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F-02-09-CP EigErklVertraulich_2026-0056.pdf

Rahmenvereinbarung zur Objektüberwachung Elektrotechnik

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 26.09.2026, 20:47 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabekooperation.berlin

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Eigenerklärung – Vertraulichkeit

Maßnahme: RV Objektüberwachung ELT

Vergabenummer: CP1-2026-0056

Diese Erklärung wird durch folgendes Unternehmen bzw. durch den jeweiligen Mitarbeiter des AN abgegeben:

  1. Vertraulichkeitserklärung

Wir verpflichten uns im Vergabeverfahren und im Falle des Zuschlags im Rahmen der Auftrags- durchführung sowie für die Folgezeit zur Einhaltung nachfolgend aufgeführter Punkte:

1.1 Ungeachtet der gesetzlichen Vorgaben verpflichtet wir uns, sämtliche Geschäfts- und Be- triebsgeheimnisse sowie sämtliche zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sons- tigen Informationen, die wir vom AG erhalten haben ("Vertrauliche Informationen"), vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zwecke des Vergabeverfahrens und Auftragsdurchfüh- rung zu verwenden, soweit sie nicht offenkundig sind. Der Begriff „Information“ umfasst hierbei jegliches Anschauungsmaterial wie Unterlagen, Schriftstücke, Aufzeichnungen, Notizen, Doku- mente und Kassetten etc.

1.2 Wir werden über die vertraulichen Informationen striktes Stillschweigen bewahren und alle zumutbaren Maßnahmen treffen, um den Zugang und die Kenntnis vertragsfremder Dritter im Hinblick auf die vertraulichen Informationen zu verhindern. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses fort.

1.3 Wir verpflichten uns, alle überlassenen Unterlagen und Informationen vor Einsichtnahme durch unbefugte Personen zu schützen und bei Beendigung des Vergabeverfahrens unaufgefor- dert zu löschen, soweit und solange sie nicht für die Vertragserfüllung oder Vertragsabwicklung erforderlich sind und soweit keine anderen Rechtsvorschriften eine Aufbewahrung dieser Un- terlagen bzw. Informationen zwingend vorschreiben.

1.4 Uns ist bekannt, dass die Vertraulichkeitsverpflichtung nur dann entfällt, wenn keine ander- weitigen gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit bestehen, insbe- sondere, wenn Informationen öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dieses auf eine rechts- oder vertragswidrige Handlung durch uns zurückzuführen ist, der AG die Informationen schriftlich zur anderweitigen Nutzung freigegeben hat oder die Informationen aufgrund zwin- gender gesetzlicher Regelungen offen zu legen sind.

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1.5 Diese Vertraulichkeitserklärung gilt nicht gegenüber verbundenen Unternehmen entspre- chend §§ 15 ff. AktG. Wir werden dafür sorgen, dass die mit uns verbundenen Unternehmen im gleichen Maße zur Geheimhaltung und Löschung/Vernichtung verpflichtet sind.

1.6 Wir verpflichten uns, diese Verpflichtung auch unseren Mitarbeitern und Nachunterneh- mern, Leiharbeitern etc. aufzuerlegen und den AG zu informieren, wenn ein Verstoß gegen diese Erklärung bekannt wird.

  1. Integritätserklärung

2.1 Wir verpflichten uns, stets alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen und folgende Grundsätze zu beachten/einzuhalten:

a) Wir verpflichten uns, dem AG, seinen mit dem Vergabeverfahren befassten Mitarbeiter/innen oder einem Dritten keine Leistung materieller oder immaterieller Art, die den öffentlichen AG oder seine Mitarbeiter besserstellt und auf die kein rechtlich begründeter Anspruch besteht, anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren, um dafür im Gegenzug Vorteile bei der Auftrags- vergabe oder während der Auftragsdurchführung zu erhalten.

b) Wir verpflichten uns, mit anderen Anbietern keine unzulässigen Absprachen unter Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen der VgV, des UWG, des GWB, das Gesetz zur Bekämp- fung der Korruption sowie des StGB zu treffen. Hierzu zählen insbesondere Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten oder Ähnliches.

c) Wir verpflichten uns, keine strafbaren Handlungen im Sinne der §§ 298, 299, 333, 334 StGB, §§ 17, 18 UWG zu begehen. Wir verpflichten uns über § 18 UWG hinaus, die uns im geschäftlichen Verkehr anvertrauten Vorlagen oder Vorschriften technischer Art und kaufmännische Informa- tionen des AG auch auf Datenträgern nicht zu Zwecken des Wettbewerbs oder aus Eigennutz unbefugt zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben.

d) Wir verpflichten uns, Dritte nicht zu Handlungen gemäß Ziffer 2.1 lit. a - c anzustiften bzw. hierzu Beihilfe zu leisten.

2.2 Uns ist bewusst, dass der AG berechtigt ist, uns vom Vergabeverfahren auszuschließen, wenn wir vor Zuschlagserteilung durch einen Verstoß gegen Ziffer 2.1 oder auf andere Weise eine schwere Verfehlung begangen haben, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerber /Bieter in Frage stellt.

Uns ist darüber hinaus bewusst, dass der AG berechtigt ist, uns auch von zukünftigen Auftrags- vergaben ausschließen, wenn wir gegen Ziffer 2.1 lit. a - c verstoßen und hierdurch eine schwere

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Verfehlung begangen haben, die unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt. Die Verhängung und Dauer einer Sperre für zukünftige Auftragsvergaben richtet sich nach der Schwere der Verfeh- lung. Die Schwere ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalles, wobei insbesondere auf die Anzahl der Verfehlungen, die Stellung der involvierten Beteiligten in unserem Betrieb und die Höhe des Schadens zu berücksichtigen sind. Eine Sperre wird für mindestens 6 Monate, höchs- tens aber für 3 Jahren erteilt. Ein Verstoß im Sinne der Ziffer 2.2 gilt dann als vorliegend, wenn angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel daran bestehen kann.

2.3 Wir verpflichten uns, auf Verlangen des AG an diesen einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 3% des Angebotswertes (ohne Optionen), höchstens jedoch 50.000 EUR zu zahlen, wenn wir vor Zuschlagserteilung gemäß Ziffer 2.2 vom Verfahren ausgeschlossen wurden.

Sofern wir nachweisen können, dass dem AG durch unseren Ausschluss vom Verfahren vor Zu- schlagserteilung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist als ihm nach der Scha- denspauschale zustünde, sind wir berechtigt, nur Schadensersatz in dem nachgewiesenen Um- fang zu leisten. Kann der AG nachweisen, dass ihm durch unseren Ausschluss vom Verfahren vor Zuschlagserteilung ein höherer Schaden entstanden ist als ihm nach der Schadenspauschale zustünde, ist der AG berechtigt, den höheren Schaden geltend zu machen.

2.4 Wir versichern, dass keine früheren schweren Verfehlungen in den letzten drei Jahren vor- liegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten. Insbeson- dere versichern wir, dass in den letzten drei Jahren bei uns beschäftigte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter nicht wegen eines der in Ziffer 2.1 lit. a - c aufgeführten Sachverhalte rechtskräftig verurteilt worden sind gegen bei uns beschäftigte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter kein Ge- richts-, behördliches oder vergleichbares Verfahren wegen eines der in Ziffer 2.1 lit. a - c aufge- führten Sachverhalte anhängig war oder noch ist kein staatsanwaltschaftliches oder behördli- ches Ermittlungsverfahren gegen bei uns beschäftigte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter wegen eines der in Ziffer 2.1 lit. a - c aufgeführten Sachverhalte durchgeführt worden ist oder noch durchgeführt wird.

Wir verpflichten uns, sollten wir Kenntnis solcher schweren Verfehlungen im Sinne der Ziffer 2.1 lit. a - c erlangen, sämtliche danach ergriffenen Maßnahmen zur Vermeidung einer Wiederho- lung der Vorkommnisse vollständig und wahrheitsgemäß darzulegen. Insbesondere werden wir geeignete organisatorische Vorkehrungen treffen, um künftige schwere Verfehlungen zu verhin- dern.

2.5 Wir verpflichten uns, eine gemäß Ziffer 2 gleichlautende Verpflichtungserklärung auch von allen Nachauftragnehmern zu fordern und vor Vertragsabschluss bzw. spätestens vor Zustim- mung des AG zur Weiterbeauftragung vorzulegen. Gleichlautende Verpflichtungserklärung in Rahmen des Auftragsdurchführung ist mit jedem eingesetzten Mitarbeiter:innen abzuschlie- ßen.

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Erklärung zum SchwarzArbG und AentG, MiLoG und AufenthG

Ich erkläre, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), nach § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsende- gesetz (AEntG) und § 98 c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) nicht vorliegen.

Ich erkläre, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters/Mitglied ei- ner Bewerber-/Bietergemeinschaft gemäß den §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetzes – MiLoG) nicht vorliegen.

  1. Vertraulichkeitserklärung im Vergabeverfahren

Vorbemerkung

Der AG führt das Ausschreibungsverfahren durch. Im Rahmen dessen stellt er den Teilnehmern am Vergabeverfahren (Teilnehmer) vertrauliche Informationen in Form von Vergabeunterlagen zur Verfügung. Der u. g. Teilnehmer erklärt daher Folgendes:

3.1 Regelungsgegenstand

3.1.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich, über die zwischen dem AG und ihm ausgetauschten Infor- mationen Vertraulichkeit zu bewahren, soweit er nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Offenlegung verpflichtet ist. Der Begriff „Information“ ist grundsätzlich weit zu fassen und um- fasst hierbei alle im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens übermittelten Informationen unab- hängig von deren Speicherung (Schriftstücke, Aufzeichnungen, Notizen, Dokumente und Kas- setten, elektronische Datenträger, Leistungsverzeichnisse, Pläne etc.).

3.1.2 Der Teilnehmer erklärt, dass er alle ihm vom AG zur Kenntnis gebrachten Informationen als ihm anvertraute Betriebsgeheimnisse behandelt und sie Dritten nicht zugänglich macht, soweit die Informationen nicht

a. allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies der Teilnehmer zu vertreten hat,

b. dem Teilnehmer bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren,

c. dem Teilnehmer von einem Dritten ohne eine dem Teilnehmer erkennbare Geheimhal- tungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen waren oder

d. vom Teilnehmer nachweislich unabhängig entwickelt worden sind.

3.1.3 Der Teilnehmer wird über die vertraulichen Informationen striktes Stillschweigen bewahren und alle zumutbaren Maßnahmen treffen, um den Zugang und die Kenntnis vertragsfremder Dritter im Hinblick auf die Vertraulichen Informationen zu verhindern. Dies umfasst insbeson- dere geeignete Schutzvorrichtungen für elektronisch gespeicherte Daten (Firewall, Virenschutz, Zugriffsberechtigungen etc.). Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

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3.1.4 Der Teilnehmer wird zur Geheimhaltung der ihm überlassenen Informationen die gleiche Sorgfalt wie hinsichtlich seiner eigenen Informationen von ähnlicher Bedeutung anwenden und die unbefugte Benutzung, Bekanntgabe, Veröffentlichung oder Verbreitung dieser Informatio- nen unterlassen. Er verpflichtet sich, diese Informationen gegenüber Dritten weder selbst noch durch andere Personen zu vervielfältigen, zu verbreiten, bekannt zu geben oder diese für andere Zwecke zu nutzen.

Soweit der Teilnehmer im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens Nachunternehmer einbindet, darf er diese vom AG mitgeteilte Informationen zur Verfügung stellen, soweit diese von den Nachunternehmern zur Erstellung eines Angebotes benötigt werden. Die Weitergabe von Infor- mationen an Nachunternehmer ist aber nur dann zulässig, wenn die Nachunternehmer mit dem AG vorher ebenfalls diese Vertraulichkeitserklärung abgeschlossen und den Abschluss dem AG nachgewiesen hat.

3.1.5 Die überlassenen Informationen oder Teile hiervon können nur an solche Angestellte oder Bevollmächtigte des Teilnehmers weitergegeben werden, die zu dem betreffenden Tätigkeits- bereich gehören und von der Vertraulichkeit der übergegebenen Informationen unterrichtet wurden.

3.1.6 Nach Beendigung der Zusammenarbeit sind sämtliche Informationen und Kopien davon vollständig zu vernichten bzw. zu löschen soweit keine anderen Rechtsvorschriften eine Aufbe- wahrung dieser Unterlagen bzw. Informationen zwingend vorschreiben. Werden Daten im Zuge einer automatischen Langzeitarchivierung gespeichert, hat der Teilnehmer keine gesonderte Löschung der archivierten Daten zu veranlassen. Bei einer Wiederherstellung von Daten aus der Sicherung/Archivierung in das technische System sind die von dieser Vereinbarung umfassten Daten dann umgehend zu löschen. Der Teilnehmer sichert zu, dies sicherzustellen.

Ich bin mir bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärungen meinen Ausschluss von weiteren Vergaben und Auftragserteilungen zur Folge haben kann. Entsprechende Nachweise können auf Verlangen vorgelegt werden.

Hier gem. § 126b BGB eintragen:

(Name des Ausstellers dieser Erklärung) für (Firmenname und Rechtsform)

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