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12_Bewerbungsbedingungen_2026-ZZF-003-RV-IT-Support.pdf

Rahmenvertrag für IT-Support

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.10.2026, 15:58 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

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2026-ZZF-003-RV-IT-Support

Bewerbungsbedingungen

Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von

Leistungen

Dokument 12 · Rahmenvertrag IT-Support · 2026-ZZF-003-RV-IT-Support

Das Vergabeverfahren erfolgt als Verhandlungsvergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach der „Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO)“. Diese Bedingungen gelten für den Teilnahmewettbewerb und die anschließende Angebotsphase.

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers oder Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, ist die Vergabestelle unverzüglich und vor Ablauf der jeweils maßgeblichen Teilnahme- oder Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz Brandenburg in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Teilnahmeanträge und Angebote von Unternehmen, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber oder Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist.

3 Teilnahmeantrag und Angebot

3.1 Teilnahmeantrag und Angebot sind in deutscher Sprache abzufassen. Nachweise und Belege in englischer Sprache werden akzeptiert. Für Unterlagen in anderen Sprachen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen; für die Beurteilung ist die deutsche Übersetzung maßgeblich. 3.2 Für Teilnahmeantrag und Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Die Unterlagen sind ausschließlich elektronisch in Textform über den jeweils vorgesehenen Bereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg einzureichen. Maßgeblich sind die in der Teilnahmeaufforderung beziehungsweise Angebotsaufforderung genannten Fristen. Nicht form- oder fristgerecht eingereichte Unterlagen werden ausgeschlossen. 3.3 Für die Anforderungen an die Leistung und die Angebotskalkulation sind ausschließlich die von der Vergabestelle bereitgestellten Vergabeunterlagen in ihrer jeweils zuletzt über den Vergabemarktplatz bekannt gegebenen Fassung verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen dieser Unterlagen durch Bewerber oder Bieter sind unzulässig. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Ablauf der jeweiligen Frist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Fehlende unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise können nach einer einheitlichen, dokumentierten Entscheidung im gesetzlich zulässigen Umfang nachgefordert werden; ein Anspruch hierauf besteht nicht. Preise und qualitative Angaben, die in die Zuschlagswertung eingehen, dürfen nach Fristablauf weder nachgereicht noch verbessert werden. Eine Aufklärung fristgerecht eingereichter Angaben ist nur zulässig, soweit sie den Inhalt des Teilnahmeantrags oder Angebots nicht verändert. 3.5 Elektronische Vordrucke und Formulare sind vollständig, eindeutig und lesbar auszufüllen. Korrekturen müssen nachvollziehbar bleiben. Die elektronische Einreichung in Textform genügt; dokumentenechte handschriftliche Eintragungen, eine zusätzliche händische Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur sind nicht erforderlich, soweit die Vergabestelle nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes verlangt. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.

Dokument 12 · Stand 22.09.2026 Seite 1

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2026-ZZF-003-RV-IT-Support

Bewerbungsbedingungen

3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Skonto, Rabatte und sonstige Nachlässe werden bei der Preiswertung nicht berücksichtigt. Sie dürfen den Wertungspreis nicht verändern. Soweit sie wirksam und eindeutig angeboten werden, bleiben sie Bestandteil des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

4 Nebenangebote

4.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen. 4.2 Angebote, die von den verbindlichen Mindestanforderungen, Leistungs- oder Vertragsbedingungen der Vergabeunterlagen abweichen, werden als unzulässige Nebenangebote beziehungsweise Änderungen der Vergabeunterlagen von der Wertung ausgeschlossen.

5 Bewerber- und Bietergemeinschaften

5.1 Bewerbergemeinschaften haben bereits mit dem Teilnahmeantrag die Erklärung zur Bewerbergemeinschaft in Textform einzureichen, – in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, – in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, – dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, – dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 5.2 Die Erklärung zur Bewerbergemeinschaft muss die Angaben und Bestätigungen sämtlicher Mitglieder enthalten. Die Formelle Eigenerklärung ist für jedes Mitglied gesondert einzureichen. In der Angebotsphase ist die Erklärung zur Bewerbergemeinschaft nicht erneut einzureichen, sofern sich gegenüber dem Teilnahmeantrag keine Änderungen ergeben haben. 5.3 Änderungen der Zusammensetzung einer Bewerber- oder Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist sind der Vergabestelle unverzüglich in Textform mitzuteilen. Sie sind nur zulässig, wenn dadurch weder Wettbewerb noch Eignungsprüfung beeinträchtigt werden; ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.

6 Eignung

Die Eignung wird im Teilnahmewettbewerb geprüft. Mit dem Teilnahmeantrag sind die Formelle Eigenerklärung und die Fachliche Selbstauskunft TW sowie die sonstigen in der Auftragsbekanntmachung oder den Teilnahmeunterlagen ausdrücklich geforderten Nachweise einzureichen.

Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder ein Eintrag in einem Präqualifikationsverzeichnis ersetzt die geforderten Formulare und Angaben nur, wenn die Vergabestelle dies ausdrücklich zulässt. Eine solche Ersetzung ist für dieses Verfahren nicht vorgesehen.

Die Vergabestelle kann im gesetzlich zulässigen Umfang Bescheinigungen oder weitere Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärungen verlangen. In der Angebotsphase müssen bereits vollständig eingereichte Eignungsunterlagen nicht erneut vorgelegt werden. Änderungen gegenüber den Angaben des Teilnahmewettbewerbs sind unverzüglich mitzuteilen.

7 Fristen und Bindefrist

7.1 Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge ist der 26. Oktober 2026, 9:00 Uhr. 7.2 Die vorgesehene Angebotsfrist für geeignete Bewerber endet am 23. November 2026, 9:00 Uhr. Maßgeblich ist die Angebotsaufforderung in ihrer zuletzt bekannt gegebenen Fassung. 7.3 Angebote bleiben bis zum Ablauf der Bindefrist am 31. Dezember 2026 verbindlich. Der geplante Vertragsbeginn ist der 15. Dezember 2026.

8 Kommunikation, Fragen und Änderungen

8.1 Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Telefonische Auskünfte oder unmittelbare E-Mails ersetzen keine Nachricht über die Plattform.

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Bewerbungsbedingungen

8.2 Fragen, Hinweise und Unklarheiten sind rechtzeitig über den Vergabemarktplatz einzureichen. Antworten, Berichtigungen und Änderungen der Vergabeunterlagen werden dort bereitgestellt. Bewerber und Bieter haben bis zum Ablauf der jeweils maßgeblichen Frist regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten oder geänderte Unterlagen bereitgestellt wurden.

9 Datenschutz

9.1 Personen- und unternehmensbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung, Dokumentation und rechtlichen Prüfung dieses Vergabeverfahrens verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der für öffentliche Auftraggeber geltenden vergabe-, haushalts- und datenschutzrechtlichen Vorschriften. 9.2 Empfänger sind nur die mit dem Verfahren befassten Stellen sowie weitere Stellen, denen Daten aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder zur Rechtsprüfung offengelegt werden müssen. Die Unterlagen werden entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten gespeichert. 9.3 Weitere Datenschutzhinweise des ZZF und des Vergabemarktplatzes Brandenburg sind auf den jeweiligen Internetseiten beziehungsweise innerhalb der Vergabeplattform abrufbar.

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