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LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Toner und Tintenpatronen
Los 1 - Toner | Los 2 - Tintenpatronen
Vergabenummer: 04.4.902.26
Maßnahme: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Toner und Tintenpatronen
Leistung: Lieferung von Toner und Tintenpatronen
1. Auftraggeberin:
Auftraggeberin ist die
Landeshauptstadt Kiel 04 Amt für Innovation und Zentrale Services Abteilung Dienstleistung Andreas-Gayk-Straße 31 24103 Kiel
2. Vergabeverfahren
Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren gemäß § 15 VgV.
Maßgeblich sind:
• das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), • die Vergabeverordnung (VgV), • die Vergabeunterlagen einschließlich dieser Leistungsbeschreibung sowie • die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B bzw. die jeweils einschlägigen Vertragsbedingungen der Auftraggeberin, soweit einbezogen).
3. Gegenstand der Ausschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die bedarfsgerechte Lieferung von Tinte und Toner an Dienststellen und sonstige von der Landeshauptstadt Kiel benannte Lieferstellen im Kieler Stadtgebiet.
Leistungsbeschreibung – Rahmenvereinbarung Toner und Tintenpatronen
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Die Beschaffung wird in folgende Lose aufgeteilt:
• Los 1: Toner • Los 2: Tintenpatronen Die konkreten Artikel, Mengenansätze, Mengeneinheiten und Preispositionen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweils zugehörigen Leistungsverzeichnis. Die dort angegebenen Mengen sind voraussichtliche Bedarfsmengen und stellen keine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin dar.
4. Vertragslaufzeit und Charakter der Rahmenvereinbarung
Die Rahmenvereinbarung wird für eine Grundlaufzeit von 24 Monaten geschlossen.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.02.2027 und endet mit Ablauf des 31.01.2029.
Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung einmalig um weitere 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerungsoption kann durch die Auftraggeberin bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit in Textform ausgeübt werden. Die Verlängerung endet mit Ablauf des 31.01.2030.
Die Verlängerungsoption ist Bestandteil der Vergabeunterlagen und begründet bei ihrer Ausübung eine Fortsetzung der Rahmenvereinbarung zu den vereinbarten Bedingungen. Eine weitere Verlängerung über den 31.01.2030 hinaus ist nicht vorgesehen.
Die Einzelbestellungen erfolgen während der Vertragslaufzeit nach dem tatsächlichen Bedarf der Auftraggeberin. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen sind voraussichtliche Bedarfsmengen und stellen keine Abnahmeverpflichtung dar.
Für die Rahmenvereinbarung gelten folgende Höchstwerte, jeweils netto und bezogen auf die vertragliche Grundlaufzeit von maximal 24 Monaten:
Los 1 - Toner: 205.250 EUR netto.
Los 2 – Tintenpatronen: 213.250 EUR netto.
Der jeweilige Höchstwert stellt die verbindliche Obergrenze der aus dem jeweiligen Los abrufbaren Leistungen dar. Sobald der Höchstwert eines Loses erreicht ist, dürfen aus diesem Los keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Die Rahmenvereinbarung für das betreffende Los endet mit Erreichen des Höchstwertes, spätestens jedoch mit Ablauf der Vertragslaufzeit.
5. Leistungsumfang
Der Auftragnehmer hat die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel entsprechend den dort beschriebenen Mindestanforderungen zu liefern. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere:
• Entgegennahme und Bearbeitung der Bestellungen. • Zusammenstellung und transportsichere Verpackung der bestellten Ware. • Lieferung frei Haus an die von der Auftraggeberin bezeichnete Lieferstelle im Kieler Stadtgebiet. • Ablieferung der Ware am vereinbarten Wunschort, soweit dies mit der jeweiligen Bestellung angegeben ist. • Rücknahme bzw. Abholung fehlerhafter oder reklamierter Ware ohne zusätzliche Kosten für die Auftraggeberin. • Ersatzlieferung mangelhafter Ware innerhalb der vereinbarten Frist. • Erteilung von Auskünften und fachlicher Beratung zu den angebotenen Produkten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Rahmenvereinbarung erforderlich ist.
Leistungsbeschreibung – Rahmenvereinbarung Toner und Tintenpatronen
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6. Anforderungen an die angebotenen Produkte
Alle angebotenen Produkte müssen die im Leistungsverzeichnis jeweils bezeichneten Mindestanforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind als Mindestanforderungen zu verstehen, soweit im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Für Los 1 sind die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Toner zu liefern.
Für Los 2 sind die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Tintenpatronen zu liefern.
7. Normen und technische Anforderungen
Soweit im Leistungsverzeichnis auf DIN-, EN- oder ISO-Normen bzw. sonstige technische Anforderungen verwiesen wird, handelt es sich um Mindestanforderungen an die Beschaffenheit und Eignung des Produkts.
8. Verpackung und Lieferung
Die Lieferung erfolgt frei Haus und ohne zusätzliche Versand-, Verpackungs- oder sonstige Nebenkosten an die in der jeweiligen Bestellung bezeichnete Lieferstelle im Kieler Stadtgebiet.
Die Ware ist so zu verpacken und zu transportieren, dass sie vor Feuchtigkeit, Verschmutzung, Beschädigung und Verformung geschützt ist.
Die Lieferung hat innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Zugang der Bestellung zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen, wenn die bestellte Ware innerhalb dieser Frist nicht geliefert werden kann. Die Mitteilung hat den Grund der Verzögerung und den voraussichtlichen Liefertermin zu enthalten. Eine Lieferverzögerung bedarf der Zustimmung der Auftraggeberin nicht, soweit dadurch vertragliche Rechte der Auftraggeberin unberührt bleiben.
Teillieferungen sind nur zulässig, wenn sie mit der Auftraggeberin abgestimmt wurden. Aus einer nicht abgestimmten Teillieferung dürfen der Auftraggeberin keine zusätzlichen Kosten entstehen.
9. Bestellung und Bestellabwicklung
Bestellungen werden von den hierzu benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Auftraggeberin ausgelöst. Die Bestellung erfolgt in Textform, insbesondere per E-Mail, und enthält mindestens Bestellzeichen, Artikel/Position, Menge, Lieferstelle und – soweit erforderlich – den Wunschort.
Der Auftragnehmer bestätigt den Eingang der Bestellung auf Verlangen der Auftraggeberin. Bei Rückfragen zur Bestellung hat der Auftragnehmer die zuständige bestellende Person unverzüglich zu kontaktieren.
Die Auftraggeberin behält sich vor, innerhalb der Rahmenvereinbarung weitere, im ursprünglichen Leistungsverzeichnis nicht aufgeführte Zusatzartikel zu bestellen. Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin den aktuellen Netto-Katalogpreis abzüglich des im Leistungsverzeichnis verbindlich angegebenen Rabattsatzes auf Zusatzartikel zu nennen. Der genannte Netto-Katalogpreis ist auf Verlangen der Auftraggeberin nachzuweisen.
10. Mängel, Reklamationen und Ersatzlieferungen
Die Auftraggeberin ist berechtigt, mangelhafte, beschädigte, falsch gelieferte oder nicht den vereinbarten Anforderungen entsprechende Ware zu reklamieren.
Leistungsbeschreibung – Rahmenvereinbarung Toner und Tintenpatronen
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• Der Auftragnehmer hat die Reklamation unverzüglich zu bearbeiten. • Fehlerhafte Ware ist auf eigene Kosten abzuholen bzw. zurückzunehmen. • Die Ersatzlieferung hat innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Mitteilung der Reklamation zu erfolgen, sofern nicht im Einzelfall eine kürzere Frist wegen der Dringlichkeit vereinbart wird. • Die Ersatzlieferung muss den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen. • Für Rückholung, Ersatzlieferung und sonstige zur Mangelbeseitigung erforderliche Leistungen werden der Auftraggeberin keine zusätzlichen Kosten berechnet.
11. Rechnungsstellung
Für jede Bestellung ist eine gesonderte Gesamtrechnung unter Angabe des zugehörigen Bestellzeichens zu erstellen. Teilrechnungen für eine Bestellung sind nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Rechnung muss eine eindeutige Zuordnung der gelieferten Artikel und Mengen ermöglichen. Bei Artikeln außerhalb des Leistungsverzeichnisses sind zusätzlich zum berechneten Preis die für die Preisermittlung maßgeblichen Angaben (insbesondere Katalogpreis und vereinbarter Rabatt) auszuweisen, soweit diese Preisermittlung vereinbart wurde.
Gutschriften und Rechnungskorrekturen sind mit dem ursprünglichen Bestellzeichen zu versehen. Je Bestellzeichen ist eine gesonderte Rechnungskorrektur zu erstellen.
Die Rechnungen sind an folgende Stelle zu adressieren: Amt für Innovation und Zentrale Services Andreas-Gayk-Straße 31 24103 Kiel
Im jeweiligen Einzelabruf sind konkrete Angaben zur elektronischen Rechnungsstellung angegeben.
12. Qualitätssicherung und Produkttreue
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass während der gesamten Vertragslaufzeit die gelieferten Artikel den angebotenen und vertraglich vereinbarten Produkteigenschaften entsprechen.
Ein Wechsel des angebotenen Herstellers, der Artikelnummer oder der maßgeblichen Produkteigenschaften ist nur mit vorheriger Zustimmung der Auftraggeberin zulässig. Ein Ersatzprodukt darf nur geliefert werden, wenn es die festgelegten Mindestanforderungen mindestens gleichwertig erfüllt und die Auftraggeberin dem Produktwechsel zugestimmt hat.
Die Zustimmung zu einem Ersatzprodukt begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf eine Preisanpassung.
13. Preisbindung und Preisangaben
Die im Leistungsverzeichnis angebotenen Preise gelten für die gesamte vereinbarte Vertragslaufzeit.
Alle Einheitspreise verstehen sich einschließlich sämtlicher Nebenleistungen, insbesondere Verpackung, Versand, Lieferung frei Haus und – soweit geschuldet – Rückholung reklamierter Ware.
Leistungsbeschreibung – Rahmenvereinbarung Toner und Tintenpatronen
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14. Zuschlagskriterium
Das wirtschaftlich günstigste Angebot erhält den Zuschlag (Preis = 100%)
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