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Vergabestelle Vergabeart: Kassenärztliche Vereinigung Offenes Verfahren Baden-Württemberg
Kaufmännische Verwaltung Ablauf der Einreichungsfrist:
Albstadtweg 11 Datum: 03.11.2026 70567 Stuttgart Uhrzeit: 11:00 Uhr
Tel: 0711 7875 – 3798 Abgabe des Angebots: Fax: 0711 7875 – 48 3739 E-Mail: Zentrale-IT-Vergabestelle@kvbawue.de Vergabeplattform https://vergabeportal-bw.de
01.10.2026
Aufforderung zur Angebotsabgabe im Rahmen des Offenen Verfahrens gem. § 119
GWB i. V. m. § 14 Abs. 2 VgV, § 15 Abs. 1 VgV
Leistung: Rahmenvertrag Dienstleistungen PET-Entwicklung
Vergabenummer: KVBW_2026/06-0030_IT-ZVS
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) beabsichtigt den vorstehend
näher bezeichneten Auftrag zu vergeben. Wir freuen uns, dass Sie an vorliegendem Vergabe-
verfahren teilnehmen möchten und bitten Sie, für die ausgeschriebene Leistung ein Angebot
zu erstellen und dieses innerhalb der Angebotsfrist einzureichen.
Die in diesen Ausschreibungsunterlagen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen
verstehen sich für alle Geschlechter.
Mit „Bieter“ sind am Vergabeverfahren teilnehmende Unternehmen gemeint, mit
„Auftragnehmer“ sind Bieter bezeichnet, die den Zuschlag erhalten haben. Dies gilt, soweit
nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
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Aufforderung zur Angebotsabgabe
Die Vergabeunterlagen für dieses Verfahren bestehen neben dieser Aufforderung zur Ange-
botsabgabe aus den folgenden Dokumenten:
-
Angebotsblatt
-
Referenzbogen
-
Leistungsbeschreibung
-
Leistungsverzeichnis (Preisblatt)
-
Fragebogen zur Leistungsbewertung
• Konzept zum Service und Support
• Konzept zur Auswahl der Kandidaten im Miniwettbewerb
• Compliance Konzept
-
EVB IT Dienstvertrag
-
AGB zu EVB IT Dienstleistungsvertrag
-
Erklärung zur Bietergemeinschaft
-
Erklärung zum Nachunternehmereinsatz
-
Nachunternehmerverpflichtungserklärung
-
KVBW-Mustervertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV)
-
ISMS Richtlinie
-
Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung der KVBW
-
Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflich- tungen
-
Verpflichtungserklärung zum LTMG Baden-Württemberg
-
Erklärung Informationen zum Bieter
-
Erklärung zu EU-Sanktionen bzgl. Russland
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Aufforderung zur Angebotsabgabe
1. Auftraggeber
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart
2. Allgemeine Pflichten der Bieter
Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt der Ausschreibungsunterlagen über deren Voll-
ständigkeit zu vergewissern. Der Bieter ist verpflichtet, die Vollständigkeit und Lesbarkeit aller
Unterlagen sofort zu überprüfen.
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen enthalten vertrau-
liche Informationen. Die Bieter haben die Vertraulichkeit der Unterlagen zu wahren. Die Aus-
schreibungsunterlagen dürfen durch den Bieter nur zur Erstellung des Angebotes verwendet
werden. Eine sonstige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der schrift-
lichen Freigabe durch den Auftraggeber.
Die Bieter beteiligen sich an keinen unzulässigen oder gegen die Interessen des Auftragge-
bers gerichteten Wettbewerbsabsprachen. Sie haften gegenüber dem Auftraggeber für sämt-
liche Schäden, die durch unzulässige oder gegen die Interessen des Auftraggebers gerichtete
Wettbewerbsabsprachen verursacht wurden, an denen sie beteiligt waren.
3. Übermittlung und Auskünfte
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten,
Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, bis spä-
testens 23.10.2026, 23:59 Uhr darauf hinzuweisen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 23.10.2026,
23:59 Uhr bei der oben angegebenen Auskunft erteilenden Stelle eingegangen sind.
Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht mehr bearbeitet. Mündliche / telefonische
Anfragen werden nicht beantwortet.
Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Bietertool „Kommunikation“ auf dem Verga-
beportal https://vergabeportal-bw.de/Satellite/company/welcome.do zu stellen und wer-
den nur über die Vergabeplattform beantwortet.
Dafür ist es notwendig, dass sich die Bieter – freiwillig – auf der Vergabeplattform registrieren.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Benachrichtigungen zu neuen Antworten auf Bieter-
fragen nur registrierten Bietern zur Verfügung gestellt werden können. Die Bieterfragen sind
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Aufforderung zur Angebotsabgabe
über die oben genannte Vergabeplattform zu stellen. Das Risiko der vollständigen und lesba-
ren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt dem Auftraggeber ausreichend Gelegen-
heit, angemessen auf Anzeigen zu reagieren, dies allen Bietern mitzuteilen und die Möglichkeit
zu geben, diese Aspekte bei der Bearbeitung der Angebote rechtzeitig zu berücksichtigen.
4. Anforderungen an das Angebot
4.1 Form und Inhalt des Angebotes
Ihr Angebot reichen Sie bitte ausschließlich in digitaler Form unter https://vergabeportal-
bw.de/Satellite/company/welcome.do ein.
Bei der Einreichung eines rechtsverbindlichen Angebotes ist darauf zu achten, dass die Un-
terzeichnung dem Unternehmen und dem bevollmächtigten Vertreter zuzuordnen ist.
Hierzu stehen Ihnen folgende Signaturmöglichkeiten zur Verfügung:
• Qualifizierte Signatur
• Fortgeschrittene Signatur
• Einfache Signatur
Bei der Verwendung der einfachen Signatur sind die zu signierenden Dokumente mindestens
mit der Firma und dem vollständigen Namen der unterzeichnungsberechtigten Person zu
versehen.
Vom Bieter sind dem Angebot sämtliche geforderten Unterlagen beizulegen. Mündliche Er-
gänzungen werden nicht berücksichtigt. Ein nicht verschlossenes, insbesondere als Telefax,
per E-Mail oder im Wege anderer elektronischer Medien eingebrachtes Angebot kann nicht
berücksichtigt werden.
Das Angebot ist einmal an der dafür vorgesehenen Stelle (Angebotsblatt) rechtsverbindlich zu
unterzeichnen bzw. zu signieren.
4.2 Hinweise für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
4.2.1 Bietergemeinschaften
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bie-
tergemeinschaft separat zu erbringen. Es obliegt der Bietergemeinschaft, sicherzustellen,
dass die Angaben eindeutig den einzelnen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zugeordnet
werden können.
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Aufforderung zur Angebotsabgabe
4.2.2 Einsatz von Nachunternehmen
Der Bieter / die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw.
Nachunternehmen bedienen.
Dabei sind zwei Konstellationen zu unterscheiden:
- Eignungsleihe gem. § 47 VgV: andere Unternehmen, die für die Erfüllung der An-
forderungen an die Unternehmenseignung herangezogen werden und
- Unteraufträge gem. § 36 VgV: Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne
dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunterneh-
mer beruft.
In beiden Konstellationen müssen die Bieter / Bietergemeinschaften diese anderen Unterneh-
men bereits im Angebot mit Namen und Anschrift benennen und die Art und den Umfang der
von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Erklärung
zum Nachunternehmereinsatz).
Darüber hinaus müssen die Bieter / Bietergemeinschaften nachweisen, dass sie auf die Mittel
der Nachunternehmer tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage
einer vom Nachunternehmen ausgefüllten Verpflichtungserklärung, mit der sich der Nachun-
ternehmer im Zuschlagsfall dazu verpflichtet, die genannten Mittel zur Verfügung zu stellen
und die genannten Teilleistungen während der Auftragsabwicklung zu erbringen.
Im Falle der Eignungsleihe müssen die Bieter / Bietergemeinschaften eindeutig kennzeichnen,
welche Angaben und Nachweise in Bezug auf die Unternehmenseignung vom Bieter bzw. der
Bietergemeinschaft und welche Angaben und Nachweise von den genannten Nachunterneh-
men stammen.
4.3 Auszug aus dem Wettbewerbsregister
Ab einer Auftragssumme von 25.000 Euro wird die Auftraggeberin für den Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem.
§ 6 WRegG beim Bundeskartellamt, anfordern.
5. Angebotsfrist
Die Frist für den Eingang der Angebote endet am 03.11.2026, 11:00 Uhr.
Das Angebot ist elektronisch einzureichen. Die Angebote sind ausschließlich über die Verga-
beplattform https://vergabeportal-bw.de/Satellite/company/welcome.do einzureichen.
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Aufforderung zur Angebotsabgabe
Ein verspätetet eingereichtes Angebot muss vom Vergabeverfahren zwingend ausge-
schlossen werden. Gleiches gilt für die Einreichung eines Angebotes per E-Mail oder
über andere Kommunikationswege.
Die Einreichung von Nebenangeboten ist nicht zugelassen.
6. Eignungskriterien
Auftragnehmer müssen wirtschaftlich gesunde, leistungsfähige Bieter sein, welche die gefor-
derten Leistungen erbringen können. Bieter müssen Ihre Eignung zur Durchführung der ge-
stellten Aufgaben nachweisen. Die Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der die-
ser Aufforderung zur Angebotsabgabe beigefügten Formblätter zu erbringen.
Zur Prüfung der Eignung werden folgende Mindestanforderungen geprüft:
6.1 Befähigung zur Berufsausübung
➢ Existenznachweis bei Eintragung im Handels-, Genossenschafts- oder Partner-
schaftsregister oder einem Vereinsregister eines Bundeslandes der Bundesrepub-
lik Deutschland durch Angabe der Registerart, des Registergerichts und der Regis-
ternummer; alternativ durch Einreichung einer Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintra-
gungsbescheinigung zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-
ummeldung, nicht älter als 12 Monate in deutscher Sprache (vgl. Ziffer 5.1.9 der Be-
kanntmachung)
➢ Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
(vgl. Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung)
➢ Sofern erforderlich: Bietergemeinschaftserklärung,
Nachunternehmererklärung,
Nachunternehmerverpflichtungserklärung
(vgl. Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung)
6.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
➢ Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft und den Um-
satz für den zu vergebenden Leistungen entsprechenden Leistungen in den letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (vgl. Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung)
➢ Eigenerklärung über den Bestand / Abschluss einer gültigen Betriebshaftpflichtver-
sicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 5.000.000 € pauschal für Perso-
nen-, Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsfall und pro Versicherungs-
jahr (vgl. Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung)
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Aufforderung zur Angebotsabgabe
6.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
➢ Erklärung über die Anzahl der Mitarbeitenden, die in den letzten drei abgeschlosse-
nen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind
(vgl. Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung)
➢ Erklärung über die Anzahl der Mitarbeitenden, welche für die entsprechende
Leistung zum aktuellen Zeitpunkt einsetzbar und vermittelbar sind (vgl. Bekannt-
machung) differenziert nach der Anzahl der internen und externen Mitarbeitenden.
Hierzu gilt folgende Mindestanforderung:
o Die entsprechende Leistung umfasst die Bereitstellung von PET-Entwicklern. Die
Zahl der insgesamt vermittelbaren Mitarbeitenden (= interner und externer MA)
muss mindestens 20 umfassen.
➢ Mindestens eine Referenz über ein im Umfang vergleichbares Projekt aus den letz-
ten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Angabe des Projektumfangs, Re-
ferenzgeber, Ausführungszeitraum & Ansprechpartner inkl. Telefonnummer (vgl. Be-
kanntmachung). Als vergleichbar gilt dieses, wenn die Größenordnung des Projektum-
fangs dieser Ausschreibung möglichst nahekommen. Dies ist der Fall, wenn:
o Bereitstellung von mindestens einem PET-Entwickler (eigene oder externe Mit-
arbeitenden) im PET-Umfeld über einen Zeitraum von 12 Monaten für ein Pro-
jekt mit einem Gesamtprojektumfang von mindestens 90 erbrachten Personen-
tagen.
6.4 Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
➢ Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleis-
tungen nach den Vorgaben des LTMG Baden-Württemberg (vgl. Ziffer 5.1.12 der Be-
kanntmachung)
➢ Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung (vgl. Ziffer 5.1.12 der Bekanntmachung)
➢ Erklärung zu EU-Sanktionen bzgl. Russland gem. VO (EU) 2022/576 des Rates vom
- April 2022 (vgl. Ziffer 5.1.12 der Bekanntmachung)
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Aufforderung zur Angebotsabgabe
7. Zuschlagskriterien
Es ist beabsichtigt, den Zuschlag gem. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot zu
erteilen. Maximal können 100 Punkte (= 100 %) erreicht werden.
Hinweis:
Nach Abschluss der Wertung wird der Zuschlag auf die drei bestplatzierten Angebote erteilt.
Im Falle eines Punktegleichstands von mehreren Angeboten auf Platz 3 entscheidet das Los.
𝑾𝒆𝒓𝒕𝒖𝒏𝒈𝒔𝒌𝒆𝒏𝒏𝒛𝒂𝒉𝒍
𝐿𝑒𝑖𝑠𝑡𝑢𝑛𝑔𝑠𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑧𝑎ℎ𝑙 𝑑𝑒𝑠 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑒𝑠 = 𝐺𝑒𝑤𝑖𝑐ℎ𝑡 𝐾𝑅𝐼𝑇𝐸𝑅𝐼𝐸𝑁 𝑥 ( ) 𝐵𝑒𝑠𝑡𝑒 𝑣𝑜𝑟ℎ𝑎𝑛𝑑𝑒𝑛𝑒 𝐿𝑒𝑖𝑠𝑡𝑢𝑛𝑔𝑠𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑧𝑎ℎ𝑙 𝑁𝑖𝑒𝑑𝑟𝑖𝑔𝑠𝑡𝑒𝑟 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 +𝐺𝑒𝑤𝑖𝑐ℎ𝑡 𝑃𝑅𝐸𝐼𝑆 𝑥 ( ) 𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑑𝑒𝑠 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠
𝑩𝒆𝒊𝒔𝒑𝒊𝒆𝒍
800 800€ = 70 𝑥 ( )+30 𝑥 ( ) = 80,00 Punkte 1000 1000€
Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien ermittelt:
-
Wertungsanteil: Preis 30 % = max. 30 Punkte
-
Wertungsanteil: Kriterien (Konzepte) 70 % = max. 70 Punkte
Innerhalb des Wertungsanteils Kriterien mit insgesamt 70 % werden 100 % = 1000 Punkte verteilt.
2.1. Konzept zur Auftragsumsetzung (Ziff. 7.2) 20% = max. 200 Punkte
2.2. Konzept zur Auswahl der Kandidaten im Miniwettbewerb (Ziff. 7.3) 60% = max. 600 Punkte
2.3. Compliance Konzept (Ziff. 7.4) 20% = max. 200 Punkte
Die im Rahmen des Konzepts erreichte Punktzahl, entsprechend dem unter Ziffer 7.5 aufge- führten Bewertungsmaßstabs wird für die Berechnung der erreichten Gesamtpunktzahl mit dem Faktor 10 multipliziert.
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Aufforderung zur Angebotsabgabe
Daraus ergibt sich folgende Formel:
𝑲𝒓𝒊𝒕𝒆𝒓𝒊𝒆𝒏𝒌𝒆𝒏𝒏𝒛𝒂𝒉𝒍 = 𝐺𝑒𝑤𝑖𝑐ℎ𝑡 𝐾𝑅𝐼𝑇𝐸𝑅𝐼𝐸𝑁 𝑥
𝐿𝑒𝑖𝑠𝑡𝑢𝑛𝑔𝑠𝑧𝑎ℎ𝑙 𝑑𝑒𝑠 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑒𝑠 = 𝑆𝑢𝑚𝑚𝑒 𝑑𝑒𝑟 𝑒𝑖𝑛𝑧𝑒𝑙𝑛𝑒𝑛 𝐾𝑟𝑖𝑡𝑒𝑟𝑖𝑒𝑛 ( ) 𝐵𝑒𝑠𝑡𝑒 𝑣𝑜𝑟ℎ𝑎𝑛𝑑𝑒𝑛𝑒 𝐿𝑒𝑖𝑠𝑡𝑢𝑛𝑔𝑠𝑧𝑎ℎ𝑙
Beispiel:
𝟖𝟎𝟎 𝑲𝒓𝒊𝒕𝒆𝒓𝒊𝒆𝒏𝒌𝒆𝒏𝒏𝒛𝒂𝒉𝒍 = 𝟕𝟎 𝒙 ( ) = 56 𝟏𝟎𝟎𝟎
7.1 Preis:
Dieses Kriterium wird mit maximal 30 Punkten bewertet.
Das Angebot mit dem geringsten Bruttopreis für die ausgeschriebene Leistung (vgl. Preisblatt)
erhält 30 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt be-
stimmt:
𝑁𝑖𝑒𝑑𝑟𝑖𝑠𝑡𝑒𝑟 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑷𝒓𝒆𝒊𝒔𝒌𝒆𝒏𝒏𝒛𝒂𝒉𝒍 = 𝐺𝑒𝑤𝑖𝑐ℎ𝑡 𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑥( ) 𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑑𝑒𝑠 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠
800 € Beispiel: 𝑷𝒓𝒆𝒊𝒔𝒌𝒆𝒏𝒏𝒛𝒂𝒉𝒍 = 30 𝑥( ) = 24 Punkte 1.000 €
Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die erste Nachkommastelle Berücksichtigung. Alle
weiteren Nachkommastellen fallen ohne Auf- oder Abrundung weg.
7.2 Konzept zur Auftragsumsetzung:
Das Kriterium wird mit maximal 20 Punkten bewertet.
Stellen Sie in einem Konzept mit einem Umfang von max. 2 DIN-A4 Seiten (exkl. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Abbildungen, etc.) dar, wie Sie unter Berücksichtigung der vorgegebenen Anforderungen und der im Auftragsfalle an Sie übertragenen Aufgaben im Rahmen der Auf- tragsabwicklung vorgehen. Der KVBW kommt es hierbei insbesondere auf folgende Aspekte an:
• Herangehensweise zur Übernahme des Auftrags
• Reaktions- & Rückmeldezeiten sowie Vorgehensweise nach Eingang einer Mel- dung durch den Auftraggeber, insbesondere bei Problemen mit einem Kandida- ten (Kandidat ungeeignet).
• Struktur Ihres Key-Account-Management. Sicherstellung der Vertretung im Key- Account-Management bei geplanten und ungeplanten Abwesenheiten.
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Aufforderung zur Angebotsabgabe
• Vorhaltezeiten der angebotenen Kandidaten.
Bewertet werden die Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der Darstellung.
Der Inhalt des Konzepts wird im Fall des Zuschlags Bestandteil der vom Auftragnehmer ge- schuldeten Leistung.
7.3 Konzept zur Auswahl der Kandidaten im Miniwettbewerb:
Das Kriterium wird mit maximal 60 Punkten bewertet.
Im Rahmen der Vertragsabwicklung legt der Auftraggeber Wert auf eine qualitativ gute Vor- auswahl geeigneter Kandidaten im Miniwettbewerb. Stellen Sie in einem Konzept mit einem Umfang von max. 3 DIN-A4 Seiten (exkl. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Abbildungen, etc.) dar, wie sie unter Berücksichtigung der vorgegebenen Anforderungen und der spezifischen Rahmenbedingungen vorgehen werden. Der KVBW kommt es hierbei insbesondere auf fol- gende Aspekte an:
• Verfügbarkeit der Kandidaten
• Detaillierte Vorgehensweise zur Auswahl von Kandidaten
• Passgenauigkeit der zur Auswahl gestellten Kandidaten auf die Bedürfnisse des Aufraggebers.
Bitte stellen Sie im Rahmen des Konzeptes jeweils ein anonymisiertes Kandidatenpro- fils inkl. Lebenslauf und Selbstauskunft bereit, welches Sie für folgende Anforderung im Rahmen des Mini-Wettbewerbs zur Auswahl einreichen würden:
▪ PET - Entwickler
▪ Hinweis: Als vorgegebene Rahmenbedingungen für die einzureichenden Kandida- tenprofile sind nachfolgende Angaben zu beachten: ▪ Startpunkt: 01.01.2027 ▪ Dauer: mind. 12 Monate ▪ Personentage: mind. 160 PT
• Vorgehensweise bei unvorhergesehenen Änderungen, wie ▪ der ungeplante Ausfall eines Kandidaten oder die Ablehnung eines Kandidaten durch die KVBW ▪ Nachbesetzungsverfahren zur Ermittlung geeigneter Ersatzkandidaten
Bewertet werden die Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der Darstellung.
Der Inhalt des Konzepts wird im Fall des Zuschlags Bestandteil der vom Auftragnehmer ge- schuldeten Leistung.
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Aufforderung zur Angebotsabgabe
7.4 Compliance Konzept:
Das Kriterium wird mit maximal 20 Punkten bewertet.
Im Rahmen der Vertragsabwicklung legt der Auftraggeber insbesondere Wert auf die Einhal- tung der Rechts- und Regelkonformität. Stellen Sie in einem Konzept mit einem Umfang von max. 2 DIN-A4 Seiten (exkl. Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Abbildungen, etc.) dar, wie Sie dies unter Berücksichtigung der vorgegebenen Anforderungen und der spezifischen Rahmenbe- dingungen gewährleisten. Der KVBW kommt es hierbei insbesondere auf folgende Aspekte an:
• Vorliegen einer gültigen Überlassungserlaubnis
• Verhinderung von Scheinselbständigkeit
• Sonstige Risiken und deren Risikoprävention
• Monitoring der Überlassungsdauer (max. 18 Monate)
• Dokumentation im Rahmen der Risikoprävention
Bewertet werden die Plausibilität und Nachvollziehbarkeit der Darstellung.
Der Inhalt des Konzepts wird im Fall des Zuschlags Bestandteil der vom Auftragnehmer ge- schuldeten Leistung.
7.5 Bewertung:
Die Grundlage der Bewertung für die vorstehend dargestellten Konzepte stellen jeweils die Vollständigkeit und Plausibilität der Darstellung in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte dar.
7.5.1 Wertungsmaßstab Konzept zur Auftragsumsetzung
Auf Grundlage der Vollständigkeit und Plausibilität der Darstellung (= Wertungsmaßstab) wird das Konzept wie folgt bewertet:
• Sehr gute Lösung: 17 - 20 Punkte • Gute Lösung: 12 - 16 Punkte • Ausreichende Lösung: 6 - 11 Punkte • Schlechte Lösung: 0 - 5 Punkte
7.5.2 Wertungsmaßstab Konzept zur Auswahl der Kandidaten in Miniwett-
bewerb
Auf Grundlage der Vollständigkeit und Plausibilität der Darstellung (= Wertungsmaßstab) wird das Konzept wie folgt bewertet:
• Sehr gute Lösung: 48 - 60 Punkte • Gute Lösung: 36 - 47 Punkte • Ausreichende Lösung: 15 - 35 Punkte • Schlechte Lösung: 0 - 14 Punkte
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Aufforderung zur Angebotsabgabe
7.5.3 Wertungsmaßstab Compliance-Konzept
Auf Grundlage der Vollständigkeit und Plausibilität der Darstellung (= Wertungsmaßstab) wird das Konzept wie folgt bewertet:
• Sehr gute Lösung: 17 - 20 Punkte • Gute Lösung: 12 - 16 Punkte • Ausreichende Lösung: 6 - 11 Punkte • Schlechte Lösung: 0 - 5 Punkte
Hinweis:
Anders als bei der preislichen Bewertung gilt bei der Bewertung der qualitativen Kriterien kein relativer, sondern ein absoluter Maßstab. Das beim jeweiligen Kriterium im Vergleich mit an- deren Angeboten jeweils beste Angebot erhält also nicht automatisch die maximale Punktzahl.
8. Zuschlag
Die Zuschlags- und Bindefrist läuft am 15.12.2026 ab. Der Auftraggeber strebt dennoch an,
den Zuschlag zu einem früheren Zeitpunkt zu erteilen. Ein Anspruch auf eine vorzeitige Zu-
schlagserteilung besteht nicht.
9. Kosten für die Teilnahme am Verfahren
Für die Teilnahme am Verfahren, insbesondere die Ausarbeitung der Angebote, erfolgt keine
Vergütung, Kostenerstattung oder Entschädigung.
10. Umgang mit Daten des Bieters
Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen
Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können und im Falle einer
vorgesehenen Zuschlagserteilung an ihn gegenüber nicht berücksichtigten Bietern eine Vor-
abinformation gem. § 134 GWB erfolgt.
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Aufforderung zur Angebotsabgabe
11. Akteneinsicht in einem Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach
§§ 160 ff. GWB grundsätzlich allen Verfahrensbeteiligten ein Akteneinsichtsrecht zusteht
(§ 165 GWB). Jedes Angebot wird in die Vergabeakte aufgenommen. Der Auftraggeber ist
gem. § 163 Abs. 2 GWB verpflichtet, der Vergabekammer die gesamten Akten sofort zur Ver-
fügung zu stellen. Die Bieter müssen daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass ihr
gesamtes Angebot von den Verfahrensbeteiligten eingesehen wird. Es liegt somit im eigenen
Interesse eines jeden Bieters, geheimhaltungsbedürftige Unterlagen bereits mit der Abgabe
des Angebots entsprechend zu kennzeichnen. Dies sollte durch Anbringung der Kennzeich-
nung „Geheim“ o.ä. neben den jeweiligen Seitenzahlen der Blätter des Angebots erfolgen. Die
Entscheidung über den Umfang der Akteneinsicht obliegt allein der Vergabekammer.
12. Nachprüfungen
Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße an folgende Stelle wenden:
Vergabekammer Baden-Württemberg
Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee 100
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 / 9268730
Fax: 0721 / 9263985
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