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Rahmenvereinbarungen für Druckerverbrauchsmaterial

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 22:50 (Europe/Berlin)

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Vergabeunterlagen zum Vergabeverfahren

Rahmenvereinbarungen über Kauf und Liefe-

rung von Druckerverbrauchsmaterial

Offenes Verfahren

Vergabe-Nr.: SID 2026-01 DR

Az.: 11-0454/95

Radebeul, 24. September 2026

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Inhaltsübersicht

1 Vergabebestimmungen ................................................................................... 5 Vergabestelle, Auftraggeber und Meilensteine des Verfahrens .................................... 5 Grundsätzliche Bestimmungen .................................................................................... 6 Angebotsfrist, Einreichungsmodalitäten ....................................................................... 6 Verspätete Angebotsabgabe ........................................................................................ 7 Aufhebung der Ausschreibung ..................................................................................... 7 Aufbau, Form und Inhalt des Angebots ........................................................................ 7 Unklarheiten zum Angebot ........................................................................................... 9 Änderungen, Berichtigung und Rücknahme von Angeboten ........................................ 9 Fragen zur Ausschreibung ........................................................................................... 9 Information über Nichtberücksichtigung eines Angebots ............................................ 10 Zuschlagserteilung und Bindefrist .............................................................................. 10 Vergabe in Losen ....................................................................................................... 10 Weitere Hauptangebote / Nebenangebote / Änderungsvorschläge ............................ 10 Verwendung der Vergabeunterlagen ......................................................................... 10 Vertraulichkeit, Datenschutz und Informationssicherheit ............................................ 11 Preisangaben ............................................................................................................ 11 Vergütung für die Bearbeitung von Angeboten........................................................... 12 Bietergemeinschaften ................................................................................................ 12 Berufung auf die Eignung anderer Unternehmen (Eignungsleihe) / sonstige Unterauftragnehmer ................................................................................................... 12 1.19.1 Eignungsleihe ............................................................................................................ 12 1.19.2 Sonstige Unterauftragnehmer .................................................................................... 13 Kenntlichmachung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen ................................. 13 Schutzrechte .............................................................................................................. 13 Verarbeitung personenbezogener Daten ................................................................... 14 Nutzung der Angebotsunterlagen............................................................................... 14 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen .................................................................. 14 Preisprüfung .............................................................................................................. 14 Abfrage Wettbewerbsregister ..................................................................................... 14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge ............................................................... 14 Zuständige Vergabekammer ...................................................................................... 14

2 Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen .............. 16

3 Eignungsprüfung ........................................................................................... 17

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Befähigung zur Berufsausübung (§ 44 VgV) .............................................................. 17 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) ..................................... 17 Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) .......................................... 19 Eignungsleihe ............................................................................................................ 20

4 Leistungsbeschreibung ................................................................................. 21 Zielsetzung der Ausschreibung .................................................................................. 21 Grundsätzliche Leistungsanforderungen .................................................................... 21 Voraussichtliche Abnahmemengen, Abruf-Obergrenze .............................................. 23 Abrufweg ................................................................................................................... 23 Lieferung der Produkte, Abholung und Entsorgung Leergut und Verpackung ............ 24 Gewährleistung, Vor-Ort-Service ............................................................................... 25 Rechnungsstellung .................................................................................................... 26

5 Vertragliche Regelungen ............................................................................... 27 Vertragstyp ................................................................................................................ 27 Vertragslaufzeit .......................................................................................................... 27 Vertragsverlängerung ................................................................................................ 27 Vertragsbestandteile .................................................................................................. 27 Abrufberechtigte ........................................................................................................ 28 Außerordentliches Kündigungsrecht bei Nichteinhaltung der Lieferfrist / Gewährleistung / Leistungsumfang ............................................................................ 28 Change-Management / Änderungen während der Vertragslaufzeit § 132 GWB ......... 28 5.7.1 Verfahren der Änderung von Rahmenvereinbarungen ............................................... 28 5.7.2 Inhaltliche Maßgaben für die Änderung von Rahmenvereinbarungen ........................ 29 5.7.2.1 Anpassungen des Artikelkatalogs .............................................................................. 30 5.7.2.2 Preisanpassungen ..................................................................................................... 30

6 Preiskalkulation.............................................................................................. 31

7 Bedingungen für die Ausführung des Auftrags .......................................... 32

8 Prüfung und Wertung der Angebote ............................................................ 33 Ausschlusskriterien .................................................................................................... 33 Vorgehen bei der Bewertung ..................................................................................... 33 8.2.1 Stufe 1: Formale Prüfung ........................................................................................... 33 8.2.2 Stufe 2: Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß Kapitel 2 und Prüfung der Eignung gemäß Kapitel 3 ................................................................ 33 8.2.3 Stufe 3: Angemessenheit des Preises ....................................................................... 34 8.2.4 Stufe 4: Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ................................................. 34

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9 Anlagenverzeichnis ....................................................................................... 35

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1 Vergabebestimmungen

Vergabestelle, Auftraggeber und Meilensteine des Verfahrens

Vergabestelle Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) Fachbereich 1.1 – Vergabestelle, Recht Dresdner Straße 78A 01445 Radebeul Tel.: +49 351 3264 5101 Fax: +49 351 3264 9909 E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de Internet-Adresse (URL): www.sid.sachsen.de.

Auftraggeber

Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) Garnisonsplatz 13 01917 Kamenz

  • Nachfolgend auch Auftraggeber oder AG - Meilensteine Dem Vergabeverfahren liegt folgende Zeitplanung zugrunde:
MeilensteineTermin
Versand der Bekanntmachung24. September 2026
Ablauf der Angebotsfrist26. Oktober 2026, 12:00 Uhr
Ablauf der Angebotsbindefrist26. Januar 2027
Voraussichtliche Absendung der Information über die Nichtberücksichtigung gemäß § 134 GWB7. Dezember 2026
Voraussichtliche Zuschlagserteilung18. Dezember 2026
Beginn der LeistungserbringungUnmittelbar nach Zuschlagserteilung

Tabelle 1: Meilensteine des Vergabeverfahrens

Die oben aufgeführten Termine können sich verschieben. Etwaige Terminverschiebungen wer- den den Bietern rechtzeitig mitgeteilt.

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Kommunikation:

Die Vergabeunterlagen und eventuelle Bieterinformationen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung auf der Plattform: www.evergabe.sachsen.de.

Bieterfragen und Angebote sind einzureichen über diese Plattform. Informationen werden durch die Vergabestelle ausschließlich über diese Plattform kommuniziert.

Sonstiges:

Soweit die Vergabeunterlagen keine geschlechtsneutralen Formulierungen in Bezug auf Perso- nen verwendet, sind diese grundsätzlich geschlechtsneutral gemeint.

Grundsätzliche Bestimmungen Die Vergabestelle verfährt nach den Vorschriften des GWB und der VgV in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung veröffentlichten aktuellen Fassung. Die Leistungen werden im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV vergeben. Näheres ergibt sich aus den nachfolgenden Bestimmun- gen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Angaben im Angebot haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise für die entsprechenden Angaben nachzufordern. Unzutreffende Angaben können zum Ausschluss des Bieters führen. (§ 124 Absatz 1 Nr. 8 GWB). Das Angebot, sämtliche beizubringende Erklärungen sowie weitergehende Korrespondenz sind in deutscher Sprache abzufassen. Einem Schriftstück, das in einer anderen Sprache abgefasst ist, ist eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigte Übersetzung beizufügen. Vertrags- und Arbeitssprache ist deutsch. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter sind nicht zugelassen. Angebote, die sol- che enthalten, werden grundsätzlich ausgeschlossen.

Informationen werden durch die Vergabestelle ausschließlich über die Vergabeplattform des Freistaates Sachsen www.evergabe.sachsen.de elektronisch übermittelt. Ebenso hat sämtliche Kommunikation zwischen Bieter/Bewerber und Vergabestelle über www.evergabe.sachsen.de zu erfolgen.

Angebotsfrist, Einreichungsmodalitäten Das Angebot muss bis zum 26. Oktober 2026, 12:00 Uhr, bei der Vergabestelle eingegangen, d.h. auf der Plattform eVergabe.sachsen.de hochgeladen sein (Ausschlussfrist). Dabei sind die vom Auftraggeber überlassenen Anlagen zu verwenden. Das vollständige Angebot (einschließlich aller Anlagen) ist in elektronischer Form (Textform) unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist der fristgerechte Eingang des elektronischen Angebo- tes auf der Plattform maßgebend.

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Eine Abgabe von Angeboten in schriftlicher Form, per Nachricht über die Bietersoftware (Bereich Nachrichten des AI Bietercockpits 8), per E-Mail oder per Fax entspricht nicht diesen Anforderungen und führt zum Ausschluss. Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen www.evergabe.sachsen.de wird Ihnen die Bietersoftware AI Bietercockpit 8, die zwingend zur elektronischen Abgabe von Angeboten zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Das Benutzerhandbuch für das AI Bietercockpit 8 ist unter https://www.bietercockpit.de/res/docs/AI- BC_Benutzerhandbuch.pdf;jsessionid=855A52A7B6FFDD6C94A5AC0C6E146D38 in der aktu- ell gültigen Fassung zur Ansicht eingestellt. Darüber hinaus ist das Handbuch auch jederzeit auf der Startseite des Bietercockpits aufrufbar - unten auf der Website unter „Benutzerhandbuch“. Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bieter erhalten Sie unter: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/index.jsp?function=Generic&Page=teilnahmebedi ngungen.jsp&thContext=conditions HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme an dieser Ausschreibung nur über die Vergabeplattform des Freistaates Sachsen www.evergabe.sachsen.de erfolgen kann – nicht über die Plattform unter www.evergabe.de, wo die Vergabe unter anderem gelistet ist.

Im Falle von technischen Schwierigkeiten bei der Nutzung der Plattform und/oder des Bieter- cockpits wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt: Service-Hotline der AI-AG unter 09001 – BIETER (09001-243 837) kostenpflichtig

oder an E-Mail-Adresse: servicedesk@sid.sachsen.de Betreff: [eGovEVergabe] Anfrage zur zentralen Komponente E-Vergabe

Verspätete Angebotsabgabe Angebote, die verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bieter weist nach, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat.

Aufhebung der Ausschreibung Ein etwaiger Verzicht auf die Auftragsvergabe gemäß § 63 VgV sowie die Gründe für diese Entscheidung werden den Bietern über die Vergabeplattform des Freistaates Sachsen www.evergabe.sachsen.de mitgeteilt.

Aufbau, Form und Inhalt des Angebots Für die Erstellung des Angebotes gelten ausschließlich diese Vergabeunterlagen inkl. Anlagen. Die Angaben im Angebot haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten und an den dafür vorgesehenen Stellen mit Datum und dem vollständigen Namen des Unternehmens versehen werden. Diese Angabe bestätigt die Eintragungen und ersetzt damit die bis 18.10.2018 übliche handschriftlich zu leistende Unterschrift und Firmen- stempel. Verweise, z.B. auf Broschüren, Literatur, Firmenberichte etc., können die an dieser Stelle ge- forderten Antworten und Erklärungen nicht ersetzen und werden nicht bewertet. Sofern auf Zer-

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tifizierungen Bezug genommen wird, sind die zugrundeliegenden Gutachten auf Anforderung bereitzustellen. Das Angebot muss sich inhaltlich ausdrücklich auf den jeweiligen Gliederungspunkt der Verga- beunterlagen beziehen. Verweise auf andere Stellen des Angebotes und auf Anlagen sollen soweit wie möglich vermieden werden. Werden von der Vergabestelle Vordrucke für das Angebot übersandt, sollen diese verwendet werden. Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Angebote, die solche enthalten, werden ausgeschlossen. Das Angebot muss folgende Dokumente enthalten und soll nachfolgender Gliederung zusam- mengestellt werden:

 Formloses Anschreiben mit Datum und vollständigem Namen des Ansprechpartners des Bieters,  Angabe, für welche Lose Angebote abgegeben werden

 vollständig ausgefüllte Anlage 1 (Preisblätter): o Bei Angebotsabgabe für Los 1 vollständig ausgefülltes Excel-Blatt 1.1 Kyocera o Bei Angebotsabgabe für Los 2 vollständig ausgefülltes Excel-Blatt 1.2 HP, Samsung, Canon o Bei Angebotsabgabe für Los 3 vollständig ausgefülltes Excel-Blatt 1.3 Lexmark, Brother, Epson, Primera und sonstiges DVM o Ggf. Excel-Blatt 1.4 Kopplungsnachlass

Hinweis: Die Preisblätter sollen als Excel-Datei eingereicht werden.

 Eigenerklärungen hinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014gemäß Kapitel 2 unter Nutzung der Anlage 5. Die Anlage ist auch für je- des Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie eignungsverleihende Unternehmen abzugeben.

 Eigenerklärungen / Nachweise hinsichtlich der Eignungsanforderungen (teilweise je Los) gemäß Kapitel 3

 folgende Anlagen sind bei Vorliegen der Voraussetzungen vollständig auszufüllen, wobei in den Anlagen jeweils einzutragen ist, für welches Los / welche Lose die Erklärung gilt: o Anlage 2 (nur bei Angebot in Form einer Bietergemeinschaft), o Anlage 3 (Verpflichtungserklärung im Sinne von § 47 Absatz 1 Satz 1 VgV: nur so- fern sich ein Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft auf die erforderliche wirt- schaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen beruft),

 Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags im Wege einer Unterauf- tragsvergabe entsprechend § 36 VgV an Dritte zu vergeben, sind durch Vorlage der voll- ständig ausgefüllten Anlage 4 (Erklärung zu Unteraufträgen gemäß § 36 VgV) folgende An- gaben im Angebot zu machen, wobei in der Anlage einzutragen ist, für welches Los / welche Lose die Erklärung gilt: o Welche Teile des Auftrags sollen als Unterauftrag an Dritte vergeben werden? Wir weisen darauf hin, dass wir gem. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV sowie § 36 Abs. 5 S. 1 VgV von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, vor Zuschlagserteilung

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noch Angaben und Unterlagen zu Unterauftragnehmern fordern werden (vgl. Kap. 1.19.2).

 Beantwortung der inhaltlichen Anforderungen an das Angebot gemäß Kapitel 4 und 5, Vor- lage der gemäß Kapitel 4 geforderten Nachweise und Vorlage der vollständig ausgefüllten Anlage 8 (Bestätigung der Mindestanforderungen / Ausschlusskriterien gemäß Kapitel 4 der Vergabeunterlagen), wobei in der Anlage 8 einzutragen ist, für welches Los / welche Lose die Erklärung gilt.

Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern. Ein An- spruch der Bieter hierauf besteht nicht (vgl. § 56 VgV). Angebote, die nicht die geforderten oder ggf. nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, werden nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV ausgeschlossen.

Wir weisen darauf hin, dass unmittelbar nach Zuschlagserteilung die durch den jeweiligen Bie- ter / Auftragnehmer vollständig ausgefüllte Anlage 7 (Vertraulichkeitsvereinbarung (vgl. Kap. 1.15)) beizubringen ist.

Bitte beachten Sie bei der Erstellung des Angebots:

 Sofern auf Zertifizierungen Bezug genommen wird, sind die zugrundeliegenden Gutachten auf Anforderung bereitzustellen.  Erklärungen und Erläuterungen sollen in möglichst knapper und aussagekräftiger Form er- stellt werden.

Unklarheiten zum Angebot Unklarheiten im Angebot gehen im Zweifel zu Lasten des Bieters.

Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die von ihr benannten Angaben zur Preisermitt- lung zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Unter- auftragnehmerleistungen.

Änderungen, Berichtigung und Rücknahme von Angeboten Die Rücknahme eines Angebotes und die eventuelle Neueinreichung (aufgrund von Berichti- gungen, Änderungen und Ergänzungen) können bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgenom- men werden.

Fragen zur Ausschreibung Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, welche die Preis- ermittlung beeinflussen könnten, so hat er unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ange- botsabgabe über die Vergabeplattform des Freistaates Sachsen www.evergabe.sachsen.de unter Bezugnahme auf das entsprechende Vergabeverfahren darauf hinzuweisen. Telefonische Anfragen und Anfragen per E-Mail werden nicht beantwortet.

Die Vergabe ergänzende oder berichtigende Angaben sowie Antworten auf Fragen der Bieter werden rechtzeitig, spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Bietern über die Vergabeplattform des Freistaates Sachsen www.evergabe.sachsen.de bekanntgegeben.

Eine kostenfreie Registrierung des Bieters auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen ist erforderlich, um die o.g. ergänzenden oder berichtigenden Angaben zu erhalten.

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Information über Nichtberücksichtigung eines Angebots Alle Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß § 134 GWB spä- testens 10 Kalendertage vor dem Vertragsabschluss über die Vergabeplattform des Freistaates Sachsen www.evergabe.sachsen.de über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenom- men werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses informiert.

Zuschlagserteilung und Bindefrist Der Zuschlag soll bis zum 18. Dezember 2026 erteilt werden, kann aber auch ggf. einige Tage früher oder später erfolgen. Die Gültigkeit des Angebotes (Zuschlags-/Bindefrist) hat sich unab- hängig davon bis zum 26. Januar 2027 zu erstrecken.

Vergabe in Losen Die zu vergebenen Leistungen sind in drei Lose aufgeteilt:

  • Los 1: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Kyocera Drucker

  • Los 2: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für HP, Samsung und Canon

Drucker

  • Los 3: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Lexmark, Brother, Epson,

Primera und sonstige Drucker

Der Inhalt der vorliegenden Vergabeunterlagen gilt für alle Lose gleichermaßen. Losspezifische Besonderheiten werden explizit kenntlich gemacht.

Es können Angebote für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.

In den beiden letztgenannten Fällen ist für jedes Los ein gesondertes Angebot abzugeben. Die Angebote müssen voneinander unabhängig sein; insbesondere dürfen sie nicht unter der gene- rellen Bedingung stehen, dass der Zuschlag auf alle Angebote gemeinsam erteilt wird. Zulässig und ausdrücklich erwünscht ist aber ein sog. Koppelungsnachlass, sofern ein Bieter mehrere Lose zusammen erhalten möchte. Hierzu kann der jeweilige prozentuelle Nachlass im Preisblatt (Anlage 1, Excel-Blatt 1.4 Nachlass) eingetragen werden.

Weitere Hauptangebote / Nebenangebote / Änderungsvorschläge Jeder Bieter darf nur ein Hauptangebot abgeben. Nebenangebote / Änderungsvorschläge sind nicht zulässig und werden gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 6 VgV von der Wertung ausgeschlossen.

Verwendung der Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden. Jede Weitergabe oder Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist ohne die ausdrückliche Ge- nehmigung der Vergabestelle nicht statthaft. Ausgenommen davon ist die Weitergabe an Un- ternehmen, die sich im Rahmen der Ausschreibung um ein Unterauftragsverhältnis bewerben.

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Vertraulichkeit, Datenschutz und Informationssicherheit Der Bewerber / Bieter ist verpflichtet, die ihm innerhalb dieses Vergabeverfahrens direkt, indi- rekt oder zufällig bekannt gewordenen Informationen, Tatsachen und Vorgänge, sowie die dar- aus erzielten Ergebnisse und Erkenntnisse den SID betreffend über dieses Vergabeverfahren hinaus weder für sich selbst zu nutzen, zu verwerten, zu verwenden, zu vervielfältigen oder zu- gänglich zu machen, noch an Dritte weiterzugeben.

Eine Ausnahme für Dritte gilt nur in dem Fall, wenn der Bewerber / Bieter beabsichtigt, den Drit- ten als Unterauftragnehmer in dieses Vergabeverfahren mit einzubeziehen. Für diesen (mögli- chen) Unterauftragnehmer gelten die gleichen Geheimhaltungspflichten wie für den Bewerber / Bieter. Der Bewerber / Bieter hat die Einhaltung der Pflicht zur Geheimhaltung durch den (mög- lichen) Unterauftragnehmer sicherzustellen, auch für den Fall, dass ein Vertragsverhältnis nicht begründet wird.

Der Bewerber / Bieter ist ferner dafür verantwortlich, dass alle von ihm eingesetzten Mitarbeiter, einschließlich seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, dieser Verpflichtung zur Geheimhal- tung nachkommen und hat dies auch sicherzustellen, wenn das Vertragsverhältnis zwischen ihm sowie den von ihm eingesetzten Mitarbeitern, einschließlich seiner Erfüllungs- und Verrich- tungsgehilfen, endet.

Als vertrauliche Informationen in diesem Sinne gelten insbesondere Informationen über interne Belange des SID sowie sämtliche in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form zugäng- lich gemachte technische und nicht technische Informationen und Materialien des SID, seiner Geschäftspartner und seiner Kunden, die personenbezogen oder nicht öffentlich zugänglich oder nicht allgemein bekannt oder als vertraulich gekennzeichnet sind. Unerheblich ist dabei, ob Dokumente oder andere Trägermedien vom SID, dem Auftragnehmer oder Dritten erstellt wur- den, sofern sie Informationen verkörpern, die sich auf den SID beziehen.

Die Pflicht zur Geheimhaltung endet mit dem öffentlichen Bekanntwerden der Informationen.

Die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung der EU sind nachweislich zu beachten.

Alle Vertragsunterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots sowie im Falle des Zuschlags mit der anschließenden Erfüllung des Vertrages überlassen werden, dürfen von ihm nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Drit- ten zugänglich gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn es sich bei dem Dritten um einen von dem Auftraggeber genehmigten Unterauftragnehmer handelt. Gleiches gilt für Unterlagen, die der Bieter aufgrund von besonderen Angaben des Auftraggebers im Rahmen der Auftragsabwicklung erhält.

Derjenige Bewerber / Bieter, der gegen die Geheimhaltungspflicht selbst oder durch Verletzung seiner Obliegenheiten verstößt, hat dem Auftraggeber alle Schäden, die hieraus erwachsen, zu erstatten.

Der Auftragnehmer versichert durch Vorlage der unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage 7), dass er die Bestimmungen zur Vertraulichkeit einhalten wird. Der Auftragnehmer hat die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage 7) un- mittelbar nach Zuschlagserteilung beizubringen.

Preisangaben Das Angebot muss die Preise ohne Umsatzsteuer, die Umsatzsteuer, die Bruttopreise und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Alle Preise sind durchgängig in Eu-

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ro und gemäß Preisblatt anzugeben. Skonti werden nicht bewertet. Bieter aus anderen EU- Mitgliedsstaaten haben die besonderen umsatzsteuerlichen Regelungen für den innergemein- schaftlichen Erwerb zu beachten. Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgeblich.

Vergütung für die Bearbeitung von Angeboten Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt.

Bietergemeinschaften Angebote können grundsätzlich von einzelnen Anbietern oder von Bietergemeinschaften abge- geben werden (vgl. § 53 Abs. 9 VgV).

Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder angeben und ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benennen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Bitte verwenden Sie die An- lage 2 (Erklärung zur Bietergemeinschaft). Die Anlage ist von jedem Mitglied vollständig auszu- füllen (inkl. Zeichnung durch Angabe von Ort, Datum und des vollständigen Namens des an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens).

Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat Eigenerklärungen hinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (vgl. Kapitel 2) und hinsichtlich der Eignungsanforderungen bzw. das Standardformular der EEE gesondert einzureichen.

Unzulässig ist, ein Angebot als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als Einzelbie- ter zu stellen. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemein- schaften beteiligt.

Berufung auf die Eignung anderer Unternehmen (Eignungsleihe) / sonstige Unterauftragnehmer

1.19.1 Eignungsleihe Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe im Sinne von § 47 VgV), unge- achtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat hierzu im Angebot entsprechende Angaben zu machen.

Der Bieter hat in seinem Angebot die entsprechenden Unternehmen, deren Eignung er sich bedient, zu benennen (ggf. in der EEE, Teil II, Abschnitt C).

Jedes Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter oder das Mitglied einer Bietergemein- schaft bezieht, muss zum Nachweis, dass die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) zur Verfügung gestellt werden, die Anlage 3 (Erklärung bei Berufung auf die Eignung anderer Unternehmen) vollständig ausfüllen.

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1.19.2 Sonstige Unterauftragnehmer Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft, Teile des Auftrags im Wege einer Unterauf- tragsvergabe entsprechend § 36 VgV an Dritte zu vergeben, sind je Los entsprechende Anga- ben im Angebot zu machen:

 Welche Teile des Auftrags sollen als Unterauftrag an Dritte vergeben werden? Hierfür ist das Formblatt „Erklärung zu Unteraufträgen gemäß § 36 VgV " (Anlage 4) zu ver- wenden. Vor Zuschlagserteilung wird die Vergabestelle von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen und eine Unterauftragsvergabe vorsehen, Folgendes verlangen:

 Benennung der Unterauftragnehmer,  Nachweis, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel dieser Un- terauftragnehmer zur Verfügung stehen,  Eigenerklärungen dieser Unterauftragnehmer zum Nichtvorliegen von Ausschlussgrün- den gem. Kap. 2 der Vergabeunterlagen.

Gemäß § 36 Abs. 5 VgV muss ein Bewerber / Bieter einen Unterauftragnehmer ersetzen, wenn bei diesem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe vorliegen. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber ebenfalls verlangen, dass der Unterauftragnehmer ersetzt wird. Fallen ein oder mehrere Unterauftragnehmer nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines anderen Unterauftragnehmers ist unter der Voraussetzung zulässig, dass der Auftraggeber den neu benannten Unterauftragnehmer als geeignet anerkennt. Auch bei der Einschaltung von neuen Unterauftragnehmern haftet der Auf- tragnehmer als Generalunternehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags.

Kenntlichmachung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) haben die Verfahrensbeteiligten bei Verfahren vor der Vergabekammer u. U. Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen (§ 165 Abs. 1 GWB). Die Vergabe- kammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis- sen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Nach § 165 Abs. 3 GWB hat jeder Beteiligte mit der Über- sendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Betriebs- oder Geschäftsge- heimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausge- hen. Unter Bezug auf die gesetzliche Regelung des GWB haben die Bieter daher die Möglich- keit, in ihren Angebotsunterlagen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse als solche deutlich zu kennzeichnen. Fehlt eine solche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung zur Einsichtnahme i. S. des § 165 Abs. 3 GWB auszugehen.

Schutzrechte Die Unternehmen haben anzugeben, ob für den Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen, beantragt oder erwogen werden (§ 53 Abs. 8 VgV). Macht der Bieter keine Angaben zu Schutzrechten, geht die Vergabestelle davon aus, dass keine Schutzrechte bestehen, bean- tragt sind oder erwogen werden.

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Verarbeitung personenbezogener Daten Die vom Bieter erbetenen personenbezogenen Angaben werden gemäß Art. 5 EU- Datenschutzgrundverordnung im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes und zur ordnungs- gemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens. Die Dauer der Speicherung richtet sich nach den Vorgaben über die Führung von Akten (VwV Aktenführung). Vgl. auch beiliegendes In- foblatt (Anlage 11).

Nutzung der Angebotsunterlagen Sämtliche Angebotsunterlagen werden Eigentum der ausschreibenden Stelle. Sie werden nur zur Auswertung der Angebote und Entscheidung über den Zuschlag verwendet, sofern nicht für ein Nachprüfungsverfahren die Weitergabe an die Vergabekammer erforderlich ist. Zur Wahrung ihrer Interessen können die Bieter ihr Angebot mit dem Vermerk „vertraulich“ ver- sehen.

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzu- lässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung und Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

Preisprüfung Auf den Vertragspreis findet die PreisV 30/53 (Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 [BAnz. 1953 Nr. 244], die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. November 2021 [BGBl. I S. 4968] geändert worden ist) Anwendung. Die Vergabestelle behält sich vor, eine Preisprüfung durchführen zu lassen. Diese erfolgt durch die zuständigen Preisprüfungsstellen.

Abfrage Wettbewerbsregister Gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG fordert der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an.

Bekanntmachung über vergebene Aufträge Mit der Abgabe seines Angebots erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot unter den Voraussetzungen des § 39 VgV sein Name und die Merkmale und Vorteile seines Angebots gegebenenfalls bekannt gegeben werden. Sofern Gründe geltend gemacht werden, die gegen eine Bekanntmachung sprechen, entscheidet die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen.

Zuständige Vergabekammer Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren ist die

  1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2 04107 Leipzig

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Telefon: (0341) 977 - 3800 Telefax: (0341) 977 - 1049 E-Mail-Adresse: vergabekammer@lds.sachsen.de Internet-Adresse (URL): www.lds.sachsen.de

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabe- vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegen- über dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).

Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

  1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei- chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

  2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewer- bung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

  3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen- über dem Auftraggeber gerügt werden,

  4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,

  5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags ein- schließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftrags- vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. Nach Ablauf der Fristen in den Sätzen 1 und 2 ist ein Antrag nach § 160, mit welchem die Feststellung der Unwirksamkeit nach Absatz 1 begehrt wird, unstatthaft.

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2 Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschluss-

gründen

Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung um- fasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), § 124 Abs. 2 GWB i.V,m. § 22 Abs.2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 14 Abs. 1 Bundes- tariftreuegesetz genannten Ausschlussgründe.

Für die Erklärung soll das Formblatt Anlage 5 (Erklärung Ausschlussgründe) verwendet wer- den. Alternativ können die Unternehmen das Standardformular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) über das elektronisch ausfüllbare, exportierte und gespeicherte Online- Standardformular einreichen (siehe auch Kapitel 3).

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 5 SchwarzArbG sowie § 98c Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 21 Abs. 4 AEntG verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) über das (Nicht-)Vorliegen der jeweiligen Ausschlussgründe anzufordern.

Öffentliche Auftraggeber sind bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtet, die in der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Russland- Sanktionsverordnung) normierten Sanktionen sowie die in der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 normierten Sanktionen umzusetzen. Nach Art. 5k der Russland-Sanktionsverordnung besteht insbesondere ein Zuschlagsverbot. Das Zuschlagsverbot besagt, dass Personen oder Unter- nehmen, die der Russland-Sanktionsverordnung unterliegen, keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten dürfen. Zusätzlich dürfen gemäß Art. 2 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 keine öffent- lichen Auf-träge an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die Gegenstand von EU- Sanktionen sind oder sich im Eigentum oder unter der Kontrolle von in Anhang I der Verord- nung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen befinden. Von allen Bietern bzw. sämtlichen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft ist deshalb die zur Verfügung gestellte Anlage 5 (Erklä- rung Ausschlussgründe) abzugeben. Angebote von Unternehmen, die diese Erklärung nicht abgeben, sind vom Verfahren auszuschließen. Der Auftraggeber hat hier keinen Ermessens- spielraum.

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3 Eignungsprüfung

Zur Eignungsprüfung wird um Abgabe der im Folgenden aufgeführten Angaben und Erklärun- gen gebeten. Im Falle von Widersprüchen haben die Angaben in der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU Vorrang. Zur Nachweisführung sollen die Anlagen 6a, 6b und 6c verwendet werden. Alternativ kann der Bieter (auch im Falle der Eignungsleihe) das Standardformular der Einheitli- chen Europäischen Eigenerklärung (EEE) - abrufbar unter https://uea.publicprocurement.be/ - über das elektronisch ausfüllbare, exportierte und gespeicherte Online-Standardformular einrei- chen. Die geforderten Eigenerklärungen zur Eignung reichen ggf. über den Standardkatalog der EEE hinaus. Für in der EEE nicht eintragbare Angaben ist ein gesondertes Dokument zu erstel- len und dem Angebot beizufügen. Für verbundene Unternehmen (Konzerne) wird darauf hingewiesen, dass die Angaben konkret für dasjenige, rechtlich selbstständige Unternehmen (juristische Person) beizubringen sind, das als Bieter, als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Eignungsverleiher auftritt.

Befähigung zur Berufsausübung (§ 44 VgV)

Nr.KriteriumTyp1Mindestanforderun-
gen
1Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Be- rufsausübung hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärun- gen zu machen bzw. abzugeben:  Eigenerklärung über die Eintragung in einem Be- rufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unter- nehmen niedergelassen ist.AErklärung muss vor- liegen.

Zur Nachweisführung soll die Anlage 6a (Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsaus- übung) verwendet werden.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV)

Nr.KriteriumTypMindestanforderun-
gen
2Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:

1 Typ des Kriteriums: A = Ausschlusskriterium, B = Bewertungskriterium

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2aErklärung über den Gesamtumsatz des Unterneh- mens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025).ADer durchschnittliche Gesamtumsatz der drei Geschäftsjahre 2023, 2024 und 2025 muss mindestens 1.400.000 EUR betra- gen. Bei Bietergemein- schaft genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den gefor- derten Mindestumsatz erreichen. Entspre- chendes gilt bei der Einschaltung von an- deren Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemein- schaft beruft.
2bErklärung über den spezifischen Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten drei Geschäfts- jahre (2023, 2024 und 2025).ADer durchschnittliche Umsatz der drei Ge- schäftsjahre 2023, 2024 und 2025 in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss min- destens 1.400.000 EUR betragen. Bei Bietergemein- schaft genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den gefor- derten Mindestumsatz erreichen. Entspre- chendes gilt bei der Einschaltung von an- deren Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemein- schaft beruft.
2cFormlose Eigenerklärung, dass bei Vertragsabschluss für die Zeit der Leistungserbringung eine ausreichen- de Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von mindestens 500.000,00 EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden vorliegt. Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind.AErklärung muss vor- liegen.

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Zur Nachweisführung soll die Anlage 6b (Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfä- higkeit) verwendet werden.

Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV)

Nr.KriteriumTypMindestan-
forderun-
gen
3Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzuge- ben und folgende Unterlagen vorzulegen:
3aDarstellung von mindestens drei erbrachten, geeigneten Refe- renzen Ihres Unternehmens aus den letzten fünf Jahren (Pro- jektende darf bezogen auf den Tag der Auftragsbekanntma- chung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen) mit vergleichba- ren Lieferleistungen (Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial). Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzprojekte kurz mit folgenden Inhalten: - Bezeichnung des Auftragsgegenstandes - Erbrachte Leistungen - Liefer- / Erbringungszeitpunkt - Auftraggeber - Auftragswert Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sowie bei der Einbindung eines Eignungsverleihers muss ersichtlich sein, durch welches der beteiligten Unternehmen das Referenzprojekt erbracht wur- de.ADrei geeig- nete Refe- renzen mit vergleichba- ren Liefer- leistungen aus den letzten fünf Jahren müssen eingereicht werden.
3bErklärung je Los, dass der Bieter für die angebotenen Produkte als autorisierter / zertifizierter Partner des Originalherstellers zugelassen ist oder eine gleichwertige Einstufung vorliegt. Vor Zuschlagserteilung wird die Vergabestelle von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die Vorlage des Nachweises der aktuell gültigen Einstufung als autorisierter / zertifizierter Partner des Originalherstellers oder der gleichwerti- gen Einstufung fordern.ANachweis muss vor- liegen.

Zur Nachweisführung soll die Anlage 6c (Erklärung technische und berufliche Leistungsfähig- keit) verwendet werden.

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Eignungsleihe Im Falle der Eignungsleihe müssen für die Prüfung der Eignung des Bieters / der Bietergemein- schaft für den Eignungsverleiher mit dem Angebot zwingend die Unterlagen entsprechend Kap. 2 und Kap. 3.1 eingereicht werden. Im Weiteren sind die Unterlagen / Angaben entspre- chend Kap. 3.2 bis 3.3 nur insoweit für den Eignungsverleiher einzureichen, als dass sich der Bieter / die Bietergemeinschaft tatsächlich auf die konkrete Eignung des Eignungsverleihers beruft.

Hinweise:

 Hinsichtlich des Nachweises einer aktuell gültigen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversiche- rung ist eine Eignungsleihe unzulässig.

 Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erfor- derliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung (vgl. Kap. 3.2 und 3.3) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

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4 Leistungsbeschreibung

Zielsetzung der Ausschreibung Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial (unter anderem Toner, Tintenpatronen, Trommeleinheiten, Transfereinheiten, Tonerabfallbehälter) mit optionalem Abruf der Leistungen.

Die Möglichkeit des Abrufs aus den künftigen Rahmenvereinbarungen ist ein Angebot des SID an seine Kunden (die abrufberechtigten Stellen). Die Entscheidung, davon Gebrauch zu ma- chen, trifft der Kunde.

Durch die Bündelung der Einzelbedarfe zu großen Nachfragestückzahlen sollen Synergie- und Einspareffekte im Beschaffungsprozess erzielt werden.

Leistungsbestandteile der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen:

 Kauf von Druckerverbrauchsmaterial,  Lieferung an den von der abrufenden Stelle benannten Standort,  kostenlose Rücknahme / Abholung des aus den vertraglichen Leistungen entstan- denen Leergutes inkl. Verpackungsmaterial aus einem von der abrufenden Stelle bestimmten Raum,  Nachweis über umweltgerechte Entsorgung (auf Anforderung) und  Gewährleistung.

Die Vergabe erfolgt losweise wie folgt:

  • Los 1: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Kyocera Drucker
  • Los 2: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für HP, Samsung und Canon Drucker
  • Los 3: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Lexmark, Brother, Epson, Primera und sonstige Drucker

Es können Angebote für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Der Auftraggeber be- hält sich die Vergabe von mehreren Losen sowie aller Lose an einen Bieter vor.

Die Aufteilung der Sortimente auf die einzelnen Lose ist aus Anlage 1 (Preisblätter 1.1 - 1.3) ersichtlich.

Grundsätzliche Leistungsanforderungen Das Angebot muss die Lieferung der in der Anlage 1 (Preisblätter 1.1 - 1.3) aufgeführten Sor- timente einschließlich der Rücknahme des Leergutes und des Verpackungsmaterials sowie die umweltgerechte Entsorgung des Leergutes umfassen.

Der Auftraggeber erwartet und fordert Original-Druckerverbrauchsmaterial und gleichwertiges hochwertiges kompatibles oder Rebuilt-Druckerverbrauchsmaterial. Refill- Druckerverbrauchsmaterial ist nicht zugelassen.

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Begriffserläuterungen:

  • Original-Druckerverbrauchsmaterial: vom Hersteller des Druckers produzierte Neufabrikate (OEM)
  • Rebuilt-/ Remanufactured Druckerverbrauchsmaterial: gebrauchtes Original- Druckerverbrauchsmaterial, welches wiederaufbereitet (inkl. Ersetzen sämtlicher Ver- schleißteile) und mit neuem Toner / neuer Tinte wieder befüllt wurde
  • Kompatibles Druckerverbrauchsmaterial: durch Dritte produzierte Neufabrikate
  • Refill-Druckerverbrauchsmaterial: gebrauchtes Original-Druckerverbrauchsmaterial, wel- ches zurückgegeben, gesäubert und mit neuem Toner / neuer Tinte wieder befüllt wurde

Jedes Los beinhaltet sowohl das Original-Druckerverbrauchsmaterial als auch entsprechende kompatible oder Rebuilt-Produkte. Die Abrufberechtigten entscheiden selbstständig, ob sie Ori- ginal- oder kompatible bzw. Rebuilt-Produkte abrufen. Der Auftraggeber geht aufgrund seiner Bedarfsermittlung davon aus, dass das Druckerverbrauchsmaterial zu 93 Prozent als Original- Produkte und zu 7 Prozent als kompatible / Rebuilt-Produkte abgerufen wird.

Das Angebot muss die Liste des Druckerverbrauchsmaterials für das jeweilige Los in der Kategorie “Original” vollständig abdecken. Kompatible oder Rebuilt-Produkte sollen angebo- ten werden.

Bei den Produkten, bei denen aus technischen Gründen keine kompatible / Rebuilt-Ausführung lieferbar ist, ist dies in der Spalte L der Anlage 1 (Preisblätter 1.1 - 1.3) anzugeben und die Spalten M bis P und R sind nicht auszufüllen. In Spalte S wird dann automatisch durch eine Wenn-Funktion der Preis des Original-Druckerverbrauchsmaterial für die Berechnung des fikti- ven Gesamtpreises der Kategorie „Kompatibel / Rebuilt“ berücksichtigt.

Wird kompatibles / Rebuilt-Druckerverbrauchsmaterial angeboten, muss der Bieter die Gleichwertigkeit der angebotenen Produkte in Bezug auf die Qualität (Produkteigenschaften, Funktionalität) des Originalprodukts zweifelsfrei mit seinem Angebot nachweisen. Der Nachweis gilt als geführt, wenn eine Garantieerklärung des Herstellers des kompatiblen / Rebuilt-Druckerverbrauchsmaterials vorgelegt wird, wonach dieser für Schäden an mit seinem Druckerverbrauchsmaterial genutzten Geräten haftet, es sei denn er kann nachweisen, dass diese nicht auf sein Druckerverbrauchsmaterial zurückzuführen sind.

Der Bieter muss dem Auftraggeber versichern, dass die Qualität des Druckerverbrauchsmateri- als über die gesamte Vertragslaufzeit gleich bleibt.

Der Bieter hat in seinem Angebot zu bestätigen, dass das gesamte angebotene Druckerver- brauchsmaterial abhängig von der jeweiligen Produktart die jeweils einschlägige der folgenden Normen (oder gleichwertig) erfüllt:

o ISO/IEC 19752 für Mono-Laser o ISO/IEC 19798 für Farblaser o ISO/IEC 24711 und 24712 für Tintenstrahldrucker o DIN 33870-1/-2 für Toner-Module

A 4.2: Bitte bestätigen Sie in der Anlage 8 die Einhaltung der in Kapitel 4.2 genannten Mindestanforderungen. Bitte legen Sie die in Kapitel 4.2 geforderten Nachweise mit Ihrem Angebot vor. (Ausschlusskriterien)

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Voraussichtliche Abnahmemengen, Abruf-Obergrenze Die voraussichtliche Abnahmemenge, welche aufgrund der von den abrufberechtigten Stellen geplanten Bedarfe geschätzt und mit den Beschaffungen der letzten Jahre in Relation gesetzt wurde, ergibt sich aus der Anlage 1 (Preisblätter 1.1 – 1.3).

Bei diesen Angaben handelt es sich nicht um verbindliche Abnahmemengen, sondern um einen Richtwert für die Bieter. Abweichungen im Auftragsvolumen sind jederzeit möglich und zulässig. Eine Abnahmeverpflichtung oder eine Mindestabnahmemenge besteht nicht.

Im Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH wird für alle Lose zusammen eine finale Abruf- Obergrenze von 6.664.000 EUR brutto festgelegt.

Abrufweg

Abrufe aus den vergabegegenständlichen Rahmenvereinbarungen werden ausschließlich über das IT-Warenhaus des Auftraggebers abgewickelt. Bestellsysteme des Auftragnehmers sind hierfür nicht zulässig.

Der Abruf des Druckerverbrauchsmaterials (Einzelbeauftragung) erfolgt durch die abrufenden Stellen über das IT-Warenhaus.

Der Auftragnehmer nimmt die Aufträge durch Einzelbestellungen der abrufberechtigten Stellen gemäß den im Lieferantenhandbuch des IT-Warenhauses beschriebenen Übertragungswegen entgegen. (vgl. Anlage 10 – Lieferantenhandbuch IT-Warenhaus)

Das IT-Warenhaus des Auftraggebers stellt den abrufberechtigten Behörden im Freistaat Sach- sen Produkte und Dienstleistungen aus behördenübergreifenden Rahmenvereinbarungen zent- ral zur Verfügung. Die Behörden können die in den jeweils geltenden Leistungsbeschreibungen enthaltenen Produkte und Dienstleistungen über das IT-Warenhaus schnell und einfach zu ei- nem gewünschten Zeitpunkt und in der erforderlichen Menge abrufen sowie an den Bestim- mungsort liefern lassen.

Um die Rahmenvereinbarungen effizient nutzen zu können, stellt das IT-Warenhaus dem Auf- tragnehmer nach Abruf von Produkten und Dienstleistungen die zugehörigen Bestelldaten auf elektronischem Wege bereit.

Voraussetzung für die Durchführung von Abrufen durch die abrufberechtigten Stellen über das IT-Warenhaus ist die Bereitstellung von elektronischen Produktdaten für die in den vergabege- genständlichen Rahmenvereinbarungen enthaltenen Produkte und Dienstleistungen durch den Auftragnehmer. Das IT-Warenhaus bietet dem Auftragnehmer hierfür (abhängig vom Produkt- typ) verschiedene Möglichkeiten:

  • Bereitstellung von Produktdaten im CSV-Format
  • Bereitstellung von Produktdaten im Format BMECat 2005

Unabhängig von dem Format der Produktdaten muss der Auftragnehmer die elektronischen Produktdaten pro Los innerhalb von maximal fünf Arbeitstagen2 nach Zuschlagserteilung (bzw. nach Genehmigung eines Change Requests während der Rahmenvertragslaufzeit) bereitstel- len.

2 Arbeitstage im Sinne dieses Vertrages sind die Kalendertage Montag bis Freitag, soweit es sich nicht um einen gesetzlichen Feiertag im Freistaat Sachsen handelt.

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Die bereitgestellten Produktdaten müssen mindestens die Angabe Original / Rebuilt / Kompati- bel sowie die Bezeichnung des Druckerverbrauchsmaterials laut Spalte B der Anlage 1 (Preis- blätter 1.1 - 1.3) als Namen enthalten. Die Artikelnummern laut Spalte F bzw. N der Anlage 1 (Preisblätter 1.1 - 1.3) müssen den in den Produktdaten hinterlegten Artikelnummern des Pro- dukts (sku) entsprechen. Die Anforderungen des Lieferantenhandbuchs des IT-Warenhauses (Anlage 10) bleiben unberührt.

Die vom Auftragnehmer zu liefernden Datenformate und Übertragungswege für die elektroni- schen Produktdaten sind im Lieferantenhandbuch des IT-Warenhauses (Anlage 10) beschrie- ben und sind vom Auftragnehmer entsprechend einzuhalten.

Folgendes muss beim elektronischen Bestellprozess durch den Auftragnehmer unterstützt wer- den:

  • Bestellaufträge müssen gemäß der im Lieferantenhandbuch des IT-Warenhauses be- schriebenen Übertragungswege durch den Auftragnehmer entgegengenommen und be- arbeitet werden.
  • Elektronische Auftragsbestätigungen per E-Mail sind an den Besteller zu senden.
  • Kann der Bestellauftrag nicht bedient werden, so ist dieser zu stornieren. Die Stornie- rung muss per E-Mail an den Besteller und zur Information an die Vergabestelle gesen- det werden.
  • Bei Bestellungen ist durch den Auftragnehmer zu beachten, dass Produkte ggf. an ver- schiedene Lieferadressen versendet werden müssen.

Für den elektronischen Prozess muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber die für den jeweili- gen Übertragungsweg notwendigen Informationen (Format, Übertragungsart und E-Mail- Adresse) für das Versenden der Bestellaufträge mitteilen (vgl. Anlage 10, Kap. 4 Lieferanten- handbuch IT-Warenhaus).

A 4.4 Bitte benennen Sie den gewünschten Übertragungsweg (Format und Übertra- gungsart) sowie die E-Mail-Adresse für das Versenden der Bestellaufträge sowie die da- für notwendigen Informationen und bestätigen Sie in der Anlage 8 die Einhaltung der in Kapitel 4.4 genannten Mindestanforderungen (Ausschlusskriterium).

Lieferung der Produkte, Abholung und Entsorgung Leergut und Verpackung Die bestellten Produkte sind an die einzelnen abrufberechtigten Stellen frei Haus binnen maxi- mal fünf Arbeitstagen zu liefern.

Liefergebiet ist der gesamte Freistaat Sachsen.

Die Kosten für Lieferung sowie Abholung und Entsorgung des Leergutes und der Verpackung trägt der Auftragnehmer.

Die Gefahr geht über mit der Annahme durch den Empfänger.

Die Lieferungen müssen handelsüblich verpackt sein.

Ein entsprechendes Hersteller-Logo muss bei den Originalprodukten auf dem Druckerver- brauchsmaterial erkennbar sein. Bei den kompatiblen / Rebuilt-Produkten soll ein entsprechen- des Hersteller-Logo auf dem Verpackungsmaterial vorhanden sein.

Die vereinbarten Ausführungsfristen sind verbindlich. Liefer- und Leistungsverzögerungen sind der abrufenden Stelle und dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Im Falle eines groben

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Verzuges sind die abrufende Stelle und der Auftraggeber ohne Nachfristsetzung berechtigt, nach seiner Wahl Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder bei wiederholten Verletzungen vom Vertrag zurückzutreten.

Der Auftragnehmer hat seine Lieferfähigkeit sicherzustellen. Dies gilt mindestens im Umfang der in diesen Vergabeunterlagen genannten Schätzmengen.

Die Entsorgung des Leergutes und des Verpackungsmaterials übernimmt der Auftragnehmer. Die Abholung von Leergut und Verpackungsmaterial bei den einzelnen abrufberechtigten Stel- len hat innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Aufforderung durch die jeweilige abrufberechtigte Stelle zu erfolgen.

In Absprache mit den abrufberechtigten Stellen ist die Rückführung von Leergut über den Pa- ketdienst oder Direktabholung durch den Auftragnehmer zu vereinbaren. Dazu können ggf. auch Sammelbehälter aufgestellt werden. Der Auftragnehmer schildert im Angebot das Service- Konzept.

A 4.5 Bitte schildern Sie in Ihrem Angebot Ihr Service-Konzept für die Lieferung der Pro- dukte und die Abholung des Leergutes und der Verpackung und bestätigen Sie in der Anlage 8 die Einhaltung dieser Mindestanforderungen (Ausschlusskriterium).

Gewährleistung, Vor-Ort-Service Der Auftragnehmer übernimmt für einzelnes gekauftes Druckerverbrauchsmaterial eine Ge- währleistung, welche die kostenlose Behebung von Mängeln innerhalb dieses Zeitraumes bein- haltet. Die Gewährleistung beträgt zwei Jahre ab Lieferung. Für Reklamationen ist in der Anlage 8 ein Ansprechpartner mit Name, E-Mail-Adresse und Te- lefonnummer (Hotline) zu benennen. Dieser Ansprechpartner muss an Arbeitstagen in der übli- chen Arbeitszeit zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr zur Verfügung stehen. Der Auftragnehmer hat

 einen kostenfreien Vor-Ort-Service bei durch das Produkt verursachten Schäden an der Drucktechnik und

 einen kostenfreien Vor-Ort-Termin bei wiederholten Mängeln, die direkt an der Drucktechnik begutachtet werden müssen zu garantieren. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass er (oder ein von ihm beauftragter Servicepartner vor Ort) im Fall einer Mängelanzeige spätestens nach 8 Stunden - maßgeblich hier ist die übliche Ar- beitszeit zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr - sich bei der Stelle, die den Mangel angezeigt hat, meldet und einen Servicetermin vereinbart, an dem der Mangel innerhalb der nächsten zwei Arbeitstage ab Mängelanzeige vor Ort bei der Mängel anzeigenden Stelle durch Reparatur oder Austausch des Druckerverbrauchsmaterials beseitigt wird.

Eventuell darüber hinausgehende, für den Auftraggeber günstigere Garantieregelungen des Herstellers bleiben unberührt. Angaben zum Ansprechpartner für die Servicebetreuung mit Namen, Telefonnummer und E- Mail-Adresse sind in der Anlage 8 anzugeben. A 4.6 Bitte schildern Sie in Ihrem Angebot Ihre Umsetzung bei Reklamationen, geben Sie in der Anlage 8 die Ansprechpartner für Reklamationen und Servicebetreuung mit Na-

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men, E-Mail-Adresse und Telefonnummer / Hotline an und bestätigen Sie die Einhaltung dieser Mindestanforderungen (Ausschlusskriterium).

Rechnungsstellung Nach Durchführung der Lieferung stellt der Auftragnehmer für das gelieferte Druckerver- brauchsmaterial unverzüglich eine Rechnung. Die Rechnungsempfänger sind die abrufenden Behörden bzw. Einrichtungen. Rechnungen sind nicht an den Auftraggeber der Rahmenverein- barung zu übermitteln.

Die Rechnungsaufstellung hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:

 Angabe der Bestellnummer des IT-Warenhauses

 Angabe des Aktenzeichens sofern bei Beauftragung mitgeteilt

 Datum der Anlieferung,

 Nummer und Datum des Lieferscheins,

 Angabe der Lieferadresse bzw. des Ansprechpartners und

 Beschreibung des Liefergegenstandes.

A 4.7 Bitte bestätigen Sie in der Anlage 8 die Einhaltung dieser Mindestanforderungen (Ausschlusskriterium).

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5 Vertragliche Regelungen

Vertragstyp Je Los ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer gemäß § 21 VgV geplant mit optionalem Abruf der Leistungen. Die Rahmenvereinbarungen werden auf der Basis eines EVB-IT Kaufvertrages3 entsprechend des als Anlage 9 beigefügten Musters abgeschlos- sen.

Bestandteil des EVB-IT Kaufvertrags sind auch die ergänzenden Vertragsbedingungen – EVB- IT Kauf-AGB.

Bitte bestätigen Sie hierzu in der Anlage 8 unter Bezugnahme auf das betreffende Los / die betreffenden Lose ausdrücklich Ihre Bereitschaft (Ausschlusskriterium).

Vertragslaufzeit Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt für alle Lose jeweils drei Jahre mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr. Nach Ablauf dieser Frist können keine Einzel- aufträge mehr auf deren Grundlage geschlossen werden.

Die Vertragslaufzeit beginnt jeweils unmittelbar nach Zuschlagserteilung.

Vertragsverlängerung Der Auftraggeber hat für jede Rahmenvereinbarung die Option, den Vertrag (Rahmenvereinba- rung) einmalig um maximal ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern. Die Option kann für jede Rahmenvereinbarung separat ausgeübt werden. Dies gilt auch, wenn mit einem Auftragnehmer mehrere Rahmenver- einbarungen (für mehrere Lose) abgeschlossen werden. Die Auftragnehmer haben keinen An- spruch auf Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den jeweiligen Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende in Textform über die Inanspruchnahme der Option.

Vertragsbestandteile Für den Abschluss der Rahmenvereinbarung gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:

 die Rahmenvereinbarung (EVB-IT Kaufvertrag) einschließlich ergänzender Vertragsbe- dingungen,  Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen,  das Angebot des Bieters mit den Regelungen, die sich auf das jeweilige Los beziehen,  die VOL/B.

Die Vertragsdokumente (Rahmenvereinbarung inkl. Preisliste) werden nach Zuschlagserteilung übersandt.

3 abrufbar unter https://www.digitale-verwaltung.de/Webs/DV/DE/aktuelles-service/it-einkauf/evb-it-und- bvb/aktuelle_evb-it-node.html

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Abrufberechtigte Abrufberechtigt sind alle Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen, der Sächsische Landtag einschließlich der einzelnen Fraktionen, der Sächsischen Rechnungshof, die Unfall- kasse Sachsen, die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen, die Universitäten, Hochschulen und Bildungseinrichtungen, die sächsischen Gerichte sowie die Justizvollzugsanstalten. Kommunen und deren Einrichtungen sind keine Behörden des Freistaates Sachsen.

Die Behörden und Einrichtungen des Freistaates Sachsen ergeben sich insbesondere aus der Übersicht, die unter https://www.moderneverwaltung.sachsen.de/organisation-der- saechsischen-staatsverwaltung-3990.html?_cp=%7B%7D eingestellt ist in Verbindung mit dem Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetz. Die Übersicht stellt jedoch keine abschließende Aufzählung der abrufberechtigten Stellen dar.

Die abrufberechtigten Stellen werden Vertragspartner der jeweils abzuschließenden Kaufver- träge und sind für die Bestellung, Auftragsabwicklung sowie die Abwicklung von Gewährleis- tungs- und Garantieansprüchen selbst zuständig.

Außerordentliches Kündigungsrecht bei Nichteinhaltung der Lieferfrist / Gewährleistung / Leistungsumfang Gerät der Auftragnehmer aus Gründen, die von ihm zu vertreten sind, mit der vertraglich ver- einbarten Lieferfrist oder Gewährleistung in mehr als zehn (10) Fällen in Verzug, kann der Auf- traggeber die Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen. Die Kosten für den Übergang der Leistungen trägt der Auftragnehmer. Bis zum Vertragsende hat der Auftragnehmer sicher zu stellen, dass die Leistungen vertrags- mäßig erbracht werden.

Die Geltendmachung der gesetzlichen Rechte durch die abrufberechtigte Behörde bzw. Ein- richtung in Bezug auf die einzelnen Abrufe bleibt davon unberührt.

Change-Management / Änderungen während der Vertragslaufzeit § 132 GWB Änderungen an den Rahmenvereinbarungen sind einem geordneten Change-Verfahren zu un- terwerfen.

Dabei sind folgende grundsätzliche Regelungen anzuwenden:

5.7.1 Verfahren der Änderung von Rahmenvereinbarungen

  1. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer können nach Vertragsschluss unter Beachtung des § 132 GWB Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfanges, die sich z. B. durch eine Konkretisierung der Leistungsbeschreibung, die technische Entwicklung im Bereich des Aus- schreibungsgegenstandes oder durch die Preisentwicklung im Bereich des Auftragsgegenstan- des ergeben, fordern. Darüber hinaus kann der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfanges, die sich z. B. durch die Entwicklung seiner Organi- sation oder seiner informationstechnischen Strategie ergeben, fordern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber auf entsprechenden Änderungsbedarf nach bestem Wissen hin- zuweisen.

  2. Leistungsänderungen sind in Textform zu beantragen und stehen unter dem Vorbehalt der Leistungsfähigkeit des anderen Vertragspartners sowie der Zumutbarkeit und der Durchführ- barkeit.

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  1. Für Änderungsverlangen des Auftraggebers gilt folgende Verfahrensweise:

(1) Der Auftragnehmer hat das Änderungsverlangen zu prüfen und innerhalb von 10 Arbeitsta- gen mitzuteilen, ob es für ihn zumutbar und durchführbar ist. Ist dies zumutbar und durchführ- bar, teilt er gleichzeitig mit, ob eine umfangreiche Prüfung nötig ist oder nicht. Ist sie nötig, teilt er den notwendigen Zeitraum mit und führt diese kostenfrei durch. Sofern die umfangreiche Prüfung nicht im Zusammenhang mit dem bisherigen Leistungsgegenstand steht, kann deren Aufwand auf der Grundlage einer vorherigen einvernehmlichen Einigung erstattet werden. Ist keine umfangreiche Prüfung nötig, teilt der Auftragnehmer gleichzeitig in Textform das Ergebnis der Prüfung mit.

(2) Nach erfolgter Prüfung unterbreitet der Auftragnehmer unverzüglich in Textform ein Realisie- rungsangebot unter Angabe von Terminen und den Auswirkungen auf die vereinbarte Vergü- tung sowie die vereinbarte Leistung, sowie, ob der Erfolg oder die mit dem Projekt beabsichtig- ten Ergebnisse durch die verlangte Leistungsänderung gefährdet sein könnten. Gleiches gilt, wenn die Leistungsänderung eine nicht erkannte zeitliche Verzögerung zur Folge hätte.

(3) Der Auftraggeber wird das Realisierungsangebot innerhalb einer angemessenen Angebots- bindefrist, die mindestens 10 Arbeitstage betragen muss, annehmen oder ablehnen. Dazu wird er die Angemessenheit der angebotenen Preise und Leistungsänderungen mit den gebotenen Mitteln überprüfen.

(4) Die bei Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber erforderlichen Anpassungen der Vertragsbedingungen und der Leistungsbeschreibung werden die Parteien in einer schriftlichen Vereinbarung regeln. Ohne eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien verbleibt es in jedem Fall bei den vereinbarten Fristen, Vergütungssätzen und Leistungsinhalten und das Vertragsverhältnis wird mit dem bisherigen Vertragsinhalt fortgeführt.

Sofern sich die verlangte Änderung oder Ergänzung auf die zeitliche Abwicklung der übrigen Leistungen auswirkt, muss dies in der betreffenden Vereinbarung ebenfalls festgehalten und geregelt werden.

(5) Einigen sich die Parteien nicht auf eine solche Vereinbarung und ist die Fortführung des Vertragsverhältnisses mit dem bisherigen Vertragsinhalt für den Auftraggeber unzumutbar, kann der Auftraggeber den entsprechenden Leistungsteil aus wichtigem Grund kündigen.

Der Auftraggeber kann den infolge der Leistungsänderung anfallenden Mehraufwand durch den Verzicht auf andere Leistungsteile nach Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragneh- mer kompensieren, soweit dies für den Auftragnehmer keine unzumutbare Belastung darstellt. Mehrkosten und Mehraufwendungen die durch eine Leistungsänderung verursacht werden, welche der Auftragnehmer zu vertreten hat, werden in keinem Fall vergütet.

  1. Für Änderungsverlangen des Auftragnehmers gelten die Regelungen unter Nr. 3 Abs. 1 bis 4 entsprechend, mit der Maßgabe, dass das Änderungsverlangen des Auftragnehmers die in Nr. 3 Abs. 2 aufgeführten Angaben enthalten muss. Einigen sich die Parteien nicht auf die vom Auf- tragnehmer geforderte Änderung, werden die Leistungen auf der Grundlage der geltenden Rahmenvereinbarung erbracht. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall die Möglichkeit, der Aus- übung der Verlängerungsoption durch den Auftraggeber zu widersprechen.

5.7.2 Inhaltliche Maßgaben für die Änderung von Rahmenvereinbarungen Die in Anlage 1 (Preisblätter 1.1 - 1.3) aufgeführten, voraussichtliche Abnahmemengen orien- tieren sich am derzeitigen Druckerbestand. Derzeit sowie während der Laufzeit der Rahmen-

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vereinbarungen von 3 Jahren (ggf. 4 Jahren bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den Auftraggeber) sind aufgrund von Neu- oder Ersatzbeschaffungen von Druck- und Kopiertechnik Änderungen des Bedarfs der abrufberechtigten Stellen an Druckerverbrauchsma- terial zu erwarten. Welche Druckermodelle bei Neu- oder Ersatzbeschaffungen den Zuschlag erhalten werden, kann nicht vorhergesagt werden.

Aus diesem Grund erwartet der Auftraggeber vom Auftragnehmer regelmäßige Anpassungen des Artikelkatalogs nach folgenden Vorgaben.

5.7.2.1 Anpassungen des Artikelkatalogs Der Auftraggeber behält sich vor, bei Änderungen des Druckerbestands (Druckermo- dell/Druckerhersteller) eine Aufnahme von entsprechendem Druckerverbrauchsmaterial in die Rahmenvereinbarung zu beantragen.

Das aus den Rahmenvereinbarungen abrufbare Druckerverbrauchsmaterial kann auf Verlangen des Auftragnehmers oder des Auftraggebers je Los bis zu fünf Mal im Jahr an Änderungen des Marktumfeldes oder an Bedarfsänderungen des Auftraggebers angepasst werden. Der Auftrag- nehmer oder der Auftraggeber schlägt hierzu dem jeweils anderen Vertragspartner vor, welche Anpassungen für welche Artikel / Produkte erfolgen sollen.

Ein im Rahmen eines Change Request neu angebotener Artikel muss die in der ursprünglichen Ausschreibung festgelegten Anforderungen erfüllen und im Vergleich zur bisherigen Artikelpa- lette eine mindestens gleichwertige Qualität mit korrespondierendem Preis aufweisen.

5.7.2.2 Preisanpassungen Die den Rahmenvereinbarungen zugrundeliegenden Preise für Druckerverbrauchsmaterial können auf Verlangen des Auftragnehmers oder des Auftraggebers an Änderungen des Markt- umfeldes angepasst werden. Eine Erhöhung der Preise kann erstmalig 6 Monate nach Vertragsbeginn, weitere Erhöhungen frühestens jeweils 6 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung beantragt werden. Die Erhöhung hat angemessen und nicht entgegen der für die Leistung relevanten Marktten- denz zu sein. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber daher Erhöhungen zu begründen und die Gründe mit entsprechenden Belegen nachzuweisen. Preiserhöhungen können nur bean- tragt werden, wenn diese 5 Prozent überschreiten. Eine Erhöhung wird 3 Monate nach der An- kündigung wirksam. Tendiert der Markt zu Preissenkungen, sind diese unter analoger Anwendung der o. g. Regeln für Preiserhöhungen ebenfalls an den Auftraggeber weiterzugeben. In der Zeit zwischen den Anpassungen geht das Währungsrisiko, bedingt durch schwankende Wechselkurse z. B. zwischen US-Dollar und Euro, zu Gunsten und zu Lasten des Auftragneh- mers.

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6 Preiskalkulation

Der angebotene Preis je Druckerverbrauchsmaterial muss alle Kosten gemäß Kapitel 4 enthal- ten.

Der Bieter hat im Preisblatt die Seitenleistung ermittelt nach den Standards ISO/IEC 24711 / ISO/IEC 24712 / ISO/IEC 19752 / ISO/IEC 19798 / DIN 33870-1/-2 anzugeben.

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7 Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Folgende Bedingungen für die Ausführung des Auftrags werden gemäß EU-Bekanntmachung gelten:

 Beibringung vollständig ausgefüllter Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage 7) unmittelbar nach Zuschlagserteilung.

 Die Kommunikation mit dem Auftraggeber erfolgt in deutscher Sprache.

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8 Prüfung und Wertung der Angebote

Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB je Los auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterium ist neben der Erfüllung der Mindestanforde- rungen / Ausschlusskriterien der Angebotspreis.

Nachfolgend wird das Bewertungsvorgehen beschrieben.

Ausschlusskriterien Als Ausschlusskriterien (A-Kriterien) werden Kriterien bezeichnet, die unbedingt durch die Bieter zu erfüllen sind, d. h. die dahinter stehenden Anforderungen sind für den Bedarfsträger unver- zichtbar. Diese Kriterien sind im Kriterienkatalog mit dem Buchstaben „A“ gekennzeichnet. Ein Nichterfüllen auch nur eines A-Kriteriums führt automatisch zur Nichtberücksichtigung des An- gebotes im weiteren Verfahren.

Vorgehen bei der Bewertung Die Bewertung des Bieters bzw. seines Angebotes erfolgt in vier Stufen:  Stufe 1: Formale Prüfung  Stufe 2: Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß Kapitel 2 und Prüfung der Eignung gemäß Kapitel 3  Stufe 3: Prüfung der Angemessenheit des Preises  Stufe 4: Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots

8.2.1 Stufe 1: Formale Prüfung Die Angebote werden auf Vollständigkeit und rechnerische Richtigkeit überprüft.

8.2.2 Stufe 2: Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß Kapi- tel 2 und Prüfung der Eignung gemäß Kapitel 3 Die entsprechend Kapitel 2 und 3 vorzulegenden Angaben und Erklärungen werden überprüft und bewertet.

Bieter bzw. Bietergemeinschaften, bei denen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, werden von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Bieter bzw. Bietergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, können von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Die in Kapitel 3 zur Eignungsprüfung vorzulegenden Nachweise und Eigenerklärungen werden gemäß § 56 VgV überprüft. Bieter bzw. Bietergemeinschaften, die die Eignungsanforde- rungen sowie die als „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Anforderungen nicht nachweisen können, werden als ungeeignet für die Erbringung der Leistung angesehen und daher von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.

Bei den Eignungskriterien handelt es sich ausschließlich um Ausschlusskriterien / Mindestan- forderungen.

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8.2.3 Stufe 3: Angemessenheit des Preises Gemäß § 60 VgV wird eine Prüfung der Angemessenheit des Preises durchgeführt. Wenn eine solche Überprüfung der Preise ergibt, dass ein Missverhältnis zwischen Preis und Leistung an- zunehmen ist, so hat dies den Ausschluss des betreffenden Angebotes von der weiteren Wer- tung zur Folge.

8.2.4 Stufe 4: Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes In der vierten Stufe werden alle Angebote der Bieter weiter betrachtet, die sich nach den Prü- fungen der Stufen 1 bis 3 qualifiziert haben.

Es erfolgt die Prüfung der Erfüllung aller in Kapitel 4 und 5 genannten Mindestanforderungen an die Leistung (Ausschlusskriterien).

Das wirtschaftlichste Angebot wird pro Los nach der reinen Preiswertung gemäß Kapitel F.4.2.2 UfAB 2018.04 (April 2018)4 ermittelt:

Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird neben der Erfüllung der Min- destanforderungen / Ausschlusskriterien ausschließlich der Preis berücksichtigt.

Maßgeblich ist pro Los der in der Anlage 1 (Preisblätter 1.1 - 1.3) angegebene, fiktive Ge- samtangebotspreis (brutto).

Sollte der Bieter Preisnachlässe gemäß Anlage 1 - Preisblatt 1.4 (Kopplungsnachlass) anbie- ten, so wird der fiktive Gesamtangebotspreis auf Grund des angebotenen Kopplungsnachlasses pro Los erneut ermittelt.

Je Los erhält das Angebot mit dem – soweit angeboten, unter Berücksichtigung des Kopp- lungsnachlasses ermittelten – niedrigsten fiktiven Gesamtangebotspreis den Zuschlag. Dieses Angebot muss alle Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen. Sofern der fiktive Gesamtangebotspreis mehrerer Angebote identisch ist, entscheidet das Los.

4 Abrufbar unter https://www.digitale-verwaltung.de/Webs/DV/DE/aktuelles-service/it-einkauf/ufab/ufab- node.html

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9 Anlagenverzeichnis

Anlage 1: Preisblätter Anlage 2: Erklärung zur Bietergemeinschaft Anlage 3: Erklärung bei Berufung auf die Eignung anderer Unternehmen Anlage 4: Erklärung zu Unteraufträgen gemäß § 36 VgV Anlage 5: Erklärung Ausschlussgründe Anlage 6a: Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Anlage 6b: Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Anlage 6c: Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit Anlage 7: Vertraulichkeitsvereinbarung Anlage 8: Bestätigung Mindestanforderungen Anlage 9: Muster Rahmenvereinbarung (EVB-IT Kaufvertrag) Anlage 10: Lieferantenhandbuch IT-Warenhaus Anlage 11: Hinweise zum Datenschutz

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