Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Leistungsbeschreibung.pdf

Rahmenvereinbarung zur Verwaltung von Nachlassangelegenheiten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 10:33 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Leistungsbeschreibung

ÖA 015-26

Kurzbezeichnung des Verfahrens:

„Verwaltung von Nachlassangelegenheiten"

Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), Körperschaft des Öffentlichen Rechts, sucht einen Rah- menvertragspartner für die ganzheitliche Übernahme der Nachlassverwaltung in Erbsachen des UKE.

Der Auftraggeber dieses Verfahrens ist:

Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Martinistraße 52

20246 Hamburg

  1. Umfang der Leistungen

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Die auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung vergebenen Einzelaufträge erfassen unterschiedlichste unterstützende Tätigkei- ten im Bereich der Nachlassangelegenheiten.

Zu den möglichen Tätigkeiten im Rahmen der Einzelaufträge können gehören:

o Einholung von Dokumenten (Sterbeurkunde, Auszug aus dem Grundbuch u.ä.) o Sichtung und Dokumentation des Nachlasses (z.B. Ordner mit Unterlagen des Erblassers, Kontoauszüge, Wertpapierdepots, Schmuck, Hausrat usw.) o Sichtung und Verkauf von Hausrat und Möbeln an Aufkäufer, Einlieferung bei Auktionshäu- sern o Sichtung und Verkauf von Schmuck, Münzen, Edelmetallen bei Fachhändlern o Fahrzeuge (Kraftfahrzeuge, Wohnwagen, Boote etc.): Vergabe der Bewertung und Verkauf o Korrespondenz mit Banken und Versicherungen; auch vor Ort o Auflösung von Wertpapieren, Aktiendepots, Verkauf von Beteiligungen o Leerung und Kündigung von Schließfächern o Begleichung offener Rechnungen (vom Girokonto des Erblassers) o Kündigung der laufenden Verträge

[Seite 2]

o Erfüllung von Vermächtnissen o Erstellung des Nachlassverzeichnisses o Nachsendeauftrag o Kontakt zu Nachbarn und Verwandten o Informationsbeschaffung bei Nachbarn etc. o besondere Tätigkeiten im Falle der Erbschaft einer Immobilie (Eigentum / Erbbaurecht): o Inaugenscheinnahme und Sicherung der Immobilie o Organisation des Verkaufs von zum Nachlass gehörenden Immobilien oder grund- stücksgleichen Rechten  Recherche und Beschaffung aller für den Verkauf erforderlichen Dokumente und Informationen  Erstellung eines Exposés und 360‘-Rundgangs  Insertionen  Besichtigungen  regelmäßige Berichterstattung  Kaufvertragsverhandlungen  Übergabe  „After-Sales“-Betreuung o Abmeldung von Müll u.ä. o Organisation und Beauftragung der Räumung o U.U. Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken mit einem Verkehrs- /Marktwertgutachten nach §194 BauGB durch das UKE.

Der Auftragnehmer sollte über die Qualifikation eines zertifizierten Testamentsvollstreckers und/oder geprüften Nachlasspfleger und Immobilienkaufmann verfügen. Mit dem Angebot bitte wir Sie entsprechende Nachweise einzureichen.

Der AG stellt dem AN keinen Arbeitsplatz zur Verfügung. Somit gewährleistet der AN dem AG einen eigenen und für die Erfüllung der Aufgaben ausreichend eingerichteten Geschäftsbetrieb.

  1. Kalkulationsgrundlagen

2.1. Die Preise sind in der Anlage 1 (Preisblatt) einzutragen.

2.2. Für die im Rahmen des Vertrages zu erbringende Leistung ist der Auftragnehmer an seine Angebots- preise (Preisblatt) gebunden.

2.3. Es besteht für das UKE bei Abschluss eines Rahmenvertrages keine Abnahmeverpflichtung in Bezug auf die genannten Leistungen.

  1. Rechnungsstellung/Rechnungsbegleichung

3.1. Die Rechnungen sind ausschließlich elektronisch als pdf-Dokument an rechnungssachbearbei- tung@uke.de zu übersenden:

Adresse: Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Rechnungssachbearbeitung

[Seite 3]

Martinistraße 52 20246 Hamburg

3.2. Die Bezahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang, sofern die Leistung vertragsge- recht anerkannt ist.

  1. Laufzeit/Kündigung

Der Rahmenvertrag soll zunächst für 2 Jahre geschlossen werden mit der auftraggeberseitigen Option, zwei Mal um jeweils ein Jahr auf maximal 4 Jahre Vertragslaufzeit zu verlängern. Die Option soll spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertrages in Anspruch genommen werden. Der Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 03.12.2026.

  1. Wertung der Angebote

Für die Bewertung der Angebote gelten nachfolgende Zuschlagskriterien i. S. d. § 43 UVgO.

Qualität 30 %

Bewertet wird das mit dem Angebot einzureichende Konzept am Beispiel eines Einzelfalles. Aus dem Konzept sollten folgende Punkte ersichtlich werden:

  • Vorgehen bei der Bewertung und dem Verkauf von Immobilien (10%)
  • Herangehensweise zur Beurteilung von Vermögensgegenständen (5%)
  • Darstellung der Zusammenarbeit mit Auktioshäusern und Fachhändlern (10%)
  • Vorgehen bei Beauftragungen durch Gerichte (5%)

Die Bewertung der Qualität erfolgt nach dem folgenden Notensystem. Es können auch Zwischennoten bis auf zwei Nachkommastellen vergeben werden.

Bezeichnung der BenotungDefinition der BenotungPunktwert im Rah-
men der Nutz-
wertanalyse
Sehr gutDie angebotene Leistung des Bieters entspricht den Anforderun- gen des Nutzers in außergewöhnlichem Maße.5
GutDie angebotene Leistung des Bieters entspricht den Anforderun- gen des Nutzers in besonderem Maße.4
BefriedigendDie angebotene Leistung des Bieters entspricht den Anforderun- gen des Nutzers voll. (Das ist der Mittelwert.)3
AusreichendDie angebotene Leistung des Bieters entspricht den Anforderun- gen des Nutzers im Allgemeinen.2
MangelhaftDie angebotene Leistung des Bieters weist Mängel im Hinblick auf die Anforderungen des Nutzers auf, entspricht aber im Großen und Ganzen noch den Anforderungen des Nutzers.1
UngenügendDie angebotene Leistung des Bieters entspricht den Anforderun- gen des Nutzers nicht.0

Für jedes der benannten Zuschlagskriterien erhält der Bieter maximal 5 Punkte.

Die dem Bieter für jedes Kriterium zuerkannten Punkte werden mit der benannten Gewichtung multipliziert. Man erhält den Einzelnutzwert pro Zuschlagskriterium.

[Seite 4]

Die Einzelnutzwerte pro Zuschlagskriterium werden addiert, um den Gesamtnutzwert für das Angebot des je- weiligen Bieters zu erhalten.

Preis 70 %

Die Einzelpreise sind auf dem angefügten Preisblatt anzugeben.

Für die Bewertung des Preises gelten folgende Grundlagen:

  • Der Bieter mit dem günstigsten Preis erhält 5 Punkte.
  • Bieter mit einem Preis, der um 50 % über dem günstigsten Preis oder noch höher liegt, erhalten 0 Punkte.
  • Die Punktzahl der Bieter mit einem Preis zwischen dem günstigsten und dem um 50 % oder höherem Preis wird zwischen 0 und 5 Punkten linear interpoliert und auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.

Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung