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Rahmenvertragsbedingungen
Übernahme von Nachlassangelegenheiten
(ÖA 015-26)
zwischen
der Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf Körperschaft des Öffentlichen Rechts Martinistraße 52 20246 Hamburg vertreten durch den Vorstand
im Folgenden „UKE“ oder „Auftraggeber“ (AG) genannt
und
XXXXX XXXXX XXXXX
im Folgenden „Auftragnehmer“ (AN) genannt
§ 1 Leistungsgegenstand
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Der AG beauftragt den AG im eigenen Namen sowie namens und in Vollmacht sämtlicher verbundener Unter- nehmen im Inland („verbunden“ im Sinne des § 15 AktG) mit der Übernahme von Nachlassangelegenheiten. Die auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung vergebenen Einzelaufträge erfassen unterschiedlichste unterstützende Tätigkeiten im Bereich der Nachlassangelegenheiten.
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Insbesondere erbringt der AN in Rahmen der Beauftragung die in der Anlage 1 „Leistungsbeschreibung“ auf- geführten Tätigkeiten.
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Das vom AN im Vergabeverfahren vorgelegte „Konzept am Beispiel eines Einzelfalles“ (Anlage 2) ist Vertrags- bestanteil und deren Inhalt gehört zum vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungsumfang.
§ 2 Preise
- Für die in Verbindung mit der Übernahme von Nachlassangelegenheiten durch den AN nach zu erbringen- den Leistungen erhält der AN die im Vergabeverfahren von ihm angebotene Vergütung gemäß dem Preis- blatt (Anlage 3).
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- Ein Anspruch auf die Abnahme bestimmter Mindestmengen betseht für das UKE nicht.
§ 3 Rechnungsstellung, Rechnungsbegleichung
- Die Rechnungen sind ausschließlich elektronisch als pdf-Dokument an rechnungssachbearbeitung@uke.de zu übersenden:
Adresse: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Rechnungssachbearbeitung Martinistraße 52 20246 Hamburg
- Die Bezahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang, sofern die Leistung vertragsrecht- lich anerkannt ist.
§ 4 Laufzeit, Kündigung
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Der Vertrag beginnt voraussichtlich zum 03.12.2026. Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.
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Verlängerungsoption: Der Vertrag kann vom AG zwei Mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden. Das Ausüben der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages zum Jahresende schriftlich zu er- klären.
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Das Recht des AG zur außerordentlichen Kündigung aus besonderem Grund während der Laufzeit nach Nr. 1 bleibt unberührt. Besondere Gründe sind insbesondere a) Insolvenz des AN b) Wiederholte Vertragsverstöße
§ 5 Haftpflichtregelung / Schadensersatz
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Der AN haftet für alle Schäden, die dem AG im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung durch den AN entstehen. Dies gilt auch bei der Beauftragung von Nachunternehmen.
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Mit Vertragsabschluss hat der AN die im Vergabeverfahren geforderte Haftpflichtversicherung, die Personen- , Sach-, und Vermögensschäden abdeckt, vorzulegen.
§ 6 Schlussbestimmungen
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Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
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Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die nichtige,
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unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem tatsächlich und wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt. Gleiches gilt für den Fall einer Lücke im Vertrag.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg.
Die Anlage sind Bestandteile dieses Vertrages.
Ort, Datum: Ort, Datum:
Auftragnehmer Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf