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Supplier Code of
Conduct
für Lieferanten und Dienstleister des Stadtwerke Düsseldorf Konzerns
Gemeinschaftlich verantwortlich
Verantwortung verbindet: uns im Stadtwerke Düsseldorf Konzern – und alle Lieferanten und Dienstleister,
die mit uns arbeiten.
Wir erwarten von unseren Lieferanten und Dienstleistern, dass sie
sich durch dieselben W erte und Grundsätze leiten lassen, wie wir es tun.
Formularversion 1.3 vom 23.06.2026
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1. Unser Nachhaltigkeitsansatz
Wir als Stadtwerke Düsseldorf Konzern1 bekennen uns zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wir haben den Anspruch, alle unsere Geschäftsaktivitäten verantwortungsvoll zu gestalten und einen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Mehrwert zu schaffen.
Dieser Supplier Code of Conduct („SCoC“) stützt sich auf alle nationalen Gesetze und Vorschriften, wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie internationale Übereinkommen, wie die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Leitlinien über Kinderrechte und unternehmerisches Handeln, die Leitlinien der Vereinten Nationen „Wirtschaft und Menschenrechte“, die internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie den Global Compact der Vereinten Nationen.
Er ist die Grundlage für die Geschäftsbeziehungen und damit auch verbindlicher Teil der Verträge mit unseren Lieferanten und Dienstleistern2. Wir erwarten, dass unsere Lieferanten und Dienstleister die Anforderungen dieses SCoC nicht nur selbst befolgen und in ihrem Unternehmen über geeignete Kanäle etablieren, sondern diese auch an ihre Lieferanten, Dienstleister und Subunternehmen kommunizieren und zumutbare Maßnahmen ergreifen, um sie auch bei ihren Lieferanten, Dienstleistern und Subunternehmern sicherzustellen.
2. Anforderungen an die Lieferanten/Dienstleister
Die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften (insbesondere der international anerkannten Sozial-, Umwelt- und Corporate Governance Standards) hat für uns höchste Priorität und stellt eine der Anforderungen für ein wirtschaftlich verantwortungsvolles Handeln dar. Als Basis für eine vertrauensvolle und langfristige Geschäftsbeziehung erwarten wir dieses Verhalten auch von unseren Lieferanten und Dienstleistern. Für den Fall, dass nationale oder lokale Rechtsvorschriften restriktivere Regelungen als dieser SCoC enthalten, sind unsere Lieferanten und Dienstleister verpflichtet, die jeweils strengere Bestimmung einzuhalten.
a) Sozialstandards und Menschenrechte
Die Einhaltung von Menschenrechten sowie gute und sichere Arbeitsbedingungen sind für uns absolute Grundbedingungen für jedes Handeln. Dabei legen wir besonderen Fokus auf:
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Verhinderung von Kinderarbeit
- Verhinderung von Zwangsarbeit
- Chancengleichheit und Diskriminierungsverbot
- faire, branchenspezifische, ortsübliche und tarifliche Entlohnung
- Einhaltung von Arbeitszeiten
- Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
- Möglichkeit zur und vertrauliche Behandlung von Beschwerden durch Mitarbeiter
- besondere Sorgfaltspflicht bei Gefahrstoffen
- Schutz indigener Bevölkerung
1 Als Unternehmen des Stadtwerke Düsseldorf Konzerns gelten dabei die Stadtwerke Düsseldorf AG („SWD“) und alle mit ihr nach § 15 Aktiengesetz verbundenen Unternehmen („SWD Konzern“).
2 Lieferanten und Dienstleister im Sinne dieses SCoC sind alle nicht zum SWD-Konzern gehörenden Unternehmen, von denen der SWD-Konzern Lieferungen und Leistungen bezieht.
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b) Umweltstandards
Der Schutz der Umwelt ist eine zentrale Aufgabe für den SWD-Konzern und den Lieferanten und Dienstleister. Dementsprechend verpflichten wir uns gemeinsam dazu, effizient und verantwortlich mit Ressourcen umzugehen, Schaden zu vermeiden sowie die Emissionen von klimaschädlichen Gasen zu reduzieren.
Die Einhaltung sämtlicher Gesetze, Regelungen und Standards zum Schutz natürlicher Ressourcen und der Umwelt sind für uns und unsere Lieferanten und Dienstleister eine Selbstverständlichkeit.
Alle Lieferanten und Dienstleister verpflichten sich, Umweltbelastungen und -gefahren sowie Ressourcenverbräuche kontinuierlich zu minimieren. Sie sollten diese Ziele systematisch verfolgen und durch ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem nachweisen können. Dies gilt im Besonderen für Lieferanten und Dienstleister mit eigenen Produktionsstandorten.
Zum Schutz der Mitarbeiter und der Umwelt stellen die Lieferanten und Dienstleister sicher, dass Gefahrstoffe und Chemikalien sicher beschafft, gelagert, verwendet und entsorgt werden. Mitarbeiter werden diesbezüglich regelmäßig unterwiesen.
Die Lieferanten und Dienstleister verpflichten sich, klimaschädliche Emissionen kontinuierlich zu reduzieren und diese nachvollziehbar und transparent zu verfolgen. Die Lieferanten und Dienstleister sollten sich an der Entwicklung und Anwendung klimafreundlicher Produkte und Prozesse beteiligen, um einen Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen zu leisten. Auch weitere schädliche Emissionen in Luft, Wasser oder Boden sind so weit wie möglich zu reduzieren bzw. zu vermeiden.
c) Compliance und faire Zusammenarbeit
Ehrlichkeit, Fairness und Integrität leiten unser Handeln. Dasselbe erwarten wir von unseren Lieferanten und Dienstleistern.
Die Lieferanten und Dienstleister stellen sicher, dass sie insbesondere zur Vermeidung von Korruption, Kartellrechtsverstößen, Geldwäscheverstößen und Wirtschaftsdelikten ein wirksames System in ihren Unternehmen betreiben, welches geeignet ist, Vorsorge für regelkonformes Handeln der Mitarbeiter zu treffen. Korruption und Wirtschaftskriminalität werden in keiner Form geduldet. Ebenso halten die Lieferanten und Dienstleister die einschlägigen gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention ein und beteiligen sich weder mittelbar noch unmittelbar an Geldwäscheaktivitäten.
Die Einhaltung steuerrechtlicher Vorgaben wird von unseren Lieferanten und Dienstleistern konsequent umgesetzt. Ferner erfolgt eine wahrheitsgemäße und vollständige Buchführung zu allen Geschäftsaktivitäten.
Jedes unrechtmäßige Verhalten, wie Absprachen mit Wettbewerbern zur Einschränkung oder Verzerrung des fairen Wettbewerbs oder des freien Marktes, unterlassen unsere Lieferanten und Dienstleister und halten auch im Übrigen alle kartell- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben ein.
Unsere Lieferanten und Dienstleister halten die nationalen und internationalen Zollgesetze sowie Außenhandels-, Antiterror- und Embargobestimmungen ein.
Sämtliche Handlungen und Entscheidungen sind auf der Grundlage sachlicher Kriterien auszurichten. Unsere Lieferanten und Dienstleister schaffen hierfür die notwendigen Voraussetzungen, indem Interessenskonflikte mit privaten oder anderweitigen wirtschaftlichen oder sonstigen Aktivitäten vermieden werden.
Betriebs- und Unternehmensgeheimnisse sowie sonstige Schutzrechte Dritter werden durch unsere Lieferanten und Dienstleister beachtet und personenbezogene Daten gemäß den Vorgaben der DSGVO geschützt.
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3. Umsetzung der Anforderungen
Unser Ziel sind langfristige und vertrauensvolle Lieferantenbeziehungen. Dafür entwickeln wir gemeinsam mit unseren Lieferanten und Dienstleistern Ansätze und Lösungen zur Einhaltung des Supplier Code auf Conduct, die die Zusammenarbeit sichern und nachhaltiger gestalten.
SWD kann jederzeit die Einhaltung des ScoC durch Maßnahmen, wie Selbstauskünfte der Lieferanten/Dienstleister, Vorlage von Zertifikaten und Auskünfte durch Dritte, prüfen. Die Lieferanten und Dienstleister gestatten der SWD darüber hinaus, nach angemessener Vorankündigung und während der üblichen Geschäftszeiten per Audit vor Ort zu prüfen, ob die Anforderungen dieses SCoC eingehalten werden. Dies kann durch SWD oder beauftragte Dritte erfolgen. Der Lieferant/Dienstleister kann einzelnen Auditmaßnahmen widersprechen, wenn durch diese zwingende datenschutzrechtliche Regelungen verletzt würden.
Sollten Verstöße gegen die vorliegenden Anforderungen dieses Supplier Code of Conduct festgestellt werden, verpflichtet sich der Lieferant/Dienstleister, innerhalb eines angemessenen Zeitraums in Abstimmung mit der SWD Abhilfe- bzw. Verbesserungsmaßnahmen zu ergreifen.
Verstöße des Lieferanten/Dienstleisters gegen die Anforderungen dieses SCoC werden als eine wesentliche Beeinträchtigung des Vertragsverhältnisses betrachtet. Bei dessen Nichteinhaltung und Nichtzustimmung zu Abhilfe- bzw. Verbesserungsmaßahmen ist die SWD berechtigt, die Geschäftsbeziehung ganz oder in Teilen auszusetzen und bei anhaltender Nichteinhaltung nach angemessener Fristsetzung außerordentlich zu kündigen. Ein gesetzliches Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Nachfristsetzung, insbesondere bei als sehr schwerwiegend zu bewertenden Verstößen, bleibt ebenso wie das Recht auf Schadenersatz unberührt.
4. Kontakt und Beschwerdemöglichkeiten
Bei allgemeinen Fragen zum Supplier Code of Conduct stehen Ihnen gerne die Ihnen bekannten Ansprechpartner im Einkauf der SWD zur Verfügung oder folgende Mailadresse: einkauf@swd-ag.de
Für die Meldung von Verstößen gegen Anforderungen dieses Supplier Code of Conduct stehen Ihnen sowohl die internen als auch externen Anlaufstellen zur Abgabe einer Beschwerde zur Verfügung:
Interne Anlaufstelle für Hinweise: Meinulf Hermanns Leiter Recht, Regulierung und Compliance E-Mail: mhermanns@swd-ag.de Höher Weg 100 40233 Düsseldorf
Externe Anlaufstelle für Hinweise / Ombudsmann: Rechtsanwaltskanzlei orka Partnerschaft mbB Kaistraße 6 40221 Düsseldorf 0211 -60035335
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5. Kenntnisnahme und Einverständnis des
Lieferanten/Dienstleisters
Der Lieferant/Dienstleister verpflichtet sich mit der Unterzeichnung dieses Dokuments, verantwortungsvoll zu handeln und sich an die Anforderungen des Supplier Code of Conducts des SWD-Konzerns zu halten. Der Lieferant/Dienstleister verpflichtet sich, in für diese verständlicher Weise den Arbeitnehmern, Beauftragten und Subunternehmern den Inhalt dieses Kodex zu kommunizieren und alle erforderlichen Vorkehrungen für die Umsetzung der Anforderungen zu treffen.
Firma: _______________________________________________________________________
Anschrift: _______________________________________________________________________
Firmenstempel _______________________________________________________________________
Datum Name des Unterzeichners Unterschrift
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