2025-12-10_Bietermitteilung2_2025_41.pdf

Rahmenvertrag für Fahrradleasing im kommunalen öffentlichen Dienst

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.09.2026, 13:16 (Europe/Berlin)

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Vergabe-Nr.: HA/FL/2025/41

Fahrradleasing (Rahmenvertrag) im kommunalen öffentlichen Dienst

2. Mitteilung

Aufgrund von eingegangenen Fragen teilen wir allen Bietern folgendes mit: Frage(n) 6 – Preisgestaltung: „(…) Prüfung der Preisgestaltung und Offenlegungspflichten für Kooperationsmodelle mit Fahrradhändlern wir weisen darauf hin, dass viele Dienstradleasing-Anbieter ihre kooperierenden Fahrradhändler verpflichten, Provisionen in Höhe von in der Regel ca. 6 % des Fahrradpreises oder vergleichbare Leistungen wie verpflichtende kostenlose Zusatzleistungen, Skontoabzüge, feste Einkaufsrabatte oder Bearbeitungs- bzw. Servicegebühren zu erbringen. Diese Zahlungen oder Vergünstigungen kommen ausschließlich dem Leasingdienstleister zugute und nicht den Dienstrad-Nutzenden. In der Praxis führt dies häufig dazu, dass Fahrradhändler, insbesondere inhabergeführte Betriebe, diese zusätzlichen Kosten auf den Endpreis aufschlagen müssen, wodurch sich das Leasingangebot für die Beschäftigten wirtschaftlich verschlechtert. Dies kann leicht nachvollzogen werden, indem in verschiedenen Online-Shops als Zahlungsmethode „Leasing“ ausgewählt wird: In der Regel erhöht sich der Preis eines rabattierten Fahrrads im Warenkorb. Wir bitten daher um Bestätigung, dass sämtliche stationär oder online ausgewiesenen Händler-Rabatte vollständig und ohne Abzüge an die Dienstrad-Nutzenden weiterzugeben sind und Kooperationsmodelle mit dem Fahrradfachhandel, die Provisionen oder vergleichbare verdeckte Zahlungen enthalten, ausgeschlossen sind. Alternativ sollte vorgesehen werden, dass Bieter mit solchen Provisionsmodellen diese offenlegen und bei der Preiswertung eine Erhöhung der jeweiligen Fahrradpreise um den entsprechenden Provisionssatz erfolgt.“ Antwort: Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der beigefügten detaillierten Bewertungsmatrix. Bitte beachten Sie, dass für das Leasing der TV-Fahrradleasing (VKA) gilt.

Frage(n) 7 – Preisgestaltung: „(…) Vergleichbarkeit der Angebote ohne Berücksichtigung von Arbeitgeberzuschüssen oder fiktiver Entgeltumwandlung wir bitten um verbindliche Bestätigung, dass im Rahmen der Angebotskalkulation sowie bei den Einträgen im Preisblatt keine Zuschüsse des Arbeitgebers berücksichtigt oder von den Leasingkosten abgezogen werden dürfen. Dies umfasst insbesondere die Weitergabe arbeitgeberseitiger Einsparungen, etwa im Bereich der Sozialversicherungsbeiträge, die im Zusammenhang mit der Entgeltumwandlung entstehen (sog. „Fairbetrag“). Ziel ist es, eine einheitliche und transparente Vergleichbarkeit der Angebote auf Basis der originären Leasingkosten sicherzustellen. Wir bitten zudem um Klarstellung, dass fiktive Entgeltumwandlungen ebenfalls nicht bei der Kalkulation zugrunde gelegt werden dürfen, um die Gleichbehandlung aller Anbieter sicherzustellen.“ Antwort: Die Bewertung der Angebote erfolgt nach der beigefügten detaillierten Bewertungsmatrix. Bitte beachten Sie, dass für das Leasing der TV-Fahrradleasing (VKA) gilt.

gez. Axel Breyer Anlage: Kriterienmatrix_Fahrradleasing.pdf Sachbearbeiter Vertragsmanagement/VOL

Landratsamt Görlitz, Hauptamt

Sitz: Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz Telefon: 03581 663-1203 E-Mail: vergabestelle-ha@kreis-gr.de

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