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Leistungsbeschreibung
Vergabenummer: 2026020188
Lieferung von Auftausalz frei Bauhöfe des Landkreises Ludwigslust-Parchim Rahmenvereinbarung, Vertragslaufzeit: 01.11.2026 bis 31.10.2027
Die 3 Kreisstraßenmeistereien mit Tausalzlagerorten in 5 Bauhöfen sollen mit Auftausalz nach Bedarf auf Abruf durch die jeweilige Meisterei beliefert werden.
Lieferadressen: Kreisstraßenmeisterei Parchim Bauhof 19370 Parchim, Dargelützer Weg 15 Bauhof 19386 Lübz, Blücherstraße 15a Bauhof 19089 Crivitz, Parchimer Str. 69
Kreisstraßenmeisterei Ludwigslust Bauhof 19288 Ludwigslust, Grabower Chaussee 2
Kreisstraßenmeisterei Hagenow Bauhof 19260 Vellahn, Wittenburger Chaussee 1 (an der L05)
Fassungsvermögen der Hochsilos: 2 x 75 m3 und 3 x 50 m3 Größe der Schlauchanschlüsse 110 mm
Die Bauhofe Vellahn und Lübz sind zusätzlich zu den Silolagerungen mit einer Lagerhalle für Auftausalz ausgestattet. Hier sind ca. 600 t im LKW mit Schubböden anzuliefern.
Durch den AG wird für freie Zu- und Abfahrt zum Salzlager gesorgt.
Die Anlieferung des Auftausalzes hat in der Arbeitszeit am Montag bis Donnerstag von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr und am Freitag von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr zu erfolgen. Ansprechpartner und Telefonnummern werden bei Auftragserteilung übergeben.
Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn durch die Straßenmeisterei die Übergabe des Auftausalzes einschließlich der Wiegescheine und Siebanalysen quittiert wird.
Die Gefahr des plötzlichen Unterganges beim Transport trägt der Auftragnehmer.
Anforderungen für zu lieferndes Auftausalz: Das Auftausalz muss vollständig der DIN EN 16811-1:2016-10 entsprechen. Für die Beurteilung der Eignung von Streustoffen ist vom Anbieter gemäß DIN EN 16811-1:2016-10 die Produktbeschreibung mit dem Angebot vorzulegen. Die Produktbeschreibung darf nicht älter als 3 Monate sein und ist mit einem Prüfgutachten eines staatlich anerkannten Umweltlabors zu belegen. Um einen rieselfähigen Zustand von Natriumchlorid bei der Anlieferung und auch nach der Lagerung sicherzustellen, ist dem Salz ein Antibackmittel in ausreichender Menge zuzugeben. Im Auftausalz dürfen keine wasserabweisenden (hydrophobierenden) oder sonstigen Bestandteile vorhanden sein, die den Tauvorgang verzögern. Körnung: Natriumchlorid darf nicht mehr als 5 M.-% Feinanteile unter 0,16 mm und keine über 5 mm enthalten, produktionsbedingte Toleranzen bis zu + 2 M.-% zulässig, Toleranz bei Größtkorn bezieht sich auf das Grenzkorn bis 8 mm. Die tauwirksame Substanz bezogen auf die Trockensubstanz soll mindestens 98,5
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Gewichts- % betragen. Ein Trennmittel mit 40-70mg/kg ist zuzugeben.
Anforderungen für mit Silofahrzeugen zu lieferndes Auftausalz Bei Silolagerung in den Standorten der Kreisstraßenmeistereien darf die anhaftende Feuchte bei Natriumchlorid 0,6 M.-% nicht überschreiten.
Im Rahmen der Qualitätssicherung des Winterdienstes ist sicherzustellen, dass über den gesamten Einsatzzeitraum des Winters die Qualität des Auftausalzes gleichbleibend ist. Die Streugeräte werden auf das zur Verfügung stehende eingelagerte Produkt eingestellt. Um eine aufwendige, wirtschaftlich nicht zu vertretende Neujustierung der Streugeräte während der Winterdienstperiode zu vermeiden, muss die Korngrößenverteilung gemäß angebotener Qualität gleichbleiben.
Der Nachweis der Produktionsstätte/ Lagerstätte mit Angabe der Transportentfernung ist mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Die TL-Streu aktuelle Fassung ist Bestandteil der Ausschreibung und Vertragsgrundlage.
In die Angebotspreise sind alle Nebenkosten und Nebenarbeiten wie Fracht, Verpackung, Auslösung, An-, Ab- und Zwischentransporte von Materialien usw. einzurechnen.
Der AN hat zur Mengenermittlung jeden LKW zu verwiegen. Die Abrechnung erfolgt gemäß Wiegezettel, die der Auftragnehmer zu führen hat. (Netto – und Brutto- Werte getrennt).
Für nutzlos aufgewendete An- und Abfahrtzeiten, Wartezeiten von Arbeitskräften, Kraftfahrzeugen und Geräten bei auftretenden ungünstigen Witterungsverhältnissen erfolgt keine gesonderte Vergütung.
Auf Grund der nicht vorhersagbaren Wetterlage im Winter ist eine Unter- bzw. Überschreitung der Tausalzmenge möglich. Eine Preiskorrektur infolge nicht abgenommener Angebotsmengen kann nicht erfolgen.
Die Mindestabnahmemenge wird mit 800 t pro Jahr angegeben.
Die Rechnungen über die gelieferten Mengen sind getrennt nach den jeweiligen Bauhöfen aufzustellen.
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