Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Büroverbrauchsmaterial für die Landesverwaltung Brandenburg
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.04.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 24.02.2026
- CPV-Codes
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- Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln (30100000)
- Büroausstattung außer Möbeln (30191000)
- Bürobedarf (30192000)
- Bekanntmachung
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Bekanntmachungsnummer
- 130511-2026
- Verfahrensnummer
- fb0961ee-e54c-46e0-8e21-1e7a3c4c062f
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Land Brandenburg, vertreten durch den Zentraldienst der Polizei Brandenburgs in Zossen, beschafft Büroverbrauchsmaterial für die unmittelbare und mittelbare Landesverwaltung. Die Lieferung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten und optional zwei Verlängerungen um jeweils 12 Monate, maximal also 48 Monate. Die Leistung wird in Brandenburg erbracht; Angebote müssen bis zum 10. April 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Das Land Brandenburg, vertreten durch den Zentraldienst der Polizei Brandenburgs (ZDPol), beabsichtigt, im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens einen externen Dienstleister mit der Lieferung von Büroverbrauchsmaterial an die unmittelbare und mittelbare Landesverwaltung Brandenburgs auf der Grundlage eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von zunächst 24 Monaten zu beauftragen. Optional ist eine zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate möglich. Die Maximaldauer des Vertrages beträgt 48 Monate.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Büromaterial
Lieferung von Büroverbrauchsmaterial an die unmittelbare und mittelbare Landesverwaltung Brandenburgs auf der Grundlage eines Rahmenvertrages
Frist: 10.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB gemäß § 123 Abs. 1 2 und 3 GWB gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB gemäß § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB gemäß § 124 Abs. 1Ne. 2 GWB gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB gemäß § 124 Abs.1 Nr. 5 GWB gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 6 GWB gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs.1 Nr. 8 und 9 GWB Das Angebotsdeckblatt einschließlich Unterschrift in Textform sowie das Leistungsverzeichnis werden nicht nachgefordert. (§ 56 Abs. 3 VgV)
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Büromaterial
- Preiskriterium für "Bestangebots-Quotienten-Methode"
- 35 %
- Ausschlusskriterien gemäß Leistungsverzeichnis
- 0 %
- Es wird auf Grundlage der in der "Bewertungsvorlage_Qualität" definierten Punkteskala überprüft, inwieweit bei den Muster-Artikeln der Zielerfüllungsgrad den Vorgaben der Artikelbeschreibungen entspricht. Zu jedem Muster-Artikel sind mehrere Kriterien benannt, für die jeweils 1 - 10 Bewertungspunkte von jedem Mitglied der Bewertungskommission autonom vergeben werden. Die für jedes Kriterium erzielten Bewertungspunkte werden - separat je Bewertungsbogen - für jeden Muster-Artikel gemittelt. Für jeden Muster-Artikel können auf diese Weise 1 - 10 gemittelt Bewertungspunkte erzielt werden. Die für jeden einzelnen Muster-Artikel gemittelten Bewertungspunkte werden - wiederum zunächst für jeden Bewertungsbogen separat - addiert und durch die Anzahl aller Muster-Artikel dividiert. Aus dieser Gewichtung ergibt sich eine durchschnittlich erreichte Bewertungs-Punktzahl je Bewertungsbogen (zw. 1 - 10). Die für jeden Bewertungsbogen durchschnittlich erreichte Punktzahl wird erneut gemittelt, in dem alle Bewertungsbögen der Mitglieder der Bewertungskommission herangezogen werden. (Addition aller im Ø erreichten Bewertungspunkte jedes Bewertungsbogens / Anzahl der Bewertungsbögen).
- 16.25 %
- Es wird der im Kriterienkatalog (B4) ausgewiesene Prozentsatz berücksichtigt. Liegt der Prozentsatz bei =< 0 % werden 10 Bewertungspunkte vergeben. Liegt der Prozentsatz bei =>100 % werden 0 Bewertungspunkte vergeben. Liegt der Prozentsatz dazwischen (1 % - 99 %), wird der angebotene Wert innerhalb der Spanne von 0 - 100 linear ins Verhältnis gesetzt.
- 13 %
- Es wird der im Kriterienkatalog (B3) angegebene Rabattsatz berücksichtigt. Beim höchsten Rabattsatz werden 10 Bewertungspunkte vergeben. Angebote mit einem geringeren Rabattsatz werden hyperbolisch interpoliert.
- 13 %
- Es wird die im Kriterienkatalog (B2) angegebene Lieferzeit berücksichtigt. Die erreichten Bewertungspunkte ergeben sich aus der nachfolgend aufgeführten Abstufung. Die erreichten Bewertungspunkte - 10 bis 1 - werden zur Ermittlung der LP mit 15 Prozent gewichtet. (Bewertungspunkte * 15 % * 1.000 = LP)
- 9.75 %
- Es werden die im Kriterienkatalog (B1) angegebenen Versandkosten bei einem Auftragswert < 25,00 EUR/netto - Unterkriterium 1 (U1) sowie => 25,00 EUR/netto - Unterkriterium 2 (U2) - berücksichtigt.
- 13 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB gemäß § 123 Abs. 1 2 und 3 GWB gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB gemäß § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB gemäß § 124 Abs. 1Ne. 2 GWB gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB gemäß § 124 Abs.1 Nr. 5 GWB gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 6 GWB gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs.1 Nr. 8 und 9 GWB Das Angebotsdeckblatt einschließlich Unterschrift in Textform sowie das Leistungsverzeichnis werden nicht nachgefordert. (§ 56 Abs. 3 VgV)
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 375409-2026
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