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Zuschlags-Wertungskriterien.pdf

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Sicherheitsschuhen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 16:57 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.muenchen.de

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Zuschlags-/Wertungskriterien

Vergabeverfahren: Rahmenvereinbarung Sicherheitsschuhe

Baureferat Tiefbau

Aktenzeichen: VGSt1-1-2026-0067

Bei der Wertung der Angebote werden folgende Kriterien berücksichtigt:

Los 1 - 3 • 30 % Preis • 20 % Materialqualität • 20 % Verarbeitung • 20 % Tragekomfort • 10 % Soziale Anforderungen an den Herstellungsprozess

Der Bewertung liegt folgendes Punktesystem zugrunde:

Preis Das Kriterium „Preis“ wird mit der o.g. Gewichtung in ein Punktesystem mit einer maximalen Punktezahl von 100 Punkten umgelegt. Zur preislichen Wertung wird ein relativer Maßstab mittels Anwendung einer Formel gewählt. Der niedrigste Preis wird mit der maximal zu vergebenden Punktzahl multipliziert und das Ergebnis durch den Angebotspreis der jeweiligen Bieter geteilt. Somit ergibt sich für den günstigsten Preis die höchste Punktzahl, während die darüber liegenden mit einer geringeren Punktzahl bewertet werden. Maßgeblich ist der Wertungspreis, brutto. Dieser errechnet sich aus der Summe der Preisangaben gemäß Leistungsverzeichnis multipliziert mit den geschätzten Mengenangaben abzgl. etwaiger Nachlässe und zzgl. Umsatzsteuer.

Materialqualität Die o.g. auf das Kriterium „Materialqualität“ entfallende Gewichtung wird ebenfalls in ein Punktesystem mit einer maximalen Punktzahl von 100 Punkten umgelegt. Die Wertung erfolgt nach untenstehender Tabelle.

Los 1 – 3

Ungenügende Ausführung z.B. häufige Sohlenmaterialreste über der 0 Punkte = Anbringungskante, Einzelteile des Schuhs lösen sich ab/auf, schadhafte Stellen im Material

befriedigende Ausführung z.B. geringe Sohlenmaterialrest über der Anbringungskante, geringe Ungleichmäßigkeiten im 50 Punkte = Material, geringe Formstabilität

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Zuschlags-/Wertungskriterien VGSt1-1-2026-0067 Seite 2 von 4

Hochwertige Ausführung z.B. stabiles Obermaterial, keine Sohlenmaterialreste am 100 Punkte = Übergang zum Schaft, formstabil, stabile Verschlusssysteme

Verarbeitung Die o.g. auf das Kriterium „Verarbeitung“ entfallende Gewichtung wird ebenfalls in ein Punktesystem mit einer maximalen Punktzahl von 100 Punkten umgelegt. Die Wertung erfolgt nach untenstehender Tabelle.

Los 1 - 3

Ungenügende Ausführung 0 Punkte = z.B. extreme Faltenbildung, viele abstehende Fäden, auflösen der Nähte, ablösen der Sohle, keine Polsterung

Befriedigende Ausführung 50 Punkte = z.B. geringe Faltenbildung, ungleichmäßige Steppnaht, vereinzelt abstehende Fäden, geringe Polsterung

Hochwertige Ausführung z.B. gleichmäßig gearbeitete Nähte, keine abstehenden 100 Punkte = Fäden, kein auflösen der Nähte, gleichmäßige Steppnaht, ausreichende Polsterung

Tragekomfort Die o.g. auf das Kriterium „Tragekomfort“ entfallende Gewichtung wird ebenfalls in ein Punktesystem mit einer maximalen Punktzahl von 100 Punkten umgelegt. Die Wertung erfolgt nach untenstehender Tabelle.

Los 1 - 3

Ungenügende Ausführung z.B. Blasenbildung, Druck- Scheuerstellen, schwerer 0 Punkte = Schuh, keine Dämpfung, keine Abrollfähigkeit (steife Sohle), extremes schwitzen, schwieriges An-Ausziehen, unangenehmes Tragegefühl

Befriedigende Ausführung z.B. geringe Dämpfung, mittelschwerer Schuh, geringes 50 Punkte = Abrollverhalten, leichtes schwitzen, leichte Schwierigkeiten beim An-Ausziehen, mittleres Tragegefühl

Hochwertige Ausführung z.B. angenehmes Tragegefühl, leichter Schuh, gutes 100 Punkte = Abrollverhalten, leichtes An-Ausziehen, atmungsaktiv, kein scheuern oder kratzen

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Zuschlags-/Wertungskriterien VGSt1-1-2026-0067 Seite 3 von 4

Soziale Anforderungen an den Herstellungsprozess Die o.g. auf das Kriterium „Soziale Anforderungen an den Herstellungsprozess“ entfallende Gewichtung wird ebenfalls in ein Punktesystem mit einer maximalen Punktzahl von 100 Punkten umgelegt.

Die angebotene Arbeitskleidung erfüllt mindestens auf der Stufe der Produktion des Endproduktes, das heißt in der Produktionsstätte, in welcher das Produkt final angefertigt wurde, alle nachfolgenden, sozialen Kriterien im Sinne der ILO-Kernarbeitsnormen:

ILO-Konventionen: Nr. 29 und 105: Verbot von Zwangsarbeit Nr. 87: Recht auf Vereinigungsfreiheit Nr. 98: Recht auf Kollektivverhandlungen Nr. 100: Gleichheit des Entgelts Nr. 111: Nichtdiskriminierung in Beschäftigung und Beruf Nr. 138: Einhaltung des Mindestalters Nr. 155: Gewährleistung von Arbeitsschutz und -sicherheit

Als Nachweis werden folgende, anerkannte Gütezeichen, Siegel oder Mitgliedschaften akzeptiert: Anerkannte Gütezeichen/Siegel/Mitgliedschaften: • Blauer Engel Textilien (DE-UZ 154) • bluesign product • BSCI Amfori • Cradle to Cradle – Silver • EU Ecolabel für Textilerzeugnisse • Fairtrade Textile Production • Fair Wear Foundation (FWF) • Global Organic Textile Standard (GOTS) • Global Recycled Standard (GRS) • Grüner Knopf • OEKO-TEX MADE IN GREEN • OEKO-TEX STEP • SA8000 • Naturtextil IVN zertifiziert BEST • Worldwide Responsible Accredited Production (WRAP)

Alternativ zu den genannten Gütezeichen, Siegeln oder Mitgliedschaften werden auch gleichwertige Nachweise akzeptiert, welche die Einhaltung aller oben genannten ILO-Konventionen bei dem Herstellungsprozess nachweisen. Die Gleichwertigkeit muss durch den Bieter erläutert und nachgewiesen werden. Alle Gütezeichen, Siegel, Mitgliedschaften oder gleichwertige Nachweise werden nur akzeptiert, wenn diese mit dem angebotenen Produkt und dem angebenden Hersteller in nachvollziehbarer Verbindung stehen.

Sofern das Produkt in einem Land hergestellt wird, welches nicht in der DAC-Liste der Entwicklungsländer und -gebiete aufgeführt ist, können die bisher genannten Nachweise entfallen und das Wertungskriterium gilt als erfüllt. Als Nachweis für die Herstellung außerhalb eines in der DAC-Liste der Entwicklungsländer und -gebiete gelisteten Länder ist für das angebotenen Produkt ein einschlägiger Herkunftsnachweis, wie eine qualifizierte Herkunftserklärung oder ein Ursprungszeugnis mit Angaben über den Herstellungsort einzureichen.

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Das Produkt erfüllt die o.g. sozialen Anforderungen nicht oder dessen Einhaltung der sozialen Anforderungen kann 0 Punkte = nicht durch einschlägige Nachweise belegt werden.

Das Produkt erfüllt nachweislich die o.g. sozialen Anforderungen oder wurde nachweislich in einem Land 100 Punkte = hergestellt, dass nicht in der DAC-Liste der Entwicklungsländer und -gebiete aufgeführt ist.

Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.

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