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2026-0997-Anlage-5-Eigenerklaerung-Ausschlussgruende.pdf

Rahmenvertrag für Konzeption und grafische Umsetzung von Kommunikationsmaterialien

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 09:26 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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EIGENERKLÄRUNG ÜBER DAS NICHTVORLIEGEN VON

AUSSCHLUSSGRÜNDEN (ANLAGE 5)

Aktenzeichen: 2026-0997

Ich/Wir erkläre(n), dass

• keine Person, deren Verhalten1 meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen meinem/unserem Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt wor- den ist wegen einer Straftat nach2:

  1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Aus- land),

  2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

  3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

  4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

  5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte rich- tet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet wer- den,

  6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäft- lichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),

  7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Man- datsträgern),


1 Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäfts- führung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. 2 Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geld- buße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

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Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Anlage 5 | Aktenzeichen 2026-0997 2 l 3

  1. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Beste- chung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Aus- ländische und internationale Bedienstete),

  2. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit interna- tionalem Geschäftsverkehr) oder

  3. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbu- ches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung),

• mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und dies- bezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungs- entscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).

Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht

• bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

• zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzver- fahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt wor- den ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

• im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens3 infrage gestellt wird.

Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die mei- nen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könn- ten.4


3 siehe Fußnote Seite 1 4 Verfehlungen, die in der Regel zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen, sind – unabhängig von der Beteiligungsform, bei Unternehmen auch unabhängig von der Funktion des Täters oder Beteiligten – insbesondere:

• Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden sind, u. a. Betrug, Subventi- onsbetrug, Untreue, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren, Bestechung – auch im geschäftlichen Verkehr – oder Vorteilsgewährung,

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Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu mei- nem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Aus- schlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die vorstehenden Erklärungen auch von Unter- auftragnehmern zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen.


Datum und Name des Erklärenden

Hinweis:

Sofern Sie sich in einer der vorgenannten Situationen befinden, können Sie auch Nachweise dafür erbringen, dass Sie ausreichende Maßnahmen getroffen haben, um trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwen- dung kommt. Zu diesem Zweck weisen Sie nach, dass Sie einen Ausgleich für jegli- chen durch eine Straftat oder Fehlverhalten verursachten Schaden gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet haben, die Tatsachen und Umstände um- fassend durch eine aktive Zusammenarbeit mit dem Ermittlungsbehörden geklärt und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen ha- ben, die geeignet sind, weitere Straftaten oder Verfehlungen zu vermeiden oder Sie die Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung vorgenom- men oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet haben. Dieser Nachweis ist zusammen mit der Eigenerklärung der Bewerbung bzw. dem Angebot beizufügen.


• das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unerlaubten Vorteilen an Personen, die Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst Verpflichteten nahestehen, oder an freiberuflich Tätige, die bei der Vergabe im Auf- trag einer öffentlichen Vergabestelle tätig werden.

• Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, u. a. Absprachen über die Abgabe oder die Nichtabgabe von Angeboten, sowie die Leistung von konkreten Planungs- und Ausschreibungshilfen, die dazu bestimmt sind, den Wettbewerb zu beeinflussen, führen dann zum Ausschluss, wenn Tatsachen auch auf unrechtmäßige oder unlautere Einflussnahme auf das Vergabeverfahren hindeuten.

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