OH-ZEN-2025_03 Anschreiben OHV v3 BWP.pdf

Rahmenvertrag für Bauwerksprüfungen an Brücken und Verkehrszeichenbrücken

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 04:30 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.autobahn.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Die Autobahn GmbH Die Autobahn GmbH des Bundes – Heidestr.15 – 10557 Berlin des Bundes

Heidestr. 15 An alle Interessenten zur 10557 Berlin Teilnahme am Open-House-Verfahren

recht@autobahn.de

www.autobahn.de

31.10.2025 Anschreiben an alle Interessenten

Bezeichnung/Name Verfahren: Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Bauwerksprüfungen 2025 ff. im Open-House-Verfahren Verfahren Nr.: OH-ZEN-2025_03 Verfahrensart: Open-House-Verfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Autobahn GmbH des Bundes (nachfolgend: „Autobahn“ oder „AG“) freut sich über Ihr Interesse an dem veröffentlichten Verfahren.

Das Verfahren verfolgt das Ziel, den Bedarf der Autobahn an den in der Leistungsbe- schreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Prüfingenieurleistungen nach RVP über einzelne Rahmenverträge mit mehreren Auftragnehmern zu decken.

Mit diesem Anschreiben informieren wir Sie über die Art und den Gegenstand des durchgeführten Open-House-Verfahrens. Zudem teilen wir in diesem Schreiben das Pro- zedere und die Zulassungsvoraussetzungen mit, um im Wege des Verfahrens einen Rah- menvertrag mit der Autobahn abzuschließen.

I. Art des Verfahrens

Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in den Leistungsbe- schreibungen (Anlagen 1.1 - 1.2 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leis- tungen erfolgt im Wege eines sogenannten „Open-House-Verfahren“.

In diesem Verfahren sind die bekannt gegebenen Zulassungsvoraussetzungen (siehe unter Ziffer V) gegenüber der Autobahn zwingend mittels des zur Verfü- gung gestellten Zulassungsformulars nachzuweisen.

Die Autobahn schließt mit jedem Interessenten einen Rahmenvertrag ab, der die Zulassungsvoraussetzungen formgerecht nachgewiesen hat. Ein Anspruch auf den Abruf von Einzelaufträgen wird durch den Abschluss des Rahmenvertrags nicht begründet. Nähere Regelungen enthält der auf der Vergabeplattform ver- öffentliche Rahmenvertragstext.

Anschreiben Version 3 Seite 1 von 4

[Seite 2]

Die Autobahn geht davon aus, dass dieses Open-House-Verfahren als Zulassungs- verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der dis- kriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller Interessenten zu einem Rahmen- vertrag nicht in den Anwendungsbereich des „Kartellvergaberechts“ fällt. Unge- achtet dessen, erfolgt die Bekanntmachung dieses Open-House-Verfahrens zur Herstellung größtmöglicher Transparenz und Gleichbehandlung über das Supple- ment des EU-Amtsblatts (abrufbar unter https://ted.europa.eu) sowie über die Vergabeplattform der Autobahn (https://vergabe.autobahn.de).

II. Gegenstand des Open-House-Verfahrens bzw. der in diesem Wege abgeschlossenen Rahmenverträge

Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in den Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1.1 - 1.2 zum Rahmenver- trag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzun- gen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. Für folgende Leistungsbe- reiche kann (allesamt oder einzeln) ein Zulassungsantrag gestellt werden und so- mit ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden:

  • Leistungsbereich 01: Einfache Prüfung
  • Leistungsbereich 02: Hauptprüfung und Prüfung aus besonderem Anlass
  • Leistungsbereich 03: Einfache und Hauptprüfung sowie Prüfung aus be- sonderem Anlass an Stahl-, Stahlverbundtragwerken
  • Leistungsbereich 04: Einfache und Hauptprüfung sowie Prüfung aus be- sonderem Anlass an Verkehrszeichenbrücken

In Bezug auf alle Leistungsbereiche, für die ein Antragsteller einen Zulassungsan- trag stellt, hat der Antragsteller die Wahl, ob sich der Zulassungsantrag und das damit verbundene Angebot zum Abschluss eines Rahmenvertrags auf den Ver- antwortungsbereich aller Niederlassungen oder nur für die Verantwortungsbe- reiche einzelner, vom Antragsteller ebenfalls im Zulassungsformular anzuge- bende Niederlassungen bezieht.

Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge, de- ren Betreuung in der Regel durch die jeweils fachlich zuständigen Außenstellen der Niederlassung erfolgen, die zuständige Außenstelle sowie die Ansprechpart- ner werden im Zuge der Einzelaufträge benannt.

Die Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehre- rer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde.

III. Laufzeit des Zulassungsverfahrens (Open-House-Verfahren) sowie Laufzeit der abgeschlossenen Rahmenverträge

Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 30.10.2027 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen.

Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Antragstellers in Kraft und endet vor- behaltlich Verlängerungsoption am 30.10.2027. Der Rahmenvertrag kann – ana- log zum Open-House-Verfahren – aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 30.10.2028 bzw. 30.10.2029 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmen- vertrag.

Anschreiben Version 3 Seite 2 von 4

[Seite 3]

IV. Unterlagen zum Verfahren

Die folgenden, neben diesem Anschreiben für das Verfahren zu beachtenden Un- terlagen, sind auf der Vergabeplattform der Autobahn (https://vergabe.auto- bahn.de) unter dem Verfahren „Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenver- trags Bauwerksprüfungen 2025 ff. im Open-House-Verfahren“ abrufbar:

• Zulassungsformular
o Anlage Zulassungsformular Referenzangaben
• Rahmenvertrag
o Anlage 1: Leistungsbeschreibung
o Anlage 1.1: Einfache Prüfungen
o Anlage 1.2: Hauptprüfungen und Prüfungen aus besonderem
Anlass
o Anlage 2: Technische Regelwerke
o Anlage 3: Zeitaufwand- und Kostenermittlung
o Anlage 4: Übersichtskarte Autobahn GmbH
o Anlage 5: Datenschutzinformation (DSI OHV)
• ggf. Katalog Interessentenfragen sowie Hinweise und Antworten der
Vergabestelle

Zu beachten ist außerdem die im Supplement des EU-Amtsblatts veröffentlichte Bekanntmachung sowie ggf. hierzu erfolgte Änderungsbekanntmachungen (ab- rufbar über https://ted.europa.eu sowie in Kopie über https://vergabe.auto- bahn.de).

V. Zulassungsmodalitäten

Sofern Sie Interesse am Abschluss eines Rahmenvertrags über eine oder mehrere der unter Ziffer II aufgeführten Leistungsbereiche haben, reichen Sie bitte einen Zulassungsantrag unter Beachtung der nachfolgend dargestellten formellen und inhaltlichen Anforderungen ein.

  1. Formelle Anforderungen

Der Zulassungsantrag, einschließlich dem Angebot auf Abschluss eines Rahmenvertrags, ist unter Verwendung

  1. des zur Verfügung gestellten Zulassungsformulars einschließlich der Anlage Zulassungsformular Referenzangaben,

und

  1. des zur Verfügung gestellten Rahmenvertrags, ergänzt durch die verbindliche Angebotserklärung in Textform am Ende des Rahmen- vertragstextes
ausschließlich per Nachricht aus dem Bietercockpit über die Vergabeplatt-
form:
https://vergabe.autobahn.de

https://vergabe.autobahn.de

als PDF-/zip-Dateianhang einzureichen.

Anschreiben Version 3 Seite 3 von 4

[Seite 4]

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Zulassungsantrag nicht über die Ange- botsmaske im Bietercockpit abgeben, da uns eine Angebotsöffnung und damit die Einsicht in Ihre Unterlagen systemseitig erst nach Ablauf der An- gebotsfrist, hier also nach Ablauf der Laufzeit des Open-House-Verfahrens, zur Verfügung steht.

Zulassungsanträge sind während der gesamten Laufzeit des Open-House- Verfahrens (vgl. Ziffer III) zulässig.

Wichtige Hinweise:
▪ Die Annahme des Zulassungsantrags stellt zugleich die Annahme Ihres
Angebots auf Abschluss des Rahmenvertrags dar und bezieht sich auf die
zum Zeitpunkt der Antragstellung auf der Vergabeplattform zu dem Ver-
fahren veröffentlichten Unterlagen.
▪ Bitte informieren Sie sich vor Einreichung Ihres Zulassungsantrags über
Änderungen in Bezug auf die zum Verfahren zur Verfügung gestellten Un-
terlagen. Eine freiwillige Registrierung für das Verfahren auf
https://vergabe.autobahn.de wird dringend empfohlen. Durch die Regist-
rierung werden Sie automatisch über Änderungen zum Verfahren infor-
miert.
  1. Inhaltliche Anforderungen

Die mittels Zulassungsformular sowie den ggf. gemäß dort geforderten Anlagen nachzuweisenden Zulassungsvoraussetzungen sind in der Be- kanntmachung (vgl. Ziffer IV) unter Abschnitt 5.1.9 aufgeführt.

  1. Weiterer Ablauf nach Einreichung eines Zulassungsantrags

Wenn die Prüfung des Zulassungsantrags ergibt, dass alle Zulassungsvo- raussetzungen erfüllt sind, erhalten Interessenten eine Bestätigung über die Zulassung, verbunden mit der Annahme des Angebots auf Abschluss eines Rahmenvertrags. Damit wird der Rahmenvertrag wirksam abge- schlossen.

Sollte es Gründe geben, die eine Zulassung nicht erlauben (zum Beispiel fehlende Unterlagen oder Unklarheiten), so erhält der Interessent darüber eine Benachrichtigung, um seinen Antrag ggfs. anzupassen oder aufzuklä- ren bzw. einen erneuten, korrigierten Antrag einzureichen.

VI. Fragen zum Verfahren

Fragen zum Verfahren senden Sie bitte gerne per Nachricht aus dem Bie- tercockpit über die Vergabeplattform:

https://vergabe.autobahn.de

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Vergabestelle

Die Autobahn GmbH des Bundes – Zentrale – Abt. Vergaberecht

Anschreiben Version 3 Seite 4 von 4

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung