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Rahmenvertrag für Kampfmittelräumarbeiten im Bereich Trier

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 25.10.2026, 19:30 (Europe/Berlin)

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631EU (VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU) Vergabest elle LBB Regionale Vergabestelle Trier Paulinstraße 58 54292 Trier Vergabeart Deutschland offenes Verfahren (VgV)

LBB RVS Trier, Postfach 3410, 54224 Trier

Ablauf der Angebotsfrist

Datum 26.11.2026 Uhrzeit 10:20

Bindefrist endet am 25.01.2027

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gem. VgV)

Bezeichnung der Leistung:

Maßnahmennummer Maßnahme 700269999 Sammler für Rahmenverträge LBB NL Trier, Paulinstr. 58 Paulinstr. 58, 54292 Trier Vergabenummer Leistung

26E0361 Rahmenvertrag Kampfmittelräumarbeiten DIN 18323, 18299

Anlagen A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind x . 632EU Bewerbungsbedingungen EU (Ausgabe 2017) x . 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen . 226 Mindestanforderungen an Nebenangebote . 227 Zuschlagskriterien . . . . . . B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden x . Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen x . 614 Besondere Vertragsbedingungen x . 635 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Ausgabe 2017) . 241 Abfall x . 244 Datenverarbeitung x . Verzeichnis der Liegenschaften x . Informationen-Lieferanten-eRechnung . . . . .

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631EU (VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU) C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind x . 633 Angebotsschreiben x . Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm x . 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft x . 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen . 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten x . Landestariftreuegesetz (LTTG), Mustererklärung 1 bzw. 3 x . Eigenerklärung zu Sanktionen gegen Russland/Verordnung (EU) 576/22 x . Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen x . CSX-59 Eigenerklärung Information zum Bieter

D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: x . 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen . . .

1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Na- men und für Rechnung

-siehe Anlage zu FB-631 EU

zu vergeben.

2 Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt x . elektronisch über die Vergabeplattform . in Textform unter nachstehender Anschrift:

3 Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nummer 6) einen Auszug aus dem Gewer- bezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.

Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung oder den Besonderen Vertragsbeding- ungen genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen.

Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die unter Nummer 1 genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind).

Auftragsvolumen: Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ca. 761.960,34 Euro für die Vertragslaufzeit

Dieses geschätzte Auftragsvolumen wird hiermit nicht festgelegt d.h. es kann höher oder geringer aus- fallen.

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631EU (VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)

3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: x . siehe Auftragsbekanntmachung . . .

3.2 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen . siehe Auftragsbekanntmachung x . Zusätzliche Nachweise zur Fachkunde und technischen Leistungsfähigkeiten: x . Nachweis Befähigungsscheininhaber gem. §20 SprengG für Fundmunition x . Mindestens 3-jährige Berufserfahrung im Bereich Kampfmittelräumung .

3.3 Entfällt

4 Losweise Vergabe

x . nein

. ja, Angebote sind möglich für . alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

eine maximale Anzahl an Losen: siehe Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessens- . bestätigung

. nur ein Los

bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los:

. Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann

Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung

Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen

5 Nebenangebote

5.1 x . Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen EU gilt nicht.

5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen EU) - ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -

. für die gesamte Leistung

. nur für nachfolgend genannte Bereiche:

. mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:

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631EU (VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU) . unter folgenden weiteren Bedingungen:

.

.

6 Angebotswertung

Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote

x . Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbeson- dere unter Berücksichtigung von Nachlässen. . Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.

7 Zugelassene Angebotsabgabe x . Elektronisch

x . in Textform . mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel . mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.

8 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann:

Vergabekammer (§ 156 GWB):

Vergabekammer RLP beim MWTEK, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn

9 Bieteranfragen möglichst so rechtzeitig stellen, dass sie unter Berücksichtigung von üblichen Bearbeitungszeiten noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet und bei Angebotserstellung berücksichtigt werden können!

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Anlage

Anlage zu Formblatt 631EU

Es ist beabsichtigt, die in beiliegendem Rahmenleistungsverzeichnis bezeichneten Zeitvertragsarbeiten im Namen und für Rechnung folgender Bedarfsträger zu beauf- tragen:

Bundeswehr / US Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung vertreten durch das Amt für Bundesbau vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Niederlassung Trier

BlmA -Immobilien Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Vertreten durch das Amt für Bundesbau Vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Niederlassung Trier

Bund Zivil - allgemein Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium f. Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) vertreten durch das Amt für Bundesbau, Mainz vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Niederlassung Trier

Land / LBB Land Rheinland-Pfalz vertreten durch das Ministerium der Finanzen vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Niederlassung Trier

Stand: August 2020

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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)

Vergabenummer 26E0361Datum
Baumaßnahme Sammler für Rahmenverträge LBB NL Trier, Paulinstr. 58
Leistung Rahmenvertrag Kampfmittelräumarbeiten DIN 18323, 18299

Ergänzung der Aufforderung zur Angebotsabgabe Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)

  1. Unterlagen, diemit dem Angebotabzugeben sind

1.1 Formblätter

x . Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) . Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222 (bei Abgabe mehrerer Haupt- angebote für jedes Hauptangebot)

. 224 - Angebot Lohngleitklausel (wenn ein Änderungssatz angeboten wird; bei Abgabe mehrerer Haupt- angebote für jedesHauptangebot, zu dem ein Änderungssatz angeboten wird)

. 233-Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer verge- ben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leis- tung an Nachunternehmer vergeben werden sollen)

x . 234-Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft)

x . 235- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitä- ten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient)

. 248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)

. Vertragsformular/e Instandhaltung (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) x . Landestariftreuegesetz(LTTG), Mustererklärung 1 bzw. 3 x . Eigenerklärung zu Sanktionen gegen Russland / Verordnung (EU) 576/22 x . CSX–59 Eigenerklärung Information zum Bieter x . Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen(Anlage 7 und Muster 9 zuNr. 49.4)

1.2 unternehmensbezogene Unterlagen

x . Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung

.

.

1.3 leistungsbezogene Unterlagen

x . Leistungsverzeichnis mit den Preisen . Produktangaben in folgenden Positionen:

.

1.4 sonstige Unterlagen

. Erfüllung von Mindestanforderungen, z.B. Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise x . GAEB XML 3.2 / X84

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216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)

2 Unterlagen, dieauf Verlangender Vergabestelle vorzulegen sind

2.1 Formblätter

. 126-Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer x . 236-Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen . Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 . .

2.2 unternehmensbezogene Unterlagen (Bestätigungen der Eigenerklärungen)

x . Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben x . Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, geglie- dert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal

x . Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie-und Handelskammer

x . rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenz- planes angegeben wurde)

x . Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichenSozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist x . Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanz- amt eine solche Bescheinigung ausstellt

x . Freistellungsbescheinigung nach § 48bEinkommensteuergesetz x . Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen

.

.

2.3 leistungsbezogene Unterlagen

. Produktdatenblätter benannter Fabrikate .

2.4 sonstige Unterlagen

. Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder verschlos- sen) x . Siehe geforderte Unterlagen/ Nachweise gemäß Formblatt 631EU(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots-Einheitliche Fassung) unter Pkt. 3.2

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632EU (VgV–Bewerbungsbedingungen EU) Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen Das Vergabeverfahren erfolgt nach derVergabeverordnung (VgV).

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständig- keiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzuläs- sigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot

3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das An- gebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form-oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. 3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Dievon der Vergabestelle vorgegebeneLangfassung desLeistungsverzeichnissesist allein verbind- lich. 3.4 Unterlagen,die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sindzu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.5 Alle Eintragungen müssendokumentenecht sein. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforder- ten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheits- preiseeinzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von derWertung ausgeschlossen. 3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens dreiNachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer an- zugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die -ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und -an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragser- teilung Vertragsinhalt.

4 Nebenangebote

4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsab- gabe nachzuweisen. 4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu be- schreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leis- tung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflus- sen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelprei- sen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausge- schlossen.

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632EU (VgV–Bewerbungsbedingungen EU) 5 Bietergemeinschaften

5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine ErklärungallerMitgliederin Textformabzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
  • -dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaf- ten, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern ge- bildet haben,nicht zugelassen.

6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)

Beabsichtigt der Bieter,Teile der Leistung vonanderen Unternehmen ausführen zu lassen odersich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, techni- sche oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehenund diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unter- nehmenanzugebenund entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterienfür die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Ver- pflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entspre- chende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

7 Eignung

UnternehmenhabenalsNachweis der Eignungfür die zu vergebende Leistungmit dem Angebot

  • Entwederdie in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nach- weise)
  • Odereine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 sind auf gesondertes Verlangen die Un- terlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zustän- diger Stellen zu bestätigen.Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eig- nung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

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635 (ZusätzlicheVertragsbedingungen–Liefer-/Dienstleistungen) Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen

1 Art und Umfang der Leistungen (§ 1 VOL/B)

Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung,Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs-oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Et- waige Patentgebühren undLizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.

2 Änderung der Leistung (§ 2 Nummer 3 VOL/B)

2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nummer 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich-möglichstvor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach-schriftlich mitteilen. 2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr-oder Minderkosten nachzuweisen. 3 Ausführung der Leistung (§ 4 VOL/B)

DerAuftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.

4 Güteprüfung (§ 12 Nummer 2 VOL/B)

Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet. 5 Abnahme (§ 13 VOL/B)

5.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.

5.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über

  • bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle,
  • beiAufbauleistungen mit der Abnahme.

6 Mängelansprüche (§ 14 VOL/B)

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.

7 Rechnungen (§§ 15 und 17 VOL/B)

7.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer(Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten vonVertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuer-betrag nicht erstattet. 7.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigenLeistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. 8 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16 VOL/B)

Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen

  • das Datum,
  • die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
  • die Art der Leistung,
  • die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn-oder Gehaltsgruppe,
  • die geleistetenArbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
  • die Gerätekenngrößen enthalten. Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden. Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.

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614 (Rahmenvereinbarung-Besondere Vertragsbedingungen)

Vergabenummer 26E0361

Rahmenvereinbarungim Bereich Rahmenvertrag–Zeitvertragsarbeiten im Bereich des LBB Niederlassung Trier

Leistung Kampfmittelräumarbeiten DIN 18 323, DIN 18 299

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

1 Rahmenvereinbarung, Leistungspflicht

1.1 Diese Rahmenvereinbarung ist ein Vertrag für die Zeitvoraussichtlich

vom 01.02.2027 bis 31.01.2028

1.2 Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nichtsechsMonate vor Ablauf der Vertrags- zeiteine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will.Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4Jahre.

1.3 Die Rahmenvereinbarung verpflichtet den/die Auftragnehmer, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem Einzelauftrag festgelegten Bedingungen aus- zuführen.

1.4 Die Einzelaufträge werden grundsätzlich in Textform erteilt. Einzelaufträge können ausnahmsweisefür sofort zu erledigende Arbeiten mündlich oder fernmündlich erteilt werden; sie werden nachträglich in Textform bestätigt.

Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Auftragnehmer verpflichtet, Arbeiten anderer Fachlose (Ge- werke) geringen Umfangs auszuführen, soweit er hierzu in der Lage und befugt ist.

  1. Einzelaufträge

2.1 Zur Erteilung von Einzelaufträgen sind folgende Stellen der in der Rahmenvereinbarung genannten Auftraggeberberechtigt:

2.2 Anordnungen dürfen nur von der Stelle getroffen werden, die den jeweiligen Einzelauftrag erteilt hat. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.

2.3 Rechnungen sind bei dem Auftraggeber einzureichen, der den Einzelauftrag erteilt hat.

  1. Kleinstaufträge

Verlangt der Auftraggeber die Ausführung eines Einzelauftrages, dessen Vergütung ohne Umsatz- steuer500 Euro (Kleinstauftragswertgrenze) nicht überschreitet, und kann die Ausführung nicht mit anderen Arbeiten zusammengefasst werden, wird ein Zuschlag in Höhe von 75Euro (Betrag ohne Umsatzsteuer)gewährt. Dies gilt auch bei Stundenlohnarbeiten.

4 Stundenlohnarbeiten und Zuschläge

4.1 Für vom Auftraggeber angeordnete Stundenlohnarbeiten werden die vereinbarten Stundenverrech- nungssätze zuzüglich Umsatzsteuer nach den tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten ohne Wegezeiten bezahlt.

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614 (Rahmenvereinbarung-Besondere Vertragsbedingungen) 4.2 Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags-und Feiertagsarbeiten werden für die nachgewiesenen zu- schlagspflichtigen Stunden neben den vereinbarten Preisen sowie neben gesondert vereinbarten Prei- sen für im Leistungsverzeichnis nicht vorgesehene Leistungen vergütet.

5 Sicherheitsleistungen

Soweit die Auftragssumme des Einzelauftrages mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer be- trägt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Um- satzsteuer, ohne Nachträge) des Einzelauftrages zuleisten.

Soweit die Auftragssumme des Einzelauftrages mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuerbe- trägt, ist Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe vondrei Prozent der Summe derAbschlagszahlun- gen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme desEinzelauftrages) zu leisten.

5.1 Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geldoder durch Bürgschaft geleistet werden.

Für die Erfüllung der Mängelansprüche kann der Auftragnehmer statt einer Bürgschaft den Abschluss einer Mängelansprüche-Versicherung als gleichwertiges Sicherungsmittel anbieten. Hierzu ist das Formblatt 424 zu verwenden.

Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen.

Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszah- lungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.

6 Bürgschaften

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt desAuftragge- bers zu verwenden, und zwar für

die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“

die Mängelansprüche dasFormblatt „Mängelansprüchebürgschaft“

vereinbarte Vorauszahlungen undAb- das Formblatt „Abschlagszahlungs/Vorauszahlungs- schlagszahlungen gem. § 16Absatz 1 bürgschaft Nummer 1 Satz 3 VOB/B

7 Baustelle

7.1 Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorherigerZustimmung des Auftraggebers zulässig.

7.2 Vorhandene Lager-und Arbeitsplätze werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

7.3 Wasser und Strom werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die erforderlichen Anschlüsse hat der Auftragnehmer im Einvernehmen mit der hausverwaltenden Dienststelle auf eigene Kosten herzustel- len und nach Beendigung der Arbeiten wieder abzubauen.

7.4 Straßen, Wege, Lager-und Arbeitsplätze innerhalb der Liegenschaft können vom Auftragnehmer auf eigene Gefahr benutzt werden.

7.5 Die Mitbenutzung vorhandener Gerüste und Einrichtungen anderer Unternehmer ist vom Auftragneh- mer mit diesen zu vereinbaren.

8 Technische Spezifikationen

Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit deneneu- ropäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsametechnische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne denausdrückli- chen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen inBezug genom- men.

9 Zusatz für Leistungen, die für Gaststreitkräfte erbracht werden

Lieferungen und sonstige Leistungen für die Gaststreitkräfte sind unter den Voraussetzungen des Artikel 67 Absatz 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatutvon der Umsatzsteuer befreit.Zum Zwecke des Nachweises der Steuerfreiheit dieser Lieferungen und sonstigen Leistungen erhältder Auftragnehmer vom Bauamt eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Auf den Rechnungen ist vom Auftragnehmer zu bestätigen: "Der Rechnungsbetrag enthält keineUmsatz- steuer". 10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen–siehe nachfolgende Seiten

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614 (Stand März 2019)

  1. WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN - LBB-/Landesmaßnahmen

10.1 Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung „In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften, die sich sowohl aus Unternehmen gemäß Nummer 9.1.1. bis 9.1.3 der Verwaltungsvorschrift über das öffentliche Auftragswesen in Rheinland-Pfalz als auch aus anderen Unternehmen zusammensetzen, dürfen kleine und mittlere Unternehmen nicht benachteiligt werden. Die Verträge sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.“

  1. WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN - Bundesmaßnahmen

11.1 Personal aus den nachfolgend aufgeführten Staaten haben keine Zutrittsberechtigung für alle Liegenschaften der Bundeswehr:

  1. Afghanistan (Islamische Republik Afghanistan)

  2. Algerien (Demokratische Volksrepublik Algerien)

  3. Armenien (Republik Armenien)

  4. Aserbaidschan (Republik Aserbaidschan)

  5. Bosnien und Herzegowina

  6. China (Volksrepublik China) ab 01.07.1997 einschl. Sonderverwaltungsregion (SVR) Hongkong ab 20.12.1999 einschl. Sonderverwaltungsregion (SVR) Macau

  7. Georgien

  8. Irak (Republik Irak)

  9. Iran (Islamische Republik Iran)

  10. Kasachstan (Republik Kasachstan)

  11. Kirgisistan (Kirgisische Republik)

  12. Korea (Demokratische Volksrepublik Korea)

  13. Kosovo (Republik Kosovo)

  14. Kuba (Republik Kuba)

  15. Laos (Demokratische Volksrepublik Laos)

  16. Libanon (Libanesische Republik)

  17. Libyen

  18. Moldau (Republik Moldau)

  19. Pakistan (Islamische Republik Pakistan)

  20. Russische Föderation

  21. Sudan (Republik Sudan)

  22. Syrien (Arabische Republik Syrien)

  23. Tadschikistan (Republik Tadschikistan)

  24. Turkmenistan

  25. Ukraine

  26. Usbekistan (Republik Usbekistan)

  27. Vietnam (Sozialistische Republik Vietnam)

  28. Weißrussland (Republik Weißrussland)

  29. WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN – US-Maßnahmen

12.1 Sicherheitsforderungen, Arbeitsbedingungen

Die Baustelle liegt auf militärischem Gelände. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche militärischen Vorschriften und die Pass- und Verkehrsvorschriften der militärischen Liegenschaft zu befolgen. Der Zu- gang zur militärischen Liegenschaft geschieht durch das von den Streitkräften zugewiesene Tor, an dem jede Person und jedes Fahrzeug gründlich kontrolliert werden. Hierbei kann es zu Wartezeiten kommen. Liegt die Baustelle in einem militärischen Sperrgebiet, kann dies nur mit militärischem Begleitpersonal (Eskorte) betreten werden. Die Eskorten sind über die Bauleitung der LBB-Niederlassung Trier mindes- tens drei Tage vorher zu beantragen.

Beim Betreten und Verlassen der US-Liegenschaft können Wartezeiten durch Kontrollen/ Durch- suchungen auftreten. Der Zeitverlust bis jeweils eine Stunde pro Ein- oder Ausfahrtskontrolle wird nicht gesondert vergütet. Ausfallzeiten

Während der gesamten Bauzeit ist mit bis zu zwei Tagen zu rechnen, an denen wegen militäri- scher Übungen, Alarmen usw. nicht gearbeitet werden kann. Die Kosten für diese Arbeitsunter- brechungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet.

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Innerhalb der militärischen Liegenschaft dürfen sich die Beschäftigten nur im unmittelbaren Baustellen- bereich bzw. auf den Zu- und Abgangsstraßen bewegen. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen in diesem Bereich sind einzuhalten.

Die Verwendung von Funksprechgeräten und Mobilfunk ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Militärpolizei erlaubt. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften können die Betroffenen durch den Sicherheitsoffizier von dem militärischen Gelände verwiesen werden. Anweisung der militärischen Dienststellen ist unverzüglich Folge zu leisten. Der Auftragnehmer haftet für alle von ihm eingesetzten Arbeitskräfte.

12.2 Baustellenausweise bzw. Passformalitäten

Beschäftigte des Auftragnehmers, sowie Lieferanten, erhalten nur Zutritt zu Baustellen, wenn sie im Be- sitz eines vom Nutzer der Liegenschaft ausgestellten Ausweises (Passes) sind. Der Auftragnehmer hat die bei der Bauvorbesprechung ausgehändigten Antragsformulare (CD-ROM mit digitalen Antragsformu- laren und Anleitungen) für jeden Mitarbeiter des eigenen Unternehmens, Mitarbeiter von Nachunterneh- men eingeschlossen, der auf der Baustelle eingesetzt werden soll, mindestens 12 Wochen vor Arbeits- beginn beim zuständigen Bauleiter des Auftraggebers (LBB) einzureichen.

Dies wird vom LBB dokumentiert und die Unterlagen an den BCE weitergereicht. Die weitere Bearbei- tung erfolgt von dort. Diese Regelung ist auch auf Zulieferfirmen anzuwenden, die regelmäßig auf der Baustelle des Unternehmens eingesetzt werden.

Für einen Neuantrag ist eine Bearbeitungszeit von ca. 12 Wochen einzukalkulieren.

Es ist mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen zu rechnen, wenn die Sicherheitsüber- prüfung abgeschlossen ist und bis zu mehreren Monaten, wenn diese Überprüfung erst veran- lasst werden muss. Es empfiehlt sich, auch für zusätzliche Mitarbeiter Zutrittsberechtigungsausweise zu beantragen, damit im Falle einer Zutrittsverweigerung kurzfristig eine Umdisposition durch den AN (Schadensminderungspflicht) erfolgen kann.

Hinsichtlich der Passbeantragung ist folgendes zu beachten:

Firmen, die noch keinen gültigen Ausweis besitzen und auf der Base beginnen:

Flugplatzausweise werden nur an Personen über 18 Jahre ausgestellt!

Folgende Unterlagen sind für die Beantragung der Flugplatzausweise erforderlich: a) Polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 90 Tage und Führungszeugnisse mit Eintrag werden generell nicht mehr akzeptiert, d.h. Personen mit Eintrag bekommen keinen Aus- weis b) Kopie des Personalausweises c) Sicherheitserklärung für die einfache Sicherheitsüberprüfung (6-Blatt Methode) d) REQUEST FOR BASE ENTRY IDENTIFICATION (Form 79) e) RESIDENCY CHECK FOR EMPLOYMENT WITH THE UNITED STATES AIR FORCES IN EUROPE (Form 19) f) Anerkennung der Flugplatzordnung g) Request for Personnel Security Action (Form 2583)

Zusätzlich zu dem Führungszeugnis wird von US eine Hintergrundüberprüfung durchgeführt. Die US-Seite kann aufgrund dieser Hintergrundüberprüfung die Ausstellung eines Kasernen- ausweises verweigern. Kosten, die dem Auftragnehmer durch eine Ablehnung entstehen, wer- den vom Auftraggeber nicht erstattet.

Firmen, die bereits im Besitz gültiger permanenter Ausweise waren und einen neuen Auftrag auf der Base beginnen:

Zur Zeit gilt hier die Regelung, dass für eine Neubeantragung eines Passes nur Form 79 – REQUEST FOR BASE ENTRY IDENTIFICATION – erneut ausgestellt, sowie eine Passkopie und Kopie des bestehenden Flugplatzausweises (Vorder- und Rückseite) vorgelegt werden muss, weitere Formalitäten entfallen.

Zutritt zu mehreren US-Liegenschaften Je Mitarbeiter eines Unternehmens wird ausschließlich 1 Ausweis ausgestellt. Zugang zu anderen US-Liegenschaften ist möglich und wird durch das SFS Passbüro Spangdahlem hin- zugefügt. Hierzu hat der Auftragnehmer auf Form USAF IMT 79 zu vermerken und „hervorheben“, dass er bereits im Besitz eines Ausweises für eine andere Liegenschaft ist und eine Kopie des Flugplatzaus- weises dem Antrag beizufügen. Der Auftragnehmer hat die Antragsteller mit Ausweisen für andere US- Liegenschaften getrennt vorzulegen und sicherzustellen, dass die Information auf ihrem Antrag hervor- gehoben sind.

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Es dürfen nur drei Liegenschaften auf einen Ausweis eingetragen werden. Ausweise sollten rechtzeitig vor dem Ablauf erneuert/verlängert werden.

Eskortiererlaubnis (Sign In) Für Personen, die nicht planbar und regelmäßig am Baustellengeschehen teilnehmen (Sonderliefe- rungen o.ä.) besteht die Möglichkeit, sie mit Personen, die eine Eskortierberechtigung besitzen, zur Baustelle zu begleiten. Die Eskortierberechtigung wird Mitarbeitern des Auftragnehmers zugestanden, die im Besitz eines permanenten Baustellenausweises sind (grüner Balken), Berechtigungen mit temporären Pässen (roter Balken) sind nicht möglich. Der Auftragnehmer kann für 4 Personen seines Unternehmens (bei Arbeits- oder Bietergemeinschaften 4 je Unternehmen) diese Eskortiererlaubnis beantragen, pro Erlaubnis können bis zu 4 Personen eingeschrieben werden. Nachunternehmern wird diese Erlaubnis nicht zugestanden. Subunternehmer haben nur einen Anspruch auf 2 Personen. Personen die eskortiert werden müssen, dürfen nur bis zu 3 Tagen eingeschrieben werden.

Die Eskortiererlaubnis berechtigt den Inhaber, sich mit den eingeschriebenen Personen frei innerhalb der militärischen Liegenschaft, Sperrbereiche ausgenommen, zu bewegen. Dabei darf er die Person/en, die er eingeschrieben hat, zu keinem Zeitpunkt alleine lassen, sie sind ab dem Betreten der Liegen- schaft, für die Dauer des Aufenthaltes, bis zum endgültigen Verlassen ständig zu beaufsichtigen. Die Security Police führt regelmäßige Kontrollen durch. Bei Verstoß gegen diese Regelung wird der Pass der berechtigten Person eingezogen und ihr der weitere Zutritt verweigert. Wenn ein bestehender Ausweis z.B. von Ramstein oder Kaiserslautern keine „Sign In“ Berechti- gung hat, bekommt der Antragsteller auch kein „Sign In“ für Spangdahlem. Gleiches gilt für die Eintritt Zeiten - in Spangdahlem gilt die Eintritt Zeit von Montag bis Freitag 07:00 bis 19:00 Uhr -. Werden die Eintritt Zeiten von den anderen Liegenschaften übernommen, oder gelten die Zeiten von Spangdahlem, d.h. die anderen Eintritt Zeiten verfallen.

Nicht mehr benötigte Ausweise sind unverzüglich an die Ausgabestelle zurückzugeben. Dort ist auch unverzüglich der Verlust eines Ausweises anzuzeigen. Ausweisformulare sind 1-fach beim zuständigen Bauleiter der LBB-Niederlassung Trier komplett ausge- füllt vorzulegen. Außerdem ist eine Liste aller an der Baumaßnahme beteiligten Personen und Firmen 1-fach vorzulegen. Der Auftragnehmer hat allen Beschäftigten davon Mitteilung zu machen, dass sie auf Anweisung des zu- ständigen Offiziers beim Betreten oder Verlassen des Militärbereiches durchsucht werden können. Der Zeitverlust wird nicht gesondert vergütet.

12.3 Beschäftigung von Arbeitskräften

  1. Auftragnehmer, Nachunternehmer und Material-Zulieferfirmen, die ihren Hauptsitz, ständigen Wohn- sitz und Wirkungsbereich in einem Staat mit besonderen Sicherheitsrisiken haben, dürfen nicht zur Auftragsausführung eingesetzt werden.

  2. Das Personal auf der Baustelle darf seinen ständigen Wohnsitz nicht in einem Staat mit besonderen Sicherheitsrisiken haben.

  3. Für Auftragnehmer, Nachunternehmer, Material-Zulieferfirmen und deren Auftragnehmer, die unter der Nr. 1 und 2 genannten Bedingungen nicht erfüllen, werden keine Baustellenausweise ausgestellt.

  4. Der Auftragnehmer hat die unter 1, 2 und 3 aufgeführten Vertragsbestimmungen in alle Verträge mit Nachunternehmern aufzunehmen.

  5. Standorte können generell Arbeitskräften aus bestimmten Ländern aufgrund von Sicherheitser- wägungen den Zutritt verwehren. Es obliegt dem Auftragnehmer sich an die Standortzugangsvor- schriften zu halten. Forderungen für zusätzlichen Zeitaufwand oder Kosten, die entstehen wenn Arbeitskräften der Zugang zum Standort aufgrund von Sicherheitserwägungen nicht erstattet wird, werden nicht anerkannt. Der Auftragnehmer kann davon ausgehen, dass Arbeitskräfte aus Nato und Partnership For Peace Ländern im Allgemeinen der Zugang nicht verwehrt wird, wenn keine außerordentlichen Umstände existieren. Der Standort behält sich jedoch das Recht vor bestimmten Personen den Zugang aus Sicherheitsgründen zu verwehren, gleich welcher Staatsangehörigkeit. Der Auftragnehmer hat diese Vertragsbedingungen in alle Verträge mit Nachunternehmern aufzu- nehmen.

12.4 Einrichtung von Unterkünften

Es dürfen nur mobile Büros und Magazine errichtet werden. Unterkünfte (wie Schlafräume und Aufent- haltsräume für die Freizeit) dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht einge- richtet werden.

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12.5 Arbeitszeiten

Die Arbeiten sollen während der üblichen Arbeitszeit zwischen 7:00 und 17:00 Uhr ausgeführt werden. Zutritt zur Liegenschaft wird generell nur von Montags bis Freitags zwischen 7:00 und 19:00 gewährt. Doppel- und Mehrschichtbetrieb sowie Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit bedürfen der Genehmi- gung durch die Bauleitung des LBB, NL Trier. Da im Sperrgebiet die Arbeiten nur unter Aufsicht einer Eskorte möglich sind, und die Eskorte Anrecht auf eine Stunde Mittagspause hat, sind die Pausenzeiten aller Personen, die auf der Baustelle arbeiten, mit den Pausenzeiten der Eskorte abzustimmen. Arbeiten über die Regelarbeitszeit hinaus, Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit oder Arbeiten an amerikanischen Feiertagen benötigen eine Genehmigung, die mindestens 72 Stunden vorher erteilt sein muss. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht.

Wenn an solchen Tagen Arbeiten genehmigt werden, legt der Auftragnehmer LBB NL Trier mindestens 72 Stunden vor Arbeitsbeginn eine Liste vor, in der jeder Mitarbeiter eingetragen ist, für den der Zutritt erforderlich ist. Mitarbeiter, die nicht auf der Liste stehen, erhalten für den genehmigten Tag keinen Zu- tritt zum Flugplatz.

12.6 Amerikanische Feiertage

  1. Januar
  2. Montag im Jahr ................................................................................. (Martin Luther King Day)
  3. Montag im Februar ............................................................................ (Washington's Birthday) Letzter Montag im Mai ....................................................................... (Memorial Day)
  4. Juli .................................................................................................... (Independence Day)
  5. Montag im September ....................................................................... (Labor Day)
  6. Montag im Oktober ............................................................................ (Columbus Day)
  7. November .......................................................................................... (Veteran's Day)
  8. Donnerstag im November und der nachfolgende Freitag .................. (Thanksgiving Day)
  9. Dezember

Falls ein Feiertag auf Samstag fällt, ist der davor liegende Freitag, wenn auf Sonntag fallend, der nachfolgende Montag ein arbeitsfreier Tag für US-Staatsbürger. Ob an vorgenannten Tagen und an oben genannten Feiertagen gearbeitet werden darf, ist rechtzeitig mit dem AG abzuklären.

12.7 Baustelle und Zufahrtswege

Der Zutritt zur Liegenschaft für Firmenangehörige und Firmenfahrzeuge aller Art erfolgt ausschließlich über das „Contractor-Gate“, das sich im Süd-Westen des Flugplatzes befindet und über den Verkehrs- kreisel der B 50 Nähe Herforst zu erreichen ist. Gleiches gilt für das Verlassen der Liegenschaft. Die Flächen, auf denen die Baustelleneinrichtung und die Baustoffe gelagert werden sollen, sind mit der LBB-Niederlassung Trier abzustimmen. Der Auftragnehmer darf für den Transport von Materialien, Personal und Geräten nur die dafür freigege- benen Straßen und Wege benutzen und muss diese bei unvermeidbaren Verschmutzungen umgehend säubern. Bei allen Baumaßnahmen, bei denen Roll- und Startbahnen, Straßen oder Parkplätze auf dem Flugplatz verschmutzt werden, muss für eine sofortige Reinigung gesorgt werden. Werden Kehrgeräte eingesetzt, so dürfen die Borsten aus Nylon oder anderen Kunststoffen, aber nicht aus Metall sein. Das Kehrgerät bedarf der Zulassung durch die US-Seite (DEEC/Contract Management), bevor es eingesetzt werden darf. Die Kehrgeräte müssen über eine Wasserberieselungsanlage ver- fügen.

12.8 Bauwasser und Baustrom

Bauwasser und Baustrom werden von den US-Streitkräften kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Ver- brauch ist zu messen und zu dokumentieren.

Die erforderlichen Anschlüsse und Messeinrichtungen sind vom AN auf seine Kosten zu liefern, herzustellen, zu unterhalten und nach Beendigung der Baumaßnahme wieder abzubauen.

Der Unternehmer hat die Versorgungseinrichtungen wieder in den Originalzustand zurückzuversetzen.

12.9 Erdaushub und Leitungen

Vor dem Beginn der Erdaushubarbeiten muss der Auftragnehmer bei der LBB-Niederlassung Trier (verantwortliche Bauleitung) rechtzeitig eine Graberlaubnis (Work Clearance Request) beantragen. Mit der Erteilung der Graberlaubnis werden dem Auftragnehmer, soweit notwendig und verfügbar, Zeichnun- gen übergeben, denen die Lage vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen annähernd zu entnehmen ist.

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Beschädigungen an Leitungen, die in den Leitungsbestandsplänen enthalten waren oder mit Suchge- räten festgestellt wurden, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Telefonleitungen der Deutschen Telekom sind binnen 12 Stunden auf Kosten des Auftragnehmers von der Deutschen Telekom beseitigen zu lassen. US-Telefonleitungen dürfen nur durch die zuständigen US-Dienststellen repariert werden. Wenn bei den Erdaushubarbeiten bisher unbekannte Leitungen freigelegt werden, muss sofort die LBB-Niederlassung Trier (verantwortliche Bauleitung) benachrichtigt werden.

12.10 Rauchverbot auf dem Flugplatzgelände

Auf dem gesamten Flugplatzgelände ist gemäß dem Erlass des Department of Defense vom 02.01.01 das Rauchen in Gebäuden und geschlossenen Räumen grundsätzlich untersagt (Smoke-Free DoD Facilities). Dies gilt sinngemäß auch für alle Baustellen, die für die US-Streitkräfte erstellt werden. Bei Neu- und Umbaumaßnahmen gilt dies ab dem Zeitpunkt, wenn das Gebäude allseitig geschlossen ist, d.h. Fenster und Türen eingebaut sind und die Baustelle nur über die Ein- und Ausgänge betreten, bzw. verlassen werden kann. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV vom 12.06.2004) gilt sinngemäß.

  1. Präsenz auf der Baustelle

Um zeitnahe Entscheidungen treffen zu können und den Bauablauf auf der Baustelle nicht zu behindern, ist eine Präsenz auf der Baustelle innerhalb von 6 Stunden nach Aufforderung durch den AG erforderlich an Arbeitstagen innerhalb der üblichen Arbeitszeit.

  1. Zuständig für die Prozessvertretung des Bundes bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist allein das Amt für Bundesbau, Wallstr. 1, 55122 Mainz. Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baube- treuung ist zur Entgegennahme von gerichtlichen Zustellungen nicht bevollmächtigt.

  2. Gerichtsstand (für alle Maßnahmen) Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach § 38 ZPO vor, richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auf- traggebers zuständigen Stelle.

  • Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -

[Seite 18]

244 (Datenverarbeitung)

Vergabenummer 26E0361 00
Baumaßnahme 7L70451 LBB NL Trier, Paulinstr. 58 700269999 Sammler für Rahmenverträge
Leistung Rahmenvertrag Kampfmittelräumarbeiten DIN 18323, 18299

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen

1 Bearbeitungsphasen Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen:

  • Angebotsanforderung
  • Angebotsabgabe
  • Abrechnung.

2 Datenaustausch Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Ge- meinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen–GAEB,SchnittstelleDA XML. Der Datenaus- tausch für dieAbrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektroni- sche Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.

3 Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrech- nungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträ- ger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.

VHB-Bund-Ausgabe 2017 700269999_26E0361_VHB-244_5823256.docx Seite1von1

[Seite 19]

Das Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz informiert:

Hinweise zum Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe im Be- reich Landeshochbau

Das Land ist als juristische Person des öffentlichen Rechts nach dem Gesetz zur Eindämmung il- legaler Betätigung im Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBI. I S. 2267) verpflichtet ab dem 01.01.2002 bei Verträgen über Bauleistungen 15% von jedem vom Auftragnehmer in Rech- nung gestellten Bruttoentgelt an das für ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbe- scheinigung seines Finanzamtes vorlegt.

Betroffen sind alle Zahlungen, auch Abschlags- und Vorauszahlungen, wobei es unerheblich ist, ob der Auftrag vor oder nach dem 31.12.2001 erteilt wurde.

Wir bitten Sie auch in Ihrem Interesse um die rechtzeitige Vorlage einer Freistellungsbescheini- gung Ihres Finanzamtes. Damit können Sie zusätzliche Verwaltungsarbeit und einen Steuerabzug vermeiden.

Der Auftragnehmer ist nach den Besonderen Vertragsbedingungen verpflichtet, dem Auftraggeber jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Das Land als Auftraggeber haftet gegenüber dem Finanzamt für den ordnungsgemäßen Steuerab- zug.

Wenn bei der Auszahlung eines Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, werden von der an Sie zu leistenden Zahlung 15 % abgezogen und an das für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzugs wird Ihnen mitgeteilt.

Der Steuerabzug wird haushaltstechnisch wie eine Abtretung behandelt. Hierzu hat der Auftrag- nehmer der Vergabestelle die notwendigen Daten über das für ihn zuständige Finanzamt und seine Steuernummer mitzuteilen.

Ausgabe 2008–Land Rheinland Pfalz Seite1von1

[Seite 20]

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) infor- miert:

Hinweise zum Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe im Be- reich Bundeshochbau

Der Bund ist als juristische Person des öffentlichen Rechts nach dem Gesetz zur Eindämmung ille- galer Betätigung im Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBI. I S. 2267) verpflichtet ab dem 01.01.2002 bei Verträgen über Bauleistungen 15% von jedem vom Auftragnehmer in Rech- nung gestellten Bruttoentgelt an das für ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbe- scheinigung seines Finanzamtes vorlegt.

Betroffen sind alle Zahlungen, auch Abschlags- und Vorauszahlungen, wobei es unerheblich ist, ob der Auftrag vor oder nach dem 31.12.2001 erteilt wurde.

Wir bitten Sie auch in Ihrem Interesse um die rechtzeitige Vorlage einer Freistellungsbescheini- gung Ihres Finanzamtes. Damit können Sie zusätzliche Verwaltungsarbeit und einen Steuerabzug vermeiden.

Der Auftragnehmer ist nach den Besonderen Vertragsbedingungen verpflichtet, dem Auftraggeber jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Der Bund als Auftraggeber haftet gegenüber dem Finanzamt für den ordnungsgemäßen Steuerab- zug.

Wenn bei der Auszahlung eines Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, werden von der an Sie zu leistenden Zahlung 15 % abgezogen und an das für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzugs wird Ihnen mitgeteilt.

Der Steuerabzug wird haushaltstechnisch wie eine Abtretung behandelt. Hierzu hat der Auftrag- nehmer der Vergabestelle die notwendigen Daten über das für ihn zuständige Finanzamt und seine Steuernummer mitzuteilen.

Stand 2014 - Bund Seite 1 von 1

[Seite 21]

Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung

Liegenschaftsverzeichnis Niederlassung Trier RahmenvertrageANV

Bereich 1–Daun:Bereich 5–Spangdahlem:
BongardBitburg
Brandscheid, EifelGroßlittgen
DaunLandscheid, Eifel
GillenfeldNaurat, Eifel
Höchstberg, EifelNeuheilenbach
WershofenOberweis, Eifel
Wöllstein, RheinhessPhilippsheim
Spangdahlem
Bereich 2–Wittlich:Zemmer
Alf
Bernkastel-KuesBereich 6–Prüm:
EisenschmittAffler
EnkirchAuw bei Prüm
FließemBauler b. Neuerburg
Hontheim b. WittlichBleialf
SpringiersbachBurbach, Eifel
Traben-TrarbachDahnen
Ürzig, MoselDaleiden
WittlichDasburg, Eifel
Zeltingen-RachtigDensborn
Gondenbrett
Bereich 3–Gerolstein:Habscheid
DockweilerHallschlag
GerolsteinLichtenborn, Eifel
Hillesheim, EifelNeuerburg, Eifel
MürlenbachPrüm
PelmRodershausen
SchöneckenRoth an der Our
Roth b. Prüm
Bereich 4–Trier:Üttfeld
BollendorfWeinsheim
DetzemWinterscheid
Echternacherbrück
Föhren b. TrierBereich 7–Hermeskeil:
GentingenBeuren–Hochwald
IgelBirkenfeld, Nahe
Kasel,RuwerDeuselbach
Körperich, EifelDhronecken
LangsurFrauenberg b. Idar-Oberstein
Langsur–MesenichGusenburg
Mehring, MoselHermeskeil
Ralingen a.d. SauerHilscheid
Schweich, MoselHinzert-Pölert
TrierKell am See
Trier-QuintMorbach
Wallendorf, EifelRascheid
Waldweiler
Züsch
Bereich 8–Saarburg:
Kastel-Staadt
Saarburg
Serrig
Zerf
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