Eigenerklärung – Weitere Informationen zum Bieter
Einleitung
Aufgrund der Einführung neuer Anforderungen für EU-Weit vergebene Aufträge (eForms) sind öffentliche Auftraggeber seit dem 25.10.2023 dazu verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen die folgenden Angaben zu den Auftragnehmern zu veröffentlichen.
Aus diesem Grund sind für jeden Bieter und im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die folgenden Angaben zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Handelt es sich um einen vorgelagerten Teilnahmewettbewerb, so ist dieses Formular bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Nationale Identifikationsnummer
Grundsätzlich ist die jeweilige Wirtschafts-Identifikationsnummer des Unternehmens einzutragen. Da diese noch nicht eingeführt wurde, ist eine andere eindeutige Identifikationsnummer des Unternehmens zu benennen. Vorzugsweise sollte hier die Umsatzsteuer-ID (z.B. DE123456789) oder ein Registereintrag in Deutschland vorzugsweise aus dem Handelsregister (z.B. HRA 12345) eingetragen werden.
Bei natürlichen Personen kann zum Schutz personenbezogener Daten „keine Angabe“ eingetragen werden. ¹
| Angabe der Nationalen Identifikationsnummer: Nummer: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Art: Wählen Sie ein Element aus. |
¹ Die Hinweise wurden in Anlehnung an die deutsche eForms-Spezifikation zur Nationalen Identifikationsnummer erstellt.
Größe des Unternehmens (Wirtschaftsteilnehmers)
Eine Einordung der Größe des Unternehmens erfolgt gemäß Statistischem Bundesamt über folgende Definition:
- Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Umsatz
- Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Umsatz und kein Kleinstunternehmen
- Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Umsatz und kein kleines Unternehmen
- Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Umsatz
| Angabe der Größe des Wirtschaftsteilnehmers Wählen Sie ein Element aus. |
Nationalität des Eigentümers
Wenn das beauftragte Unternehmen nicht börsennotiert ist, ist die Angabe der Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des Unternehmens verpflichtend.
Die Staatsangehörigkeit/en des/der wirtschaftlichen Eigentümer/s des Gewinners, ist laut Eintrag in dem/den gemäß den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche eingerichteten Register/n anzugeben. Wenn kein entsprechendes Register vorhanden ist (z.B. bei Nicht-EU-Auftragnehmern), entnehmen Sie Informationen aus anderen Quellen.²
| Angabe zur Nationalität des Eigentümers Das Unternehmen ist börsennotiert: Wählen Sie ein Element aus. Falls das Unternehmen nicht börsennotiert ist, Angabe der Staatsangehörigkeit(en): Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
Mit der elektronischen Abgabe dieser Eigenerklärung zusammen mit dem Teilnahmeantrag/Angebot gilt diese vom Bewerber/Bieter als unterschrieben.