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Anlage Baumschutz auf Baustellen im Stadtgebiet Hohen Neuendorf.pdf

Rahmenvereinbarung für Straßenunterhaltungsarbeiten 2027–2030

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.10.2026, 11:53 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

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Anlage Baumschutz auf Baustellen im

Stadtgebiet Hohen Neuendorf

Der zu schützende Bereich umfasst alle sichtbaren Teile des Baumes, sowie auch den Wurzelraum. Der Wurzelbereich eines Baumes erstreckt sich über den gesamten Kronenbereich plus allseits 1,5m, bei pyramidalen Gewächsen plus allseits 5m und bei Jungbäumen allseits min. 2,5m.

  • Zur Einrichtung der Baustelle gehört auch die Errichtung aller notwendigen Schutzeinrichtungen.
  • Ist die Befahrung des Wurzelraums bzw. das Arbeiten in diesem nicht erforderlich, so ist er durch einen ortsfesten Zaun zu schützen.
  • Ist das Befahren des Wurzelraums unumgänglich, ist dieser durch lastverteilende Maßnahmen zu schützen.
  • Zur Lastenverteilung ist ein Bauvlies auszulegen, dieses wird mit min. 10 – 40 mm Holzhäcksel bedeckt, als oberste Schicht folgt eine entsprechende Stahlplatte.
  • Wenn das Errichten von ortsfesten Zäunen nicht möglich ist, so ist der Stamm bis min. 2m Höhe durch einen Stammschutz aus Brettern und einer Polsterung (z.B. Drainagerohr) zu schützen.
  • Das Ablagern, Ablegen bzw. Abstellen von Gegenständen und Materialien ist im Wurzelraum untersagt - dazu gehört besonders Aushub, Baumaterial, chemische Stoffe oder das Aufstellen von Bautoiletten.
  • Der Standplatz für Maschinen und Geräte mit einem aktiven Schwenkbereich ist so zu wählen, dass sich keine Bäume in diesem befinden.
  • Schachtungsarbeiten im Wurzelraum sind mittels Saugverfahren bzw. Handarbeit auszuführen.
  • Wurzeln bis 2cm Durchmesser dürfen mit sterilem, scharfem Werkzeug schneidend durchtrennt werden, diese Maßnahme ist zu dokumentieren und unaufgefordert beim zuständigen Sachbearbeiter einzureichen.
  • Erforderliche Wurzelkappungen >2cm Durchmesser sind stets mit dem zuständigen Sachbearbeiter abzustimmen.
  • Nach dem Abtrennen von Wurzeln werden die Schnittstellen mit Wundverschluss behandelt. Die abgetrennten, sowie auch alle unbeschädigten, freigelegten Wurzeln müssen bis zum Verfüllen des Schachtes abgedeckt (z.B. durch Bauvlies) und ständig feucht gehalten werden.

Kontakte

Straßenbäume:

Privatbäume/Kommunalwald:

Bäume auf öffentlichen Grünanlagen:

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Rechtliche Grundlagen:

  • BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz)
  • BbgNatSchAG (Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz)
  • BBodSchG (Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung)
  • BauGB (Baugesetzbuch)
  • DIN 18915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten
  • DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
  • ZTV Baumpflege (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege)
  • R SBB (Richtlinie zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen)
  • Baumschutzsatzung der Stadt Hohen Neuendorf

Die Anlage Baumschutz auf Baustellen im Stadtgebiet Hohen Neuendorf ersetzt nicht die bestehenden Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien. Sie ist vielmehr als Zusammenfassung der in der Praxis immer wieder auftauchenden Schwerpunkte zu sehen.

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Holzhäcksel

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