OH-Region NW-2026-001 RV Anl 1 AB (v2026-07-10).pdf

Rahmenvertrag für Kontrollprüfungen, Voruntersuchungen und bautechnische Untersuchungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 14:43 (Europe/Berlin)

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Anlage 1 zum Rahmenvertrag

Ausführungsbeschreibung

für die Durchführung von Kontrollprüfungen,

Voruntersuchungen und weitere bautechni-

sche Untersuchungen 2026 ff.

Open House-Verfahren Bereich Nordwest

(NL Nordwest, Rheinland und Westfalen)

Verfahrens-Nr.: OH-Region NW-2026-001

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Open-House-Verfahren Nr. OH-Region NW-2026-001 Rahmenvertrag Kontrollprüfungen, Voruntersuchungen und weitere bautechnische Untersuchungen 2026 ff. Region Nordwest (NL Nordwest, Rheinland und Westfalen) Ausführungsbeschreibung

Inhaltsverzeichnis

1 Beschreibung der Leistung und Leistungszeitraum. ........................................................................ 1

1.1 Beschreibung der Leistung ..................................................................................................... 1

1.2 Leistungszeitraum und Termine ............................................................................................ 1

2 Allgemeine Hinweise ....................................................................................................................... 2

2.1 Obligatorische Projektangaben.............................................................................................. 2

2.2 Durchführung der Prüfungen ................................................................................................. 2

2.3 Auswertung und Dokumentation der Prüfungen .................................................................. 3

3 Vertrag, Abrechnung, Vergütung .................................................................................................... 3

4 Anlagen zur Leistungsbeschreibung ................................................................................................ 4

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1 Beschreibung der Leistung und Leistungszeitraum

1.1 Beschreibung der Leistung

Gegenstand des Open House-Verfahrens ist die Durchführung von Kontrollprüfungen, Voruntersu- chungen und weitere bautechnische Untersuchungen in folgenden Leistungsbereichen (LB):

 LB 01: Böden und Bodenverbesserungen (nur für NL Rheinland und Westfalen)  LB 02: Schichten ohne Bindemittel sowie Baustoffgemische  LB 03: Hydraulisch verfestigte Tragschichten (HVT), hydraulisch gebundene Tragschichten (HGT) und Bodenverfestigungen  LB 04: Beton nach ZTV Beton  LB 05: Konstr. Ingenieurbau  LB 06: Asphaltbauweisen o LB 06.01-03: Alle Leistungen außer 06.04 Performance Prüfungen o LB 06.04: Performance Prüfungen  LB 07: Bitumenuntersuchungen  LB 08: Fugenfüllstoffe (nur für NL Rheinland und Westfalen)  LB 09: Oberflächeneigenschaften o LB 09.01: Ebenheitsmessungen – berührende Messungen o LB 09.02: Ebenheitsmessungen – berührungslose Messungen o LB 09.03: Griffigkeitsmessungen SKM o LB 09.04: Griffigkeitsmessungen SRT o LB 09.05: Texturmessungen  LB 10: Fahrbahnmarkierung  LB 11: Voruntersuchungen (nur für NL Rheinland und Nordwest) o LB 11.01: Asphalt o LB 11.02: Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Betondecken o LB 11.03: Schichten ohne Bindemittel o LB 11.04: Böden o LB 11.05: Konstruktiver Ingenieurbau  LB 12: Umweltanalytik  LB 13: Probenahme für den LB 12: Umweltanalytik

Eine Aufstellung der Einzelleistungen befindet sich in Anlage 2 zum Rahmenvertrag (Leistungsverzeich- nis).

Der Umfang der Prüfungsleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelabruf der Leistung durch den AG.

1.2 Leistungszeitraum und Termine

Die Leistung ist innerhalb des im Einzelabruf genannten Leistungszeitraums zu erbringen.

Vorrangig gelten die im LV genannten Fristen.

Wenn im jeweiligen Einzelabruf nichts Abweichendes angegeben ist, sind die Prüfberichte spätestens 12 Werktage nach Abschluss der letzten Einzelprüfung vollständig an die AG zu übergeben.

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Für Kontrollprüfungen gilt zusätzlich:

 Prüfergebnisse sind spätestens nach 12 Werktagen nach der jeweiligen Einzelprüfung zu über- geben.  Nicht anforderungsgemäße Prüfergebnisse sind der AG unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen. Dieses gilt auch für weitere, von der AG benannte Prüfergebnisse.

Für Kontrollprüfungen des LB 06 (Asphaltbauweisen) gilt zusätzlich:

 Bei der Bearbeitung von Anlaufproben sind die Ergebnisse innerhalb von 24 Stunden nach Pro- benahme dem AG mitzuteilen.  Die Ergebnisse sämtlicher Asphaltmischgutuntersuchungen einer Schicht bzw. Lage sind spä- testens vor dem Einbau der nächsten Schicht, jedoch nicht später als 5 Werktage nach der Probenahme, dem AG vorzulegen.

Für Griffigkeitsmessungen aus dem LB 09.03 (Griffigkeitsmessungen SKM) gilt zusätzlich:

 Führt der AN Messfahrten durch, ohne der AG die Termine 6 Werktage im Vorfeld mitzuteilen, behält sich die AG vor, die Messergebnisse nicht anzuerkennen. Der AN hat in diesem Fall die Messfahrten auf seine Kosten zu wiederholen.

2 Allgemeine Hinweise

Die Leistungen sind entsprechend der zum Zeitpunkt des jeweiligen Einzelabrufs aktuell gültigen Re- gelwerke durchzuführen.

Die Verkehrssicherung zur Durchführung von Leistungen wird durch die AG beigestellt. Hierfür ist eine frühzeitige Abstimmung vor Beginn der Arbeiten mit der AG zwingend erforderlich.

2.1 Obligatorische Projektangaben

Bei jeglicher Kommunikation per E-Mail oder in schriftlichen Dokumenten sind stets die Projekt-ID, die Projektbezeichnung sowie die Vertragsnummer mit Angabe der Leistungen (jeweils im Einzelabruf auf- geführt) anzugeben.

Beispiel: A-12170-00, A3 GE AS Montabaur – AS Diez, 04-25-4711, Kontrollprüfungen

2.2 Durchführung der Prüfungen

Die Prüfungen sind in Eigenleistung durch das angefragte Unternehmen zu erbringen. In Ausnahmefäl- len sind Nachunternehmer zulässig, die dann vor Leistungsbeginn durch den Auftragnehmer beim Auf- traggeber anzuzeigen sind. Die Auftraggeberin kann auf Grundlage der eingereichten Unterlagen dem Einsatz eines Nachunternehmers zustimmen oder den Einsatz des Nachunternehmens ablehnen.

Alle Leistungen sind durch sachkundiges Personal und nach den gültigen bzw. geforderten Regelwer- ken durchzuführen. Der AN hat auf gesonderte Anforderung der AG zum jeweiligen Einzelabruf das tatsächlich eingesetzte Personal zu benennen und deren Sachkunde nachzuweisen.

Alle Proben sind für 30 Werktage nach Berichtserstellung aufzubewahren.

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2.3 Auswertung und Dokumentation der Prüfungen

Die Prüfergebnisse sind auszuwerten und nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Dokumentation er- folgt in einem Prüfbericht, welcher im PDF-Dateiformat elektronisch an den benannten Ansprechpart- ner der Auftraggeberin zu übermitteln ist.

In Probenahmeplänen sind alle Erkundungsstellen/-bereiche lagegenau in einem Übersichtsplan dar- zustellen und nachvollziehbar, ggf. inkl. GPS/GNSS-Daten bzw. Station/Autobahn-km, zu vermaßen.

Wird zusätzlich zu einem Prüfbericht eine gekürzte Ausfertigung gefordert, ist diese zu anonymisieren, d. h. alle Hinweise auf den AN und am Projekt beteiligtes Personal sind zu entfernen. Diese zusätzliche Leistung wird über den LB 00 vergütet.

Die Bewertung der Messergebnisse des LB 09.01 und 09.02 (Ebenheitsmessungen) hat nach den bau- vertraglich festgelegten Regelwerken und den dazugehörigen Baubeschreibungen der Maßnahme zu erfolgen.

3 Vertrag, Abrechnung, Vergütung

Die Ansprechpartner auf Seiten der Auftraggeberin werden mit der Einzelbeauftragung benannt.

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Anlage 2 zum Rahmenvertrag (Leistungsverzeichnis). Durch den AN ist die Nummerierung des LV unverändert zu verwenden.

Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Einheitspreise je Einzelversuch und beinhalten die tabellarische Mitteilung der Prüfungsergebnisse sowie deren Auswertung und Bewertung im Hin- blick auf geltende Grenzwerte. Ferner sind in den Einheitspreisen das versandfertige Verpacken von Proben sowie der Transport der Proben von der Entnahmestelle zur Prüfstelle miteingeschlossen. Die Entsorgung von Proben wird nicht gesondert vergütet.

Die Leistungen werden über die LB 01 – 13, zusätzliche Personalkosten, Fahrtkosten (An- bzw. Abreise) über den LB 00 vergütet. Letzteres betrifft alle Besprechungs- oder Baustellentermine. Der AN hat auf gesondertes Verlangen durch die AG eine Niederschrift zu erstellen.

Die Anfertigung von Berichten, Bewertungen und Beurteilungen, die über das übliche Maß der v. g. tabellarischen Zusammenstellung hinausgehen, wird über den LB 00 des Leistungsverzeichnisses ver- gütet.

Der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin rechtzeitig zu informieren, wenn der Aufwand über die Aufwandsschätzung hinausgeht und diesen vom genannten Ansprechpartner der AG genehmigen zu lassen.

Die Kontrollprüfungsleistung gilt sechs Monate nach Übergabe des Prüfberichts als abgenommen.

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4 Anlagen zur Leistungsbeschreibung

Mit dem Einzelabruf erhält der AN folgende Informationen:

 Angabe der projektbetreuenden Außenstelle  Projektbezeichnung  Projekt-ID  Vertragsnummer  Bestellnummer  Projektleiter (entspricht Ansprechpartner des AG für die Einzelbeauftragung)  Rechnungsanschrift  Leistungsbeschreibung zu der abgerufenen Leistung  Weitere relevante Unterlagen aus der Ausführungsplanung  Ausführungsfrist  ggf. Prüfplan der Kontrollprüfungen

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung