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E.2_V1_LRA-HW_Eigenerklärung Herkunft der Waren.docx

Rahmenvereinbarung über Notebooks und Zubehör

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 14:53 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Eigenerklärung zur Ermittlung des Ursprungs oder der Herkunft der angebotenen Waren

  1. Mir/uns ist bekannt, dass die derzeitigen EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus unter anderem den Kauf und/oder die Einfuhr bestimmter Waren, sei es in direkter oder indirekter Form, mit Bezug zu Russland, Belarus sowie der Krim/Sewastopol und den Gebieten der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk in der Ukraine, die nicht von der ukrainischen Regierung kontrolliert werden, (gemeinsam "SanktionierteGebiete") verbieten, sofern sie aus den sanktionierten Gebieten stammen oder sich dort befinden oder aus diesen ausgeführt werden.

2.1 Sanktionen auf Waren mit Bezug zu (i) der Krim (einschließlich Sewastopol) und/oder (ii) den Gebieten der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk, die nicht von der ukrainischen Regierung kontrolliert werden ((i) und (ii) zusammen im Folgenden "besetzte Gebiete")

Daher bestätige(n) ich/wir hiermit, dass die unten angekreuzte Erklärung in jeder Hinsicht wahrheitsgemäß ist:

[ ] Die verkauften Waren haben weder ihren Ursprung in den Besetzten Gebieten noch befinden sie sich in den besetzten Gebieten.

[ ] Die verkauften Waren haben ihren Ursprung in den Besetzten Gebieten und/oder befinden sich in den besetzten Gebieten.

2.2 Sanktionen auf Waren mit Bezug zu Russland

Ferner bestätige(n) ich/wir hiermit, dass die unten angekreuzte Erklärung in jeder Hinsicht wahrheitsgemäß ist:

[ ] Die verkauften Güter haben weder ihren Ursprung in Russland noch befinden sie sich in Russland noch werden sie aus Russland ausgeführt.

[ ] Die verkauften Waren

  • haben ihren Ursprung in Russland, befinden sich in Russland und/oder werden aus Russland ausgeführt;

  • aber diese Waren fallen jedoch nicht unter die aktuellen EU-Sanktionen gegen Russland, insbesondere (aber ohne Beschränkung darauf) sind sie nicht von einem der Anhänge XVII, XXI, XXII und XXV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erfasst.

[ ] Die verkauften Waren

  • haben ihren Ursprung in Russland, befinden sich in Russland und/oder werden aus Russland exportiert und

  • fallen unter die aktuellen EU-Sanktionen gegen Russland (dies ist insbesondere der Fall, wenn sie von einem der Anhänge XVII, XXI, XXII und/oder XXV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erfasst sind).

2.3 Sanktionen auf Waren mit Bezug zu Belarus

Ferner bestätige(n) ich/wir hiermit, dass die unten angekreuzte Erklärung in jeder Hinsicht wahrheitsgemäß ist:

[ ] Die verkauften Waren stammen weder aus Belarus noch befinden sie sich in Belarus noch werden sie aus Belarus ausgeführt.

[ ] Die verkauften Waren

  • haben ihren Ursprung in Belarus, befinden sich in Belarus und/oder werden aus Belarus ausgeführt;

  • aber diese Waren fallen jedoch nicht unter die aktuellen EU-Sanktionen gegen Belarus, insbesondere (aber ohne Beschränkung darauf) sind sie nicht von einem der Anhänge VII, VIII, X, XI, XII und XIII der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 erfasst.

[ ] Die verkauften Waren

  • haben entweder ihren Ursprung in Belarus, befinden sich in Belarus oder werden aus Belarus ausgeführt und

  • fallen unter die aktuellen EU-Sanktionen gegen Belarus (dies ist insbesondere der Fall, wenn sie von einem der Anhänge VII, VIII, X, XI, XII und/oder XIII der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 erfasst sind).

Wir verpflichten uns dazu, das Landratsamt Ludwigsburg von allen gegen es gerichteten Klagen und Ansprüchen freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus der Nichteinhaltung von Ziffer 2 ergeben, und ersetzen dem Landratsamt Ludwigsburg alle daraus entstehenden Schäden, Verluste und Aufwendungen.

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OrtDatumName des Vertretungsberechtigten in Textform (§126b BGB)
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