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804_.04-2026/000002 Öffentliche Ausschreibung Rahmenvereinbarung zum Fahrradleasing gem. TV-Fahrradleasing der Stadt Landsberg am Lech
III. Wertung der Angebote
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses.
Der Auftraggeber hat folgende Zuschlagskriterien festgelegt (Angabe mit Gewichtung):
- Preis 40 % (max. 400 Punkte)
- Leistung 60 % (max. 600 Punkte)
a) Preis (Gewichtung 40 %)
Für die erforderlichen Preisangaben, ist das Kalkulationsblatt (Anlage 2) zu verwenden. Die darin angegebenen Mengen stellen unverbindliche Schätzmengen dar, die eine einheitliche Angebotskalkulation gewährleisten sollen. Alle Preise sind einheitlich, wie abgefragt, in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben.
Maßgeblich für die Bildung des Angebotsvergleichspreises ist die Gesamtsumme aller Kosten. Die Angebotspreise des Bieters zu den einzelnen Preiskategorien werden mit den angegebenen Schätzmengen multipliziert und die sich hierdurch ergebenden Produkte addiert.
Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die maximale Punktzahl i. H. v. 400 Punkten. Die übrigen Angebote erhalten Punkte im Verhältnis zum Angebot mit dem niedrigsten Preis (Bestpreis).
Formel zur Ermittlung der Punktzahl der übrigen Angebote:
Bestpreis Vergleichspreis des jeweiligen Angebots x 400
b) Leistung (Gewichtung 60 %)
Die Ermittlung der Leistungspunkte erfolgt auf Grundlage der Bieterantworten im Kriterienkatalog zur Leistungsbeschreibung (Anlage 1). Die maximale Punktzahl i. H. v. 600 Punkten fließt entsprechend einer Gewichtung von 60 % in die Bewertung ein. Dazu sind die im Vordruck vorgesehenen Felder und Checkboxen zu verwenden.
Angaben, die der Bieter bei den Bewertungskriterien (Typ B) einträgt, werden wie in Anlage 1 angegeben bepunktet. Soweit Kriterien mit abgestuften Antwortoptionen (Stufen-Punkte) versehen sind, wird je Kriterium nur eine vom Bieter gewählte Option gewertet.
Anforderungen, deren Nichterfüllung zum Ausschluss des Angebots führt (Ausschlusskriterien, Typ A), sind im Kriterienkatalog entsprechend gekennzeichnet.
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c) Gesamtbewertung und Zuschlag
Die von jedem Bieter erreichten Leistungs- und Preispunkte werden addiert. Die sich hieraus ergebende Summe bildet die Angebotsvergleichspunktzahl. Insgesamt können maximal 1.000 Punkte erreicht werden.
Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl. Sofern zwei Bieter die gleiche Punktzahl erreichen, erhält der Bieter mit der höheren Punktzahl bei den Preiskriterien den Zuschlag.
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