Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Vorbemerkungen Dienstradleasing - Fristverlängerung1.docx

Rahmenvereinbarung zum Leasing von Diensträdern mit Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 09:12 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe.metropoleruhr.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Leistungsbeschreibung zum Offenen Verfahren: 10/4.1-2026-0457

Rahmenvereinbarung über das Leasing von Diensträdern für eine Lautzeit von 48 Monaten (inkl. 12- monatiger Verlängerungsoption)

A: Vorbemerkungen - Allgemeines:

  1. Diese Leistungsbeschreibung ist Bestandteil des Angebotes zur Ausschreibung Nr. 10/4.1-2026-0457.
  2. Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und mit den Daten des Bieters (Firmenname, Adresse und Sachbearbeiter) zu versehen. Die Zulassungsfrist zur Beantwortung von Bieterfragen endet am 15.09.2026. Die Angebotsfrist endet am 02.10.2026 um 12.00 Uhr. Eine Übermittlung der Angebote ist ausschließlich auf elektronischem Wege über den Vergabemarkplatz Metropole-Ruhr zugelassen.

Angebote die auf einem anderen Weg (z.B. schriftlich, per E-Mail, per Fax) eingehen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

Nähere Informationen entnehmen Sie den Hinweisen zur Form der Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU).

  1. Alle aufgelisteten Anforderungen des Leistungsverzeichnisses werden durch die Angebotsabgabe anerkannt und sind zu erfüllen. Hinsichtlich ggf. genannten DIN-Normen werden auch alle gleichwertigen Normen akzeptiert

  2. Für die Beantwortung des Leistungskatalogs ist die Anlage 1 zu verwenden. Die Anlage ist vollständig auszufüllen.

  3. Es ist eine Gesamtvergabe vorgesehen:

  4. Nebenangebote werden nicht zugelassen.

  5. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur unter Beachtung der Bestimmungen des § 36 VgV erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Unterbeauftragung der Stadt Gelsenkirchen schriftlich mitzuteilen.

  6. Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.

  7. Die Bindefrist endet am 20.11.2026.

  8. WICHTIGER HINWEIS:

    Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).

    Es gelten ausschließlich die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie Bewerbungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen. Abweichend von Nr. 4 der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen erfolgt die Abrechnung ohne Skonto (es gilt ein Zahlungsziel von 30 Tagen nach GWB i. V. m. VOL/B).

  9. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:

Stadt Gelsenkirchen, Referat Personal und Organisation, Abteilung Zentrale Dienste, Zentrale Beschaffungsstelle, 45875 Gelsenkirchen

Es ist ausschließlich das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes metropole.ruhr zu verwenden.

  1. Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt ha-ben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Verga-beunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nach-prüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

  1. Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bieter an die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster, Tel.: +49 251-411 1691, Fax: +49 251-411 2165, wenden.
  2. Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen des § 62 Abs. 2 VgV über die Unterrichtung der Bieter.
  3. Zuschlagskriterien:

Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden nachfolgend aufgeführte Zuschlagskriterien gem. § 127 GWB i.V.m. § 58 VgV berücksichtigt:

Preis: (maximal 60 Punkte)

Die Bewertung des Kriteriums „Preis“ erfolgt anhand von drei beispielhaften Fahrrad-Kaufpreisen. Bewertet wird der Preis auf Basis der in Anlage 1 angegebenen Preisbestandteile (monatliche Leasingrate, monatliche Versicherungsprämie Vollkasko-Versicherung, monatliche Gesamtrate inkl. Vollkasko-Versicherung sowie den sonstigen Kosten. Daraus entsteht ein Full-Service-Preis für eine Laufzeit von 36 Monaten. Zusätzliche/nachträgliche Kosten, die nicht ausgewiesen und/oder einberechnet wurden, dürfen nachträglich nicht mehr berücksichtigt werden).

Zur Ermittlung der Preiswertungspunkte wird für die Positionen 1.1, 1.2 und 1.3 der in der Bewertungsmatrix angegebene Gesamtbetrag aller Leasingzahlungen herangezogen. Der niedrigste Gesamtbetrag wird mit der Höchstpunktzahl von 60 Punkten bewertet. Die weiteren Gesamtbeträge erhalten ihre Punkte nach der Verhältnismethode: (günstigster Gesamtbetrag / Gesamtbetrag) * 60 Punkte = erreichter Punktwert.

Die unter 1.1. bis 1.3 erzielten Punkte fließen zu je 33,3 % in die Gesamtpunktzahl für dieses Zuschlagskriterium ein.

Leistung: (maximal 140 Punkte)

Dieses Zuschlagskriterium untergliedert sich in folgende Unterkriterien:

2.1 Händlernetz (maximal 30 Punkte)

2.2 Provisionierung (maximal 10 Punkte)

2.3 Service des Anbieters (maximal 25 Punkte)

2.4 Fahrradservice/Mobilitätsgarantie (maximal 40 Punkte)

2.5 Versicherungsschutz/Störfälle/Haftung (maximal 35 Punkte)

Die Bewertung erfolgt über die Angaben zur Leistung aus Anlage 1 und den ergänzenden Ausführungen (z.B. Fahrradinspektionen).

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung