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Die Autobahn GmbH Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Rheinland · Willy-Brandt-Platz 2 · 47805 Krefeld des Bundes –
Niederlassung Rheinland An alle Interessenten zur Teilnahme am Open-House-Verfahren Willy-Brandt-Platz 2
47805 Krefeld
E-Mail: FU-RHL-KR-Vergabeser- vice@autobahn.de
14.08.2026 Anschreiben an alle Interessenten
Bezeichnung/Name Verfahren: Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Kontrollprüfungen, Voruntersuchungen und weitere bautechnische Untersuchungen 2026 ff. im Open-House-Verfahren der Region Nordwest (Niederlassungen Nordwest, Rheinland und Westfalen) Verfahrens-Nr.: OH-Region NW-2026-001 Verfahrensart: Open-House-Verfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Autobahn GmbH des Bundes (nachfolgend: „Autobahn“ oder „AG“) freut sich über Ihr Interesse an dem veröffentlichten Verfahren.
Das Verfahren verfolgt das Ziel, den Bedarf der Autobahn an den in der Leistungsbe- schreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Kontrollprüfungen und Voruntersuchungen im Bereich des Straßenbaus und des Konstruktiven Ingenieurbaus über einzelne Rahmenverträge mit mehreren Auftragnehmern zu decken.
Mit diesem Anschreiben informieren wir Sie über die Art und den Gegenstand des durchgeführten Open-House-Verfahrens. Zudem teilen wir in diesem Schreiben das Pro- zedere und die Zulassungsvoraussetzungen mit, um im Wege des Verfahrens einen Rah- menvertrag mit der Autobahn abzuschließen.
I. Art des Verfahrens
Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbe- schreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen er- folgt im Wege eines sogenannten „Open-House-Verfahren“.
In diesem Verfahren sind die bekannt gegebenen Zulassungsvoraussetzungen (siehe unter Ziffer V) gegenüber der Autobahn zwingend mittels des zur Verfü- gung gestelltenZulassungsformulars nachzuweisen.
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Die Autobahn schließt mit jedem Interessenten einen Rahmenvertrag ab, der die Zulassungsvoraussetzungen formgerecht nachgewiesen hat. Ein Anspruch auf den Abruf von Einzelaufträgen wird durch den Abschluss des Rahmenvertrags nicht begründet. Nähere Regelungen enthält der auf der Vergabeplattform ver- öffentliche Rahmenvertragstext.
Die Autobahn geht davon aus, dass dieses Open-House-Verfahren als Zulassungs- verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der dis- kriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller Interessenten zu einem Rahmen- vertrag nicht in den Anwendungsbereich des „Kartellvergaberechts“ fällt. Unge- achtet dessen, erfolgt die Bekanntmachung dieses Open-House-Verfahrens zur Herstellung größtmöglicher Transparenz und Gleichbehandlung über das Supple- ment des EU-Amtsblatts (abrufbar unter https://ted.europa.eu) sowie über die Vergabeplattform der Autobahn (https://vergabe.autobahn.de).
II. Gegenstand des Open-House-Verfahrens bzw. der in diesem Wege abgeschlossenen Rahmenverträge
Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Für folgende Leistungsbereiche kann (allesamt oder einzeln) ein Zulassungsantrag gestellt werden und somit ein Rah- menvertrag abgeschlossen werden:
LB 01: Böden und Bodenverbesserungen LB 02: Schichten ohne Bindemi(cid:425)el sowie Baustoffgemische LB 03: Hydraulisch verfes(cid:415)gte Tragschichten (HVT), hydraulisch gebun- dene Tragschichten (HGT) und Bodenverfes(cid:415)gungen LB 04: Beton nach ZTV Beton LB 05: Konstr. Ingenieurbau LB 06: Asphaltbauweisen o LB 06.01-03: Alle Leistungen außer 06.04 Performance Prüfungen o LB 06.04: Performance Prüfungen LB 07: Bitumenuntersuchungen LB 08: Fugenfüllstoffe LB 09: Oberflächeneigenscha(cid:332)en o LB 09.01: Ebenheitsmessungen – berührende Messungen o LB 09.02: Ebenheitsmessungen – berührungslose Messungen o LB 09.03: Griffigkeitsmessungen SKM o LB 09.04: Griffigkeitsmessungen SRT o LB 09.05: Texturmessungen LB 10: Fahrbahnmarkierung LB 11: Voruntersuchungen o LB 11.01: Asphalt o LB 11.02: Tragschichten mit hydraulischen Bindemi(cid:425)eln und Betonde- cken o LB 11.03: Schichten ohne Bindemi(cid:425)el o LB 11.04: Böden o LB 11.05: Konstruk(cid:415)ver Ingenieurbau LB 12: Umweltanaly(cid:415)k
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LB 13: Probenahme für den LB 12: Umweltanaly(cid:415)k
Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge kön- nen sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.
III. Laufzeit des Zulassungsverfahrens (Open-House-Verfahren) sowie Laufzeit der abgeschlossenen Rahmenverträge
Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 15.08.2028 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.
Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Antragstellersin Kra(cid:332) und endet vor- behaltlich Verlängerungsop(cid:415)on am15.08.2028. Der Rahmenvertrag kann – ana- log zum Open-House-Verfahren –aufgrund der Verlängerungsop(cid:415)on zwei Mal bis zum15.08.2029 bzw.15.08.2030 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmen- vertrag.
IV. Unterlagen zum Verfahren
Die folgenden, neben diesem Anschreiben für das Verfahren zu beachtenden Un- terlagen, sind auf der Vergabeplattform der Autobahn (https://vergabe.auto- bahn.de) unter dem Verfahren „Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenver- trags Kontrollprüfungen, Voruntersuchungen und weitere bautechnische Un- tersuchungen 2026 ff. im Open-House-Verfahren der Region Nordwest (Nieder- lassungen Nordwest, Rheinland und Westfalen)“ abrufbar:
Zulassungsformular
o Anlage Zulassungsformular Referenzangaben
Rahmenvertrag
o Anlage 1: Ausführungsbeschreibung o Anlage 2: Leistungsverzeichnis o Anlage 3: Übersichtskarte Autobahn GmbH o Anlage 4: Datenschutzinformation (DSI OHV) o Anlage 5: Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue
ggf.Katalog Interessentenfragen sowie Hinweise und Antworten der Vergabestelle
Zu beachten ist außerdem die im Supplement des EU-Amtsblatts veröffentlichte Bekanntmachung sowie ggf. hierzu erfolgte Änderungsbekanntmachungen (ab- rufbar über https://ted.europa.eu sowie in Kopie über https://vergabe.auto- bahn.de (hier unter „Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Kontroll- prüfungen, Voruntersuchungen und weitere bautechnische Untersuchungen 2026 ff. im Open-House-Verfahren der Region Nordwest (Niederlassungen Nordwest, Rheinland und Westfalen)“).
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V. Zulassungsmodalitäten
Sofern Sie Interesse am Abschluss eines Rahmenvertrags über eine oder mehrere der unter Ziffer II aufgeführten Leistungsbereiche haben, reichen Sie bitte einen Zulassungsantrag unter Beachtung der nachfolgend dargestellten formellen und inhaltlichen Anforderungen ein.
- Formelle Anforderungen
Der Zulassungsantrag, einschließlich dem Angebot auf Abschluss eines Rahmenvertrags, ist unter Verwendung
-
des zur Verfügung gestelltenZulassungsformulars, ggf. einschließ- lich der Anlage Zulassungsformular Referenzangaben, und
-
des zur Verfügung gestellten Rahmenvertrags, ergänzt durch die verbindliche Angebotserklärung in Textform am Ende des Rahmen- vertragstextes
ausschließlich per Nachricht aus dem Bietercockpit über die Vergabeplatt- form:
als PDF-Dateianhang bis zip-Archivanhang einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Zulassungsantrag nicht über die Ange- botsmaske im Bietercockpit abgeben, da uns eine Angebotsöffnung und damit die Einsicht in Ihre Unterlagen systemseitig erst nach Ablauf der An- gebotsfrist, hier also nach Ablauf der Laufzeit des Open-House-Verfahrens, zur Verfügung steht.
Zulassungsanträge sind während der gesamten Laufzeit des Open-House- Verfahrens (vgl. Ziffer III) zulässig.
| Wichtige Hinweise: | |
|---|---|
| Die Annahme des Zulassungsantrags stellt zugleich die Annahme Ihres | |
| Angebots auf Abschluss des Rahmenvertrags dar und bezieht sich auf die | |
| zum Zeitpunkt der Antragstellung auf der Vergabeplattform zu dem Ver- | |
| fahren veröffentlichten Unterlagen. | |
| Bitte informieren Sie sich vor Einreichung Ihres Zulassungsantrags über | |
| Änderungen in Bezug auf die zum Verfahren zur Verfügung gestellten Un- | |
| terlagen. Eine freiwillige Registrierung für das Verfahren auf | |
| https://vergabe.autobahn.de wird dringend empfohlen. Durch die Regist- | |
| rierung werden Sie automatisch über Änderungen zum Verfahren infor- | |
| miert. |
- Inhaltliche Anforderungen
Die mittelsZulassungsformular sowie denggf. gemäß dort geforderten An- lagen nachzuweisenden Zulassungsvoraussetzungen sind in der Bekannt- machung (vgl. Ziffer IV) unter Abschnitt 5.1.9 aufgeführt.
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- Weiterer Ablauf nach Einreichung eines Zulassungsantrags
Wenn die Prüfung des Zulassungsantrags ergibt, dass alle Zulassungsvo- raussetzungen erfüllt sind, erhalten Interessenten eine Bestätigung über die Zulassung, verbunden mit der Annahme des Angebots auf Abschluss eines Rahmenvertrags. Damit wird der Rahmenvertrag wirksam abge- schlossen.
Sollte es Gründe geben, die eine Zulassung nicht erlauben (zum Beispiel fehlende Unterlagen oder Unklarheiten), so erhält der Interessent darüber eine Benachrichtigung, um seinen Antrag ggfs. anzupassen oder aufzuklä- ren bzw. einen erneuten, korrigierten Antrag einzureichen.
VI. Fragen zum Verfahren
| Fragen zum Verfahren senden Sie bitte gerne per Nachricht aus dem Bie- | ||
|---|---|---|
| tercockpit über die Vergabeplattform: | ||
| https://vergabe.autobahn.de | ||
| Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. | ||
| Mit freundlichen Grüßen | ||
| Ihre Vergabestelle | ||
| Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Rheinland (für Region Nordwest) |
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