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Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
(sofern der öffentliche Auftrag nicht vom AEntG erfasst wird und es sich nicht um Dienstleistun-
gen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene handelt)
zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des
Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landesta-
riftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Ich erkläre/Wir erklären,
dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausfüh-
rung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindest-
lohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsver-
ordnung entspricht
oder
mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die
Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird.
Zutreffendes bitte ankreuzen.
dass ich mir/wir uns
von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunter-
nehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben las-
se/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachun-
ternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vor-
lege(n);
oder
von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung ge-
ben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Ar-
beitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen
Auftraggeber vorlege(n);
Zutreffendes bitte ankreuzen.
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Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
dass ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen
und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn
sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im
Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,
dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und
Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Ver-
pflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,
dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und
Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die
eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen
Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften
Verstoß vereinbart wird,
dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der
von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflich-
tungen aus dieser Erklärung
den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragten
Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge
hat,
mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und
Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jah-
ren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden
kann/können,
der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wich-
tigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch
die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.
(Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel)
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