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Vergabe-Nr.: HA/FL/2025/41
Fahrradleasing (Rahmenvertrag) im kommunalen öffentlichen Dienst
4. Mitteilung
Aufgrund von eingegangenen Fragen teilen wir allen Bietern folgendes mit: Frage(n) 11 – Fahrradversicherung, Verlust: „(…) Hinsichtlich der Leistungsbeschreibung „Fahrradversicherung“ fordern Sie Ersatz des Fahrrades bei Verlust. Wir bitten um Klarstellung, welche Sachverhalte unter „Verlust“ fallen und wie diese Fälle nachzuweisen wären.“ Antwort: Unter Verlust ist der Diebstahl des Fahrrades zu verstehen. Der Nachweis erfolgt durch die Diebstahlanzeige bei der Polizei.
Frage(n) 12 – Fahrradabschluss: „(…) Leistungsbeschreibung „Leasingvertrag“ – Option Anschlussleasing Wir weisen darauf hin, dass ein Anschlussleasing nach Ablauf der regulären Leasinglaufzeit (36 Monate) in unserem Modell nicht vorgesehen ist. Stattdessen besteht die Möglichkeit, das Leasingobjekt zum erwarteten Gebrauchtkaufpreis zu erwerben oder kostenfrei zurückzugeben. Bitte bestätigen Sie, dass diese Abweichung nicht zum Angebotsausschluss führt.“ „(…) Ergänzend (…) weisen wir darauf hin, dass nach Ablauf des Einzelleasingvertrags selbstverständlich ein neuer Einzelleasingvertrag abgeschlossen werden kann." Antwort: Es führt zum Angebotsausschluss, wenn es den Beschäftigten nicht möglich ist, das Fahrrad kostenfrei zurückzugeben oder käuflich zu erwerben, und einen neuen Leasingvertrag für ein weiteres Fahrrad abzuschließen.
Frage(n) 13 – Störfälle: „(…) Bitte bestätigen Sie, dass es nicht zum Ausschluss führt, wenn in den Störfällen „Tod des Mitarbeitenden“ und „Erwerbsunfähigkeit“ die Vorlage eines geeigneten Nachweises gefordert wird.“ Antwort: Die Forderung eines Nachweises für die genannten Störfälle und Tod und Erwerbsunfähigkeit führt nicht zum Angebotsausschluss.
Frage(n) 14 – Leasingsrahmenvertrag: „(…) Hinsichtlich der Leistungsbeschreibung "Leasingvertrag" möchten wir klarstellen, dass der Leasingrahmenvertrag zwingend zu unterzeichnen ist. Eine Unterschriftserfordernis bei Abschluss des Einzelleasingvertrags besteht jedoch nicht. Wir bitten um Klarstellung, auf welche Verträge sich die Anforderung bezieht." Antwort: Bis auf den Leasingrahmenvertrag, den der Landkreis Görlitz unterschreibt, bestehen keine weiteren Unterschriftserfordernisse beim Abschluss der Einzelverträge.
gez. Axel Breyer
Sachbearbeiter Vertragsmanagement/VOL
Landratsamt Görlitz, Hauptamt
Sitz: Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz Telefon: 03581 663-1203 E-Mail: vergabestelle-ha@kreis-gr.de
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