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Entwurf Rahmenvertragsbedingungen.pdf

Rahmenvereinbarung zur Verwaltung von Nachlassangelegenheiten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 10:33 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Rahmenvertragsbedingungen

Übernahme von Nachlassangelegenheiten

(ÖA 015-26)

zwischen

der Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf Körperschaft des Öffentlichen Rechts Martinistraße 52 20246 Hamburg vertreten durch den Vorstand

im Folgenden „UKE“ oder „Auftraggeber“ (AG) genannt

und

XXXXX XXXXX XXXXX

im Folgenden „Auftragnehmer“ (AN) genannt

§ 1 Leistungsgegenstand

  1. Der AG beauftragt den AG im eigenen Namen sowie namens und in Vollmacht sämtlicher verbundener Unter- nehmen im Inland („verbunden“ im Sinne des § 15 AktG) mit der Übernahme von Nachlassangelegenheiten. Die auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung vergebenen Einzelaufträge erfassen unterschiedlichste unterstützende Tätigkeiten im Bereich der Nachlassangelegenheiten.

  2. Insbesondere erbringt der AN in Rahmen der Beauftragung die in der Anlage 1 „Leistungsbeschreibung“ auf- geführten Tätigkeiten.

  3. Das vom AN im Vergabeverfahren vorgelegte „Konzept am Beispiel eines Einzelfalles“ (Anlage 2) ist Vertrags- bestanteil und deren Inhalt gehört zum vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungsumfang.

§ 2 Preise

  1. Für die in Verbindung mit der Übernahme von Nachlassangelegenheiten durch den AN nach zu erbringen- den Leistungen erhält der AN die im Vergabeverfahren von ihm angebotene Vergütung gemäß dem Preis- blatt (Anlage 3).

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  1. Ein Anspruch auf die Abnahme bestimmter Mindestmengen betseht für das UKE nicht.

§ 3 Rechnungsstellung, Rechnungsbegleichung

  1. Die Rechnungen sind ausschließlich elektronisch als pdf-Dokument an rechnungssachbearbeitung@uke.de zu übersenden:

Adresse: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Rechnungssachbearbeitung Martinistraße 52 20246 Hamburg

  1. Die Bezahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang, sofern die Leistung vertragsrecht- lich anerkannt ist.

§ 4 Laufzeit, Kündigung

  1. Der Vertrag beginnt voraussichtlich zum 03.12.2026. Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre.

  2. Verlängerungsoption: Der Vertrag kann vom AG zwei Mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden. Das Ausüben der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages zum Jahresende schriftlich zu er- klären.

  3. Das Recht des AG zur außerordentlichen Kündigung aus besonderem Grund während der Laufzeit nach Nr. 1 bleibt unberührt. Besondere Gründe sind insbesondere a) Insolvenz des AN b) Wiederholte Vertragsverstöße

§ 5 Haftpflichtregelung / Schadensersatz

  1. Der AN haftet für alle Schäden, die dem AG im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung durch den AN entstehen. Dies gilt auch bei der Beauftragung von Nachunternehmen.

  2. Mit Vertragsabschluss hat der AN die im Vergabeverfahren geforderte Haftpflichtversicherung, die Personen- , Sach-, und Vermögensschäden abdeckt, vorzulegen.

§ 6 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die nichtige,

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unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem tatsächlich und wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt. Gleiches gilt für den Fall einer Lücke im Vertrag.

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg.

Die Anlage sind Bestandteile dieses Vertrages.

Ort, Datum: Ort, Datum:


Auftragnehmer Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

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