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VM155_18_Bewertungsmatrix_RV_Arzneimittel.pdf

Rahmenvereinbarung zur Lieferung verschiedener Arzneimittel

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.10.2026, 11:42 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Wertung anhand der Preisquotientenmethode

  1. Formel:

S = w * L + (1-w) * Pmin/P * Lmax

  1. Erläuterungen zur Formel
SymbolBezeichnungErläuterung
SScore (Gesamtpunktzahl)Mithilfe der o. g. Formel wird der Score, also die Gesamtpunktzahl, ermittelt. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen) erhält den Zuschlag. Bei übereinstimmenden Gesamtpunktzahlen entscheidet das Los (Details: siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe).
wGewichtungsfaktor für die LeistungDer Gewichtungsfaktor für die Leistung muss einen Wert zwischen 0 und 1 haben.
LLeistungspunktzahlDie Leistungspunktzahl entspricht den tatsächlich erreichten Leistungspunkten des Bieters. Die Ermittlung der tatsächlich erreichten Leistungspunkte erfolgt anhand der Matrix im Abschnitt 3. Die tatsächlich erreichte Leistungspunktzahl des Bieters kann auch den Wert NULL haben.
PminNiedrigster AngebotspreisDer niedrigste Angebotspreis fließt als Bruttowert in die Berechnung ein; der Bruttowert enthält keine Abzüge für Steuern, Rabatte, Skonto oder sonstige Nachlässe. Der Wert muss größer als NULL sein.
PAngebotspreisDer Angebotspreis des Bieters fließt als Bruttowert in die Berechnung ein; der Bruttowert enthält keine Abzüge für Steuern, Rabatte, Skonto oder sonstige Nachlässe. Der Wert muss größer als NULL sein.
LmaxMaximal mögliche LeistungspunkteDer Wert enthält die maximal erreichbaren Leistungspunkte. Die Festlegung der maximal möglichen Leistungspunkte erfolgt anhand der Matrix im Abschnitt 3.
(1-w)Gewichtungsfaktor für den PreisDer Gewichtungsfaktor für den Preis wird anhand des Gewichtungsfaktors für die Leistung berechnet. In der Summe ergeben beide Faktoren immer den Wert 1.
  1. Ermittlung der Leistungspunkte

Tatsächlich erreichte Zu erreichende Leistungspunkte Lfd. Nr. Leistungskriterium Bewertungsmaßstab Nachweisart Leistungspunkte (Nicht vom Bieter auszufüllen)

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1Das Verfalldatum übertrifft bei Auslieferung / zum Auslieferungsdatum an den Warenempfänger die Mindestanforderung gem. der Anlage 2 Preis- und Produktblatt.Die Mindestanforderung gem. der Anlage 2 Preis- und Produktblatt der LB wird a) erfüllt, aber nicht um mind. 1 Monat übertroffen. = 0 Leistungspunkte b) um 1 - 6 Monate übertroffen. = 4 Leistungspunkte c) um 7 - 12 Monate übertroffen. = 12 Leistungspunkte d) um mehr als 12 Monate übertroffen. = 20 Leistungspunkte20Eigenerklärung des Bieters; hier: Bieterangabe zu dem Verfalldatum
2Nachweislich eingerichtetes und zertifiziertes QualitätsmanagementsystemEin nachweislich eingerichtetes und zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem a) liegt nicht vor. = 0 Leistungspunkte b) liegt vor. = 10 Leistungspunkte10Eigenerklärung des Bieters; hier: Bieterangabe zu einem nachweislich eingerichteten und zertifizierten Qualitätsmanagement- system unter Einreichung des entsprechenden Zertifikats
3Die Grundpackung erfüllt die Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gem. § 21 Abs. 3 VerpackG.Die Grundpackung a) erfüllt diese Mindeststandards nicht. = 0 Leistungspunkte b) erfüllt diese Mindeststandards. = 10 Leistungspunkte10Eigenerklärung des Bieters; hier: Bieterangabe zu den Mindeststandards gem. § 21 Abs. 3 VerpackG
  1. Fixe Werte für das Verfahren 1/DLII6/XXXXX
w0,4
Lmax40
(1-w)0,6
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