Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

EVB-IT digital Rahmenvereinbarung_Zscaler.docx

Rahmenvereinbarung über Zscaler-Mietlizenzen, Verlängerung und Lizenzkonsolidierung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 01:49 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Rahmenvereinbarung über Beschaffung von Zscaler Mietlizenzen, Renewal und Konsolidierung

Teil A Allgemeine Regelungen 2

1 Gegenstand 2

2 Bestandteile der Rahmenvereinbarung 2

3 Einzelaufträge 4

4 Geschätztes Auftragsvolumen 5

5 Abnahmeverpflichtung/Mindestabnahme 5

6 Höchstvolumen 6

7 Berichtswesen (Reporting) 7

8 Vergütung der Leistungen 7

9 Preisanpassungen 9

10 Rechnungen 12

11 Verantwortlicher Ansprechpartner (m/w/d) 12

12 Remoteservice* 13

13 Haftpflichtversicherung 13

14 Haftungsregelungen 13

15 IT-Sicherheit 14

16 Allgemeine Sicherheitsanforderungen, Geheimschutz 15

17 Vertraulichkeit und Datenschutz 15

18 Laufzeit und Kündigung der Rahmenvereinbarung und von Einzelaufträgen 15

19 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte 17

20 Textform 17

21 Anwendbares Recht, Gerichtstand 17

22 Sonstige Vereinbarungen 17

Teil B: Erbringung von Cloudleistungen (EVB-IT Cloud) 18

1 Geltung der AGB 18

2 Rangfolge der Nutzungsrechtsregelungen 18

3 Überblick über die vereinbarten Leistungen 18

4 Gegenstand der Leistungen 19

5 Fälligkeit und Zahlung der Vergütung 21

6 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung von Leistungen von Personen nach Aufwand 21

7 Regelung entfällt 22

8 Weitere Regelungen 22

9 Besondere Abweichungen von Teil A dieser Rahmenvereinbarung 23

10 Sonstige Vereinbarungen 23

Rahmenvereinbarung über Beschaffung von Zscaler Mietlizenzen, Renewal und Konsolidierung

Vertragsparteien

Auftraggeber

Münchner Wohnen GmbH

Gustav-Heinemann-Ring 111, 81739 München

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: _____

Auftragnehmer

_____

_____

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: _____

Teil A Allgemeine Regelungen

Gegenstand

Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen: Die nahtlose Verlängerung (Renewal) der 620 zum 30.12.2026 auslaufenden Zscaler Cloud-Mietlizenzen (SaaS) sowie deren kaufmännische Konsolidierung und Aufstockung auf insgesamt 1.500 Lizenzen zu einheitlichen Vertragslaufzeiten, wobei die technische Einrichtung und Administration vollständig eigenverantwortlich durch die IT des Auftraggebers erfolgen.

Vgl. Anlage Nr. 1

Bestandteile der Rahmenvereinbarung

Es gelten als Vertragsbestandteile:

dieser Vertragstext einschließlich der Begriffsbestimmungen und den folgenden Anlagen in der hier aufgeführten Rangfolge:

Anlagen zur EVB-IT Rahmenvereinbarung

Anlage Nr.BezeichnungDatum / VersionAnzahl Seiten
1Leistungsbeschreibung__________
2Preisblatt__________
3Zscaler Data Processing Agreement__________

Diese Rangfolge gilt auch im Rahmen der Einzelaufträge.

für die jeweiligen Einzelaufträge, je nach Leistungsart, die folgenden EVB-IT AGB:

AuswahlAGBErläuterung
[ ]EVB-IT Kauf-AGBKauf von Hardware
[ ]EVB-IT Instandhaltungs-AGBInstandhaltung von Hardware
[ ]EVB-IT Überlassung Typ A-AGBDauerhafte Überlassung von Standardsoftware (Kauf)
[ ]EVB-IT Überlassung Typ B-AGBZeitweise Überlassung von Standardsoftware
[ ]EVB-IT Pflege S-AGBPflege von Standardsoftware
[ ]EVB-IT System-AGBErstellung von Gesamtsystemen, ggf. einschließlich Systemservice
[ ]EVB-IT Systemlieferungs-AGBLieferung von Systemen, ggf. einschließlich Systemservice
[ ]EVB-IT Erstellungs-AGBErstellung bzw. Anpassung von Software
[ ]EVB-IT Service-AGBSystemserviceleistungen
[x]EVB-IT Cloud-AGBCloudleistungen
[ ]EVB-IT Dienstleistungs-AGBDienstleistungen

Die einbezogenen EVB-IT AGB gelten in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.

[ ] sowie nachrangig folgende weitere Regelungen des Auftraggebers (z. B. zusätzliche oder besondere Vertragsbedingungen), namentlich _____.

sowie nachrangig zu Nummern 2.1 und 2.2 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.

Die oben genannten EVB-IT AGB (zusammen oder einzeln auch die EVB-IT AGB genannt) stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht.

Die Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* sowie auftragnehmerseitiger AGB für Art und Umfang der Cloudleistungen erfolgt nur nach Maßgabe der jeweiligen Regelungen im Besonderen Teil (Teil B) dieser Rahmenvereinbarung. Dies gilt unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge solche Bedingungen als Anlage in der Tabelle aus Nummer 2.1 aufgelistet werden. Allerdings gelten für Software* bzw. Softwarekomponenten, die Open Source Software* sind, die vom Rechteinhaber vorgegebenen Lizenzbedingungen.

Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer dem Angebot beigefügten Dokumenten Regelungen in den EVB-IT AGB, dieser Rahmenvereinbarung oder Einzelaufträgen widersprechen, sind sie ausgeschlossen.

Weitere Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht ausdrücklich durch den Auftraggeber zugelassen wurden.

Die in diesem Teil A mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende dieses Vertrages unter „Begriffsbestimmungen“ definiert. Die in Teil B (Module) mit * gekennzeichneten Begriffe sind in den jeweils einbezogenen EVB-IT AGB unter „Begriffsbestimmungen“ definiert.

Einzelaufträge

Der Auftragnehmer ist aufgrund eines erklärten Einzelauftrages zu den dort beauftragten Lieferungen und/oder Leistungen verpflichtet, wenn diese nach der Rahmenvereinbarung vorgesehen sind.

Einzelaufträge beziehen die Regelungen der Rahmenvereinbarung ein.

Abrufe und Bestätigung

Der Einzelauftrag erfolgt

[ ] mit dem/den Einzelauftragsmuster(n) aus Anlage Nr. _____.

[x] mittels elektronischem Bestellsystem gemäß Anlage Nr. 1 und gemäß den dort aufgeführten Bestimmungen.

[ ] mit dem Bestellformular aus dem ERP-System des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Bedarfsträgers.

[ ] wie nachfolgend beschrieben: _____

[ ] Die Erteilung des Einzelauftrages erfolgt

[ ] nach Abstimmung der folgenden Punkte: _____ (z.B. Termine, konkretisierter Leistungsumfang).

[ ] nach Durchführung des Verfahrens/Abstimmungsprozesses gemäß Anlage Nr. _____.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Einzelaufträge aus dieser Rahmenvereinbarung unverzüglich, spätestens jedoch binnen

[ ] einer Woche

[x] 3 Kalendertagen

wie folgt zu bestätigen:

[x] wie in Anlage Nr. 1 vorgesehen

[ ] in folgendem Internetportal (z. B. Lieferantenportal des Auftragnehmers) wie dort vorgesehen: _____

[ ] in Textform an: _____.

Hinweis: Vor der Bestätigung ist, soweit vereinbart, durch den Auftragnehmer zu prüfen, ob durch den Einzelauftrag Höchstvolumina überschritten werden! Siehe auch Abschnitt "Höchstvolumen" [im Standard Nummer 9].

Geschätztes Auftragsvolumen

Das geschätzte Auftragsvolumen, d. h. der geschätzte Auftragswert (Schätzwert) oder die geschätzte Auftragsmenge (Schätzmenge)

[ ] ergibt sich aus: _____ [z.B. Anlage oder Bekanntmachung]

[ ] ergibt sich aus Anlage Nr. _____.

[ ] beträgt _____ Euro (netto).

[x] beträgt 1.500 Zscaler Internet Access (ZIA) Essentials Edition Lizenzen Festlaufzeit: 31.12.2026 – 30.12.2027.

[ ] ergibt sich aus den Regelungen zu den verschiedenen Leistungsarten (siehe Teil B dieser Rahmenvereinbarung)

Geltung des geschätzten Auftragsvolumens in Relation zur Laufzeit

[ ] Das geschätzte Auftragsvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl. Verlängerungsoptionen und automatischen Verlängerungen.

[x] Das geschätzte Auftragsvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Verlängerungsoptionen und ohne deren automatische Verlängerung.

[x] Es erhöht sich durch die Ausübung von Verlängerungsoptionen für die Rahmenvereinbarung bzw. durch deren automatische Verlängerung

[ ] anteilig.

[x] wie folgt: Für die Erhöhung der 1.500 Basislizenzen für die Verlängerungsjahre sowie für zusätzliche Lizenzen gilt der angebotene Rabatt in Prozent auf das offizielle Preisblatt (Zscaler Pricing G-Cloud). Die maximale Erhöhung ist durch den unten eingetragenen Höchstwert starr begrenzt.

Abnahmeverpflichtung/Mindestabnahme

Es besteht keine Verpflichtung zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung durch Auftraggeber oder Bezugsberechtigte, es sei denn, es ist in dieser Nummer etwas anderes vereinbart. Weder die Angabe geschätzter Auftragsvolumina noch die von Höchstvolumina führt zu einer Abnahmeverpflichtung.

[ ] Die Mindestabnahme ergibt sich aus Anlage Nr. _____.

[ ] Die Mindestabnahme beträgt _____ Euro (netto).

[ ] Die Mindestabnahme ergibt sich aus den Regelungen zu den verschiedenen Leistungsarten (siehe Teil B dieser Rahmenvereinbarung).

Geltung der Mindestabnahme in Relation zur Laufzeit

[ ] Die Mindestabnahme gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl. Verlängerungsoptionen und automatischen Verlängerungen.

[ ] Die Mindestabnahme gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Verlängerungsoptionen und ohne deren automatische Verlängerung.

[ ] Die Mindestabnahme erhöht sich durch die Ausübung von Verlängerungsoptionen für die Rahmenvereinbarung bzw. durch deren automatische Verlängerung

[ ] anteilig.

[ ] gemäß Anlage Nr. _____.

[ ] Die Mindestabnahme gilt pro Jahr der Laufzeit der Rahmenvereinbarung, kumuliert über die Gesamtlaufzeit.

Höchstvolumen

Das Höchstvolumen, d. h. der Höchstwert oder die Höchstmenge

[ ] ergibt sich aus _____ [z. B. Bekanntmachung]

[ ] ergibt sich aus Anlage Nr. _____.

[x] beträgt 360.000 Euro (netto) (Höchstwert).

Geltung des Höchstvolumens in Relation zur Laufzeit

[x] Das Höchstvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl. Verlängerungsoptionen und Erhöhungen automatischen Verlängerungen.

[ ] Das Höchstvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Verlängerungsoptionen und ohne deren automatische Verlängerung.

[ ] Es erhöht sich durch die Ausübung von Verlängerungsoptionen für die Rahmenvereinbarung bzw. durch deren automatische Verlängerung

[ ] anteilig.

[ ] gemäß Anlage Nr. _____

Mitteilungspflicht des Auftragnehmers

[ ] Würde durch einen Einzelauftrag eine Höchstmenge bzw. der Höchstwert der Rahmenvereinbarung überschritten, wird der Auftragnehmer den Bezugsberechtigten und den Auftraggeber darauf hinweisen und den Einzelauftrag nicht ohne Freigabe des Auftraggebers und/oder des Bezugsberechtigten annehmen/bestätigen.

[ ] Die Mitteilung erfolgt zusätzlich mit einer entsprechenden Dringlichkeitsstufe in Textform an folgende Adresse: _____

Folgen des Erreichens von Höchstvolumina

Bei Erreichen oder Überschreiten des Höchstvolumens ist der Auftragnehmer nicht mehr zur Erfüllung künftiger Einzelaufträge verpflichtet.

Unabhängig davon

[ ] hat der Auftraggeber das Recht, diese Rahmenvereinbarung fristlos oder mit einer von ihm bestimmten Frist

[ ] von maximal 3 Monaten

[ ] von maximal _____ Monaten

zu kündigen.

Sieht die Rahmenvereinbarung mehrere Höchstvolumina vor und sind nicht alle Höchstvolumina ausgeschöpft, hat der Auftraggeber das Recht, die Kündigung auf die Teile der Rahmenvereinbarung zu beschränken, für die die Höchstvolumina ausgeschöpft sind.

[x] endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Sind mehrere Höchstvolumina vereinbart, gilt dies erst, wenn alle Höchstvolumina ausgeschöpft sind. Sieht die Rahmenvereinbarung mehrere Höchstvolumina vor und sind nicht alle Höchstvolumina ausgeschöpft, hat der Auftraggeber das Recht, die Teile der Rahmenvereinbarung fristlos oder mit einer von ihm bestimmten Frist

[ ] von maximal 3 Monaten

[ ] von maximal _____ Monaten

zu kündigen, für die die Höchstvolumina ausgeschöpft sind.

Berichtswesen (Reporting)

[ ] Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn

[ ] 100 % des geschätzten Auftragsvolumens

[ ] 100 % des Höchstvolumens

[ ] 75 % des geschätzten Auftragsvolumens

[ ] 75 % des Höchstvolumens

[ ] _____ % des geschätzten Auftragsvolumens

[ ] _____ % des Höchstvolumens

erreicht sind. Dies gilt auch dann, wenn nur einzelne der angegebenen Volumina erreicht sind. Maßgeblich dabei ist der tatsächlich erbrachte Leistungsstand und die sich daraus ergebende Vergütung, soweit nicht nachstehend anders vereinbart: _____.

[ ] Diese Mitteilung erfolgt zusätzlich mit einer entsprechenden Dringlichkeitsstufe in Textform an folgende Adresse: _____

[ ] Soweit Höchstvolumina zu 75 % erreicht sind und sich abzeichnet, dass die Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung kumuliert dazu führen werden, dass vor dem Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung Höchstvolumina ausgeschöpft sein werden, wird der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen. Dies gilt auch dann, wenn nur einzelne Höchstvolumina ausgeschöpft sind.

[ ] Diese Mitteilung erfolgt zusätzlich mit einer entsprechenden Dringlichkeitsstufe in Textform an folgende Adresse: _____

[ ] Art und Umfang der besonderen Mitteilungspflichten des Auftragnehmers zum Ausschöpfungsgrad ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

Vergütung der Leistungen

Grundsätzliches

Die Vergütung der Leistungen des Auftragnehmers ergibt sich aus Anlage Nr. 2 [hier z.B. Preisblatt angeben]. Etwas anderes gilt nur, soweit ausnahmsweise eine Preisanpassung [im Standard gemäß Nummer 14] vereinbart ist und/oder soweit nach dieser Rahmenvereinbarung für Einzelaufträge Miniwettbewerbe durchzuführen sind und hierfür der Preis Zuschlagskriterium ist.

Materialkosten, Reisekosten und Nebenkosten* sind in den Preisen enthalten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Reisezeiten werden nicht vergütet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich zu zahlender Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.

Vergütung nach Aufwand

Soweit in Anlage Nr. 2 eine Vergütung nach Aufwand vorgesehen und im Teil B dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes vereinbart ist, gilt Folgendes

Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand

[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers werden in den Zeiten von 8:00 bis 17:00 Uhr an Arbeitstagen (Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen am vereinbarten Ort oder, soweit kein Ort vereinbart ist, beim Bezugsberechtigten) erbracht.

[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers werden auch zu folgenden Zeiten gemäß Anlage Nr. _____erbracht.

Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten

Abweichend von den Regelungen im Abschnitt "Grundsätzliches" werden

[ ] Reisekosten vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

[ ] Nebenkosten* vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

[ ] Materialkosten vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

[ ] Reisezeiten zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet.

[ ] Reisezeiten vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

Fälligkeit und Zahlungsfristen

Die Vergütung wird nach der Leistungserbringung fällig und ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen, soweit nachfolgend oder im Teil B dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes vereinbart ist.

Die Prüffähigkeit einer Rechnung setzt bei einer Vergütung nach Aufwand voraus, dass der Auftragnehmer mit der Rechnung von ihm unterschriebene Leistungsnachweise über die Leistungen und die weiteren geltend gemachten Kosten gemäß dem Muster aus Anlage Nr. _____ vorlegt.

[ ] Abweichend hiervon sind die Leistungsnachweise elektronisch einzureichen, wobei das Format aus Anlage Nr. _____ einzuhalten ist.

[ ] Abweichend hiervon sind die Leistungsnachweise in folgender Form einzureichen: _____.

Soweit vorstehend keine Form eines Leistungsnachweises vereinbart ist, gilt das Muster 1 zu den EVB-IT Dienstleistungs-AGB.

Die Vergütung für als Dauerschuldverhältnis zu erbringende Leistungen (z. B. Pflegeleistungen) ist abweichend davon wie folgt fällig:

[ ] monatlich bis zum 15. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats.

[ ] quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals.

[ ] jährlich bis zum _____ des laufenden Jahres.

[ ] gemäß Anlage Nr. _____.

[ ] _____

Abweichend gilt:

[ ] Die Vergütungen sind nicht 30 Tage, sondern _____ Tage nach Fälligkeit und Zugang einer prüffähigen und zutreffenden Rechnung zu zahlen.

[ ] Fälligkeit und Zahlungsfristen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

[ ] _____

Preisanpassungen

Die vereinbarte Vergütung gilt für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung und alle Einzelaufträge, jeweils einschließlich etwaiger Verlängerungen. Eine Erhöhung der Vergütung für Produkte und/oder Leistungen ist ausgeschlossen, sofern nicht nachfolgend ausnahmsweise Abweichendes vereinbart ist.

Preisanpassungsklausel mit Index

[ ] Die nachfolgende Regelung gilt

[ ] für alle Produkte und Leistungen

[ ] für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen]

Hat sich der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte

[ ] Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-620-01 (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____

[ ] Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-5829-1 Software und Softwarelizenzen (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____

[ ] Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6202-1 IT-Beratung und Support (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____

[ ] Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6201-1 Softwareentwicklung und Programmierung (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____

[ ] Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6203-1 IT-Management (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____

[ ] Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6311 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene DL (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile _____

[ ] Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte des Statistischen Bundesamts, insb. Teilbereich Datenverarbeitungsgeräte, elektronische und optische Erzeugnisse (GP19-26) (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____

[ ] Index für _____ (Jahr: _____ = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____

seit Vertragsschluss oder dem Datum der letzten Anpassung um mehr als 3 % nach oben oder unten verändert, kann jeder Vertragspartner durch schriftliche Erklärung eine angemessene Anpassung der Preise verlangen. [Beispiel: Der Vertragsschluss war am 1.1.2022. Der Index hatte zu diesem Zeitpunkt einen Stand von 105 %. Eine Preisanpassung ist möglich, wenn der Index über 108,15 % liegt. Berechnung: 105 + (105 * 0,03) = 105 + 3,15 = 108,15 %]

Die Höhe der Anpassung muss mindestens die Hälfte der in Satz 1 genannten Änderung des oben ausgewählten Indexes betragen und darf dessen Änderung keinesfalls übersteigen. Die Anpassung kann frühestens mit Wirkung zu dem auf Zugang des Anpassungsverlangens folgenden übernächsten Monatsersten verlangt werden. Die Anpassung gilt unabhängig davon nicht für vor Wirksamwerden der Anpassung erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart:

[ ] Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen.

[ ] Die Preisanpassungsmöglichkeit besteht nur, wenn die Rahmenvereinbarung sich [im Standard gemäß Nummer 25.2] verlängert hat. Die Anpassung kann frühestens mit Beginn des Verlängerungszeitraums verlangt werden.

Preiserhöhungen anhand von maximalen Prozentwerten

[ ] Die nachfolgende Regelung gilt

[ ] für alle Produkte und Leistungen

[ ] für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen]

Eine Erhöhung der Vergütung für Produkte und/oder Leistungen darf erstmals 12 Monate nach Beginn der Rahmenvereinbarung, weitere Erhöhungen frühestens jeweils 12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden. Die Erhöhung hat angemessen und nicht entgegen der für die Leistung relevanten Markttendenz zu sein und darf maximal 3 % der zum Zeitpunkt der Ankündigung der Erhöhung geltenden Vergütung betragen. Eine Erhöhung wird drei Monate nach der Ankündigung wirksam, wenn die Voraussetzungen dieses Absatzes vorliegen. Sie gilt nur für bei Wirksamwerden der Erhöhung noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart:

[ ] Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen.

[ ] Abweichend von Satz 1 darf eine Erhöhung erstmals _____ Monate nach Beginn dieser Rahmenvereinbarung angekündigt werden.

[ ] Abweichend von Satz 3 beträgt die maximale Erhöhung _____ % gegenüber dem vorher geltenden Preis.

[ ] Die Preisanpassungsmöglichkeit besteht nur, wenn die Rahmenvereinbarung sich [im Standard gemäß Nummer 25.2] verlängert hat. Die Anpassung kann frühestens mit Beginn des Verlängerungszeitraums angekündigt werden.

[ ] Das Recht auf Preiserhöhungen durch den Auftragnehmer ist in Anlage Nr. _____ geregelt.

Preisanpassungen anhand von Preislisten

Preiserhöhungen anhand von Preislisten

[x] Die nachfolgende Regelung gilt

[x] für alle Produkte und Leistungen

[ ] für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen]

Wenn der Preis des Produkts bzw. der Leistung in der bei Mitteilung des Erhöhungsverlangens aktuellen Preisliste

_____ [konkrete Bezeichnung + Quelle, z. B. Hersteller oder Auftragnehmer] um mehr als

_____ % höher ist,

als in der entsprechenden, bei Angebotsabgabe gültigen Preisliste, kann der Auftragnehmer den aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlenden Preis im gleichen Verhältnis erhöhen. Dies gilt jeweils entsprechend, wenn der Preis des Produkts bzw. der Leistung in der aktuellen Preisliste erneut gegenüber der bei der letzten Preiserhöhung gültigen Preisliste um den oben genannten Prozentsatz gestiegen ist. Eine Erhöhung der Vergütung für Produkte und/oder Leistungen darf erstmals 24 Monate nach Beginn der Rahmenvereinbarung, weitere Erhöhungen frühestens jeweils 24 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens mit der Ankündigung die geänderten Preislisten zur Verfügung zu stellen, um dem Auftraggeber eine Überprüfung zu ermöglichen. Eine Erhöhung wird drei Monate nach der Ankündigung wirksam, wenn die Voraussetzungen dieses Absatzes vorliegen. Sie gilt nur für bei Wirksamwerden der Erhöhung noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart:

[ ] Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen.

[ ] Die Erhöhung des jeweiligen Preises ist auf 3 % gegenüber dem vor der Erhöhung zu zahlenden Preis begrenzt.

[ ] Die Erhöhung des jeweiligen Preises ist auf _____% gegenüber dem vor der Erhöhung zu zahlenden Preis begrenzt.

[ ] Die Preisanpassungsmöglichkeit besteht nur, wenn die Rahmenvereinbarung sich [im Standard gemäß Nummer 25.2] verlängert hat. Die Anpassung kann frühestens mit Beginn des Verlängerungszeitraums angekündigt werden.

Umfasst der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis weitere Leistungen als für den Preis gemäß Preisliste geschuldet, bezieht sich die Preiserhöhung nur auf den Preis des Produktes bzw. die in der Preisliste vorgesehene Leistung selbst. [Beispiel: Im Preisblatt ist der Preis für eine bestimmte Hardware inklusive Aufstellung* ausgewiesen, in der Preisliste des Herstellers jedoch ohne Aufstellung*.]

[ ] Elektronisches Format, Zeitpunkt der Bereitstellung der geänderten Preislisten sowie das vom Auftraggeber festgelegte Wirksamkeitsdatum ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

Preissenkungen anhand von Preislisten

Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, Preissenkungen vorzunehmen.

Im Übrigen ergeben sich Preissenkungen wie folgt:

[x] Die nachfolgende Regelung gilt

[x] für alle Produkte und Leistungen

[ ] für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen]

Wenn der Preis des Produkts bzw. der Leistung in der aktuellen Preisliste _____ [konkrete Bezeichnung + Quelle, z. B. Hersteller oder Auftragnehmer] um mehr als _____ % niedriger ist als in der entsprechenden, bei Angebotsabgabe gültigen Preisliste, senkt sich der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis im gleichen Verhältnis. Dies gilt jeweils entsprechend, wenn der Preis des Produkts in der aktuellen Preisliste erneut gegenüber der bei der letzten Preissenkung gültigen Preisliste um den oben genannten Prozentsatz gesunken ist. Die Preissenkung gilt nur für noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart:

[ ] Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber so rechtzeitig in Textform auf die jeweiligen Preissenkungen hinzuweisen und dem Auftraggeber geänderte Preislisten so rechtzeitig zugänglich zu machen, dass der Auftraggeber die entsprechende Preissenkung geltend machen kann.

Umfasst der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis weitere Leistungen als für den Preis gemäß Preisliste geschuldet, bezieht sich die Preissenkung nur auf den Preis des Produktes bzw. die in der Preisliste vorgesehene Leistung selbst. [Beispiel: Im Preisblatt ist der Preis für eine bestimmte Hardware inklusive Aufstellung* ausgewiesen, in der Preisliste des Herstellers jedoch ohne Aufstellung*.]

Elektronisches Format, Zeitpunkt der Bereitstellung der geänderten Preislisten sowie das vom Auftraggeber festgelegte Wirksamkeitsdatum ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

[ ] Das Recht des Auftraggebers auf Preissenkungen ist in Anlage Nr. _____ geregelt.

Laufende Preisanpassungen anhand von Preislisten

[x] Die nachfolgende Regelung gilt

[x] für alle Produkte und Leistungen

[ ] für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen]

Die Vergütung erfolgt auf Basis der in Anlage Nr. 2 referenzierten, mindestens für alle Geschäftskunden in Deutschland geltenden Preisliste(n) in deren jeweils gültigem Stand, auf die

[x] der/die in Anlage Nr. 2 angegebene(n) Rabatt(e)

[ ] ein Rabatt in Höhe von _____ %

angewandt wird. Preiserhöhungen gegenüber dem bei Angebotsabgabe geltenden Stand gelten abweichend davon nur, wenn der jeweilige neue Stand der Preislisten, aus denen sich die Erhöhung ergibt, dem Auftraggeber vorliegt.

Die Preisanpassung erfolgt maximal einmal monatlich zum Monatsbeginn und gilt nur für noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart:

[ ] Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen.

[ ] Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge.

[x] Die Anpassung erfolgt nicht monatlich, sondern maximal einmal pro Jahr mit Wirkung zum Rechnungsdatum.

Umfasst der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis weitere Leistungen als für den Preis gemäß Preisliste geschuldet, bezieht sich die Preiserhöhung nur auf den Preis des Produktes bzw. die in der Preisliste vorgesehene Leistung selbst. [Beispiel: Im Preisblatt ist der Preis für eine bestimmte Hardware inklusive Aufstellung* ausgewiesen, in der Preisliste des Herstellers jedoch ohne Aufstellung*.]

Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber jeweils die aktuellen und auf Anforderung auch alle früheren Stände der Preisliste(n) in elektronisch auswertbarer Form in einem marktüblichen Austauschformat (z.B. als XLS, CSV oder XML-Dateien) zur Verfügung stellen.

Rechnungen

[x] Die Rechnung ist nach den folgenden Vorgaben elektronisch einzureichen

[ ] E-Rechnungsverordnung des Bundes - ERechV

[ ] _____ [z.B. E-Rechnungsverordnung des jeweiligen Landes oder andere Vorschrift]

[ ] Dabei ist folgende Leitweg-ID _____ zu verwenden. Zudem müssen alle Pflichtfelder sowie die Zusatzfelder

_____

gefüllt sein. Weitere Details ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

[ ] Die Leitweg-ID(s), auszufüllende Zusatzfelder etc. ergeben sich aus Anlage Nr. 1

[ ] Die Leitweg-ID(s), auszufüllende Zusatzfelder etc. ergeben sich aus dem Einzelauftrag.

Eine Rechnung, die entgegen vorstehender Regelung nicht elektronisch gestellt wird, begründet keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB.

[x] Rechnungen sind an folgende Stelle zu richten: Die konkreten Empfängerdaten (E-Mail-Adresse und Ansprechpartner des Auftraggebers) werden nach Zuschlagserteilung bereitgestellt.

[ ] Der Einzelauftrag wird mit dem jeweiligen Bezugsberechtigten abgerechnet.

[ ] Die Anforderungen an Rechnungen und weitere Details ergeben sich aus Anlage Nr.

Verantwortlicher Ansprechpartner (m/w/d)

[x] Ansprechpartner (m/w/d) für diese Rahmenvereinbarung beim Auftraggeber sind:

NameRolle/LeistungsbereichOrganisationseinheitTelefonnummerE-Mail
Stefan StretzLeitung Team IT Infrastruktur und BasisapplikationenSektion IT - Organisation – PMO, Abteilung Operative IT+49 89 877662 1313stefan.stretz@muenchner-wohnen.de

[x] Ansprechpartner (m/w/d) für diese Rahmenvereinbarung beim Auftragnehmer sind:

NameRolle/LeistungsbereichOrganisationseinheitTelefonnummerE-Mail

[ ] Die Ansprechpartner (m/w/d) für diese Rahmenvereinbarung ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

Remoteservice*

[ ] Der Auftragnehmer erbringt entsprechend der Remoteservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ die dort aufgeführten Teile der Leistung mittels Remoteservice*.

[ ] Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Remoteservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Remoteservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ erbringen.

Haftpflichtversicherung

[x] Der Auftragnehmer weist bei Abschluss dieser Rahmenvereinbarung dem Auftraggeber nach, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt.

[x] Diese muss folgende Mindestdeckungssummen beinhalten, die mindestens 1.500.000,00 € mal jährlich in voller Höhe zur Verfügung stehen:

Vermögensschäden _____ Euro

Sachschäden _____ Euro

Personenschäden _____ Euro

Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende dieser Rahmenvereinbarung und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aus den Einzelaufträgen aufrechterhalten. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.

Haftungsregelungen

Haftung des Auftragnehmers

In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers für alle gesetzlichen und vertraglichen Freistellungs-, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers und der Bezugsberechtigten aus der Rahmenvereinbarung und den Einzelaufträgen insgesamt ausschließlich begrenzt auf den kumulierten Auftragswert der erteilten Einzelaufträge. Beträgt der kumulierte Auftragswert 1.000.000 Euro oder weniger, wird für diese Haftungsbeschränkung ein kumulierter Auftragswert von 1.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt der kumulierte Auftragswert mehr als 1.000.000 Euro bis zu 2.000.000 Euro, wird ein kumulierter Auftragswert von 2.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt der kumulierte Auftragswert mehr als 2.000.000 Euro bis zu 5.000.000 Euro, wird ein kumulierter Auftragswert von 5.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt der kumulierte Auftragswert mehr als 5.000.000 Euro bis zu 10.000.000 Euro, wird ein kumulierter Auftragswert von 10.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt dieser kumulierte Auftragswert mehr als 10.000.000 Euro, wird für diese Haftungsbeschränkung ein kumulierter Auftragswert von 20.000.000 Euro zugrunde gelegt.

Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt sowie bei Garantieversprechen.

Etwaige Haftungsbeschränkungen aus den jeweils in den Einzelauftrag einbezogenen EVB-IT AGB gelten nicht, soweit nicht in nachfolgender Nummer [im Standard Nummer 21.2] etwas anderes vereinbart ist.

Ergänzende bzw. vom Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" [im Standard Nummer 21.1] abweichende Haftungsregelungen

Andere Höhenbeschränkung der Haftung aus der Rahmenvereinbarung

[ ] An die Stelle der in Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" [im Standard Nummer 21.1] vorgesehenen Beschränkung der Haftung tritt eine Beschränkung auf

[ ] _____ % des Gesamtbetrages der kumulierten Auftragswerte der erteilten Einzelaufträge.

[ ] _____ Euro

[ ] 5.000.000 Euro

Zusätzliche Beschränkung der Haftung aus dem Einzelauftrag

[ ] Ergänzend zum Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" [im Standard Nummer 21.1] ergeben sich etwaige Beschränkungen der Haftung des Auftragnehmers aus den jeweils in den Einzelauftrag einbezogenen EVB-IT AGB. Sie betreffen die Haftung aus den Einzelaufträgen und gelten pro Einzelauftrag.

[ ] An die Stelle der dort vorgesehenen Beschränkung auf den Auftragswert* tritt eine Begrenzung auf _____ % des Auftragswerts* des Einzelauftrags.

[ ] An die Stelle der dort vorgesehenen Beschränkung auf den Auftragswert* des Einzelauftrags tritt eine Begrenzung auf _____ Euro.

Sonstige Abweichungen vom Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" [im Standard Nummer 21.1]

[ ] Etwaige Beschränkungen der Haftung gelten nicht bei Datenschutzverletzungen.

[ ] Etwaige Beschränkungen der Haftung gelten nicht für Freistellungsansprüche

[ ] Der Auftragnehmer haftet auch für entgangenen Gewinn.

[ ] Regelungen zur Haftung ergeben sich ausschließlich aus Anlage Nr. _____.

Haftung des Auftraggebers

[ ] Die Haftung des Auftraggebers ist wie folgt begrenzt: _____.

[ ] Die Haftung des Auftraggebers ist begrenzt gemäß folgender Anlage _____.

IT-Sicherheit

Unbeschadet ggf. weitergehender gesetzlicher Anforderungen, weitgehender Verpflichtungen aus dieser Rahmenvereinbarung und aus den Einzelaufträgen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Auftraggeber und die Bezugsberechtigten bei IT-Sicherheitsvorfällen oder Ereignissen, die voraussichtlich zu einem IT-Sicherheitsvorfall führen, von denen der Auftraggeber bzw. die Bezugsberechtigten betroffen sein könnten, unverzüglich über den Vorfall oder das jeweilige Ereignis, potentielle Auswirkungen beim Auftraggeber und den Bezugsberechtigten sowie die ergriffenen Maßnahmen informiert werden.

[x] Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem, bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. 3 zu beachten.

Allgemeine Sicherheitsanforderungen, Geheimschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich,

[ ] sich der Geheimschutzbetreuung durch die jeweils zuständige Stelle zu unterstellen.

[ ] die Regelungen der Bezugsberechtigten zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten.

[ ] folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____

Vertraulichkeit und Datenschutz

[ ] Ergänzend zu bzw. abweichend von den jeweiligen Regelungen in den jeweiligen, für den Einzelauftrag geltenden EVB-IT AGB, ergeben sich Regelungen zur Vertraulichkeit aus Anlage Nr. _____.

[x] Soweit durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des jeweiligen Auftraggebers/Bezugsberechtigten verarbeitet werden sollen (Auftragsverarbeitung), gilt Folgendes:

[ ] die Parteien des Einzelauftrags treffen auf Verlangen des jeweiligen Auftraggebers/Bezugsberechtigten eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß dem Muster aus Anlage Nr. _____.

[x] Details sind in Anlage Nr. 3 geregelt.

[ ] Es gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Anlage Nr. .

Ungeachtet dessen muss die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhalten.

[x] Bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten gelten die gesetzlichen Mindestanforderungen und darüber hinaus die Regelungen aus Anlage Nr. 3.

Laufzeit und Kündigung der Rahmenvereinbarung und von Einzelaufträgen

Laufzeit der Rahmenvereinbarung

Die Rahmenvereinbarung ist befristet und beginnt

[x] am 31.12.2026;

[ ] mit Zuschlag;

[ ] mit Zuschlag, jedoch frühestens am _____;

sie endet

[x] am 30.12.2027.

[ ] mit Ablauf von _____Monaten.

Soweit in Abschnitt "Folgen des Erreichens von Höchstvolumina" [im Standard Nummer 9.3] vereinbart, endet diese Rahmenvereinbarung jedoch unabhängig davon bei Erreichen der entsprechenden Höchstvolumina vorzeitig.

Verlängerungen der Rahmenvereinbarung

[ ] Die Rahmenvereinbarung verlängert sich _____ mal jeweils um _____ Monate zu denselben Bedingungen, wenn sie nicht mit einer Frist von _____ Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird. Sie endet jedoch spätestens nach _____ Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung aufgrund dieser Klausel erfolgt nicht, soweit die Rahmenvereinbarung [im Standard: aufgrund Nummer 9.3] vorzeitig endete.

[x] Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung höchstens 2mal um jeweils 12Monate zu denselben Bedingungen zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende mitteilen.

Ordentliche Kündigung der Rahmenvereinbarung

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung vorzeitig mit einer Frist von _____ Monaten zum _____ ordentlich zu kündigen, frühestens jedoch zum Ende des _____ [z. B. zweiten Vertragsjahres]; dieses ordentliche Kündigungsrecht entfällt, wenn sich die Rahmenvereinbarung [im Standard geregelt in Nummer 25.2] verlängert hat.

[ ] _____.

Soweit in Abschnitt „Folgen des Erreichens des Höchstvolumens“ [im Standard Nummer 9.3] vereinbart, ist der Auftraggeber unabhängig davon berechtigt, diese Rahmenvereinbarung bei Erreichen der entsprechenden Höchstvolumina vorzeitig zu kündigen.

Ende/Kündigung von Einzelaufträgen

Das Ende der Rahmenvereinbarung lässt die Wirksamkeit bestehender Einzelaufträge unberührt. Für bestehende Einzelaufträge gilt die Rahmenvereinbarung bis zum Ende der Einzelaufträge weiter, soweit nichts anderes vereinbart ist.

[ ] Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, mit Wirkung frühestens zum Ende der Rahmenvereinbarung auch alle Einzelaufträge zu kündigen, soweit nach deren Rechtsnatur eine Kündigung möglich ist. Bis dahin erbrachte Leistungen werden anteilig vergütet, wobei etwaige Ansprüche wegen Mängeln unberührt bleiben. Nicht erbrachte Leistungen werden auch nicht vergütet, wobei § 648 BGB unberührt bleibt.

[ ] _____.

[ ] Weitere Regelungen zum Ende der Rahmenvereinbarung ergeben sich aus dieser Anlage _____

Außerordentliche Kündigung/Rücktritt

Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung der gesamten Rahmenvereinbarung, von Einzelaufträgen oder jeweils Teilen davon aus wichtigem Grund fristlos oder mit einer Frist bleibt unberührt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bedarf der vorherigen Abmahnung oder einer angemessenen Fristsetzung, es sei denn, dies ist gemäß § 323 BGB Abs. 2 Nr. 1 oder 2 entbehrlich oder es liegen besondere Umstände vor, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen.

Ein wichtiger Grund für den Auftraggeber und die Bezugsberechtigten liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Der Auftragnehmer kann ein vereinbartes Produkt nicht mehr liefern und die Zustimmung zur Lieferung eines Ersatzproduktes wird nicht erteilt. In diesem Fall können der Auftraggeber bzw. die Bezugsberechtigten bezüglich des betroffenen Produktes eine Teilkündigung erklären.
  • Der Auftragnehmer kann einen wesentlichen Teil des vereinbarten Produktportfolios nicht mehr liefern und die Zustimmung zur Lieferung von Ersatzprodukten wird nicht erteilt. In diesem Fall können der Auftraggeber bzw. die Bezugsberechtigten die Rahmenvereinbarung insgesamt kündigen.
  • Der Auftragnehmer verletzt in einem Vertragsjahr schuldhaft und wiederholt Berichtspflichten und/oder Nebenpflichten, wobei geringfügige Verletzungen außer Betracht bleiben.
  • Der Auftragnehmer verletzt schuldhaft und wiederholt festgelegte Liefer- bzw. Leistungszeiträume oder ‑zeitpunkte. Unwesentliche Überschreitungen bleiben dabei außer Betracht.
  • Der Auftragnehmer verletzt schuldhaft und wiederholt andere wesentliche Vertragspflichten, wobei geringfügige Verletzungen außer Betracht bleiben.
  • _____

Wird die Rahmenvereinbarung aus Gründen außerordentlich gekündigt, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, sind die Bezugsberechtigten berechtigt, erteilte Einzelaufträge ebenfalls außerordentlich zu kündigen bzw. soweit es sich nicht um Dauerschuldverhältnisse handelt, von nicht vollständig erfüllten Einzelaufträgen ganz oder teilweise zurückzutreten; soweit eine Teilleistung aus dem jeweiligen Einzelauftrag bereits bewirkt ist, kann der Auftraggeber hinsichtlich dieser Teilleistung jedoch nur zurücktreten, wenn er an dieser, unter Berücksichtigung seiner individuellen Situation, objektiv kein Interesse hat.

Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte

Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber bestreitet die zugrundeliegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt. Dies gilt auch für ein etwaiges Vermieterpfandrecht, z. B. in Bezug auf Hardware, Software und gehostete Daten des Auftraggebers.

Textform

Soweit in dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes geregelt ist, bedürfen vertragliche Mitteilungen und Erklärungen mindestens der Textform. Für Störungsmeldungen und Mängelrügen ist der Eintrag in ein Ticketsystem ausreichend.

Anwendbares Recht, Gerichtstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Normen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach §§ 38, 40 ZPO vor, richtet sich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Rahmenvereinbarung und der Einzelaufträge und für alle Streitigkeiten aus diesen Vertragsverhältnissen ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle. Der Auftraggeber ist auf Verlangen verpflichtet, die ihn im Prozess vertretende Stelle mitzuteilen.

Sonstige Vereinbarungen

[ ] Sonstige Vereinbarungen: _____.

[ ] Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

Teil B: Erbringung von Cloudleistungen (EVB-IT Cloud)

Geltung der AGB

Für Einzelaufträge über Cloudleistungen gelten die EVB-IT Cloud-AGB in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die Rangfolge der Geltung ergibt sich aus Teil A Nummer 2 (Bestandteile der Rahmenvereinbarung).

[ ] Hierzu nachrangig gelten die auftragnehmerseitigen AGB gemäß „Anlage zur Einbeziehung auftragnehmerseitiger AGB“, dort „I. Anhang zum EVB-IT Cloudvertrag“ Wirksam einbezogen sind die vorgenannten auftragnehmerseitigen AGB* zu Art und Umfang der Cloudleistungen auch, insoweit sie einen dynamischen Änderungsvorbehalt vorsehen, soweit die Änderungen nicht zum Nachteil des Auftraggebers sind. Eine Einbeziehung der auftragnehmerseitigen AGB* zu Art und Umfang der Cloudleistungen erfolgt nur nachrangig gegenüber allen anderen Regelungen und nur, soweit sie allen anderen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

[ ] Abweichend von dieser Nummer 1 gelten hinsichtlich einzelner konkreter Anforderungen entsprechende auftragnehmerseitige AGB* -Regelungen zu Art und Umfang der Cloudleistungen vorrangig zu den EVB-IT Cloud-AGB, soweit dies in der Anlage zur Einbeziehung von auftragnehmerseitigen AGB*, dort „II Anhang zum Kriterienkatalog“ in Bezug auf die hier aufgeführten Kategorien ausdrücklich vereinbart ist.

Weitere auftragnehmerseitige AGB* sind ausgeschlossen, unabhängig davon, ob sie in die Rahmenvereinbarung einbezogen wurden oder nicht.

Rangfolge der Nutzungsrechtsregelungen

Vereinbarte Nutzungsrechte gelten in folgender Rangfolge:

  • Rechtegelungen des Auftraggebers gemäß Anlage Nr. (z.B. Anlage Nr. 3 Kriterienkatalog(e) für Cloudleistung oder Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung)
  • Ziffer 14 EVB-IT Cloud-AGB
  • die Nutzungsrechtsregelungen aus den auftragnehmerseitigen AGB* zu Art und Umfang der Cloudleistungen die gemäß Nummer 1 einbezogen wurden. Diese gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

Überblick über die vereinbarten Leistungen

[ ] Besondere initiale Leistungen (Setup)

[x] Software as a Service* (SaaS*)

[ ] Platform as a Service* (PaaS*)

[ ] Infrastructure as a Service* (IaaS*)

[ ] Managed Cloud Services* (MCS*)

[ ] Leistungen bei Vertragsende

[ ] Sonstige Leistungen

Gegenstand der Leistungen

Art, Umfang und Termine

Art, Umfang und Termine der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus

[x] Anlage Nr. 1, 2 und ergänzend aus dem Einzelauftrag.

[ ] dem Einzelauftrag

jeweils unter Beachtung der Festlegungen aus dieser Rahmenvereinbarung.

Abweichende Kündigungsregelung

[ ] Abweichend von Ziffer 20.1 EVB-IT Cloud-AGB beträgt die Kündigungsfrist für einen Einzelauftrag _____ Monat(e) zum Ablauf eines _____ (z.B. Kalendermonats/Kalendervierteljahres/Kalenderjahres).

[ ] Abweichend von Ziffer 20.1 EVB-IT Cloud-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit des Einzelauftrags ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr. _____ vereinbart.

Einmalige Leistungen

Initiale Leistungen

Art und Umfang der initialen Leistungen

[ ] Der Auftragnehmer schuldet initiale Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft*.

[ ] Einzelheiten gemäß Anlage Nr. _____.

[ ] Die Leistungen werden nicht auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung erbracht, sondern im Rahmen eines gesonderten Vertrages gemäß Anlage Nr. _____.

[ ] Die Leistungen werden nicht auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung erbracht, sondern aufgrund eines Einzelauftrages gemäß Anlage Nr. _____.

[ ] Weitere Regelungen zu initialen Leistungen gemäß Anlage Nr. _____

Vergütung der initialen Leistungen

Die initialen Leistungen werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt:

[ ] Die Vergütung für die initialen Leistungen erfolgt zu einem Pauschalfestpreis gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen".

[ ] Die Vergütung für die initialen Leistungen erfolgt nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und Zuschlagstabelle dieses Moduls.

[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.

Sonstige einmalige Leistungen

Art und Umfang der sonstigen Leistungen

[ ] Der Auftragnehmer erbringt die in Anlage Nr. _____ beschriebenen sonstigen Leistungen.

Vergütung der sonstigen Leistungen

Die sonstigen Leistungen werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt:

[ ] Die Vergütung für die sonstigen Leistungen erfolgt zu einem Pauschalfestpreis gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen".

[ ] Die Vergütung für die sonstigen Leistungen erfolgt nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und Zuschlagstabelle dieses Moduls.

[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.

Leistungen beim Ende von Einzelaufträgen oder der Rahmenvereinbarung

Art und Umfang der Leistungen beim Ende von Einzelaufträgen oder der Rahmenvereinbarung

[ ] Der Auftragnehmer ist gemäß Ziffer 13.2 EVB-IT Cloud-AGB im zumutbaren Umfang zur Erbringung von Leistungen verpflichtet, die erforderlich sind, um einen neuen Auftragnehmer oder den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, die Leistungen zu übernehmen.

[ ] Abweichend/ergänzend von bzw. zu Ziffer 13.2 EVB-IT Cloud-AGB schuldet der Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Ende von Einzelaufträgen oder der Rahmenvereinbarung auf Abruf folgende Leistungen:

Vergütung der Leistungen beim Ende von Einzelaufträgen oder der Rahmenvereinbarung

Die Leistungen beim Ende von Einzelaufträgen oder der Rahmenvereinbarung werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt:

[ ] Die Vergütung erfolgt zu einem Pauschalfestpreis gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen".

[ ] Die Vergütung erfolgt nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und Zuschlagstabelle dieses Moduls.

[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.

Leistungen auf Abruf

Art, Umfang und Termine der auf Abruf zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus

[ ] Anlage Nr. _____ und ergänzend aus dem Einzelauftrag.

[x] dem Einzelauftrag

jeweils unter Beachtung der Festlegungen aus dieser Rahmenvereinbarung.

[ ] Der Mindestvorlauf für den Abruf beträgt _____ (Stunden/Tage).

[x] Feiertage im Sinne dieses Moduls „Cloudleistungen“ sind die Feiertage in Bayern.

Ticketsystem

[ ] Für die Meldung, Klassifizierung und Bestätigung von Störungen*, sonstigen Meldungen und Anfragen sowie die Beobachtung und Überwachung des Bearbeitungsfortschritts verwenden die Parteien das Ticketsystem _____

[ ] des Auftragnehmers,

[ ] des Auftraggebers,

welches

[ ] unter der Web-Adresse _____ erreichbar ist.

[ ] wie folgt zur Verfügung gestellt wird _____.

Fälligkeit und Zahlung der Vergütung

Fälligkeit der Vergütung

Die Vergütung für wiederkehrende Leistungen ist abweichend von Ziffer 16.1 EVB-IT Cloud-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern:

[ ] quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals

[ ] jährlich bis zum _____ des laufenden Jahres

[ ] einmalig zum _____

[ ] _____

Die Vergütung für Leistungen nach Zeitaufwand ist abweichend von Ziffer 16.2.1 EVB-IT Cloud-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern:

[ ] _____

Zahlung der Vergütung

[ ] Abweichend von Ziffer 16.3 EVB-IT Cloud-AGB ist eine fällige Vergütung nicht 30 Tage sondern _____ Tage nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.

Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung von Leistungen von Personen nach Aufwand

Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand durch auftragnehmerseitig eingesetztes Personal

[ ] Die Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand ergeben sich gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen".

Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand

[ ] Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

[ ] Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus folgender Tabelle.

Lfd. Nr.Bezeichnung der KategorieZuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze gemäß Anlage Nr. 2 Montag bis Freitag (Arbeitstage) außerhalb der zuschlagsfreien ZeitenZuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze gemäß Anlage Nr. 2 Samstag von _____ bis _____Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze gemäß Anlage Nr. 2 Samstag von _____ bis _____Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze gemäß Anlage Nr. 2 Sonn- und Feiertage von _____ bis _____Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze gemäß Anlage Nr. 2 Sonn- und Feiertage von _____ bis _____

[ ] weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.

Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen

[ ] Abweichend von Ziffer 16.2.3 Satz 2 EVB-IT Cloud-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden.

[ ] Abweichend von Ziffer 16.2.3 Sätze 2 und 3 EVB-IT Cloud-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen.

[ ] weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.

Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand

[ ] Abweichend von Ziffer 16.2.1 EVB-IT Cloud-AGB werden Nebenkosten/Reisekosten/Reisezeiten/Materialkosten gemäß Anlage Nr. _____ vergütet.

[ ] Weitere besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. _____ vereinbart.

Regelung entfällt

Weitere Regelungen

Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers

[ ] Für die Aufgaben gemäß Anlage Nr. _____ ist nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen.

[ ] Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers (z.B. Sicherheitsüberprüfung nach SÜG) ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

Allgemeine Sicherheitsanforderungen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages

[ ] bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten.

[ ] der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. _____ zu unterstellen.

[ ] die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten.

[ ] folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____.

Prüfrechte

[ ] Ergänzend zu Ziffer 6.4 EVB-IT Cloud-AGB und unbeschadet der gesetzlichen Regelungen, sind nicht nur der Auftraggeber und vom Auftraggeber zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Prüfungsgesellschaften, sondern auch

[ ] die Aufsichtsorgane des Auftraggebers

[ ] das BSI

[ ] folgende von ihm benannte Prüfer _____

zur Prüfung der Einhaltung der Maßnahmen berechtigt. Der Auftragnehmer gewährt die dafür notwendigen Zutritts-, Einsichts- und Auskunftsrechte und unterstützt im erforderlichen Ausmaß.

[x] Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 6.4 EVB-IT Cloud-AGB ergeben sich Regelungen zu Prüfrechten aus Anlage Nr. 3.

Unterauftragnehmer

[ ] In Bezug auf den Einsatz von Unterauftragnehmern gilt anstelle von Ziffer 15.1 EVB-IT Cloud-AGB die Ziffer 15.3 EVB-IT Cloud-AGB.

Besondere Abweichungen von Teil A dieser Rahmenvereinbarung

[ ] Abweichend von Teil A, "Berechtigung zur Erteilung von Einzelaufträgen bei mehreren Bezugsberechtigten", viertes Ankreuzfeld ist eine Einwilligung des Auftraggebers bei Erreichen bzw. Überschreiten der benannten Volumina nicht erforderlich.

[ ] Abweichend von Teil A, "Bereitstellung von Katalogdaten" sind für Cloudleistungen keine Katalogdaten bereitzustellen.

[ ] Abweichend von Teil A, "Berichtswesen/Besondere Mitteilungen zum Ausschöpfungsgrad der Rahmenvereinbarung" erfolgen die dort genannten Mitteilungen für Cloudleistungen nicht unverzüglich, sondern zum Ende eines Abrechnungszyklus.

[ ] Abweichend von Teil A, "Berichtswesen/Besondere Mitteilungen zum Ausschöpfungsgrad der Rahmenvereinbarung" sind die dort genannten Mitteilungen für Cloudleistungen nicht geschuldet.

[ ] Abweichend von Teil A, "Berichtswesen/Laufende Berichte" gelten für Cloudleistungen nur die Reportingpflichten gemäß Ziffer 9 der EVB-IT Cloud-AGB.

Sonstige Vereinbarungen

[ ] Sonstige Vereinbarungen: _____

[ ] Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

Unterschrift AuftraggeberUnterschrift Auftragnehmer
Datum, AuftraggeberDatum, Auftragnehmer

Begriffsbestimmungen

AuftragswertDer Auftragswert ist die Vergütung, die aufgrund eines Einzelauftrags zu zahlen ist.
BezugsberechtigterDer Bezugsberechtigte ist berechtigt zum Bezug von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung und Auftraggeber der von ihm oder für ihn erteilten Einzelaufträge (Einzelauftragsauftraggeber). Ob der Bezugsberechtigte auch selbst abrufberechtigt ist, ergibt sich aus Teil A, Nummer Teil AI 6.3 dieses Vertrages.
NebenkostenAufwendungen des Auftragnehmers, die zur Leistungserbringung notwendig und vom Auftraggeber ausdrücklich als zu erstatten vorgesehen sind, aber weder Reisekosten noch Materialkosten sind.
ReaktionszeitZeitraum, innerhalb dessen der Auftragnehmer mit den Störungs- bzw. Mängelbehebungsarbeiten zu beginnen hat. Der Zeitraum beginnt bei Cloudleistungen oder soweit ein Monitoring der Leistungen vereinbart mit dem Auftreten der Störung, anderenfalls mit Eingang der Störungsmeldung, läuft jedoch nur in den vereinbarten Servicezeiten*. Tritt die Störung außerhalb dieser Zeiten ein, beginnt die Reaktionszeit mit der nächsten Servicezeit*.
RemoteserviceLeistungen unter Inanspruchnahme von technischen Einrichtungen zur Fernkommunikation von einem Standort außerhalb des Einsatzortes der vertraglichen Leistungen, in einigen EVB-IT AGB auch als Teleservice bezeichnet.
StörungBeeinträchtigung der Eignung der Leistung zur vertraglich vereinbarten bzw., soweit eine solche Vereinbarung fehlt, zur vorausgesetzten oder sonst zur gewöhnlichen Verwendung. Dies gilt unabhängig von einem Vertretenmüssen und unabhängig davon, ob diese Abweichung bereits bei Leistungsbeginn vorlag.
SystemkomponenteTeil des Gesamtsystems*, z. B. Hard- oder Software*. Hierzu gehören auch überlassene neue Programmstände* für die Software*.
TicketsystemEin Ticketsystem (auch Trouble-Ticket-System genannt) ist ein IT-System, mit dessen Hilfe Meldungen und Anfragen empfangen, klassifiziert, bestätigt und mit dem Ziel der Beantwortung bzw. der Problemlösung bearbeitet und deren Fortschritt beobachtet und überwacht werden können. Das Ticketsystem bestätigt den Eingang der Meldung unter Wiederholung deren Inhalts.
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung