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Anlage A.3 Wertungsmatrix (Angebote)
Wertungsmatrix (Angebote)
zur Vergabe
„Rahmenvereinbarung über Prüf- und
Abnahmeleistungen“
Vergabenummer: 2026-056
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Stand: 01.10.2026
1 Vergabe „„Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleistungen“
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Anlage A.3 Wertungsmatrix (Angebote)
Inhalt
- Allgemeines ....................................................................................................................... 3
- Übersicht Zuschlagskriterien ............................................................................................. 3
- Wertung ............................................................................................................................ 4 3.1. Gesamtpreis der Dienstleistungen in EUR (netto) ...................................................... 4 3.2. Weiterbildungskonzept ............................................................................................... 4 3.3. Qualifikationen ........................................................................................................... 6
- Gesamtwertung ................................................................................................................. 9
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Anlage A.3 Wertungsmatrix (Angebote)
- Allgemeines Der Zuschlag wird, vorbehaltlich einer Aufhebung des Verfahrens, unter den wertungsfähigen Angeboten auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die Wirtschaftlichkeit wird anhand der nachfolgend genannten Zuschlagskriterien und zugeordneten Unterkriterien bestimmt, vgl. Ziffer 2.
Die Wirtschaftlichkeit der Angebote bemisst sich an der im Rahmen der Wertung erreichten Gesamtpunktzahl. Es können maximal 1000 Punkte erreicht werden.
Jedes Zuschlagskriterium (und ggf. Unterkriterium) ist prozentual gewichtet. Die Gewichtungen der einzelnen Kriterien ergeben in Summe 100%.
Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
- Übersicht Zuschlagskriterien
| Lfd.- | Zuschlagskriterium | Unterkriterium | Gewichtung | Max. erreichbare | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Punkte | |||||||||||||
| 1 | 1 | Gesamtpreis der | 70% | 700 | 700 | |||||||||
| Dienstleistungen in EUR | ||||||||||||||
| (netto) | ||||||||||||||
| 2 | Weiterbildungskonzept | 10% | 100 | |||||||||||
| 3. | 3. | Qualifikationen | Qualifikationen | Qualifikation Sachverständige | 20% | 20% | 200 | 200 | ||||||
| (Gewichtung: 10%) | ||||||||||||||
| Qualifikation Sachverständige | ||||||||||||||
| Stressdruckprüfung (Gewichtung: | ||||||||||||||
| 10%) | ||||||||||||||
| Gesamt | 100% | 1000 |
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Anlage A.3 Wertungsmatrix (Angebote)
- Wertung
Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand der nachfolgend beschriebenen Zuschlagskriterien und Unterkriterien.
3.1. Gesamtpreis der Dienstleistungen in EUR (netto)
Die Bewertung des Zuschlagkriteriums „Gesamtpreis der Dienstleistungen in EUR (netto)“ geht mit insgesamt 70% in die Gesamtwertung der Angebote ein. Insgesamt können max. 700 Punkte erreicht werden.
(1) Wertungsrelevante Angabe
Wertungsrelevant ist der „Gesamtpreis der Dienstleistungen in EUR (netto)“ in Anlage B.2 Preisblatt (=Wertungspreis).
(2) Bewertungsmethodik
Das im Vergleich kostengünstigste Angebot erhält die volle Punktzahl. Preislich höhere Angebote werden gemäß dem Verhältnis zum kostengünstigsten Angebot geringer bewertet. Das Verhältnis aus kostengünstigstem und dem angebotenen Preis des jeweiligen Bieters wird mit der maximal erreichbaren Punktezahl entsprechend der nachstehenden Formel multipliziert:
(1) Beispiel [𝑘𝑜𝑠𝑡𝑒𝑛𝑔ü𝑛𝑠𝑡𝑖𝑔𝑠𝑡𝑒𝑟 𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠] 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 𝑓ü𝑟 𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 = ×[𝑚𝑎𝑥𝑖𝑚𝑎𝑙 𝑚ö𝑔𝑙𝑖𝑐ℎ𝑒 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒𝑧𝑎ℎ𝑙] [𝑎𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑒𝑛𝑒𝑟 𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠]
Bieter A: 200.000,00 € (Wertungspreis) Bieter B: 300.000,00 € (Wertungspreis)
Punkte Bieter A:
200.000,00 € ×700 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 = 700 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 200.000,00 €
Punkte Bieter B:
200.000,00 € ×700 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 = 466,666 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 300.000,00 €
3.2. Weiterbildungskonzept
Die Bewertung des Zuschlagskriteriums „Weiterbildungskonzept“ geht mit insgesamt 10% in die Gesamtwertung der Angebote ein. Insgesamt können max. 100 Punkte erreicht werden.
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(1) Wertungsrelevante Angabe
Der Bieter hat ein Weiterbildungskonzept vorzulegen, aus dem hervorgeht, wie die für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeitenden initial qualifiziert, fortlaufend weitergebildet und hinsichtlich der für den Auftrag relevanten fachlichen, technischen, rechtlichen, sicherheitsbezogenen und organisatorischen Anforderungen auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Das Konzept muss geeignet sein, die gleichbleibend hohe Qualität der Leistungserbringung über die gesamte Vertragslaufzeit sicherzustellen und den Forderungen des §12 Satz 2 GasHDLtgV genügen. Das Konzept soll maximal 10 Seiten DIN A4, Schriftgröße 11, Schrifttyp Arial umfassen.
In dem Konzept sollte der Bieter mindestens auf folgende wertungsrelevante Aspekte eingehen, die der Auftraggeber im Rahmen einer Gesamtbetrachtung berücksichtigen wird:
-
Darstellung der vorgesehenen Rollen und der jeweils erforderlichen Qualifikationen, Befähigungen und Erfahrungen Es ist darzustellen, welche Funktionen bzw. Rollen im Rahmen der Leistung vorgesehen sind und über welche fachlichen Qualifikationen, Erfahrungen und Befähigungen die jeweils eingesetzten Personen verfügen müssen.
-
Darstellung der geplanten regelmäßigen und anlassbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen Es ist zu beschreiben, durch welche Maßnahmen sichergestellt wird, dass das eingesetzte Personal fachlich auf dem aktuellen Stand bleibt und auf neue Anforderungen oder gesetzliche Änderungen reagieren kann.
-
Darstellung der Dokumentation von Schulungen, Qualifikationen und Zertifikaten Es ist darzustellen, wie Qualifikationen und Zertifikate dokumentiert und nachgewiesen werden.
-
Benennung der Verantwortlichkeiten für Planung, Durchführung, Überwachung und Nachweisführung - Darstellung der Qualitätssicherung Es ist aufzuzeigen, welche Personen oder Funktionen für die Planung, Durchführung und Überwachung der Leistungen sowie für die erforderliche Dokumentation verantwortlich sind und wie die Qualität der Leistungserbringung sichergestellt wird.
(2) Bewertungsmethodik
Das Weiterbildungskonzept wird einer fachkundigen Bewertung gemäß dem nachstehenden qualitativen Bewertungsschema unterzogen. Es ist hierbei möglich auch mit halben und geviertelten Punkten zu bewerten, um eine angemessene Einordnung des Konzeptes sicherzustellen.
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Anlage A.3 Wertungsmatrix (Angebote)
0 bis 20 Punkte Die Ausführungen sind nicht nachvollziehbar und fachlich unzureichend begründet. Es fehlen stichhaltige Argumente oder Belege. Es ist nicht erkennbar, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann, oder es ist erkennbar, dass sie nicht erbracht werden kann.
21 bis 40 Punkte Die Ausführungen sind kaum nachvollziehbar. Die fachliche Fundierung ist unzureichend oder weist erhebliche Lücken auf. Es gibt erhebliche Zweifel, dass die geforderte Leistung in mehr als nur in geringem Umfang erbracht werden kann.
41 bis 60 Punkte Die Ausführungen sind nachvollziehbar, jedoch bleibt die fachliche Fundierung schwach und/oder oberflächlich. Es gibt erkennbar Lücken in der Begründung oder in der methodischen Ableitung.
61 bis 80 Punkte Die Ausführungen sind nachvollziehbar, und die fachliche Fundierung ist solide, aber nicht durchgängig tiefgehend. Es gibt vereinzelte methodische oder argumentative Schwächen, die jedoch die Gesamtbewertung nicht stark beeinträchtigen.
81 bis 100 Punkte Die Ausführungen sind gut nachvollziehbar, und die fachliche Fundierung ist überzeugend und schlüssig. Relevante fachliche Methoden und Argumente sind angemessen dargestellt und belegt.
3.3. Qualifikationen
Das Zuschlagskriterium „Qualifikationen“ wird mit insgesamt 20 % in die Angebotswertung einbezogen. Hierfür können insgesamt maximal 200 Punkte erreicht werden. Die Bewertung erfolgt anhand der beiden Unterkriterien: • Qualifikation Sachverständige (max. 100 Punkte) • Qualifikation Sachverständige Stressdruckprüfung (max. 100 Punkte)
Für jeden Bereich können bis zu 4 (vier) Sachverständige benannt werden. Dieselben Personen können in beiden Bereichen benannt und bewertet werden. Sofern die benannten Personen die Anforderungen beider Bereiche erfüllen, ist daher auch die Benennung von insgesamt vier Sachverständigen ausreichend.
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Anlage A.3 Wertungsmatrix (Angebote)
(1) Wertungsrelevante Aspekte
Vergabekriterium Qualifikation Sachverständige
Der Bieter belegt die Leistungsfähigkeit der ausführenden Sachverständigen nach GasHDrLtgV über Erläuterungen und Nachweise der Qualifikation für 4 (vier) Sachverständige, deren Einsatz für die Erbringung der Werksleistung geplant ist. Die Zugriffsmöglichkeit auf die beschriebenen Personen ist zu erläutern.
Folgende Punkte sollen je Sachverständigen mindestens dargelegt werden:
• Vor- und Nachname • Lebenslauf • Anerkennungsbescheid Sachverständiger nach GasHDrLtgV – älter als 3 Jahre • Beschreibung Kenntnisse Gutachtertätigkeit • Erfahrungen als Sachverständiger beim Bau von Gashochdruckleitungen im Geltungsbereich der GasHDLtgV – Nennung Referenzprojekte (mit Dauer, Auftraggeber, Dimension, ausgeführte Funktion), ggf. mit Nachweis • Zertifikate RT FDI oder RT2 oder RT2.FI oder gleichwertig • Qualifikation Schweißfachingenieur (SFI) durch DVS Zertifikat oder gleichwertig
Die Darlegung zur Qualität und Qualifikation der Sachverständigen wird einer fachkundigen Bewertung gemäß nachstehendem Bewertungsschema unterzogen. Es ist hierbei möglich, auch mit halben und geviertelten Punkten zu bewerten, um eine angemessene Einordnung sicherzustellen. Die Bewertung erfolgt je Sachverständigem, anschließend werden die Punkte der vier Darlegungen addiert.
(2) Bewertungsmethodik
0,25 bis 5 Punkte Es fehlen Angaben oder Belege. Die Ausführungen zu Kenntnissen und Erfahrungen sind nur in geringem Umfang nachvollziehbar bzw. weisen erhebliche Lücken auf.
5,25 bis 10 Punkte Die Angaben und Belege sind unvollständig. Die Ausführungen zu Kenntnissen und Erfahrungen sind kaum nachvollziehbar oder weisen Lücken auf. Es bestehen Zweifel hinsichtlich der dargestellten Qualifikation und Erfahrung.
10,25 bis 15 Punkte Die Angaben und Belege sind weitgehend vollständig. Die Ausführungen zu Kenntnissen und Erfahrungen sind nachvollziehbar und weisen keine wesentlichen Lücken auf. Es ist erkennbar, dass die geforderte Qualifikation vorhanden ist.
15,25 bis 20 Punkte Die Ausführungen sind gut nachvollziehbar und die fachliche Fundierung ist überzeugend und schlüssig. Relevante fachliche Methoden und Argumente sind angemessen dargestellt und belegt. Es ist erkennbar, dass die geforderte Leistung vollständig erbracht werden kann.
7 Vergabe „„Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleistungen“
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Anlage A.3 Wertungsmatrix (Angebote)
20,25 bis 25 Punkte Die Angaben und Belege sind vollständig. Die Ausführungen zu Kenntnissen und Erfahrungen sind vollständig nachvollziehbar, die Erfahrungen und Kenntnisse sind tiefgehend und die Anforderungen werden übererfüllt. Es ist erkennbar, dass die geforderte Qualifikation vorhanden ist.
Maximal können für dieses Vergabekriterium 100 Punkte erreicht werden.
Vergabekriterium Qualifikation Sachverständige Stressdruckprüfung
Der Bieter belegt die Leistungsfähigkeit der ausführenden Sachverständigen nach GasHDrLtgV mit Qualifikation und Erfahrungen im Bereich der Stressdruckprüfung nach VDTÜV 1060 über Erläuterungen und Nachweise der Qualifikation für 4 (vier) Sachverständige, deren Einsatz für die Erbringung der Werksleistung geplant ist. Hierbei können dieselben Sachverständigen benannt werden, die bereits für das Vergabekriterium „Qualifikation Sachverständige“ angegeben wurden. Die Zugriffsmöglichkeit auf die beschriebenen Personen ist zu erläutern.
Folgende Punkte sollen je Sachverständigen mindestens dargelegt werden:
• Vor- und Nachname • Lebenslauf • Anerkennungsbescheid Sachverständiger nach GasHDrLtgV – älter als 3 Jahre • Beschreibung Kenntnisse Gutachtertätigkeit • Erfahrungen als Sachverständiger beim Bau von Gashochdruckleitungen im Geltungsbereich der GasHDLtgV – Nennung Referenzprojekte (mit Dauer, Auftraggeber, Dimension, ausgeführte Funktion), ggf. mit Nachweis • Darlegung zu Befähigung und Erfahrungen im Bereich Stressdruckprüfung nach VDTÜV 1060 (Mindestanforderung) • Zertifikate RT FDI oder RT2 oder RT2.FI oder gleichwertig • Qualifikation Schweißfachingenieur (SFI) durch DVS Zertifikat oder gleichwertig
Mindestanforderung
Für die vier benannten Sachverständigen ist die Befähigung und Erfahrung im Bereich Stressdruckprüfung nach VDTÜV 1060 nachzuweisen. Wird dieser Nachweis nicht für alle vier Sachverständigen erbracht, ist die Mindestanforderung nicht erfüllt und das Angebot wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Bei Erfüllung der Mindestanforderung wird die Darlegung zur Qualität und Qualifikation der Sachverständigen für Stressdruckprüfungen einer fachkundigen Bewertung gemäß nachstehendem Bewertungsschema unterzogen. Es ist hierbei möglich, auch mit halben und geviertelten Punkten zu bewerten, um eine angemessene Einordnung sicherzustellen. Die Bewertung erfolgt je Sachverständigen, anschließend werden die Punkte der vier Darlegungen addiert.
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(3) Bewertungsmethodik
0,25 bis 5 Punkte Die erforderliche Befähigung und Erfahrung im Bereich Stressdruckprüfung nach VDTÜV 1060 ist nachgewiesen. Die darüberhinausgehenden Angaben und Belege zu den einschlägigen Kenntnissen und Erfahrungen sind jedoch nur in geringem Umfang nachvollziehbar.
5,25 bis 10 Punkte Die Angaben und Belege sind teilweise unvollständig. Die Ausführungen zu den einschlägigen Kenntnissen und Erfahrungen sind nur teilweise nachvollziehbar oder weisen Lücken auf.
10,25 bis 15 Punkte Die Angaben und Belege sind weitgehend vollständig. Die Ausführungen zu Kenntnissen und Erfahrungen sind nachvollziehbar und weisen keine wesentlichen Lücken auf. Die einschlägige Erfahrung im Bereich Stressdruckprüfung ist erkennbar.
15,25 bis 20 Punkte Die Ausführungen sind gut nachvollziehbar und die fachliche Fundierung ist überzeugend und schlüssig. Die einschlägigen Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Stressdruckprüfung sind angemessen dargestellt und belegt.
20,25 bis 25 Punkte Die Angaben und Belege sind vollständig. Die Ausführungen zu Kenntnissen und Erfahrungen sind vollständig nachvollziehbar. Es werden tiefgehende und umfangreiche Erfahrungen im Bereich Stressdruckprüfung nachgewiesen, die über die Mindestanforderung hinausgehen.
Maximal können für dieses Vergabekriterium 100 Punkte erreicht werden.
- Gesamtwertung
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die je Bieter erreichte Punktzahl je Zuschlagskriterium entsprechend nachfolgender Formel addiert. Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
[erreichte Punkte (Preis)] + [erreichte Punkte (Weiterbildungskonzept)] + [erreichte Punkte (Qualifikationen)]
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