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A uf f or der ung zur A nge bot s a b-
ga be
Beschaffung von bis zu 2
Niederflursolobussen mit Elektroantrieb
Juni 2026
Auftraggeberin
Verkehrsbetriebe Diepholz Süd (VDS) GmbH & Co. KG
Marschstr. 45
49377 Vechta
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Auftraggeberin Die Auftraggeberin ist kein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB, sondern als ju- ristische Personen des Privatrechts lediglich durch zuwendungsrechtliche Auflagen zur Durchführung eines Vergabeverfahrens nach der Unterschwellenvergabeverord- nung (UVgO) verpflichtet.
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Verfahrensart Die Auftraggeberin führt eine öffentliche Ausschreibung nach §§ 8 Abs. 2, 9 UVgO durch, die dem offenen Verfahren entspricht. Bei einer Öffentlichen Ausschreibung for- dert der Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Ab- gabe von Angeboten auf. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abge- ben. Verhandlungen mit den Bietern finden nicht statt.
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Gegenstand der Leistung – Rahmenvereinbarung Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beschaffung von bis zu 2 Niederflursolobussen mit Elektroantrieb (Elektrobusse) zur Elektrifizierung der Busflotte. Die technischen Anfor- derungen und weiteren Leistungsgegenstände sind der Anlage 6 zu entnehmen. Der Einsatz der Elektrobusse soll im öffentlichen Personennahverkehr erfolgen. Die abschließende Planung, ob Elektrobusse benötigt werden, wie viele Elektrobusse be- nötigt werden und in welchem Verkehr sie eingesetzt werden, konnte bisher nicht er- folgen. Aufgrund zuwendungsrechtlicher Fristen konnte die abschließende Planung nicht abgewartet werden. Daher schreibt die Auftraggeberin eine Rahmenvereinbarung für die Elektrobusse aus (vgl. Anlage 8 § 2). Die Auftraggeberin wird, abhängig vom Bedarf, 0 bis maximal 2 Fahrzeuge aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Eine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht aus der Rahmenvereinbarung nicht. Spätester Liefertermin für die Fahrzeuge ist 31.10.2028. Frühester Zeitpunkt ist der 1.12.2027. Der Aufragnehmer stimmt den exakten Liefertermin der Fahrzeuge in diesem Zeitkor- ridor mit der Auftraggeberin ab.
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Aufteilung in Lose Eine Aufteilung in Lose erfolgt nicht.
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Kommunikation Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal https://www.subreport.de/E79561736
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Fragen zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen Fragen der Bieter zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen sowie Ant- worten der Auftraggeberin und Bieterinformationen erfolgen ausschließlich über das unter Ziffer 5 genannte Vergabeprotal. Telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Die Auftraggeberin stellt die gestell- ten Bieterfragen und die jeweiligen Antworten in anonymisierter Form den Bietern auf elektronischem Wege über das Vergabeportal zur Verfügung. Es werden nur Bieterfragen beantwortet, die rechtzeitig vor dem Ablauf der Angebots- frist gestellt werden. Als rechtzeitig in diesem Sinne gelten Bieterfragen, die bis zum 1.10.2026 gestellt werden. Später eingehende Bieterfragen werden lediglich dann be- 2
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antwortet, sofern die Beantwortung der Bieterfragen nach Einschätzung der Auftrag- geberin Auswirkungen auf die Kalkulation und Angebotserstellung der Bieter haben. In diesem Fall behält sich die Auftraggeberin vor, die Abgabefrist für das Angebot ange- messen zu verlängern. Die im Laufe des Vergabeverfahrens übermittelten Informationen (Beantwortung Bie- terfragen, Mitteilungen, Ergänzungen, etc.) sind ebenso wie die Vergabeunterlagen bei der Erstellung des Angebots zu beachten. Bieterinformationen und sonstige Hin- weise der Auftraggeberin, die die Vergabeunterlagen ergänzen, präzisieren oder ab- ändern, gehen diesen Vergabeunterlagen vor.
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Prüf- und Hinweispflicht der Bieter Die Bieter haben die Vollständigkeit der übersandten Unterlagen zu überprüfen. Soll- ten diese unvollständig sein, haben die Bieter dies schnellstmöglich mitzuteilen. Weisen die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten oder Rechts- verstöße auf, die die Preisermittlung der Bieter beeinflussen können, sind sie zum Hin- weis verpflichtet. Kommt ein Bieter seiner Hinweispflicht nicht innerhalb von 10 Kalen- dertagen ab Kenntnis von den Unklarheiten oder den Rechtsverstößen nach, kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht mehr berufen. Etwaig verbleibende Unklarheiten haben die Bieter in ihre Angebote einzukalkulieren. Die Bieter bestätigen mit der Angebotsabgabe, dass sie sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen informiert haben. Gleichzeitig erkennen sie an, dass die Auftraggeberin keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen und Informationen übernimmt und den Bietern insoweit kein Schadensersatzanspruch zusteht.
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Verbot von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
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Zeitplan und Verfahrensablauf Für das Verfahren gilt folgender unverbindlicher Terminplan, auf den sich die Bieter einzurichten haben. Die Auftraggeberin behält sich Änderungen vor:
30.06.2026 späteste Versendung der Bekanntmachung 1.10.2026 Einreichungsfrist für Bieterfragen 16.10.2026, 12:00 Uhr Angebotsfrist bis zum 30.11.2026 Wertung der Angebote, Zuschlagsentscheidung, Zuschlagserteilung 30.12.2026 Bindefrist 31.10.2028 Spätester Liefertermin 1.12.2027 Frühester Liefertermin
- Anforderung an die Angebotsabgabe Die Vordrucke sind zwingend zu verwenden. Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Auf das Beifügen gesonderter An- schreiben, eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen, eigene Zusammenfas- sungen der Angebotsinhalte, Prospekte etc. ist zu verzichten, da dies bei Abwei- chungen von den Vergabeunterlagen in der Regel zum Ausschluss des Ange- bots führen muss, auf § 42 UVgO wird hingewiesen.
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Der Bieter hat neben den Vordrucken insbesondere auch sämtliche geforderte Anga- ben in der als Excel-Tabelle zur Verfügung gestellten Anlage (Anlage 6) zu tätigen. In der Anlage 6 sind alle und ausschließlich die gelben Felder vollständig auszu- füllen. Die Preisangaben sind netto ohne Umsatzsteuer anzugeben. Alle unter Ziffer 15 genannten Unterlagen müssen in deutscher Sprache abgegeben werden. Für Unterlagen, welche in einer Fremdsprache (nicht Deutsch) eingereicht werden, muss eine Übersetzung beigefügt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, auf gesondertes Verlangen (vor Zuschlagserteilung oder auch während der Vertrags- laufzeit) eine Beglaubigung oder einen anderen Nachweis zu fordern. Das vollständige Angebot ist über das Vergabeportal
https://www.subreport.de/E79561736
spätestens bis zum 16.10.2026, 12:00 Uhr (Angebotsfrist) einzureichen. Die Vordrucke sind an den angegebenen Stellen gemäß den Anforderungen der Text- form nach § 126b BGB zu unterzeichnen. "Textform gemäß § 126b BGB" bedeutet, dass der Name der erklärenden Person aus dem Angebot hervorgehen muss. Eine händische Unterschrift ist nicht erforderlich. Vordrucke, die keine Unterschriftenzeile enthalten, gelten mit der Angabe des Angebots als unterzeichnet.
- Eignung und Eignungsnachweise Der Zuschlag darf nur an für die Leistungsausführung geeignete (fachkundige und leis- tungsfähige) Bieter erteilt werden, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB auszu- schließen sind, vgl. § 31 UVgO. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Aus- führung des Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. Zur Prüfung der Eignung dürfen von den Bietern zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) Unterlagen ge- fordert werden, die durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt sind.
11.1. Mit dem Angebot vorzulegende Eignungsnachweise Zum Nachweis der Eignung sind durch die Bieter folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot innerhalb der Angebotsfrist vorzulegen: • Eigenerklärung des Bieters zur Eignung (Vordruck 2) • Eigenerklärung des Bieters zum Gesamtumsatz in den letzten drei abge- schlossenen Geschäftsjahren aufgeteilt nach Gesamtumsatz und Umsatz im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Bussen mit Elektroantrieb (Vordruck 2). Der Mindestumsatz im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Bussen mit Elektroantrieb muss mindesten 2.000.000,00 EUR betragen. • Eigenerklärung des Bieters (Vordruck 2) zu Referenzaufträgen. Anzugeben sind mindestens zwei Referenzaufträge in den letzten drei Jahren. Die Re- ferenzaufträge müssen jeweils folgende Anforderungen erfüllen:
- Mindestlieferumfang von 2 Elektro-Niederflur-Solofahrzeuge
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• Eigenerklärung zum Bestehen, bzw. Abschluss im Zuschlagsfalle eines aus- reichenden Versicherungsschutzes bei einem in der EU zugelassenen Ver- sicherungsinstitutes. Die Deckungssumme für den Versicherungsschutz muss mindestens 5.000.000 EUR für Personen-, Sach- und 250.000 EUR für Vermögensschäden je Schadensfall (mindestens das Zweifache der vor- stehenden je nach Versicherungsfall vereinbarten Versicherungssumme pro Jahr) betragen.
11.2. Eignungsleihe und weitere Eignungsnachweise im Falle der Eignungs- leihe und Beteiligung als Bietergemeinschaft Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der tech- nischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit können sich Bieter oder Bietergemein- schaften ganz oder teilweise auf die Kapazitäten und das Knowhow anderer Unter- nehmen oder Mitglieder der Bietergemeinschaften stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem die Bieter oder Bietergemeinschaften zu dem anderen Un- ternehmen stehen (Eignungsleihe), vgl. § 34 UVgO. Erfüllt ein Bieter oder eine Bieter- gemeinschaft ein oder mehrere Eignungskriterien nicht, kann, unter Anwendung einer Eignungsleihe, dennoch an dem Vergabeverfahren teilgenommen werden, wenn sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft zur Erfüllung des oder der Eignungskriterien auf die Kapazitäten oder das Knowhow eines anderen Unternehmens beruft. Der Bie- ter oder die Bietergemeinschaft muss dann jedoch nachweisen, dass die für den Auf- trag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem dem Ange- bot beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen beigefügt wird. Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit, wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung, die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung auch tatsächlich erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Beispiel: Erfüllt der Bieter oder die Bietergemeinschaft nicht die im Vordruck 2 geforderte Mindestumsatzforderung, kann er sich für den Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf ein drittes Unternehmen berufen, dass den geforderten Mindestumsatz nachweisen kann. Durch die im Vordruck 4 ent- haltene Verpflichtungserklärung, die vom dritten Unternehmen abzugeben ist, kann der Bieter oder die Bietergemeinschaft nachweisen, dass ihm/ihr die wirt- schaftlichen und finanziellen Kapazitäten des dritten Unternehmens für die Auf- tragserfüllung zur Verfügung stehen werden. Sofern ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft sich zum Nachweis seiner/ihrer Eig- nung auf die Eignung eines Dritten berufen will (Eignungsleihe), sind zusätzlich fol- gende Erklärungen/Nachweise dem Angebot beizufügen: • Eignungsleihe (Vordruck 3) und • Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Vordruck 4) und im Falle der Beteiligung als Bietergemeinschaft • Erklärung der Bietergemeinschaft (Vordruck 5) Im Falle der Eignungsleihe ist im Vordruck 3 anzugeben, für welches Eignungskrite- rium die Eignungsleihe erfolgt und ob die Verpflichtungserklärung (Vordruck 4) dem Angebot beigefügt wird oder ob eine andere, den Anforderungen des § 34 UVgO ge- nügende, Darlegung erfolgt und dem Angebot beigefügt wird. Zudem ist das Unter- nehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung beru-
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fen möchte, anzugeben. Sofern eine Eignungsleihe erfolgt, ist unter "Eignungsleihe" anzukreuzen, wofür diese erfolgt (Leistungsfähigkeit (a) wirtschaftliche und finanzielle und/oder b) technische und berufliche). Das Unternehmen, auf welches sich der Bieter im Rahmen der Eignungsleihe bezieht, muss seinen Namen, den gesetzlichen Vertre- ter und die Kontaktdaten angeben und den Vordruck 4 in Textform unterzeichnen. Im Falle der Eignungsleihe haben Bieter für die Unternehmen, die die Verpflichtungs- erklärung (Vordruck 4) abgeben, auch die Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck 2) mit dem Angebot vorzulegen. Die Referenzaufträge sind vom Eignungsverleiher nur dann anzugeben, wenn sich der Bieter im Rahmen der Eignungsleihe auch auf die Referenzen des verleihenden Unternehmens berufen möchte/muss. Vorstehendes gilt entsprechend für Bietergemeinschaften. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck 2) und einen Handelsregisterauszug (nicht äl- ter als 3 Monate) vorzulegen.
11.3. Vorläufiger Eignungsnachweis durch die Einheitlichen Europäischen Ei- generklärung Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die Auftraggeberin die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigener- klärung nach § 35 Abs. 3 UVgO. In diesem Fall ist dem Angebot das Zertifikat der Präqualifizierungsstelle einschließlich des Zertifikats-/Zugriffscodes beizufügen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nachweise in der Präqualifikationsdatenbank die in diesem Vergabeverfahren geforderten Mindestbedingungen vollständig erfüllen (z.B. Mindestschadensbeträge der Haftpflichtversicherung, Anbieterdarstellung, etc.) müs- sen. Soweit die Nachweise der Präqualifikationsdatenbank den gestellten Anforderun- gen nicht vollständig entsprechen, sind ergänzende Nachweise und Angaben mit dem Angebot beizufügen.
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Wertung der Angebote Die Wertung der Angebote erfolgt anhand der folgenden Zuschlagskriterien, die wie folgt gewichtet sind: Der Zuschlag wird auf das nach den nachfolgenden Kriterien wirtschaftlichste Angebot erteilt: Preis
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Im Kriterium Preis werden zunächst die Fahrzeugpreise gem. den bestätigten Anforderungen des Lastenheftes zu der im Preisblatt angegebenen Gewichtung zu einem Durchschnittsbus über die angegebenen Abnahmemengen aggre- giert. Abgezogen werden die nach den Richtlinien des 4. Förderaufrufes des Bundes gewährten Fördermittel (in Abhängigkeit der Referenzpreise und För- derobergrenzen) zu 100% und die im Preisblatt vom Bieter angegebenen ga- rantierten Rückaufwerte (nach Alter und Laufleistung) gemäß der im Preisblatt angegeben Gewichtung. Dies, um die kalkulatorische Abschreibung über die Nutzungsdauer für einen Bus zu erhalten. Da bei Zuschlagserteilung noch nicht absehbar ist, ob und ggf. wann die Fahrzeuge zurückgegeben werden, sind die Rückkaufswerte gewichtet.
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Optionale Kosten für Vollwartungsverträge (ohne Verschleißkosten) durch den Auftragnehmer in der im Preisblatt angegebenen prozentualen Wertung.
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Preise für optionale Ersatzteilbestellungen für 2 Jahre nach Erstzulassung der Fahrzeuge in der angegebenen Anzahl, vgl. Preisblatt
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- Energiekosten 4.1. Stromkosten Vorkonditionierung auf die im Preisblatt angegeben Jahre 4.2. Stromkosten Fahrenergiebedarf auf die im Preisblatt angegebenen Jahre 4.3. Dieselkosten für die fossile Zusatzheizung aus Anlage Energieverbrauch auf die im Preisblatt angegebenen Jahre Die Bewertung der Energiekosten (vgl. Anlage 6, Reiter Energiewertung), wird wie folgt vorgenommen: Kosten Vorkonditionierung, vgl. 4.1: Der Bieter gibt den Leistungsbedarf und die Dauer für die Vorkonditionierung in Ab- hängigkeit der vorherrschenden Außentemperatur an. Die Innenraumtemperatur muss hierbei auf eine Temperatur des vorgegebenen Korridors gebracht werden. Zur Nivellierung der gemeldeten Zieltemperatur innerhalb des Korridors über alle Bie- ter wird über eine lineare Interpolation der angegebene Energiebedarf auf die mittlere Soll-Innenraumtemperatur gebracht. Dieser nivellierte Energiebedarf ist sodann Grundlage für die Kostenermittlung. Die Kostenermittlung läuft über die vorgegebene Temperaturverteilung über das Ge- samtjahr. Dadurch wird der rechnerische Energiebedarf über die Temperaturverteilung eines durchschnittlichen Tages im Jahr ermittelt. Dieser wird sodann über die Multiplikation der Einsatztage und der angegebenen Lauf- zeit und dem Strompreis pro kWh auf die Stromkosten Vorkonditionierung (siehe Preis- blatt) auf die Laufzeit berechnet. Kosten Fahrenergiebedarf, vgl. 4.2: Der Fahrstrom wird durch den Bieter einmal ohne (SORT nach UITP) und einmal inkl. Nebenverbraucher für die unterschiedlichen Außentemperaturen angegeben. Zu den Außentemperaturen ist ein einzuhaltender Innenraumtemperaturkorridor vorgegeben. Der Bieter gibt an, welche Innenraumtemperatur er zu der vorgegebenen Außentem- peratur erreicht. Um unterschiedliche Temperaturkennlinien innerhalb der Bieter aus- zugleichen, erfolgt anschließend eine Nivellierung der Energieaufwände für das Errei- chen der mittleren Temperatur des Korridors. Die Nivellierung erfolgt über eine lineare Interpolation anhand der Differenz des Gesamtenergiebedarfs je Außentemperatur zu den SORT-UITP Werten ohne Nebenverbraucher. Den nivellierten Verbrauchswerten wird eine jährliche Temperaturverteilung gegen- übergestellt, um den mittleren Jahresverbrauch zu ermitteln. Dieser wird dann mit der jährlichen Laufleisten (ggf. in Abhängigkeit der Verteilung innerhalb der Einsatzgebiete des Fahrzeugs nach SORT-Klassen) multipliziert und ergibt den jährlichen Energiebedarf für den Fahrstrom. Dieser wird mit dem angegebenen Strompreis zu Stromkosten Fahrenergiebedarf (siehe Preisblatt) auf die Laufzeit berechnet. Fossile Zusatzheizung, vgl. 4.3: Der Heizungsverbrauch wird in Litern pro Stunde (ACHTUNG: nicht pro 100 km!) vom Bieter in Abhängigkeit der Außentemperaturen angegeben. Zu den Außentemperatu- ren ist ein einzuhaltender Innenraumtemperaturkorridor vorgegeben. Den Verbrauchswerten wird eine jährliche Temperaturverteilung gegenübergestellt, um den mittleren Jahresverbrauch zu ermitteln. Dieser wird dann mit der jährlichen Einsatzzeit (ggf. in Abhängigkeit der Verteilung innerhalb der Einsatzgebiete des Fahrzeugs nach SORT-Klassen) multipliziert und ergibt den jährlichen Energiebedarf in Litern für das fossile Heizmittel Diesel. 7
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Dieser wird mit dem angegebenen Literpreis zu den Dieselkosten (siehe Preisblatt) auf die Laufzeit berechnet. 5. Erfüllungsbonus Lastenheft Für die im Lastenheft mit "ja" angegebenen soll und Wunsch Kriterien wird ein Wertungsbonus von 1 € je Wertungspunkt gegeben. Dies um den Wünschen des Auftraggebers einen entsprechenden Erfüllungsanreiz zu geben. Die Addition bzw. Subtraktion der einzelnen Preisbestandteile ergibt den wertungsre- levanten Preis.
12 Nebenangebote Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht zulässig.
13 Nachunternehmereinsatz Der Einsatz von Nachunternehmern ist nach vorheriger Zustimmung der Auftraggebe- rin zulässig. Der Auftragnehmer bemüht sich, Unteraufträge an kleine und mittlere Un- ternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie sie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren kann. Das Bemühen ist der Auftraggeberin auf Verlangen nachzuweisen. Nachunternehmern dürfen hinsichtlich Gewährleistung/Garantie, Ver- tragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen keine ungünstigeren Bedingun- gen auferlegt werden, als zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin in die- sen Vergabeunterlagen vereinbart sind.
14 Checkliste der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen Mit dem Angebot sind zwingend folgende Unterlagen einzureichen: • Angebotsvordruck – Vordruck 1 • Erklärung zur Eignung – Vordruck 2; • Ausgefülltes Lastenheft, Preisblatt, Wertung, Anlage 6 Sofern eine Eignungsleihe erfolgt, zusätzlich, • Eigenerklärung zur Eignung – Vordruck 2 für das andere Unternehmern • Eignungsleihe – Vordruck 3 • Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen – Vordruck 4 Sofern ein Angebot als Bietergemeinschaft eingereicht wird: • Erklärung Bietergemeinschaft – Vordruck 5 • Eigenerklärung zur Eignung – Vordruck 2 jeweils für alle Mitglieder der Bieter- gemeinschaft
Vechta, den 25.6.2026
Anlagen:
- Angebotsvordruck – Vordruck 1 (Anl. 1)
- Erklärung zur Eignung – Vordruck 2 (Anl. 2)
- Eignungsleihe – Vordruck 3 (Anl. 3)
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen – Vordruck 4 (Anl. 4)
- Erklärung Bietergemeinschaft – Vordruck 5 (Anl. 5)
- Lastenheft, Preisblatt, Wertung – Vordruck 6 (Anl. 6) samt Anlagen 6.1. DPB Datenpunkte und 6.2. DPB Anleitung 8
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- Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) (Anl. 7)
- Besondere Vertragsbedingungen (Anl. 8)
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