Anlage 9_Leistungsbeschreibung.pdf

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Versandkartonagen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 21.09.2026, 14:05 (Europe/Berlin)

Herkunft: ausschreibungen.landbw.de

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Anlage 9_Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Mindestanforderungen – A-Kriterien Alle „A“-Kriterien stellen die Mindestanforderungen an die ausgeschriebene Leistung dar. Die Anforderung ist zwingend und muss uneingeschränkt und umfassend erfüllt

werden. Bei Nichterfüllung von Ausschlusskriterien wird das Angebot gem. § 57 Abs.

1 Nr. 4 VgV ausgeschlossen, auch wenn es auf anderen Gebieten besonders gute

Leistungen beinhaltet. Für die in der Leistungsbeschreibung zwingend formulierten

Anforderungen (Mindestanforderungen) gilt das zuvor Gesagte entsprechend.

1 Ausführung

a) Stülpschachteln bzw. auch „Deckelschachteln.“

Wellpapp-Stülpdeckelschachteln (Deckel/Oberteil und Boden/Unterteil, Innen- und

Außendecke braun) in der Ausführung Innen- oder Außenfaltung, mit 4 Punkt-

Klebung (Fefco-Code 0451; Wellenart mind. B 1.20). Auf der kurzen Seite der

Kartondeckel hat eine Handgriffausstanzung zu erfolgen. Die Böden und/oder der

Deckel sind eindeutig zu Kennzeichnen. Die Kennzeichnung kann z. B. durch

aufgedruckte oder eingeprägte Symbole (z. B. "B" für Boden) erfolgen.

Die Stülpschachtel-Deckel (alle Größen) sind (auf zwei gegenüberliegenden

Seiten, längs- oder querseitig) mit 2 senkrechten, nach oben zeigenden

Ausrichtungspfeilen (Verpackungskennzeichen "Oben") zu bedrucken.

b) Faltschachteln

Konstruktion FEFCO-0201, BC-Welle

Hinweis:

In der Regel werden Bekleidungsteile (Schuhe, Oberbekleidung etc.) versendet. Im

Regelfall liegt das Sendungsgewicht deutlich unter 30 kg. Sämtliche Stülpschachteln

werden vor Versand 2-fach mit 5 mm PP-Band umreift.

Es werden mindestens folgende Qualitäten gefordert:

• Stülpschachteln:

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o Sorte 1.23B o Zusammensetzung: KL 115 / WS 100 / TL 130

• Faltschachteln: o Sorte 3.14 BC o Zusammensetzung: KL 115 / WS 100 / S 110 / WS 100 / TL 130

2 Maße der Kartonagen1

Das LZBW benötigt nachfolgende Kartongrößen (Innenmaße):

LZBW-Nr.ArtikelL (mm)B (mm)H (mm)
1-99002Stülpschachtel Boden411337100
Stülpschachtel Deckel413344102
1-99003Stülpschachtel Boden408336200
Stülpschachtel Deckel414343202
1-99004Stülpschachtel Boden657487100
Stülpschachtel Deckel664493102
1-99005Stülpschachtel Boden657487200
Stülpschachtel Deckel663494200
1-99908Faltschachtel670500400

Tabelle 1 Maße der Kartonagen

Hinweis zur Abmessung der Kartonagen

Bestimmung des Abstandes zwischen zwei Rilllinienmitten bzw. einer Rilllinienmitte und der dazu verlaufenden Außenkante2.

Toleranzen:

bis 300 mm: ± 3 mm

über 300 mm bis 700 mm: ± 4 mm

über 700 mm bis 7200 mm: ± 0,6%

über 1200 mm: nach Vereinbarung

Für maschinelle Verarbeitung können besondere Toleranzen erforderlich sein.

1 Maße abgestimmt auf vorhandene Umreifungsmaschine 2 Quelle: VdW, Verband der Wellpappehersteller, Prüfkatalog für Packmittel aus Wellpappe, Ziffer 3.2.

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3 Klebeeigenschaften der Kartonagen

Die Kartonagen (Artikel 1-99902, 1-99903, 1-99904, 1-99905 sowie 1-99908) werden

zu Versandzwecken mit Adressaufklebern versehen.

Hierbei werden permanent klebende Haftetiketten (Thermopapier, Etikettengröße 102

x 152 mm) eingesetzt.

Material: wie z. B. Zebra Z-Perform 1000D weiß oder jetType Etiketten weiß.

Muster dieser Haftetiketten können über den Vergabemarktplatz Baden-

Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) bei der Kontaktstelle angefordert

werden.

Die Haftetiketten müssen so auf den Kartonagen kleben, dass ein Entfernen der

Etiketten ohne Zerstörung des Etiketts nicht möglich ist („A“-Kriterium).

Die Klebeeigenschaften werden anhand der einzureichenden Angebotsmuster

geprüft.

4 Muster

Die angebotenen Versandkartonagen müssen den angegebenen

Mindestanforderungen und Maßen (Ziff. 5 der VuV) entsprechen („A“-Kriterium).

Zur Überprüfung sind von folgenden Artikeln mit Angebotsabgabe Ansichtsmuster

einzureichen:

• Je 1 Stück Ansichtsmuster (Deckel und Boden) von Artikel 1-99902, 1-99903,

1-99904, 1-99905 inkl. Bedruckung der Deckel (Verpackungskennzeichen

"Oben").

• 2 Stück Ansichtsmuster von Artikel 1-99908.

Die Vermessung erfolgt unter Berücksichtigung der angegebenen Toleranzen.

Ebenfalls sind für sämtliche geforderten Versandkartonagen mit Angebotsabgabe

Produktdatenblätter einzureichen.

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5 Mengengerüst

Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wird so

genau wie möglich umschrieben. Der Bedarf ist jedoch nicht Artikel-verbindlich und

abschließend festlegbar und gibt somit nur eine geschätzte Auftragsmenge wieder. Es

kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Leistungen in einer anderen

Größenordnung abgerufen werden.

Es wird derzeit von folgenden jährlichen Mengen während der Vertragslaufzeit

ausgegangen:

LZBW- Nr.ArtikelMindestabnahmemenge3 pro JahrGeschätzteMaximalabnahmemenge5 pro Jahr
Abnahmemenge4
pro Jahr
1-99002Stülpschachtel Boden (Stück)22.00025.00050.000
Stülpschachtel Deckel (Stück)22.00025.00050.000
1-99003Stülpschachtel Boden (Stück)22.00025.00050.000
Stülpschachtel Deckel (Stück)22.00025.00050.000
1-99004Stülpschachtel Boden (Stück)3.5005.00010.000
Stülpschachtel Deckel (Stück)3.5005.00010.000
1-99005Stülpschachtel Boden (Stück)10.00012.00024.000
Stülpschachtel Deckel (Stück)10.00012.00024.000
1-99908Faltschachtel (Stück)8001.0002.000

Tabelle 2 Mengengerüst

3 Mindestabnahmemenge: Dem Auftragnehmer wird die Abnahme der Mindestabnahmemenge garantiert. Hierauf hat dieser einen Anspruch. 4 Geschätzte Abnahmemenge: Die geschätzte Abnahmemenge ist die voraussichtlich durch den Auftraggeber zu beziehende Menge. 5 Maximalabnahmemenge: Die Maximalabnahmemenge ist die maximal aus diesem Vertrag zu beziehende Menge. Der AG/Bezugsberechtigte hat einen Anspruch auf die Lieferung der angegebenen Mengen, höchstens jedoch bis zum Erreichen der Maximalabnahmemengen, zu den vereinbarten Konditionen.

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6 Qualitätssicherung

Bei Angebotsabgabe ist nachzuweisen, dass für sämtliche angebotenen Wellpappen-

Kartonagen eine Gütesicherung nach dem VDW-Prüf- und –Überwachungszeichen

bzw. der RAL – GZ 492 besteht.

7 Verpackung und Anlieferung

Die Stülpschachteln sind zu 10 oder 15 Stück zu bündeln und durch ein

Umreifungsband (bei den Stülpschachteln 1-99904 und 1-99905 durch zwei

Umreifungsbänder) zu sichern.

Die Stülpschachteln sind sortenrein, getrennt nach Boden und Deckel auf Euro-

Paletten zu liefern. Die Europaletten müssen dabei so gepackt sein, dass sie

grundsätzlich stapelbar sind. Die max. Stapelhöhe beträgt dabei 2 Paletten.

Sämtliche Versandkartonagen sind bei Lieferung ausreichend gegen Verschmutzung

zu sichern, die maximale Palettenhöhe darf hierbei 1,8 Meter nicht überschreiten.

Jede Lieferung ist dabei mit mind. folgenden Angaben zu kennzeichnen:

• LZBW - Auftragsnummer

• Artikel mit LZBW - Artikelnummer (z. B. "Boden 1-99902")

• Anzahl der Artikel auf der Palette bzw. in der lieferantenseitig üblichen

Verpackung

• Datum der Lieferung

Die Anlieferung sämtlicher Versandkartonagen hat "frei Haus" zu erfolgen.

8 Lieferort

Die Lieferungen haben an das Lager des LZBW zu erfolgen. Derzeit ist dies die

Dornierstraße 15 in 71254 Ditzingen. Der Termin der Anlieferung ist mit mindestens 3

Tagen Vorlauf (schriftlich, per E-Mail) zu avisieren.

Kontakt:

Frau Faidt, Tel. 07156/9380-560 oder Frau Oberst, Tel. 07156/9380-561,

E-Mail: lager@lzbw.bwl.de

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9 Abrufe der Anlieferungen

Das LZBW ruft die benötigten Kartonagen bedarfsgerecht ab. Hierzu sind zur

Abrufsplanung folgende Angaben nötig (siehe Leistungsverzeichnis).

• Mindestmenge je Verpackungsmaterial je Abruf

• ggf. Mindestgesamtmenge je Abruf

• Lieferzeit nach Bestelleingang

Ausgehend von bisherigen Erfahrungen und Bedarfen ist von 10 – 14 Abrufen pro

Jahr auszugehen.

10 Abrechnung

Die Abrechnung der erbrachten Leistungen hat je Lieferung zu erfolgen.

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