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EVB-IT Dienstvertrag
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber KVBW_2026/06-0030_IT-ZVS Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______
Vertrag über IT-Dienstleistungen (Rahmenvertrag)
Inhaltsangabe
1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages ............................................................................................................... 3 1.1 Vertragsgegenstand .......................................................................................................................................... 3 1.2 Vertragsbestandteile .......................................................................................................................................... 4 2 Überblick über die vereinbarten Leistungen ................................................................................................................. 5 3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung ................................................................................................ 5 3.1 Art, Umfang und Termine .................................................................................................................................. 5 3.2 Einmalig zu erbringende Leistungen .................................................................................................................. 5 3.3 Regelmäßig zu erbringende Leistungen ............................................................................................................ 5 3.4 Leistungen, die nur auf Abruf erbracht werden sollen ........................................................................................ 6 3.5 Abweichende Kündigungsregelung ................................................................................................................... 6 4 Vergütung .................................................................................................................................................................... 6 4.1 Vergütung nach Aufwand .................................................................................................................................. 6 4.1.1 Kategorien ..................................................................................................................................................... 6 4.1.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen .......................... 7 4.1.3 Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten ............................................................................... 7 4.1.4 Preisanpassung ............................................................................................................................................. 7 4.1.5 Fälligkeit und Zahlung ................................................................................................................................... 7 4.1.6 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand ............................................................................. 7 4.2 Vergütung zum Pauschalfestpreis ..................................................................................................................... 8 4.3 Rechnungsadresse ............................................................................................................................................ 8 5 Service- und Reaktionszeiten* ..................................................................................................................................... 8 5.1 Servicezeiten* .................................................................................................................................................... 8 5.2 Reaktionszeiten* ................................................................................................................................................ 8 6 Ansprechpartner .......................................................................................................................................................... 9 7 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers ................................................................................... 9 8 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers .................................................................................................................... 9 9 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen ............................................................... 10 10 Quellcode* .............................................................................................................................................................. 10 11 Abweichende Haftungsregelungen ......................................................................................................................... 10 12 Vertragsstrafen ....................................................................................................................................................... 10 13 Weitere Regelungen ............................................................................................................................................... 11 13.1 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit ................................................................................................... 11 13.2 Haftpflichtversicherung .................................................................................................................................... 11 13.3 Teleservice* ..................................................................................................................................................... 11 13.4 Dokumentations- und Berichtspflichten ........................................................................................................... 11 13.5 Interessenkonflikt ............................................................................................................................................. 11 14 Pflichten nach Vertragsende .................................................................................................................................. 11 15 Sonstige Vereinbarungen ....................................................................................................................................... 11 15.1 Laufzeit, Verlängerungsoption ......................................................................................................................... 12 15.2 Abrufverfahren / Miniwettbewerb ..................................................................................................................... 12 15.3 Preisanpassung ............................................................................................................................................... 13
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert. Version 2.1 vom 01.04.2018
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber KVBW_2026/06-0030_IT-ZVS Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______
15.4 Rechte des Auftraggebers bei nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung ................................................... 14 15.5 Leistungen bei Vertragsende ........................................................................................................................... 14 15.6 Sonstiges ......................................................................................................................................................... 14
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber KVBW_2026/06-0030_IT-ZVS Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______
Vertrag über IT-Dienstleistungen (Entwicklungs- und Unterstützungsvertrag)
Zwischen Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Albstadtweg 11 70567 Stuttgart — im Folgenden „Auftraggeber“ genannt — und
— im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt —
wird folgender Vertrag geschlossen:
1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages
1.1 Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen des Auftragnehmers. Konkret geht es um die Bereitstellung von PET- Entwicklerinnen, um für die projektbezogene Entwicklung von Modulen zusätzlich zu den internen Mitarbeiterinnen des Auftraggebers über ausreichende Ressourcen zu verfügen.
Bei diesem Vertrag handelt es sich um einen Rahmenvertrag; Leistungen werden nur auf Grundlage von Abrufen erbracht. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass dieser Rahmenvertrag mit mehreren Auftragnehmern („weitere Auftragnehmer“) geschlossen wurde. Das Abrufverfahren und das Verfahren zur Auswahl zwischen den Auftragnehmern sind in Nummer 15.2 geregelt.
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber KVBW_2026/06-0030_IT-ZVS Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______
1.2 Vertragsbestandteile Es gelten als Vertragsbestandteile:
1.2.1 dieser Vertragstext mit den folgenden Anlagen:
| Anlagen zum EVB-IT Dienstvertrag | |||
|---|---|---|---|
| Anlage Nr. | Bezeichnung | Datum/ Version | Anzahl Seiten |
| 1. | Leistungsbeschreibung | 01.10.2026 Ver- sion 1.0 | 5 |
| 2. | Leistungsverzeichnis (Preisblatt) | ||
| 3. | Angebot des Auftragnehmers | ||
| 4. | Konzepte des Auftragnehmers | ||
| 5. | Erklärungen und Nachweise des Auftragnehmers im Rah- men der Vergabeverfahrens | ||
| 6. | ISMS-Richtlinie Sicherheit im Umgang mit Dienstleistenden und Lieferanten | 02.03.2023 Version 2.1.2 | 8 |
| 7. | Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung | 06/2023 Version 2.0 | 5 |
| 8. | Vertrag zur Auftragsverarbeitung | 14.05.2025 Version 2.0 | x |
| 9. | BVB Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg | - | 3 |
Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge: 1-2-3-4-5-6-7-8.
1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistungs-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung einschließlich der Muster 1 und 2
1.2.3 sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die EVB-IT Dienstleistungs-AGB stehen unter www.cio.bund.de und die VOL/B unter www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftrag- nehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT Dienstleistungs-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB- IT Dienstleistungs-AGB zugelassen ist. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen ver- stehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber KVBW_2026/06-0030_IT-ZVS Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______
2 Überblick über die vereinbarten Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen: Beratung Projektleitungsunterstützung Schulung Einführungsunterstützung Betreiberleistungen Benutzerunterstützungsleistungen Providerleistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit Unterstützung bei Planungsleistungen Unterstützung bei Softwareentwicklung Hotline sonstige Dienstleistungen
3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung
3.1 Art, Umfang und Termine Art, Umfang und Termine der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der folgenden Tabelle (Termin- und Leistungs- plan):
| Lfd. Nr. | Leistung (ggf. Verweis auf Anlage) | Ort der Leistung | MVD1 | Beginn² | Ende/Ter- min3 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
| 1 | Entwicklungsleistungen |
1 MVD = Mindestvertragsdauer 2 wenn keine Vorgabe für Beginn, dann Feld leer lassen 3 z.B. festes Datum ggf. mit Uhrzeit oder „nach 48 Monaten“ (wenn Vertrag unbefristet, dann Feld leer lassen)
Feiertage im Sinne dieses Vertrages sind die Feiertage in (siehe Ziffer 5.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB).
3.2 Einmalig zu erbringende Leistungen Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. werden einmalig erbracht.
3.3 Regelmäßig zu erbringende Leistungen Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. werden in folgendem Zyklus erbracht: wöchentlich monatlich jeweils an folgenden Tagen: (Wochentag(e) bzw. bei monatlichen Zyklen auch „1. Montag im Monat“) in der Zeit von bis (Uhrzeit) nicht jedoch an Feiertagen. in folgenden Zyklen zu folgenden Zeiten erbracht: .
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3.4 Leistungen, die nur auf Abruf erbracht werden sollen Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. 1 werden nur auf Abruf erbracht. Der Mindestvorlauf für den Abruf beträgt (Stunden/Tage). Die geschätzte Abnahme beträgt (Stunden/Tage) pro (z.B. Vertragsmonat/Vertragsquar- tal/Vertragsjahr/Vertragslaufzeit). Die vereinbarte Mindestabnahme beträgt (Stunden/Tage) pro (z.B. Vertragsmonat, Ver- tragsquartal, Vertragsjahr, Vertragslaufzeit). Die Mindestabnahme für Leistungen, die Reisen erforderlich machen, beträgt pro Abruf (Stun- den/Tage). Soweit Leistungen nur auf Abruf zu erbringen sind, hält sich der Auftragnehmer in dem vorgenannten Zeitraum zur Leis- tungserbringung bereit.
3.5 Abweichende Kündigungsregelung Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist zwölf Monat(e) zum Ablauf eines Kalendermonats. Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündi- gungsrecht gem. Anlage Nr. vereinbart. Ergänzend zu Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ist der Auftraggeber jederzeit berechtigt, einzelne Leis- tungen, die Gegenstand dieses Vertrages sind, selbst zu erbringen, insbesondere im Wege des Insourcings. In diesem Fall erfolgen keine weiteren Abrufe für die hiervon betroffenen Leistungen; bereits bestehende Abrufe können seitens des Auftraggebers mit einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten zum Ablauf eines Kalendermo- nats gekündigt werden.
4 Vergütung
4.1 Vergütung nach Aufwand Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. 1 werden nach Aufwand gemäß den im Preisblatt definierten Kategorie(n) mit einer Obergrenze in Höhe von Euro Nummer 3.1 lfd. Nr. werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 4.1.1 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro vergütet.
4.1.1 Kategorien
| Lfd. Nr. | Bezeichnung der Kategorie | Vergütung für Tä- tigkeiten innerhalb der zuschlagsfreien Zeiten | Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze aus Spalten 3 und 4 für Tätigkeiten innerhalb nachfolgender Zeiten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stun- densatz | Tages- satz | Montag bis Freitag (Ar- beitstage) au- ßerhalb der zu- schlagsfreien Zeiten | Samstag | Sonn- und Feiertage | ||||
| von bis | von bis | von bis | von bis | |||||
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 |
| Kategorie 1 | % | % | % | % | % | |||
| Kategorie 2 | % | % | % | % | % | |||
| Kategorie 3 | % | % | % | % | % |
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Festlegung der zuschlagsfreien Zeiten:
| Arbeitstag | zuschlagsfreie Zeiten | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Montag bis Donnerstag | von | bis | Uhr | ||
| Freitag | von | bis | Uhr |
Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .
4.1.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 9.2.4 Satz 2 EVB-IT Dienstleistungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis pro Kalendertag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 9.2.4 Sätze 2 und 3 Dienstleistungs-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .
4.1.3 Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. . Reisekosten für Anreisen von außerhalb von Stuttgart werden ausschließlich nach den Anreisekosten der Deut- schen Bahn 2. Klasse erstattet. Sollte eine Anreise mit einem anderen Verkehrsmittel erfolgen, werden dennoch höchstens die Kosten einer Anreise mit der Deutschen Bahn 2. Klasse erstattet. In begründeten Ausnahmefäl- len kann im Zuge des Einzelabrufs eine abweichende Regelung vereinbart werden.
Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. .
Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .
Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .
4.1.4 Preisanpassung Es wird eine Preisanpassung gemäß Ziffer 9.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gemäß Anlage Nr. gemäß Nummer 15.3 für die im Preisblatt definierten Kategorien vereinbart.
4.1.5 Fälligkeit und Zahlung Die Vergütung ist abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB nicht monatlich nachträglich fällig, sondern zum 15. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats. wie folgt . gemäß Anlage Nr. .
4.1.6 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. vereinbart.
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4.2 Vergütung zum Pauschalfestpreis Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. werden zum Pauschalfestpreis in Höhe von insgesamt Euro vergütet. Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart: Betrag: Anlass: , Betrag: Anlass: , Betrag: Anlass: .
4.3 Rechnungsadresse Rechnungen sind ausschließlich elektronisch unter Verwendung der folgenden Anschrift an rechnungen@kvbawue.de zu richten:
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Geschäftsbereich Digitalisierung und Informationstechnologie Albstadtweg 11 70567 Stuttgart
5 Service- und Reaktionszeiten*
Für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. werden folgende Service- und Reaktionszeiten* vereinbart:
5.1 Servicezeiten*
| Tag | Uhrzeit | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bis | von | bis | Uhr | ||||
| bis | von | bis | Uhr | ||||
| von | bis | Uhr | |||||
| An Sonntagen | von | bis | Uhr | ||||
| An Feiertagen | von | bis | Uhr |
Weitere Vereinbarungen zu Servicezeiten* gemäß Anlage Nr. .
5.2 Reaktionszeiten*
Leistung gemäß Nummer Anlass/Problemkategorie Reaktionszeit* 3.1 in Stunden
Die Reaktionszeiten* werden in Anlage Nr. festgelegt.
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Reaktionszeiten* beginnen ausschließlich mit Zugang der entsprechenden Meldung oder dem Eintritt des vereinbarten Ereignisses während der vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten*. Ergänzend können in Nummer 12 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.
6 Ansprechpartner
Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):
Ansprechpartner des Auftragnehmers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):
7 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers
Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers:
| Lfd. Nr. | Position | Schlüsselposition ge- mäß Ziffer 8.3 EVB- IT Dienstleistungs- AGB (ja/nein) | Fachliche Qualifika- tion | Sicherheits- überprüfung Ü 1, 2 oder 3 1 | Sonstige Anforde- rungen, z.B. weitere Sicherheitsanforde- rungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 |
1 Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz
Abweichend von Ziffer 8.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflich- tungsgesetzes verpflichten zu lassen. Abweichend von Ziffer 8.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ist der Auftragnehmer berechtigt, für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. auch Personal einzusetzen, welches lediglich in folgender Sprache zu kom- munizieren in der Lage ist: . Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. 1.
8 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers
Folgende Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers werden abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB vereinbart: . Die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers ergeben sich abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB aus der LB.
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9 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen
Für folgende Leistungsergebnisse werden von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungsrechte ver- einbart: Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. 1 gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nut- zungsrecht gewährt wird, vorbestehende Werke jedoch ausgenommen. Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleis- tungs-AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein aus- schließliches Nutzungsrecht gewährt wird, vorbestehende Werke jedoch ausgenommen: . Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass eine gewerbliche Verbreitung uneingeschränkt möglich ist. Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleis- tungs-AGB mit der Maßgabe, dass eine gewerbliche Verbreitung uneingeschränkt möglich ist, . Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass jegliche gewerbliche Verbreitung ausgeschlossen ist. Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleis- tungs-AGB mit der Maßgabe, dass jegliche gewerbliche Verbreitung ausgeschlossen ist: . Von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungsrechte sind in Anlage Nr. geregelt. Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB die Regelungen in Anlage Nr. .
10 Quellcode*
Im Falle der Erstellung oder Bearbeitung von Software: ist gemäß Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der Quellcodes* auf folgendem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Quellcoderepository zu speichern: . ist abweichend von Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließ- lich der Quellcodes* auf einem gemäß der LB vom Auftragnehmer einzurichtenden und zu verwaltenden Quell- coderepository zu speichern. wird abweichend von Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließ- lich der Quellcodes* wie folgt gespeichert und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt: . wird abweichend von Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließ- lich der Quellcodes* nicht täglich sondern (z.B. am Ende jeder Arbeitswoche) abgespeichert. erfolgt die Übergabe des Quellcodes* auch am Ende jedes Leistungsmonats in elektronischer Form auf einem Datenträger.
11 Abweichende Haftungsregelungen
Abweichend von Ziffer 13.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB beträgt die Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen pro Schadensfall Euro. insgesamt für diesen Vertrag Euro. Abweichend von Ziffer 13.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtver- letzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. . Abweichend von Ziffer 13.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Ge- winn.
12 Vertragsstrafen
Als vertragsstrafenrelevant im Sinne von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten die in Nummer 3.1 lfd. Nr. vereinbarten Leistungstermine. Abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird für Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. vereinbart.
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Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gilt die Vertragsstrafenregelung aus Ziffer 10.4 EVB-IT Dienstleis- tungs-AGB. Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. . Für jeden Verstoß gegen Ziffer 1.5 oder Ziffer 1.6 der EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat. Für jeden Verstoß des Auftragnehmers gegen die Regelung im ersten Aufzählungspunkt der Ziffer 8.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auf- tragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
13 Weitere Regelungen
13.1 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß LB zu beachten. der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. zu unterstellen. die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. zu beachten. folgende weitere Regelungen einzuhalten: . Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Ge- heimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. 8 eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet. Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß LB.
13.2 Haftpflichtversicherung Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 18 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird vereinbart.
13.3 Teleservice* Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes auto- matisiertes Verfahren einsetzen: (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderun- gen aus Ziffer 1.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. genügen.
13.4 Dokumentations- und Berichtspflichten Abweichend von Ziffer 6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. nicht in deutscher, sondern in Sprache. Weitere Dokumentations- und Berichtspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus der LB.
13.5 Interessenkonflikt Regelungen zur Vermeidung eines Interessenskonfliktes ergeben sich aus Anlage Nr. .
14 Pflichten nach Vertragsende
Ergänzend zu Ziffer 16 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich weitere Vereinbarungen zu den Pflichten des Auftragnehmers nach Vertragsende aus Anlage Nr. . Ergänzend zu Ziffer 16 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich weitere Vereinbarungen zu den Pflichten des Auftragnehmers nach Vertragsende aus Nummer 15.5.
15 Sonstige Vereinbarungen
Sonstige Vereinbarungen:
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15.1 Laufzeit, Verlängerungsoption (1) Dieser Vertrag beginnt mit Erteilung des Zuschlags und hat vorbehaltlich der Regelung in Absätzen (2) und (3) eine Laufzeit von zwei Jahren. (2) Der Auftraggeber kann diesen Vertrag durch einseitige schriftliche Erklärung an den Auftragnehmer zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängern. Die Erklärung muss spätestens sechs (6) Monate vor dem Ende der Laufzeit erfolgen. Die übrigen Regelungen dieses Vertrags gelten auch bei Ausübung der Verlängerungsoptionen unver- ändert weiter. (3) Abweichend von den vorstehenden Absätzen endet dieser Vertrag automatisch mit Ausschöpfen des Höchstwer- tes von 1.500 Personentagen (PT), soweit keine Vertragsergänzung erfolgt ist. Die zulässige Vertragsergänzung richtet sich nach den Voraussetzungen des § 132 GWB.
15.2 Abrufverfahren / Miniwettbewerb (1) Leistungen aus diesem Vertrag werden nur auf Abruf erbracht. Durch einen Abruf kommt ein projektspezifischer EVB-IT Dienstvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zustande. Dieser projektspezifische EVB-IT Dienstvertrag entspricht den Konditionen dieses Rahmenvertrages, soweit der Auftraggeber keine Abweichungen hiervon vorsieht. (2) Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung, ob er einen Abruf auslöst, frei. Der Auftragnehmer hat keinen An- spruch auf eine Mindestmenge an abgerufenen Leistungen. (3) Für Abrufe aus diesem Vertrag findet das nachfolgende Verfahren Anwendung („Miniwettbewerb“). (4) Der Auftraggeber fordert den Auftragnehmer sowie alle weiteren Auftragnehmer zur Abgabe von Angeboten für ein konkret benanntes Skillprofil auf. Der Auftraggeber ist berechtigt, mehrere Skillprofile in einem Miniwettbewerb zusammenzufassen. In der Aufforderung zur Angebotsabgabe nennt der Auftraggeber den voraussichtlichen Um- fang der vom Abruf umfassten Entwicklungsleistungen. (5) Der Auftragnehmer ist nach Zugang der Angebotsaufforderung verpflichtet, innerhalb der in der Aufforderung vorgegeben Frist geeignete Kandidatinnen zu identifizieren und für jede/n Kandidatin folgende Dokumente zu übermitteln:
a) Lebenslauf der/des Kandidat*in
b) von der/dem Kandidat*in ausgefüllter Selbsteinschätzungsbogen inklusive Angabe des Stundensatzes
c) Erklärung der Bereitschaft zur Unterzeichnung der Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung des Auf- traggebers durch die/den Kandidat*in
d) Erklärung der Bereitschaft zur Unterzeichnung des projektspezifischen EVB-IT Dienstvertrages durch den Auftragnehmer
Der Stundensatz nach vorstehendem lit. b) muss dem Stundensatz entsprechen, den der Auftragnehmer im Preis- blatt für das betreffende Skillprofil angegeben hat, ggf. unter Berücksichtigung einer Preisanpassung nach Num- mer 15.3. Abweichend hiervon ist der Auftragnehmer berechtigt, einen anderen Stundensatz anzubieten, wenn er im Einzelfall darlegt, dass es ihm nicht möglich ist, geeignete Kandidatinnen zu dem im Preisblatt angegebe- nen Stundensätzen anzubieten. (6) Der Auftraggeber nimmt auf Basis der vom Auftragnehmer eingereichten Unterlagen eine initiale Wertung je Kan- didatin vor. Die Wertung erfolgt nach folgender Formel, sofern in der Aufforderung zur Angebotsabgabe nichts Anderes vorgesehen ist: Zinitial = (L(Kandidatin) * [70]) / Lmax + (WPmin * [30]) / WP(Kandidatin) Hierbei sind:
L(Kandidatin) Die von der/dem Kandidatin auf Basis ihrer Qualifikation erzielten Leistungspunkte; diese setzten sich wie folgt zusammen, sofern in der Aufforderung zur Angebotsabgabe nichts An- deres vorgesehen ist: [Kriterium 1]: max. [x] Punkte [Kriterium 2]: max. [x] Punkte [Kriterium 3]: max. [x] Punkte
Lmax Die maximal auf Basis der Qualifikation erzielbaren Leistungspunkte, also [70].
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WP(Kandidatin) Der vom Auftragnehmer für die/den Kandidatin angebotene Stundensatz.
WPmin Der niedrigste im Miniwettbewerb angebotene Stundensatz.
(7) Auf Basis der initialen Wertung lädt der Auftraggeber die drei bis fünf Kandidatinnen mit der höchsten Zinitial zu einem Vorstellungsgespräch ein. Im Rahmen dieses Vorstellungsgesprächs überprüft der Auftraggeber die fach- lichen Fähigkeiten der betreffenden Kandidatinnen durch fachspezifische Fragen/Aufgabenstellungen. Nimmt ein/e Kandidatin nicht am Vorstellungsgespräch teil, kommt sie/er für den betreffenden Abruf nicht in Frage. (8) Der Auftraggeber nimmt nach Abschluss der Vorstellungsgespräche eine finale Wertung je Kandidatin vor. Die Wertung erfolgt nach folgender Formel, sofern in der Aufforderung zur Angebotsabgabe nichts Anderes vorgese- hen ist: Zfinal = Zinitial + (L(Kandidat*in) * [25]) / Lmax Hierbei sind:
L(Kandidatin) Die von der/dem Kandidatin im Vorstellungsgespräch erzielten Leistungspunkte; diese setz- ten sich wie folgt zusammen, sofern in der Aufforderung zur Angebotsabgabe nichts Anderes vorgesehen ist: [Kriterium 1]: max. [x] Punkte [Kriterium 2]: max. [x] Punkte
Lmax Die maximal auf Basis des Vorstellungsgesprächs erzielbaren Leistungspunkte, also [25].
Der Abruf wird mit demjenigen Auftragnehmer geschlossen, der die/den Kandidatin mit der höchsten Zfinal ange- boten hat. In diesem Fall ist der betreffende Auftragnehmer verpflichtet, die Abrufleistungen durch die/den vorge- sehenen Kandidatin zu erbringen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Vergütung entsteht erst nach Annahme des Angebots durch den Auftraggeber. (9) Ein Abruf basiert jeweils auf einem voraussichtlichen Umfang der vom Abruf umfassten Entwicklungsleistungen („voraussichtlicher Umfang der Abrufleistung“). Gleichzeitig bezieht sich ein Abruf in der Regel auf die Unterstüt- zung bei der Entwicklung eines konkreten Arbeitsergebnisses. Vor diesem Hintergrund stellt der voraussichtliche Umfang der Abrufleistung nur eine Orientierungsgröße für den Auftragnehmer dar. Der Auftraggeber ist weder verpflichtet, den voraussichtlichen Umfang der Abrufleistung tatsächlich abzurufen, noch ist er auf den voraus- sichtlichen Umfang der Abrufleistung beschränkt. Vielmehr kann der tatsächliche Umfang der Abrufleistung höher oder niedriger als der voraussichtliche Umfang der Abrufleistung sein. Der Auftraggeber kann den voraussichtli- chen Umfang der Abrufleistung insbesondere dann überschreiten, wenn das mit dem Abruf intendierte Arbeitser- gebnis nach Abruf des voraussichtlichen Umfangs der Abrufleistung noch nicht erreicht wurde. Der Auftraggeber kann den voraussichtlichen Umfang der Abrufleistung insbesondere unterschreiten, wenn das mit dem Abruf in- tendierte Arbeitsergebnis mit einem geringeren Umfang an Abrufleistung erreicht wurde, wenn das mit dem Abruf intendierte Arbeitsergebnis nicht mehr benötigt wird oder die Qualität der von der/dem vorgesehenen Kandidat*in erbrachten Leistungen das Qualitätsniveau, das von dem betreffenden Skillprofil zu erwarten ist, deutlich unter- schreitet. (10) Die Laufzeit eines projektspezifischen EVB-IT Dienstvertrags ist unabhängig von der Laufzeit dieses Rahmen- vertrages nach Nummer 15.1 Absatz (1) und (2). Es ist ausreichend, dass der Abruf vor Ablauf der Laufzeit dieses Rahmenvertrages erfolgt. Nummer 15.1 Absatz (3) findet hingegen auch auf projektspezifische EVB-IT Dienst- verträge Anwendung; dies bedeutet, dass jeder projektspezifische EVB-IT Dienstvertrag automatisch mit Aus- schöpfen des Höchstwertes von 1.500 Personentagen (PT) endet, soweit keine Vertragsergänzung erfolgt ist.
15.3 Preisanpassung (1) Die Parteien sind sich einig, dass die Tagessätze unter Anwendung der nachfolgenden Preisanpassungsregelung angepasst werden sollen. (2) Eine Preisanpassung und die Anwendung der ggf. angepassten Preise erfolgen jährlich, jeweils mit Wirkung zum Beginn des nächsten Jahres der Vertragslaufzeit (Vertragsjahr), erstmalig zum […]. Das Verfahren kann jederzeit durchgeführt werden, sobald der Index gemäß Absatz (3) durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht wurde. (3) Ändert sich der Index „CPA08-620-01 Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen: Deutschland, Jahre, IT- Dienstleistungen“ gegenüber dem zum Zeitpunkt der letzten Preisanpassung oder – sofern noch keine Preisan- passung stattgefunden hat – dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Index, ist der Auftragnehmer berechtigt und verpflichtet, die Entgelte entsprechend anzupassen. Die Parteien vereinbaren, dass dieser Index anzuwenden ist, auch wenn der dem Index zugrundeliegende Warenkorb nicht vollumfänglich den durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen entspricht. Sollte der Index in heutiger Form während der
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert. Version 2.1 vom 01.04.2018
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EVB-IT Dienstvertrag
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber KVBW_2026/06-0030_IT-ZVS Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______
Vertragslaufzeit durch das Statistische Bundesamt nicht fortgeführt werden, findet derjenige Nachfolgeindex An- wendung, der dem vereinbarten Index am nächsten kommt. (4) Die Parteien dokumentieren das Ergebnis des Verfahrens nach dieser Nummer 15.3 durch ein aktualisiertes Preisblatt, sofern eine Preisanpassung vorgenommen wurde. Dieses aktualisierte Preisblatt wird als neue Anlage 4 Bestandteil dieses Vertrags.
15.4 Rechte des Auftraggebers bei nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung (1) Die Vertragsgemäßheit der Leistungen des Auftragnehmers bemisst sich nach folgenden Kriterien: (a) den Zielvorstellungen des Auftraggebers für den betreffenden Abruf, (b) den Vereinbarungen im Rahmen des Zusammenarbeitsmodells zwischen Auftraggeber und Auftragneh- mer (z.B. definition of ready, definition of done). (c) den allgemeinen Qualitätsstandards, die für die jeweiligen Skillprofile zu erwarten sind. (2) Ist eine Leistung des Auftragnehmers nicht vertragsgemäß, so kann der Auftraggeber eine vertragsgemäße Leis- tungserbringung verlangen. Aufwand, der dem Auftragnehmer für eine nicht vertragsgemäße Leistungserbrin- gung entstanden ist, ist durch den Auftraggeber nicht zu vergüten. Ist eine Leistung vertragsgemäß erbracht, hat der Auftragnehmer hierfür jedoch einen unangemessenen Aufwand betrieben, ist der Auftraggeber berechtigt, die Vergütung um den unangemessenen Anteil zu kürzen. (3) Hält der Auftragnehmer mehrfach vereinbarte Liefertermine nicht ein, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Auf- tragnehmer organisatorische Maßnahmen zu verlangen, um sicherzustellen, dass Liefertermine künftig eingehal- ten werden. Dies umfasst insbesondere den Austausch von für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbei- tern.
15.5 Leistungen bei Vertragsende (1) Im Falle einer Beendigung dieses Vertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, verpflichtet sich der Auftragneh- mer, auf Anforderung des Auftraggebers ergänzend zu Ziffer 16 EVB-IT Dienstleistungs-AGB unterstützende Leistungen zu erbringen. Der Auftragnehmer wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Auftraggeber oder einen von diesem benannten Dritten in die Lage zu versetzen, die vom Auftragnehmer begonnenen Arbeiten weiterzuführen, die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen zu übernehmen und weiterzuführen sowie die vom Auftragnehmer erzeugten Arbeitsergebnisse vollumfänglich zu nutzen, zu pflegen, zu warten und weiterzuentwi- ckeln. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass der Auftraggeber oder ein Dritter alle notwendigen Informati- onen, Dokumentationen und Zugangsdaten erhält, um die Fortführung und Weiterentwicklung ohne Einschrän- kungen durchführen zu können. Der Auftragnehmer wird auch in der Übergangsphase ausreichend Unterstützung leisten, um eine nahtlose Fortsetzung der Arbeiten sicherzustellen. (2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit nach Nummer 15.1 Absätze (1) und (2) bzw. mit Wirksamwerden einer Kündigung oder dem Erreichen des Höchstwertes nach Nummer 15.1 Absatz (3) alle im Rahmen der Vertragslaufzeit erstellten, erhaltenen oder überarbeiteten Inhalte (Dokumentatio- nen, Skripte, Konfigurationen, usw.) an den Auftraggeber zu übergeben. Alle Inhalte gehen nach Beendigung der Vertragslaufzeit als Eigentum an den Auftraggeber über. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer, zu den in Satz 1 genannten Zeitpunkten alle bei ihm vorliegenden Daten zu löschen. (Testdaten, Zugangsdaten usw.).
15.6 Sonstiges (1) Ergänzend zu Ziffer 9.3 und 9.4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird vereinbart, dass der Auftragnehmer die prüf- fähige Rechnung für erbrachte Leistungen zum 15. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats zu stellen hat. Der Rechnung ist ein detaillierter Leistungsnachweis über die tatsächlich angefallenen Zeitaufwände zu über- mitteln. Aus diesem Leistungsnachweis muss sich insbesondere ergeben: (a) die leistende Person sowie deren Kategorie gemäß den im Preisblatt definierten Kategorien, (b) eine aussagekräftige Beschreibung der konkret erbrachten Tätigkeit, (c) etwaige Vor-Ort-Tätigkeiten und damit verbundene Reisekosten unter Beachtung von Nummer 4.1.3. (2) Konkretisierend zu Ziffer 15.2 EVB-IT Dienstleistungs-AGB liegt ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch den Auftraggeber beispielsweise in folgenden Fällen vor: (a) Durch Preisanpassungen nach Nummer 15.3 erhöhen sich die Stundensätze auf mehr als 125% gegen- über den angebotenen Stundensätzen. (b) [ggf. weitere Regelbeispiele ergänzen]
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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber KVBW_2026/06-0030_IT-ZVS Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ______
Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. .
, , Ort , Datum Ort , Datum Auftragnehmer Auftraggeber
Unterschrift(en) Auftragnehmer (Name(n) in Druck- Unterschrift(en) Auftraggeber (Name(n) in Druck- schrift) schrift)
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