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A.1 Vordrucke und Nachweise _Prüf_Abn_.pdf

Rahmenvereinbarung für Prüf- und Abnahmeleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 20:00 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleis-

tungen

Vergabenummer: 2026-056

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Stand: 01.10.2026

Vergabe „Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleistungen“

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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Vordruck 1.1 – Erklärung (Einzel-)Bewerber

Name/Firma
Anschrift
Ggf. zuständige Niederlassung
Angaben zum zuständigen Ansprechpartner und zur natürlichen Person des Erklärenden i.S.d. § 126b
BGB (Textform)
Name des AnsprechpartnersName des Ansprechpartners
Telefonnummer
E-Mail
Falls abweichend: Angaben zur natürlichen Person des Erklärenden i.S.d. § 126b BGB

Hinweis:

Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist ausschließlich Vordruck 1.2 auszufüllen.

Vergabe „Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleistungen“

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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Vordruck 1.2 – Bewerbergemeinschaft Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen

I.
Name des Mitgliedsunternehmen

und

II.
Name des Mitgliedsunternehmen

und

III.
Name des Mitgliedsunternehmen

beabsichtigen für das hiesige Vergabeverfahren gemeinsam als Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag abzugeben und im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsge- meinschaft zu bilden. Wir erklären insoweit:

Das folgende Mitgliedsunternehmen bevollmächtigen wir, während des gesamten Vergabeverfahrens sowie im Falle der Auftragserteilung über die gesamte Vertragslauf- zeit die Bewerbergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft gegenüber GASCADE Gastrans- port GmbH rechtsverbindlich zu vertreten:

Name des Mitgliedsunternehmen
Angaben zum zuständigen Ansprechpartner und zur natürlichen Person des Erklärenden i.S.d. § 126b
BGB (Textform)
Name des Ansprechpartners
Telefonnummer
E-Mail
Falls abweichend: Angaben zur natürlichen Person
des Erklärenden i.S.d. § 126b BGB

Das bevollmächtigte Mitgliedsunternehmen ist zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt.

Vergabe „Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleistungen“

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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Wir erklären zudem, dass wir für die Vertragserfüllung und für entstehende Schadenser- satzansprüche gegenüber der GASCADE Gastransport GmbH als Gesamtschuldner haften.

Wir erklären ferner, dass die Gründung der Bewerbergemeinschaft keinen Ver- stoß gegen § 1 GWB darstellt, weil durch die Gründung keine Verhinderung, Ein- schränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt wird.


I. Ort Datum Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person


II. Ort Datum Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person


III. Ort Datum Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person

Hinweis:

Diese Erklärung ist bei Bedarf zu vervielfältigen und von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Dritterklä- rung) eigenhändig zu unterschreiben. Die Dritterklärung kann als von dem Dritten unterschriebene und einge- scannte bzw. abfotografierte Datei (PDF) eingereicht werden.

Für den Fall, dass weitere Mitgliedsunternehmen benannt werden sollen, können diese unter Angabe der im Vordruck 1.2 geforderten Informationen in einem (eigens erstellten) separaten Dokument angegeben werden.

Ergänzend zu dieser Bewerbergemeinschaftserklärung müssen für jedes Mitgliedsunternehmen die fol- genden Unterlagen vorgelegt werden:

• Hinweis 1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (PL1) • Vordruck 3.1: Erklärung zur Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (PL2) (ggf. Vordruck 3.2: Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (PL2)) • Vordruck 8: Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 (Sanktionen Russland) (PL3)

Vergabe „Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleistungen“

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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Vordruck 2 – Angabe Nachunternehmer (sofern zutreffend) a) Zutreffendes bitte ankreuzen und die geforderten Angaben machen:

☐ Im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags steht noch nicht fest, an wen wir im Falle der Auftragserteilung Teilleistungen weiter vergeben werden (Be- auftragung von Nachunternehmern). ☐ Im Falle der Auftragserteilung werden wir folgende Teilleistungen an Nachunter- nehmer weiter vergeben (weiter mit b)).

b) Wir beabsichtigen die folgenden Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben:

Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistung Name des Unternehmens (sofern die- ser bereits feststeht)

c) Zutreffendes bitte ankreuzen:

☐ Ich erkläre/wir erklären, dass bei der Auswahl des Nachunternehmers und der Vergabe des Unterauftrags mittelständische Interessen nach § 97 Absatz 4 GWB berücksichtigt wurden.

Hinweis:

Werden Nachunternehmer im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags benannt, hat der Bewerber/die Bewerber- gemeinschaft folgende Unterlagen von dem Nachunternehmer vorzulegen:

• Vordruck 3.1: Erklärung zur Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (PL2) (ggf. Vordruck 3.2: Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (PL2)) • Ggf. Vordruck 5: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Eignungsleihe

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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Vordruck 3.1 – Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (PL2) I. Ich/Wir, ___________________________________,

erkläre(n), dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unter- nehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

  1. § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroris- tische Vereinigungen im Ausland),

  2. § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer sol- chen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kennt- nis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet wer- den oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen,

  3. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögens- werte),

  4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder ge- gen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

  5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

  6. § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),

  7. § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung),

  8. den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),

  9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Beste- chung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Ge- schäftsverkehr) oder

  10. den §§ 232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förde- rung des Menschenhandels).

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Vorgenannten stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

II. Ich/Wir erkläre(n), dass

  1. nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsent- scheidung festgestellt wurde, dass mein/unser Unternehmen seinen Verpflich- tungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversiche- rung nicht nachgekommen ist oder

  2. mein/unser Unternehmen im Falle einer rechtskräftigen Gerichts- oder be- standskräftigen Verwaltungsentscheidung i.S. Nr. II. 1. seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlungen vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung ein- schließlich Zinsen, Säumnis- oder Strafzuschlägen verpflichtet hat.

III. Ich erkläre/Wir erklären, dass

  1. mein/unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

  2. mein/unser Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren be- antragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens man- gels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfah- ren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

  3. mein/unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unterneh- mens infrage gestellt wird; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwa- chung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnis- sen in leitender Stellung.

  4. mein/unser Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen ge- troffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wett- bewerbs bezwecken oder bewirken,

  5. ich/wir keine Kenntnis von einem Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens habe(n), der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfah- rens beeinträchtigen könnte,

  6. ich/wir keine Kenntnis von einer Wettbewerbsverzerrung habe(n), die daraus resultiert, dass mein/unser Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Verga- beverfahrens einbezogen war,

  7. mein/unser Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder

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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

  1. mein/unser Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskrite- rien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehal- ten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder

  2. mein/unser Unternehmen nicht

a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässi- ger Weise zu beeinflussen,

b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzu- lässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln.

IV. Ich erkläre/Wir erklären, dass ich/wir nicht

  1. gemäß § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder

  2. gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder

  3. gemäß § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder

  4. gemäß § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)

mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.

V. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht gemäß § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtenge- setz wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 24 Absatz 2 LkSG belegt worden bin/sind.

Eine eigenhändige Unterzeichnung dieser Eigenerklärung durch den Bewerber selbst ist nicht notwen- dig. Für ihn gilt diese Erklärung, wenn sie gemeinsam mit dem der Textform nach § 126b BGB entspre- chenden Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb eingereicht wird, als wirksam abgegeben.

Unterschrift Drittunternehmen:


Ort Datum Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person

Hinweis:

Diese Erklärung ist nur von Drittunternehmern eigenhändig zu unterschreiben und von dem Bewerber dem Teil- nahmeantrag beizufügen.

Drittunternehmen im vorstehenden Sinne sind:

• Mitgliedsunternehmen einer Bewerbergemeinschaft • Eignungsverleihende Unternehmen • Nachunternehmer

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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Die Eigenerklärung kann als von dem Dritten unterschriebene und eingescannte bzw. abfotografierte Datei (PDF) dem elektronisch einzureichenden Teilnahmewettbewerb beigefügt werden.

§ 123 GWB und § 124 GWB sowie § 142 GWB lauten:

§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe

(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Ab- satz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist we- gen einer Straftat nach:

  1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetz- buchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
  2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
  3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
  4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Eu- ropäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haus- halt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheits- wesen),
  7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
  8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Be- dienstete),
  9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung aus- ländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
  10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschen- handel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Aus- beutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Ver- urteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch

Vergabe „Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleistungen“

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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leiten- der Stellung.

(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

  1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
  2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Aus- schluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.

§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe

(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabever- fahren ausschließen, wenn

  1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende um- welt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
  2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenz- verfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Ver- fahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
  3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
  4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unter- nehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinan- der abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbe- werbs bezwecken oder bewirken,
  5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unpartei- lichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
  6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorberei- tung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
  7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
  8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwie- gende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder

Vergabe „Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleistungen“

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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

  1. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabe- entscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder ver- sucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

(2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohn- gesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichten- gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.

§ 142 GWB Sonstige Vorschriften

Im Übrigen gelten für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Sektorenauftraggeber zum Zweck der Ausübung von Sektorentätigkeiten die §§ 118 und 119, soweit in § 141 nicht abweichend geregelt, die §§ 120 bis 129, 130 in Verbindung mit Anhang XVII der Richtlinie 2014/25/EU sowie die §§ 131 bis 135 mit der Maßgabe entsprechend, dass

  1. …

  2. Sektorenauftraggeber nach § 100 Absatz 1 Nummer 2 ein Unternehmen nach § 123 ausschließen können, aber nicht ausschließen müssen,

  3. …

Vergabe „Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleistungen“

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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Vordruck 3.2 – Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen (PL2) (sofern zutreffend) Ich/Wir, ___________________________________,

erkläre(n) Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB ergriffen zu haben.

Die Vorschrift des § 125 GWB lautet:

§ 125 GWB Selbstreinigung

(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen dem öffentlichen Auftraggeber oder nach § 8 des Wettbewerbsregistergesetzes dem Bundeskartellamt nach- gewiesen hat, dass es

  1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich ge- zahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,
  2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und
  3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.

§ 123 Absatz 4 Satz 2 bleibt unberührt.

(2) Bei der Bewertung der von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen sind die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens zu berücksichtigen. Die Entscheidung, dass die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend bewertet werden, ist gegenüber dem Unternehmen zu begründen.

Folgende Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Absatz 1 Nr. 1 -3 GWB wurden ergriffen. Es ist zu allen Tatbeständen des § 125 Abs. 1 Nr. 1 – 3 GWB Stellung zu nehmen:

Benennung des AusschlussgrundesErgriffene Selbstreinigungsmaßnahmen (ggf. mit ent-
sprechenden Nachweisen)

Eine eigenhändige Unterzeichnung dieser Eigenerklärung durch den Bewerber selbst ist nicht notwen- dig. Für ihn gilt diese Erklärung, wenn sie gemeinsam mit dem der Textform nach § 126b BGB entspre- chenden Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb eingereicht wird, als wirksam abgegeben.

Unterschrift Drittunternehmen:


Ort Datum Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person

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[Seite 13]

Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Hinweis:

Diese Erklärung ist nur von Drittunternehmern eigenhändig zu unterschreiben und von dem Bewerber dem Teil- nahmeantrag beizufügen.

Drittunternehmen im vorstehenden Sinne sind:

• Mitgliedsunternehmen einer Bewerbergemeinschaft • Eignungsverleihende Unternehmen • Nachunternehmer

Die Eigenerklärung kann als von dem Dritten unterschriebene und eingescannte bzw. abfotografierte Datei (PDF) dem elektronisch einzureichenden Teilnahmewettbewerb beigefügt werden.

Vergabe „Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleistungen“

[Seite 14]

Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Vordruck 4 – Erklärung zu Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (sofern zutreffend)

Zum Nachweis unserer Eignung im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. techni- sche und berufliche Leistungsfähigkeit beabsichtigen wir, die Kapazitäten des folgenden Un- ternehmens im Wege der Eignungsleihe nach § 47 SektVO in Anspruch zu nehmen:

Name des Unternehmens
Sitz/AnschriftSitz/Anschrift
Vertretungsberechtigte natürliche Person
Ansprechpartner
E-Mail des Ansprechpartners
Telefonnummer des Ansprechpartners
Teil der Leistungsfähigkeit/Fachkunde bezüglich de- rer sich auf die Eignung des anderen Unternehmens berufen werden sollTeil der Leistungsfähigkeit/Fachkunde bezüglich de-
rer sich auf die Eignung des anderen Unternehmens
berufen werden soll

Hinweis:

Neben dieser Erklärung sind für das in Anspruch genommene Unternehmen die nachstehenden Unter- lagen vorzulegen:

• Vordruck 3.1: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (PL2) (ggf. Anlage A.1, Vordruck 3.2: Erklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen) • Vordruck 5: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Eignungsleihe • Vorlage der jeweiligen Unterlagen zum Nachweis der von der Eignungsleihe umfassten Eignungsan- forderung

Vergabe „Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleistungen“

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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Vordruck 5 – Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Eignungsleihe (sofern zutref- fend)

Bewerber
Name des eignungsverleihenden Unterneh-
mens/Nachunternehmers
Bestandteil der Eignungsleihe

Hiermit verpflichten wir uns für den Fall der Beauftragung des o.g. Bewerber/der Bewerberge- meinschaft die genannten Kapazitäten, auf welche sich der Bewerber/die Bewerbergemein- schaft im Rahmen der Eignungsleihe (siehe Vordruck 4) beruft, für die Auftragserfüllung wäh- rend der gesamten Laufzeit zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer Eignungsleihe im Bereich der beruflichen Leistungsfähigkeit oder beruflichen Erfahrung hat der Bewerber/die Bewerber- gemeinschaft das eignungsverleihende Unternehmen als Nachunternehmer vorzusehen. In diesem Fall ist das eignungsverleihende Unternehmen auch in Vordruck 3 einzutragen und als Nachunternehmer zu benennen.

Ferner erklärt das eignungsverleihende Unternehmen, auf dessen wirtschaftliche und finanzi- elle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber beruft, gemeinschaftlich mit dem Bewerber für die Vertragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 3 SektVO zu haften.


Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person des eignungsverleihenden Unternehmens

Hinweis:

Diese Erklärung ist von Nachunternehmern oder von Drittunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber beruft, eigenhändig zu unterschreiben und von dem Bewerber dem Teilnahmeantrag beizufügen.

Die Eigenerklärung kann als von dem Dritten unterschriebene und eingescannte bzw. abfotografierte Datei (PDF) dem elektronisch einzureichenden Teilnahmewettbewerb beigefügt werden.

Vergabe „Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleistungen“

[Seite 16]

Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Vordruck 6 – Eigenerklärung zum Umsatz (WL1)

Durchschnittlicher Umsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Ge- schäftsjahren.

Zusätzlich ist eine Eigenerklärung über den durchschnittlichen Umsatz des Unternehmens aus vergleichbaren Leistungen in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren vorzule- gen. Vergleichbar sind Leistungen im Bereich der Inspektions-, Überwachungs- und Qualitäts- sicherungsleistungen im Geltungsbereich der Verordnung über Gashochdruckleitungen (GasHDrLtgV).

Geschäftsjahr (Gesamt-) Umsatz in EUR (netto)

Geschäftsjahr Umsatz aus vergleichbaren Leistungen in EUR (netto)

Mindestanforderungen (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):

Der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei (3) abgeschlosse- nen Geschäftsjahre muss mindestens EUR 10.000.000 netto pro Jahr betragen.

Der durchschnittliche Umsatz aus vergleichbaren Leistungen der letzten drei (3) abgeschlos- senen Geschäftsjahre muss mindestens EUR 1.500.000 netto pro Jahr betragen.

Hinweis:

Sofern ein Unternehmen erst innerhalb der letzten drei Jahre gegründet wurde und daher noch keine drei ab- geschlossenen Geschäftsjahre aufweist, legt es für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung für die Zukunft unter Angabe der erwarteten Jahresumsätze und der erwarteten Umsätze aus vergleichbaren Leis- tungen vor.

Vergabe „Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleistungen“

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Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Vordruck 7 – Darstellung der Referenzen (TL1) Nachweis von mindestens vier (4) vergleichbaren Referenzen aus den letzten zehn (10) Jah- ren, davon jeweils mindestens eine Referenz gemäß den Anforderungen der Ziffern 1 bis 4. Die Referenzen müssen aus den letzten 10 Jahren stammen. Für die Fristberechnung ist das Datum der gutachterlichen Äußerung maßgeblich, nicht der Projektabschluss.

1.Sachverständigentätigkeit (Erstellung der gutachterlichen Äußerung für das Anzeigeverfah- ren nach §5 GasHDrLtgV und Bauprüfung) für die Errichtung einer Gashochdruckleitung im Geltungsbereich der GasHDLtgV und DVGW G463, Mindestauftragswert 100.000€, Leitungs- dimension mindestens DN 1000, mindestens MOP 100 bar, Mindestlänge 20km.

2.Sachverständigentätigkeit (Erstellung der gutachterlichen Äußerung für das Anzeigeverfah- ren nach §5 GasHDrLtgV und Bauprüfung) für die Errichtung einer Verdichterstation im Gel- tungsbereich der GasHDLtgV und DVGW G497, Mindestauftrags-wert 100.000€, mindestens MOP 100 bar, installierte Verdichtereinheiten mit mindestens 10MW Leistung pro Verdich- tereinheit.

3.Sachverständigentätigkeit (Erstellung der gutachterlichen Äußerung für das Anzeigeverfah- ren nach §5 GasHDrLtgV und Bauprüfung) für die Errichtung einer Gasdruckregel- und Mess- anlage im Geltungsbereich der GasHDrLtgV und DVGW Arbeitsblatt G491, Mindestauftrags- wert 100.000€, mit mindestens zwei Messstrecken >DN 300, mindestens MOP 100 bar.

4.Sachverständigentätigkeit (Erstellung der gutachterlichen Äußerung für das Anzeigeverfah- ren nach §5 GasHDrLtgV) für ein Projekt zur Umstellung einer Gashochdruckleitung im Gel- tungsbereich der GasHDrLtgV nach DVGW G409 von Erdgas nach DVGW Arbeitsblatt G260 auf Wasserstoff nach DVGW Arbeits-blatt G260, mit Leitungsdimension mindestens DN800, mindestens MOP 80 bar, mit Mindestlänge 50 km.

Nr.1/4
1. Referenztitel
2. Auftraggeber
(Sollte der Auftraggeber aus daten-
schutzrechtlichen Gründen nicht be-
nannt werden dürfen, so genügt eine
Kategorisierung des Auftraggebers
(Forschung, Industrie, andere Sektoren)
und eine Bestätigung, dass die Refe-
renz mit der ausgeschriebenen Leistung
vergleichbar ist.)
3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten
(z.B. E-Mail, Telefonnummer)
(Sollte der Ansprechpartner aus daten-
schutzrechtlichen Gründen nicht benannt
werden dürfen, so genügt eine Kategori-
sierung des Auftraggebers (Forschung,
Industrie, andere Sektoren) und eine Be-
stätigung, dass die Referenz mit der aus-
geschriebenen Leistung vergleichbar ist.)

Vergabe „Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleistungen“

[Seite 18]

Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

4. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung, inkl. Nennweite und Druckstufe
5. Auftragsvolumen in EUR (netto)
6. Ausführungszeitraum (den Ausfüh-
rungszeitraum monatsgenau angeben
(wird kein Datum angegeben, wird kein ta-
gesgenaues Datum angegeben, wird die
jeweils ungünstigste Variante angenom-
men. (Beispiel: wenn nur eine Jahresan-
gabe „2020“ erfolgt, dann entweder der
01.01. oder 31.12., bei der Monatsanga-
ben „Juli 2020“, entweder der 01. oder
31.07.))
Nr.2/4
1. Referenztitel
2. Auftraggeber
(Sollte der Auftraggeber aus daten-
schutzrechtlichen Gründen nicht be-
nannt werden dürfen, so genügt eine
Kategorisierung des Auftraggebers
(Forschung, Industrie, andere Sektoren)
und eine Bestätigung, dass die Refe-
renz mit der ausgeschriebenen Leistung
vergleichbar ist.)
3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten
(z.B. E-Mail, Telefonnummer)
(Sollte der Ansprechpartner aus daten-
schutzrechtlichen Gründen nicht benannt
werden dürfen, so genügt eine Kategori-
sierung des Auftraggebers (Forschung,
Industrie, andere Sektoren) und eine Be-
stätigung, dass die Referenz mit der aus-
geschriebenen Leistung vergleichbar ist.)

Vergabe „Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleistungen“

[Seite 19]

Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

4. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung, inkl. Nennweite und Druckstufe
5. Auftragsvolumen in EUR (netto)
6. Ausführungszeitraum (den Ausfüh-
rungszeitraum monatsgenau angeben
(wird kein Datum angegeben, wird kein ta-
gesgenaues Datum angegeben, wird die
jeweils ungünstigste Variante angenom-
men. (Beispiel: wenn nur eine Jahresan-
gabe „2020“ erfolgt, dann entweder der
01.01. oder 31.12., bei der Monatsanga-
ben „Juli 2020“, entweder der 01. oder
31.07.))
Nr.3/4
1. Referenztitel
2. Auftraggeber
(Sollte der Auftraggeber aus daten-
schutzrechtlichen Gründen nicht be-
nannt werden dürfen, so genügt eine
Kategorisierung des Auftraggebers
(Forschung, Industrie, andere Sektoren)
und eine Bestätigung, dass die Refe-
renz mit der ausgeschriebenen Leistung
vergleichbar ist.)
3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten
(z.B. E-Mail, Telefonnummer)
(Sollte der Ansprechpartner aus daten-
schutzrechtlichen Gründen nicht benannt
werden dürfen, so genügt eine Kategori-
sierung des Auftraggebers (Forschung,
Industrie, andere Sektoren) und eine Be-
stätigung, dass die Referenz mit der aus-
geschriebenen Leistung vergleichbar ist.)
4. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung, inkl. Nennweite und Druckstufe4. Kurzbeschreibung der ausgeführten
Leistung, inkl. Nennweite und Druckstufe
5. Auftragsvolumen in EUR (netto)

Vergabe „Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleistungen“

[Seite 20]

Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

6. Ausführungszeitraum (den Ausfüh-
rungszeitraum monatsgenau angeben
(wird kein Datum angegeben, wird kein ta-
gesgenaues Datum angegeben, wird die
jeweils ungünstigste Variante angenom-
men. (Beispiel: wenn nur eine Jahresan-
gabe „2020“ erfolgt, dann entweder der
01.01. oder 31.12., bei der Monatsanga-
ben „Juli 2020“, entweder der 01. oder
31.07.))
Nr.4/4
1. Referenztitel
2. Auftraggeber
(Sollte der Auftraggeber aus daten-
schutzrechtlichen Gründen nicht be-
nannt werden dürfen, so genügt eine
Kategorisierung des Auftraggebers
(Forschung, Industrie, andere Sektoren)
und eine Bestätigung, dass die Refe-
renz mit der ausgeschriebenen Leistung
vergleichbar ist.)
3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten
(z.B. E-Mail, Telefonnummer)
(Sollte der Ansprechpartner aus daten-
schutzrechtlichen Gründen nicht benannt
werden dürfen, so genügt eine Kategori-
sierung des Auftraggebers (Forschung,
Industrie, andere Sektoren) und eine Be-
stätigung, dass die Referenz mit der aus-
geschriebenen Leistung vergleichbar ist.)
4. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung, inkl. Nennweite und Druckstufe4. Kurzbeschreibung der ausgeführten
Leistung, inkl. Nennweite und Druckstufe
5. Auftragsvolumen in EUR (netto)
6. Ausführungszeitraum (den Ausfüh-
rungszeitraum monatsgenau angeben
(wird kein Datum angegeben, wird kein ta-
gesgenaues Datum angegeben, wird die
jeweils ungünstigste Variante angenom-
men. (Beispiel: wenn nur eine Jahresan-
gabe „2020“ erfolgt, dann entweder der
01.01. oder 31.12., bei der Monatsanga-
ben „Juli 2020“, entweder der 01. oder
31.07.))

Vergabe „Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleistungen“

[Seite 21]

Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Hinweis:

Die Tabelle kann – bei Bedarf – vervielfältigt werden.

Vergabe „Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleistungen“

[Seite 22]

Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Vordruck 8 – Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen Russland) (PL3)

Diese Erklärung ist von allen Bewerbern/allen Mitgliedern von Bewerbergemeinschaf- ten einzureichen.

Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir, ___________________________________, verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmewettbewerb Vertretenen auch für diese):

  1. Der/die Bewerber gehört/gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Nieder- lassung des Bewerbers in Russland,

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,

c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Per- sonen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.

  1. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Ka- pazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in An- spruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auf- tragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Perso- nenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.

  2. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zu- sammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genom- men werden, beteiligten Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne von Ziffer 1 eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 lautet wie folgt:

„(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbe- reich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Arti- kel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Arti- kel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU sowie unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu er- füllen:

Vergabe „Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleistungen“

[Seite 23]

Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

• a)russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen
oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen,
• b)juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu
über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genann-
ten Organisationen gehalten werden, oder
• c)natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die
im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b des vorlie-
genden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organi-
sationen oder Einrichtungen handeln,
einschließlich – wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt – Unterauftragneh-
mer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die
öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die
Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für

Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für

• a)den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stillle-
gung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die
Wiederaufbereitung von Brennelementen und ihre Sicherheit sowie die Weiter-
führung der Planung, des Baus und der Abnahmetests für die Indienststellung
ziviler Atomanlagen, die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medi-
zinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen oder kriti-
scher Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zi-
vile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Ent-
wicklung.
• b)die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
• c)die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn
sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 ge-
nannten Personen bereitgestellt werden können,
• d)die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union
und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften
und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem
Völkerrecht Immunität genießen.
• e)soweit nicht nach Artikel 3m oder 3n verboten – den Kauf, die Einfuhr oder
die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeug-
nisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus
oder durch Russland in die Union, oder
• f)[aufgehoben]
(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommis-
sion über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach
deren Erteilung.
(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung – bis zum 10. Oktober 2022
– von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.“

– von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.“

Eine eigenhändige Unterzeichnung dieser Eigenerklärung durch den Bewerber selbst ist nicht notwen- dig. Für ihn gilt diese Erklärung, wenn sie gemeinsam mit dem der Textform nach § 126b BGB entspre- chenden Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb eingereicht wird, als wirksam abgegeben.

Vergabe „Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleistungen“

[Seite 24]

Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Unterschrift Drittunternehmen:


Ort Datum Unterschrift vertretungsberechtigte natürliche Person

Hinweis:

Diese Erklärung ist nur von Drittunternehmern eigenhändig zu unterschreiben und von dem Bewerber dem Teil- nahmeantrag beizufügen.

Drittunternehmen im vorstehenden Sinne sind:

• Mitgliedsunternehmen einer Bewerbergemeinschaft • Eignungsverleihende Unternehmen • Nachunternehmer

Die Eigenerklärung kann als von dem Dritten unterschriebene und eingescannte bzw. abfotografierte Datei (PDF) dem elektronisch einzureichenden Teilnahmewettbewerb beigefügt werden.

Vergabe „Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleistungen“

[Seite 25]

Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Nachweis 1 – Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (PL1) Beizufügen ist ein Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maß- gabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (in nicht beglau- bigter Kopie), sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.

Für den Fall der Nichteintragung: Die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bewerber: Oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.

Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 12 Monate sein.

Bitte fügen Sie an dieser Stelle den entsprechenden Nachweis ein.

Hinweis:

Der Nachweis ist für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen.

Der Nachweis kann in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Die Vorlage in nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.

Vergabe „Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleistungen“

[Seite 26]

Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Nachweis 2 – Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung (WL2) Beizufügen ist ein Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder einer ver- gleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen- und Sach- und Vermögensschäden.

Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Die Haftpflichtdeckungshöhe muss für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versiche- rungsfall mindestens EUR 5.000.000 betragen.

Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von

  1. einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entspre- chende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und
  2. die unwiderrufliche Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigte Kopie), dass die- ser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist.

Nachweis 3 – Akkreditierung als Inspektionsstelle Typ A nach § 13 GasHDrLtgV (TL2) Zum Nachweis der fachlichen Eignung ist eine gültige Akkreditierung als Inspektionsstelle Typ A nach § 13 GasHDrLtgV einzureichen. Die Akkreditierung muss die Bereiche Gashochdruck- leitungen, Gasdruckregelanlagen und Verdichteranlagen abdecken. Der Nachweis ist durch Vorlage der Akkreditierungsurkunde einschließlich der zum Akkredi- tierungsumfang gehörenden Anlagen zu erbringen. Die eingereichten Unterlagen müssen den geforderten Geltungsbereich eindeutig erkennen lassen.

Nachweis 4 – Akkreditiertes Prüflaboratorium für Werkstoffprüfungen (TL3) Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist eine gültige Akkreditierung als Prüfla- boratorium für zerstörende und/oder zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen vorzulegen. Der Nachweis ist durch Einreichung der Akkreditierungsurkunde nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder eines gleichwertigen Nachweises einschließlich der zugehörigen Anlagen zum Akkre- ditierungsumfang zu erbringen. Aus den Unterlagen muss hervorgehen, dass die entspre- chenden Prüfleistungen vom Bieter durchgeführt werden können zu belegen.

Nachweis 5 - Nachweis Verfügbarkeit der erforderlichen Sachverständigen nach GasH- DrLtgV (TL4)

Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit ist darzulegen, dass für die Auftragsausfüh- rung mindestens zehn namentlich benannte Sachverständige nach GasHDrLtgV zur Verfü- gung stehen. Aus dem eingereichten Nachweis ist zudem ein verantwortlicher Projekt-Sachverständiger zu benennen. Für sämtliche benannten Sachverständigen sind die entsprechenden Anerken- nungsbescheide beizufügen.

Vergabe „Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleistungen“

[Seite 27]

Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Die Tabelle ist vollständig auszufüllen:

Name, Vorname Aktueller Arbeitgeber Zugriff durch (z.B.) An- Vorgesehen als Projekt-Sach-

stellung: verständiger (x)

Hinweis:

Der Nachweis kann in (nicht beglaubigter) Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch eindeutig lesbar sein.

Vergabe „Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleistungen“

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung