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Verhaltenskodex des Münchner Wohnen
Konzerns
Für den Fall einer künftigen Geschäftsbeziehung erkennt der Bieter den nachfolgenden Verhaltenskodex des Münchner Wohnen Konzerns als für ihn verbindlich an. Nicht-regelkonformes Verhalten kann zu negativen Schlagzeilen und erhebliche Schäden bei den betroffenen Unternehmen verursachen. Das Ansehen des Münchner Wohnen-Konzerns in der Öffentlichkeit und das Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Sachbezogenheit unserer Entscheidungen sind uns sehr wichtig.
Wir erwarten daher von jedem unserer Geschäftspartner Integrität und Zuverlässigkeit sowie wirtschaftlich und rechtlich korrektes Verhalten in der gesamten geschäftlichen Verbindung. Nur so kann eine von gegenseitigem Vertrauen geprägte unternehmerische Zusammenarbeit erreicht werden. Im Einzelnen erwarten wir von jedem unserer Geschäftspartner, dass er insbesondere
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auf jegliches Versprechen oder die Gewährung von Geschenken oder andere Zuwendungen an unsere Mitarbeiter oder Dritte, die mittelbar oder unmittelbar für uns tätig sind, verzichtet,
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im Rahmen der Vergabe von Aufträgen auf unlautere Einflussnahme auf unsere Mitarbeiter oder Dritte, die mittelbar oder unmittelbar für uns tätig sind, verzichtet,
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Entscheidungen bezogen auf seine Geschäftstätigkeit mit der Münchner Wohnen ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien trifft und Interessenkonflikte bereits im Ansatz vermeidet,
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wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Bietern, Geschäftspartnern und/oder Lieferanten ausdrücklich ablehnt und unterlässt,
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bei der Bedarfsermittlung und der Ausführung von Leistungen stets nur den notwendigen für uns wirtschaftlich sinnvollen Umfang angibt,
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die erkennbare Unvollständigkeit von Leistungsbeschreibungen möglichst frühzeitig uns gegenüber anzeigt und dennoch notwendige Nachträge vor Beginn der Arbeiten schriftlich begründet,
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bei der Abrechnung von Leistungen stets nur den tatsächlich geleisteten Umfang abrechnet,
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uns die Absicht, Dritte mit der Ausführung von Leistungen zu beauftragen, frühestmöglich anzeigt,
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geschäftliche und persönliche Verbindungen zu Mitarbeitern unserer Unternehmensgruppe oder Dritte, die mittelbar oder unmittelbar für uns tätig sind, offenlegt, sofern dies zu Interessenkonflikten führen könnte,
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alle international anerkannten Menschenrechte einhält. Hierzu zählen gemäß des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) u.a. das Verbot von Kinderarbeit, der Schutz vor Sklaverei und Zwangsarbeit, die Freiheit von Diskriminierung, der Schutz vor widerrechtlichem Landentzug, der Arbeitsschutz und damit zusammenhängende Gesundheitsgefahren, das Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns, das Recht, Gewerkschaften bzw. Arbeitnehmervertretungen zu bilden, das Verbot der Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung oder Gewässerverunreinigung und der Schutz vor Folter. Ferner sind die Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen und die Grundprinzipien und Rechte der Arbeits- und Sozialstandards zu beachten,
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alle international anerkannten Umweltrechte einhält. Hierzu zählt gemäß des LkSG u.a. das Verbot von Stoffen, die für Mensch und Umwelt gefährlich sind, ausdrücklich das Verbot von Quecksilber oder persistenten organischen Schadstoffen sowie das Verbot der Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung,
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die einschlägigen gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäscheprävention einhält und sich nicht an Geldwäscheaktivitäten beteiligt,
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die Chancengleichheit und Gleichbehandlung fördert und Diskriminierung bei der Einstellung von Arbeitnehmern sowie bei der Beförderung oder Gewährung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen unterbindet. Kein Mitarbeiter darf wegen seines Geschlechts, des Alters, der Hautfarbe, der Kultur, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Identität, einer Behinderung, der Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung benachteiligt werden.
Wir erwarten, dass unsere Geschäftspartner ihre Arbeitnehmer und Arbeiter, freiberufliche Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen sowie etwaige Subunternehmer gleichermaßen verpflichten.
Die Gesellschaften des Münchner Wohnen Konzerns gehen davon aus, dass alle ihre Geschäftspartner sich rechtzeitig und offen mit den zuständigen Münchner Wohnen Mitarbeitern in Verbindung setzen, um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen, und dass sie ggf. an einer Klärung aus eigener Initiative mitwirken.
Selbstverständlich ist auch, dass Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Münchner Wohnen Konzern bekannt werden, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Hiervon ausgenommen sind Subdienstleister, die uns ordnungsgemäß mitgeteilt wurden und die gleichermaßen zur Vertraulichkeit verpflichtet werden.
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Der Bieter ist aufgefordert, seine Mitarbeiter und ggf. Subunternehmer umfassend über die Bestimmungen dieses Verhaltenskodexes zu informieren und für deren Einhaltung zu sorgen.
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex das seinerseits in eine Geschäftsbeziehung gesetzte Vertrauen nachhaltig erschüttert, zu Schadensersatzansprüchen und zur – ggf. sofortigen – Beendigung der Zusammenarbeit führen kann.
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