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| m 004– –100 m –200 m | Regelplan C II/2 Arbeitsstelle von kürzerer Dauer mit fahrbarer Absperrtafel (nur bei Tageslicht) |
|---|---|
| Querabsperrung durch min. 3 Leitkegel (Höhe min. 0,5 m) Abstand quer max. 0,6 m Verziehungsmaß 1: 3 Längsabsperrung durch Leitkegel (Höhe min. 0,5 m) Abstand längs max. 12 m Querabsperrung durch fahrbare Absperrtafel 1) Zusätzlich angeordnet: [ ] Leitkegel (Höhe min. 0,75 m) mit gelber Warnleuchte in blitzender Ausführung Nur anzuordnen, wenn die Absperrtafel nicht aus einer Entfernung von mindestens 200 m zu erkennen ist (siehe Teil C, Abschnitt 3 Absatz 5) 2) Zusätzlich angeordnet: [ ] Warnposten Anordnung nur in Ausnahme- fällen |
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| Regelplan D III/1r Arbeitsstelle von kürzerer Dauer auf dem rechten Fahrstreifen einer Richtungsfahrbahn | |
|---|---|
| Zugfahrzeuge ≥ 7,49 t zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeuge dürfen nicht abgekoppelt werden Längsabsperrung: Leitkegel [Höhe 0,75 m] Abstand max. 18 m (können bei beweglichen Arbeitsstellen entfallen) * ≥ 20 m in Rampen 1) [ ] Warnschwellen und blinkender Vorankündigung spfeil mit Entfernungsangabe angeordnet Anordnungsvoraussetzun- gen siehe Teil D, Abschnitt 3 (12) 2) [ ] Ende Arbeitsbereich +20 m: Z 278-80 anstatt Längenangabe auf zweitem Vorwarnanzeiger angeordnet 3) [ ] entfällt bei beweglichen Arbeitsstellen und ganz kurzzeitigen stationä- ren Arbeitsstellen und erhöh- tem Aufwand |
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| Regelplan D III/1l Arbeitsstelle von kürzerer Dauer auf dem linken Fahrstreifen einer Richtungsfahrbahn | |
|---|---|
| Zugfahrzeuge ≥ 7,49 t zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeuge dürfen nicht abgekoppelt werden Längsabsperrung: Leitkegel [Höhe 0,75 m] Abstand max. 18 m (können bei beweglichen Arbeitsstellen entfallen) * ≥ 20 m in Rampen 1) [ ] entfällt bei beweglichen Arbeitsstellen und ganz kurzzeitigen stationä- ren Arbeitsstellen und erhöh- tem Aufwand 2) [ ] Ende Arbeitsbereich +20 m: Z 278-80 anstatt Längenangabe auf zweitem Vorwarnanzeiger angeordnet |
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| Regelplan D III/2 Arbeitsstelle von kürzerer Dauer auf dem linken Fahrstreifen einer Richtungsfahrbahn Zweistreifige Verkehrsführung unter Mitnutzung des Seitenstreifens | |
|---|---|
| Zugfahrzeuge ≥ 7,49 t zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeuge dürfen nicht abgekoppelt werden Längsabsperrung: Leitkegel [Höhe 0,75 m] Abstand max. 18 m (können bei beweglichen Arbeitsstellen entfallen) * ≥ 20 m in Rampen 1) [ ] Ende Arbeitsbereich +20 m: Z 278-80 anstatt Längenangabe auf zweitem Vorwarnanzeiger angeordnet 2) [ ] entfällt bei beweglichen Arbeitsstellen und ganz kurzzeitigen stationä- ren Arbeitsstellen und erhöh- tem Aufwand |
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| Regelplan D IV/1r Nachtbaustelle Arbeitsstelle von kürzerer Dauer auf dem rechten Fahrstreifen einer Richtungsfahrbahn | |
|---|---|
| Zugfahrzeuge ≥ 7,49 t zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeuge dürfen nicht abgekoppelt werden Längsabsperrung: Leitbaken (min. 75 %) unbeleuchtet Abstand 18 m * ≥ 20 m in Rampen 1) [ ] Warnschwellen und blinkender Vorankündigungspfeil mit Entfernungsangabe angeordnet Anordnungsvoraussetzun- gen siehe Teil D, Abschnitt 3 (12) 2) Wiederholen bei Arbeits- stellen über 2000 m Länge im Abstand von 1000 m; Aufstel- lung am rechten Fahrbahn- rand 3) [ ] Z 278-80 20 m hinter dem Ende des Arbeitsbereiches anstatt Längenangabe auf zweitem Vorwarnanzeiger angeordnet 4) Entfernungsangabe an Aufstellort anpassen |
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| Regelplan D IV/1l Nachtbaustelle Arbeitsstelle von kürzerer Dauer auf dem linken Fahrstreifen einer Richtungsfahrbahn | |
|---|---|
| Zugfahrzeuge ≥ 7,49 t zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeuge dürfen nicht abgekoppelt werden Längsabsperrung: Leitbaken (min. 75 %) unbeleuchtet Abstand 18 m * ≥ 20 m in Rampen 1) [ ] Ende Arbeitsbereich +20 m: Z 278-80 anstatt Längenangabe auf zweitem Vorwarnanzeiger angeordnet 2) [ ] entfällt bei beweglichen Arbeitsstellen und ganz kurzzeitigen stationä- ren Arbeitsstellen und erhöh- tem Aufwand 3) Wiederholen bei Arbeits- stellen über 2000 m Länge im Abstand von 1000 m; Aufstel- lung am rechten Fahrbahn- rand 4) Entfernungsangabe an Aufstellort anpassen |
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