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Ausschreibung
Rahmenvertrag
Fachplanung Technische Ausrüstung
für die
Anlagengruppen
410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen,
420 Wärmeversorgungsanlagen,
430 Lufttechnische Anlagen und
470 nutzungsspezifische und verfahrenstechnische
Anlagen
LP 1-3 und 5-8
für das
Universitätsklinikum Münster
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb
Teilnahmebedingungen
Vergabenummer 2026-44
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Teilnahmebedingungen Rahmenvertrag Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 410, 420, 430, 470 LP 1-3 und 5-8 Vergabenummer 2026-R44
1 Auftragsdaten / Übersicht
Auftraggeberin: UKM Infrastruktur Management GmbH Albert-Schweitzer-Campus 1 Gebäude D5 48149 Münster http://www.ukm-im.de
Kontaktstelle: UKM Infrastruktur Management GmbH Albert-Schweitzer-Campus 1 Gebäude D5 48149 Münster E-Mail-Adresse: vegabe.ukm.im@ukmuenster.de
Art der Vergabe: Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teil- nahmewettbewerb nach § 17 VgV
Nebenangebote/Varianten: sind nicht zugelassen
Art der Leistung: Rahmenvertrag über Fachplanungsleistungen für den Bereich:
- Technische Ausrüstung ALG 410, 420, 430, und 470 (vgl. §§ 3, 53 i.V.m. Anlage 15 HOAI) mit den Leistungsphasen 1-3 und 5-8
Frist zur Abgabe der Teil- Gem. Vergabebekanntmachung nahmeanträge:
Öffnung der Teilnahmean- Der Eröffnungstermin ist nicht öffentlich. träge:
Leistungszeitraum: unmittelbar nach Beauftragung bis Januar 2028, optionale Verlängerung bis Januar 2031
Erstellung der Teilnahme- Für die Erstellung der Teilnahmeanträge wird keine anträge Vergütung gewährt. Die Teilnahmeanträge sind für den Auftraggeber kostenfrei (§ 77 Abs. 1 VgV). Für den Fall, dass das Verfahren wider Erwarten aufge- hoben wird, sind – soweit rechtlich zulässig – Ent- schädigungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Kosten werden dem Bieter nicht erstattet
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Teilnahmebedingungen
1.1 Allgemeine Informationen zum Teilnahmewettbewerb
Bei dem vorliegenden Vergabeverfahren handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Bei einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewett- bewerb wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen im Rahmen eines Teilnahmewett- bewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert (Teilnahmephase). Jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Die geeigneten Be- werber, deren Teilnahmeanträge die an sie gestellten Anforderungen erfüllen und die nicht ge- mäß § 123 GWB und § 124 GWB von der Teilnahme ausgeschlossen sind, werden zur Ange- botsabgabe aufgefordert (Angebotsphase).
Diese Teilnahmebedingungen zeigen die Vorgaben in der ersten Phase des Vergabeverfahrens – Teilnahmephase – sowie das Vorgehen bei der Auswertung der Teilnahmeanträge auf. Die Vorgaben zur Erstellung des Teilnahmeantrags sowie die aufgeführten Anlagen sind zu beach- ten.
Zur Abgabe des Teilnahmeantrags sind ausschließlich die als Anlage beigefügten Formulare bzw. Dokumente nebst den dort geforderten Anlagen zu verwenden und die darin geforderten Informationen und Unterlagen dort anzugeben beziehungsweise als Anlagen beizufügen.
1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Vergabevorschriften, insbesonde- re des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verga- beverordnung (VgV). Es sind die zu Beginn des Vergabeverfahrens geltenden Bestimmungen maßgeblich, auch wenn sich diese während des Verfahrens ändern sollten.
1.3 Kommunikation, Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Das vorliegende Vergabeverfahren wird ausnahmslos elektronisch über das Vergabeportal „Vergabe NRW“ abgewickelt. Bitte beachten Sie hierzu auch die beiliegenden „Informationen zur E-Vergabe“.
Eventuelle Fragen und Hinweise sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabeportals an die oben unter Ziffer 1. benannte Kontaktstelle zu richten.
Im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge behält sich der Auftraggeber vor, nach Öffnung der Teilnahmeanträge bis zur Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefor- Seite 3 von 9
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dert werden sollen, Aufklärungsgespräche mit Bewerbern zu führen, um eventuelle Zweifel über ihre Eignung zu beseitigen.
1.4 Teilnahmeanträge
Die Teilnahmeanträge sind in all ihren Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Das gleiche gilt für den Schriftverkehr mit dem Auftraggeber. Eingereichte Urkunden oder Dokumen- te, die in einer anderen Sprache abgefasst sind, sind „– soweit dies aus Gründen der Verständ- lichkeit für den Auftraggeber erforderlich ist, auf dessen Anforderung – in beglaubigter deut- scher Übersetzung vorzulegen. Grundsätzlich sind Kopien von Dokumenten Dritter ausrei- chend, es sei denn, bei der Liste der vorzulegenden Unterlagen ist ausdrücklich etwas anderes genannt.
Für die Teilnahmeanträge sind die vom Auftraggeber zugesandten Original-Vergabeunterlagen zu verwenden. Insbesondere sind der Bewerbungsbogen und die zugehörigen Anlagen mit dem Namen des Bewerbers zu versehen. Die Teilnahmeanträge sollen vollständig sein und alle in den Vergabeunterlagen geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und Informationen ent- halten.
1.5 Bewerbergemeinschaften
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist zulässig. Von dem Begriff „Bewerbergemeinschaf- ten“ in den Vergabeunterlagen sind grundsätzlich auch spätere Bietergemeinschaften erfasst. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die geforderten Erklärungen, Angaben, Beschei- nigungen und sonstige Nachweise vollständig von allen Mitgliedern einzeln eingereicht werden.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unter- schriebene Erklärung abzugeben, in der
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- alle Mitglieder aufgeführt sind und
- eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchfüh- rung des Vertrages bezeichnet ist,
- bestätigt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bewerbergemein- schaften -/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- erklärt wird, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften,
- erklärt wird, dass das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Erklärungen entgegenzunehmen und Zahlungen anzuneh- men und
- angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsteile/Leistungselemente ausführt bzw. welche Gebiete übernimmt.
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Wenn beabsichtigt ist, einen Teilnahmeantrag bzw. ein Angebot als Bewerbergemeinschaften abzugeben, ist dies in der Anlage 2 zum Bewerbungsbogen „Erklärung bei Bewerbergemein- schaft“ anzugeben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Be- werber bzw. Bieter einen Teilnahmeantrag oder ein Angebot einzureichen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bewerber bzw. Bieter an verschiedenen Bewerber- bzw. Bietergemeinschaf- ten beteiligt. Solche Doppelabgaben führen im vergaberechtlich zulässigen Umfang zum Aus- schluss beider Teilnahmeanträge bzw. Angebote.
2 Eignungskriterien und Eignungsnachweise
2.1 Hinweis für Bewerbergemeinschaften
Gem. § 43 Abs. 2 VgV wird nachstehend jeweils angegeben, welche Eignungskriterien von ei- ner Bewerbergemeinschaft insgesamt und welche von den einzelnen Mitgliedern zu erfüllen sind.
2.2 Nachweis zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Eignungsnachweise
Es werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern berücksichtigt, die nicht ausgeschlossen wer- den und welche die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, techni- sche und berufliche Leistungsfähigkeit besitzen.
Der Auftraggeber fordert die Abgabe bzw. die Vorlage der folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise:
2.3 Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft sollte zum Nachweis seiner Eignung (Zuverläs- sigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde) folgende Unterlagen oder vergleichbare Informatio- nen vorlegen (Eigenerklärungen entsprechend der Vorgaben des Formblattes der Vergabestelle sind ausreichend):
- unterschriebene Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen,
- Angaben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusam- menarbeitet. Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Punkt 5.1.9 der EU-Bekanntmachung genannten Unterla- gen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlen- Seite 5 von 9
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de Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht, insbesonde- re kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bieter entscheiden, bei kei- nem Bieter etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen. Die von den Bewerbern bzw. der Bewerbergemeinschaft einzureichenden Unterlagen ergeben sich insgesamt aus Punkt 5.1.9 der EU-Bekanntmachung. Will sich der Bewerber bzw. die Be- werbergemeinschaft bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, sind die in Punkt 5.1.9. der EU-Bekanntmachung genannten Un- terlagen vollständig auch von den Nachunternehmern zu erbringen.
2.4 Nachweise zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind folgende Nachweise zu führen:
- Durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2023, 2024, 2025. Auf Anforderung der Vergabestelle ist der Nachweis zu führen durch die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entspre- chend testierter Jahresabschlüsse oder entsprechender Gewinn- und Verlustrechnungen. Bei Arbeitsgemeinschaften können die Umsätze der an der AG beteiligten addiert werden.
2.5 Nachweise zur personellen Leistungsfähigkeit:
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäf- tigten Anzahl qualifizierter Mitarbeiter in den Kalenderjahren 2023, 2024, 2025. Qualifizierte Mitarbeiter sind alle befristet oder unbefristet angestellten Mitarbeiter sowie mitarbeitende Bü- roinhaber, die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen (bzw. eine vergleich- bare Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedstaates) verfügen: Dipl.-Ing. / Bachelor of Arts / of Engineering / Master (FH, Uni) der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Versorgungstechnik und artverwandter Ausbildungsrichtungen, sowie Meister, Techniker, Zeichner. Teilzeitstellen werden anteilig berücksichtigt. Bei Arbeitsgemeinschaften kann die Mitarbeiterzahl der an der AG beteiligten addiert werden. Auf Anforderung der Vergabestelle sind die Nachweise der erworbenen Qualifikation vorzule- gen.
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2.6 Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Nachweise vorzulegen:
Referenzprojekte Zum Nachweis der technischen Eignung sind drei Referenzen zu einer Fachplanung Techni- sche Ausrüstung für die Anlagengruppen 440 Starkstromanlagen und 450 Fernmelde- und in- formationstechnische Anlagen LP 1-3 und 5-8 jeweils eine vergleichbare Baumaßnahme betref- fend vorzulegen. Anzugeben ist die jeweilige Referenz mit Darstellung der wesentlichen Pro- jektdaten, der Art der vom Bewerber ausgeführten Leistungen unter Angabe von Auftragswert, Ausführungszeit, Auftraggeber und den Kontaktdaten des Auftraggebers. Von den wichtigsten Planungsleistungen sollten Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beigefügt werden. Von Bewerbergemeinschaften sind die Referenzen insgesamt nachzuweisen, d.h., der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemein- schaft einzeln zu führen. Die Referenzen sind ausschließlich mit den im Teilnahmeantrag ent- haltenen Formblättern nachzuweisen.
Mindestanforderungen: Die Referenzen werden nur dann gewertet,
- wenn die Baumaßnahme fertiggestellt ist und die Fertigstellung nach dem 01.01.2021 erfolgt ist
- wenn der Bewerber mindestens die Leistungsphasen 1-3 und 5-8 selber bearbeitet hat .
- wenn es sich bei drei Referenzen um eine Baumaßnahme in einem Krankenhaus han- delt, davon eine in der Intensivpflege und eine im OP-Bereich
2.7 Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
Voraussetzung für die Teilnahme am vorliegenden Verfahren ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt " oder "Ingenieur". Auswärtige Bewerber mit der Staatsange- hörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Ab- kommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Per- sonen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehö- rigen im vorstehenden Sinne benennen.
3 Verfahren
Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV vergeben.
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Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden alle eingegangenen Teilnahmeanträge in der Reihenfol- ge ihres Eingangs geöffnet. Sodann werden alle Teilnahmeanträge in folgenden drei aufeinan- der folgenden Schritten geprüft:
- formale Prüfung,
- Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB,
- Eignungsprüfung.
3.1 Formale Prüfung
Im ersten Schritt wird der Teilnahmeantrag auf Vollständigkeit in Bezug auf die Eigenerklärun- gen und die Einhaltung der unter Punkt 3.2 beschriebenen Formerfordernisse geprüft. Auch die nach einer eventuellen Nachforderung noch unvollständigen Teilnahmeanträge werden ausge- schlossen.
3.2 Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
In einem zweiten Schritt wird geprüft, ob Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3.3 Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung erfolgt ihrerseits in drei Teilschritten:
- Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
- Prüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit,
- Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
Die Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung der unter 3.2. genannten Kriterien und Bedingungen.
3.4 Reihung bei mehr als 3 - 5 nicht ausgeschlossenen und geeigneten Bewerbern
Verbleiben nach der vorgenannten Prüfung 3 oder weniger Bewerber in der Wertung, so wer- den diese sämtlich zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Verfahren auch dann weiterzuführen, wenn nach der vorgenannten Prüfung weniger als 3 Bewerber verbleiben.
Bei mehr als 3 - 5 geeigneten Bewerbern erfolgt die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzu- fordernden Bewerber auf der Basis der im Anhang enthaltenen Bewertungsmatrix. Die 3 – 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Seite 8 von 9
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Für den Fall, dass auch nach einer Bewertung der Teilnahmeanträge mehr als 3 – 5 geeignete Bewerber vorliegen, deren Teilnahmeantrag mit gleicher Punktzahl bewertet wurden, entschei- det das Los (s. § 75 Abs. 6 VgV).
4 Weitere Rahmenbedingungen des Verfahrens / Hinweise
4.1 Einverständnis der Bewerber
Jeder am Verfahren beteiligte Bewerber erklärt sich durch seine Beteiligung und Mitwirkung mit den vorliegenden Verfahrensbedingungen einverstanden. Verlautbarungen jeder Art über Inhalt und Ablauf des Verfahrens vor und während der Laufzeit des Teilnahmewettbewerbs sowie des ggf. anschließenden Vergabeverfahrens einschließlich der Veröffentlichung aller Ergebnisse dürfen nur durch die Vergabestelle und ihre Bevollmächtigten abgegeben werden. Die Vergabestelle erhebt Daten der Bewerber zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Er- füllung von vertraglichen und vorvertraglichen Maßnahmen. Die Datenverarbeitung ist für die Durchführung eines Vertrags erforderlich (und beruht auf Art. 6 Abs. 1 DSGVO). Die Bewerber werden gebeten, Ihr Einverständnis durch Unterschrift der in An- lage enthaltenen Information zur Datenerhebung zu erklären
4.2 Vertraulichkeit
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Bewerbungs- verfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichti- gung Ihres Teilnahmeantrags. Alle Unterlagen, die dem Bewerber / Bieter im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren überlassen werden, dürfen ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Das vom Bieter beschäftigte Personal sowie seine Berater sind zur entsprechenden Geheimhal- tung zu verpflichten. Diese gilt auch für alle vom Bieter im Zusammenhang mit diesem Verfah- ren beauftragten oder einbezogenen Unternehmen.
5 Anlagen
- Projekt- und Leistungsbeschreibung
- Bewerbungsbogen
- Information zur Datenerhebung
- Wertungsmatrix zum Teilnahmewettbewerb
- Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW
- Informationen zur E-Vergabe
- Entwurf Zuschlagsmatrix
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