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Teil 2-Rahmenvertrag.pdf

Rahmenvertrag für einen Greenbone-Schwachstellen-Scanner

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.09.2026, 11:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

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Rechenzentrum

Ausschreibung

Rahmenvertrag

Greenbone Schwachstellenscanner

Teil 2

Rahmenvertrag

Greenbone Schwachstellenscanner

Ausschreibung: RZ26-00357

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften – Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Salzdahlumer Str. 46/48 • 38302 Wolfenbüttel www.ostfalia.de

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Vertrag

über die Lieferung von

Greenbone

Schwachstellenscanner-Systemen

für die

Ostfalia Hochschule für

angewandte Wissenschaften

und weitere

bezugsberechtigte Einrichtungen

Rahmenvertrag

Greenbone-Schwachstellenscanner

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Zwischen

der Ostfalia-Hochschule für angewandte Wissenschaften Salzdahlumer Straße 46/48 38302 Wolfenbüttel vertreten durch den Präsidenten Herrn Dipl.-Ing. Volker Küch (m.d.W.d.G.b.)

  • nachfolgend Auftraggeber –

und

der

[● Bieter], [● Straße], [● PLZ, Ort], vertreten durch [● gesetzlicher Vertreter]

  • nachfolgend Auftragnehmer -

wird folgender Vertrag geschlossen:

Vertrag über die Lieferung von Greenbone Schwachstellenscanner-Systemen und verbundener Leistungen

in den Liegenschaften der

Ostfalia - Hochschule für angewandte Wissenschaften und weiterer bezugsberechtigter Einrichtungen

„Rahmenvertrag Greenboone-Schwachstellenscanner“

I. Rahmenregelungen § 1 Vertragsgegenstand § 2 Bezugsberechtigte § 3 Vertragsbestandteile § 4 Vertragsdauer, Kündigung § 5 Erteilung von Abrufen § 6 Leistungspflichten des Auftragnehmers § 7 Vergütung § 8 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit § 9 Beauftragung von Subunternehmern nach Zuschlagserteilung § 10 Innovationsklausel § 11 Kündigung aus wichtigem Grund, Rücktritt und Antikorruptionsklausel § 12 Zusammenarbeit der Vertragspartner § 13 Leistungsinhalt und –umfang § 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand § 15 Schriftform, Salvatorische Klausel II. Anlagen

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I. Rahmenregelungen

§ 1 Vertragsgegenstand 1.1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Lieferung von Schwachstellen-Scanner-Systemen des Her- stellers „Greenbone“ für den Auftraggeber und die in diesem Vertrag benannten weiteren Be- zugsberechtigten sowie damit in Zusammenhang stehenden Consulting-Leistungen. (siehe Teil 1 Abschnitt B – B.2. Zu erbringende Leistungen). 1.2. Ein Gesamtvolumen der nach diesem Vertrag vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen kann nur schätzungsweise genannt werden, da das tatsächliche Volumen vom konkreten aktuel- len Bedarf des Auftraggebers und der weiteren Bezugsberechtigten abhängt. Geschätztes Abrufvolumen: 2,1 Mio Euro bis 2,4 Mio Euro. Als maximales Auftragsvolumen wird eine Summe von 3,4 Mio Euro vereinbart - EuGH-Urteil vom 17.06.2021 (C-23/20 – Simonsen & Weel)). 1.3. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf ein bestimmtes Mindest-Abrufvolumen (Abnahmever- pflichtung) besteht nicht. Dies gilt für sämtliche nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistun- gen. 1.4. Der genaue Vertragsgegenstand unterliegt nach Maßgabe der Regelungen des §10 einer dyna- mischen Anpassung an den technischen Fortschritt.

§ 2 Bezugsberechtigte Einrichtungen 2.1. Bezugsberechtigte Einrichtungen im Sinne dieses Vertrages sind die Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften (im Folgenden "Ostfalia" genannt) sowie die wissenschaftlichen Einrichtungen gemäß Anlage 1, im Folgenden kurz als „Bezugsberechtigte“ bezeichnet. 2.2. Sofern durch Strukturänderungen oder durch Ausgründungen weitere Einrichtungen der vorge- nannten Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit entstehen, können auch diese als Be- zugsberechtigte diesen Rahmenvertrag nutzen. Ebenfalls können Tochterunternehmen oder Ein- richtungen, an denen die oder einer der Bezugsberechtigten beteiligt ist, in den Rahmenvertrag einbezogen werden. 2.3. Dieser Vertrag ist nicht für darüber hinausgehende Einrichtungen, Behörden und Privatpersonen geöffnet. 2.4. Leistungs-, Zahlungs- und sonstige vertragliche Verpflichtungen aus den einzelnen Abrufen ent- stehen ausschließlich zwischen der jeweiligen Bezugsberechtigten und dem Auftragnehmer. Ei- ne gesamtschuldnerische Haftung oder eine Einstandspflicht des Auftraggebers oder anderer Bezugsberechtigter für Leistungen, die der Auftraggeber bzw. ein Bezugsberechtigter dieses Vertrages nicht selbst in Anspruch genommen hat, ist ausgeschlossen.

§ 3 Vertragsbestandteile 3.1. Als Vertragsbestandteile gelten nacheinander in der Reihenfolge ihrer Nennung, soweit sich zwi- schen diesen Abweichungen ergeben und soweit nicht unter Verweis auf die entsprechende Re- gelung einer Anlage ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist: dieser Vertrag a. Anlage 1: Bezugsberechtigte dieses Rahmenvertrages einschließlich Ansprechpartner für die Vertragsdurchführung b. Anlage 2: Die Leistungsbeschreibung des Auftraggebers (Teil 1 - Abschnitt B der Ausschreibungsunterlagen) c. Anlage 3: Das vom Auftragnehmer ausgefüllte Preisblatt (Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen) e. Anlage 4: Die Leistungsbedingungen für den Kauf von Hardware (EVB-IT Kaufvertrag) einschließlich der „Ergänzenden Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware (EVB-IT Kauf-AGB) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung unter: https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/it-be- schaffung/evb-it-bvb/basisvertraege/kauf/kauf-agb.pdf

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sowie „Ergänzende Vertragsbedingungen für die zeitlich unbefristete Überlassung von Stan- dardsoftware gegen Einmalvergütung (EVB-IT Überlassung Typ A) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung unter: https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/it-be- schaffung/evb-it-bvb/basisvertraege/ueberlassung-typ-a/agb.pdf f. Anlage 5: Die Leistungsbedingungen für die Instandhaltung von Hardware einschließlich fol- gender ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informationstechnik Ergänzende Vertragsbedingungen für die Instandhaltung von Hardware (EVB-IT Instand- haltungsvertrag) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung: https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/it-be- schaffung/evb-it-bvb/basisvertraege/instandhaltung/instandhaltungs-agb.pdf g. Anlage 6: Die Leistungsbedingungen für die Pflege von Software (EVB-IT-Pflegevertrag S) einschließlich folgender ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von Informa- tionstechnik: Ergänzende Vertragsbedingungen für die Pflege von Standardsoftware (EVB-IT Pflege S- AGB) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung: https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/it-be- schaffung/evb-it-bvb/basisvertraege/pflege-s/agb.pdf h. Anlage 7 : Die Leistungsbedingungen EVB-IT Dienstvertrag einschließlich folgender ergän- zenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistungs-AGB) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/it-be- schaffung/evb-it-bvb/basisvertraege/dienstleistungen/dienstleistungs-agb.pdf i. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Ver- sand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. (Teil 8.1. der Ausschreibungsunterlagen) j. „Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) des Landes Niedersachsen für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen“ (Teil 8.2. der Ausschreibungsunterlagen), jeweils in der bei Ver- sand der Unterlagen geltenden Fassung. k. Anlage 8: Das Angebot des Auftragnehmers vom [Datum wird nach Zuschlag eingetragen]

3.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten nicht, auch wenn sie den in die- sem Vertrag enthaltenen Regelungen nicht widersprechen. Dies gilt auch für die einzelnen Abru- fe. 3.3. Bei Widersprüchen in Regelungen oder Terminologie gilt folgende Rangfolge: Die in diesem Ver- trag selbst verwandten Termini und Regelungen gehen denen in anderen Verträgen, auf die Be- zug genommen wird, und dem Inhalt der Anlagen vor. Anlagen sind gegenüber anderen Verträ- gen, auf die Bezug genommen wird, nachrangig.

§ 4 Vertragsdauer, Kündigung 4.1. Dieser Rahmenvertrag tritt am Tage der Erteilung des Zuschlags an den Auftragnehmer in Kraft. 4.2. Die Laufzeit dieses Rahmenvertrages beträgt vier (4) Jahre (= 48 Monate) ab Erteilung des Zu- schlags an den Auftragnehmer. Die Vertragsparteien sind gehalten, den Vertrag danach unver- züglich zu unterzeichnen. 4.3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund und zum Rücktritt (§ 11) sowie weitergehende gesetzliche Kündigungs- oder Rücktrittsrechte und Schadensersatzansprüche bleiben unbe- rührt. 4.4. Soweit dem Auftraggeber nach diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen ein Recht zur Kündi- gung oder zum Rücktritt zusteht, ist er berechtigt, die Kündigung oder den Rücktritt auf Teile der Vertragsleistungen, insbesondere auf einzelne Produktgruppen oder Produkte, Leistungen und/ oder Abrufe zu beschränken. 4.5. Vor dem Ende der Vertragslaufzeit abgerufene Leistungen sind auch über das Vertragsende hin- aus zu den Bedingungen des Vertrages zu erfüllen. 4.6. Basierend auf dem EuGH-Urteil vom 17.06.2021 (C-23/20 – Simonsen & Weel) vereinbaren die Vertragspartner, dass dieser Vertrag ungeachtet von Absatz 2 auflösend bedingt ist bis zum Er- reichen der Höchstmenge; d.h. der Vertrag verliert seine Gültigkeit, sobald die Höchstmenge überschritten wird. Schadensersatz aufgrund Vertragsauflösung infolge Erreichens der Höchst- menge schließen die Vertragspartner gegenseitig aus. Im Übrigen gelten §§ 132 ff. GWB.

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§ 5 Erteilung von Abrufen 5.1. Die Inanspruchnahme der Leistungen erfolgt aufgrund von Abrufen/Bestellungen der Bezugs- berechtigten. 5.2. Für die Abrufe gilt folgendes Prozedere: a. Bei Abrufen von Leistungen gemäß Anlagen 4 bis 6 ist zunächst eine Preisabfrage für die vom Abruf umfassten Grundleistungen (gemäß dem Preisblatt, Anlage 3) durchzuführen. b. Die Preisabfrage wird wie folgt durchgeführt: Die Bezugsberechtigte übermittelt dem Auf- tragnehmer zunächst eine Preisanfrage für die jeweils abzurufende Leistung. Hierzu über- sendet die Bezugsberechtigte dem Auftragnehmer formlos per E-Mail oder per Post eine Zu- sammenstellung der gewünschten Leistungen. Die Übersendung erfolgt an den vom Auftrag- nehmer benannten Ansprechpartner. c. Der Auftragnehmer bearbeitet die Preisanfrage unverzüglich. Er teilt der Bezugsberechtigten spätestens innerhalb von drei (3) Arbeitstagen nach Eingang der Preisabfrage den gemäß Ziff.7.2 ermittelten aktuellen Preis (in Euro) für die abgefragten Leistungen mit. Der Auftrag- nehmer erstellt dazu formlos eine unverbindliche Preisinformation, in der Regel wird er sein Geschäftsformular verwenden, und fasst darin die angefragten Komponenten und die Preise zusammen. Die Preisbildung erfolgt wie in § 7 festgelegt. Diese Preisinformation sendet der Auftragnehmer innerhalb der genannten Frist an die Bezugsberechtigte zurück. Die Rück- sendung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. d. Die Bezugsberechtigte hat nach Eingang der Preisinformation vier (4) Wochen Zeit, einen verbindlichen Abruf/Bestellung zu erteilen. Die vierwöchige Frist dient der Prüfung des Preis- angebots und der Einholung der erforderlichen internen Zustimmungen bei der Be- zugsberechtigten. Der Auftragnehmer hält sich während dieses Zeitraums an den mitgeteilten Preis gebunden, unabhängig von etwaigen Änderungen der Herstellerpreise und ggf. Wech- selkursschwankungen. e. Der Auftragnehmer bestätigt der Bezugsberechtigten per E-Mail oder in anderer Textform in- nerhalb von zwei (2) Arbeitstagen den Eingang des Abrufes/der Bestellung. f. Mit Zugang des Abrufes gem. Buchst. d. kommt ein verbindlicher Einzelauftrag über die abge- stimmten Mengen und Preise zu den in diesem Rahmenvertrag geregelten Bedingungen für Einzelaufträge gem. Anlagen 2 bis 7 zustande. 5.3. Soweit einer der in §2 genannten Bezugsberechtigten einen Abruf erteilt, kommt dadurch ein di- rektes Vertragsverhältnis zwischen der Bezugsberechtigten und dem Auftragnehmer in Bezug auf die abgerufene Leistung zustande. 5.4. Die Bezugsberechtigten sind berechtigt, alle im Preisblatt aufgeführten Leistungen einzeln zu den in diesem Vertrag vereinbarten Preisen abzurufen, ohne dass durch den Auftragnehmer Mindestbestellgrößen verlangt oder Mindermengenzuschläge erhoben werden dürfen.

§ 6 Leistungspflichten des Auftragnehmers 6.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die abgerufenen Leistungen vertragsgerecht unter Anwen- dung größtmöglicher Sorgfalt innerhalb der vereinbarten Fristen zu erbringen. 6.2. Inhalt und Umfang der jeweiligen Leistungspflichten ergeben sich im Einzelnen aus dem jeweili- gen Abruf, der Leistungsbeschreibung (Teil 1 Abschnitt B der Unterlagen), den Regelungen die- ses Vertrages sowie den in diesem Rahmenvertrag geregelten Bedingungen für Einzelaufträge gem. Anlagen 2 bis 8. 6.3. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen stets nach aktuellem Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist.

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§ 7 Preise und Vergütung 7.1. Die Preise im Preisblatt (Vergabeunterlagen Teil 4) sind so zu kalkulieren, dass sie zunächst für zwei Jahre unveränderlich festgeschrieben sind, um eine Planungssicherheit für die Bezugsbe- rechtigten sicher zu stellen. 7.2. Zu Beginn des dritten Jahres der Laufzeit des Rahmenvertrages hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, die Preise um höchstens 10% nach oben anzupassen. Die angepassten Preise ha- ben dann eine Gültigkeit für das dritte und vierte Jahr der Vertragslaufzeit. Preissenkungen sind von einer Begrenzung ausgenommen und jederzeit möglich. Preisanpassungen sind zwei Wochen vor Inkrafttreten dem Auftraggeber bekannt zu machen und in einem aktualisierten Preisblatt mitzuteilen. 7.3. Abweichend von Ziff. 7.1 und 7.2 vereinbaren beide Parteien ausdrücklich die Möglichkeit, über die festgelegten Preisbildungen Projektpreise zu vereinbaren. 7.4. Die Bezugsberechtigte schuldet dem Auftragnehmer als Vergütung für die Lieferung und in An- spruch genommenen Leistungen jeweils das anhand des Preisblatts (Anlage 3) ermittelte und im Angebot (§5.2. Ziff c) genannte Entgelt.

§ 8 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 8.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der EU-DSGVO einzuhalten. Der Auftragnehmer darf die ihm von der Bezugsberechtigten zur Verfügung gestellten oder im Rahmen der Vertragsdurchführung anderweitig zur Kenntnis gelangten Daten, insbesondere personenbezogene Daten oder Sozialdaten, ausschließlich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen verarbeiten und nutzen. Jede andere Verwendung dieser Daten (z.B. gewerbli- che Nutzung, Übermittlung an Dritte) ist unzulässig. Der Auftragnehmer sichert zu, die ihm von der Bezugsberechtigten zur Verfügung gestellten Daten von seinem sonstigen Datenbestand ge- trennt zu halten. 8.2. Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Vertra- ges betrauten Personen die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. 8.3. Die Bezugsberechtigte sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer alle relevanten, über die gesetz- lichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für ihn aus Gründen des Da- tenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden. 8.4. Der Auftraggeber kann den Vertrag ganz oder teilweise kündigen, wenn der Auftragnehmer sei- nen Pflichten nach Abs. 2 unter Berücksichtigung der Sachverhalte gemäß Abs. 3 schuldhaft in- nerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommt oder Datenschutzvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt. Die weiteren Bezugsberechtigten können unter den vor- stehenden Voraussetzungen den Vertrag hinsichtlich der von ihnen getätigten Abrufe kündigen. 8.5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Bundesdatenschutzgesetz, der Datenschutzgrund- verordnung sowie den in diesem Vertrag einschließlich aller seiner Bestandteile geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutze der Daten zu treffen. 8.6. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber und die weiteren Bezugsberechtigten von Schadens- ersatzansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Auftragnehmer zu vertretenden unzulässigen oder fehlerhaften Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten beruhen. 8.7. Der Auftraggeber und die weiteren Bezugsberechtigten sind damit einverstanden, dass der Auf- tragnehmer und seine verbundenen Unternehmen ihre Kontaktinformationen, einschließlich Na- men, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, in allen Ländern, in denen der Auftragnehmer und seine verbundenen Unternehmen geschäftlich tätig sind, speichern und nutzen darf. Solche In- formationen können im Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung verarbeitet und genutzt werden und an Subunternehmer, Geschäftspartner und Bevollmächtigte des Auftragnehmers und seiner verbundenen Unternehmen zum Zwecke der gemeinschaftlichen Geschäftsaktivitä- ten, einschließlich der Kommunikation mit dem Bezugsberechtigten, weitergegeben werden (z.B. zur Bearbeitung von Bestellungen). 8.8. Der Auftraggeber, die weiteren Bezugsberechtigten und der Auftragnehmer sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.

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8.9. Der Auftragnehmer stellt durch geeignete Maßnahmen und Vorkehrungen (z.B. Firewall, Ver- schlüsselungen, physische Sicherungen etc.) sicher, dass unerlaubte Systemzugriffe von außen nicht erfolgen können. 8.10. Vor Übergabe eines Datenträgers an den Auftragnehmer stellt der jeweilige Bezugsberechtigte die Löschung schutzwürdiger Inhalte sicher, soweit nichts anderes vereinbart ist. 8.11. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftrag- gebers und der Bezugsberechtigten überlassene Unterlagen, Datenträger und Dateien zurück- zugeben oder zu löschen. 8.12. Beauftragt eine Bezugsberechtigte eine „cloudbasierte“ Leistung, hat der Auftragnehmer mit der Bezugsberechtigten einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach Artikel 28 der Daten- schutzgrundverordnung (DSGVO) mit den erforderlichen Anlagen zu vereinbaren. In Anlage 9 ist eine „Formulierungshilfe für einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO“ (Quelle: Landesbeauftrage für den Datenschutz Niedersachsen, https://www.lfd.niedersachsen.de/download/127630/Formulierungshilfe_zur_Auftragsverar- beitung_nach_Art._28_DS-GVO.pdf) beigefügt.

§ 9 Beauftragung von Subunternehmern nach Zuschlagserteilung 9.1. Die Leistungen (mit Ausnahme unwesentlicher Teilleistungen) sind grundsätzlich vom Auftrag- nehmer selbst durchzuführen. Eine Übertragung auf nicht bereits im Angebot benannte Sub- unternehmer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 9.2. Für den Fall der Übertragung von Leistungen auf Subunternehmer hat der Auftragnehmer a. dem Subunternehmer auf sein Verlangen hin den Auftraggeber bzw. Bezugsberechtigten zu benennen; b. den Subunternehmer auf die Einhaltung der sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten, ins- besondere auf Geheimhaltung, auf Datenschutz und auf den Schutz von Sozialdaten hinzu- weisen und sicherzustellen, dass der Subunternehmer die Datenschutzbestimmungen in glei- cher Weise einhält wie der Auftragnehmer selbst. c. dem Subunternehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, Gewährleistung und Sicherheitsleistungen einzuräumen, als sie zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber bzw. Bezugsberechtigten vereinbart sind.

§ 10 Innovationsklausel 10.1. Die Vertragsparteien stimmen darin überein, dass die im Preisblatt (Teil 4 der Vergabeunterla- gen) erfassten Produkte einer ständigen technischen Entwicklung und einer Innovation unterlie- gen. Daher ist es erforderlich, die zu erbringenden Leistungen im Bedarfsfall an den technischen Fortschritt anzupassen. Zu diesem Zweck treffen die Parteien die in den nachstehenden Absät- zen 10.1. und 10.2 enthaltenen Regelungen. 10.2. Der Auftragnehmer hat Technologieveränderungen und Weiterentwicklungen im Sortiment gemäß den Vorgaben der Vergabeunterlagen (Teil 1 - Leistungsverzeichnis in Abschnitt B.2.2. der Vergabeunterlagen) zu berücksichtigen. 10.3. Sämtliche Änderungen des Sortiments, sowohl die Herausnahme von Artikeln aus dem bestehenden Sortiment, als auch die Aufnahme neuer Artikel in das Sortiment ist dem Auftraggeber in Textform mitteilen. Die Mitteilung hat bei • entfallenden Produkten mindestens vier Wochen vorher • neuen Produkte umgehend nach Erscheinen zu erfolgen.

§ 11 Kündigung aus wichtigem Grund, Rücktritt und Antikorruptionsklausel 11.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Als wichtiger Grund gelten insbesondere: a. beharrliche oder besonders schwerwiegende Verstöße des Auftragnehmers gegen gesetz- liche oder vertraglich vereinbarte Datenschutzbestimmungen (§ 8 des Vertrages); das Kün- digungsrecht gemäß Ziff. 8.4 bleibt unberührt; b. die Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftrag- nehmers oder dessen Ablehnung mangels Masse,

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c. die schuldhafte Verletzung einer sonstigen wesentlichen Vertragspflicht durch den Auftrag- nehmer d. wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass der Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Zu- schlags einen Ausschlussgrund im Sinne von § 42 VgV verwirklicht hat. 11.2. Ein Ausschlussgrund nach Ziff. 11.1 d) ist auch die Abgabe von Angeboten, die auf wettbew- erbsbeschränkenden Absprachen im Sinne von § 298 StGB beruhen, die Beteiligung an unzu- lässigen Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrän- kungen (GWB), insbesondere eine Vereinbarung mit Dritten über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über zu fordernde Preise, über die Entrichtung einer Ausfallentschädigung (Ge- winnbeteiligung oder sonstige Abgaben) und über die Festlegung von Preisempfehlungen 11.3. Der Auftraggeber ist auch dann zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn sich nach Unterzeichnung des Vertrages herausstellt, dass der Auftragnehmer Änderungen oder Ergänzungen in den Vergabeunterlagen vorgenommen hat. 11.4. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber und ggf. den Bezugsberechtigten alle Schäden zu er- setzen, die dem Auftraggeber oder den Bezugsberechtigten unmittelbar oder mittelbar durch ei- ne Kündigung aus wichtigem Grund entstehen. Sofern der Auftraggeber keinen höheren Scha- den nachweist, hat der Auftragnehmer an den Auftraggeber eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 50.000,00 € zu zahlen. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Schaden tatsächlich niedriger ist. Erbringt der Auftragnehmer diesen Nachweis, so braucht er nur den nachgewiesenen niedrigeren Schaden zu zahlen. 11.5. Hat der Auftragnehmer im Zusammenhang mit diesem Vertrag nachweislich eine Vorteils- gewährung (§ 333 StGB) oder Bestechung (§ 334 StGB) oder eine vergleichbare Handlung be- gangen, hat der Auftragnehmer an den Auftraggeber für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe zu zahlen, unabhängig davon, ob der Auftraggeber sein Recht auf Rücktritt vom Vertrag ausübt oder nicht. Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt das 50-fache des Wertes der angebotenen oder gewährten Geschenke oder sonstigen Vorteile, insgesamt jedoch höchstens 100.000,00 €. Wei- tergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 11.6. Die gesetzlichen Rechte beider Seiten zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund oder zum Rücktritt vom Vertrag bleiben unberührt.

§ 12 Zusammenarbeit der Vertragspartner Ansprechpartner der Vertragsparteien sind ausschließlich die von den Bezugsberechtigten benannten verantwortlichen Personen gem. Anlage 1.

§ 13 Leistungsinhalt und –umfang 13.1. Die Bezugsberechtigten sind in Ausführung dieses Vertrags berechtigt, Leistungen gemäß § 1 Ziff. 1.1 einzeln abzurufen. Der genaue Inhalt und Umfang der jeweils zu erbringenden Leis- tungen ergeben sich aus dem Abrufauftrag, der Leistungsbeschreibung (Teil 1 Abschnitt B der Ausschreibungsunterlagen) und den Regelungen dieses Vertrages. 13.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ausschließlich fabrikneue und ungebrauchte Technik zu lie- fern, die er über den Hersteller direkt oder über einen durch den Hersteller autorisierten Distribu- tor bezieht, sollte der Auftragnehmer nicht selbst autorisierter Distributor des Herstellers sein. Die Geräte und Softwareprodukte müssen seitens des Herstellers für den Verkauf in der Bun- desrepublik Deutschland vorgesehen sein. Es darf sich nicht um sog. „Grauware“ handeln.

§ 14 Haftpflichtversicherung 14.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur Deckung der Haftungsrisiken eine Betriebshaftpflichtversi- cherung, die auch das Produkthaftungsrisiko umfasst, mit den in den Vergabeunterlagen ge- nannten Mindestdeckungssummen vorzuhalten. 14.2. Der Auftragnehmer hat die Versicherung für die Dauer dieses Vertrages aufrechtzuerhalten. 14.3. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft das Vorliegen der Mindestdeckungssumme zu erklären und nachzuweisen. Es wird nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt.

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§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand 15.1. Erfüllungsort ist der Sitz der jeweiligen Bezugsberechtigten. 15.2. Bei Streitigkeiten über sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag gilt der Sitz der jeweiligen Be- zugsberechtigten als örtlich zuständiger Gerichtsstand vereinbart.

§ 16 Schriftform, Salvatorische Klausel 16.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschl. dieser Klausel, bedürfen zu ihrer Wirk- samkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann seinerseits nur schriftlich abbedungen werden. 16.2. Vertragssprache ist Deutsch. 16.3. Sollte eine Vertragsbestimmung ungültig sein oder ungültig werden, betrifft dies nicht den sonsti- gen Teil des Vertrages. Ungültige Vertragsbestimmungen sind durch solche Regelungen zu er- setzen, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Regel am nächsten kommen.

Wolfenbüttel, den , den

Auftraggeber Auftragnehmer

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften

  • Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel - Salzdahlumer Straße 46/48 38302 Wolfenbüttel

Unterschrift Unterschrift

Dipl.-Ing. Volker Küch Hauptberuflicher Vizepräsident

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II. Anlagen

Die folgenden Anlagen sind Bestandteil (siehe §3) dieses Rahmenvertrages:

Anlage 1 Liste der bezugsberechtigten Einrichtungen

Anlage 2 Leistungsbeschreibung Teil 1 – Abschnitt B der Ausschreibungsunterlagen

Anlage 3 Das durch den Auftragnehmer ausgefüllte Preisblatt Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen

Anlage 4 EVB-IT-Kauf wie in (§ 3.1 Ziff. e) dieses Vertrages genannt

Anlage 5 EVB-IT-Instandhaltung wie in (§ 3.1 Ziff. f) dieses Vertrages genannt

Anlage 6 EVB-IT-Pflege wie in (§ 3.1 Ziff. g) dieses Vertrages genannt

Anlage 7 EVB-IT-Dienstvertrag wie in (§ 3.1 Ziff. h) dieses Vertrages genannt

Anlage 8 Das Angebot des Auftragnehmers Teil 9 der Ausschreibungsunterlagen

Anlage 9 Formulierungshilfe für einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO

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Anlage 1

Bezugberechtige Einrichtungen

Bezugsberechtigte Einrichtungen dieses Rahmenvertrages einschließlich Ansprechpartner für die Vertragsdurchführung:

Ostfalia-Hochschule für angewandte Wissenschaften Salzdahlumer Straße 46/48 38302 Wolfenbüttel vertreten durch den Präsidenten Herrn Dipl.-Ing. Volker Küch (m. d. W. d. G. b.)

Ansprechpartner Ostfalia-Hochschule für angewandte Wissenschaften Rechenzentrum Salzdahlumer Straße 46/48 38302 Wolfenbüttel

Dr. Thorsten Ludewig Leiter des Rechenzentrums Telefon: +49 5331 939 19000 E-Mail: t.ludewig@ostfalia.de

Olav Rybatzki M. Sc. CS Telefon: +49 5331 939 19290 E-Mail: o.rybatzky@ostfalia.de

Dipl.-Ing. Claudia Keune Telefon: +49 5331 939 19210 E-Mail: c.keune@ostfalia.de

Tobias Kräft Telefon: +49 5331 939 19430 E-Mail: t.kraeft@ostfalia.de

Dipl.-Ing. Georg-Martin Iffert RZ-Organisation und Beschaffung Telefon: +49 5331 939 19030 E-Mail: g-m.iffert@ostfalia.de

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Hochschule für Bildende Künste Braunschweig (HBK) Johannes-Selenka-Platz 1 38118 Braunschweig vertreten durch die Präsidentin Frau Prof. Dr. Ana Dimke

Ansprechpartner Hochschule für Bildende Künste Braunschweig Dezernat IT Johannes-Selenka-Platz 1 38118 Braunschweig

Dipl.-Ing. Udo Dettmann Telefon: +49 531 391 9272 E-Mail: u.dettmann@hbk-bs.de

Thore Ehlers Telefon: +49 531 391 9341 E-Mail: thore.ehlers@hbk-bs.de

3Landesmuseen Braunschweig Museumstraße 1 38100 Braunschweig vertreten durch den betriebswirtschaftlichen Leiter Herrn Gerhard Göring

Ansprechpartner 3Landesmuseen Braunschweig Museumstraße 1 38100 Braunschweig

Gerhard Göring Telefon: +49 531 1225 4000 E-Mail: g.goehring@3landesmuseen.de

Ostfalia-Hochschule für angewandte Wissenschaften Rechenzentrum Salzdahlumer Straße 46/48 38302 Wolfenbüttel (Die Ostfalia betreibt das Datennetz der 3Landesmuseen)

Olav Rybatzki M. Sc. CS Telefon: +49 5331 939 19290 E-Mail: o.rybatzky@ostfalia.de

Dipl.-Ing. Claudia Keune Telefon: +49 5331 939 19210 E-Mail: c.keune@ostfalia.de

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Universität Osnabrück Neuer Graben 29 49074 Osnabrück vertreten durch die Präsidentin Frau Prof. Dr. Susanne Menzel-Riedl

Ansprechpartner Universität Osnabrück Rechenzentrum Nelson-Mandela-Straße 4 49076 Osnabrück

Eric Lanfer, M. Sc. stellv. Leiter IT-Sicherheit Telefon: +49 541 969 2328 E-Mail: eric.lanfer@uni-osnabrueck.de

Stiftung Universität Hildesheim Universitätsplatz 1 31141 Hildesheim vertreten durch die Präsidentin Frau Prof. Dr. May-Brit Kallenrode

Ansprechpartner Stiftung Universität Hildesheim Rechenzentrum Universitätsplatz 1 31141 Hildesheim

Herr Dr. Jörg Diederich Leiter des Rechenzentrums Telefon: +49 5121 883 92802 E-Mail: diederich@uni-hildesheim.de

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Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover Bünteweg 2 30559 Hannover vertreten durch den Präsidenten Herrn Prof. Dr. Klaus Osterrieder

Ansprechpartner Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover Dezernat Informations- und Datenverarbeitungsservice (IDS) Bünteweg 2 30559 Hannover

Dr. Burkart Franz Dezernatsleiter Telefon: +49 511 953 7973 E-Mail: burkart.franz@tiho-hannover.de

Klaus Sander E-Mail: klaus.sander@tiho-hannover.de Telefon: +49 511 953 7887

Tobias Winter E-Mail tobias.winter@tiho-hannover.de Telefon: +49 511 953 7883

Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen (HAWK) Hohnsen 4 31134 Hildesheim vertreten durch den Präsidenten Herrn Prof. Dr. Jörg Lahner (m. d. W. d. G. b.)

Ansprechpartner HAWK-IT Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen Goschentor 1 31134 Hildesheim

Ulrich Krügel Leitung IT Telefon: +49 5121 881 150 E-Mail: ulrich.kruegel@hawk.de

Ansprechpartner Zentrale Beschaffung Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen Hohnsen 3 31134 Hildesheim

Christina Fehl Leitung Zentrale Beschaffung Telefon: +49 5121/881-269 E-Mail: christina.fehl@hawk.de

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Universität Vechta Driverstraße 22 49377 Vechta vertreten durch den Präsidenten Herrn Prof. Dr. Thomas Bals (m.d.W.d.G.b.)

Ansprechpartner Universität Vechta Rechenzentrum Driverstraße 22 49377 Vechta

Dr. Gunther Schmidt Leitung Rechenzentrum Telefon: +49 4441 15-553 E-Mail: gunther.schmidt@uni-vechta.de

David Siegfried IT-Sicherheit Telefon: +49 4441 15623 E-Mail: david.siegfried@uni-vechta.de

Hochschule Emden/Leer Constantiaplatz 4 26723 Emden vertreten durch den Präsidenten Herrn Prof. Dr. Marco Rimkus

Ansprechpartner Hochschule Emden/Leer Hochschulrechenzentrum Constantiaplatz 4 26723 Emden

Dipl.-Ing. (FH) Günter Müller Leiter Hochschulrechenzentrum Telefon: +49 4921 807-1080 E-Mail: guenter.mueller@hs-emden-leer.de

Ibrahim Atsak Netzwerk, Firewall Telefon: +49 4921 807-1422 E-Mail: ibrahim.atsak@hs-emden-leer.de

Holger Müller-Everts Netzwerk, Firewall Telefon: +49 4921 807-1081 E-Mail: holger.mueller-everts@hs-emden-leer.de

Sascha Michel Netzwerk, Firewall Telefon: +49 4921 807-1086 E-Mail: sascha.michel@hs-emden-leer.de

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Hochschule Osnabrück Albrechtstraße 30 49076 Osnabrück vertreten durch den Präsidenten Herrn Prof. Dr. Alexander Schmehmann

Ansprechpartner Hochschule Osnabrück IT Service Center Albrechtstraße 30 49076 Osnabrück

Alfons Mönnich Bereichsleiter IT Infrastruktur Telefon: +49 541 969 2038 E-Mail: a.moennich@hs-osnabrueck.de

Technische Universität Braunschweig Universitätsplatz 2 38106 Braunschweig vertreten durch die Präsidentin Frau Prof. Dr. Angela Ittel

Ansprechpartner Technische Universität Braunschweig Gauß-IT-Zentrum Hans-Sommer-Straße 65 38106 Braunschweig

Lars Dreymann Leitung der Abteilung Server Telefon: +49 531 391 63780 E-Mail: l.dreymann@tu-braunschweig.de

Technische Universität Clausthal Adolph-Roemer-Straße 2a 38678 Clausthal-Zellerfeld vertreten durch die Präsidentin Frau Dr.-Ing. Sylvia Schattauer

Ansprechpartner Technische Universität Clausthal Rechenzentrum Erzstraße 18 38678 Clausthal-Zellerfeld

Martin Diedrich Leiter IT-Systeme Telefon: +49 5323 72 2522 E-Mail: diedrich@rz.tu-clausthal.de

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Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Welfengarten 1 30167 Hannover vertreten durch den Präsidenten Herrn Prof. Dr. iur. Volker Epping

Ansprechpartner Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Leibniz Universität IT Services (LUIS) Schloßwender Straße 5 30159 Hannover

Dr. Hans Georg Krojanski Leitung IT-Sicherheit und technische Infrastruktur Telefon: +49 511 762 4666 E-Mail: krojanski@luis.uni-hannover.de

Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbH Göttingen (GWDG) Burckhardtweg 4 37077 Göttingen vertreten durch den Geschäftsführer Prof. Dr. Ramin Yahyapour

Ansprechpartner Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbH Göttingen (GWDG) Burckhardtweg 4 37077 Göttingen

Security Operations Center Arbeitsgruppe "IT-Infrastruktur" Lena Steilen Telefon: +49 551 39-30271 E-Mail: lena.steilen@gwdg.de

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Georg-August-Universität Göttingen Wilhelmsplatz 1 37073 Göttingen vertreten durch den Präsidenten Herrn Prof. Dr. Axel Schölmerich

Das Datennetz der Georg-August-Universität Göttingen wird von der Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbH Göttingen (GWDG) in der Funktion des Universitätsrechenzentrums betrieben.

Ansprechpartner Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbH Göttingen Burckhardtweg 4 37077 Göttingen

Prof. Dr. Ramin Yahyapour (CIO)
Telefon: +49 551 39-30130
E-Mail:ramin.yahyapour@gwdg.de

ramin.yahyapour@gwdg.de

Stefan Teusch
stellv. Leitung Infrastrukturbetrieb
Telefon: 0551 39-30237
E-Mail:stefan.teusch@gwdg.de

stefan.teusch@gwdg.de

Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Neues Haus 1 D-30175 Hannover Vertreten durch Präsidenten Herrn Prof. Dr. mult. Prömel (m.d.W.d.G.b)

Ansprechpartner Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Neues Haus 1 30175 Hannover

Stefan Garthe-Draht Leiter der IT-Abteilung Telefon: +49 511 3100 7221 E-Mail: stefan.garthe-draht@hmtm-hannover.de

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Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Ammerländer Heerstraße 114-118 26129 Oldenburg vertreten durch den Präsidenten Herrn Prof. Dr. Ralph Bruder

Ansprechpartner Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Ammerländer Heerstraße 114-118 26129 Oldenburg

Thorsten Kaufmann Dezernat 2 – Finanzen Einkauf/Software-Lizenzmanagement Telefon: +49 441 798 4211 E-Mail: thorsten.kaufmann@uni-oldenburg.de

Thorsten Kamp Stabsstelle Datenschutz- und Informationssicherheitsmanagement Telefon: +49 441 798 4768 E-Mail: thorsten.kamp@uni-oldenburg.de

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg IT-Dienste Uhlhornsweg 84 26129 Oldenburg

Karsten Draak Abteilungsleiter Data Center Telefon: +49 441 798 4649 E-Mail: karsten.draak@uni-oldenburg.de

Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Friedrich-Paffrath-Straße 101 26389 Wilhelmshaven vertreten durch den Präsidenten Herrn Prof. Dr.-Ing. Manfred Weisensee

Ansprechpartner Jade Hochschule Zentrale IT-Dienste Hochschulrechenzentrum Ofener Straße 16/19 26121 Oldenburg

Dipl.-Wirtsch.-Ing. Henning Früchtenicht Telefon: +49 441 7708 3189 E-Mail: fruechtenicht@jade-hs.de

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Leuphana Universität Lüneburg Universitätsallee 1 21335 Lüneburg vertreten durch den Präsidenten Herrn Prof. Dr. Sascha Spoun

Ansprechpartner Leuphana Universität Lüneburg Medien- und Informationszentrum (MIZ) Universitätsallee 1 21335 Lüneburg

Timo Leder, M.A. Leiter IT und Medientechnik Telefon: +49 4131 677 1233 E-Mail: timo.leder@leuphana.de

Hochschule Hannover University of Applied Sciences and Arts Expo Plaza 4 30539 Hannover vertreten durch den Präsidenten Herrn Prof. Dr. Josef von Helden

Ansprechpartner Hochschule Hannover Ricklinger Stadtweg 120 30459 Hannover

Clemens Möller Chief Information Officer (CIO) Telefon: +49 511 9296 9381 E-Mail: clemens.moeller@hs-hannover.de

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Medizinische Hochschule Hannover Carl-Neuberg-Straße 1 30625 Hannover vertreten durch das Präsidium / Vorstand: die Präsidentin Frau Prof. Denise Hilfiker-Kleiner, Ph.D. (Ressort Forschung und Lehre) den Vizepräsidenten Herrn Prof. Dr. med. Frank Lammert (Ressort Krankenversorgung die Vizepräsidentin Frau Dipl.-Kffr. Martina Saurin (Ressort Wirtschaftsführung und Administration

Ansprechpartner Medizinische Hochschule Hannover Carl-Neuberg-Straße 1 30625 Hannover

Fachliche Ansprechpartner

Niklas Roller Leiter IT Infrastructure Telefon: +49 511 532 87327 E-Mail: roller.niklas@mh-hannover.de

El-Chami Omar IT Services Infrastructure | Security & System Management MHH Information Telefon: +49 511 532 62271 E-Mail: el-chami.omar@mh-hannover.de

kaufm. Ansprechpartner Zentraleinkauf

Vanissa Manekeng Atonfack Sachgebietsleitung EDV/IT Einkauf Telefon: +49 511 532 6153 E-Mail: manekeng.vanissa@mh-hannover.de

Katja Oddeck Projekteinkauf Telefon: +49 511 532 6152 E-Mail: oddeck.katja@mh-hannover.de

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Anlage 4

EVB-IT-Kauf wie in (§ 3.1 Zif. e) dieses Vertrages genannt

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EVB-IT Kaufvertrag (Kurzfassung mit Instandhaltung)

Seite 1 von 2 Vertragsnummer/ Kennung Auftraggebers Vertragsnummer/ Kennung Auftragnehmer

Vertrag über den Kauf von Hardware

zwischen Bezugsberechtigter Einrichtung laut § 2 des Rahmenvertrages „Auftraggeber“ und Auftragnehmer des Rahmenvertrages „Auftragnehmer“.

1 Leistungsumfang

Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber nachstehend aufgeführte Hard- ware, ggf. einschließlich vorinstallierter* Betriebssystemsoftware:Der Auftragnehmer verpflichtet sich wie folgt zur Instandhaltung
Lfd. Nr.Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr. (ggf. einschl. vorin- stallierter Betriebssys- temsoftware)Men- geEXP1Liefer- terminGewF ²KaufpreisLeistungsdauerInstandhaltungs- leistungAnteil an der monatli- chen In- standhal- tungs- pauschale
Einzel- preisGesamt- preisBeginnEnde oder „MVD“3 + Dauerabweichen- de Kün- digungsfrist4Stö- rungs- beseitigu ngHotline
1234567891011121314
Gesamtvergütung für den KaufMonatliche Instandhaltungspauschale

1 US, EU, DT = Hardware unterliegt Exportkontrollvorschriften des jeweiligen Staates 2 Verjährungsfrist für Mangelansprüche falls abweichend von Ziffer 7.2 EVB-IT Kauf-AGB bzw. Ziffer 7.1 EVB-IT Überlassungs-AGB (Typ A) 3 MVD = Mindestvertragsdauer, hier zusätzlich eine Zeit angeben, z.B. 12 Monate 4 von Ziffer 17.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB abweichende Kündigungsfrist

Für die jeweilige vorinstallierte* Betriebssystemsoftware gemäß Nummer 1 lfd. Nr. gelten in der folgenden Rangfolge:  Rechteregelungen des Auftraggebers gemäß Anlage Nr. ,  Ziffer 3.1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A),  die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. . Die jeweiligen Nut-zungs- rechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

Die Hardware wird wie folgt geliefert: Lieferanschrift: Verwendungsstelle beim jeweiligen Bezugsberechtigten (an dem durch den Bezugsberechtigten benannten Installati- onsort innerhalb seines Verantwortungsbereichs im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland). Sofern der Bezugsberechtigte die Verwendungsstelle zum Zeitpunkt des Abrufs ausnahmsweise noch nicht angeben kann, kann er die Angabe innerhalb von 14 Tagen nach dem Abruf nachholen. Die Hardware gemäß Nummer 1 lfd. Nr. wird vom Auftragnehmer aufgestellt.

2 Vertragsbestandteile Dieser Vertragstext mit Anlagen Nr. sowie die EVB-IT Kauf AGB, ggf. die EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) sowie, soweit In- standhaltung vereinbart ist, die EVB-IT Instandhaltungs-AGB sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausfüh- rung von Leistungen (VOL/B) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die EVB-IT Kauf-AGB, EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) und EVB-IT Instandhaltungs-AGB stehen unter http://www.cio.bund.de und die VOL/B unter http://www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit. Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf-AGB definiert. Version 2.0 vom 17.03.2016

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EVB-IT Kaufvertrag (Kurzfassung mit Instandhaltung)

Seite 2 von 2 Vertragsnummer/ Kennung Auftraggebers Vertragsnummer/ Kennung Auftragnehmer

3 Sonstige Vereinbarungen Siehe Vergabeunterlagen zur Ausschreibung des Rahmenvertrages „Greenbone-Schwachstellenscanner“.

Produktbezeichnung und -beschreibung Die Beschreibung der Hardware sowie der Software ergibt sich nacheinander aus

  1. der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers gemäß Anlage 2 des Rahmenvertrags;

  2. dem Preisblatt gemäß Anlage 3 des Rahmenvertrags;

  3. den nachfolgenden Spezifikationen sowie

  4. dem Angebot des Auftragnehmers gemäß Anlage 5 des Rahmenvertrags.

Die zu liefernden Komponenten müssen alle für den bestimmungsgemäßen Betrieb der jeweiligen Einzelkomponente erfor- derlichen systembedingten Zubehörteile und Softwarebestandteile enthalten.

Menge Die Menge ergibt sich aus dem verbindlichen Einzelauftrag gemäß §5 des Rahmenvertrages über die Erteilung von Abrufen.

Lieferfrist Die Lieferungen haben jeweils spätestens innerhalb von sechs Wochen ab dem Datum des jeweiligen Abrufes (Zugang beim Auftragnehmer) zu erfolgen, sofern der Bezugsberechtigte dem Auftragnehmer im Abruf keine längere Frist eingeräumt hat.

Hardware-Kaufpreis, Vorinstallation Software, Summe Preis netto Die Preise ergeben sich jeweils nacheinander aus

1.dem verbindlichen Einzelauftrag gemäß §5 des Rahmenvertrags über die Erteilung von Abrufen;

2.dem Preisblatt gemäß Anlage 3 des Rahmenvertrags i.V.m. §7 des Rahmenvertrags;

3.dem Angebot des Auftragnehmers gemäß Anlage 5 des Rahmenvertrags.

Weitere Vereinbarungen 1.Anlieferungen können bei den Bezugsberechtigten, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, im Regelfall nur während der regulären Dienstzeit (Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 16.00 Uhr und Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr) erfolgen. 2.Falls im Rahmen der Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen Verpackungsmaterial erforderlich sein sollte, ist dieses vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.

Die EVB-IT-Kauf-AGB können eingesehen werden unter https://www.cio.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/it-beschaffung/evb-it-bvb/basisvertraege/kauf/ kauf-agb.pdf

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Kauf-AGB definiert. Version 2.0 vom 17.03.2016

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Anlage 5

EVB-IT-Instandhaltung wie in (§ 3.1 Zif. f) dieses Vertrages genannt

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EVB-IT Instandhaltungsvertrag

Seite 1 von 13

Vertragsnummer/ Kennung Auftraggebers Vertragsnummer/ Kennung Auftragnehmer

Vertrag über Instandhaltungsleistungen für Hardware

Inhaltsangabe

1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages................................................................................................................3 1.1 Vertragsgegenstand............................................................................................................................................3 1.2 Vertragsbestandteile...........................................................................................................................................3 2 Überblick über die vereinbarten Leistungen..................................................................................................................4 3 Beschreibung der Hardware, die Gegenstand der Instandhaltungsleistungen ist.........................................................4 4 Beginn / Dauer / Kündigung der Instandhaltungsleistungen..........................................................................................4 4.1 Beginn / Dauer der Instandhaltungsleistungen...................................................................................................4 4.2 Kündigung von Instandhaltungsleistungen..........................................................................................................4 5 Vergütung......................................................................................................................................................................5 5.1 Vergütung für die Instandhaltungsleistungen......................................................................................................5 5.2 Vergütung für Ersatzgegenstände*.....................................................................................................................5 5.3 Preisanpassung...................................................................................................................................................5 5.4 Fälligkeit und Zahlung.........................................................................................................................................6 5.5 Rechnungsadresse.............................................................................................................................................6 6 Servicezeiten* für die Instandhaltungsleistungen..........................................................................................................6 7 Art und Umfang der Instandhaltungsleistungen.............................................................................................................6 7.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung)....................................................................6 7.1.1 Leistungsumfang.............................................................................................................................................6 7.1.2 Kenntniserlangung von Störungen*................................................................................................................7 7.1.3 Reaktions- und Wiederherstellungszeiten*.....................................................................................................7 7.1.4 Vergütung.......................................................................................................................................................8 7.2 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende Maßnahmen)...........................................................8 7.2.1 Leistungsumfang.............................................................................................................................................8 7.2.2 Vergütung.......................................................................................................................................................8 7.3 Hotline.................................................................................................................................................................9 7.3.1 Umfang der Leistungen...................................................................................................................................9 7.3.2 Vergütung.......................................................................................................................................................9 7.4 Sonstige Instandhaltungsleistungen....................................................................................................................9 8 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand........................................................................................10 8.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand.....................................................................10 8.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen.............................10 8.3 Reisekosten/Reisezeiten/Nebenkosten*...........................................................................................................10 8.4 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand.................................................................................10 9 Abnahme.....................................................................................................................................................................11 10 Mängelhaftung (Gewährleistung).............................................................................................................................11 11 Abweichende Haftungsregelungen..........................................................................................................................11 11.1 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung............................................................................11 11.2 Haftung für entgangenen Gewinn.....................................................................................................................11 12 Vertragsstrafen.........................................................................................................................................................11 12.1 Nichteinhaltung von vereinbarten Reaktionszeiten*..........................................................................................11 12.2 Nichteinhaltung von vereinbarten Wiederherstellungszeiten*...........................................................................12 12.3 Sonstige Vertragsstrafen...................................................................................................................................12

[Seite 35]

EVB-IT Instandhaltungsvertrag

Seite 2 von 13

Vertragsnummer/ Kennung Auftraggebers Vertragsnummer/ Kennung Auftragnehmer 13 Ansprechpartner.......................................................................................................................................................12 14 Weitere Regelungen................................................................................................................................................12 14.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers........................................................................12 14.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen..............................................................................................................12 14.3 Nutzungssperre/besondere technische Merkmale............................................................................................13 14.4 Haftpflichtversicherung......................................................................................................................................13 14.5 Teleservice*.......................................................................................................................................................13 14.6 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit....................................................................................................13 14.7 Dokumentation..................................................................................................................................................13 14.8 Erfüllungsort......................................................................................................................................................13 15 Entsorgung von ausgetauschten Gegenständen durch den Auftragnehmer...........................................................13 16 Sonstige Vereinbarungen.........................................................................................................................................14

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EVB-IT Instandhaltungsvertrag

Seite 3 von 13

Vertragsnummer/ Kennung Auftraggebers Vertragsnummer/ Kennung Auftragnehmer Vertrag über Instandhaltungsleistungen für Hardware

Zwischen Bezugsberechtigter Einrichtung laut § 2 des Rahmenvertrages

— im Folgenden „Auftraggeber“ genannt — und Auftragnehmer des Rahmenvertrages

— im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt —

wird folgender Vertrag geschlossen:

1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages

1.1 Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages sind Instandhaltungsleistungen für die vereinbarte Hardware.

1.2 Vertragsbestandteile Es gelten als Vertragsbestandteile:

1.2.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis 13 und den folgenden Anlagen:

Anlagen zum EVB-IT Instandhaltungsvertrag
Anlage Nr.BezeichnungDatum/ VersionAnzahl Seiten
1234
1Verbindlicher Einzelauftrag gem. § 7 des Rahmenvertrags über die Erteilung von Abrufen
2Leistungsbeschreibung des Auftraggebers gem. Anlage 2 des Rahmenvertrages
3Preisblatt gem. Anlage 3 des Rahmenvertrags i.V.m. § 7 des Rahmenvertrags
4Angebot des Auftragnehmers gem. Anlage 7 des Rah- menvertrags

Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge: in der Reihenfolge ihrer Nennung

1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen Instandhaltung von Hardware (EVB-IT Instandhaltungs-AGB) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung einschließlich der Muster 1 und 2

1.2.3 sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in

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EVB-IT Instandhaltungsvertrag

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Vertragsnummer/ Kennung Auftraggebers Vertragsnummer/ Kennung Auftragnehmer der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die EVB-IT Instandhaltungs-AGB stehen unter www.cio.bund.de und die VOL/B unter www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT Instandhaltungs-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT Instandhaltungs-AGB zugelassen ist. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.

2 Überblick über die vereinbarten Leistungen

Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung) Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende Maßnahmen) Hotline Sonstige Instandhaltungsleistungen

3 Beschreibung der Hardware, die Gegenstand der Instandhaltungsleistungen ist

Lfd. Nr.Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr., ggf. zugrundeliegender Vertrag zum Kauf der Hardware1StandortAnzahl
1234
Die Hardware ergibt sich aus den Produktgruppen des Preisblatts (Anlage 3) in Verbindung mit §3 sowie den Abrufen/Bestellungen der Bezugsberechtigten laut Anlage 1 des Rahmenvertrags.
Die Hardware ergibt sich aus den Produktgruppen des Preisblatts
(Anlage 3) in Verbindung mit §3 sowie den Abrufen/Bestellungen der
Bezugsberechtigten laut Anlage 1 des Rahmenvertrags.

1 Die Angabe des Vertrages zum Kauf der Hardware ist nur notwendig, wenn in Nummer 5.1 eine abweichende Vergütung für den Zeitraum bis zum Ablauf der Mängelansprüche vereinbart wird.

4 Beginn / Dauer / Kündigung der Instandhaltungsleistungen

4.1 Beginn / Dauer der Instandhaltungsleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, beginnend mit folgendem Datum: ab Unterzeichnung des Rahmenvertrages dem Tag nach der Lieferung der Hardware zu dem/n in Anlage Nr. vereinbarten Zeitpunkt(en) jeweils unbefristet, mindestens jedoch für die Dauer von Monaten (Mindestvertragsdauer) für die Dauer von Monaten siehe §4, Zif 4.2. des Rahmenvertrags sowie dem verbindlichen Einzelauftrag gem. §7 des Rahmenvertrages. für den/die in Anlage Nr. vereinbarten Zeitraum/Zeiträume die vereinbarten Instandhaltungsleistungen zu erbringen.

4.2 Kündigung von Instandhaltungsleistungen Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist Monat(e) zum Ablauf eines (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr).

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EVB-IT Instandhaltungsvertrag

Seite 5 von 13

Vertragsnummer/ Kennung Auftraggebers Vertragsnummer/ Kennung Auftragnehmer Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ist der Auftraggeber nicht zur Teilkündigung berechtigt. Abweichend von Ziffer 17.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ergeben sich die Ansprüche des Auftragnehmers bei einer Kündigung gemäß Ziffer 17.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB (dauerhafte Außerbetriebnahme von Hardware) aus Anlage Nr. . Abweichend von Ziffer 17.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr. vereinbart.

5 Vergütung

5.1 Vergütung für die Instandhaltungsleistungen Der Pauschalfestpreis* für die Instandhaltungsleistungen (Instandhaltungspauschale) beträgt monatlich Euro. Für den Zeitraum bis zum wird eine abweichende monatliche Instandhaltungspauschale in Höhe von Euro vereinbart. oder Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche für die Hardware aus dem in Nummer 3 bezeichneten Kaufvertrag wird eine abweichende monatliche Instandhaltungs- pauschale* in Höhe von Euro vereinbart. Der Pauschalfestpreis* für die Instandhaltungsleistungen (Instandhaltungspauschale) ist die Summe der nachfolgend für die jeweiligen Zeiträume gültigen Vergütungsanteile:

Lfd. Nr.Hardware aus Nummer 3, lfd. Nr. …Vergütungsanteil an der monatlichen Instandhaltungspausc haleggf. reduzierter Vergütungs- anteil an der monatlichen Instandhaltungspauschale bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus dem zu- grundeliegenden Kaufvertragggf. reduzierter Vergütungsanteil an der monatlichen Instandhaltungspauschale für einen bestimmten Zeitraum
12345
Zeitraum von bis Vergütungsanteil
Zeitraum von bis Vergütungsanteil
Zeitraum von bis Vergütungsanteil

Der Pauschalfestpreis* für die Instandhaltungsleistungen (Instandhaltungspauschale) bei fester Laufzeit beträgt einmalig . Ausgenommen von der jeweiligen Instandhaltungspauschale sind einzelne Leistungen, die gesondert nach Aufwand vergütet und in diesem Vertrag gesondert ausgewiesen werden. Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr. . Die Vergütung ergibt sich sich jeweils nacheinander aus  dem verbindlichen Einzelauftrag gem. § 7 des Rahmenvertrags über die Erteilung von Abrufen  dem Preisblatt gem. Anlage 3 des Rahmenvertrags i.V.m. § 7 des Rahmenvertrags  dem Angebot des Auftragnehmers gem. Anlage 7 des Rahmenvertrags

Vergütung für Ersatzgegenstände* Bei Vergütung nach Aufwand werden Ersatzgegenstände* (Ersatzhardware*, Ersatzteile*, Verschleißteile* und Verbrauchsmaterialien*) gemäß Anlage Nr. vergütet. Abweichend von den EVB-IT Instandhaltungs-AGB wird vereinbart, dass der Pauschalfestpreis* für die

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EVB-IT Instandhaltungsvertrag

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Vertragsnummer/ Kennung Auftraggebers Vertragsnummer/ Kennung Auftragnehmer Instandhaltungsleistungen (Instandhaltungspauschale) nicht die in Anlage genannten Kosten für die dort ausgewiesenen Ersatzgegenstände* enthält.

5.2 Preisanpassung Es wird eine Preisanpassung vereinbart: gemäß Ziffer 10.6 EVB-IT Instandhaltungs-AGB: für die monatliche Instandhaltungspauschale gemäß Nummer 5.1. für die Preiskategorien gemäß Nummer 8.1. gemäß Anlage Nr. .

5.3 Fälligkeit und Zahlung Die Instandhaltungspauschale ist abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Instandhaltungs-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals. jährlich bis zum des laufenden Jahres. einmalig zum . gemäß Anlage Nr. .

Die Instandhaltungspauschale ist abweichend von Ziffer 10.5 EVB-IT Instandhaltungs-AGB nicht 30 Tage sondern Tage nach Fälligkeit und Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.

5.4 Rechnungsadresse Rechnungen sind an folgende Anschrift zu richten:

6 Servicezeiten* für die Instandhaltungsleistungen

Störungsbeseitigung gemäß Nummer 7.1Hotline gemäß Nummer 7.3ggf. sonstige Instandhaltungsleistungen gemäß Nummer 7.4
vonbisvonbisvonbis
1234567
an Arbeitstagen Mo-Do08:0016:00
an Arbeitstagen Freitags08:0016:00
an Samstagen
an Sonntagen
an Feiertagen am Erfüllungsort

7 Art und Umfang der Instandhaltungsleistungen

Abweichend von Ziffer 1.6 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, im Hinblick auf die Hardware aus Nummer 3 lfd. Nr. auch solche Instandhaltungsleistungen zu erbringen, die vom Herstellersupport abhängen und für die der Hersteller diesen Support nicht mehr anbietet.

7.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung)

7.1.1 Leistungsumfang Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Störungen* der Hardware gemäß Nummer 3 mit Ausnahme der Hardware gemäß Nummer 3 lfd. Nr. zu beseitigen.

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EVB-IT Instandhaltungsvertrag

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Vertragsnummer/ Kennung Auftraggebers Vertragsnummer/ Kennung Auftragnehmer Der Auftraggeber ist abweichend von Ziffer 2.3 EVB-IT Instandhaltungs-AGB zur Übernahme neuer Hardware oder Hardwareteile im Rahmen der Störungsbeseitigung nicht verpflichtet. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .

7.1.2 Kenntniserlangung von Störungen* 7.1.2.1 Störungsmeldung durch den Auftraggeber Die Störungsmeldung erfolgt an folgende Adresse:

Name/Firma:
Organisationseinheit/Abteilung:
Postanschrift:Der Auftragnehmer sendet diese Daten
Telefon:mit dem
Fax:unterzeichneten Rahmenvertrag
E-Mail:an den
Web-Adresse des TicketsystemsAuftragnehmer

wie folgt: auf dem Störungsmeldeformular gemäß Muster 1 (siehe auch Ziffer 12.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB) auf einem Störungsmeldeformular gemäß Anlage Nr. . mit Ticketsystem* des Auftragnehmers, des Auftraggebers, welches unter der oben angegebenen Web-Adresse erreichbar ist. wie folgt zur Verfügung gestellt wird . formlos. 7.1.2.2 Anderweitige Kenntniserlangung von Störungen* Der Auftragnehmer ist zur Feststellung von Störungen* (Monitoring) mit Hilfe des Überwachungssystems (Produktbezeichnung) verpflichtet. Dieses Überwachungssystem muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. genügen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich in dem in Anlage Nr. genannten Umfang selbst Kenntnis von Störungen* zu verschaffen.

7.1.3 Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* Es werden folgende Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* vereinbart:

StörungsklasseReaktionszeit* in StundenWiederherstellungszeit* in Stunden
123
betriebsverhindernde Störung*4
betriebsbehindernde Störung*4
leichte Störung*4

Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* beginnen mit dem Zugang der entsprechenden Störungsmeldung innerhalb der in Nummer 6 des Vertrages oder Ziffer 5.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB für die Störungsbeseitigung vereinbarten

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EVB-IT Instandhaltungsvertrag

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Vertragsnummer/ Kennung Auftraggebers Vertragsnummer/ Kennung Auftragnehmer Servicezeiten* und laufen ausschließlich während dieser Zeiten. Geht eine Störungsmeldung außerhalb der vereinbarten Servicezeiten* ein, beginnt die Reaktionszeit* mit Beginn der nächsten Servicezeit*. Der Störungsmeldung gleichgestellt ist der Zeitpunkt, an dem der Auftragnehmer Kenntnis von der Störung* erlangt hat oder hätte gemäß Nummer 7.1.2.2 erlangen können. Abweichend davon beginnen und laufen die Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* für Störungen* der Klassen auch außerhalb der vereinbarten Servicezeiten*, d.h. an allen Tagen rund um die Uhr. auch innerhalb der folgenden Zeiten: . Die Reaktionszeiten* und Wiederherstellungszeiten* werden abweichend von den Definitionen in den EVB-IT Instandhaltungs-AGB wie folgt definiert: Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. für die dort abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB definierten Störungsklassen festgelegt. Ergänzend zu Ziffer 11.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB können in Nummer 12 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.

7.1.4 Vergütung Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Störungsbeseitigung ist in der Instandhaltungspauschale enthalten. Der Vergütungsanteil an der Instandhaltungspauschale beträgt Euro. Die Vergütung für die Störungsbeseitigung erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 8.1 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro pro (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.). bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt Euro.

7.2 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende Maßnahmen)

7.2.1 Leistungsumfang Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu bestimmten Leistungen zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft gemäß Anlage Nr. . Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur vollumfänglichen Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft gemäß Ziffer 2.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, angemessene Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, das Auftreten zukünftiger Störungen* der Hardware gemäß Nummer 3 zu vermeiden. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. . oder Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für folgende Hardware oder für die in Anlage Nr. aufgeführte Hardware angemessene Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, das Auftreten zukünftiger Störungen* zu vermeiden. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. . Der Auftraggeber ist abweichend von Ziffer 2.3 EVB-IT Instandhaltungs-AGB zur Übernahme neuer Hardware oder Hardwareteile im Rahmen der Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft nicht verpflichtet. Der Auftragnehmer ist zur Feststellung des aktuellen Zustandes der Hardware (Monitoring) mit Hilfe des Überwachungssystems (Produktbezeichnung) verpflichtet. Dieses Überwachungssystem muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. genügen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich in dem in Anlage Nr. genannten Umfang selbst Kenntnis vom aktuellen Zustand der Hardware zu verschaffen.

7.2.2 Vergütung Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft ist in der Instandhaltungspauschale enthalten; der Vergütungsanteil an der Instandhaltungspauschale beträgt Euro. Die Vergütung für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 8.1. mit einer Obergrenze in Höhe von Euro pro (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.).

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Vertragsnummer/ Kennung Auftraggebers Vertragsnummer/ Kennung Auftragnehmer bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt Euro.

7.3 Hotline

7.3.1 Umfang der Leistungen Der Auftragnehmer gewährt Hotline-Service gemäß Ziffer 2.4 der EVB-IT Instandhaltungs-AGB zu den in Nummer 6 vereinbarten Servicezeiten*. Abweichend von Ziffer 2.4.3 der EVB-IT Instandhaltungs-AGB, darf der Auftragnehmer für die Hotline nur Personal einsetzen, das sachlich und fachlich so qualifiziert ist, dass auch komplexere Fragen zur Nutzung und Störungsmeldungen gelöst werden können. das gemäß Anlage Nr. qualifiziert ist. Im Rahmen der Hotline werden auch Fragen zur Nutzung der Hardware beantwortet. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der Hotline Störungen*, soweit möglich, auch durch Teleservice* zu beseitigen. Abweichend von Ziffer 2.4.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ist lediglich der in Anlage Nr. aufgeführte Personenkreis berechtigt, die Hotline in Anspruch zu nehmen. Abweichend von Ziffer 2.4.3 EVB-IT Instandhaltungs-AGB erfolgt die Hotline zu folgenden Zeiten in englischer Sprache. Abweichend von Ziffer 2.4.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme einzusetzen. Abweichend von Ziffer 2.4.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ist der Auftragnehmer nur in nachfolgendem Umfang berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme für die Entgegennahme und Zuordnung von Anrufen einzusetzen, soweit nur ein einheitliches Kennzeichen zur Identifizierung verwendet wird; nicht mehr als (Anzahl) Auswahlalternativen pro Ebene abgefragt werden; der Kontakt zu einer natürlichen Person spätestens auf der (z.B. zweiten) Ebene erfolgt; der Kontakt zu einer natürlichen Person spätestens nach (Anzahl) Minuten erfolgt. Abweichend von Ziffer 2.4.5 EVB-IT Instandhaltungs-AGB hat der Auftragnehmer die Bearbeitung eines Vorgangs durchgängig durch denselben Mitarbeiter zu gewährleisten. Abweichend von Ziffer 2.4.6 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ist der Auftragnehmer berechtigt, die Hotline über anzubieten (z.B. Mehrwertdienstenummer, Mobilfunknummer, Auslandsrufnummer). Weitere Regelungen zur Hotline ergeben sich aus Anlage Nr. .

7.3.2 Vergütung Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Hotline ist in der Instandhaltungspauschale* enthalten. Die Vergütung für die Hotline erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 8.1 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro pro (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.). bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt Euro.

7.4 Sonstige Instandhaltungsleistungen Der Auftragnehmer erbringt die in Anlage Nr. konkret beschriebenen sonstigen Instandhaltungsleistungen. Keine gesonderte Vergütung für die sonstigen Instandhaltungsleistungen; die Vergütung für die sonstigen Instandhaltungsleistungen ist in der Instandhaltungspauschale* enthalten. Die gesonderte monatliche Pauschale für die sonstigen Instandhaltungsleistungen beträgt . Die Vergütung für die sonstigen Instandhaltungsleistungen erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 8.1 mit einer Obergrenze in Höhe von pro (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.). bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt Euro.

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Vertragsnummer/ Kennung Auftraggebers Vertragsnummer/ Kennung Auftragnehmer 8 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand

8.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand

Lfd. Nr.Bezeichnung der PersonalkategorieVergütung für Tätigkeiten innerhalb der GeschäftszeitZuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze aus Spalten 3 und 4 für Tätigkeiten innerhalb nachfolgender Zeiten
Stunden- satzTagessatzArbeitstage Montag bis Freitag außerhalb der Geschäfts- zeitSamstagSonn- und Feiertage am Erfüllungsort
von bisvon bisvon bisvon bis
123456789
Kategorie 1%%%%%
Kategorie 2%%%%%
Kategorie 3%%%%%

Festlegung der Geschäftszeiten:

ArbeitstagGeschäftszeit
Montag bis DonnerstagvonbisUhr
FreitagvonbisUhr

weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .

8.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 10.2.4 Satz 2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 10.2.4 Sätze 2 und 3 EVB-IT Instandhaltungs-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .

8.3 Reisekosten/Reisezeiten/Nebenkosten* Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten/Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .

Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. .

Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .

8.4 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. vereinbart.

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Vertragsnummer/ Kennung Auftraggebers Vertragsnummer/ Kennung Auftragnehmer 9 Abnahme

Regelungen zur Abnahme für die Leistungen gemäß Nummer(n) ergeben sich aus Anlage Nr. .

10 Mängelhaftung (Gewährleistung)

Es gilt Ziffer 13.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB mit der Maßgabe, dass für Sach- und Rechtsmängel die Verjährungsfrist statt 24 Monate Monate beträgt. Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. . Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftraggeber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 13.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB), gilt nicht. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .

11 Abweichende Haftungsregelungen

11.1 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung Abweichend von Ziffer 16.2 Satz 2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB beträgt die Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen minimal das fache (statt des Doppelten), maximal das fache (statt des Vierfachen) der bis zum Tag der Geltendmachung als Durchschnittswert pro Vertragsjahr geschuldeten Vergütung, wobei etwaige Reduktionen der Vergütung für das erste Vertragsjahr wegen Mängelansprüchen außer Betracht bleiben. Abweichend von Ziffer 16.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB beträgt die Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen pro Schadensfall Euro. insgesamt für diesen Vertrag Euro. Abweichend von Ziffer 16.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. .

11.2 Haftung für entgangenen Gewinn Abweichend von Ziffer 16.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.

12 Vertragsstrafen

12.1 Nichteinhaltung von vereinbarten Reaktionszeiten* Ziffer 11.2 der EVB-IT Instandhaltungs-AGB gilt mit der Maßgabe, dass für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* folgende Vertragsstrafen vereinbart werden:

Leistungsart Nummer (Nummern 7.1 und ggf. 7.4)Überschreitung um ….Vertragsstrafe
123
%
%
%
insgesamt pro Vertragsjahr jedoch maximal

Hinsichtlich der Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. .

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Vertragsnummer/ Kennung Auftraggebers Vertragsnummer/ Kennung Auftragnehmer 12.2 Nichteinhaltung von vereinbarten Wiederherstellungszeiten* Ziffer 11.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB gilt mit der Maßgabe, dass für die Nichteinhaltung von Wiederherstellungszeiten* folgende Vertragsstrafen vereinbart werden:

Leistungsart Nummer (Nummern 7.1 und ggf. 7.4)Überschreitung um ….Vertragsstrafe
123
%
%
%
insgesamt pro Vertragsjahr jedoch maximal

Hinsichtlich der Nichteinhaltung von Wiederherstellungszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. .

12.3 Sonstige Vertragsstrafen Für jeden Verstoß gegen Ziffer 1.4 oder Ziffer 1.5 der EVB-IT Instandhaltungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.

13 Ansprechpartner

Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):

Ansprechpartner des Auftragnehmers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):

14 Weitere Regelungen

14.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers:

Lfd. Nr.PositionFachliche QualifikationSicherheitsüber- prüfung Ü 1, 2 oder 31Sonstige Anforderungen, z.B. weitere Sicherheitsanforderungen
12345

1 Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz Abweichend von Ziffer 9.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, für die Aufgaben gemäß Anlage Nr. nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen. Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. .

14.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. zu beachten. der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. zu unterstellen. die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. zu beachten. folgende weitere Regelungen einzuhalten:

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EVB-IT Instandhaltungsvertrag

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Vertragsnummer/ Kennung Auftraggebers Vertragsnummer/ Kennung Auftragnehmer 14.3 Nutzungssperre/besondere technische Merkmale Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Nutzungssperren auf. Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Nutzungssperren auf: . Näheres siehe Anlage Nr. . Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende technische Merkmale nicht auf: . Näheres siehe Anlage Nr. .

14.4 Haftpflichtversicherung Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 19 EVB-IT Instandhaltungs-AGB wird vereinbart.

14.5 Teleservice* Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfahren einsetzen: (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. genügen.

14.6 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 20 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .

14.7 Dokumentation Abweichend von Ziffer 7 EVB-IT Instandhaltungs-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die durchgeführten Instandhaltungsleistungen nicht in deutscher sondern in Sprache. Ergänzend zu Ziffer 7 EVB-IT Instandhaltungs-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die durchgeführten Instandhaltungsleistungen, wie in Anlage Nr. vorgesehen.

14.8 Erfüllungsort Erfüllungsort ist .

15 Entsorgung von ausgetauschten Gegenständen durch den Auftragnehmer Soweit der Auftraggeber Ziffer 6.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB die Entsorgung von ausgetauschten Gegenständen wünscht, erfolgt diese gemäß Anlage Nr. durch (Mehrfachauswahl möglich) Beseitigung, Verwertung einschl. Recycling, Wiederverwendung. für folgende ausgetauschte Gegenstände gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr. . Die Entsorgung von ausgetauschten Gegenständen erfolgt nicht durch den Auftragnehmer.

16 Sonstige Vereinbarungen

Sonstige Vereinbarungen: Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. .

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Anlage 6

EVB-IT-Pflege wie in (§ 3.1 Zif. g) dieses Vertrages genannt

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EVB-IT Pflegevertrag S (Kurzfassung)

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Vertragsnummer/ Kennung Auftraggebers Vertragsnummer/ Kennung Auftragnehmer Vertrag über Pflegeleistungen für Standardsoftware*

Inhaltsangabe

1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages................................................................................................................2 1.1 Vertragsgegenstand............................................................................................................................................2 1.2 Vertragsbestandteile...........................................................................................................................................2 2 Überblick über die vereinbarten Leistungen..................................................................................................................3 3 Beschreibung der Standardsoftware*, die Gegenstand der Pflegeleistungen ist..........................................................3 4 Beginn / Dauer / Kündigung der Pflegeleistungen.........................................................................................................3 4.1 Beginn / Dauer der Pflegeleistungen...................................................................................................................3 4.2 Kündigung von Pflegeleistungen.........................................................................................................................3 5 Vergütung......................................................................................................................................................................4 5.1 Vergütung für die Pflegeleistungen.....................................................................................................................4 5.2 Preisanpassung...................................................................................................................................................4 5.3 Fälligkeit und Zahlung.........................................................................................................................................4 5.4 Rechnungsadresse.............................................................................................................................................5 6 Art und Umfang der Pflegeleistungen............................................................................................................................5 6.1 Überlassung neuer Programmstände* der Standardsoftware*...........................................................................5 6.1.1 Art der Lieferung der zu überlassender Programmstände*............................................................................5 6.1.2 Vergütung.......................................................................................................................................................5 6.2 Hotline.................................................................................................................................................................5 6.2.1 Umfang der Leistung.......................................................................................................................................5 6.2.2 Vergütung.......................................................................................................................................................6 7 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand..........................................................................................6 7.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand.......................................................................6 7.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen...............................7 7.3 Reisekosten/Nebenkosten*/Reisezeiten.............................................................................................................7 7.4 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand...................................................................................7 8 Mängelhaftung (Gewährleistung)...................................................................................................................................7 9 Haftungsregelungen......................................................................................................................................................7 9.1 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung..............................................................................7 9.2 Haftung für entgangenen Gewinn.......................................................................................................................7 10 Vertragsstrafen...........................................................................................................................................................8 11 Ansprechpartner.........................................................................................................................................................8 12 Weitere Regelungen..................................................................................................................................................8 12.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers..........................................................................8 12.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen................................................................................................................8 12.3 Kopier- oder Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale........................................................................8 12.4 Haftpflichtversicherung........................................................................................................................................8 12.5 Teleservice*.........................................................................................................................................................8 12.6 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit......................................................................................................9 12.7 Dokumentation....................................................................................................................................................9 12.8 Erfüllungsort........................................................................................................................................................9 13 Sonstige Vereinbarungen...........................................................................................................................................9

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Pflege-AGB definiert. Version 2.0 vom 16.07.2015

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EVB-IT Pflegevertrag S (Kurzfassung)

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Vertragsnummer/ Kennung Auftraggebers Vertragsnummer/ Kennung Auftragnehmer

Vertrag über Pflegeleistungen für Standardsoftware*

Zwischen Bezugsberechtigter Einrichtung laut § 2 des Rahmenvertrages

— im Folgenden „Auftraggeber“ genannt — und Auftragnehmer des Rahmenvertrages

— im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt —

wird folgender Vertrag geschlossen:

1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages

1.1 Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages sind Pflegeleistungen für die vereinbarte Standardsoftware* .

1.2 Vertragsbestandteile Es gelten als Vertragsbestandteile:

1.2.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis 9 und den folgenden Anlagen:

Anlagen zum EVB-IT Pflegevertrag
Anlage Nr.BezeichnungDatum/ VersionAnzahl Seiten
1234
1Verbindlicher Einzelauftrag gem. § 7 des Rahmen- vertrags über die Erteilung von Abrufen
2Leistungsbeschreibung des Auftraggebers gem. Anlage 2 des Rahmenvertrages
3Preisblatt gem. Anlage 3 des Rahmenvertrags i.V.m. § 7 des Rahmenvertrags
4Angebot des Auftragnehmers gem. Anlage 7 des Rahmenvertrags
Verbindlicher Einzelauftrag gem. § 7 des Rahmen-
vertrags über die Erteilung von Abrufen

Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge in der Rangfolge ihrer Nennung

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Pflege-AGB definiert. Version 2.0 vom 16.07.2015

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EVB-IT Pflegevertrag S (Kurzfassung)

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Vertragsnummer/ Kennung Auftraggebers Vertragsnummer/ Kennung Auftragnehmer

1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT Pflege S (EVB-IT Pflege S-AGB) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung einschließlich der Muster 1 und 2

1.2.3 sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die EVB-IT Pflege S-AGB stehen unter www.cio.bund.de und die VOL/B unter www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT Pflege S-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT Pflege S-AGB zugelassen ist. Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* erfolgt ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechts¬regelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in Tabelle aus Nummer 1.2.1 aufgelistet werden. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.

2 Überblick über die vereinbarten Leistungen

Dauerhafte Überlassung neuer Programmstände* Hotline

3 Beschreibung der Standardsoftware*, die Gegenstand der Pflegeleistungen ist

Lfd. Nr.Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr., ggf. zugrundeliegender Vertrag zur Überlassung der Standardsoftware*1Lizenzart und Anzahl
123
Ergibt sich aus dem verbindlichen Einzelauftrag gem. §7 des Rahmenvertrages.

1 Die Angabe des Vertrages zur Überlassung der Standardsoftware* ist nur notwendig, wenn in Nummer 5.1 eine abweichende Vergütung für den Zeitraum bis zum Ablauf der Mängelansprüche aus der Überlassung vereinbart wird.

4 Beginn / Dauer / Kündigung der Pflegeleistungen

4.1 Beginn / Dauer der Pflegeleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, beginnend mit folgendem Datum: Ergibt sich aus dem verbindlichen Einzelauftrag gem. §7 des Rahmenvertrages. dem Tag nach der Lieferung der Standardsoftware* zu den in Anlage Nr. vereinbartem/n Zeitpunkt(en) jeweils unbefristet, mindestens jedoch für die Dauer von Monaten (Mindestvertragsdauer) für die Dauer von Monaten Ergibt sich aus dem verbindlichen Einzelauftrag gem. §7 des Rahmenvertrages. für den/die in Anlage Nr. vereinbarten Zeitraum/Zeiträume

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Pflege-AGB definiert. Version 2.0 vom 16.07.2015

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EVB-IT Pflegevertrag S (Kurzfassung)

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Vertragsnummer/ Kennung Auftraggebers Vertragsnummer/ Kennung Auftragnehmer die vereinbarten Pflegeleistungen zu erbringen.

4.2 Kündigung von Pflegeleistungen Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Pflege S-AGB beträgt die Kündigungsfrist Monat(e) zum Ablauf eines (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr). Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftraggeber nicht zur Teilkündigung berechtigt. Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT Pflege S-AGB ergeben sich die Ansprüche des Auftragnehmers bei einer Kündigung gemäß Ziffer 15.2 EVB-IT Pflege S-AGB (dauerhafte Außerbetriebnahme von Standardsoftware*) aus Anlage Nr. . Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT Pflege S-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr. vereinbart.

5 Vergütung

5.1 Vergütung für die Pflegeleistungen Der Pauschalfestpreis* für die Pflegeleistungen (Pflegepauschale) beträgt monatlich Euro. Für den Zeitraum bis zum wird eine abweichende monatliche Pflegepauschale in Höhe von Euro vereinbart. oder Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche für die Standardsoftware aus dem in Nummer 3 bezeichneten Vertrag zur Überlassung der Standardsoftware* wird eine abweichende monatliche Pflegepauschale in Höhe von Euro vereinbart. Der Pauschalfestpreis* für die Pflegeleistungen (Pflegepauschale) ist die Summe der nachfolgend für die jeweiligen Zeiträume gültigen Vergütungsanteile:

Lfd. Nr.Standardsof tware aus Nummer 3, lfd. Nr. …Vergütungsanteil an der monatlichen Pflegepauschaleggf. reduzierter Vergütungs- anteil an der monatlichen Pflegepauschale bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus dem zu- grundeliegenden Vertrag zur Überlassung der Standardsoftware*ggf. reduzierter Vergütungsanteil an der monatlichen Pflegepauschale für einen bestimmten Zeitraum
12345
Zeitraum von bis Vergütungsanteil
Zeitraum von bis Vergütungsanteil
Zeitraum von bis Vergütungsanteil

Der Pauschalfestpreis* für die Pflegeleistungen (Pflegepauschale) bei fester Laufzeit beträgt einmalig . Ausgenommen von der jeweiligen Pflegepauschale sind einzelne Leistungen, die gesondert nach Aufwand vergütet und in diesem Vertrag gesondert ausgewiesen werden. Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr. .

5.2 Preisanpassung Es wird eine Preisanpassung vereinbart: gemäß Ziffer 8.5 EVB-IT-Pflege-AGB: für die monatliche Pflegepauschale gemäß Nummer 5.1. für die Preiskategorien gemäß Nummer 7.1. gemäß Anlage Nr. .

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Pflege-AGB definiert. Version 2.0 vom 16.07.2015

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EVB-IT Pflegevertrag S (Kurzfassung)

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Vertragsnummer/ Kennung Auftraggebers Vertragsnummer/ Kennung Auftragnehmer 5.3 Fälligkeit und Zahlung Die Pflegepauschale ist abweichend von Ziffer 8.3 EVB-IT Pflege S-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals. jährlich bis zum des laufenden Jahres. einmalig zum 30. Tag jach dem jeweiligen Supportbeginn und Zugang einer prüffähigen Rechnung. gemäß Anlage Nr. .

Die Pflegepauschale ist abweichend von Ziffer 8.4 EVB-IT Pflege S-AGB nicht 30 Tage sondern Tage nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.

5.4 Rechnungsadresse Rechnungen sind an folgende Anschrift zu richten:

6 Art und Umfang der Pflegeleistungen

6.1 Überlassung neuer Programmstände* der Standardsoftware* Der Auftragnehmer verpflichtet sich in nachfolgendem Umfang zur Überlassung folgender neuer Programmstände* für die aufgeführte Standardsoftware*.

Lfd . Nr.Standardsoftware* aus Nummer 3, lfd. Nr.Art des Programmstandes*Installation durch den Auftragnehmer (Abweichend von Ziffer 2.1.2 EVB-IT Pflege-AGB)
Patch*, Update*Upgrade*Release/ Version*EXP1
123a3b3c3d4
1alleXXX

1 US = Programmstände* unterliegen US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Programmstände * unterliegen EU-Exportkontrollvorschriften DT = Programmstände* unterliegen deutschen Exportkontrollvorschriften S = Programmstände* unterliegen Exportkontrollvorschriften

Besondere Vereinbarung zur Installation der Programmstände* durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. . Regelung zur Abnahme der Installation der Programmstände* gemäß Anlage Nr.

6.1.1 Art der Lieferung der zu überlassender Programmstände* Der Auftragnehmer liefert die Programmstände* wie folgt: gemäß Tabelle in Nummer 6.1 lfd. Nr. auf Datenträger: Typ: , Kennzeichnung: . gemäß Tabelle in Nummer 6.1 lfd. Nr. in folgender Form: (z.B. durch Bereitstellung zum Download*). gemäß Tabelle in Nummer 6.1 lfd. Nr. , wie in Anlage Nr. beschrieben.

6.1.2 Vergütung Es erfolgt keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Leistungen dieser Nummer 6.1 ist in der Pflegepauschale enthalten.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Pflege-AGB definiert. Version 2.0 vom 16.07.2015

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Vertragsnummer/ Kennung Auftraggebers Vertragsnummer/ Kennung Auftragnehmer Ausgenommen hiervon ist die Installation der neuen Programmstände* die nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 7.1 mit einer Obergrenze in Höhe von pro (z.B. pro Programmstand*, Monat, Quartal, Jahr etc.) gesondert zu vergüten ist.

6.2 Hotline

6.2.1 Umfang der Leistung Der Auftragnehmer gewährt Hotline-Service gemäß Anlage Nr. . gemäß Ziffer 2.3 der EVB-IT Pflege S-AGB. gemäß Ziffer 2.3 der EVB-IT Pflege S-AGB mit folgenden Abweichungen .

zu folgenden Servicezeiten:

VonBis
123
an Arbeitstagen Mo-Do08:0016:00
an Arbeitstagen Fr08:0016:00
an Samstagen
an Sonntagen
an Feiertagen am Erfüllungsort

6.2.2 Vergütung Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Hotline ist in der Pflegepauschale enthalten. Die Vergütung für die Hotline erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 7.1 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro pro (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.). bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt Euro.

7 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand

7.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand

Lfd. Nr.Bezeichnung der PersonalkategorieVergütung für Tätigkeiten innerhalb der GeschäftszeitZuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze aus Spalten 3 und 4 für Tätigkeiten innerhalb nachfolgender Zeiten
Stunden- satzTagessatzArbeits- tage Montag bis Freitag außerhalb der Geschäfts zeitSamstagSonn- und Feiertage am Erfüllungsort
von bisvon bisvon bisvon bis

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Pflege-AGB definiert. Version 2.0 vom 16.07.2015

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EVB-IT Pflegevertrag S (Kurzfassung)

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Vertragsnummer/ Kennung Auftraggebers Vertragsnummer/ Kennung Auftragnehmer

123456789
Kategorie 1%%%%%
Kategorie 2%%%%%
Kategorie 3%%%%%

Festlegung der Geschäftszeiten:

ArbeitstagGeschäftszeit
Montag bis DonnerstagvonbisUhr
FreitagvonbisUhr

weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .

7.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.2.4 Satz 2 EVB-IT Pflege S-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.2.4 Sätze 2 und 3 EVB-IT Pflege S-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .

7.3 Reisekosten/Nebenkosten*/Reisezeiten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .

Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. .

Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. .

7.4 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. vereinbart.

8 Mängelhaftung (Gewährleistung)

Es gilt Ziffer 11.1 EVB-IT Pflege S-AGB mit der Maßgabe, dass für Sach- und Rechtsmängel die Verjährungsfrist statt 12 Monate Monate beträgt. Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. . Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftraggeber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 11.2 EVB-IT Pflege-AGB), gilt nicht. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Pflege-AGB definiert. Version 2.0 vom 16.07.2015

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EVB-IT Pflegevertrag S (Kurzfassung)

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Vertragsnummer/ Kennung Auftraggebers Vertragsnummer/ Kennung Auftragnehmer 9 Haftungsregelungen

9.1 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung Abweichend von Ziffer 14.1 Satz 2 EVB-IT Pflege S-AGB beträgt die Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen maximal das fache (statt des Doppelten), der bis zum Tag der Geltendmachung als Durchschnittswert pro Vertragsjahr geschuldeten Vergütung, wobei etwaige Reduktionen der Vergütung für das erste Vertragsjahr wegen Mängelansprüchen außer Betracht bleiben. Abweichend von Ziffer 14.1 EVB-IT Pflege S-AGB beträgt die Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen pro Schadensfall Euro. insgesamt für diesen Vertrag Euro. Abweichend von Ziffer 14.1 EVB-IT Pflege S-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. .

9.2 Haftung für entgangenen Gewinn Abweichend von Ziffer 14.3 EVB-IT Pflege S-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.

10 Vertragsstrafen

Für jeden Verstoß gegen Ziffer 1.4 oder Ziffer 1.5 der EVB-IT Pflege S-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.

11 Ansprechpartner

Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):

Ansprechpartner des Auftragnehmers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):

12 Weitere Regelungen

12.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers:

Lfd. Nr.PositionFachliche QualifikationSicherheitsüber- prüfung Ü 1, 2 oder 3 1Sonstige Anforderungen, z.B. weitere Sicherheitsanforderungen
12345

1 Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz Abweichend von Ziffer 7.1 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, für die Aufgaben gemäß Anlage Nr. nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen. Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. .

12.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. zu beachten. der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. zu unterstellen. die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. zu beachten.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Pflege-AGB definiert. Version 2.0 vom 16.07.2015

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EVB-IT Pflegevertrag S (Kurzfassung)

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Vertragsnummer/ Kennung Auftraggebers Vertragsnummer/ Kennung Auftragnehmer folgende weitere Regelungen einzuhalten:

12.3 Kopier- oder Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf. Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf: . Näheres siehe Anlage Nr. . Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende technische Merkmale nicht auf: . Näheres siehe Anlage Nr. .

12.4 Haftpflichtversicherung Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 17 EVB-IT Pflege S-AGB wird vereinbart.

12.5 Teleservice* Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfahren einsetzen: (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT Pflege S-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. genügen.

12.6 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 18 EVB-IT Pflege S-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheim- haltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. . Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. .

12.7 Dokumentation Abweichend von Ziffer 5 EVB-IT Pflege S-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die Pflegeleistungen nicht in deutscher sondern in Sprache.

12.8 Erfüllungsort Erfüllungsort ist .

13 Sonstige Vereinbarungen

Sonstige Vereinbarungen: Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. .

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Pflege-AGB definiert. Version 2.0 vom 16.07.2015

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Anlage 7

EVB-IT-Dienst wie in (§ 3.1 Zif. h) dieses Vertrages genannt

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EVB-IT Dienstvertrag (Kurzfassung) Seite 1 von 1 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _______ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer _______

Vertrag über IT-Dienstleistungen

zwischen Bezugsberechtigter Einrichtung laut § 2 des Rahmenvertrages „Auftraggeber“ und Auftragnehmer des Rahmenvertrages „Auftragnehmer“.

Leistungsumfang

Lfd. Nr.Leistung (ggf. auch Kategorie, Berater)Ort der LeistungLeistungszeitraumVergütung pro Einheit (Personen- tag, Stunden, Stück etc.)Vergütungsart: Aufwand ggf. inkl. Obergrenze (OG) bzw. Pauschalfestpreis
BeginnEnde/Termin
1234567
1laut individuellem Auftrag der bezugsberechtigten Einrichtunglaut Preisblatt gem. Anlage 3 des Rahmenver- trags i.V.m. § 7 des Rahmenvertrags
2Vergütung: pro Einheit:nach Aufwand … mit OG in Höhe von … auf Abruf Pauschalfestpreis
3Vergütung: pro Einheit:nach Aufwand … mit OG in Höhe von … auf Abruf Pauschalfestpreis

Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden wie folgt vergütet . Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten werden wie folgt vergütet .

Vertragsbestandteile Dieser Vertragstext mit Anlagen Nr. sowie die die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienst- leistungs-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung einschließlich der Muster 1 und 2 sowie nach- rangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeun- terlagen geltenden Fassung. Die EVB-IT Dienstleistungs-AGB stehen unter www.cio.bund.de und die VOL/B unter www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit.

Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.

Sonstige Vereinbarungen laut Absprache mit der bezugsberechtigten Einrichtung

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert. Version 2.1 vom 01.04.2018

[Seite 61]

Anlage 9

„Formulierungshilfe für einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO“ Quelle: Landesbeauftrage für den Datenschutz Niedersachsen

Link: https://www.lfd.niedersachsen.de/download/127630/ Formulierungshilfe_zur_Auftragsverarbeitung_nach_Art._28_DS-GVO.pdf

[Seite 63]

Formulierungshilfe für einen Auftragsverarbeitungsvertrag

nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO1

Hinweis: Diese Formulierungshilfe ist nicht abschließend und bezieht sich in erster Linie auf die Fallgestaltung einer Auslagerung von klassischen IT-Dienstleistungen z. B. für die Lohnabrechnung oder Finanzbuchhaltung. Je nach konkretem Anwendungsfall müssen gegebenenfalls weitere Inhalte hinzukommen, können solche weggelassen oder müssen modifiziert werden, um dem gegebenen Sachverhalt gerecht zu werden (z. B. bei Berufsgeheimnisträgern, bei Dienstleistungen zur Wartung, Datenlöschung oder -konvertierung, bei der externen Datenarchivierung)

Verantwortlicher (Auftraggeber):

Auftragsverarbeiter (Auftragnehmer):

  1. Gegenstand und Dauer der Vereinbarung

Der Auftrag umfasst Folgendes:

(Gegenstand des Auftrags, konkrete Beschreibung der Dienstleistungen)

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet dabei personenbezogene Daten für den Verantwortlichen im Sinne von Art. 4 Nr. 2 und Art. 28 DS-GVO auf Grundlage dieses Vertrages.

Die vertraglich vereinbarte Dienstleistung wird ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäi- schen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erbracht.

1 Die konkrete Ausgestaltung ist an den jeweiligen Sachverhalt anzupassen. Diese Formulierungshilfe stellt keine Standard- vertragsklauseln im Sinne von Art. 28 Abs. 8 DS-GVO dar.

[Seite 64]

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Jede Verlagerung der Dienstleistung oder von Teilarbeiten dazu in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Verantwortlichen und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind (z. B. Angemessenheitsbeschluss der Kommission, Standarddaten- schutzklauseln, genehmigte Verhaltensregeln).

Dauer des Auftrags

Der Vertrag beginnt am .................................... und endet am ....................................

oder

wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Kündigungsfrist ist ........................................

Der Verantwortliche kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß des Auftragsverarbeiters gegen Datenschutzvorschriften oder die Bestim- mungen dieses Vertrages vorliegt, der Auftragsverarbeiter eine Weisung des Verantwortlichen nicht ausführen kann oder will oder der Auftragsverarbeiter Kontrollrechte des Verantwortlichen vertrags- widrig verweigert. Insbesondere die Nichteinhaltung der in diesem Vertrag vereinbarten und aus Art. 28 DS-GVO abgeleiteten Pflichten stellt einen schweren Verstoß dar.

  1. Art und Zweck der Verarbeitung, Art der personenbezogenen Daten sowie Kategorien betroffener Personen:

(nähere Beschreibung, ggf. Verweis auf Leistungsverzeichnis als Anlage etc.)

Art der Verarbeitung (entsprechend der Definition von Art. 4 Nr. 2 DS-GVO):

Art der personenbezogenen Daten (entsprechend der Definition von Art. 4 Nr. 1, 13, 14 und 15 DS-GVO):

Kategorien betroffener Personen (entsprechend der Definition von Art. 4 Nr. 1 DS-GVO):

[Seite 65]

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

  1. Rechte und Pflichten sowie Weisungsbefugnisse des Verantwortlichen

Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DS-GVO sowie für die Wah- rung der Rechte der betroffenen Personen nach den Art. 12 bis 22 DS-GVO ist allein der Verantwortli- che verantwortlich. Gleichwohl ist der Auftragsverarbeiter verpflichtet, alle solche Anfragen, sofern sie erkennbar ausschließlich an den Verantwortlichen gerichtet sind, unverzüglich an diesen weiter- zuleiten.

Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter abzustimmen und schriftlich oder in einem dokumentier- ten elektronischen Format festzulegen.

Der Verantwortliche erteilt alle Aufträge, Teilaufträge und Weisungen in der Regel schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen.

Der Verantwortliche ist berechtigt, sich wie unter Nr. 5 festgelegt vor Beginn der Verarbeitung und sodann regelmäßig in angemessener Weise von der Einhaltung der beim Auftragsverarbeiter ge- troffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie der in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen zu überzeugen.

Der Verantwortliche informiert den Auftragsverarbeiter unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregel- mäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt.

Der Verantwortliche ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragsverarbeiters vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen.

  1. Weisungsberechtigte des Verantwortlichen, Weisungsempfänger des Auftragsverarbeiters

Weisungsberechtigte Personen des Verantwortlichen sind:

(Vorname, Name, Organisationseinheit, Telefon)

Weisungsempfänger beim Auftragsverarbeiters sind:

(Vorname, Name, Organisationseinheit, Telefon)

Für Weisung zu nutzende Kommunikationskanäle:

(genaue postalische Adresse/ E-Mail/ Telefonnummer)

[Seite 66]

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung der Ansprechpartner sind dem Vertrags- partner unverzüglich und grundsätzlich schriftlich oder elektronisch die Nachfolger bzw. die Vertreter mitzuteilen. Die Weisungen sind für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalen- derjahre aufzubewahren.

  1. Pflichten des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der ge- troffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Verantwortlichen, sofern er nicht zu einer ande- ren Verarbeitung durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, hierzu verpflichtet ist (z. B. Ermittlungen von Strafverfolgungs- oder Staatsschutzbehör- den); in einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen An- forderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht we- gen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. a DS-GVO).

Der Auftragsverarbeiter verwendet die zur Verarbeitung überlassenen personenbezogenen Daten für keine anderen, insbesondere nicht für eigene Zwecke. Kopien oder Duplikate der personenbezoge- nen Daten werden ohne Wissen des Verantwortlichen nicht erstellt.

Der Auftragsverarbeiter sichert im Bereich der auftragsgemäßen Verarbeitung von personenbezoge- nen Daten die vertragsgemäße Abwicklung aller vereinbarten Maßnahmen zu. Er sichert zu, dass die für den Verantwortlichen verarbeiteten Daten von sonstigen Datenbeständen strikt getrennt wer- den.

Die Datenträger, die vom Verantwortlichen stammen bzw. für den Verantwortlichen genutzt werden, werden besonders gekennzeichnet. Eingang und Ausgang sowie die laufende Verwendung werden dokumentiert.

Der Auftragsverarbeiter hat über die gesamte Abwicklung der Dienstleistung für den Verantwortli- chen insbesondere folgende Überprüfungen in seinem Bereich durchzuführen:

Das Ergebnis der Kontrollen ist zu dokumentieren.

Bei der Erfüllung der Rechte der betroffenen Personen nach Art. 12 bis 22 DS-GVO durch den Verant- wortlichen, an der Erstellung der Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten sowie bei erforderli- chen Datenschutz-Folgeabschätzungen des Verantwortlichen hat der Auftragsverarbeiter im notwen- digen Umfang mitzuwirken und den Verantwortlichen soweit möglich angemessen zu unterstützen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit e und f DS-GVO). Er hat die dazu erforderlichen Angaben dem Verantwortli- chen unverzüglich an folgende Stelle weiterzuleiten:

[Seite 67]

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Der Auftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen unverzüglich darauf aufmerksam machen, wenn eine vom Verantwortlichen erteilte Weisung seiner Meinung nach gegen gesetzliche Vorschriften verstößt (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DS-GVO). Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen beim Verantwort- lichen nach Überprüfung bestätigt oder geändert wird.

Der Auftragsverarbeiter hat personenbezogene Daten aus dem Auftragsverhältnis zu berichtigen, zu löschen oder deren Verarbeitung einzuschränken, wenn der Verantwortliche dies mittels einer Wei- sung verlangt und berechtigte Interessen des Auftragsverarbeiters dem nicht entgegenstehen. Unabhängig davon hat der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten aus dem Auftragsverhältnis zu berichtigen, zu löschen oder deren Verarbeitung einzuschränken, wenn der Weisung des Verant- wortlichen ein berechtigter Anspruch des Betroffenen aus Art. 16, 17 und 18 DS-GVO zugrunde liegt.

Auskünfte über personenbezogene Daten aus dem Auftragsverhältnis an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragsverarbeiter nur nach vorheriger Weisung oder Zustimmung durch den Verantwortli- chen erteilen.

Der Auftragsverarbeiter erklärt sich damit einverstanden, dass der Verantwortliche - grundsätzlich nach Terminvereinbarung - berechtigt ist, die Einhaltung der Vorschriften über Datenschutz und Da- tensicherheit sowie der vertraglichen Vereinbarungen im angemessenen und erforderlichen Umfang selbst oder durch vom Verantwortlichen beauftragte Dritte zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbei- tungsprogramme sowie durch Überprüfungen und Inspektionen vor Ort (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. h DS-GVO). Der Verantwortliche kann die Einhaltung eines genehmigten Zertifizierungsverfahrens gem. Art. 42 DS-GVO durch den Auftragsverarbeiter als Faktor heranziehen, um die Einhaltung der Vorschriften über Datenschutz und Datensicherheit sowie der vertraglichen Vereinbarungen zu beurteilen.

Der Auftragsverarbeiter sichert zu, dass er, soweit erforderlich, bei diesen Kontrollen unterstützend mitwirkt. Hierzu wird bis auf weiteres folgendes vereinbart:

Die Verarbeitung von Daten in Privatwohnungen (Tele- bzw. Heimarbeit von Beschäftigten des Auf- tragsverarbeiters) ist nur mit Zustimmung des Verantwortlichen gestattet. Soweit die Daten in einer Privatwohnung verarbeitet werden, ist vorher der Zugang zur Wohnung des Beschäftigten für Kon- trollzwecke des Arbeitgebers vertraglich sicher zu stellen. Die Maßnahmen nach Art. 32 DS-GVO sind auch in diesem Fall sicherzustellen.

Der Auftragsverarbeiter bestätigt, dass ihm die für die Auftragsverarbeitung einschlägigen daten- schutzrechtlichen Vorschriften der DS-GVO bekannt sind. Er verpflichtet sich, auch folgende für die- sen Auftrag relevanten Geheimnisschutzregeln zu beachten, die dem Verantwortlichen obliegen:

(z. B. Bankgeheimnis, Fernmeldegeheimnis, Sozialgeheimnis, Berufsgeheimnisse nach § 203 StGB etc.)

[Seite 68]

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, bei der auftragsgemäßen Verarbeitung der personenbezo- genen Daten des Verantwortlichen die Vertraulichkeit zu wahren. Diese besteht auch nach Beendi- gung des Vertrages fort.

Der Auftragsverarbeiter sichert zu, dass er die bei der Durchführung der Arbeiten beschäftigten Mit- arbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut macht und für die Zeit ihrer Tätigkeit wie auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhält- nisses in geeigneter Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. b und Art. 29 DS-GVO). Der Auftragsverarbeiter überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in seinem Betrieb.

Beim Auftragsverarbeiter ist als Beauftragte(r) für den Datenschutz Herr/Frau

(Vorname, Name, Organisationseinheit, Telefon)

bestellt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Verantwortlichen unverzüglich mitzutei- len.

oder

Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter ist beim Auftragsverarbeiter nicht bestellt, da die gesetzli- che Notwendigkeit für eine Bestellung nicht vorliegt.

Sofern einschlägig: Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich den Verantwortlichen über den Ausschluss von genehmig- ten Verhaltensregeln nach Art. 41 Abs. 4 DS-GVO und den Widerruf einer Zertifizierung nach Art. 42 Abs. 7 DS-GVO unverzüglich zu informieren.

  1. Mitteilungspflichten des Auftragsverarbeiters bei Störungen der Verarbeitung und bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

Der Auftragsverarbeiter teilt dem Verantwortlichen unverzüglich Störungen, Verstöße des Auf- tragsverarbeiters oder der bei ihm beschäftigten Personen sowie gegen datenschutzrechtliche Best- immungen oder die im Auftrag getroffenen Festlegungen sowie den Verdacht auf Datenschutzverlet- zungen oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten mit. Dies gilt vor allem auch im Hinblick auf eventuelle Melde- und Benachrichtigungspflichten des Verantwortlichen nach Art. 33 und Art. 34 DS-GVO. Der Auftragsverarbeiter sichert zu, den Verantwortlichen erforderli- chenfalls bei seinen Pflichten nach Art. 33 und 34 DS-GVO angemessen zu unterstützen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. f DS-GVO). Meldungen nach Art. 33 oder 34 DS-GVO für den Verantwortlichen darf der Auftragsverarbeiter nur nach vorheriger Weisung gem. Ziff. 4 dieses Vertrages durchführen.

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

  1. Unterauftragsverhältnisse mit Subunternehmern (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. d DS-GVO)

(Hinweis: Hier sind verschiedene Regelungsalternativen möglich. Die Parteien können ein absolutes Unterauftragsverbot vereinbaren, es kann aber auch ein Verbot mit Genehmigungsvorbehalt im Ein- zelfall geregelt werden. Auf letztere Möglichkeit bezieht sich der unten stehende Formulierungsvor- schlag.)

Die Beauftragung von Subunternehmern zur Verarbeitung von Daten des Verantwortlichen ist dem Auftragsverarbeiter nur mit Genehmigung des Verantwortlichen gestattet, Art. 28 Abs. 2 DS-GVO, welche auf einem der o. g. Kommunikationswege (Ziff. 4) mit Ausnahme der mündlichen Gestattung erfolgen muss. Die Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn der Auftragsverarbeiter dem Verant- wortlichen Namen und Anschrift sowie die vorgesehene Tätigkeit des Subunternehmers mitteilt. Au- ßerdem muss der Auftragsverarbeiter dafür Sorge tragen, dass er den Subunternehmer unter beson- derer Berücksichtigung der Eignung der von diesem getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne von Art. 32 DS-GVO sorgfältig auswählt. Die relevanten Prüfunterlagen dazu sind dem Verantwortlichen auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.

Eine Beauftragung von Subunternehmern in Drittstaaten darf nur erfolgen, wenn die besonderen Vo- raussetzungen der Art. 44 ff. DS-GVO erfüllt sind (z. B. Angemessenheitsbeschluss der Kommission, Standarddatenschutzklauseln, genehmigte Verhaltensregeln).

Der Auftragsverarbeiter hat vertraglich sicherzustellen, dass die vereinbarten Regelungen zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter auch gegenüber Subunternehmern gelten. In dem Vertrag mit dem Subunternehmer sind die Angaben so konkret festzulegen, dass die Verantwortlichkeiten des Auftragsverarbeiters und des Subunternehmers deutlich voneinander abgegrenzt werden. Wer- den mehrere Subunternehmer eingesetzt, so gilt dies auch für die Verantwortlichkeiten zwischen diesen Subunternehmern. Insbesondere muss der Verantwortliche berechtigt sein, im Bedarfsfall an- gemessene Überprüfungen und Inspektionen, auch vor Ort, bei Subunternehmern durchzuführen o- der durch von ihm beauftragte Dritte durchführen zu lassen.

Der Vertrag mit dem Subunternehmer muss schriftlich abgefasst werden, was auch in einem elektro- nischen Format erfolgen kann (Art. 28 Abs. 4 und Abs. 9 DS-GVO).

Die Weiterleitung von Daten an den Subunternehmer ist erst zulässig, wenn der Subunternehmer die Verpflichtungen nach Art. 29 und Art. 32 Abs. 4 DS-GVO bezüglich seiner Beschäftigten erfüllt hat.

Der Auftragsverarbeiter hat die Einhaltung der Pflichten des/der Subunternehmer(s) wie folgt zu überprüfen:

Das Ergebnis der Überprüfungen ist zu dokumentieren und dem Verantwortlichen auf Verlangen zu- gänglich zu machen.

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Der Auftragsverarbeiter haftet gegenüber dem Verantwortlichen dafür, dass der Subunternehmer den Datenschutzpflichten nachkommt, die ihm durch den Auftragsverarbeiter im Einklang mit dem vorliegenden Vertragsabschnitt vertraglich auferlegt wurden.

Zurzeit sind für den Auftragsverarbeiter die in Anlage ......... mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Subunternehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem dort ge- nannten Umfang beschäftigt. Mit deren Beauftragung erklärt sich der Verantwortliche einverstan- den.

Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung neuer oder die Ersetzung bisheriger Subunternehmer, wodurch der Ver- antwortliche die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben (§ 28 Abs. 2 Satz 2 DS-GVO).

(Hier haben die Vertragsparteien einen Gestaltungsspielraum: Entweder werden dem Auftragsverar- beiter allgemein Befugnisse eingeräumt, Subunternehmer zu beauftragen oder dies wird von einer Einzelgenehmigung abhängig gemacht. Einigt man sich auf eine allgemeine Befugnis des Auftragsver- arbeiters zur Beauftragung von Subunternehmern, ist jede Subbeauftragung vorher durch den Auf- tragsverarbeiter dem Verantwortlichen anzuzeigen. Der Verantwortliche hat dann von Gesetzes we- gen ein Recht auf Einspruch gegen diese Änderung (Art. 28 Abs. 2). Das Recht des Verantwortlichen zum Einspruch ist im Vertrag ausdrücklich zu erwähnen. Da das Gesetz die Folgen dieses Einspruchs nicht regelt, wird empfohlen, hierzu vertragliche Regelungen zu finden. Wird keine Regelung getrof- fen, ist die Bestellung des Unter-Auftragsverarbeiters, gegen den Einspruch erhoben wurde, nicht möglich.)

  1. Technische und organisatorische Maßnahmen (insbesondere Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c und e DS-GVO)

Es wird für die konkrete Auftragsverarbeitung ein dem Risiko für die Rechte und Freiheiten der von der Verarbeitung betroffenen natürlichen Personen angemessenes Niveau der Sicherheit der Verar- beitung gewährleistet. Dazu werden einerseits mindestens die Schutzziele von Art. 32 Abs. 1 DS-GVO wie Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der Systeme und Dienste sowie deren Belastbarkeit in Bezug auf Art, Umfang, Umstände und Zweck der Verarbeitungen derart berücksichtigt, dass durch geeignete technische und organisatorische Abhilfemaßnahmen das Risiko auf Dauer eingedämmt wird (Art. 28 Abs. 3 lit. c). Die Formulierung in Art. 32 Abs. 1 DS-GVO „diese Maßnahmen schließen unter anderem Folgendes ein“ verdeutlicht andererseits, dass die dort vorgenommene Aufzählung nicht abschließend ist. Für die Auftragsverarbeitung sind auch technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen, die in Kapitel III der DS-GVO genannten Rechte der betroffenen Personen wahren (Art. 28 Abs. 3 lit. e).

[Seite 71]

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Diese Maßnahmen sollen u. a. sicherstellen, dass Daten nur für den Zweck verarbeitet und ausgewer- tet werden können, für den sie erhoben werden (Zweckbindung), dass Betroffene, Verantwortliche und Kontrollinstanzen u. a. erkennen können, welche Daten für welchen Zweck in einem Verfahren erhoben und verarbeitet werden, welche Systeme und Prozesse dafür genutzt werden (Transparenz) und dass den Betroffenen die ihnen zustehenden Rechte auf Benachrichtigung, Auskunft, Berichti- gung, Sperrung und Löschung jederzeit wirksam gewährt werden (Intervenierbarkeit). Entsprechend sind auch die Maßnahmenbereiche zu berücksichtigen, die vorrangig der Minimierung der Eingriffsin- tensität in die Grundrechte Betroffener dienen.

Beispiele für typische, bewährte technische und organisatorische Maßnahmen in den einzelnen Be- reichen können den „Hinweisen zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Art. 30 DS-GVO“ (Ab- schnitte 6.7 bis 6.9) entnommen werden. Die Auflistung dort ist nicht vollständig oder abschließend. In Abhängigkeit von den konkreten Verarbeitungstätigkeiten können weitere oder andere Maßnah- men geeignet und angemessen sein.

Methodik der Risikobewertung

Für die auftragsgemäße Verarbeitung personenbezogener Daten wird folgende Methodik zur Risiko- beurteilung verwendet, welche die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten berücksichtigt: …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….

Das im Anhang ……….. beschriebene Datenschutz- und Datensicherheitskonzept stellt die Auswahl der technischen und organisatorischen Maßnahmen passend zum Datensicherheitsrisiko unter Be- rücksichtigung der Schutzziele Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität, Zweckbindung, Transparenz und Intervenierbarkeit detailliert und unter besondere Berücksichtigung der eingesetzten IT-Systeme und Verarbeitungsprozesse beim Auftragsverarbeiter dar.

Das im Anhang ………. beschriebene Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evalu- ierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung wird als verbindlich festgelegt.

Folgende Möglichkeit für den Nachweis durch Zertifizierung bestehen:

Die Bewertung des Risikos samt der Auswahl der geeigneten technischen und organisatorischen Da- tensicherheitsmaßnahmen des Auftragsverarbeiters wurden am …… durch folgende unabhängige ex- terne Stellen auditiert/zertifiziert gemäß den Zertifizierungen nach Art. 42 : …………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….

Diese vollständigen Prüfunterlagen und Auditberichte können vom Verantwortlichen jederzeit einge- sehen werden.

[Seite 72]

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Oder:

Der Auftragsverarbeiter hat bei gegebenem Anlass, mindestens aber jährlich, eine Überprüfung, Be- wertung und Evaluation der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur

Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung durchzuführen (siehe Abschnitt 8) und das Ergebnis samt vollständigem Auditbericht dem Verantwortlichen mitzuteilen.

Für die Sicherheit erhebliche Entscheidungen zur Organisation der Datenverarbeitung und zu den an- gewandten Verfahren sind mit dem Verantwortlichen abzustimmen.

Soweit die beim Auftragsverarbeiter getroffenen Sicherheitsmaßnahmen den Anforderungen des Verantwortlichen nicht genügen, benachrichtigt er den Verantwortlichen unverzüglich.

Die Datensicherheitsmaßnahmen beim Auftragsverarbeiter können im Laufe des Auftragsverhältnis- ses der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung angepasst werden, dürfen aber die vereinbarten Sicherheitsstandards nicht unterschreiten. Wesentliche Änderungen sind vom Auftragsverarbeiter mit dem Verantwortlichen in dokumentierter Form (schriftlich, elektronisch) abzustimmen. Solche Abstimmungen sind für die Dauer dieses Vertra- ges aufzubewahren.

  1. Verpflichtungen des Auftragsverarbeiters nach Beendigung des Auftrags, Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. g DS-GVO

Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten hat der Auftragsverarbeiter sämtliche in seinen Besitz so- wie an Subunternehmen gelangte Daten, Unterlagen und erstellte Verarbeitungs- oder Nutzungser- gebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen,

dem Verantwortlichen auszuhändigen.

oder

wie folgt datenschutzgerecht zu löschen bzw. zu vernichten/vernichten zu lassen:

Die Löschung bzw. Vernichtung ist dem Verantwortlichen mit Datumsangabe schriftlich oder in ei- nem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen.

[Seite 73]

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

  1. Vergütung

  2. Haftung

Auf Art. 82 DS-GVO wird verwiesen. Im Übrigen wird folgendes vereinbart:

  1. Vertragsstrafe

Bei Verstoß des Auftragsverarbeiters gegen die Regelungen dieses Vertrages, insbesondere zur Einhal- tung des Datenschutzes, wird eine Vertragsstrafe von ................... Euro vereinbart.

  1. Sonstiges

Vereinbarungen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Kontroll- und Prüfungs- unterlagen (auch zu Subunternehmen) sind von beiden Vertragspartnern für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren.

Weitere Beispiele für mögliche Regelungen:

Für Nebenabreden ist grundsätzlich die Schriftform oder ein dokumentiertes elektronisches Format erforderlich.

Sollte das Eigentum oder die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten des Verantwortlichen beim Auftragsverarbeiter durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auf- tragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich zu verständigen.

Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i. S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der für den Verantwortli- chen verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen.

Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Ver- einbarung im Übrigen nicht.

Datum:

Unterschriften

Verantwortlicher Auftragsverarbeiter

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