge:

a. Die Bedingungen dieses Vertrags (ggf. inkl. Eigenerklärung)

b. Die Leistungsbeschreibung (Anlage 1)

c. Das Angebot des AN vom Klicken oder tippen Sie, um ein Datum einzugeben. so- wie das Preisblatt (Anlage 3)

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Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. – Vergabestelle 2 | 6 Vertragsentwurf (Anlage 4) – AZ: 2026-0997

d. Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

(5) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten nicht, auch dann nicht, wenn der Auftraggeber diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsdauer und Ausführungsfristen

(1) Der Vertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande, der Leistungszeitraum beginnt zum 01.01.2027 und endet in der ersten Laufzeit zum 31.12.2028.

(2) Der Vertrag beinhaltet eine erste Verlängerungsoption. Diese umfasst den Zeitraum 01.01.2029 – 31.12.2029. Es besteht kein Anspruch auf Ziehung der Option. Sollte der AG die Option ziehen wollen, muss dies bis zum 30.09. des Vorjahres schriftlich geschehen.

(3) Der Vertrag beinhaltet eine zweite Verlängerungsoption. Diese umfasst den Zeit- raum 01.01.2030 – 31.12.2030. Es besteht kein Anspruch auf Ziehung der Option. Sollte der AG die Option ziehen wollen, muss dies bis zum 30.09. des Vorjahres schriftlich geschehen.

(4) Stunden, die in einem Kalenderjahr nicht abgerufen werden, können in Absprache mit dem AN ins Folgejahr übertragen werden. Stunden, die in einem Jahr nicht abge- rufen wurden, werden auf das Folgejahr zum jeweils in dem Folgejahr gültigen Preis, laut Preisblatt, abgerechnet. Eine Übertragung von Stundenkontingenten über die maximale Vertragslaufzeit hinaus ist nicht zulässig.

(5) Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2030.

(6) Erkennt der AN, dass er die Ausführungsfristen nicht einhalten kann, so hat er dies dem AG unter Angabe von Gründen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Etwaige An- sprüche des AG, die sich aus der nicht fristgemäßen Erfüllung des Vertrages erge- ben, bleiben unberührt.

§ 3 Vergütung

(1) Die Fälligkeit der Vergütung setzt die vollständige Erbringung der Leistung und eine ordnungsgemäße Rechnungslegung voraus. Zur Abgeltung der Leistungen des AN zahlt der AG nach Rechnungsstellung durch den AN einen Festpreis gem. Angebot oder bezuschlagtem Preisblatt (Anlage 3) in Höhe von

000,00 € netto

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Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. – Vergabestelle 3 | 6 Vertragsentwurf (Anlage 4) – AZ: 2026-0997

zzgl. 19 % USt 000,00 €

Gesamtsumme 000,00 € brutto.

In dem vereinbarten Festpreis ist die gesetzlich gültige Umsatzsteuer enthalten. Im Falle einer Umsatzsteuerbefreiung muss die Rechnung einen Hinweis auf die Steu- erbefreiung enthalten.

(2) Falls der tatsächliche Umsatzsteuersatz den zu diesem Festpreis zugrunde geleg- ten Satz überschreitet, werden AG und AN eine entsprechende Änderung des Fest- preises vereinbaren. Erreicht der tatsächlich zu zahlende Umsatzsteuersatz nicht den zugrunde gelegten Satz, so vermindert sich der Festpreis entsprechend.

(3) Auslagen und sonstige Nebenkosten werden nicht erstattet. Mit der Zahlung der Vergütung sind daher sämtliche, mit der Durchführung des Auftrages entstehenden Kosten, auch Reisekosten einschließlich etwaiger Abgaben abgegolten.

(4) Der AN verpflichtet sich, den sich aus der Entgegennahme der Vergütung ergeben- den steuerlichen Verpflichtungen selbstständig nachzukommen. Ihm ist bekannt, dass der AG bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Übersendung einer Kontrollmitteilung an das Finanzamt verpflichtet ist.

§ 4 Rechnungsstellung

(1) Die Rechnung muss grundsätzlich die geltenden gesetzlichen Regelungen des § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) erfüllen und die Mindestangaben des § 14 Abs. 4 UStG enthalten.

Bitte beachten Sie, dass bei der Rechnungsstellung das oben genannte AZ mit ange- geben wird.

(2) Die Rechnung für Leistungserbringungen ist als elektronische Rechnung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 3 und 6 UStG n.F. über das Rechnungseingangsportal OZG-RE zu über- mitteln.

Die dafür notwendige Leitweg-ID lautet: 992-80323-54

Für den Portalzugriff ist eine einmalige, kostenfreie Registrierung des AN nötig. Das Portal finden Sie unter folgender URL: https://xrechnung-bdr.de.

Eine Rechnungsstellung in sonstiger elektronischer Form, insbesondere durch Übersendung einer PDF-Datei, ist ausgeschlossen.

Die gesetzlichen Gründe für eine Ausnahme von dieser Regelung bleiben unberührt.

§ 5 Nutzungsrechte/Veröffentlichungen

(1) Der AN räumt dem AG gem. § 31 Urheberrechtsgesetz (UrhG) unter Ausschluss der Vorbehalte des § 37 UrhG das ausschließliche, unbeschränkte und unbefristete

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Nutzungsrecht am Ergebnis und allen Teilergebnissen seiner Leistungen ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere die in § 15 UrhG genannten Nutzungsarten. Es umfasst ferner ausdrücklich das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung der Arbeitsergebnisse und Teilergebnisse im Sinne des § 23 UrhG sowie zur Nutzung und Verwertung der hierdurch entstehenden Bearbeitungen und Umgestaltungen. Der AG ist berechtigt, das Nutzungsrecht Dritten zu übertragen oder ihnen einfache Nutzungsrechte einzuräumen.

(2) Der AN ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG berechtigt, das Er- gebnis oder Teilergebnisse seiner Leistungen zu veröffentlichen, an Dritte weiterzu- geben oder in sonstiger Weise zu verwerten.

(3) Der Veröffentlichung von Ergebnissen oder Teilergebnissen durch den AN oder Dritte ist folgender Text voranzusetzen: „Im Auftrag des Verbraucherzentrale Bun- desverband e.V. (vzbv) erstellt“.

(4) Soweit der AN Dritte mit Arbeiten betraut, hat er durch geeignete Maßnahmen si- cherzustellen, dass die ihm aus diesem Vertrag obliegenden Pflichten bzgl. der Nut- zungsrechte auch von Dritten erfüllt werden.

(5) Der Auftragnehmer darf Veröffentlichungen über die Leistung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers vornehmen. Als Veröffentlichung in die- sem Sinne gelten auch die Beschreibung der Ausführung, die Bekanntgabe von Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Unterlagen, ferner Lichtbild-, Film-, Hör- funk- und Fernsehaufnahmen.

§ 6 Geheimhaltung

(1) Der AN wird – auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses – über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen internen Angelegenheiten Verschwiegenheit bewahren. Soweit der AN Dritte in die Vertragserfüllung einbindet, hat er diese in gleicher Weise zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Auf Anforderung hat er dies dem AG schriftlich nachzuweisen.

(2) Der AN ist verpflichtet die datenschutzrechtlichen Pflichten nach der Datenschutz- grundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Insbesondere dürfen personenbezogene Daten weder unbefugt erhoben, verarbeitet, genutzt, anderen Personen unbefugt mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden. Damit sind nach § 4 Abs. 1 Daten- schutzgrundverordnung (DSGVO) alle Informationen gemeint, die sich auf eine iden- tifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Solche Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn eine Einwilligung bzw. eine gesetzliche Regelung die Ver- arbeitung erlauben oder eine Verarbeitung dieser Daten vorgeschrieben ist. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung der Tätigkeit. Die Grundsätze der DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind in Art. 5 Abs. 1 DSGVO festgelegt.

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§ 7 Ansprechpersonen

(1) Sowohl der AG als auch der AN setzen während der gesamten Laufzeit der Maß- nahme eine kompetente und entscheidungsbefugte Mitarbeitende als ständige An- sprechperson und eine Vertretung ein.

(2) Die Projektleitung des AN ist ab dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe bis zum Ab- schluss der Maßnahme Ansprechperson für den AG und mit der erforderlichen Wei- sungsbefugnis ausgestattet. Die Person steht dem AG jederzeit als Gesprächs- partner:in zur Verfügung. Ein Austausch dieser Projektleitung bedarf der vorherigen Zustimmung des AG. Umfassende Deutschkenntnisse werden vorausgesetzt.

Verantwortliche Ansprechperson des AG: Name:

Tel:

E-Mail:

Vertreter/in:

Name: Thomas Räuchle

Tel.: Hier klicken - Tel. eingeben

E-Mail: Hier klicken - Mailadresse eingeben

Verantwortliche Ansprechperson des AN: Name: ist mit Angebotsabgabe zu benennen

Tel.: Hier klicken - Tel. eingeben

E-Mail: Hier klicken - Mailadresse eingeben

Vertreter/in:

Name: ist mit Angebotsabgabe zu benennen

Tel.: Hier klicken - Tel. eingeben

E-Mail: Hier klicken - Mailadresse eingeben

§ 8 Kündigung

(1) Der AG ist berechtigt, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung – ganz oder teilweise – zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Als wichtige Gründe kommen insbesondere in Betracht:

a. Erheblicher Dissens über Gestaltung und Durchführung des Auftrages, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht

b. Leistungsverzug von mehr als einem Monat

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c. Wegfall der Projektförderung durch den Zuwendungsgeber

(2) Nach Kündigung steht dem AN die anteilige Vergütung für den bis dahin fertigge- stellten Teil des Werkes zu, soweit dieser für den AG verwertbar ist.

(3) Die bis zum Kündigungszeitpunkt vorliegenden Arbeitsergebnisse einschließlich et- waiger Nutzungsrechte stehen dem AG zu.

(4) Die Regelungen in § 9 VOL/B bleiben hiervon unberührt.

(5) Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

§ 9 Haftungsausschluss

Der AG darf aufgrund dieses Vertrages Dritten gegenüber nicht verpflichtet werden. Der AN hat alles zu unterlassen, was zu einer Haftung des AG gegenüber Dritten verpflichten würde.

§ 10 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 11 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Berlin.

§ 12 Sonstige Vereinbarungen

Es gilt deutsches Recht.

Berlin, den _________________ _________________, den _________________

(Auftraggeber) (Auftragnehmer)


Ramona Pop (Vorständin) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

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