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B-02_Preisblatt_VOEK 131-26_Los 1.xlsx

Rahmenvereinbarung zur Entsorgung, Wartung und Inspektion von Abscheideranlagen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 11:32 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Los 1 Region HRO-SH

Unnamed: 0Unnamed: 1Unnamed: 2Unnamed: 3Unnamed: 4Unnamed: 5Unnamed: 6Unnamed: 7
Teil B - Anlage B-02 - Preisblatt/Leistungsverzeichnis
Vergabenummer VOEK 131-26
Regionallos-Nr./Bezeichnung:Los 1 / Region HRO/SH
Abscheiderart / AnzahlAnzahl aktivAnzahl inaktiv
Fett-/Stärkeabscheider:102
Leichtflüssigkeits-/Koaleszenzabscheider:160
Pos./ ArtikelLeistungsart/-beschreibungAVV-Nummer von der Bieterin vorgesehenEntsorgungs-verfahren R/D gem. Anlage 1+2 KrWGMengeneinheit (ME)geschätzte Menge p. a.Einzelpreis je ME (€)Gesamtnettopreis p. a.
1. Entsorgung
1.1. Entsorgung - Leerung, Reinigung und fachgerechte Entsorgung
1.1.10Fett-/Stärkeabscheiderrückstände/-inhalte AVV 02 02 04 Schlämme aus der betriebseigenen AbwasserbehandlungKubikmeter2250
Herstellung des Zugangs zum Abscheider (Abdeckungen/Domdeckel entfernen). Vollständige Entleerung des Schlammfangs und der Abscheideranlage. Gründliches Reinigen/Ausspritzen des Schlammfangs und des Abscheiders einschließlich des Leitungssystems und der Absaug- und Befülleinrichtungen. Die Bereiche hinter der Prallplatte des Schlammfangs und den Tauchwänden des Abscheiders sind, falls notwendig, ebenfalls zu spülen/zu reinigen bzw. dem Auftraggeber für eine Sonderreinigung zu melden. Verkrustungen und Ablagerungen in relevantem Maße im System sind zu entfernen. Reinigung des Probenahmeschachtes und -einrichtung (falls notwendig). Reinigung der geruchsdichten Abdeckung, Schachtabdeckung und Kontrolle der Dichtungen auf Zustand und Dichtigkeit (falls notwendig). Durchführung einer Funktionskontrolle und ordnungsgemäßes Verschließen der Abscheideranlage inkl. der Schachtabdeckungen. Füllen der Abscheideranlage bis zum Ruhewasserspiegel mit Wasser (Inbetriebnahme), das den örtlichen Einleitbedingungen der Abwassersatzung entspricht. Alle Becken sind bis zum Überlauf in den Kanal mit Frischwasser zu füllen (Herstellen der Betriebsbereitschaft).
1.1.11Hochdruckspülen und/oder elektromechanische Reinigung der zuführenden fettführende Sammelleitungen -nach Aufwand mit geeigneten Arbeitsmitteln-; Basisansatz monatliche Reinigung (Zeitl. und bedarfsgerechte Anpassung möglich in Abhängigkeit der anfallenden Schmutzwassermenge und des  Verunreinigungsgrades aus Sicht Fachbetrieb und nur in direkter Abstimmung mit Betreiber).Stunde600
1.1.20Leichtflüssigkeits-/Koaleszenzabscheiderrückstände/-inhalte (Öl-/Benzinabscheider) AVV 13 05 02 * Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern AVV 13 05 03* Sandfangrückstände / Schlämme aus Einlaufschächten AVV 13 05 07* Öliges Wasser aus Öl-/WasserabscheidernKubikmeter500
Öffnen der Abscheideranlage (Domdeckel etc.). Kontrollmessung der Schlammschichtdicke vor der Absaugung. Kontrollmessung der Ölschichtdicke im Koaleszenzabscheider vor der Absaugung. Feststellung der Entsorgungsbedürftigkeit. Komplettabsaugung des Schlammfangs und des Koaleszenzabscheiders als Komplettentleerung. Soweit erforderlich, ist ein Einstieg in den Schlammfang und den Abscheider vorzunehmen (Achtung: Vor dem Einstieg5 ist immer eine CO-Messung notwendig; sie ist  elementarer Bestandteil der Sicherheitsmessungen, und wird in der Regel als Teil einer umfassenderen 4-Gas-Messung durchgeführt). Sichtkontrolle der entsprechenden Anlagenteile auf erkennbare Mängel (soweit dies im Rahmen der Entleerung möglich ist). Gründliche Reinigung des Abscheiders mit Hochdruckpumpe und Entfernung der Verkrustungen und Ablagerungen inkl. Hauptzuleitung sowie Ablaufleitung bis Übergabeschacht unter Vorgaben der Herstellerfirma. Füllen der Abscheideranlage mit Frischwasser nach der Entleerung. Funktionsprüfung nach dem Absaugen (Schwimmer, Melde- und Warnanlage) Dokumentation der Ergebnisse im Betriebstagebuch. Ordnungsgemäßes Verschließen der Abscheideranlagen und Schachtabdeckungen. Das Wiederbefüllen der Abscheideranlage muss mit Wasser erfolgen, das den örtlichen Einleitbedingungen entspricht.
1.2. Entsorgung - Transport
1.2.10An- und Abfahrtspauschale/Leerfahrt - Fett-/Stärkeabscheider Saugfahrzeug / LKW mit Pumpe - je Liegenschaft unabhängig von der Anzahl der AbscheiderStück480
1.2.20An- und Abfahrtspauschale/Leerfahrt -  Leichtflüssigkeits-/Koaleszenzabscheider (Öl-/Benzinabscheider) Saugfahrzeug / LKW mit Pumpe - je Liegenschaft unabhängig von der Anzahl der AbscheiderStück320
1.2.30 EVPAn-/Abfahrtspauschale Sonderleerung - Fett-/Stärkeabscheider Saugfahrzeug / LKW mit PumpeStück10
1.2.40 EVPAn-/Abfahrtspauschale Sonderleerung - Leichtflüssigkeits-/Koaleszenzabscheider (Öl-/Benzinabscheider) Saugfahrzeug / LKW mit PumpeStück10
1.2.50An-/Abfahrtspauschale Adhoc-Einsatz (24 Stunden) - Leichtflüssigkeits-/Koaleszenzabscheider Saugfahrzeug / LKW mit PumpeStück00
1.2.60 EVPStand-/Warte-/Ladezeit - Alle Abscheiderarten Stundensatz LKW mit Fahrer u. a. für von der Auftraggeberin verschuldete Wartezeit innerhalb einer LiegenschaftStunde10
1.3. Entsorgung - Dokumentation
1.3.10Nachweisdokumentation und Protokollierung der Entsorgung im Betriebstagebuch Übernahme-/Begleitschein, Auftragszettel, Sonstige je Abfallart und Abscheideranlage inkl. Gefahrgut-KennzeichnungStück1520
1.3.20CO-2-Zuschlag (BEHG-Zulage) Abfälle thermische BehandlungKilogramm48000
2. Überwachungen, Dokumentation, Kontrollen, Wartung & Inspektion
2.1. Führen Betriebstagebücher
2.1.10Erstellen/Anlegen und Führen eines anlagenspezifischen Betriebstagebuch je Abscheideranlage gem. Leistungsbeschreibung  (als einmalige Leistung je Abscheideranlage)Stück260
2.2. Eigenkontrolle (entsprechend den Anforderungen der jew. gültigen DIN (siehe Anlage C-02 Leistungsbeschreibung)
2.2.10Monatliche Eigenkontrolle (Sichtkontrolle) Fett-/Stärkeabscheideranlage in Verbindung mit der gleichzeitigen Leerung der Anlagen. Folgende Maßnahmen sind mindestens durchzuführen: Messen der Schlamm- und Fettschichtdicke, Wasserstand. Mängeldetektion wenn vorhanden. Protokollierung der Kontrollergebnisse im Betriebstagebuch inkl. An- und Abfahrt.Stück1200
2.2.20Monatliche Eigenkontrolle (Sichtkontrolle) Leichtflüssigkeits-/Koaleszenzabscheider in Verbindung mit der gleichzeitigen Leerung der Anlagen. Folgende Maßnahmen sind mindestens durchzuführen: Messen der Schlammschicht und Leichtflüssigkeit. Messung der Lage des Schlammspiegels im Schlammfang/Schlammsammelraum. Funktions-/Zustandskontrolle des selbsttätigen Abschlusses. Kontrolle vorhandener Warn-/Überwachungsanlagen. Kontrolle Wasserstand vor/hinter Koaleszenzeinsatz. Mängeldetektion wenn vorhanden. Fotodokumentation und erstellen eines Prüfberichts. Protokollierung der Kontrollergebnisse im Betriebstagebuch inkl. An- und Abfahrt.Stück1920
2.3. Wartung (entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gem. Anforderungen der jew. gültigen DIN (siehe Anlage C-02 Leistungsbeschreibung)
2.3.10Jährliche Wartung Fett-/Stärkeabscheider in Verbindung mit der gleichzeitigen Leerung der Anlage. Folgende Maßnahmen sind mindestens durchzuführen: Messen der Schlamm- und Fettschicht vor den Arbeiten. Feststellen des baulichen Zustandes. Beurteilen und Funktionskontrolle der elektrischen Einrichtungen und Installationen des Abscheiders. Kontrolle der Innenwandflächen des Schlammfangs und des Fettabscheiders, bei Beton insbesondere auf Rissbildung, bei metallenen Werkstoffen auf Korrosion im Bereich der Dreiphasengrenze (Wasser,-Fett-, Luftschicht), Zustand der Innenbeschichtung. Fotodokumentation und Erstellen eines Prüfberichts. Protokollierung der Kontrollergebnisse im Betriebstagebuch inkl. An- und Abfahrt.Stück100
2.3.20Halbjährliche maximal jährliche Wartung Leichtflüssigkeits-/Koaleszenzabscheider in Verbindung mit der gleichzeitigen Leerung der Anlage. Folgende Maßnahmen sind mindestens durchzuführen bzw. zu erfassen: Messen der Schlammschicht und Leichtflüssigkeiten. Funktions-/Zustandskontrolle des selbsttätigen Abschlusses. Kontrolle vorhandener Warn-/Überwachungsanlagen. Kontrolle Wasserstand vor / hinter Koaleszenzeinsatz ggf. reinigen. Kontrolle Koaleszenzeinsatzes, falls vorhanden, auf Durchlässigkeit, wenn der Wasserstand vor und hinter dem Koaleszenzeinsatz deutliche Unterschiede aufweist und auf Beschädigung. Reinigung der Ablaufrinne im Probenahmeschacht. Fotodokumentation und Erstellen eines Prüfberichts. Protokollierung der Kontrollergebnisse im Betriebstagebuch inkl. An- und Abfahrt.Stück160
2.3.30 EVPInstandsetzungsarbeiten "kleine Reparaturen" gem. Ziffer 13.4. C-02 LB - nach Aufwand Hier: Einsatz eines Fachmonteurs im Zuge der Wartungsarbeit  (ohne Materialkosten)Stunde10
2.4. Generalinspektion (entsprechend den Anforderungen der jew. gültigen DIN, der bauaufsichtlichen Zulassung sowie den wasserbehördlichen Anforderungen (siehe Anlage C-02 Leistungsbeschreibung)
2.4.10Generalinspektion Fett-/Stärkeabscheider (in Abständen von 5 Jahren)6 nach vorheriger vollständiger Entleerung und Reinigung.  Folgende Maßnahmen sind mindestens durchzuführen: Angaben über den Ort der Prüfung, den Betreiber der Anlage unter Angabe der Bestandsdaten, den Auftraggeber, den Prüfer und der zuständigen Behörde. Bemessung der Abscheideranlage. Baulicher Zustand und Dichtheit der Abscheideranlage. Zustand der Innenwandflächen bzw. der Innenbeschichtung, der Einbauteile und der elektrischen Einrichtungen, falls vorhanden. Vorhandensein und Vollständigkeit erforderlicher Zulassungen und Unterlagen (Genehmigungen, Entwässerungspläne, Bedienungs- und Wartungsanleitungen nach DIN 18381). Erstellung inkl. Angabe eventueller Mängel und Ablage des Prüfberichtes einschließlich aller Anlagen im Betriebstagebuch inkl. An- und Abfahrt.Stück100
2.4.20Generalinspektion Leichtflüssigkeits-/Koaleszenzabscheider (in Abständen von 5 Jahren)6 nach vorheriger vollständiger Entleerung und Reinigung. Folgende Maßnahmen sind mindestens durchzuführen bzw. zu erfassen: Angaben über den Ort der Prüfung, den Betreiber der Anlage unter Angabe der Bestandsdaten, den Auftraggeber, den Prüfer und der zuständigen Behörde. Sicherheit gegen den Austritt von Leichtflüssigkeiten aus der Abscheideranlage bzw. den Schachtaufbauten (Überhöhung/Warnanlage). Baulicher Zustand und Dichtheit der Abscheideranlage. Zustand der Innenwandflächen bzw. der Innenbeschichtung, der Einbauteile und der elektrischen Einrichtungen, falls vorhanden, Tarierung der selbsttätigen Verschlusseinrichtung durch Gewichts- und Volumenbestimmung des Schwimmers. Vollständigkeit und Plausibilität der Aufzeichnungen im Betriebstagebuch. Vorhandensein und Vollständigkeit erforderlicher Zulassungen und Unterlagen (Genehmigungen). Entwässerungspläne, Bedienungs- und Wartungsanleitungen usw., tatsächlicher Abwasseranfall (Herkunft, Menge, Inhaltsstoffe). Eingesetzte Wasch- und Reinigungsmittel, sowie Betriebs- und Hilfsstoffe. Einhaltung der Randbedingungen an den Abwasseranfallstellen zur Vermeidung stabiler Emulsionen. Bemessung, Eignung und Leistungsfähigkeit der Abscheideranlage in Bezug auf den Abwasseranfall. Erstellung inkl. Angabe eventueller Mängel und Ablage des Prüfberichtes einschließlich aller Anlagen im Betriebstagebuch inkl. An- und Abfahrt.Stück160
SUMME kalkulatorischer GESAMTNETTOPREIS pro Jahr - Wertungssumme:Monate120
Kalkulatorischer GESAMTNETTOPREIS über die Festlaufzeit (5 Jahre):Monate600
Kalkulatorische GESAMTNETTOSUMME enthaltener Eventualpositionen (EVP) über die Festlaufzeit:0
1. Für die Wertbarkeit des Angebotes sind grundsätzlich alle markierten Positionen auszufüllen. *Vergütungen sind mit negativen Vorzeichen in der Spalte H einzutragen. Nullwerte sind zulässig.
2. Die Bieterin benennt unter der Spalte D für die zu entsorgenden Abfälle das Entsorgungsverfahren (R/D) - siehe auch Anlage C-02 Allgemeine Leistungsbeschreibung Ziffer 8.4.
3. Sowohl für Fettabscheider-als auch Koaleszenzabscheiderinhalte (inkl.  Öl-Benzinabscheiderinhalte) ist eine Nachweisführung über Übernahmescheine bwz. Begleitscheine im Beleg zu führen.
4. Einmalkosten fließen einmalig in den Gesamtnettopreis mit ein! Für die Ermittlung der Kosten wird der Gesamtnettopreis als Einmalkosten kalkulatorisch durch die Festlaufzeit geteilt und auf ein Jahr hochgerechnet.
5. Einstieg in Behälter, Silos, enge Räume, siehe DGUV Regel 113-004 "Behälter, Silos und enge Räume" sowie DGUV Regel 113-001
6. Die mit EVP gekennzeichneten Positionen sind Eventualpositionen und kommen nur mit gesonderter und schriftlicher Genehmigung bzw. Freigabe der Auftraggeberin zum Tragen.
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