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Eigenerklärung Nachunternehmen (Unterauftragnehmer)
Der Bieter/Bewerber verpflichtet sich ausdrücklich
• Art und Umfang der beabsichtigten Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer im Angebot anzugeben, • die Notwendigkeit des Nachunternehmereinsatzes zu begründen, • für die unumgängliche Weitergabe von Leistungen nur solche Unternehmer vorzusehen, die Leistungen der geforderten Art selbst ausführen und dafür die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen, • vor dem beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmer Art und Umfang der Leistungen sowie Namen u. Anschrift der vorgesehenen Nachunternehmer mitzuteilen, • die Nachunternehmer zu verpflichten, die Weitergabe von Leistungen an andere Nachunternehmer gleichermaßen anzuzeigen und • die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers zu jedem Einsatz von Nachunternehmern und deren Wechsel einzuholen, • die Einhaltung der o.g. Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen sowie Mindestlohnregelungen durch vertragliche Verpflichtungen mit seinen Nachunternehmern sicherzustellen und diese nur unter dieser Voraussetzung zu beauftragen.
Zuwiderhandlungen können zu Vertragsstrafen und zur Kündigung des Auftrages führen.
Die Übertragung von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht vorgesehen.
Die Übertragung von nachfolgenden Leistungen an Unterauftragnehmer ist vorgesehen:
| Leistung | Auftragsanteil | Berufsgenossenschaft und | an Firma (Name, Adresse, |
|---|---|---|---|
| (Prozent o. ∑) | Mitgliedsnummer | Anzahl der verfügbaren | |
| Arbeitskräfte): |
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Der Bieter/Bewerber bestätigt, dass die Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen werden, welche die erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde besitzen.
Die Zustimmung des Auftraggebers für die vorbenannten Nachunternehmer, sowie der bezeichneten Leistungen gilt mit Vertragsabschluss als erteilt. Ein Austausch der bestätigten Nachunternehmer ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig.
Der Bieter/Bewerber erklärt, dass seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (als Hauptunternehmer) durch die Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer nicht in Frage gestellt wird.
Unerlaubter Nachunternehmer kann zur Vertragskündigung und zum befristeten Aus- schluss des Bieters/Bewerbers von Vergaben der FU Berlin sowie ggf. zur Vertragsstrafe führen.
Hinweis: Die Eigenerklärungen gelten mit Abgabe des signierten Angebots als gelesen und unterschrieben.
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