[Seite 1]
Landratsamt Meißen Anlage 3 (Auftraggeber) Besondere Vertragsbedingungen für die Lieferung von Büromaterial (verbleibt beim Auftragnehmer)
Rahmenvertrag über die Lieferung von Büromaterial
INHALTSVERZEICHNIS
§ 1 Vertragsgegenstand ......................................................................................... 2 § 2 Vertragsbestandteile ........................................................................................ 2 § 3 Vertragslaufzeit und Probezeit ........................................................................... 2 § 4 Durchführung des Vertrags ............................................................................... 2 § 5 Vergütung, Steuerpflichtigkeit ........................................................................... 3 § 6 Rechnungslegung ............................................................................................. 4 § 7 Beauftragung von Subunternehmern .................................................................. 4 § 8 Personal.......................................................................................................... 4 § 9 Haftung, Versicherung ...................................................................................... 4 § 10 Nicht-/Schlechterfüllung .................................................................................. 5 § 11 Kündigungsrechte des Auftraggebers ................................................................ 5 § 12 Aufrechnung .................................................................................................. 5 § 13 Abtretungsverbot ........................................................................................... 5 § 14 Schriftformerfordernis und Salvatorische Klausel ................................................ 6 § 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand ....................................................................... 6
[Seite 2]
Landratsamt Meißen Anlage 3 (Auftraggeber) Vertrag über die Lieferung von Büromaterial (verbleibt beim Auftragnehmer)
§ 1 Vertragsgegenstand
(1)Der Aufraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Durchführung von Lieferun- gen von Büromaterial.
(2)Inhalt und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung bestimmen sich nach den in § 2 bezeichneten Vertragsbestandteilen.
§ 2 Vertragsbestandteile
(1)Für das Vertragsverhältnis gelten nacheinander a) das Angebot des Auftragnehmers, b) die Leistungsbeschreibung, c) die vorliegenden Besonderen Vertragsbedingungen, d) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) e) im Übrigen die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
(2)Etwaige Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Auftragneh- mers finden keine Anwendung.
§ 3 Vertragslaufzeit und Probezeit
(1)Der Vertrag beginnt am 01.02.2027 zu laufen und wird für die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen. Er verlängert sich einmalig um weitere zwei Jahre, soweit er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
(2)Die ersten sechs Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann der Vertrag unter Einhaltung der Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, ohne dass es hierfür einer Begründung bedarf. Für die fristgerechte Kündigung während der Probezeit kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens, sondern auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung an.
§ 4 Durchführung des Vertrags
(1)Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen vertragsgerecht, unter Anwen-
dung größtmöglicher Sorgfalt und innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen.
2
[Seite 3]
Landratsamt Meißen Anlage 3 (Auftraggeber) Vertrag über die Lieferung von Büromaterial (verbleibt beim Auftragnehmer)
(2)Der Auftragnehmer hat bei der Durchführung dieses Vertrages die gesetzlichen Vor- schriften, insbesondere die geltenden Unfallverhütungsvorschriften, sonstige Arbeitsschutzvorschriften sowie die allgemein anerkannten sicherheitstechni-schen und arbeitsmedizinischen Regeln für die „Öffentliche Hand“ (GUV) einzuhalten.
(3)Der Auftragnehmer hat die vertraglich geschuldeten Leistungen frei von Rechten Drit- ter zu erbringen. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von etwaigen Schaden- ersatzansprüchen Dritter jeder Art frei, sofern die Ansprüche auf ein schuldhaftes Verhalten des Auftragnehmers im Zusammenhang mit der Beauftragung und Durch- führung dieses Vertrages zurück zu führen sind.
§ 5 Vergütung, Steuerpflichtigkeit
(1)Die Leistungen des Auftragnehmers sind auf Grundlage der Angaben in Anlage 2, Spalte „Preis in Euro (brutto) für die maximale Gesamtlaufzeit“ zu vergüten.
(2)Die in Anlage 2 vereinbarten Preise verstehen sich als Stückpreise. Mit ihnen werden alle Leistungen abgegolten, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages er- forderlich sind.
(3)Der Auftraggeber behält sich vor, nach vorheriger Absprache mit dem Auftragnehmer den Leistungsumfang zu ändern, wenn dies wegen Umzugs, Schließung oder Öffnung von Dienststellen oder aus anderen vergleichbaren Gründen erforderlich werden soll- te. Entstehen dem Auftragnehmer hierdurch nachweislich Mehrkosten, wird die Ver- gütung auf Grundlage der vereinbarten Preise angepasst. Ist eine Anpassung hier- nach nicht möglich, werden sich die Parteien unter Berücksichtigung der Urkalkulation des Auftragnehmers auf eine abweichende Vergütung verständigen.
(4)Der Auftragnehmer trägt das Risiko einer unzutreffenden Einschätzung der Steuer- pflichtigkeit seiner Leistungen. Für diesen Fall ist eine Anpassung der Vergütung aus- geschlossen.
(5)Soweit der Auftragnehmer bereits umsatzsteuerpflichtig ist und nach der Angebots- abgabe die Umsatzsteuer erhöht oder gesenkt wird, wird die vereinbarte Vergütung um diesen prozentualen Änderungssatz angepasst.
(6)Entfällt nach Angebotsabgabe die Umsatzsteuerpflicht des Auftragnehmers für Leis- tungen ganz oder teilweise, hat der Auftraggeber insoweit einen Anspruch auf Anpas- sung der Vergütung. Über den ganzen oder teilweisen Wegfall der Umsatzsteuer- pflicht für Leistungen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schrift- lich zu informieren. Bereits an den Auftragnehmer entrichtete Umsatzsteuer kann der Auftraggeber zurückverlangen, wenn und soweit die vergüteten Leistungen der Um- satzsteuerbefreiung unterlagen.
3
[Seite 4]
Landratsamt Meißen Anlage 3 (Auftraggeber) Vertrag über die Lieferung von Büromaterial (verbleibt beim Auftragnehmer)
§ 6 Rechnungslegung
(1)Die Zahlung erfolgt im Überweisungsverkehr auf ein vom Auftragnehmer schriftlich zu benennendes Konto innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung. Als Tag der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Auftraggeber den Überweisungsauftrag an sein Kreditinstitut erteilt.
(2)Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung steht dem Auftragnehmer die Vergütung nur anteilig für bis dahin ordnungsgemäß erbrachte Leistungen zu. Ohne Rechtsgrund erlangte Vergütung ist vom Auftragnehmer zurückzuerstatten. Der Rückerstattungs- anspruch ist sofort fällig. Kommt der Auftragnehmer mit der Rückerstattung in Ver- zug, so ist der Erstattungsbetrag mit 9 Prozentpunkten über dem geltenden Basis- zinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.
(3)Im Falle von Bietergemeinschaften hat die Rechnungsstellung im Namen der Bieter- gemeinschaft zu erfolgen und ist vom Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft zu unterschreiben.
§ 7 Beauftragung von Subunternehmern
(1)Eine Übertragung von wesentlichen Leistungen auf nicht bereits bei Zuschlagsertei- lung genehmigte Subunternehmer ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragge- bers zulässig.
(2)Bei der Einschaltung von Subunternehmern haftet der Auftragnehmer für die ord- nungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrages. Der Auftragnehmer hat den Auftrag- geber unverzüglich über den Ausfall eines wesentlichen Subunternehmers zu infor- mieren.
§ 8 Personal
(1)Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sein Personal durch fachkundige Schulungskräfte vor Arbeitsbeginn zu schulen, einzuweisen und regelmäßig zu beaufsichtigen. Er hat das Personal laufend auf dem aktuellen Stand der geltenden Gesetze zu halten. Das eingesetzte Personal muss der deutschen Sprache mächtig sein und über ausreichen- de Ortskenntnisse verfügen.
(2)Sämtliche Mitarbeiter des Auftragnehmers haben eine gut lesbare Firmenkennung, entweder mittels Namensschild oder per Aufdruck auf der Kleidung, zu tragen, die sie als Mitarbeiter des Auftragnehmers ausweist.
§ 9 Haftung, Versicherung
(1)Der Auftraggeber haftet weder für die Folgen von Unfällen, die der Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen bei der Ausführung ihrer Tätigkeit erleiden noch für Be- schädigungen oder Diebstahl der vom Auftragnehmer eingesetzten Maschinen und Geräte.
4
[Seite 5]
Landratsamt Meißen Anlage 3 (Auftraggeber) Vertrag über die Lieferung von Büromaterial (verbleibt beim Auftragnehmer)
(2)Der Haftungsausschluss gemäß Absatz 1 gilt nicht für vorsätzliche und grob fahrlässi- ge Pflichtverletzungen des Aufraggebers, seiner gesetzlichen Vertreter und sonstiger Erfüllungsgehilfen. Er gilt auch nicht für Verletzungen von Leben, Körper, und Ge- sundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auf- traggebers, seiner gesetzlichen Vertreter und sonstiger Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leicht fahrlässiges Verhalten des Auftraggebers ist eine Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischer- weise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3)Der Auftragnehmer haftet für Personen- und Sachschäden, die nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht wer- den. Eine ausreichende Versicherung ist dem Auftraggeber nachzuweisen. Die De- ckungssummen müssen mindestens folgende Beträge je Versicherungsfall umfassen:
- Personen- und Sachschäden: 3.000.000 €
- Vermögensschäden: 500.000 €
- Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften: 250.000 €
§ 10 Nicht-/Schlechterfüllung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 11 Kündigungsrechte des Auftraggebers
(1)Der Auftraggeber ist unbeschadet der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Auftragnehmer nach erfolg- loser Abmahnung den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist ganz oder teilweise schriftlich zu kündigen. Eine vorherige Abmahnung ist entbehrlich, wenn sie wegen der Art der Pflichtverletzung untunlich oder dem Auftraggeber unzu- mutbar ist.
§ 12 Aufrechnung
Der Auftraggeber ist berechtigt, aus diesem Vertrag resultierende Forderungen gegen Forderungen des Auftragnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, nach §§ 387 ff. BGB aufzurechnen.
§ 13 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
5
[Seite 6]
Landratsamt Meißen Anlage 3 (Auftraggeber) Vertrag über die Lieferung von Büromaterial (verbleibt beim Auftragnehmer)
§ 14 Schriftformerfordernis und Salvatorische Klausel
(1)Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Klausel be- dürfen zu ihrer Wirksamkeit eines von den Parteien unterzeichneten Nachtrages.
(2)Sollte eine Bestimmung des Vertrages ungültig sein, so betrifft dies nicht den Vertrag als Ganzes, sondern nur die betroffene Bestimmung. Im Übrigen bleibt der Vertrag wirksam. In einem solchen Fall ist der Vertrag seinem Sinn und Zweck entsprechend auszulegen, wobei maßgebend ist, was die Parteien unter Berücksichtigung ihrer wohlverstandenen Interessen vereinbart hätten, wenn ihnen die Ungültigkeit einer Vertragsbestimmung bekannt gewesen wäre.
§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1)Erfüllungsort ist der Ort, an dem die jeweiligen Leistungen zu erbringen sind.
(2)Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftraggebers.
(3)Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
6