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Stadt Leipzig – Vergabenummer: L-40-2026-00367 Leistungsbeschreibung
Stadt Leipzig
Amt für Schule Perlickstraße 6 04103 Leipzig
Leistungsbeschreibung
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Speisenversorgung
für die Schule am Dösner Weg in Trägerschaft der Stadt
Leipzig
Stand: 04.09.2026
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Inhaltsverzeichnis
I. Schulkonzept
- Allgemeine Angaben ..................................................................................................... 5 1.1 Leistungsgegenstand ................................................................................................ 5
- Leistungsbeschaffenheit .............................................................................................. 6 2.1 Allgemeine Anforderungen an das Speisenangebot .................................................. 6 2.1.1 Mittagessen ......................................................................................................... 6 2.1.2 Pausenversorgung .............................................................................................. 8 2.1.2.1 Projekt „Schule trifft Küche“ ................................................................................ 8 2.1.3 Sonderkostverpflegung ........................................................................................ 9 2.1.4 Berücksichtigung ethischer und religiöser Aspekte .............................................. 9 2.1.5 Getränkeversorgung ............................................................................................ 9 2.1.6 Speiseplanung ................................................................................................... 10 2.1.7 Nachhaltigkeit .................................................................................................... 11 2.1.8 Rechtliche Bestimmungen ................................................................................. 11 2.2 Bewirtschaftung und Servicedienstleistungen ......................................................... 12 2.2.1 Bereitstellung und Ausgabe der Speisen ........................................................... 12 2.2.2 Anlieferung ........................................................................................................ 13 2.2.3 Personaleinsatz ................................................................................................. 13 2.2.3.1 Rechtlicher Rahmen .................................................................................... 13 2.2.4 Serviceleistungen .............................................................................................. 14 2.2.5 Qualitätsmanagement ....................................................................................... 14 2.2.6 Bestellsystem .................................................................................................... 15 2.2.6.1 Spontanesser ................................................................................................... 16 2.2.6.2 Digitaler Schülerausweis (RFID-Karte) ............................................................. 16 2.2.7 Kassierung ........................................................................................................ 17 2.2.8 Entsorgung ........................................................................................................ 18 2.2.9 Hygiene ............................................................................................................. 18 2.2.10 Versorgungsbedingungen .................................................................................. 18 2.2.11 Instandhaltung ................................................................................................... 19 2.2.12 Havarien ............................................................................................................ 20 2.3 Schließzeiten, Havarien und Schließungen ............................................................. 20 2.3.1 Schließzeiten ..................................................................................................... 20 2.3.2 Schulschließungen ............................................................................................ 20 2.3.3 Havarien ............................................................................................................ 20
- Verfahrensablauf zum Abschluss eines Rahmenvertrages ...................................... 21 3.1 Teilnahmewettbewerb .............................................................................................. 21 3.2 Angebotsabgabe ..................................................................................................... 21 3.3 Angebotsinformation ............................................................................................... 21 3.3.1. Wahrung der Anonymität ................................................................................... 21
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3.3.2 Kategorien der Angebotsinformation .................................................................. 22 3.4 Speisepläne ............................................................................................................ 23 3.5 Preiskalkulation ....................................................................................................... 23 3.6 Verhandlungsverfahren ........................................................................................... 24 3.7 Abschluss Rahmenvereinbarung ............................................................................. 24 4. Vergabe der Leistung .................................................................................................. 25 4.1 Auswahlverfahren der Schulen ................................................................................ 25 4.1.1 Wichtung ........................................................................................................... 25 4.2 Auswertung der Ergebnisse und Auftragserteilung durch die Vergabestelle ............ 26 4.2.1 Wertung der Menüpreise ................................................................................... 26 4.2.2 Wertung der benoteten Kategorien .................................................................... 27 4.2.3 Auftragserteilung durch die Vergabestelle ......................................................... 28
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I. Schulkonzept
Die Schule am Dösner Weg – Gemeinschaftsschule der Stadt Leipzig ist die erste kommunale Gemeinschaftsschule Leipzigs. Dort lernen Kinder in den Klassen 1 bis 12 mit- und voneinan- der. Das gemeinsame Lernen findet in leistungsheterogenen Lerngruppen statt.
Im Schuljahr 2027/2028 starten wir mit den Jahrgangsstufen 1 und 5 jeweils fünfzügig sowie in den Klassenstufen 6 und 7 jeweils vierzügig. Perspektivisch werden an der Schule bis zu 1.680 Schülerinnen und Schüler gemeinsam ihren Alltag bestreiten. Der Aufwuchs für die kommenden vier Schuljahre beträgt jährlich ca. 280 Lernende.
Ein zentraler Grundsatz der Gemeinschaftsschule ist es, das Lernen vom Kind aus zu konzi- pieren und die Bildungs- und Entwicklungsziele des aktuellen Forschungsstands auf die fol- genden vier pädagogischen Leitsäulen zu übertragen in einem sehr innovativem Schulkonzept.
Gesundheit: Gesundes, individuelles und ganzheitliches Lernen mit Lernplänen, Lernzei- ten in Orientierung am Biorhythmus, vielfältige Lernorte und gesunde Lernpositionen unter- stützen das Lernen. Resilienz und Begabungen werden durch Coaching gezielt gefördert und das Thema Gesunde Ernährung in einem fächerverbindenden Konzept „Schule trifft Küche“ verankert werden. Digitale Bildung wird mit Natur- und Bewegungserfahrungen ver- bunden. Ganztagsangebote, Exkursionen und Schulfahrten ergänzen das schulische Lernen unter Schirmherrschaft der vier Leitsäulen. Auch digitale Gesundheit, Elternbildung und eine achtsame Kommunikation sind Teil unseres ganzheitlichen Ansatzes.
Gemeinschaft: Unsere Schule versteht sich als Ort des gemeinsamen Lernens und Le- bens. Kooperative Lernformen und der Teamrat stärken die Zusammenarbeit, Mitbestim- mung und Verantwortungsübernahme der Schülerinnen und Schüler. Durch Schülerjobs und vielfältige Möglichkeiten des Engagements übernehmen sie aktiv Verantwortung für ihre Schule und ihr Umfeld. Diversität wird als Bereicherung gelebt und die Schule öffnet sich bewusst gegenüber Wirtschaft und Gesellschaft. So werden Schülerinnen und Schüler darin unterstützt, Verantwortung zu übernehmen, sich einzubringen und ihre Schule als Teil der Gesellschaft aktiv mitzugestalten.
Erfolg: Ein Growth Mindset prägt unsere Lernkultur. Schülerinnen und Schüler werden er- mutigt, ihre eigenen Stärken und Potenziale zu entdecken und weiterzuentwickeln. Individu- elles Lernen, leistungsdifferenzierte Lernmatrizen und gezielte Begabungsförderung ermög- lichen dabei Lernen auf unterschiedlichen Niveaus und im eigenen Tempo. Das Coaching und eine vertrauensvolle Beziehung zum persönlichen Lerncoach unterstützen die Schüle- rinnen und Schüler in ihrer Lernentwicklung und stärken ihre Eigenverantwortung. Ergänzt wird das schulische Lernen durch Praxis- und Studientage, die Einblicke in unterschiedliche Lebens- und Berufswelten ermöglichen, so auch mit dem Cateringunternehmen als Koope- rationspartner.
Verantwortung: Unsere Schülerinnen und Schüler übernehmen Verantwortung für ihr ei- genes Lernen und für das Schulleben. Durch die Schülerjobs, den Teamrat und vielfältige Verantwortungsprojekte für die Gesellschaft werden Eigeninitiative, Mitbestimmung und ge- sellschaftliches Engagement gefördert.
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Gesunde und nachhaltige Ernährung ist ausdrücklich Bestandteil des pädagogischen Ganz- tagkonzepts. Es sind mehrere mindestens 40-minütige Mittagspausen für drei Jahrgänge vor- gesehen (in 100% Bestellung 355 Lernende pro Zeitslot). Die Essenszeiten erstrecken sich voraussichtlich von ca. 11.20 Uhr - 14.30 Uhr bei Vollbelegung des Standortes. Die Mensa befindet sich im Erdgeschoss gemeinsam mit der Aula. Das Gebäude ist in fünf Lernhäuser gegliedert und bietet damit zahlreiche flexibel nutzbare Lern- und Aufenthaltsbereiche.
Das Thema Gesundheit hat für die Schule einen sehr hohen Stellenwert. Dazu gehören aus- drücklich auch gesunde Ernährung, Bewegung sowie die Auseinandersetzung mit dem Zu- sammenhang von Ernährung und Gesundheit. Gesunde Ernährung, soll wie oben erwähnt, in einem schuleigenen Konzept mit dem Fach WTH (Wirtschaft-Technik-Hauswirtschaft) einen Fokus setzen und eine Besonderheit der Schule darstellen (Projektrahmen „Schule trifft Kü- che“).
- Allgemeine Angaben
1.1 Leistungsgegenstand
Die Stadt Leipzig beabsichtigt die Vergabe der Speisenversorgung für die Schule am Dösner Weg in Trägerschaft der Stadt Leipzig. Die Leistung umfasst die gesamtheitliche Bewirtschaf- tung der Schule inklusive der Vorbereitung und Umsetzung des Projektes „Schule trifft Küche (Schule am Dösner Weg Projektrahmen „Schule trifft Küche). Anlieferung von Lebensmitteln und Getränken Herstellung von Speisen Bereitstellung von Getränken Abschluss privatrechtlicher Verträge mit den Sorgeberechtigten Annahme von Bestellungen (Bestellsystem) und Realisierung des gesamten Kas- sierungsverfahrens Essenausgabe Geschirrbereitstellung sowie Geschirrreinigung ganzheitliche Bewirtschaftung der Küche aktive Einbringung/Engagement in schulische Veranstaltungen außerhalb der re- gulären Speisenversorgung (bspw. Schulfeste, Projekttage u.ä.)
Die Stadt Leipzig als Auftraggeberin gewährt dem Auftragnehmer, dem Rahmenvertragspartner, unentgeltlich die Erlaubnis, auf eigenes wirtschaftliches Risiko, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die o. g. Leistungen zu den vereinbarten Vertragsbedingungen und angebotenen Preisen anzubieten.
Ausgehend von den örtlichen Gegebenheiten im Objekt sowie der vorhandenen Ausstattung des Küchenbereichs (Schule am Dösner Weg_Einrichtungsplan) ist eine tägliche Zubereitung der Speisen vor Ort im „Cook & Serve“ Verfahren sicher zu stellen. D. h., die Speisen werden vor Ort zubereitet und ohne Verweilzeit in heißem Zustand an den Gast ausgegeben (vgl. DIN
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10506). Von der Lagerung über die Zubereitung, Aufbereitung, Portionierung bis zur Ausgabe fallen sämtliche Arbeitsschritte vor Ort an.
Durch den Bieter ist in der Angebotsinformation in der Anlage 5.4 “Konzeptumsetzung” die Realisierung des Systems darzustellen. Hierbei sind insbesondere die Arbeitsabläufe und Pro- duktionsprozesse vor Ort darzustellen. Weiterhin sind Angaben zu den Conveniencegraden einzelner Produkte/Produktgruppen vorzunehmen. Die angegebene Maximalseitenzahl ist ein- zuhalten.
Die Leistungserbringung erfolgt in der Regel an fünf Tagen in der Woche. Bei Bedarf ist die Versorgung für außerhalb der Schule stattfindende Veranstaltungen (z. B. Wandertage, Projekttage) mittels Lunchpaketen o. ä. sicherzustellen.
- Leistungsbeschaffenheit
Die Leistungserfüllung wird in der Gesamtheit aller für die Speisenversorgung des Schulstan- dortes erforderlichen Lieferungen und Leistungen gem. Punkt 1.1 erwartet.
2.1 Allgemeine Anforderungen an das Speisenangebot
Das Speisen- und Getränkeangebot orientiert sich an den Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE-Qualitätsstandards). Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass bei der Zubereitung der Mahlzeiten keine Geschmacksverstärker, künstliche Farbstoffe, künstliche Aromen und Süßstoffe verwendet werden. Auf Palmöl ist grundsätzlich zu verzichten.
2.1.1 Mittagessen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung und Bereitstellung einer qualitätsgerechten Schülerspeisung. Hierbei ist der Altersspezifik der Schülerinnen und Schüler (SuS) Rechnung zu tragen.
Die Zusammenstellung der Speisepläne hat sich an den jeweils aktuellen Vorgaben der DGE zu orientieren. In der nachfolgenden Tabelle sind die Lebensmittelgruppen benannt, welche entsprechend den Vorgaben der DGE bei einer optimalen Mittagsverpflegung zu berücksichtigen sind.
| Lebensmittelgruppen | Lebensmittelqualitäten - Optimale Auswahl |
|---|---|
| Getreide, Getreideprodukte, Kartoffeln | Vollkornprodukte Pseudogetreide Parboiled Reis oder Naturreis Kartoffeln, roh oder vorgegart |
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| Lebensmittelgruppen | Lebensmittelqualitäten - Optimale Auswahl |
|---|---|
| Gemüse und Salat | Gemüse, frisch oder tiefgekühlt Hülsenfrüchte Salat |
| Obst | Obst, frisch oder tiefgekühlt Nüsse und Ölsaaten, ungesalzen jeweils ohne Zusatz von Zucker und sonstigen süßenden Zutaten |
| Milch und Milchprodukte | Milch, Naturjoghurt, Buttermilch, Dickmilch, Kefir: max 3,8 % Fett absolut Speisequark: max. 5 % Fett absolut jeweils ohne Zusatz von Zucker und sonstigen süßenden Zutaten Käse: max. 30 % Fett absolut |
| Fleisch, Wurst, Fisch und Eier | mageres Muskelfleisch |
| Öle und Fette | Rapsöl Lein-, Walnuss-, Oliven- oder Sojaöl Margarine aus den genannten Ölen |
| Getränke | Wasser Früchte- und Kräutertee jeweils ohne Zusatz von Zucker und sonstigen süßenden Zutaten |
Am Schulstandort ist das tägliche Speisenangebot in Buffetttheken (Free Flow) im Rahmen einer Komponentenwahl anzubieten. Folgende Menükomponenten sind täglich anzubieten: Zwei Sättigungsbeilagen Zwei Gemüsebeilagen Eine Fleisch- oder Fischkomponente an maximal drei Tagen in der Woche Täglich eine vegetarische Alternative zur Fleisch-/Fischkomponente
Ergänzend dazu sind täglich folgende Komponenten im Salat- und Obstbuffett zur Auswahl anzubieten: mindestens drei verschiedene Salatkomponenten, erwartet werden hauptsächlich frisches Gemüse bzw. Rohkostsalate unter Beachtung des Saisonkalenders Obst, erwartet werden hauptsächlich frisches Obst unter Beachtung des Saisonkalenders Süßspeisen als Dessert einmal pro Woche Dressings, Kräuter, Gewürze, Öle
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Der Speiseplan hat konkrete Angaben zu den einzelnen Menükomponenten sowie des Salat- und Obstbuffetts zu enthalten (Schule am Dösner Weg_Speiseplan).
2.1.2 Pausenversorgung
Für den Zeitraum der ersten drei Vertragsjahre (Dauer bis zur Realisierung des Projektes „Schule trifft Küche“) soll für die Klassenstufen 1 bis 6 in der Frühstückspause eine Pausenversorgung angeboten werden. Da ab der Jahrgangsstufe 7 der Unterricht erst gegen 09.15 Uhr beginnt, ist ein Pausenangebot nicht erforderlich.
Die Pausenversorgung soll im Rahmen der Menülinie „Eat & Meet“ eine täglich wechselnde Auswahl aus drei verschiedenen Angeboten enthalten.
Die Angebote, umfassen jeweils mindestens 2 Komponenten. Getränke und Süßwaren sind als Menükomponente nicht zulässig. In der Angebotsinformation sind unter Kategorie 2 „Pausen- versorgung“ Sortimentsvorschläge darzustellen. Die Konkretisierung und Individualisierung der Menülinie soll in Zusammenarbeit mit der Schule erarbeitet werden. Die Menülinie ist über Bil- dung- und Teilhabeleistungen abrechenbar (Punkt 2.2.6). SuS ohne Anspruchsberechtigung zahlen den regulären Menüpreis.
Die Pausenversorgung ist grundsätzlich als TO-GO-Angebot zu gestalten.
2.1.2.1 Projekt „Schule trifft Küche“
Der Leitsäule „Gesundheit“ soll im Rahmen eines fächerverbindenden Unterrichts verankert werden. Die Anlage Schule am Dösner Weg_Projektrahmen „Schule trifft Küche“ skizziert den Hintergrund und das Projektziel.
Geplant ist, dass in dem ersten Vertragszeitraum (01.08.2027 bis 31.07.2030) gemeinsam mit der Schule eine Konkretisierung des Projektrahmens erfolgt sowie eine Umsetzungsstrategie und deren Vorbereitung erarbeitet wird. Für die dafür erforderlichen Arbeiten sind pro Schuljahr 12 Stunden a 60 Minuten zu kalkulieren.
Die praktische Umsetzung des erarbeiteten Konzepts erfolgt in den Schuljahren 2030/3031 und 3031/2032.
Sofern ein Wechsel des Rahmenvertragspartners nach Ablauf des ersten Vertragszeitraum erfolgt (31.07.2030), hat der neue Vertragspartner den bis dato erarbeiteten Sachstand des Projektes ab dem Schuljahr 2030/2031 zu übernehmen.
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2.1.3 Sonderkostverpflegung
Bei der Sonderkost handelt es sich generell um eine einzelfallbezogene Ernährung. Schülerinnen und Schülern mit Lebensmittelunverträglichkeiten wie Allergien ist die Teilnahme an der Speisenversorgung grundsätzlich zu ermöglichen. Bei Bedarf ist, nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, durch den Auftragnehmer Sonderkostessen, im Sinne eines Diät- bzw. Allergikeressens, bereitzustellen. Diesbezüglich sind grundsätzlich im Einzelfall konkrete Absprachen mit den Eltern zu treffen bzw. Ernährungspläne von den Eltern abzufordern. Der Menüpreis für das Sonderkostessen hat dem regulären Menüpreis zu entsprechen. Preisaufschläge sind nicht zulässig.
2.1.4 Berücksichtigung ethischer und religiöser Aspekte
Schülerinnen und Schülern mit religiösem Hintergrund ist die Teilnahme an der Speisenversorgung ohne Einschränkungen zu ermöglichen. Der Auftragnehmer hat bei Bedarf die religiösen Aspekte bei der Speiseplanung zu berücksichtigen. Darunter ist nicht das ausschließliche Angebot einer vegetarischen Komponente zu verstehen. Über die Notwendigkeit der Berücksichtigung religiöser Aspekte wird der Auftragnehmer durch die Schulleitung bzw. den Sorgeberechtigten informiert. Der Menüpreis hat dem regulären Menüpreis zu entsprechen. Preisaufschläge sind nicht zulässig.
2.1.5 Getränkeversorgung
Die Getränkeversorgung zum Mittagessen erfolgt in Form von Trinkwasser. Dafür stehen im Speiseraum zwei Trinkbrunnen für die SuS frei zugänglich zur Verfügung.
Im Bereich der Trinkbrunnen sind auf Servicewagen Karaffen und Trinkbecher bereit zu stellen. Zu Beginn jeder Pausenzeit für die Mittagsversorgung (Punkt 2.2.1) sind durch den Auftragnehmer jeweils eine Karaffe mit Trinkwasser sowie die erforderliche Anzahl an Bechern auf die Tische bereit zu stellen (ca. 72 Tische mit insgesamt ca. 350 Sitzplätzen geplant).
Für den Schulstandort wird ein Nachweis über die Trinkwasserqualität zur Verfügung gestellt. Bei Erteilung eines Negativattestes ist die Trinkwasserversorgung vorübergehend einzustellen.
Im Rahmen der Nachmittagsbetreuung ist für die Hortkinder in den Klassenstufen 1 bis 4 täglich die Teezubereitung im benötigten Umfang sowie der Abwasch des daraus resultierenden Geschirrs sicher zu stellen. Diese Leistung wird gesondert, anhand der Anzahl von Hortkindern, vergütet (Schule am Dösner Weg_Teeversorgung). Der Tee und ggf. Zucker wird durch die Auftraggeberin zur Verfügung gestellt.
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2.1.6 Speiseplanung
Gemäß den Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE-Qualitätsstandards) sind vollwertige Speisen herzustellen, die den täglichen Energiebedarf und ausreichend Flüssigkeit absichern. Bei der Versorgung soll ein ausgewogenes Verhältnis an energieliefernden Nährstoffen, Proteinen, Fetten und Kohlenhydraten gewährleistet werden. Die vollwertigen Speisen sind abwechslungsreich anzubieten. Dabei sind kulturspezifische und regionale Essgewohnheiten sowie Wünsche und Anregungen der Schule zu berücksichtigen. Die Speisenplanung ist auf 20 Verpflegungstage auszulegen.
Die Erstellung eines Vier-Wochen-Speiseplans hat sich anhand nachfolgender Kriterien für die Mittagsverpflegung im Bereich Mischkost der DGE zu orientieren:
| Lebensmittelgruppen | Häufigkeit an 20 Verpflegungstagen |
|---|---|
| Getreide, Getreideprodukte, Kartoffeln | 20 x davon: - mind. 4 x Vollkornprodukte - max. 4 x Kartoffelerzeugnisse |
| Gemüse und Salat | 20 x davon: - mind. 8 x als Rohkost - mind. 4x Hülsenfrüchte |
| Obst | mind. 8 x davon: - mind. 4x als Stückobst |
| Milch und Milchprodukte | mind. 8 x |
| Fleisch, Wurst, Fisch, Ei | max. 4 x Fleisch- und Wurstwaren davon: - mind. 2 x mageres Muskelfleisch mind. 4 x Fisch davon: - mind. 2 x fettreicher Fisch |
| Öle und Fette | Rapsöl ist Standardfett |
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Die Speiseplanung ist durch den Auftragnehmer mindestens zwei Wochen im Voraus der Schule bzw. den Sorgeberechtigten zu übergeben bzw. zur Verfügung zu stellen.
2.1.7 Nachhaltigkeit
Der Auftragnehmer hat bis zum Ende des zweiten Schuljahres (01.09.2029) die Antragstellung gemäß Richtlinie zur Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (Küchencoaching) nachzuweisen. Die entstehenden Kosten (Eigenanteil) trägt der Auftragnehmer.
Weiterhin ist während des zweiten Schuljahres (bis 01.09.2029) die Erreichung des „Bronze- Siegels“ gemäß der Verordnung zur Regelung der Produktion, der Kontrolle und der Kennzeichnung von Bio-Zutaten und Bio-Erzeugnissen sowie zur Auszeichnung des Gesamtanteils an Bio-Lebensmitteln in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen (Bio- Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung - Bio-AHVV) für den Schulstandort nachzuweisen. Sofern dies nicht nachgewiesen werden kann, ist eine nachvollziehbare Begründung einzureichen. Sofern keine nachvollziehbare Begründung vorliegt, endet die Rahmenvereinbarung automatisch am 31.07.2030.
2.1.8 Rechtliche Bestimmungen
Die Speisenversorgung hat unter Einhaltung der geltenden (gesetzlichen) Regelungen und sonstigen Vorschriften zu erfolgen, insbesondere unter Einhaltung der nachfolgend genannten Rechtsgrundlagen, Regelungen und Vorschriften im Sinne der lebensmittelrechtlichen und hygienischen Bestimmungen:
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Verordnung (EG) Nr. 853/2004 über Lebensmittelhygiene mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Lebensmittel-Basisverordnung Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 Lebensmittelinformationsverordnung Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts mit den Artikeln: Artikel 1: Lebensmittelhygiene-Verordnung Artikel 2: Tierische Lebensmittelhygieneverordnung Artikel 4: Verordnung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) Infektionsschutzgesetz (IfSG) DGE - Qualitätsstandard für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (aktuell: 5. Auflage) DIN 10506:2012-03 Lebensmittelhygiene – Gemeinschaftsverpflegung
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DIN 10508 Lebensmittelhygiene – Temperaturen für Lebensmittel Hygiene-Leitlinie für Großküchen, Küchen des Gesundheitswesens und vergleichbare Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, 2006
Die einschlägigen Rechtsgrundlagen, Regelungen und Vorschriften sind in der jeweilig gültigen Fassung einzuhalten.
2.2 Bewirtschaftung und Servicedienstleistungen
2.2.1 Bereitstellung und Ausgabe der Speisen
Die pünktliche Bereitstellung der Speisen muss gewährleistet sein. Einzelheiten zur allgemei- nen Organisation des gesamten Verpflegungsablaufes sind mit der Schule individuell abzu- stimmen. Die Pausenzeiten unterliegen der allgemeinen Schulorganisation und werden den Abläufen entsprechend angepasst (Rythmisierung). Folgende Pausenzeiten für die Mittages- senversorgung werden voraussichtlich zum Schuljahresbeginn 2027/2028 geregelt:
11.20 Uhr bis 13.00 Uhr
Im Rahmen des aufwachsenden Schulstandortes (ab Schuljahr 2030/2031) werden folgende Pausenzeiten für die Mittagessen- und Pausenversorgung avisiert:
11.20 Uhr bis 12.00 Uhr: Klassenstufen 1 bis 3 12.00 Uhr bis 12.40 Uhr: Klassenstufen 4 bis 6 12.50 Uhr bis 13.30 Uhr: Klassenstufen 7 bis 9 13.40 Uhr bis 14.20 Uhr: Klassenstufen 10 bis 12
Bei nicht rechtzeitiger und/oder nicht ausreichender Bereitstellung, d. h., die Liefermenge ent- spricht nicht der bestellten Menge sowie sonstigen Leistungsstörungen, hat der Auftragnehmer eine umgehende Beseitigung der Leistungsstörung zu gewährleisten. Die Kosten dafür gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Die Warmhaltezeiten der Speisen sind so kurz wie möglich zu gestalten. Gemäß den Quali- tätsstandards der DGE beträgt die Warmhaltezeit der Speisen vom Zeitpunkt des Abschlusses der Produktion bis zur Ausgabe an den letzten Essenteilnehmer maximal drei Stunden.
Die Warmhalte-, Transport- und Ausgabetemperatur von warmen Speisen beträgt mindestens 65 °C. Die Lager-, Transport- und Ausgabetemperatur von kalten Speisen beträgt maximal 7 °C. Bei Unterschreitung der gesetzlich erforderlichen Temperaturvorgaben hat eine unmittel- bare Reerhitzung der Speisen zu erfolgen. Maßnahmen diesbezüglich sowie erneute Tempera- turmessungen usw. sind gemäß den rechtlichen Bestimmungen zu dokumentieren.
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2.2.2 Anlieferung
Die Lieferung der Lebensmittel/Speisen steht in Abhängigkeit zur Organisation der Schule und ist mit der Schulleitung abzustimmen. Die Anlieferung der Lebensmittel/Speisen hat Frei Verwendungsstelle zu erfolgen.
2.2.3 Personaleinsatz
Ein gesamtheitliches Konzept zum Personaleinsatz unter Berücksichtigung des Projektes „Schule trifft Küche“ ist in der Angebotsinformation unter Anlage 5.3 „Personalkonzept“ darzustellen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dass für die Leistungserbringung erforderliche Personal quantitativ und anforderungsgerecht bereit zu stellen.
Das Personal muss mit den unterschiedlichen Entwicklungsphasen der Schüler und SchülerInnen in den Klassenstufen 1 bis 12 umgehen können und die deutsche Sprache sicher beherrschen.
2.2.3.1 Rechtlicher Rahmen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Dazu gehören auch die Arbeitsschutzbestimmungen.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das in der Küche eingesetzte Personal sowie weiteres Personal mit persönlicher Schnittstelle zu und in der Schule bspw. Kundenbetreuer über ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen in Bezug auf Kindeswohlgefährdung nach § 72 a SGB VIII verfügen (Schule am Dösner Weg_Erklärung SGB VIII). Diese sind zunächst nur vorzuhalten und im Fall einer Aufforderung seitens der Auftraggeberin vorzulegen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet das eingesetzte Personal in der Küche namentlich gegenüber der Schule zu benennen. Im Rahmen von Personalwechsel und im Krankheitsfall ist dies gegenüber der Schule entsprechend zu kommunizieren und zu aktualisieren.
Der Auftragnehmer gewährleistet die fachgerechte und hygienerechtliche Unterweisung des eingesetzten Personals. Insbesondere die Belehrungen/ Unterweisungen gemäß § 43 IfSG sowie gemäß § 4 LMHV, sofern die Personen nicht über einschlägige Berufsausbildungen ver- fügen, sind vorzuhalten sowie auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Des Weiteren ist für das eingesetzte Personal der Nachweis gemäß Masernschutzgesetz vorzuhalten.
Der Auftragnehmer stellt die Auftraggeberin von jeglichen Schadensersatzpflichten Dritter frei, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages durch den Auftragnehmer ergeben.
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Eine Haftung des Auftragnehmers im Zuge der täglichen Durchführung des Projektes “Schule trifft Küche“ besteht nicht, da dieser Bestandteil des Schulkonzeptes ist und demnach als Un- terrichtszeit gilt.
2.2.4 Serviceleistungen
Durch den Auftragnehmer sind folgende Dienstleistungen in der Schule zu realisieren:
Annahme der gelieferten Lebensmittel/Speisen Gesamtheitliche Vorbereitung des täglichen Versorgungsablaufs Herstellung von Speisen gemäß der Speisenplanung Bereitstellung und Ausgabe der Speisen Realisierung der Pausenversorgung Bereitstellung des erforderlichen Geschirrs und Besteck Reinigung sämtlichen Geschirrs, Bestecks, Speisenbehältnisse, GN-Behältnisse usw.
Nach Beendigung der Mittagessenversorgung sind täglich alle Tische im Speiseraum zu reini- gen. Die Oberflächen der Trinkbrunnen im Speisenraum sind täglich nach Beendigung der Versorgung entsprechend den hygienerechtlichen Vorgaben zu reinigen.
Der Auftragnehmer ist für die tägliche Reinigung und Desinfektion des gesamten Küchen- bereichs einschließlich überlassener Nebenräume (Lager, Umkleideraum o. ä.) sowie des ge- samten Küchenmobiliars verantwortlich. Die Bereitstellung der notwendigen Reinigungs-, Des- infektions- und Spülmittel, der Hygieneartikel und die Kosten für Personal- und Schutzbeklei- dung obliegt dem Auftragnehmer. Weiterhin stellt der Auftragnehmer eine ordnungsgemäße Belüftung der zur Nutzung überlas- senen Räumlichkeiten und eine vorbeugende Schädlingsbekämpfung sicher.
Organisatorische Regelungen, wie bspw. Anlieferungs- und Essenausgabezeiten, Schlüssel- verwaltung u. ä., die sich auf die konkreten Bedingungen der Schulanlage und des Schulbe- triebes beziehen, sind zwischen der Schulleitung, der Hortleitung und dem Auftragnehmer ab- zustimmen und schriftlich zu vereinbaren. Die Vereinbarung ist auf Verlangen dem Amt für Schule vorzulegen.
2.2.5 Qualitätsmanagement
Der Auftragnehmer stellt durch geeignete Maßnahmen die vereinbarte Qualität seiner Leistung sicher. Er gewährleistet ein Beschwerdemanagement in Zusammenarbeit mit der Schulleitung um eine kontinuierliche Qualitätssicherung bzw. Verbesserung seiner Leistungen sicherzustellen.
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Die Monatsspeisepläne sowie die Statistik zu den Essenteilnehmern (Schule am Dösner Weg_Statistik) sind in elektronischer Form monatlich an die Auftraggeberin zu senden.
2.2.6 Bestellsystem
Durch den Auftragnehmer hat die Annahme von Bestellungen sowie die Kassierung der Menü- preise zu erfolgen. Grundlage dafür ist der Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages mit den Sorgeberechtigten zur Versorgung einer Schülerin/eines Schülers. Der privatrechtliche Vertrag beinhaltet sämtliche Zahlungsmodalitäten zwischen dem Auftragnehmer und den Sorgeberech- tigten. Für den Vertragsschluss zwischen Auftragnehmer und den Sorgeberechtigten sind min- destens zwei Verfahrenswege anzubieten (bspw. Papierform, Onlineportal)
Grundsätzlich gelten folgende Regelungen für den privatrechtlichen Vertrag zwischen Un- ternehmen und Sorgeberechtigten:
▪ mindestens zwei verschiedene Zahlungsmöglichkeiten sind anzubieten bspw. Vorauskasse und Lastschriftverfahren ▪ 2 Mahnstufen -> 1. Mahnung kostenfrei ▪ 5 Werktage bis zur 2. Mahnung ▪ 2. Mahnung kostenpflichtig -> Mahngebühren max. 5,00 € ▪ Einstellung der Versorgung frühestens am dritten Werktag nach Ablauf der Zahlungsfrist der zweiten Mahnung ▪ Mahnung in Textform per Post oder Online bzw. per App, soweit eine solche eingesetzt wird ▪ monatliche Rechnungslegung für die Eltern entweder über Online-Portal zum Download bereitstellen oder Versendung per Post ▪ für den Rechnungsversand per Post ist die Erhebung einer marktüblichen Versandpauschale zulässig ▪ Erhebung von marktüblichen Sicherheitsleistungen zulässig ▪ Gebühren / Pfand von bis zu 10 EUR, für die Ausstellung von Chipkarten als Berechtigungsnachweise für die Schüler ist zulässig ▪ Die reguläre Kündigungsfrist des Vertrages beträgt 4 Wochen zum Monatsen- de bzw. zum Ende des Schuljahres Der Vertrag zwischen Auftragnehmer und den Sorgeberechtigten endet automa- tisch mit Beendigung des Vertrages / Zuschlags für die Schule bzw. bei Kündi- gung des Rahmenvertrages zwischen Schulträger und Unternehmen (d. h., es bedarf keiner separaten Kündigung seitens der Sorgeberechtigten)
Der Auftragnehmer hat seinem Angebot einen Mustervertrag mit den Sorgeberechtigten bei- zufügen. Der privatrechtliche Vertrag mit den Sorgeberechtigten darf keine Widersprüche zu den Anforderungen laut Leistungsbeschreibung enthalten. Den Sorgeberechtigten müssen bei Vertragsschluss sämtliche Regelungen aus Punkt 2.2.6 bekannt gegeben werden, bei- spielsweise mittels Elternbrief als Anlage zum Vertrag. © 2026 Stadt Leipzig Seite 15 von 28
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Die Bestellung der Speisen erfolgt durch die SuS bzw. die Sorgeberechtigten bis spätestens 18.00 Uhr des Vortages. Anbieterspezifische Bestellsysteme sind möglich, bspw. Bestellpor- tal auf der Website des Unternehmens, Bestellportal per App o. ä.. In Zusammenarbeit mit der Schule sind auch Möglichkeiten zur Nutzung der Website der Schule zu prüfen.
Im Rahmen der Pilotierung „Digitaler Schülerausweis“ ist der Auftragnehmer verpflichtet eine Schnittstelle zur Übertragung der personenbezogenen Daten aus dem Vertragsverhältnis zur Speisenversorgung bereitzustellen (RFID-Karte). Die technische und datenschutzrechtliche Realisierung erfolgt während des Vertragszeitraumes.
Bei Krankheit oder Urlaub ist die Versorgung abzumelden. Eine Abmeldung per Telefon, und E-Mail ist täglich bis 09:00 Uhr zu ermöglichen. Durch den Bieter ist für den Vorgang der Ab- bestellung eine separate Telefonnummer bzw. E- Mail-Adresse bereitzustellen. Grundsätzlich ist die Möglichkeit zu schaffen, dass die bestellte Portion in der Schule bis Ausgabe- schluss der Küche abgeholt werden kann. Dies gilt auch für Sonderkostessen sowie ethisch/religiös unbedenkliche Kost.
Dem Auftragnehmer obliegt die Bereitstellung der Berechtigungsnachweise für die Essenteil- nahme für jeden Teilnehmer (Chipkarten o. ä.) sowie die Übernahme der dafür anfallenden Kosten. Die Kosten für die Einrichtung eines internetbasierten Bestell- und Kassierungssys- tems im Sinne notwendiger Elektro- und Datenanschlussarbeiten innerhalb der Schule trägt der Auftragnehmer. Ein Anschluss an das hauseigene Verwaltungsnetz der Auftraggeberin ist nicht möglich. Beabsichtigt der Auftragnehmer während des Vertragszeitraumes neue Bestell- und Kassie- rungsmodalitäten einzuführen, ist die Zustimmung der Auftraggeberin erforderlich.
2.2.6.1 Spontanesser
Die Möglichkeit der spontanen Essenteilnahme (Spontanesser) ist einzuräumen. D. h., eine Schülerin/ein Schüler entscheidet sich während des Vormittags für die Teilnahme am Mittages- sen (Nachbuchung). Voraussetzung dafür ist jedoch, das Vorliegen eines entsprechenden pri- vatrechtlichen Vertrages zwischen Auftragnehmer und Sorgeberechtigten. Die Erhebung eines Aufpreises zum Menüpreis ist zulässig.
2.2.6.2 Digitaler Schülerausweis (RFID-Karte)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die für die Nutzung des digitalen Schülerausweises erfor- derlichen Daten bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere Informationen, die für Bestellpro- zesse, Essensausgabe und Abrechnung notwendig sind (z. B. Kundennummern, Menüauswahl, Abrechnungsmerkmale).
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Der Auftragnehmer stellt diese Daten in einem von der Auftraggeberin vorgegebenen elektro- nischen Format bereit und sorgt dafür, dass sie vollständig, korrekt und aktuell sind.
Weiterhin unterstützt der Auftragnehmer die Auftraggeberin sowie deren technische Dienstleis- ter bei der Integration der Daten in das RFID-System. Dies umfasst insbesondere die Abstim- mung zu Schnittstellen, Datenformaten und Übermittlungswegen sowie die Teilnahme an er- forderlichen Tests. Dabei gewährleistet der Aufragnehmer, dass die Datenbereitstellung und die Verarbeitung den geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht.
Bei technischen Weiterentwicklungen des RFID-Systems wirkt der Auftragnehmer an notwen- digen Anpassungen der Datenbereitstellung mit, sofern diese für den laufenden Betrieb der Speisenversorgung erforderlich sind.
2.2.7 Kassierung
Grundsätzlich ist ein bargeldloses Bestell- und Kassierungssystem vorzuhalten. Dies beinhal- tet auch das Pausenversorgungsangebot.
Die Kassierung der Menüpreise von den Sorgeberechtigten obliegt dem Auftragnehmer. Dabei sind ggf. Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu berücksichtigen. Erfolgt der Zah- lungseingang des Zahlungspflichtigen nicht innerhalb der vereinbarten Frist, ist der Auftrag- nehmer berechtigt, nach zweimaliger schriftlicher Mahnung die Versorgung (frühestens am dritten Werktag nach Ablauf der Zahlungsfrist der zweiten Mahnung) einzustellen.
Sofern die Sorgeberechtigten ihren Zahlungspflichten vollständig nachgekommen sind, ist die Speisenversorgung wiederaufzunehmen. Eine Zahlungsverpflichtung durch die Auftraggeberin aufgrund der Nichtzahlung des Zahlungspflichtigen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Familien, welche anspruchsberechtigt für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket sind, zahlen mit Inkrafttreten des „Starke-Familie-Gesetzes“ zum 01. August 2019 keinen Ei- genanteil für die Teilnahme an der Speisenversorgung. Die Kosten für die Teilnahme an der Speisenversorgung werden gesamtheitlich durch die o. g. Bundesleistung getragen. Für die Kassierung dieser Kosten hat durch den Auftragnehmer monatlich die Abrechnung über das BuT-Konto (Leipziger Bildungskarte) zu erfolgen. Ausstellende Behörden der Bewilligungsbe- scheide für Bildung und Teilhabeleistungen sind das Sozialamt der Stadt Leipzig oder das Job- center Leipzig. Die ersten drei Ziffern der 10-stelligen Bildungskartennummer verweisen auf die zuständige Behörde: 932… Sozialamt Stadt Leipzig 935… Jobcenter Leipzig
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Für die Abrechnung ist eine einmalige Anmeldung unter www.leipzig.de/bildungskarte erforder- lich. Die Erfassung der Rechnungen erfolgt unter www.but-konto.de.
2.2.8 Entsorgung
Die im Rahmen des Leistungsumfangs der Mittagessen- und Pausenversorgung an der Schule anfallenden Speisereste sowie Verpackungsmaterialen sind durch den Auftragnehmer zu entsorgen. Die damit einhergehenden Kosten trägt der Auftragnehmer. Das für die Entsorgung vertraglich gebundene Unternehmen ist gegenüber der Auftraggeberin spätestens zwei Wochen nach Abschluss des Vertrages schriftlich zu benennen. Die Aufstellung von Biotonnen wird gestattet, sofern ein geeigneter Stellplatz am Schulobjekt vorhanden ist.
2.2.9 Hygiene
Ein umfassendes Hygienemanagement ist bei der Zubereitung der Lebensmittel Pflicht. Die unter Punkt 2.1.8 „Rechtliche Bestimmungen“ genannten einschlägigen lebensmittelrechtlichen und hygienischen Vorschriften sind in der jeweilig gültigen Fassung zu beachten und einzuhal- ten.
2.2.10 Versorgungsbedingungen
Der Auftragnehmer übernimmt den Küchenbereich einschließlich dem vorhandenen Inventar zur unentgeltlichen Nutzung in dem Zustand, in dem dieser sich zum Zeitpunkt der Übergabe befindet (Schule am Dösner Weg_Einrichtungsplan).
Erforderliche Ergänzungs- bzw. Ersatzausstattungen sind zur Übernahme zwischen Auftrag- geberin und Auftragnehmer abzustimmen bzw. in der Folge zur Sicherung der Hygienebe- stimmungen durch den Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen und zu begründen.
Das übernommene Inventar bleibt Eigentum der Auftraggeberin.
Die Bereitstellung der erforderlichen Geschirr- und Besteckteile inklusive notwendigen Ersatz- bzw. Ergänzungsbedarf innerhalb des Vertragszeitraum ist durch den Auftragnehmer auf des- sen Kosten sicherzustellen. Für die Entnahme von Trinkwasser am Trinkbrunnen erfolgt die Bereitstellung von Karaffen und Bechern durch den Auftragnehmer. Die Verwendung von Ein- weggeschirr ist untersagt.
Der Auftragnehmer stellt benötigtes Equipment zur Umsetzung unternehmenseigener Konzep- te bzw. des Verpflegungssystems auf seine Kosten zur Verfügung. Ausstattung, welche im Kontext zu den zu erbringenden Leistungen steht, sind auf Kosten des Auftragnehmers bereit zu stellen.
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Beim Einsatz von Fritteusen ist durch den Auftragnehmer ein Feuerlöscher nach DIN EN 3 vorzuhalten sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten.
Sämtliche durch den Auftragnehmer bereitgestellten elektrischen Betriebsmittel mit Steckvor- richtung sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf Ihre Betriebssicherheit zu prüfen. Die Kosten dafür trägt der Auftragnehmer. Zu Beginn jeden Schuljahres ist gegenüber der Stadt Leipzig durch den Auftragnehmer die Durchführung der gesetzlichen Prüfungen an den eingesetzten Geräten zu erklären.
Für den Vertragszeitraum trägt der Auftragnehmer die Kosten für die benötigte erweiterte Ge- räteausstattung im Sinne von Regeneriergeräten und Tiefkühlschränken sowie die für die technische Ausstattung notwendigen Kosten der Elektroinstallation, von der Zentralverteilung der Schulanlage zur Abnehmerstelle, sowie der Sanitärinstallation. Die Geräte bleiben Eigen- tum des Unternehmens. Beim Einsatz von Tiefkühlschränken sind durch den Auftragnehmer Geräte mit „stiller Kühlung“ zu bevorzugen.
Für den Vertragszeitraum trägt der Auftragnehmer die Kosten des erhöhten Elektroenergiever- brauchs. Zur konkreten Abrechnung ist spätestens zwei Wochen nach Abschluss des Vertra- ges durch den Auftragnehmer, in Abstimmung mit dem Amt für Gebäudemanagement der Stadt Leipzig, ein Elektrozähler zu installieren. Für die konkrete Verbrauchsabrechnung sind die Zählerstände mit Bestätigung durch die Schulleitung jeweils zum Ende der Winterferien und zum Ende der Sommerferien pro Schuljahr der Auftraggeberin vorzulegen. Anhand der abgelesenen Zählerwerte erfolgt die Rechnungslegung zum Stromverbrauch an den Auftrag- nehmer.
Sofern eine separate Zählereinheit für den Küchenbereich vorhanden ist, ist der Auftragneh- mer verpflichtet sich eigenständig bei einem Stromanbieter seiner Wahl anzumelden.
2.2.11 Instandhaltung
Die bauliche Unterhaltung des Nutzungsgegenstandes (Elektro, Wasser/Abwasser, Heizung, Lüftung) obliegt der Auftraggeberin. Der Auftragnehmer hat auftretende Schäden und Mängel der Auftraggeberin unverzüglich anzuzeigen.
Schönheitsreparaturen hat der Auftragnehmer auszuführen bspw. malermäßige Instandsetzung. Für die Instandhaltung der technischen Ausstattung des Nutzungsgegenstandes ist die Auftraggeberin verantwortlich, soweit dies nicht in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers fällt.
Der Auftragnehmer darf bauliche Veränderungen im und am Nutzungsgegenstand nur mit schriftlicher Erlaubnis der Auftraggeberin vornehmen. Für einen sachgerechten Gebrauch des
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überlassenen Inventars ist der Auftragnehmer verantwortlich. Durch den Auftragnehmer wird die sach- und fachgerechte Bedienung von Geräten bspw. Geschirrspülmaschinen, Kochgeräten, Kühlschränken usw. gewährleistet. Der Betrieb von Geschirrspülmaschinen hat gemäß den Vorgaben des Herstellers inklusive Einhaltung der Vorgaben zur Verwendung von Spülmittel, Klarspülmittel usw. zu erfolgen. In Ausgabeküchen vorhandenes Edelstahlmobili- ar ist mit geeigneter Edelstahlpflege zu reinigen.
Für jede schuldhafte Beschädigung innerhalb der Schulanlage, des Nutzungsgegenstandes sowie sämtlicher zum Nutzungsgegenstand gehörenden Anlagen und Schulen ist der Auftragnehmer verantwortlich soweit die Beschädigung von ihm oder seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verursacht wird. Dem Auftragnehmer obliegt der Nachweis, dass schuldhaftes Verhalten seinerseits nicht vorlag.
2.2.12 Havarien
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Havarien/Ausfälle o. ä. im Zusammenhang mit der Her- stellung und/oder dem Transport der Speisen, die sich auf die Versorgung der SuS auswirken, der Schule und der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen. Der Auftragnehmer hat alles Er- forderliche einzuleiten, um Störungen im Versorgungsablauf zu vermeiden. Sollten dennoch Störungen auftreten hat der Auftragnehmer eine Ersatzverpflegung sicherzustellen. Die anfal- lenden Mehrkosten trägt der Auftragnehmer.
2.3 Schließzeiten, Havarien und Schließungen
2.3.1 Schließzeiten
In den gesetzlichen Ferienzeiten ist der Schulstandort nur teilweise geöffnet. Durch den Hort werden die Hortkinder der Primarstufe betreut.
2.3.2 Schulschließungen
Bei der Schließung des Schulstandortes endet die Speisenversorgung mit Ablauf des letzten Schul-/Ferientages. Schließungen werden dem Auftragnehmer spätestens vier Wochen vor Eintritt durch die Auftraggeberin schriftlich angezeigt. Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung aufgrund der Schließung ist ausgeschlossen.
2.3.3 Havarien
In Havariefällen z. B. Wasserschäden etc. wird der Auftragnehmer kurzfristig über erforderliche Maßnahmen durch die Auftraggeberin informiert.
Die entstehenden Mehraufwendungen bspw. weitere Fahrtwege, Aufwendungen für Einzelpa- ckungen usw., welche im Rahmen von Havariemaßnahmen erforderlich werden, trägt der Auf- tragnehmer.
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- Verfahrensablauf zum Abschluss eines Rahmenvertrages
3.1 Teilnahmewettbewerb
Mit Abgabe des Teilnahmeantrages ist der Bieter verpflichtet, die erforderlichen Angaben, Er- läuterungen und Erklärungen vor zu nehmen und die abgeforderten Nachweise einzureichen. Anhand der eingereichten Unterlagen wird durch die Vergabestelle die Eignung der Bieter ge- prüft.
Mindestvoraussetzungen zur Teilnahme am Wettbewerb: ▪ Positives Ergebnis der Eignungsprüfung
Sind die Mindestanforderungen erfüllt, wird der jeweilige Bieter zum Wettbewerb zugelassen und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Anzahl der Bewerber, die von der Auftraggeberin zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ist unbegrenzt.
3.2 Angebotsabgabe
Mit Abgabe des Angebotes ist der Bieter verpflichtet, die erforderlichen Angaben, Erläuterun- gen und Erklärungen vor zu nehmen und die geforderten Nachweise einzureichen.
3.3 Angebotsinformation
Die „Angebotsinformation“ ist die wertungsrelevante Entscheidungsgrundlage für die Schulkonferenz im Rahmen des Auswahlverfahrens. Die „Angebotsinformation“ umfasst einen Fragekatalog mit Kategorien zur gesamtheitlichen Bewirtschaftung des Schulstandortes. In den einzelnen Kategorien besteht die Möglichkeit firmeneigene Konzeptionen, insbesondere im Hinblick auf das Projekt „Schule trifft Küche“ darzustellen. Dabei ist Bezug auf die angegebenen Schwerpunkte zu nehmen. Es besteht die Möglichkeit Unternehmensstrategien, Umsetzungsvarianten und spezifische Ausrichtungen darzustellen. Die Angaben in den Angebotsinformationen werden in einer anonymen Gesamtübersicht incl. der konzeptionellen Darstellungen zusammengefasst und der Schule für das Auswahlverfahren zur Verfügung gestellt.
Die Angaben in der Angebotsinformation gelten als bindender Vertragsgegenstand, d. h., diese Angaben sind über den gesamten Leistungszeitraum zwingend anzubieten.
3.3.1. Wahrung der Anonymität
Die Angaben/Konzeptdarstellungen aus der Angebotsinformation werden in einer Gesamtübersicht der Schule als Entscheidungsgrundlage vorgelegt. Gemäß dem Grundsatz der vertraulichen Behandlung von Angaben (§ 5 VgV) müssen die Angebotsinformationen vollumfänglich anonym sein. Namen, Eigenbegriffe oder vergleichbare Nennungen sind aus diesem Grund in der Angebotsinformation untersagt. Die Angebotsinformation ist Bestandteil
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des Angebotes. Die Weitergabe an Dritte bzw. an die Schule durch den Bieter ist daher ausdrücklich verboten.
Mit der Angebotseinreichung sind die Angebotsinformation und die Speisepläne in einer weiter zu verarbeitenden digitalen Version einzureichen. Für die Freitexte in der Angebotsinformation werden folgende Vorgaben zur Formatierung empfohlen: Schriftfarbe schwarz Schriftart Arial Schriftgröße 11 Zeilenabstand 1,15 Seitenränder Oben/Rechts/Links 2,5 und Unten 2 cm Überschriften unterstrichen kein Fettdruck keine Bilder
Bitte verwenden Sie die Schule am Dösner Weg_Amgebotsinformation und beachten Sie die Anlage Schule am Dösner Weg_Anlagen_Angebotsinformation sowie die vorgegebene Maximalseitenzahl.
3.3.2 Kategorien der Angebotsinformation
Die Angebotsinformation umfasst folgende Kategorien:
- Nachhaltigkeit und Gesundheitsförderung
- Pausenversorgung/“Schule trifft Küche“
- Personalkonzept
- Menüpreis
Kategorie 1 – Nachhaltigkeit und Gesundheitsförderung
Es sind Angaben zum Lebensmittelbezug, im Sinne von Nachhaltigkeit und Qualität der Pro- dukte in Verbindung mit gesundheitsfördernden Aspekten sowie Angaben zu Lieferwegen und Arbeitsprozessen darzulegen.
Kategorie 2 – Pausenversorgung/ „Schule trifft Küche“
Die Kategorie beinhaltet Sortimentsvorschläge (Punkt 2.1.2) zur Menülinie „Eat & Meet“ sowie erste Konzeptideen in Bezug auf das Projekt „Schule trifft Küche“
Kategorie 3 - Personalkonzept
In der Angebotsinformation ist ausführlich dazustellen, welche Anzahl an Personal, mit wel- cher Qualifikation welche Aufgabenbereiche übernimmt und wie seitens des Bieters das Projekt „Schule trifft Küche“ personalstrategisch umgesetzt wird.
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Kategorie 4 - Menüpreis
Für die tägliche Auswahl an Menükomponenten sowie das Salat- und Obstbuffet ist ein Gesamtmenüpreis zu kalkulieren.
3.4 Speisepläne
Mit Abgabe des Angebotes sind gemäß den Anforderungen an die Speiseplanung drei Speisepläne (Januar, Juni, September) einzureichen. Für die Wahrung der Anonymität ist für die Erstellung des Speiseplans der Schule am Dösner Weg_Speiseplan zu verwenden.
Die Erstellung der Speisepläne hat gemäß den Anforderungen an die Speisepläne, Punkt 2.1 zu erfolgen.
3.5 Preiskalkulation
Der Schulstandort wird im Schuljahr 2027/2028 mit 18 Klassen a 28 Schülerinnen und Schü- lern geführt. Eine vollständige Belegung als fünfzügige Gemeinschaftsschule ist voraussichtli- che ab dem Schuljahr 2034/2035 erreicht. Insgesamt werden voraussichtlich 1.680 Schüleri- nen und Schüler den Schulstandort besuchen.
Die voraussichtliche Essenteilnehmerquote wird auf ca. 50% der Gesamtschülerzahl geschätzt. Der Schätzung liegt das besondere Schulkonzept sowie der hohe Stellenwert der Thematik Gesundheit mit dem damit verbundenen Schwerpunkt Gesunde Ernährung, zu Grunde. Die Teilnehmerzahlen unterliegen Schwankungen, welche seitens des Schulträgers nicht vorher- sehbar sind bspw. Unterrichtsausfälle, Stundenplanänderungen, schulorganisatorische Maß- nahmen usw.. Es werden keine Mindestabnahmemengen garantiert.
Der angebotene Menüpreis sowie der Aufpreis sind als Bruttopreise anzugeben und gelten als Festpreise für den angegebenen Leistungszeitraum.
Die Bruttopreise schließen alle Kosten ein, welche für die vollumfängliche Absicherung der Speisenversorgung inklusive der Service- und Bewirtschaftungsdienstleistungen sowie die Leistungen zum Projekt „Schule trifft Küche“ erforderlich sind.
Die Kosten der Leistung sind auf Basis einer nachvollziehbaren Kalkulation aller Kostenbe- standteile, insbesondere Personalkosten Wareneinsatz inklusive Anlieferkosten Zubereitung der Speisen (Produktionskosten) Verpackungsmaterialien Kosten zum Projekt „Schule trifft Küche“ Entsorgungskosten
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anzubieten.
Eine Änderung der Gesamtportionspreise ist ausschließlich aufgrund gesetzlicher Änderungen möglich, bspw. Umsatzsteuer, Mindestlohn o. ä.. Im Rahmen der Prüfung von Preisanpassun- gen während der Vertragslaufzeit behält sich die Auftraggeberin vor, die Herleitung der Preis- gestaltung abzufordern.
3.6 Verhandlungsverfahren
Das Verhandlungsverfahren bietet u. a. die Möglichkeit die abgegebenen Angebote inhaltlich nachzubessern und an die gestellten Anforderungen anzupassen. Unter Berücksichtigung der im Verhandlungsverfahren erzielten Ergebnisse kann der Bieter ein finales Angebot einreichen, welches abschließend im Auswahlverfahren der Schule gewertet wird. Die Einladungen erfolgen mindestens 3 Werktage vor dem Verhandlungstermin. Durch die Auftraggeberin werden unter Beachtung der Verhandlungsergebnisse die eingereichten Angebote erneut geprüft und ausgewertet. Bei korrektem und vollumfänglichem Angebot gehen die Bieter in die Wertung für den Abschluss eines Liefer- und Dienstleistungsvertrages ein.
3.7 Abschluss Rahmenvereinbarung
Durch die Auftraggeberin werden die eingereichten Angebote geprüft und ausgewertet. Bei korrektem und vollumfänglichem Angebot gehen die Bieter in die Wertung für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung ein.
Zuschlags- bzw. Bewertungskriterium zum Abschluss der Rahmenvereinbarung ist zu 100 % der Preis.
Der Wertungspreis wird den Angaben des Bieters aus dem „Preisblatt“ entnommen. Der Wertungspreis muss dem angegebenen Bruttopreis im Leistungsverzeichnis entsprechen.
Aufsteigend vom preislichen günstigsten Angebot werden die Bieter bezuschlagt, bis die vorgesehene Anzahl an Rahmenvertragspartnern erreicht ist. Es ist vorgesehen mit 5 Unternehmen Rahmenvereinbarungen zu schließen.
Der Rahmenvertrag garantiert nicht, dass tatsächlich Leistungen abgerufen werden, ebenso werden keine Mindestabnahmemengen garantiert.
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- Vergabe der Leistung
4.1 Auswahlverfahren der Schulen
Die Vergabe der für die Speisenversorgung erforderlichen Lieferungen und Leistungen erfolgt im Ergebnis eines nachgeordneten Wettbewerbes. Dieser umfasst das Auswahlverfahren der Schule auf Grundlage der Angaben der Angebotsinformationen auf Basis der angegebenen Wichtung (Punkt 4.1.1)
Das Auswahlverfahren obliegt der Eigenverantwortung der Schule. In diesem Auswahlverfah- ren bewertet die Schulkonferenz die Bieter in anonymisierter Weise anhand der vorliegenden Angebotsinformationen mittels eines Schulnotensystems. Die abschließende Auswertung der Wertungsergebnisse erfolgt durch die Vergabestelle.
4.1.1 Wichtung
Das in Eigenverantwortung der Schule durchzuführende Auswahlverfahren basiert auf folgendem Wichtungsmodell:
| Kategorie | Wichtung in % |
|---|---|
| Nachhaltigkeit und Gesundheitsförderung | 40 |
| Pausenversorgung/ „Schule trifft Küche“ | 30 |
| Personalkonzept | 10 |
| Menüpreis | 20 |
Die Schulkonferenz wertet die Bieter anhand der anonymisierten Angebotsinformationen in den einzelnen Kategorien unter Abwägung der eigenen Prioritäten/Interessenlagen und nimmt eine entsprechende Benotung gemäß folgender Definition vor:
| Note | Note in Worten |
|---|---|
| 1 | Angebot entspricht den Erwartungen in allen Aspekten zur vollsten Zufriedenheit. |
| Die Bewertung mit der Note 1 entspricht einer Bewertung im obersten Bereich. Das Angebot | |
| entspricht den Erwartungen zur vollsten Zufriedenheit, wenn es allen Anforderungen an die | |
| geforderten Leistungen in besonderem Maße entspricht, insbesondere sämtliche der ge- | |
| forderten Leistungen/ Leistungsaspekte umfassend und vollständig abbildet. |
| 2 | Angebot entspricht den Erwartungen in den meisten Aspekte zur vollen Zufriedenheit. |
|---|---|
| Die Bewertung mit der Note 2 entspricht einer Bewertung im oberen Bereich. Das Ange- | |
| bot entspricht den Erwartungen zur vollen Zufriedenheit, wenn es den meisten Anforderun- | |
| gen an die geforderten Leistungen entspricht, insbesondere die meisten der geforderten | |
| Leistungen/ Leistungsaspekte vollständig abbildet. |
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| 3 | Angebot entspricht den Erwartungen in den überwiegenden Aspekten zur vollen Zufrieden- |
|---|---|
| heit. | |
| Die Bewertung mit der Note 3 entspricht einer Bewertung im oberen mittleren Bereich. | |
| Das Angebot entspricht den Erwartungen zur vollen Zufriedenheit, wenn es den Anforderun- | |
| gen an die geforderten Leistungen überwiegend entspricht, insbesondere die überwiegenden | |
| der geforderten Leistungen/ Leistungsaspekte vollständig abbildet. |
| 4 | Angebot entspricht den Erwartungen in den überwiegenden Aspekten zur Zufriedenheit. |
|---|---|
| Die Bewertung mit der Note 4 entspricht einer Bewertung im unteren mittleren Bereich. Das | |
| Angebot entspricht den Erwartungen zur Zufriedenheit, wenn es trotz Mängeln noch den An- | |
| forderungen an die geforderten Leistungen entspricht, insbesondere die überwiegenden der | |
| geforderten Leistungen/Leistungsaspekte abbildet. |
| 5 | Angebot entspricht den Erwartungen in den überwiegenden Aspekten nicht zur Zufriedenheit. |
|---|---|
| Die Bewertung mit der Note 5 entspricht einer Bewertung im unteren Bereich. Das Angebot | |
| entspricht den Erwartungen nicht zur Zufriedenheit, wenn es den Anforderungen an die gefor- | |
| derten Leistungen überwiegend nicht entspricht, insbesondere die überwiegenden der | |
| geforderten Leistungen/Leistungsaspekte nicht abbildet. | |
| 6 | Angebot entspricht den Erwartungen in keinem oder nahezu keinem Aspekt. |
| Die Bewertung mit der Note 6 entspricht einer Bewertung im untersten Bereich. Das Angebot | |
| entspricht in keiner/m oder nahezu keiner/m Leistung/ Leistungsaspekt den Erwartungen, ins- | |
| besondere wenn die geforderten Leistungen/ Leistungsaspekte nicht abgebildet werden. |
Die Ergebnisse werden durch die Schulkonferenz dokumentiert und der Vergabestelle zugestellt.
4.2 Auswertung der Ergebnisse und Auftragserteilung durch die Vergabestelle
Die abschließende Auswertung der Ergebnisse der Schulkonferenz erfolgt durch die Vergabestelle. Grundlage der Auswertung ist das durch die Schule übermittelte Wertungsergebnis und die entsprechenden Dokumentationen.
4.2.1 Wertung der Menüpreise
Anhand des angebotenen Gesamtpreises wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Dieser Bieter erhält entsprechend der vorgegebenen Wichtung in der Kategorie Preis 15 Punkte. Wobei lediglich Angebote gewertet werden, die im Maximum 50% über dem wirtschaftlichsten Angebot liegen. Die Punktzahl der weiteren Bieter errechnet sich über das Verhältnis zum Angebotspreis des wirtschaftlichsten Angebotes. Folgende Wertungsformeln werden hierbei eingesetzt:
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wirtschaftlichster Preis + 50% = Schwellenpreis1
(Schwellenpreis - zu wertender Preis) = Preisdifferenz
Wichtungsfaktor 20% Preisunterschied zwischen wirtschaftlichstem Preis X 100 = Multiplikator und Schwellenpreis in €
Preisdifferenz x Multiplikator = Punktzahl
Die ermittelten Punkte fließen in die Gesamtwertung ein.
Im gewählten Beispiel:
| Angebot | Gesamtpreis | errechnete Punktzahl |
|---|---|---|
| Angebot | 3,80 € | 1,6 x 11,11 = 17,78 Punkte |
| Bieter X | ||
| Angebot | 3,60 € | 20 Punkte |
| Bieter Y | ||
| Angebot | 3,75 € | 1,65 x 11,11 = 18,33 Punkte |
| Bieter Z |
4.2.2 Wertung der benoteten Kategorien
Anhand der Benotungen der Schule erfolgt eine Verhältnissetzung zu dem bereits gewählten Wichtungsmodell und den damit priorisierten Kategorien und deren %- Wichtungen. Beispiel:
| Bieter X | Bieter Y | Bieter Z | Wichtung | |
|---|---|---|---|---|
| Nachhaltigkeit und Gesundheitsförderung (Note) | 2 | 1 | 2 | 40 % |
| Pausenversorgung/ „Schule trifft Küche“ (Note) | 3 | 3 | 4 | 30 % |
| Personalkonzept (Note) | 3 | 4 | 2 | 10 % |
Die Umrechnung der Note in Punkte erfolgt auf folgender Rechengrundlage:
| Anteil der zu | errechnete Punktzahl | |
|---|---|---|
| Note | ||
| erreichenden Punkte | (Bsp. Wichtung 30%) | |
| 1 | 5/5 | 30 Punkte |
| 2 | 4/5 | 24 Punkte |
1 Schwellenpreis = Ab diesem Preis erhält der Bieter 0 Punkte in der Kategorie Preis. © 2026 Stadt Leipzig Seite 27 von 28
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| 3 | 3/5 | 18 Punkte |
|---|---|---|
| 4 | 2/5 | 12 Punkte |
| 5 | 1/5 | 6 Punkte |
| 6 | 0/5 | 0 Punkte |
Somit ergibt sich folgende Gesamtauswertung:
| Bieter X | Bieter Y | Bieter Z | Wichtung | |
|---|---|---|---|---|
| Nachhaltigkeit und Gesundheitsförderung | 32 | 40 | 32 | 40 % |
| Pausenversorgung/ „Schule trifft Küche“ | 18 | 18 | 12 | 30 % |
| Personalkonzept | 6 | 4 | 8 | 10 % |
| Punkte Preis | 17,78 | 20 | 18,33 | 20 % |
Beispiel für das Gesamtergebnis:
Bieter X: 73,78 Punkte Bieter Y: 82,00 Punkte Bieter Z: 70,33 Punkte
Entsprechend der durch die Schule gesetzten Prioritäten ist in diesem Beispiel Bieter Y der für die Schule am besten geeignete Bieter und erhält den Zuschlag.
4.2.3 Auftragserteilung durch die Vergabestelle
Die Zuschlags- und Auftragserteilung erfolgt unter Berücksichtigung der Befugnisregelungen der Stadt Leipzig durch die Vergabestelle. Mit Zuschlagserteilung wird ein Vertragsverhältnis abgeschlossen. Vertragsbestandteile ist die Gesamtheit der Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens.
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