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Vergabe-Nr.: HA/FL/2025/41
Fahrradleasing (Rahmenvertrag) im kommunalen öffentlichen Dienst
1. Mitteilung
Aufgrund von eingegangenen Fragen teilen wir allen Bietern folgendes mit: Frage(n) 1 – Händlernetz: „(…) Bieterfrage zur Anforderung eines deutschlandweiten Händlernetzwerks in den Vergabeunterlagen wird ein Händlerportfolio von mindestens 6.000 bundesweiten Händlern gefordert. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Klärung, warum diese bundesweite Mindestanzahl für einen Auftrag des Landkreises Görlitz erforderlich und verhältnismäßig sein soll. Da die Leistung überwiegend regional in Anspruch genommen wird, erscheint ein regional ausgerichtetes Händlernetz, ggf. ergänzt um Onlinehändler, aus unserer Sicht ausreichend. Wir bitten daher um Mitteilung, ob eine Anpassung der Anforderung vorgesehen ist bzw. aus welchen Gründen ein regionales Händlernetz nicht ausreichen würde.“ Antwort: Der Hauptfokus liegt auf regionalen Angeboten. In Hinblick auf Beschäftigte des Landkreises, die überregional wohnhaft sind und Telearbeit nutzen, muss eine bundesweite Auswahlmöglichkeit gewährleistet sein. Viele Fahrradhändler bieten einen Onlineshop, sind jedoch keine reinen Onlinehändler, sodass Fahrräder auch unabhängig vom örtlichen Bezug geleast werden können.
Frage(n) 2 – Leistungserbringung: „(…) Rückfrage zur Leistungserbringung gehen wir richtig in der Annahme, dass es zulässig ist, dass wir als Auftragnehmer die vollstän- dige Leistungserbringung direkt und ohne zwischengeschaltete Partner übernehmen? Somit würden wir sowohl als Leasinggesellschaft als auch als Anbieter der Abwicklungslösung auftreten, wodurch alle Leistungen aus einer Hand erbracht werden und der administrative, orga- nisatorische sowie verwaltungsbezogene Aufwand für den Auftraggeber deutlich reduziert wird. Antwort: Ja, das ist zulässig.
Frage(n) 3 – Fahrräder und Spezialräder: „(…) Bestätigung des Dienstradleasings gemäß StVZO und TV-Fahrradleasing für alle Fachhandelsräder, inkl. Spezialräder für Menschen mit Behinderungen dank unseres Prozesses können im Rahmen des Dienstradleasings gemäß StVZO und TV- Fahrradleasing alle im Fachhandel verfügbaren Fahrräder geleast werden, einschließlich Spezialrädern für Menschen mit Behinderungen. Mitarbeitende wählen passend zu ihren individuellen Bedürfnissen, sodass maximale Flexibilität und gelebte Inklusion gewährleistet ist. Die gesamte Abwicklung erfolgt durch uns, und der Arbeitgeber bietet ein barrierefreies Mobilitätsangebot. Bitte bestätigen Sie, dass wir Ihnen dieses Angebot im Rahmen der Ausschreibung unterbreiten dürfen.“ Antwort: Ja, das ist zulässig.
Frage(n) 4 – Berechnungsgrundlagen: „(…) . Berechnungsgrundlagen von Leasingfaktor und Übernahmewert im Rahmen unserer Kalkulation möchten wir darauf hinweisen, dass wir den Leasingfaktor ausschließlich auf Basis des tatsächlich rabattierten Fahrradpreises berechnen und nicht auf Grundlage des unverbindlichen Verkaufspreises (UVP), sowie den Übernahmewert nach Ablauf der 36-monatigen Leasingdauer ebenfalls auf Basis des rabattierten Fahrradpreises ermitteln.
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Vergabe-Nr.: HA/FL/2025/41
Dies führt für die Beschäftigten zu einem deutlich finanziell attraktiveren Angebot, da sämtliche gewährten Rabatte der Fachhändler 1:1 berücksichtigt werden. Auf diese Weise gewährleisten wir maximale Transparenz und vermeiden künstlich erhöhte Leasingraten oder Übernahmepreise, die bei einer Berechnung auf UVP-Basis entstehen würden. Wir bitten um Bestätigung, dass diese kundenfreundliche und transparente Berechnungsweise im Rahmen der Angebotswertung berücksichtigt wird und keine Benachteiligung gegenüber Anbietern erfolgt, die den UVP als Grundlage heranziehen.“ Antwort: Ja, das ist zulässig. Es ist jedoch zu beachten und zu gewährleisten, dass der monetäre Wert des Fahrrades den Höchstwert, gemäß Tarifvertrag Fahrradleasing (VKA) ermittelt nach der dort ausgewiesenen Berechnungsart, nicht überschreitet.
Frage(n) 5 – Versicherungs- und Wertungskosten: „(…) Bestätigung der Gleichbehandlung von Versicherungs- Und Wartungskosten bei verschiedenen Dienstradtypen Da einige Anbieter bei den Preisen für Servicepakete zwischen den einzelnen Fahrradtypen, beispielsweise Fahrrad, E-Bike, Lastenrad oder E-Lastenrad unterscheiden, bitten wir um Bestätigung, dass die angegebenen Kosten für die Wartungspauschale gleichermaßen für alle Fahrradtypen mit den jeweiligen Kaufpreisen gelten müssen. Hintergrund ist, dass andernfalls bei der Kalkulation der Kosten im Preisblatt von einem „normalen Fahrrad ohne Tretunterstützung“ ausgegangen werden könnte, für das die Wartungskosten in der Regel geringer ausfallen. In der Praxis würden für Ihre Nutzenden jedoch insbesondere bei den im Dienstradleasing besonders beliebten E-Bikes oder Lastenrädern deutlich höhere Wartungskosten anfallen.“ Antwort: Es sollen einheitliche Preise bei den Servicepaketen angegeben werden. Die Beschäftigten sollen, um eine einfachen Vergleichbarkeit der Angebote zu ermöglichen. einen größtmöglich transparenten Gesamtpreisüberblick erhalten.
gez. Axel Breyer
Sachbearbeiter Vertragsmanagement/VOL
Landratsamt Görlitz, Hauptamt
Sitz: Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz Telefon: 03581 663-1203 E-Mail: vergabestelle-ha@kreis-gr.de
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