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Rahmenvereinbarung zum Fahrrad- und E-Bike-Leasing für Beschäftigte und Beamte

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.10.2026, 11:37 (Europe/Berlin)

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804_.04-2026/000002 Öffentliche Ausschreibung Rahmenvereinbarung zum Fahrradleasing gem. TV-Fahrradleasing der Stadt Landsberg am Lech

I. Bewerbungsbedingungen

  1. Gegenstand der Ausschreibung

Diie Stadt Landsberg am Lech (nachfolgend „Auftraggeber“) beabsichtigt, ihren Tarifbeschäftigten und Beamten (nachfolgend gemeinsam „Berechtigte“) das Fahrradleasing im Wege der Entgeltumwandlung anzubieten. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) sowie für die Beamten Art. 3 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG).

Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebots an Fahrrädern soll ein Anbieter (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) gefunden werden. Leasingnehmer sollen hierbei nicht die tarifvertraglichen Beschäftigten werden, sondern die Stadt Landsberg am Lech als kommunaler Arbeitgeber, der die Fahrräder den Beschäftigten zur Verfügung stellt.

Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing bzw. für Beamte gem. Art. 3 BayBesG (nachfolgend gemeinsam rechtliche Grundlage genannt zur privaten und dienstlichen Nutzung einschließlich Versicherungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals).

Die Rahmenvereinbarung hat eine reguläre Laufzeit von 48 Monaten und tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft. Für den Beginn der regulären Vertragslaufzeit (Leistungsbeginn) deren Ende sowie zweimalige Verlängerungsoption gilt Punkt 2 des Leistungsbeschreibung. Die Laufzeit der Einzelleasingverträge beträgt 36 Monate.

Die geschätzte Abnahmemenge beträgt 30 Fahrräder. Es gilt eine verbindliche Höchstabnahmemenge von 40 Fahrrädern. Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Bei den angegebenen Zahlen, handelt es sich um unverbindliche Mengen, eine Mindestabnahmemenge oder das Erreichen eines bestimmten Jahresumsatzes wird seitens des Auftraggebers ausdrücklich nicht garantiert.

  1. Verfahrensart

Der Auftrag wird im Wege der öffentlichen Ausschreibung gem. § 9 UVgO vergeben.

  1. Anwendbares Verfahrensrecht

a) Der Auftraggeber verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in jeweils aktueller Fassung. Im Fall von Abweichungen / Widersprüchen sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen.

b) Die nachtsehenden Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen.

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c) Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen, ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. Dies gilt insbesondere für vorzulegende Eignungsnachweise.

  1. Verfahrenssprache

Die Verfahrenssprache ist deutsch

  1. Ansprechpartner für das Vergabeverfahren

Ansprechpartner des Auftraggebers für dieses Vergabeverfahren sind:

Angelika Maguhn (Rechtsamt Vergabestelle) Daniela Buck (Rechtsamt Vergabestelle)

  1. Elektronische Datenübermittlung

a) Das Vergabeverfahren wird mittels elektronischer Datenübermittlung über das Vergabeportal der Deutschen eVergabe (www.deutsche-evergabe.de) durchgeführt. Für die Abgabe von Angeboten und Bieterfragen ist eine Registrierung im Vergabeportal erforderlich. Die ordnungsgemäße und rechtzeitige Registrierung im Vergabeportal ist Sache des Verfahrensteilnehmers.

b) Es wird darauf hingewiesen, dass es jederzeit zu Wartungsarbeiten und Störungen des Vergabeportals kommen kann. Das Hochladen von Unterlagen in das Vergabeportal beansprucht Zeit, so dass hiermit rechtzeitig vor Fristablauf zu beginnen ist.

c) Jeder Verfahrensteilnehmer muss während des Vergabeverfahrens jederzeit damit rechnen, Mitteilungen und Hinweise über das Vergabeportal zu erhalten. Das Vergabeportal informiert registrierte Verfahrensteilnehmer über die Hinterlegung dieser Mitteilungen zum Abruf im Vergabeportal.

d) Alle Verfahrensteilnehmer sind verpflichtet, die für sie hinterlegten Nachtrichten unverzüglich nach Erhalt der Hinterlegungsbenachrichtigung vom Vergabeportal abzurufen. Die im Vergabeportal hinterlegten Mitteilungen gelten zum Zeitpunkt der Information über ihre Hinterlegung als zugegangen. Ruft ein Verfahrensteilnehmer die an ihn gerichteten Mitteilungen trotz Hinterlegungsnachricht nicht rechtzeitig vom Vergabeportal ab, muss er dies gegen sich gelten lassen.

  1. Fragen und Hinweise

a) Es ist zu jedem Zeitpunkt zulässig, über das Vergabeportal Fragen zu stellen und Hinweise zu erteilen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

b) Es wird darauf hingewiesen, dass Fragen grundsätzlich wörtlich und unverändert vom Auftraggeber veröffentlicht werden.

c) Jeder Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebots über alle Umstände zu erkundigen, die für die Ausführung der Leistung und die Kalkulation des Angebotspreises relevant sein könnten.

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d) Fragen sollen nach Möglichkeit so rechtzeitig gestellt werden, dass der Auftraggeber die angefragten Informationen spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilen kann. Für den Fall, dass Fragen später zugehen, behält sich der Auftraggeber eine Fristverlängerung vor, allerdings ohne sich hierzu zu verpflichten.

  1. Vergabeunterlagen

a) Die Vergabeunterlagen stehen über das Vergabeportal unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zur Verfügung. Für den Abruf der Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich.

b) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

c) Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Verfahrensstadium und insbesondere auch unmittelbar vor Ablauf der Angebotsfrist Änderungen / Berichtigungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen.

d) Alle Verfahrensteilnehmer haben sich selbständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und ihren Angeboten jeweils die aktuelle Fassung der Vergabeunterlagen zu Grunde zu legen.

e) Sämtliche Informationen, die der Auftraggeber im Rahmen des Vergabeverfahrens erteilt, wie z.B. im Rahmen der Beantwortung von Fragen, werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.

f) Inhaltliche Änderungen durch Bieter an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Dies gilt insbesondere auch für bieterseitige Klarstellungen, Berichtigungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen.

  1. Angebote

a) Angebote sind ausschließlich über das Vergabeportal in Textform gem. § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches zu übermitteln. Jedem Angebot sind die Vergabeunterlagen zu Grunde zu legen.

b) Auf dem Postweg, per Telefax, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals übermittelte Angebote sind unzulässig und werden nicht berücksichtigt.

c) Angebote sind bis zu dem von der Vergabestelle angegebenem Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

d) Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.

e) Für die Angebote sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke in jeweils aktueller Fassung zu verwenden. Die Vordrucke müssen an den dafür vorgesehenen Stellen ausgefüllt werden. Sie dürfen bei Bedarf vervielfältig, jedoch nicht verändert werden. Jegliche Form der Veränderung kann zum Ausschluss des Angebots führen.

f) Alle Angebote müssen – soweit die Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes festlegen – vollständig sein. Als Bearbeitungshilfe ist den Bewerbungsbedingungen eine insoweit abschließende

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Liste beigefügt. Angebote dürfen keine widersprüchlichen Angaben enthalten. Aufklärungsfragen bleiben insoweit vorbehalten.

g) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung von fehlenden / unvollständigen Unterlagen vor. Er sieht allerdings in Ausübung des ihm insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

h) Weicht ein Gesamtbetrag vom mathematischen Ergebnis aus Multiplikation von Menge und Einheitspreis (z. B. Leasing- oder Servicegebühr) ab, ist der Einheitspreis maßgebend. Der Auftraggeber stellt den Gesamtbetrag rechnerisch richtig.

i) Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen.

Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingungen als Vomhundersatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle ausgeführt sind.

Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebots und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

j) Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle Unterlagen zur Preisermittlung zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen durch Unterauftragnehmer.

k) Soweit der Auftraggeber im Rahmen des Angebotsvordrucks abfragt, ob das Bieterunternehmen ein kleines oder mittleres Unternehmen ist (KMU), dient dies ausschließlich statistischen Zwecken (Vergabestatistikordnung).

l) Änderungen, Ergänzungen oder Berichtigungen der Angebote durch Bieter sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Sie müssen zweifelsfrei sein und sind in der für Angebote vorgesehenen Form abzugeben. Gibt ein Bieter mehr als nur ein Angebot ab, geht der Auftraggeber im Zweifel davon aus, dass das spätere Angebot das frühere ersetzt. Aufklärungen bleiben vorbehalten.

m) Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Angebotsprüfung und –Wertung nur die Bieterangaben an den dafür vorgesehenen Stellen Berücksichtigung finden. Dies gilt insbesondere für Bieterangaben in Qualitätskonzepten.

  1. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, gewerbliche Schutzrechte

a) Jeder Bieter ist verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in dem von ihm eingereichten Angebot kenntlich zu machen. Es ist unzulässig, die Angebotsunterlagen ohne nähere Begründung insgesamt für geheimhaltungsbedürftig zu erklären.

b) Sollten Bieterfragen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, ist hierauf mit der Fragestellung hinzuweisen. Erfolgt ein solcher Hinweis nicht, geht der Auftraggeber von der Zustimmung zur Veröffentlichung aus. Aufklärungsfragen bleiben insoweit vorbehalten.

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c) Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.

  1. Neben- und Alternativangebote

Neben- und Alternativangebote sind nicht zugelassen.

  1. Bietergemeinschaften

a) Bietergemeinschaften sind zulässig. Sie stehen Einzelbietern gleich.

b) Fachhändler und Versicherungsunternehmen müssen nach dieser Ausschreibung nicht Mitglied einer Bietergemeinschaft werden und in diesem Fall auch nicht den Vordruck L 234 abgeben.

c) Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Vordrucks L 234 jeweils die Mitglieder, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen.

d) Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete in Schrift- oder Textform bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

  1. Unterauftragnehmer

a) Unterauftragnehmer (auch: Nachunternehmer) sind zugelassen.

b) Eine Nachunternehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Nachunternehmer auf Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbständig ausführen soll.

c) Fachhändler und Versicherungsnehmen gelten nicht als Nachunternehmer im Sinne dieser Ausschreibung.

d) Bieter müssen die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigten und die Unterauftragnehmer in dem Vordruck L 235 angeben.

e) Alle Unterauftragnehmer müssen eine Verpflichtungserklärung gem. dem Vordruck L 236 in Textform gem. § 126b BGB abgeben.

f) Abweichend von den vorstehenden Absätzen müssen Fachhändler oder Versicherungsunternehmen, die Unterauftragnehmer sind, nicht im Vordruck L 235 benannt werden

g) Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

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  1. Eignungskriterien

Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot

  • entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“

  • oder eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

  • oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ)

ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.

Beim Einsatz von Unterauftragnehmern im Rahmen einer Eignungsleihe sind auf gesondertes Verlangen die Eignungsnachweise auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Unterauftragnehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Der Auftraggeber hat im Weiteren folgende Eignungskriterien festgelegt:

a) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Dies umfasst für den Leasinggeber – soweit einschlägig – insbesondere auch den Nachweis einer Erlaubnis im Sinne von § 32 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG (in aktuell gültiger Fassung). Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.

Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Nachunternehmer niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Dies umfasst für den Fall, dass der Nachunternehmer selbst als Leasinggeber oder im Rahmen von erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen eingesetzt wird, insbesondere auch den Nachweis einer Erlaubnis im Sinne von § 32 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG (in aktuell gültiger Fassung). Diese Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.

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b) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Es ist eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Fahrradleasings) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abzugeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Der Jahresumsatz muss mindestens 35.000 EUR betragen.

c) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Ein Nachweis über mindestens drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum) ist vorzulegen. Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind insoweit nicht zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen.

Der Nachweis der Referenzen hat durch jeden Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft zu erfolgen.

Mindestbedingungen:

Jede Referenz ist im Hinblick auf die nachfolgend angegebenen Anforderungen aussagekräftig zu erläutern. Es gelten die folgenden Mindestbedingungen, deren Erfüllung anhand der erforderlichen aussagekräftigen Referenzerläuterung pro Referenz nachgewiesen sein müssen:

  • Bereitstellung von mindestens 15 Fahrrädern
  • im angegebenen Referenzzeitraum
  • im Wege des Leasings (non-pay-out)
  • zum Zwecke der Überlassung an Berechtigte
  • zur dienstlichen und privaten Nutzung
  • durch Entgeltumwandlung
  • einschließlich Versicherung der Fahrräder (auch durch Dritte)
  • und Serviceleistungen (auch durch Dritte)
  • für mindestens sechs Leistungsmonate
  1. Zuschlagskriterien

Der Auftraggeber hat folgende Zuschlagskriterien festgelegt (Angabe mit Gewichtung):

  • Preis 40 %
  • Leistung 60 %

Weitere Informationen zu den Zuschlagskriterien und zur Wertung der Angebote sind dem Beiblatt „Wertung der Angebote“ zu entnehmen.

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  1. Wettbewerbsregister / Gewerbezentralregister

Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung für den Bieter, der für den Zuschlag in Betracht kommt, eine bieterbezogene Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen, um das Vorliegen möglicher Ausschlussgründe (u. a. gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG) zu überprüfen.

  1. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen / Mittelstandskartelle

a) Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat jeder Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

b) Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

  1. Vertragsunterzeichnung

a) Der ausgeschriebene Auftrag ist mit Zuschlagserteilung rechtswirksam erteilt.

b) Der Auftraggeber behält sich vor, nach Zuschlagserteilung deklaratorisch eine Vertragsunter- zeichnung durchzuführen. Nachverhandlungen finden nicht statt.

  1. Haftungsausschluss

a) Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen – trotz Anwendung größtmöglicher Sorgfalt des Auftraggebers bei ihrer Erstellung – unbeabsichtigt Angaben enthalten können, die unzutreffend, unvollständig und / oder mit den geltenden Verfahrensvorschriften unvereinbar sind.

b) Hierfür ist die Haftung des Auftraggebers – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschossen.

  1. Datenschutz

a) Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert werden. Diese Daten unterliegen den Bestimmungen des jeweils geltenden Datenschutzgesetzes.

b) Insbesondere gelten die Bestimmungen des Bayerischen Datenschutzgesetzes und der DSVGO.

  1. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Landsberg am Lech.

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  1. Vorzulegende Unterlagen

a) Mit dem Angebot zwingend vorzulegende Unterlagen:

  • Angebotsschreiben (L 613)
  • Eigenerklärung zur Eignung (L 124) [alternativ: EEE oder Nachweis einer Präqualifizierung] Inklusive der darin geforderten Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Referenzen)
  • Schutzerklärung Scientology (L 2496)
  • Verpflichtungserklärung Mindestlohn
  • Anlage 1 –Kriterienkatalog
  • Anlage 2 –Kalkulationsblatt
  • Preisblatt im System ausgefüllt
  • Übersicht teilnehmender Fahrradhändler im Umkreis gem. LV
  • Ablaufschema / Prozessbeschreibung (kurz) zu den Ziffern 5.4, 5.5 und 7.1 des Kriterienkatalogs (Anlage 1)

Hinweis zur Prozessbeschreibung: Der Bieter hat mit dem Angebot eine kurze, schlanke Übersicht (Prozessbeschreibung) einzureichen, gerne als Flussdiagramm, Schaubild oder tabellarische Übersicht. Die Beschreibungen dienen der Überprüfung, ob das Angebot den organisatorischen Mindestanforderungen des Auftraggebers entspricht und verifizieren die Angaben des Bieters im Kriterienkatalog (Anlage 1). Das eingereichte Ablaufschema wird vollumfänglicher Vertragsbestandteil. Eine qualitative Punktebewertung der Konzeptinhalte findet nicht statt. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich auf das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe der Preis-/Leistungswertung.

Die folgenden Kernprozesse müssen zwingend enthalten sein:  Bestellablauf (Punkt 7.1 Anlage 1, Punkt 8. LV): Auslösung des Bestellvorgangs durch die Berechtigten bis zur Übergabe.  Abrechnungsablauf (Punkt 5.4 Anlage1, Punkt 7. a) u. c) LV): Turnus der Rechnungsstellung (Dauerrechnung), der Bereitstellung der Buchungsdaten für die Entgeltabrechnung (Doppik-Schnittstelle) sowie der zeitlich synchronen Konsolidierung der Ratenbestandteile.  Störfallmanagement (Punkt 5.5 Anlage 1, Punkt 7. c), 9. c), 10. LV): Darstellung des Abrechnungsverlaufs und der automatisierten Vertragsanpassung nach einer Störfallmeldung, (z. B. vorzeitiges Leasingende, Elternzeit) sowie der administrative Ablauf im Kasko- und Ausfallschadensfall.

b) nur vorzulegen, soweit für das Angebot relevant

  • Erklärung Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (L 234)
  • Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern (L 235)
  • Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (L 236)

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung