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Stadt Leipzig – Vergabenummer: L-40-2026-00367 Erklärung SGB VIII_Dösner Weg
Abschluss von Rahmenvereinbarungen für die Speisenversorgung an der Schule am Dösner Weg in Trägerschaft der Stadt Leipzig
Verpflichtungserklärung zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen gemäß § 72a SGB VIII
Der Unterzeichnende verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des § 72a SGB VIII.
(1) Der Auftragnehmer erklärt, dass er bei der Wahrnehmung der vertraglichen Verpflichtung (Liefer- und Serviceleistungen der Speisenversorgung sowie Kundenbetreuung) keine Personen beschäftigt, die rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 184j, 201a Abs. 3, den §§ 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches verurteilt worden sind.
Der Auftragnehmer bestätigt, dass er sich zu diesem Zweck bei der Einstellung und in re- gelmäßigen Abständen von den betroffenen Personen ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen lässt.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, zum Beweis der in Abs. 1 enthaltenen Verpflichtungen entsprechende Nachweise zu verlangen.
(3) Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen die Pflichten dieser Erklärung, so ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Ort/D atum Unterschri ft/Stempel
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