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Vorbemerkungen Rahmenverträge (Anlage zum LV)
- Allgemeines
Die Handwerkerzeitverträge/Rahmenvereinbarungen von SBH I Schulbau Hamburg gelten für die Durchführung von kleinen Reparaturarbeiten und für die laufenden erforderlichen Instandhaltungsarbeiten in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen der Freien und Hansestadt Hamburg, Dienstgebäuden von SBH | Schulbau Hamburg (An der Stadthausbrücke 1 in 20355 Hamburg und Stadthausbrücke 5 und 7 in 20325 Hamburg), allen durch die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH verwalteten öffentlichen Immobilien, sowie Dienstgebäuden, die in der Bewirtschaftung der abrufberechtigten Stellen (s. Ziffer 11 der BVB) stehen.
In den Rahmenvereinbarungen werden mehrere Auftragnehmer zur kurzfristigen Durchführung von kleinen Reparaturarbeiten gebunden. Die Leistungen werden per Einzelabruf von den abrufberechtigten Dienststellen beauftragt. Eine Auftragsgarantie kann nicht gegeben werden.
Die Arbeiten sind ausschließlich auf den beauftragten Grundstücken oder in den beauftragten Gebäuden auszuführen.
Die über die Handwerkerzeitverträge abgerufenen Leistungen werden in der Regel kurzfristig und ohne den zeitlichen Aufwand einer Ausschreibung über das gesamte Stadtbereich vergeben. Aus diesem Grund wird vorausgesetzt, dass Firmen über Hamburger Ortskenntnisse verfügen und die Anfahrtswege für diese Kleinmaßnahmen kurz und wirtschaftlich angemessen bleiben.
Eine Anfahrtspauschale wird einmalig nur bei den Rahmenverträgen im Stundenlohn vergütet.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle ihm übertragenen Arbeiten, auch Kleinstaufträge, unverzüglich nach Aufforderung und näherer Anweisung der bauaufsichtsführenden Dienststelle ordnungsgemäß umzusetzen.
Die jeweils geltenden DIN – Normen, Arbeitsblätter und Richtlinien sowie die Einbauvorschriften der jeweiligen Produkthersteller sind bei der Ausführung der Arbeiten zu beachten.
Im Übrigen sind die Auflagen des Amtes für Arbeitsschutz zu beachten.
SBH und GMH sind zertifiziert nach ISO 50001 und streben eine kontinuierliche Einsparung von Endenergie an.
- Umfang der Arbeiten
Der Umfang der jährlich anfallenden Arbeiten lässt sich nicht im Voraus bestimmen.
Die Aufträge (Einzelabrufe) werden grundsätzlich von der bauausführenden Dienststelle erteilt.
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Der Auftragnehmer hat alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz benachbarter Grundstücke, Straßen, Wege, Hofflächen sowie Bauwerke zu treffen. Gegebenenfalls vorab durchzuführende Beweissicherungsmaßnahmen hat der Auftragnehmer beim Auftraggeber anzuzeigen und zu beantragen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen zur Beweissicherung anderweitig zu vergeben.
Den spezifischen Rahmenbedingungen auf dem jeweiligen Schulgelände oder in dem jeweiligen Dienstgebäude ist bei der Auswahl des Arbeitsverfahrens und des Maschineneinsatzes Rechnung zu tragen.
Der laufende Schulbetrieb darf durch die Arbeiten nicht beeinträchtigt werden. Insbesondere sind die Baustellen dauerhaft gemäß den geltenden Unfallverhütungsvorschriften abzusichern, so dass eine Gefährdung des Personals sowie der Schüler und Schülerinnen ausgeschlossen sind.
Mit Behinderungen durch den laufenden Schul- oder Dienstbetrieb ist während der Ausführung der Arbeiten zu rechnen. Der Aufwand hierzu ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Nicht im Abruf beauftragte Leistungen, sowie Arbeiten, die nicht über die Positionen des Leistungsverzeichnisses abgebildet werden können, bedürfen vor Arbeitsbeginn der schriftlichen Angebotsform und Auftragsvergabe durch die AG.
- Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
• Alle Arbeiten sind vor Ausführung mit dem Haustechnischen Personal (z.B. Hausmeister) abzustimmen (Art und Ort der auszuführenden Arbeiten).
• Vor Aufnahme der Arbeiten sind die Flucht- und Rettungspläne und die Angabe der Sammelplätze zur Kenntnis zu nehmen.
• Bei Arbeiten mit wärmentwickelnden Geräten (insbesondere bei Brenn- oder Schweißarbeiten) ist ein Löschmittel in unmittelbarer Nähe vorzuhalten.
• Nach Beendigung der Arbeiten hat sich der Ausführende davon zu überzeugen, dass keine weitere (Brand-) Gefährdung besteht.
• Auf dem gesamten Schulgelände besteht Rauchverbot.
• Auf dem gesamten Schulgelände sind alkoholhaltige Genussmittel verboten.
• Auf Rutsch- und Stolpergefahren ist hinzuweisen (Warnschilder).
• Der Arbeitsbereich ist nach der Arbeit sauber und aufgeräumt zu verlassen.
• Der Arbeitsbereich ist gegen Zutritt unbefugter zu sichern.
• Das Haustechnische Personal (z.B. Hausmeister) ist über das Ende der Arbeiten zu informieren.
• Es sind die gültigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.