RV VoIP-VC 2026 - E.1_Zuschlagskriterien.docx

Rahmenvereinbarungen für Cisco-Telefonie, Videokonferenztechnik, Ascom-DECT und Anzeigesysteme

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 21.10.2026, 08:17 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.tender24.de

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Zuschlagskriterien

Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot je Los anhand der nachfolgend dargestellten Bewertungsmethodik erteilt. Berücksichtigt werden nur solche Angebote, die sämtliche Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) erfüllen und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Die Nichterfüllung bereits eines Ausschlusskriteriums führt zum Ausschluss des Angebots.

Bewertungsmethode

Das wirtschaftlichste Angebot ergibt sich aus dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis mit der höchsten Wirtschaftlichkeitskennzahl anhand folgender Formel:

$$Z= \frac{ L }{P }∙Skalierungsfaktor$$

Z = Kennzahl für die Wirtschaftlichkeit des Angebots

P = Wertungspreis des Angebots

L = Leistungspunktzahl des Angebots

Skalierungsfaktor = für bessere Lesbarkeit; der Faktor gilt einheitlich für alle Angebote.

Der Zuschlag wird an denjenigen Bieter erteilt, dessen Angebote unter Anwendung der beschriebenen Bewertungsmethode die höchsten Wirtschaftlichkeit (Z) aufweisen.

Die Wirtschaftlichkeit des Angebots (Z) bestimmt die Rangreihenfolge. Erreichen mehrere Angebote dieselbe Wirtschaftlichkeit Z, wird der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigeren Preisangabe erteilt.

Die Bezeichnung der Zuschlagskriterien setzen sich wie folgt zusammen: (ZK-Kriteriennummer-Kriterienart). Bei der Kriterienart sind die Ausschlusskriterien mit A, die Bewertungskriterien (inkl. der Preiskriterien) mit B gekennzeichnet.

Bewertungskriterien

Der Wertungspreis (P) des Angebots ergibt sich aus den im Preisblatt/kalkulatorischer Warenkorbpreis (AnlageE.6) vom Bieter einzutragenden Angaben. Die Leistungspunktzahl (L) ergibt sich aus der Summe der vom Bieter bei den jeweiligen Leistungs-Zuschlagskriterien erreichten Leistungspunkte.

Zuschlagskriterium Preis

Jeder Bieter hat die Anlage E.6 „kalkulatorischer Warenkorbpreis“ mit den dort erbetenen Angaben vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Nachforderung von fehlenden Preisangaben richtet sich nach § 56 VgV.

Der Wertungspreis ergibt sich jeweils aus dem jeweiligen kalkulatorischen Warenkorbpreis. Der kalkulatorische Warenkorbpreis ergibt sich jeweils, indem der Bieter

  • auf die in der Anlage E.6***„kalkulatorischer Warenkorbpreis“*** vorgegebenen Referenzkomponenten
  • die vom Bieter in Anlage E.5 „Auf-/Abschläge“ anzugebenden Auf- bzw. Abschläge anwendet,

wobei das Ergebnis vom Bieter einzutragen ist

  • in der Anlage E.6***„kalkulatorischer Warenkorbpreis“***.

Die für die Ermittlung des kalkulatorischen Warenkorbpreises vom Bieter vollständig auszufüllende Anlage E.6 „Kalkulatorischer Warenkorbpreis“ dient ausschließlich der Bewertung der Angebote. Die Angaben des Bieters in Anlage E.5 „Auf-/Abschläge“ dienen mittelbar der Angebotswertung und bilden zugleich die Grundlage für die Preisberechnung während der Vertragsdurchführung.

Alle Preise sind netto (ohne USt.) in Euro anzugeben (vgl. unten zur Dollarkursanpassung). Die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer ist wie gefordert anzugeben.

Die Herleitung der in Anlage E.6 eingetragenen Preise aus dem angebotenen Preisbildungsmodell muss für den Auftraggeber ohne nachträgliche Erläuterungen durch den Bieter transparent und nachvollziehbar sein. Die Anwendung des Preisbildungsmodells auf die Referenzkomponenten ist unter Verwendung von Anlage E.4 „Preise – Preisbildungsmodell - Herleitung Preisbildungsmodell“ nachvollziehbar zu beschreiben. Es muss erkennbar sein, dass die konkrete Preisberechnung exakt dem definierten Preisbildungsmodell entspricht.

Die Bereitstellung des statischen Katalogs und dessen Updates mit den geforderten Inhalten (vgl. Leistungsbeschreibung) sowie die Bereitstellung einer ständig verfügbaren Hotline RV-Partner (vgl. Leistungsbeschreibung) für Servicefragen werden nicht gesondert vergütet.

Zuschlagskriterium Leistung: Ermittlung der Leistungspunktzahl L

Die Qualität der Leistung wird anhand der gem. Anlage E.2 geforderten und vom Bieter zu beantwortenden Kriterien je Los bewertet. Maßgeblich für die Wertung sind die in Anlage E.2 dargestellten Wertungsaspekte. Die Bewertung wird dabei bei Konzepten - je Konzept gesondert – auch vergleichend unter Abwägung der positiven und negativen Aspekte vorgenommen.

Bewertungsmaßstab für die Leistungskriterien

Es können bei der Bewertung der einzelnen Kriterien jeweils 0 bis maximal 3 Punkte erreicht werden.

Bei der Bewertung der einzelnen Kriterien erhält die – unter Berücksichtigung der Anforderungen des Auftraggebers und im Vergleich zu den übrigen – jeweils beste Darstellung/Bearbeitung des jeweiligen Kriteriums die höchste Bewertung. Die weitere Punktevergabe erfolgt dann vergleichend, d. h. im Verhältnis zu dieser besten Darstellung/Bearbeitung abnehmend, gemessen an dem Grad der Nachteile gegenüber der am besten bewerteten Darstellung/Bearbeitung. Sollten mehrere Angebote bei einzelnen Kriterien die Aspekte gleichermaßen erfüllen, so werden die Darstellungen/Bearbeitungen jeweils mit der gleichen Punktzahl bewertet. Es ist daher auch möglich, dass mehr als eine Darstellung/Bearbeitung eine gleich hohe Bewertung erhalten oder auch mehrere Darstellungen/Bearbeitungen mit der maximal erreichbaren Punktzahl bewertet werden.

Die Leistungspunktzahl (L) ergibt sich aus der Summe der gewichteten Bewertungspunkte, die der Bieter bei den in der jeweiligen Anlage E.2 „Kriterienkatalog“ aufgeführten Bewertungskriterien erreicht. Die Gewichtung der einzelnen Kriterien (und ggf. Unterkriterien) ist dem Kriterienkatalog zu entnehmen.

Die Kriterien im Kriterienkatalog sind jeweils abschließend unter Bezug zur vorgegebenen Kriterien-Nummer zu beantworten. Die Benennung und Reihenfolge der Dokumente, mit denen die Kriterien beantwortet werden, soll möglichst derjenigen im Kriterienkatalog entsprechen. Verweise auf Produktblätter, Prospekte etc. sind nicht zulässig.

Bewertungsmaßstab
3 Punkteerhalten Darstellungen, die im Vergleich zu den übrigen Darstellungen die jeweils genanntenKriterien und Aspekte am besten erfüllen.
2 Punkteerhalten Darstellungen, die im Vergleich hierzu geringfügige Abstriche gegenüber den/der besten Darstellung/en aufweisen.
1 Punkteerhalten Darstellungen, die im Vergleich hierzu deutliche Abstriche gegenüber den/der besten Darstellung/en aufweisen.
0 Punkteerhalten Darstellungen, die die jeweils genannten Kriterien und Aspekte in keinem Punkt erfüllen.

Die einzelnen Notenstufen und Erfüllungsgrade dieses Grundschemas werden ggf. in Form von Wertungsaspekten weitergehend konkretisiert und ausdifferenziert.

Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung des jeweiligen Kriteriums multipliziert. Die Punktwerte aller Kriterien werden entsprechend der Gewichtung zur Leistungspunktzahl (L) summiert.

Der Auftraggeber ist berechtigt, für die vom Bieter angegebenen Antworten einen Nachweis (z. B. Teststellung) zu fordern, sofern Zweifel bestehen. Dadurch dem Bieter entstehende Kosten und Aufwendungen hat der Bieter zu tragen; eine Haftung des Auftraggebers im Rahmen der Teststellung für Kosten, Aufwendungen sowie für vom Auftraggeber leicht fahrlässig verursachte Schäden (insbes. an der Hardware), gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen.

Matrix der Leistungskriterien

Die pro Kriterium/Konzept vom Bieter auf Grundlage seiner Ausführungen erreichten Punkte werden jeweils mit der für das jeweilige Konzept festgelegten Gewichtung (siehe Anlage E.2) multipliziert und zur Gesamtleistungspunktzahl (L) addiert.

Maßgeblich ist hierfür folgende Matrix:

Zuschlagskriterien Leistung Los 1
Kriterium Ausführungen zu den Kriterien gem. Anlage E.2Art des KriteriumsMax. erreichbare PunktzahlGewichtung in %Max. erreichbare gewichtete Punktzahl
ZK-01-A Verpflichtung zur Anbindung an den digitalen MPG-MarktplatzAusschluss-kriterium---------
ZK-03-A Produktmanagement CiscoAusschluss-kriterium---------
ZK-04-A Verwaltung SMARTnetBewertungs-kriterium3250,75
ZK-05-A Verwaltung SMARTnetBewertungs-kriterium3250,75
ZK-07-A Vorliegen PreisbildungsmodellAusschluss-kriterium---------
ZK-08-A Anwendung PreisbildungsmodellAusschluss-kriterium---------
ZK-09-A Kalkulatorischer WarenkorbpreisAusschluss-kriterium---------
ZK-10-B Information über technische NeuerungenBewertungs-kriterium3250,75
ZK-12-B Green IT (Energieeffizienz bei Lieferung)Bewertungs-kriterium3250,75
Gesamt100 %3 (=L)
Zuschlagskriterien Leistung Los 2
Kriterium Ausführungen zu den Kriterien gem. Anlage E.2Art des KriteriumsMax. erreichbare PunktzahlGewichtung in %Max. erreichbare gewichtete Punktzahl
ZK-01-A Verpflichtung zur Anbindung an den digitalen MPG-MarktplatzAusschluss-kriterium---------
ZK-06-A Produktmanagement Ascom GeräteAusschluss-kriterium---------
ZK-07-A Vorliegen PreisbildungsmodellAusschluss-kriterium---------
ZK-08-A Anwendung PreisbildungsmodellAusschluss-kriterium---------
ZK-09-A Kalkulatorischer WarenkorbpreisAusschluss-kriterium---------
ZK-10-B Information über technische NeuerungenBewertungs-kriterium3501,5
ZK-12-B Green IT (Energieeffizienz bei Lieferung)Bewertungs-kriterium3501,5
Gesamt100 %3 (=L)
Zuschlagskriterien Leistung Los 3 (bezuschlagt wird der günstigste Preis)
Kriterium Ausführungen zu den Kriterien gem. Anlage E.2Art des KriteriumsMax. erreichbare PunktzahlGewichtung in %Max. erreichbare gewichtete Punktzahl
ZK-01-A Verpflichtung zur Anbindung an den digitalen MPG-MarktplatzAusschluss-kriterium---------
ZK-07-A Vorliegen PreisbildungsmodellAusschluss-kriterium---------
ZK-08-A Anwendung PreisbildungsmodellAusschluss-kriterium---------
ZK-09-A Kalkulatorischer WarenkorbpreisAusschluss-kriterium---------
Gesamt------
Zuschlagskriterien Leistung Los 4
Kriterium Ausführungen zu den Kriterien gem. Anlage E.2Art des KriteriumsMax. erreichbare PunktzahlGewichtung in %Max. erreichbare gewichtete Punktzahl
ZK-01-A Verpflichtung zur Anbindung an den digitalen MPG-MarktplatzAusschluss-kriterium---------
ZK-02.01-A/B bis ZK-02-39-A/B Ausstattung ReferenzgeräteBewertungs-/Ausschluss-kriterium3601,8
ZK-07-A Vorliegen PreisbildungsmodellAusschluss-kriterium---------
ZK-08-A Anwendung PreisbildungsmodellAusschluss-kriterium---------
ZK-09-A Kalkulatorischer WarenkorbpreisAusschluss-kriterium---------
ZK-10-B Information über technische NeuerungenBewertungs-kriterium315O,45
ZK-11-B Green-IT (Energiebedarf)Bewertungs-kriterium3150,45
ZK-12-B Green IT (Energieeffizienz bei Lieferung)Bewertungs-kriterium3100,3
Gesamt100 %3 (=L)
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