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Rahmenvereinbarung zur Beschaffung und Lieferung von Bürodrehstühlen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 15:52 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Ö F F E N T L I C H E A U S S C H R E I B U N G

AOK PLUS – Die Gesundheitskasse

für Sachsen und Thüringen.

Rahmenvereinbarung

zur Beschaffung und Lieferung von

Bürodrehstühlen

Vergabenummer 119/2026

B e w e r b u n g s b e d i n g u n g e n


Vertraulich

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Ausschreibung Rahmenvereinbarung zur Beschaffung und Lieferung von Bürodrehstühlen Vergabenummer 119/2026 – Bewerbungsbedingungen

INHALTSVERZEICHNIS

A BEDINGUNGEN DES VERGABEVERFAHRENS .............................. 3

I. Gegenstand des Vergabeverfahrens .................................................................... 3

II. Rahmenbedingungen der Ausschreibung ............................................................ 4

III. Verfahren ............................................................................................................ 7

IV. Angebotsauswertung ........................................................................................ 17

B EIGNUNGSNACHWEISE .................................................................. 21

I. Nachweise .......................................................................................................... 21

II. Form ................................................................................................................... 23

III. Folge bei Nichtvorlage geeigneter Eignungsnachweise .................................... 23

IV. Datenschutzbestimmungen als integraler Leistungsbestandteil ....................... 23

C LEISTUNGSBESCHREIBUNG ......................................................... 24

I. Leistungsgegenstand ...................................................................................... 24

II. voraussichtliches Auftragsvolumen ................................................................. 24

D VERTRAGSINHALT UND VERTRAGSBEDINGUNGEN .................. 25

E ANLAGENVERZEICHNIS ................................................................. 26

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Ausschreibung Rahmenvereinbarung zur Beschaffung und Lieferung von Bürodrehstühlen Vergabenummer 119/2026 – Bewerbungsbedingungen

A Bedingungen des Vergabeverfahrens

I. Gegenstand des Vergabeverfahrens

  1. Gegenstand der vorliegenden Öffentlichen Ausschreibung ist der Abschluss einer

Rahmenvereinbarung über die Lieferung und gebrauchsfertige Aufstellung (Montage)

von Bürodrehstühlen für die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und

Thüringen (nachfolgend: Auftraggeberin).

Eine detaillierte Leistungsbeschreibung zum Bürodrehstuhl ist den Bewerbungsbe-

dingungen als Anlage 1-1 beigefügt. Die voraussichtlichen Lieferadressen umfassen

145 Standorte und sind in der Anlage 1-2 aufgeführt. Weitere Anforderungen sind in

der Rahmenvereinbarung (Anlage 9) geregelt. Die Auftraggeberin ist berechtigt, ein

Auftragsvolumen von maximal 300 Bürodrehstühlen abzurufen.

  1. Es handelt sich um eine Ausschreibung der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für

Sachsen und Thüringen (nachfolgend „Auftraggeberin“ genannt) in eigenem Namen.

  1. Eine Aufteilung in Lose erfolgt nicht.

  2. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2027 und endet, ohne dass es einer

Kündigung bedarf, am 31.12.2028.

Die Auftraggeberin kann den Vertrag zweimal um jeweils 12 weitere Monate verlän-

gern. Die Verlängerung ist dem Auftragnehmer spätestens drei Monate vor dem je-

weiligen Vertragsende in Schriftform mitzuteilen. Der Vertrag endet, ohne dass es

einer Kündigung bedarf, mit Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder des jeweiligen

Verlängerungszeitraums, spätestens jedoch am 31. Dezember 2030. Ist das maxi-

male Auftragsvolumen von 300 Bürodrehstühlen erreicht, endet die Rahmenverein-

barung unabhängig von der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Ver-

tragspartner haben die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem

Grund.

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Ausschreibung Rahmenvereinbarung zur Beschaffung und Lieferung von Bürodrehstühlen Vergabenummer 119/2026 – Bewerbungsbedingungen

Soweit im Rahmen der Vergabeunterlagen personenbezogene Bezeichnungen im

Maskulinum erfolgen, wird diese Form der besseren Lesbarkeit halber verallgemei-

nernd und wertungsfrei verwendet und bezieht sich auf beide Geschlechter (Generi-

sches Maskulinum). Darüber hinaus wird der vereinfachten Lesbarkeit halber bei Er-

klärungen des Bieters davon ausgegangen, dass in der Form der Personenmehrheit

(„Wir bieten…“) auch Einzelunternehmer erfasst werden. Wenn im Folgenden von

Bietern die Rede ist, sind Bietergemeinschaften ebenfalls gemeint, es sei denn, Un-

terschiede zwischen Bietern und Bietergemeinschaften werden ausdrücklich ange-

sprochen.

II. Rahmenbedingungen der Ausschreibung

  1. Auftraggeberin

Auftraggeberin ist die:

AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.

vertreten durch den Vorstand,

dieser vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,

Herr Dr. Stefan Knupfer,

Sternplatz 7

01067 Dresden

  1. Abrufberechtigte

Daneben ist die AOK PLUS service GmbH berechtigt, Leistungen, die Gegenstand des

Vergabeverfahrens sind, ab Zuschlagserteilung beim Auftragnehmer abrufen zu kön-

nen.

Im Falle des Abrufs kommt es zu einem eigenständigen bilateralen Vertragsabschluss

zwischen dem Auftragnehmer und der AOK PLUS service GmbH, wobei die Bedingun-

gen der zwischen dem Auftragnehmer und der Auftraggeberin geschlossenen Rahmen-

vereinbarung für die AOK PLUS service GmbH entsprechend gelten. Im erforderlichen

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Ausschreibung Rahmenvereinbarung zur Beschaffung und Lieferung von Bürodrehstühlen Vergabenummer 119/2026 – Bewerbungsbedingungen

Rahmen können vereinzelt eigenständige Abweichungen vertraglich geregelt werden

(z.B. Gerichtsstand, Regelungen zur Rechnungslegung).

Die AOK PLUS service GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus

der Rahmenvereinbarung dieser Ausschreibung zu decken (keine Exklusivität). Eine

Mindestabnahmemenge wird für die Abrufberechtigte ebenfalls nicht geschuldet bzw.

nicht vereinbart.

Die AOK PLUS service GmbH kann jederzeit das Abrufrecht gegenüber dem Auftrag-

nehmer zurückweisen. In diesem Fall erlischt das Abrufrecht.

Eine gesamtschuldnerische Haftung der Abrufberechtigten und der Auftraggeberin ge-

genüber dem zukünftigen Auftragnehmer wird nicht vereinbart.

  1. Ansprechpartner

Ansprechpartner im Vergabeverfahren ist:

AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.

Geschäftsbereich Unternehmenssicherheit

Vergabestelle

Frau Dana Seefeld

Augustinerstraße 38

99084 Erfurt

Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist

ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform

des Deutschen Vergabeportals (DTVP – https://www.dtvp.de/) möglich.

Dies betrifft u.a. die Kommunikation bezüglich der

  • Fragen und Antworten auf Bieterfragen,

  • Aufklärung nach § 9 Abs. 2 UVgO,

  • Nachforderung von Angaben, Erklärungen und Nachweisen,

  • Zuschlagserteilung nach § 43 UVgO.

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Ausschreibung Rahmenvereinbarung zur Beschaffung und Lieferung von Bürodrehstühlen Vergabenummer 119/2026 – Bewerbungsbedingungen

Jeder Bewerber bzw. Bieter ist verpflichtet, sich regelmäßig Auskünfte/Fragen und Neu-

erungen bzw. Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen selbst einzuholen.

Auskünfte und Antworten anderer Stellen und solche, die außerhalb des vorgesehenen

Verfahrens gegeben werden, sind nicht verbindlich.

  1. Rechtlicher Rahmen

Die Auftraggeberin ist als gesetzliche Krankenkasse öffentliche Auftraggeberin im Sinne

des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften der Verfahrensordnung für

die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwel-

lenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO).

Unternehmen aus Staaten außerhalb der EU-Mitgliedsstaaten, welche das Überein-

kommen über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agree-

ment, kurz: GPA) mit der Europäischen Union nicht geschlossen haben, sind zu diesem

Vergabeverfahren nicht zugelassen.

Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, die Ausschreibung aufzuheben; sie un-

terliegt keinem Kontrahierungszwang. Auf § 48 UVgO wird hingewiesen.

  1. Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots und ggf. zur Erfüllung

des Auftrages verwendet werden. Jede Nutzung für andere Zwecke ist untersagt. Jede

Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmi-

gung der Auftraggeberin zulässig. Wird kein Angebot abgegeben, so sind die Vergabe-

unterlagen in eigener Zuständigkeit zu vernichten.

Auch nach Beendigung der Angebotsphase haben alle Empfänger der Vergabeunterla-

gen über die bekannt gewordenen projektbezogenen Informationen Verschwiegenheit

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Ausschreibung Rahmenvereinbarung zur Beschaffung und Lieferung von Bürodrehstühlen Vergabenummer 119/2026 – Bewerbungsbedingungen

zu wahren. Sie haben hierzu auch die bei der Erstellung des Angebots beschäftigten

Mitarbeiter zu verpflichten.

Im Falle der Beteiligung von Unterauftragnehmern gelten diese Bestimmungen entspre-

chend.

Die Auftraggeberin behandelt die eingehenden Angebotsunterlagen und die dazugehö-

rigen Unterlagen vertraulich und verwahrt sie sorgfältig.

Die von den Bietern erbetenen Angaben (auch solche mit Personenbezug) werden für

die Zwecke des Vergabeverfahrens und – im Zuschlagsfalle – für die Auftragsdurchfüh-

rung verarbeitet und gespeichert.

III. Verfahren

  1. Verfahrensart

Der Auftrag wird gemäß §§ 8 Abs. 1 und 2; 9 Abs. 1; 15 UVgO im Wege der Öffentlichen

Ausschreibung vergeben.

  1. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen /Anfragen

2.1 Die interessierten Unternehmen haben sich nach Erhalt der Vergabeunterlagen un-

verzüglich (innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis) über deren Vollständigkeit zu

vergewissern. Die im Projektraum der Vergabeplattform vorgegebene Gliederung

der Unterlagen ist nicht maßgebend. Vielmehr sind die Vergabeunterlagen nebst

Anlagen in der Kategorie „Leistungsbeschreibung“ zu finden. Allgemeine Hinweise

zum Verfahren sowie eine Liste der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie

bitte dem Anschreiben nebst Anlage, das in der Kategorie „Anschreiben“ zu finden

ist. Die Auftraggeberin hat die Vergabeunterlagen sorgfältig und nach bestem Wis-

sen erstellt. Sollten dennoch nach Auffassung eines Unternehmens Widersprüche

oder Unklarheiten in den Unterlagen bestehen, sind diese der Auftraggeberin un-

verzüglich schriftlich mitzuteilen.

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Ausschreibung Rahmenvereinbarung zur Beschaffung und Lieferung von Bürodrehstühlen Vergabenummer 119/2026 – Bewerbungsbedingungen

Derartige Hinweise und alle sonstigen Fragen, die mit dem Vergabeverfahren im

Zusammenhang stehen, sind ausschließlich über den Projektraum des Vergabever-

fahrens auf der Vergabeplattform des DTVP an die Vergabestelle zu richten. Hierzu

ist die kostenlose Registrierung des Unternehmens sowie die Bestätigung der Teil-

nahme an dem Verfahren erforderlich.

Fragen bzw. Auskunftsersuchen sind rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten,

möglichst bis zum 22.10.2026.

2.2 Antworten werden allen Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen abgefordert

haben, zeitgleich in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Die Auftraggeberin

behält sich vor, Fragen so umzuformulieren, dass die Identität des Fragestellers

nicht erkennbar wird. Es wird jedoch darum gebeten, bei der Formulierung von Fra-

gen von vornherein zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten

allen vorgenannten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.

Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt, sie wären – falls sie doch erteilt würden

– nicht verbindlich.

Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich in einer Übersicht auf der

Vergabeplattform des DTVP für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung

sichtbar eingestellt und sind regelmäßig einzuholen (vgl. A.II.1.).

  1. Angebotsfrist

Die Frist für die Einreichung der Angebote (Angebotsfrist) endet am

29.10.2026, 10:00 Uhr

Angebote, die nach Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden ausgeschlossen, es sei

denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 42 Abs. 1 Nr. 1 UVgO).

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  1. Form und Bestandteile des Angebots

4.1 Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich in elektronischer Form mittels Textform,

fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur.

Für die Übermittlung der elektronischen Angebote steht im Projektraum des Verga-

beverfahrens auf der Vergabeplattform des DTVP ein Bietertool zur Verfügung. Über

das Bietertool werden die Angebote erarbeitet und anschließend verschlüsselt auf

einem sicheren Server gespeichert. Das Bietertool muss auf Ihrem Computer instal-

liert werden. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden

Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum

Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux, Mac-OS- und

Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installa-

tion keine administrativen Rechte erforderlich.

Die Informationen über das Vergabeverfahren werden über eine sog. Projektdatei in

das Bietertool transportiert. Sie laden die Projektdatei (Dateiendung: cbx) aus dem

entsprechenden Projektraum herunter und führen diese aus, wodurch das Bietertool

gestartet wird und die entsprechenden Informationen zum Vergabeverfahren von der

Vergabeplattform heruntergeladen werden.

Der vollständige Eingang übermittelter elektronischer Angebote wird mit einem elekt-

ronischen Zeitstempel dokumentiert. Die Auftraggeberin kann auf die Angebote erst

nach Ablauf der Angebotsöffnung zugreifen.

Mit dem Angebot sind bei der elektronischen Angebotsabgabe sämtliche den Verga-

beunterlagen als Anlage beigefügten Formblätter mittels Hochladen über das zur

Verfügung gestellte Bietertool einzureichen.

Soweit dies auf den Formblättern vorgesehen ist, sind diese vollständig auszufüllen.

Mit der elektronischen Einreichung gelten das Angebot und alle damit eingereichten

Formblätter und Unterlagen, die Bietererklärungen enthalten, als unterschrieben. Er-

klärungen Dritter (z.B. Bietergemeinschaftserklärung, Verpflichtungserklärung des

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Ausschreibung Rahmenvereinbarung zur Beschaffung und Lieferung von Bürodrehstühlen Vergabenummer 119/2026 – Bewerbungsbedingungen

benannten Unterauftragnehmers) sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben im

Bietertool hochzuladen.

Die Einreichung elektronischer Angebote ist mittels Textform nach § 126b BGB mög-

lich. Es ist der Bewerber bzw. Bieter sowie die natürliche Person, die die Erklärung

abgibt, zu benennen. Weiterhin ist eine Angebotsabgabe mittels fortgeschrittener

oder qualifizierter elektronischer Signatur möglich.

Elektronische Angebote und sämtliche damit vorzulegenden Unterlagen müssen vor

Ablauf der Angebotsfrist hinterlegt sein. Ansonsten wird das Angebot von der weite-

ren Wertung ausgeschlossen.

Angebote auf anderen Übertragungswegen, insbesondere per Post, Telefax, E-Mail

etc. sind nicht zugelassen; sie wahren die Frist nicht und werden ausgeschlossen (§

42 Abs.1 Nr. 1 UVgO).

4.2 Das Angebot und sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache zu fertigen. An-

lagen und Erklärungen, deren Inhalte für Bieter nicht zutreffen, sind weder blanko

noch mit Streichungen versehen beizufügen. Die Auftraggeberin geht bei Fehlen

davon aus, dass die geforderten Erklärungen und Inhalte entsprechend dieser An-

lagen auf den Bieter nicht zutreffen. Die Vergabeunterlagen selbst sind nicht beizu-

fügen.

4.3 Alle Angebotspreise sind netto, d.h. exklusive der derzeit gültigen Mehrwertsteuer,

anzugeben. Die Angebotspreise sind in Euro, Bruchteile in vollen Euro-Cent anzu-

geben. Die Angebotspreise sind inklusive aller Nebenkosten und kostenrelevanter

Faktoren (Anlieferung, Entladen, Vertragen und Transport innerhalb der Gebäude,

gebrauchsfertige Aufstellung an Ort und Stelle sowie Entfernung und Entsorgung

der Verpackung) anzugeben.

4.4 Zusätzlich einzureichen:

Nach gesonderter Aufforderung durch die Auftraggeberin ist der ausgeschriebene

Bürodrehstuhl für eine Bemusterung zur Verfügung zu stellen. Die weiteren Einzel-

heiten dazu sind dem Punkt A IV. 3. zu entnehmen.

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  1. Änderungen, Berichtigungen, Rücknahme der Angebote

5.1 Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Ein-

tragungen müssen dokumentenecht sein. Andernfalls muss das Angebot gemäß §

42 Abs. 1 Nr. 3 UVgO von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.

Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen (wie eigene Vertragsbe-

dingungen) sind unzulässig und führen zwingend zum Angebotsausschluss (§ 42

Abs. 1 Nr. 4 UVgO). Soweit der Bieter Erläuterungen seines Angebots für erforder-

lich hält, hat er diese auf besonderer Anlage beizufügen. In diesem Fall ist zweifels-

frei kenntlich zu machen, dass diese Bestandteil des Angebots sind.

Die Auftraggeberin akzeptiert die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ des Bieters

nicht. Werden dem Angebot eigene Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen

beigefügt, werden diese nicht Vertragsbestandteil.

Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots gewerbliche

Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind oder erwogen

werden.

5.2 Der Bieter kann sein elektronisches Angebot, das innerhalb der Angebotsfrist ein-

gereicht wurde, nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist und im Projektraum des Verga-

beverfahrens auf der Vergabeplattform des DTVP zurückziehen.

  1. Nebenangebote

Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind nicht zugelassen.

  1. Vergütung für Angebote

Für die Erstellung des Angebots werden keine Vergütung und keine Kostenerstattung

gewährt.

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  1. Eignungsleihe

8.1 Ein Bieter bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft kann/können sich zum Nach-

weis der Eignung in Bezug auf die unter Punkt B.I.2 und B.I.3 geforderten Eignungs-

nachweise der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Die

Eignungsleihe muss nicht zwingend mit der Übernahme von Unteraufträgen einher-

gehen. Nur im Falle des Nachweises der beruflichen Leistungsfähigkeit (wie Ausbil-

dungs- und Befähigungsnachweise, einschlägige berufliche Erfahrung) dürfen die

Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch genommen werden, wenn

diese die Leistung, für die die Kapazitäten benötigt werden, erbringen. Die Möglich-

keit der Eignungsleihe besteht allerdings nur dann, wenn der Bieter selbst nicht die

geforderte Eignung besitzt oder diese nicht wie von der Auftraggeberin gefordert

selbst nachweisen kann. Gesetzliche Bestimmungen sind zu beachten. Bei der Eig-

nungsleihe in Bezug auf personelle Mittel sind insbesondere die Bestimmungen des

Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu beachten.

8.2 Verweist ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, sind

diese im Unterauftragnehmerverzeichnis (Anlage 2-2) zu benennen. Darüber hin-

aus ist für die Eignungsleihe deutlich zu machen, welche Eignungsanforderungen

von welchem Unternehmen erbracht werden.

Weiterhin muss der Bieter nachweisen, dass er auf die für den Auftrag erforderli-

chen Mittel des anderen Unternehmens tatsächlich zugreifen kann, indem er eine

entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt (Anlage 2-3). Wenn die Eignungs-

leihe nicht mit der Erbringung eines wesentlichen Leistungsanteils einhergeht, ist in

dem dafür vorgesehenen Feld (Punkt 3 der Anlage 2-3) lediglich auf den konkreten

Inhalt der Eignungsleihe hinzuweisen. Die geforderten Eignungsnachweise sind für

das andere Unternehmen nur insoweit zu erbringen, wie sie sich auf den Gegen-

stand der Eignungsleihe beziehen. Darüber hinaus hat das andere Unternehmen

unter Verwendung der Anlage 2-4 zu erklären, dass keine Ausschlussgründe i.S.v.

§§ 123, 124 GWB vorliegen.

8.3 Die einschlägigen Eignungsnachweise, die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von

Ausschlussgründen (Anlage 2-4), das Unterauftragnehmerverzeichnis (Anlage 2-

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  1. sowie die Verpflichtungserklärung (Anlage 2-3) sind im Fall der Eignungsleihe

bereits mit dem Angebot vorzulegen.

8.4 Erfüllt das andere Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder

liegen zwingende und/oder fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB

vor, hat der Bieter dieses Unternehmen auf Aufforderung bis zum Ablauf einer von

der Auftraggeberin zu bestimmenden Frist zu ersetzen. Kommt der Bieter dieser

Aufforderung nicht oder nicht fristgemäß nach, hat er seine Eignung nicht nachge-

wiesen.

8.5 Im Hinblick auf die unter Punkt B.I.2 geforderten Eignungsnachweise haften der

Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft und das andere Unternehmen

für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe gemein-

sam. Eine entsprechende Erklärung des Drittunternehmens (Anlage 2-3) ist mit

dem Angebot einzureichen.

  1. Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter sind zugelassen, wenn die

Mitglieder gesamtschuldnerisch haften (Arbeitsgemeinschaften in Form einer GbR,

etc.).

Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit ihrem Angebot

eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Erklärung Bietergemeinschaft –

Anlage 3) abzugeben,

a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechts-

person mit gesamtschuldnerischer Haftung erklärt ist,

b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages

bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin

vertritt,

d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

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Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Betriebshaft-

pflicht- und Vermögensschadenversicherung sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft

von jedem Mitglied vorzulegen. Die weiteren Eignungsnachweise sind für alle Mitglieder

der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen.

Es gilt das Gebot des Geheimwettbewerbs. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft

können, wenn sie als solche ein Angebot abgegeben haben, auch als Einzelbiete oder

als Mitglied einer anderen Bietergemeinschaft ein Angebot nur abgeben (und umge-

kehrt), wenn sie nachweisen, dass ihre Angebote jeweils völlig unabhängig voneinander

formuliert wurden und folglich nicht die Gefahr der Beeinflussung des Geheimwettbe-

werbs unter Bietern besteht.

Wird dieser Nachweis zur Überzeugung der Auftraggeberin bis zum Ablauf der Ange-

botsfrist nicht erbracht, so sind alle betroffenen Angebote (das der Bietergemeinschaft

und das des Einzelbieters oder der anderen Bietergemeinschaft) zwingend auszuschlie-

ßen.

  1. Unterauftragnehmer

10.1 Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils

möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der

vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.

10.2 Der Bieter hat die Teilleistungen, die durch Unterauftragnehmer erbracht werden

sollen, bereits bei Angebotserstellung anzugeben (Anlage 2-1).

Es wird darauf hingewiesen, dass die konkrete Benennung von Unterauftragneh-

mern und die Verpflichtungserklärung schon bei Angebotseinreichung vorliegen

sollten (Anlage 2-2 und 2-3), aber nicht müssen.

Sollte ein Bieter die Geeignetheit für den ausgeschriebenen Auftrag allerdings

nur dadurch erlangen, dass er einen oder mehrere Unterauftragnehmer zur Leis-

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tungserbringung einbezieht, so hat er bereits bei Angebotsabgabe den Unterauf-

tragnehmer zwingend zu benennen, seine Verfügung über dessen Ressourcen

(Anlage 2-3) sowie dessen Eignung nachzuweisen.

Auf Nachfrage sind jedoch in den anderen Fällen – spätestens bis zu einem von

der Auftraggeberin noch zu bestimmenden Termin – die vorgesehenen Unterauf-

tragnehmer (einschließlich verbundener Unternehmen) sowie Art und Umfang

der an sie delegierten Teilleistungen im Angebot auf dem hierfür vorgesehenen

Formblatt (Anlage 2-2) zu benennen und es ist nachzuweisen, dass die benann-

ten Unterauftragnehmer über die erforderliche Eignung zur Ausführung der ihnen

übertragenen Auftragsteile verfügen.

Die Auftraggeberin behält sich vor, vor der Erteilung des Zuschlages zu überprü-

fen, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 26 Abs.

5 UVgO). Hierzu hat der benannte Unterauftragnehmer bis zum Ablauf einer von

der Auftraggeberin zu bestimmenden Frist unter Verwendung der Anlage 2-4 zu

erklären, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.

Liegen beim Unterauftragnehmer zwingende und/oder fakultative Ausschluss-

gründe nach §§ 123, 124 GWB vor, hat der Bieter den Unterauftragnehmer auf

Aufforderung bis zum Ablauf einer von der Auftraggeberin zu bestimmenden Frist

zu ersetzen.

In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als er-

teilt.

10.3 Spätestens bei Beginn der Auftragsausführung hat der Auftragnehmer die Na-

men, die Kontaktdaten und die gesetzlichen Vertreter seiner Unterauftrag-neh-

mer sowie jede im Rahmen der Auftragsausführung eintretende Änderung der

Auftraggeberin mitzuteilen.

10.4 Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus diesen Verga-

beunterlagen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Un-

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terauftragnehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Unterauftrag-

nehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung

des Auftrags (Generalunternehmerschaft).

10.5 Bieter bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben in dem Angebot durch

Vorlage von Erklärungen der von ihnen benannten Unterauftragnehmer (Anlage

2-3) nachzuweisen, dass sie tatsächlich über die Mittel und Kapazitäten dieser

Unterauftragnehmer verfügen und die benannten Unterauftragnehmer über die

erforderliche Eignung zur Ausführung der ihnen übertragenen Auftragsteile ver-

fügen.

10.6 Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen

i.S.d. Konzernrechts Unterauftragnehmer sind.

  1. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen in Bezug auf die Vergabe sind unzulässig und

können zum Angebotsausschluss führen (§§ 31 UVgO; 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Auf die

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4) und die kartell-

rechtlichen Beschränkungen für Bietergemeinschaften wird hingewiesen.

  1. Öffnung der Angebote

In der Verhandlung zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen. Die Namen

der Bieter und die Endbeträge der Angebote werden nicht bekannt gegeben.

  1. Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote

Die Auftraggeberin informiert Bewerber und Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt

werden sollen, unverzüglich nach Abschluss der Bewertung der Angebote über die er-

folgte Zuschlagserteilung.

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  1. Zuschlags- und Bindefrist

Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Sie endet mit Ablauf des

15.12.2026, 23:59 Uhr. Die Bieter sind bis zu diesem Zeitpunkt an ihre Angebote ge-

bunden.

  1. Anforderung eines Wettbewerbsregisterauszuges

Der Auftragnehmer ist verpflichtet – soweit anwendbar – die Vorgaben des Gesetzes

zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (MiLoG) einzuhalten. Die Auftraggebe-

rin fordert aufgrund der geltenden Bestimmungen des MiLoG eine Auskunft aus dem

Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG für den Bieter an, der für den Zuschlag vorgese-

hen ist. Ebenfalls behält sich die Auftraggeberin vor, für den Bieter, der für den Zuschlag

vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern.

Die hierfür erforderlichen Angaben zum Unternehmen (bei juristischen Personen) bzw.

zur Person (bei natürlichen Personen) hat der Bieter in der Anlage 5 zu machen.

  1. Zuschlagserteilung

Die Auftraggeberin übermittelt dem Bieter im Falle des Zuschlages über DTVP ein Zu-

schlagsschreiben. Der Bieter verzichtet mit Abgabe seines Angebots i.S.v. § 151 S. 1

BGB auf den Zugang der Annahmeerklärung.

IV. Angebotsauswertung

  1. Ablauf der Angebotsauswertung

Die Auswertung der Angebote erfolgt in einem vierstufigen Verfahren. Die vier Stufen

der Angebotswertung sind:

formelle Prüfung der Angebote (§§ 41 Abs. 2, 3; 42 Abs. 1 UVgO)

Eignungsprüfung (§ 31 UVgO)

Prüfung der Angemessenheit der Preise (§ 44 UVgO)

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Wirtschaftlichkeitsbewertung (§ 43 UVgO)

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Angebotswertung vor der Eignungsprüfung vor-

zunehmen, § 31 Abs. 4 UVgO.

Die Auftraggeberin kann den Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehler-

hafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu

korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzu-

reichen oder zu vervollständigen (§ 41 Abs. 2 UVgO). Die Nachforderung von leistungs-

bezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der

Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn

es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamt-

preis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beein-

trächtigen (§ 41 Abs. 3 UVgO).

Macht die Auftraggeberin von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch, fordert sie

nur von denjenigen Bietern nach, deren Angebote in die engere Wahl kommen.

Für einen Zuschlag kommen nur noch solche Angebote in Frage, die nicht ausgeschlos-

sen werden. Auf die Ausschlussgründe des § 31 Abs. 1 UVgO i.V.m. §§ 123, 124 GWB

sowie auf § 42 UVgO wird verwiesen.

Verhandlungen mit den Bietern, insbesondere über Angebots- oder Preisänderungen,

sind bei öffentlichen Ausschreibungen unzulässig (§ 9 Abs. 2 S. 2 UVgO). An die Bieter

können lediglich zur Behebung von Zweifeln an den Angeboten oder den Bietern auf

Basis von § 9 Abs. 2 S. 1 UVgO Aufklärungsersuchen gerichtet werden.

Verweigert ein Bieter die geforderten Aufklärungen und Angaben, so kann sein Angebot

unberücksichtigt bleiben.

Der Grund und das Ergebnis der Aufklärungen werden vertraulich behandelt und schrift-

lich niederlegt. Das Ergebnis der Aufklärungen kann zu einer Bestätigung der aktenmä-

ßigen Bewertung oder zu einer Abwertung des Angebots führen. Soweit ein Ausschluss-

kriterium betroffen ist, kann die Aufklärung auch zum Ausschluss des Angebots führen.

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  1. Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste An-

gebot hinsichtlich Preis und Qualität erteilt. Dabei wird der Preis mit 70 Punkten und die

Qualität mit 30 Punkten bewertet. Einzelheiten ergeben sich aus der Bewertungsmatrix

(Anlage 6-2).

Bewertet werden nur solche Angebote, die alle zwingenden Anforderungen gemäß Leis-

tungsbeschreibung (Anlage 1-1) erfüllen; alle anderen Angebote werden ausgeschlos-

sen.

Zur Wertung der Preise

Der Preis fließt mit insgesamt 70 Punkten in die Bewertung ein. Das Angebotsblatt (An-

lage 6-1) ist zwingend vollständig auszufüllen. Sollten Preisangaben fehlen, führt dies

zum Ausschluss des Angebotes.

Alle Preise sind netto, exklusive der derzeit gültigen Mehrwertsteuer anzugeben. Die

Preise sind in EUR, Bruchteile in vollen EUR-Cent anzugeben. Die Preise verstehen

sich inklusive aller Nebenkosten und kostenrelevanter Faktoren (Anlieferung, Entladen,

Vertragen und Transport innerhalb der Gebäude, gebrauchsfertige Aufstellung/Montage

an Ort und Stelle sowie Entfernung und fachgerechte Entsorgung der Verpackung).

Auf dem Angebotsblatt ist das Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen anzugeben.

Die Angabe Skonto kann mit „0%“ erfolgen, wenn kein Skonto gewährt wird. Außerdem

ist der Entsorgungspreis für alte Bürodrehstühle anzugeben.

Für das Zuschlagskriterium Preis ist ausschließlich die im Angebotsblatt (Anlage 6-1)

angebotene Summe „Gesamtpreis nach Skonto“ maßgeblich. Sofern Skonto angeboten

wird, fließt dieses in die Bewertung ein. Die Entsorgungskosten fließen nicht in den Ge-

samtpreis mit ein.

Der Bieter mit dem besten Preis erhält 70 Punkte. Von der Punktzahl der nachfolgenden

Bieter wird jeweils prozentual der Wert abgezogen, um welchen ihr Preis über dem des

günstigsten Preises liegt. Bei einer Abweichung von mehr als hundert Prozent erhält der

Bieter 0 Punkte; es werden keine Minuspunkte vergeben.

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Zur Wertung der Qualität

Die Qualität fließt mit insgesamt 30 Punkten in die Bewertung ein.

Die Wertung der Qualität erfolgt anhand eines Musters des angebotenen Bürodreh-

stuhls, welches - sofern der Bieter hierzu aufgefordert wird - zur Bemusterung zur Ver-

fügung zu stellen ist. Die Wertungskriterien und deren Gewichtung sind der als Anlage

6-2 beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen, auf welche ausdrücklich verwiesen

wird.

Berechnung des Gesamtergebnisses

Die erreichten Punkte aus der Preis- und Qualitätsbewertung werden zum Gesamter-

gebnis addiert. Auf das Angebot mit der höchsten Summe wird der Zuschlag erteilt.

Sofern hiernach mehrere Bieter Rang 1 belegen, entscheidet die erreichte Punktzahl

bei der Qualitätsbewertung. Sofern hier ebenfalls Punktgleichheit besteht, entscheidet

das Los.

  1. Bemusterung

Die Bieter mit den fünf preislich bestplatzierten Angeboten haben nach Aufforderung

durch die Auftraggeberin zusätzlich ein Muster des angebotenen Bürodrehstuhls zur

Qualitätsprüfung und -bewertung anzuliefern und zu montieren sowie folgendes beizu-

legen:

▪ Bedienungsanleitung des angebotenen Bürodrehstuhls in Papierform, am Stuhl be-

festigt

▪ Stoffprobe mit Stoffname und Farbnummer in schwarz/anthrazit

Die Bereitstellung des Musters muss innerhalb der von der Auftraggeberin gesetzten

Frist (ca. 10-14 Tage) erfolgen. Der Termin für die Musterstellung wird voraussichtlich

in KW 47 liegen.

Die Bemusterung findet unter nachfolgender Adresse der Auftraggeberin statt:

Müllerstraße 41 in 09119 Chemnitz

Das Muster ist der Auftraggeberin für wenigstens 2 Wochen zur Verfügung zu stellen

und ist nach Aufforderung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung von den

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Bietern abzuholen. Die Musterstellung ist für die Auftraggeberin unverbindlich. Eine Ver-

gütung, Kostenerstattung bzw. Aufwandsentschädigung für die Bereitstellung/Anliefe-

rung sowie Abholung des Musters ist ausgeschlossen. Für anlässlich der Musterstellung

eventuell auftretende Beschädigungen wird keine Haftung übernommen. Bieter sind zur

Bemusterung nicht zugelassen.

Bieter werden bereits jetzt aufgefordert, sich auf die Bereitstellung des Muster-Büro-

drehstuhls vorzubereiten. Kommt ein Bieter der Aufforderung zur Musterstellung nicht

ordnungsgemäß nach, wird das Angebot ausgeschlossen.

Der Bürodrehstuhl desjenigen Bieters, welcher nach der Bemusterung den Zuschlag

erhält, verbleibt im Bestand der Auftraggeberin. Der Bieter erhält dafür eine Vergütung

entsprechend seines Angebotsblatts (Anlage 6-1).

B Eignungsnachweise

I. Nachweise

Bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, sind nur Bieter

zu berücksichtigen, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforder-

liche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen und nicht nach den §§ 123, 124 GWB

auszuschließen sind (§ 31 Abs. 1 und 2 UVgO).

Mit dem Angebot sind nachfolgende Eignungsnachweise vorzulegen:

  1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:

• Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4)

  1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:

• Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei abge-

schlossenen Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-

1).

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• Eigenerklärung des Bieters, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Be-

triebshaftpflicht- und Vermögensschadenversicherung mit mindes-

tens folgenden Deckungssummen je Schadensereignis pro Kalenderjahr

für Personen- und Sachschäden 2.500.000 EUR

für Vermögensschäden einschließlich Schäden aus der Verletzung des

Datenschutzes 2.000.000 EUR

für Bearbeitungsschäden 150.000 EUR

für die gesamte Vertragslaufzeit abgeschlossen, diese während des ge-

samten Vertragsverhältnisses ununterbrochen aufrechterhalten und auf

Verlangen der Auftraggeberin nach Zuschlagserteilung nachgewiesen

wird (Anlage 7-3)

  1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

• detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art

und Größe der letzten drei Jahre mit Angabe:

  • des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefon-

nummer

  • der Dauer der Leistungserbringung/

  • des Rechnungswertes

  • der Beschreibung der Leistung mit Anzahl der Bürodrehstühle

unter Verwendung der Anlage 7-2. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich

solche Bieter als geeignet, welche aus den zurückliegenden drei Jahren

mindestens 2 Referenzen vorweisen können, die mit dem verfahrensge-

genständlichen Auftrag hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind. Hin-

sichtlich Art und Umfang des Referenzprojektes kommt es der Auftragge-

berin auf den Nachweis von Erfahrungen mit der Lieferung und Montage

von Bürodrehstühlen an mehrere Standorte an.

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II. Form

Die Angebotsunterlagen, soweit es auf Vordrucken vorgesehen ist, sind vom Bieter aus-

zufüllen und über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform

des DTVP im Bietertool des Projektraumes hochzuladen.

Nach gesonderter Aufforderung durch die Auftraggeberin ist der ausgeschriebene Bü-

rodrehstuhl für eine Bemusterung zur Verfügung zu stellen und die Bedienungsanleitung

des angebotenen Bürodrehstuhls in Papierform sowie eine Stoffprobe beizulegen.

III. Folge bei Nichtvorlage geeigneter Eignungsnachweise

Unternehmensbezogene Unterlagen, die auf Anforderung der Auftraggeberin bis zum

Ablauf der Angebotsfrist nicht, unvollständig oder fehlerhaft vorgelegt wurden, können

bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert, vervollständigt oder

korrigiert werden (§ 41 Abs. 2 UVgO).

Hat der Bieter die verlangten Unterlagen mit dem Angebot nicht vorgelegt und auf Auf-

forderung der Auftraggeberin innerhalb einer von der Auftraggeberin gesetzten Frist

nicht nachgereicht oder entsprechen diese nicht den zwingenden inhaltlichen Anforde-

rungen und belegen daher nicht die Eignung des Bieters, wird das Angebot bei der Wer-

tung nicht berücksichtigt (§ 42 Abs. 1 Nr. 2 UVgO).

IV. Datenschutzbestimmungen als integraler Leistungsbestandteil

Der Auftragnehmer erkennt mit Angebotsabgabe die als Anlage 8-1 beigefügten Da-

tenschutzbestimmungen der Auftraggeberin an und dass diese mit Zuschlagserteilung

automatisch in Kraft treten. Hierzu hat der Bieter die als Anlage 8-2 beigefügte Eigen-

erklärung mit Angebotsabgabe einzureichen.

Die Mitarbeiter des Bieters sind mindestens nach dem Standard des Anhangs A der

Anlage 8-1 auf das Datengeheimnis zu verpflichten.

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C Leistungsbeschreibung

I. Leistungsgegenstand

Zur Beschreibung des Leistungsgegenstands wird auf Punkt A I. sowie auf die als An-

lage 1-1 beigefügte Leistungsbeschreibung sowie auf die Inhalte der Rahmenvereinba-

rung (Anlage 9) verwiesen.

Als Lieferadressen kommen alle Standorte der AOK PLUS in Betracht. Die Anschriften

können Sie der Anlage 1-2 entnehmen. Die Auftraggeberin ist berechtigt, einzelne

Standorte aus der Beauftragung (z. B. dauerhaft durch Filialschließung) herauszuneh-

men. Gleichfalls ist die Auftraggeberin berechtigt einzelne Standorte (z. B. Interims-

oder Neuanmietung) nachzubenennen.

II. voraussichtliches Auftragsvolumen

Das voraussichtliche Auftragsvolumen beläuft sich auf ca. 200 Bürodrehstühle. Es wird

darauf hingewiesen, dass die geschätzte Menge lediglich als Kalkulationshilfe dient und

daher kein verbindliches Abnahmevolumen darstellt. Es ist daher möglich, dass die

prognostizierte Menge signifikant über- bzw. unterschritten wird. Der Auftragnehmer hat

dementsprechend keinen Anspruch auf Lieferung und Vergütung einer bestimmen

Menge der hier ausgeschriebenen Bürodrehstühle.

Die Auftraggeberin ist berechtigt, aus diesem Rahmenvertrag ein Auftragsvolumen von

maximal 300 Bürodrehstühlen abzurufen.

Ist das maximale Auftragsvolumen von 300 Bürodrehstühlen erreicht, endet die Rah-

menvereinbarung unabhängig von der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Mit Erreichen dieser Höchstgrenze besteht keine Verpflichtung des Auftragnehmers zur

weiteren Leistungserbringung und kein Anspruch des Auftraggebers auf weitere Abrufe

aus der Rahmenvereinbarung. Nach Erreichen der Höchstgrenze dürfen keine weiteren

Einzelaufträge auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung erteilt werden.

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D Vertragsinhalt und Vertragsbedingungen

Art und Umfang der beiderseitigen Leistung bestimmen sich nach folgender Reihen-

folge:

• den Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen einschließlich der Leistungsbe-

schreibung der Auftraggeberin (Anlage 1-1), Lieferadressen (Anlage 1-2)

und der Rahmenvereinbarung (Anlage 9) sowie der Auftragsbekanntma-

chung

• den Datenschutzbestimmungen einschließlich ihrer Anhänge (Anlage 8-1

einschließlich Anhang A);

• dem Angebot des Auftragnehmers einschließlich Angebotsblatt (Anlage 6-1);

• den allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen

(VOL/B in der jeweils gültigen Fassung)

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E Anlagenverzeichnis

Anlage 1-1 Leistungsbeschreibung

Anlage 1-2 Lieferadressen

Anlage 2-1 Liste über von Unterauftragnehmern zu erbringende Teilleistungen

Anlage 2-2 Verzeichnis der Unterauftragnehmer

Anlage 2-3 Verpflichtungserklärung des benannten Unterauftragnehmers

gegenüber dem Bieter

Anlage 2-4 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bei

Eignungsleihe und/oder Unterauftragnehmern

Anlage 3 Erklärung Bietergemeinschaft

Anlage 4 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Anlage 5 Angaben zum Unternehmen

Anlage 6-1 Angebotsblatt

Anlage 6-2 Bewertungsmatrix

Anlage 7-1 Darstellung des Gesamtumsatzes

Anlage 7-2 Darstellung von Referenzprojekten

Anlage 7-3 Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung

Anlage 8-1 Datenschutzbestimmungen

Anhang A Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses

Anlage 8-2 Erklärung zu den Datenschutzbestimmungen

Anlage 9 Rahmenvereinbarung

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