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Verfahrensbrief Nr. 1_Rahmenvereinbarung Prüf_Abn_.pdf

Rahmenvereinbarung für Prüf- und Abnahmeleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 20:00 (Europe/Berlin)

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Verfahrensbrief Nr. 1

Verfahrensbrief Nr. 1

Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleis-

tungen

Vergabenummer: 2026-056

Stand: 01.10.2026

Vergabe „Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleistungen“

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Verfahrensbrief Nr. 1

Inhaltsverzeichnis

Anlagenverzeichnis (Vergabeunterlagen) .............................................................................. 4

1 Einleitung ....................................................................................................................... 5

2 Ausgangslage und Beschreibung des Vorhabens .......................................................... 5

Projektbeschreibung .......................................................................................................... 5

Gegenstand der Ausschreibung ......................................................................................... 5

Geplanter Ausführungs- / Lieferzeitraum ............................................................................ 6

3 Auftraggeber und Vergabestelle ..................................................................................... 6

4 Sprache .......................................................................................................................... 7

5 Verfahren und Zeitplan ................................................................................................... 7

Auftragsbekanntmachung und Teilnahmewettbewerb ........................................................ 8

Angebotsphase I (Erstangebote) und ggf. Vergabeentscheidung....................................... 9

Mindestanforderungen an Angebot .................................................................................... 9

Verhandlungsphase ........................................................................................................... 9

Angebotsphase II (finale Angebote/BAFO) und Vergabeentscheidung .............................10

6 Kommunikation (DTVP) .................................................................................................11

Kommunikationsform und Auskünfte .................................................................................11

Datenverarbeitung ............................................................................................................11

7 Bereitstellung der Vergabeunterlagen ...........................................................................11

8 Einreichung der Teilnahmeanträge ................................................................................11

9 Einzureichende Unterlagen ...........................................................................................12

10 Bewerbergemeinschaften ..........................................................................................12

11 Einsatz von Nachunternehmern (nicht eignungsleihend) ...........................................13

12 Eignungsleihe ............................................................................................................14

13 Eignung .....................................................................................................................14

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ................................................................15

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ..............................................................15

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit ...................................................................17

14 Zuschlagskriterien und Angebotswertung ..................................................................19

15 Geheimhaltung ..........................................................................................................19

16 Rügeobliegenheiten ...................................................................................................19

17 Nachprüfungen ..........................................................................................................20

18 Ergänzende Bestimmungen .......................................................................................21

Nachforderung ..................................................................................................................21

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Verfahrensbrief Nr. 1

Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ......................................................................21

Nebenangebote ................................................................................................................21

Ausschluss .......................................................................................................................21

Entschädigung ..................................................................................................................21

Aufhebung des Verfahrens ...............................................................................................21

Einverständnis des Bewerbers ..........................................................................................22

Rücknahme von Teilnahmeanträgen ................................................................................22

Vergabe „Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleistungen“

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Verfahrensbrief Nr. 1

Anlagenverzeichnis (Vergabeunterlagen)

Verfahrensbrief Nr. 1

Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung)

Anlage A.2 Angebotsschreiben

Anlage A.3 Wertungsmatrix (Angebote)

Anlage A.4 Hinweise zum Datenschutz

Anlage A.5 Vertraulichkeitserklärung

Anlage B.1 Leistungsbeschreibung

Anlage B.2 Preisblatt

Anlage B.3 Verpflichtungserklärung DSGVO

Anlage B.4 GASCADE Allgemeine Einkaufsbedingungen

Anlage B.5 Rahmenvertrag

Anlage B.7 HSE-Richtlinie Kontraktoren

Anlage B.8 Zeit- und Leistungsnachweis

Anlage B.9 Verhaltenskodex Lieferanten

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Verfahrensbrief Nr. 1

1 Einleitung Die nachfolgenden Hinweise zum Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahme- wettbewerb sollen die Teilnehmer innerhalb des Verfahrens unterstützen, einen ordnungsge- mäßen Teilnahmeantrag und später ordnungsgemäße Angebote abzugeben. Die Angaben im Teilnahmeantrag müssen wahrheitsgemäß erfolgen. Unzutreffende Angaben können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Die vorliegenden Unterlagen dürfen nur zur Erstellung des aktuellen Teilnahmeantrages ver- wendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte, ist ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers unzulässig. Die vorliegende Unterlage stellt den vorgesehenen Ablauf sowie die generellen Regeln und Formalitäten des Verfahrens vor.

Zur besseren Lesbarkeit werden in dieser Unterlage und den weiteren Vergabeunterlagen per- sonenbezogene Bezeichnungen, die sich zugleich auf Frauen, Männer und Diverse beziehen, generell nur in der im Deutschen üblichen männlichen Form angeführt, also z.B. "Mitarbeiter". Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleich- heitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen.

2 Ausgangslage und Beschreibung des Vorhabens

Projektbeschreibung

Die GASCADE Gastransport GmbH betreibt ein rund 3.700 km langes Gashochdrucknetz für Erdgas und Wasserstoff in Deutschland. Im Zuge des Netzausbaus sowie regelmäßiger In- standhaltungsmaßnahmen werden kontinuierlich Bauprojekte im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Diese umfassen insbesondere die Errichtung und Wartung von Gashochdruck- leitungen und gastechnischen Anlagen.

Gegenstand der Ausschreibung sind Prüf-, Überwachungs-, Abnahme-, Dokumentations- und Beratungsleistungen für Gashochdruckleitungen und gastechnische Anlagen. Die Leistungen umfassen insbesondere Prüfungen und gutachterliche Tätigkeiten nach GasHDrLtgV sowie weiteren einschlägigen gesetzlichen und technischen Regelwerken zur Unterstützung von Neubau-, Umbau-, Instandhaltungs- und Wasserstoffumstellungsprojekten im GASCADE- Netzgebiet.

Gegenstand der Ausschreibung

Zur Unterstützung des laufenden Netzbetriebs sowie geplanter Neubau-, Umbau- und Instand- haltungsmaßnahmen werden Sachverständigenleistungen für Gashochdruckleitungen und gastechnische Anlagen benötigt. Die Leistungen kommen insbesondere bei Leitungsprojek- ten, Änderungen an technischen Anlagen sowie im Rahmen der Umstellung von Anlagen auf den Wasserstofftransport gemäß DVGW G 409 zum Einsatz. Der Leistungsumfang umfasst Prüf-, Überwachungs-, Abnahme-, Dokumentations- und Beratungsleistungen für Gashoch- druckleitungen, Verdichterstationen, Gasdruckregel- und Messstationen, Absperr- und Molchstationen einschließlich der zugehörigen Nebenanlagen.

Die Leistungen sind nach den geltenden gesetzlichen und technischen Regelwerken zu er- bringen und beinhalten unter anderem gutachterliche Stellungnahmen, Vorab- und

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Verfahrensbrief Nr. 1

Schlussbescheinigungen sowie weitere Sachverständigentätigkeiten im Zusammenhang mit Planung, Errichtung, Änderung und Betrieb der Anlagen.

Leistungsüberblick

Die ausgeschriebene Leistung umfasst insbesondere folgende Aufgaben:

• Gutachtertätigkeit im Regelwerk der GasHDrLtgV • Prüfungen gem. Rohrfernleitungsverordnung (RohrFLtgV) • Prüfungen gem. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) • Prüfungen gem. Technischer Prüfverordnung (TPrüNO) • Bauprüfung bei Fernleitungen als auch an gastechnischen Anlagen zur Überwachung der Einhaltung gesetzlicher, technischer, sicherheitsrelevanter und behördlicher Anfor- derungen, sowie den Vorgaben der GASCADE (GASCADE Ingenieurhandbuch) • Wiederkehrende Prüfungen an Verdichterstationen, Druckmess- und Regelanlagen und sicherheitsrelevanten Einrichtungen • Beratung und fachliche Unterstützung bei technischen, sicherheitstechnischen, doku- mentationsbezogenen und behördlichen Fragestellungen • Dokumentationsprüfung • Prüfung und Erstellung von technischen Berechnungen und Nachweisen für Rohrlei- tungen, Armaturen, Formstücke, Druckgeräte, Komponenten und Anlagenbereiche

Geplanter Ausführungs- / Lieferzeitraum

Die Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 36 Monaten. Der Leistungsbeginn ist voraussichtlich für den 02.02.2027 vorgesehen. Der Einsatz der Leistungen erfolgt auf Abruf, abhängig vom Baufortschritt und den jeweiligen Pro- jektanforderungen. Die Einsätze finden an wechselnden Orten sowie ggf. bei Herstellern im europäischen Raum statt.

Der unverbindliche Schätzwert der unter dieser Rahmenvereinbarung abzurufenden Leistun- gen beträgt netto EUR 11.000.000. Die Gesamtmenge der auf Grundlage dieser Rahmenver- einbarung abrufbaren Leistungen ist auf einen Netto-Höchstwert von EUR 17.000.000 be- grenzt.

3 Auftraggeber und Vergabestelle Auftraggeber und Vergabestelle ist die:

GASCADE Gastransport GmbH Kölnische Straße 108-112 34119 Kassel Deutschland E-Mail: kontakt@gascade.de Telefon: +49 561 934-0

Vergabe „Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleistungen“

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Verfahrensbrief Nr. 1

4 Sprache Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Für die Vergabe- und Vertragsunterlagen, den Schriftver- kehr, die Abwicklung des Vertrags gilt die Originalsprache Deutsch.

5 Verfahren und Zeitplan Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 119 Abs. 5, 141 Abs. 1 GWB, § 15 Abs. 1 SektVO durchgeführt.

Das Verhandlungsverfahren ist ein Verfahren, bei dem sich der Auftraggeber mit oder ohne Teilnahmewettbewerb an ausgewählte Unternehmen wendet, um mit einem oder mehreren dieser Unternehmen über die Angebote zu verhandeln (§ 119 Abs. 5 GWB).

Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gliedert sich in vier Phasen:

Phase 1: Teilnahmewettbewerb

Phase 2: Angebotsphase I (Erstangebote)

Phase 3: Verhandlungsphase

Phase 4:Angebotsphase II (Best and Final Offer (BAFO)) und Vergabeentscheidung

Bitte beachten Sie, dass der Auftraggeber sich vorbehält, den Zuschlag ohne Verhand- lungen bereits auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen. Die Erstangebote müs- sen daher alle Mindestanforderungen erfüllen und dürfen keine Änderungen an den Vergabeunterlagen enthalten, so dass sie ohne vorherige Verhandlungen angenommen werden können.

Angebote, die nicht alle Mindestanforderungen erfüllen oder Änderungen an den Verga- beunterlagen enthalten, werden ausgeschlossen.

Der dargestellte Ablauf und die nachfolgend genannten Termine geben lediglich den derzeiti- gen Planungsstand wieder. Sie sind – mit Ausnahme der Fristen zur Einreichung von Fragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs und des Teilnahmeantrags selbst – nicht verbindlich und können von der Vergabestelle jederzeit geändert werden. Insbesondere behält sich die Vergabestelle vor, weitere Verhandlungsrunden durchzuführen.

Der aktuelle Zeitplan gestaltet sich wie folgt:

Vergabe „Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleistungen“

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Verfahrensbrief Nr. 1

ZeitraumVorgang
01.10.2026Bekanntgabe des Verfahrens auf DTVP und Absendung der europaweiten Auftragsbekanntmachung
13.10.2026Frist zur Fragestellung (Teilnahmewettbewerb)
23.10.2026Bereitstellung eines finalen Fragen-Antworten-Katalogs (Teilnahmewettbewerb)
03.11.2026, 11:00 UhrFrist für den Eingang der Teilnahmeanträge
06.11.2026 (voraussichtlich)Benachrichtigung der Bewerber über den Ausgang des Teilnahmewettbewerbs/Versendung der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes an die geeigneten Be- werber
04.12.2026 (voraussichtlich)Ende Angebotsphase I
KW 50/51(voraussichtlich)Ggf. Verhandlungstermine mit den Bietern bzw. ggf. Auswahl des Bestbieters/Zuschlagsentscheidung/Ver- sand des Vorabinformationsschreibens
KW 2/3/ 27(voraussichtlich)Ggf. Ende Angebotsphase II
KW 4/5 27 (voraussichtlich)Ggf. Auswahl des Bestbieters/Zuschlagsentschei- dung/Versand des Vorabinformationsschreibens
KW5/6 (voraussichtlich)Ggf. Zuschlagserteilung/Vertragsschluss
02.02.2027 (voraussichtlich)Bindefrist

Auftragsbekanntmachung und Teilnahmewettbewerb

Das Verfahren beginnt mit der öffentlichen Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union und der Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen. In der Auftragsbekanntmachung wird über einen Link auf das Vergabeportal „DTVP“ verwie- sen.

Die Anlagen sind auf dem Vergabeportal veröffentlicht.

Vergabe „Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleistungen“

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Verfahrensbrief Nr. 1

Bestimmte Teile der Vergabeunterlagen enthalten besonders vertrauliche und schutzbedürf- tige Angaben. Daher fordert der Auftraggeber die Bewerber zur Abgabe einer Vertraulichkeits- erklärung (Anlage A.5) auf (vgl. § 5 Abs. 3 Satz 2 SektVO). Diese kann über die Nachrichten- funktion von DTVP eingereicht werden. Nach Eingang der Vertraulichkeitserklärung werden die entsprechenden vertraulichen Vergabeunterlagen zeitnah über die Nachrichtenfunktion von DTVP zur Verfügung gestellt.

Auf Grundlage der Vergabeunterlagen (Anlagen A. und B.) erarbeiten die Bewerber bzw. Be- werber einen Teilnahmeantrag.

Am 03.11.2026, 11:00Uhr (Systemzeit DTVP), endet die Frist zur Einreichung der Teilnah- meanträge. Anschließend werden die Teilnahmeanträge geöffnet und geprüft. Auf Grundlage der von den Bewerbern eingereichten Erklärungen und Nachweise werden unter den Bewer- bern diejenigen ausgewählt, die die veröffentlichten Eignungskriterien erfüllen.

Grundlage der Eignungsprüfung sind die in der Auftragsbekanntmachung und diesem Verfah- rensbrief unter Ziffer 13 genannten Bedingungen.

Angebotsphase I (Erstangebote) und ggf. Vergabeentscheidung

Die Vergabeunterlagen werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes gege- benenfalls weiter konkretisiert und aktualisiert. Mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstan- gebotes erhalten die Bieter ggf. weitere Vergabeunterlagen.

Die Erstangebote werden geprüft und anhand der bekanntgemachten Zuschlagskriterien be- wertet. Der Auftraggeber gibt unter Berücksichtigung der Erstangebote bekannt, ob er den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote erteilt oder Verhandlungsgespräche führen wird.

Entscheidet sich der Auftraggeber dazu, den Zuschlag bereits auf der Grundlage der Erstan- gebote zu erteilen, wird der Auftraggeber die Bieter, die auf der Grundlage der veröffentlichten Zuschlagskriterien keinen Erfolg hatten, gemäß § 134 Abs. 1 GWB in Textform auf elektroni- schem Weg vorab informieren. Über die Zuschlagserteilung erfolgt eine gesonderte Unterrich- tung nach § 56 SektVO.

Entscheidet sich der Auftraggeber für die Durchführung von Verhandlungsgesprächen, geht das Verfahren mit der Verhandlungsphase weiter.

Mindestanforderungen an Angebot

Es wird auf die in der Anlage A.3 Wertungsmatrix (Angebote) genannten Mindestanforderun- gen verwiesen.

Verhandlungsphase

Sofern der Auftraggeber den Zuschlag nicht bereits auf der Grundlage der Erstangebote erteilt hat, beginnt mit dem Abschluss der Angebotsphase I die Verhandlungsphase. Der Auftragge- ber lädt die Bieter, die ein wertungsfähiges erstes Angebot abgegeben haben, zu einem Ver- handlungsgespräch ein.

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Verfahrensbrief Nr. 1

Die Verhandlungsgespräche haben das Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern. Gegen- stand der Verhandlungen können grundsätzlich Auftragsinhalt, Auftragsbedingungen und sämtliche Bestandteile der Angebote sein, nicht aber die in den Vergabeunterlagen festgeleg- ten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien sowie die Identität des ausgeschriebenen Beschaffungsgegenstandes.

Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungsphase sukzessive die Anzahl der Bieter weiter nach Maßgabe der veröffentlichten Zuschlagskriterien zu reduzieren.

Die Verhandlungen werden voraussichtlich in KW 50/51 2026 stattfinden. Die Angebotsinhalte werden geheim gehalten, die Verhandlungen getrennt mit den jeweiligen Bietern individuell geführt.

Die Terminierung der Gesprächstermine bzw. Verhandlungen erfolgt durch jeweilige individu- elle Einladung. Die Bieter haben unverzüglich nach Eingang ihrer jeweiligen Einladung mitzu- teilen, welche Personen von ihrer Seite an dem jeweiligen Termin teilnehmen werden.

Angebotsphase II (finale Angebote/BAFO) und Vergabeentscheidung

Der Auftraggeber wird den Abschluss der Verhandlungsphase erklären und die verbliebenen Bieter auf der Grundlage der Verhandlungsergebnisse und der ggf. überarbeiteten Vergabe- unterlagen unter Festlegung einer einheitlichen Frist zur Einreichung finaler Angebote auffor- dern.

Die eingegangenen finalen Angebote werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Im Rahmen einer Aufklärungsrunde werden – soweit erforderlich – missverständliche oder unge- naue Angaben in den Angeboten aufgeklärt. Anschließend werden die Angebote anhand der bekanntgegebenen Zuschlagskriterien bewertet und das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag.

Die Bieter sind nach der Einreichung ihrer finalen Angebote an ihre Angebote und deren In- halte bis einschließlich 02.02.27 (Bindefrist) gebunden. Bis zum Ablauf der Bindefrist können die Angebote nicht zurückgezogen und auch inhaltlich nicht geändert werden. Für den Fall, dass aufgrund von Verzögerungen ein Zuschlag bis zum Ablauf der Bindefrist nicht wirksam erfolgen kann, behält sich der Auftraggeber vor, die Bieter zu einer Verlängerung der Bindefrist aufzufordern.

Die Bieter, die auf Grundlage der veröffentlichten Zuschlagskriterien keinen Erfolg hatten, wer- den gemäß § 134 Abs. 1 GWB in Textform auf elektronischem Weg vorab informiert. Über die Zuschlagserteilung erfolgt eine gesonderte Unterrichtung nach § 56 SektVO.

Sollte ein Zuschlag nicht in Betracht kommen oder das Vergabeverfahren aus sonstigen Grün- den aufgehoben werden müssen, werden die Bieter in Textform auf elektronischem Weg in- formiert.

Vergabe „Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleistungen“

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Verfahrensbrief Nr. 1

6 Kommunikation (DTVP) Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern erfolgt über den gesamten Verfahrenszeitraum über die Vergabeplattform DTVP.

Kommunikationsform und Auskünfte

Weitere Informationen zu diesem Vergabeverfahren, Änderungen an den Vergabeunterlagen, die Beantwortung von Bewerber- / Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informatio- nen werden auf DTVP bereitgestellt.

Alle Fragen sind über DTVP zu stellen. Zu den Fristen wird auf Ziffer 5 (Zeitplan) verwiesen.

Jede sonstige Kontaktaufnahme zur Vergabestelle bzw. zu Mitarbeitern des Auftraggebers ist unerwünscht und kann nach pflichtgemäßem Ermessen der Vergabestelle zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen (Grundsatz der Verfahrensintegrität). Mündliche oder telefoni- sche Rückfragen werden nicht beantwortet.

Datenverarbeitung

Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens werden von im Verfahren tätigen natürlichen Personen personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Dies betrifft u.a. die Namen, Adressangaben sowie Angaben zur beruflichen Tätigkeit und beruflichen Qualifikation.

7 Bereitstellung der Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 SektVO unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf DTVP abgerufen werden.

Das Abrufen der Vergabeunterlagen auf DTVP ist ohne vorherige Registrierung möglich, die aktive Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere die Kommunikation mit der Vergabe- stelle und die elektronische Abgabe eines Angebotes durch den Bewerber/ Bieter setzt eine Registrierung hingegen zwingend voraus.

Bei Fragen zur Nutzung des Vergabeportals DTVP, insbesondere bei Fragen zur technischen Abwicklung, hat sich der Bewerber-/Bieter an den Betreiber des Vergabeportals zu werden:

E-Mail: support@cosinex.de

Tel. +49 900 1 267463 (kostenpflichtig)

Die Servicezeiten der Hotline sind Montag bis Freitag jeweils von 07.00 bis 17.00 Uhr.

Eine ausbleibende Registrierung und/oder eine fehlende Kenntnisnahme von durch den Auf- traggeber auf DTVP bereitgestellten Informationen zu diesem Vergabeverfahren, Änderungen an den Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstigen verfahrensrelevan- ten Informationen gehen zu Lasten des jeweiligen Bieters.

8 Einreichung der Teilnahmeanträge Die Teilnahmeanträge sind bis spätestens am

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03.11.2026, 11:00 Uhr (Systemzeit DTVP)

über das „Bietertool“ des DTVP elektronisch einzureichen. Das Bietertool ist eine Desktop- Anwendung, die sich über eine Webstart-Technologie automatisch installiert, sofern der Pro- zess der Abgabe eines elektronischen Angebots aus dem virtuellen Projektraum des entspre- chenden Vergabeverfahrens heraus gestartet wurde.

Bei der Abgabe der Teilnahmeanträge ist die Größenbeschränkung für die maximal zulässige Dateigröße zu beachten. Die Größe des unter Nutzung des Bietertools abzugebenden elekt- ronischen Angebotes ist auf 500 MB beschränkt.

Bitte beachten Sie, dass der Auftraggeber keine Abgabe der Teilnahmeanträge auf dem Post- weg, per E-Mail oder per Telefax zulässt. Etwaige postalisch, per E-Mail oder per Telefax ein- gereichte Teilnahmeanträge werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht notwendig.

Die Teilnahmeanträge sind in Textform nach § 126b BGB abzugeben. Im Unterschied zur Schriftform bedarf es keiner eigenhändigen Unterschrift, jedoch müssen der Unternehmens- name und der Name der vertretungsberechtigten natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Die Angabe gilt für den gesamten Teilnahmeantrag und ist rechtsverbindlich. Mit dem vollständigen Hochladen des formgerechten Teilnahmeantrags gelten alle weiteren eingereichten Unterlagen als vom Bewerber rechtswirksam abgegeben. Bei Teilnahmeanträ- gen von Bewerbergemeinschaft muss der Teilnahmeantrag von dem bevollmächtigten Mitglied der Bewerbergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB eingereicht und hochgeladen wer- den.

Ggf. erforderliche Erklärungen Dritter sind durch den Dritten eigenhändig zu unterschreiben und durch den Bewerber beizufügen. Dritte im vorstehenden Sinne sind Mitgliedsunternehmen einer Bewerbergemeinschaft, Nachunternehmer und Eignungsverleihende-Unternehmen.

9 Einzureichende Unterlagen Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen auszufüllen und mit den dort genann- ten Nachweisen einzureichen:

  • Ausgefüllte Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung) und die dort genannten Nachweise.
  • Ausgefüllte Anlage B.3 Verpflichtungserklärung DSGVO
  • Ausgefüllte Anlage A.5 Vertraulichkeitserklärung

10 Bewerbergemeinschaften Bewerbergemeinschaften können in diesem Vergabeverfahren einen Teilnahmeantrag abge- ben, wenn deren Bildung keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht begründet.

Bewerbergemeinschaften werden nach § 43 Abs. 2 Satz 1 SektVO wie Einzelbewerber be- handelt.

Jede Bewerbergemeinschaft hat mir ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,

Vergabe „Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleistungen“

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Verfahrensbrief Nr. 1

  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der während des gesamten Vergabeverfah- rens sowie im Falle der Auftragserteilung über die gesamte Vertragslaufzeit bevoll- mächtigte Vertreter bezeichnet ist,
  • in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
  • in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Neben der gemeinschaftlichen Erklärung sind für jedes Mitgliedsunternehmen die in dem Vor- druck zur Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eig- nung)), Vordruck 1.2) genannten Unterlagen vorzulegen.

Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss die Anforderungen für Erklärungen Dritter bei der elektronischen Angebotsabgabe einhalten (vgl. Ziffer 9).

Die Eignungsanforderungen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.

Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft dürfen sich ferner nur an einer Bewerbergemeinschaft beteiligen. Die Beteiligung an mehreren Bewerbergemeinschaften ist unzulässig. Im Falle der Zuwiderhandlung werden die betreffenden Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen.

Der Auftraggeber wird ausnahmsweise von einem Angebotsausschluss absehen, wenn bei Angebotsabgabe plausible Gründe für die Doppelbeteiligung dargestellt werden und die be- treffende Bewerbergemeinschaft nachweist, dass ein Verstoß gegen den Grundsatz des Ge- heimwettbewerbs nicht vorliegt.

Bewerbergemeinschaften, die den Teilnahmewettbewerb bestehen, nehmen im Falle der Zu- lassung zur Angebotsphase I als Bietergemeinschaften am Wettbewerb teil.

11 Einsatz von Nachunternehmern (nicht eignungsleihend) Beabsichtigt der Bewerber, Teile des Auftrags durch Nachunternehmer zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie technische und/oder berufli- che Leistungsfähigkeit zu berufen – sind die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile – soweit dies im Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags bereits feststeht – im Angebot anzugeben und der/die Nachunternehmer zu benennen (Anlage A.1 Vordrucke und Nach- weise (Eignung), Vordruck 2).

Für den benannten Nachunternehmer sind zudem die in dem vorbezeichneten Vordruck (An- lage A.1 (Vordrucke und Nachweise (Eignung)), Vordruck 2) genannten Unterlagen vorzule- gen.

Eine Nachunternehmervergabe nach Vertragsschluss erfordert die vorherige Einwilligung des Auftraggebers.

Auf die Grundsätze der Einbindung von Nachunternehmen gem. § 34 SektVO wird hingewie- sen. Der Auftraggeber behält sich insbesondere vor, vor Zuschlagserteilung innerhalb einer vom Auftraggeber festgelegten Frist die Ersetzung eines Nachunternehmers zu verlangen, sofern hinsichtlich des Nachunternehmers ein zwingender Ausschlussgrund im Sinne des § 123 GWB oder ein fakultativer Ausschlussgrund im Sinne des § 124 GWB vorliegt.

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Bei der Vergabe von Nachunternehmeraufträgen sind mittelständische Interessen durch den Hauptauftragnehmer vornehmlich zu berücksichtigen.

12 Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bewerber sich bei der Erfüllung dieses Auftrags gemäß § 47 SektVO im Hin- blick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfä- higkeit der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen („Eignungsleihe“), so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen und die dort genannten Unterlagen auch für das andere Unternehmen vorlegen. Er hat insbeson- dere den Namen und die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen (Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 4 und 5) dieser Unternehmen vorzulegen.

Ein anderes Unternehmen i.S.v. § 47 SektVO kann nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen (z.B. Nachunternehmen) sein. Hierunter sind auch kon- zernverbundene bzw. konzernangehörige Unternehmen zu verstehen.

Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leis- tungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe nach § 47 SektVO die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam entsprechend dem Umfang der Eig- nungsleihe für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vor- druck 5).

Der Bewerber kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leis- tungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (z.B. Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch neh- men, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO). Das bedeutet, dass das jeweilige Drittunternehmen als Nachunterneh- mer eingesetzt werden muss.

Der Bewerber hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetz- ten Frist zu ersetzen.

Im Übrigen wird auf § 47 SektVO verwiesen.

13 Eignung

Öffentliche Aufträge im Sektorenbereich werden an geeignete Unternehmen vergeben, die anhand objektiver Kriterien gemäß §§ 142 Nr. 1, 122 Abs. 1 und 2 GWB ausgewählt und nicht nach § 123 oder § 124 GWB ausgeschlossen worden sind.

Mit dem Angebot ist die Eignung für die zu vergebende Leistung nachzuweisen. Bewerber haben die geforderten und nachfolgend aufgeführten Unterlagen (Eigenerklärungen, Anga- ben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg ihrer Eignung und zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen in deutscher Sprache mit dem Angebot einzureichen (§§ 42 ff. SektVO). Die einzureichenden Unterlagen sind insbesondere auch der Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung) zu entnehmen.

Vergabe „Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleistungen“

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Verfahrensbrief Nr. 1

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung ins Deutsche beizufügen.

Der Auftraggeber legt folgende objektive Eignungskriterien fest:

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

  • PL1: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.

Die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bewerber: Oder vergleich- bar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen auswei- sen.

Der Nachweis kann in (nicht beglaubigter) Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt wer- den, muss jedoch eindeutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 12 Monate sein.

Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Nachweis 1.

  • PL2: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Der Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ist möglich.

Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 3.1 (bzw. Vordruck 3.2).

  • PL3: Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen Russland).

Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 8.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

  • WL1: Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 (drei) ab- geschlossenen Geschäftsjahren.

Zusätzlich wird eine Eigenerklärung über den durchschnittlichen Umsatz des Unter- nehmens aus vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Ge- schäftsjahren gefordert. Vergleichbar sind die Leistungen, wenn diese im Bereich der Inspektions-, Überwachungs- und Qualitätssicherungsleistungen im Geltungsbereich der Verordnung über Gashochdruckleitungen (GasHDLtgV) erbracht worden sind.

Vergabe „Rahmenvereinbarung über Prüf- und Abnahmeleistungen“ F ü r d e n F a ll d e r N ic h t e in t r a g u n g :

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Verfahrensbrief Nr. 1

Sofern ein Unternehmen erst innerhalb der letzten drei Jahre gegründet wurde und daher noch keine drei abgeschlossenen Geschäftsjahre aufweist, legt es für die feh- lenden Jahre eine Unternehmensplanung für die Zukunft unter Angabe der erwarteten Jahresumsätze und der erwarteten Umsätze aus vergleichbaren Leistungen vor.

Mindestanforderungen (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):

Der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei (3) abge- schlossenen Geschäftsjahre muss mindestens EUR 10.000.000 (netto) pro Jahr betra- gen.

Der durchschnittliche Umsatz aus vergleichbaren Leistungen im Bereich der Inspekti- ons-, Überwachungs- und Qualitätssicherungsleistungen im Geltungsbereich der GasHDrLtgV der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens EUR 1.500.000 (netto) pro Jahr betragen. Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 6.

  • WL2: Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder einer ver- gleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschä- den.

Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Die Haftpflichtdeckungshöhe muss für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall mindestens EUR 5.000.000 betragen.

Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage

  1. einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftrag- gebers abzuschließen und
  2. die unwiderrufliche Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigte Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versiche- rung bereit ist.

Der Nachweis kann in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, muss jedoch ein- deutig lesbar sein. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einrei- chung der Teilnahmeanträge nicht älter als 12 Monate sein.

Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Nachweis 2.

Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund eine oder mehrere der geforderten Unter- lagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber als geeignet angesehene Unterlagen, belegen

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Verfahrensbrief Nr. 1

(entsprechend § 45 Abs. 5 VgV). Hierzu muss der Bewerber vor Ablauf der Teilnahmefrist den Auftraggeber darauf hinweisen, dass ein berechtigter Grund dem Beibringen einer der gefor- derten Unterlagen entgegensteht. Der berechtigte Grund ist glaubhaft zu machen.

Der Auftraggeber entscheidet dann, ob und wie durch andere geeignete Unterlagen der Nach- weis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dokumentiert werden kann. Kommt der Auftraggeber zu dem Schluss, dass keine andere geeignete Unterlage den Nach- weis ausreichend erbringt, werden die Regelungen über den Ausschluss von Teilnahmeanträ- gen wegen nicht wie gefordert erbrachter Unterlagen angewandt.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

TL1: Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Liefe- rung/Leistung durch Angabe von mindestens vier (4) abgeschlossenen Referenzaufträgen in den letzten zehn (10) Jahren gefordert, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit, mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

  1. Referenztitel
  2. Auftraggeber (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des Auftraggebers in der An- lage A.1) (Sollte der Auftraggeber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).
  3. Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten (siehe Hinweis Datenschutz zur Angabe des An- sprechpartners in der Anlage A.1, z.B. E-Mail, Telefonnummer) (Sollte der Ansprech- partner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden dürfen, so genügt eine Kategorisierung des Auftraggebers (Industrie, andere Sektorenauftraggeber).
  4. Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistung, inkl. Nennweite und Druckstufe
  5. Auftragsvolumen in EUR (netto)
  6. Ausführungszeitraum (den Ausführungszeitraum monatsgenau angeben (wird kein Datum angegeben, wird kein tagesgenaues Datum angegeben, wird die je- weils ungünstigste Variante angenommen. (Beispiel: wenn nur eine Jahresangabe „2020“ erfolgt, dann entweder der 01.01. oder 31.12., bei der Monatsangaben „Juli 2020“, entweder der 01. oder 31.07.))

Zugelassen werden die Referenzen nur, wenn je mindestens eine den nachfolgend genannten Vorgaben entspricht:

  1. Sachverständigentätigkeit (Erstellung der gutachterlichen Äußerung für das Anzei- geverfahren nach §5 GasHDrLtgV und Bauprüfung) für die Errichtung einer Gashochdruckleitung im Geltungsbereich der GasHDLtgV und DVGW G463, Min- destauftragswert 100.000€, Leitungsdimension mindestens DN 1000, mindestens MOP 100 bar, Mindestlänge 20km.

  2. Sachverständigentätigkeit (Erstellung der gutachterlichen Äußerung für das Anzei- geverfahren nach §5 GasHDrLtgV und Bauprüfung) für die Errichtung einer Ver- dichterstation im Geltungsbereich der GasHDLtgV und DVGW G497,

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Verfahrensbrief Nr. 1

Mindestauftragswert 100.000€, mindestens MOP 100 bar, installierte Verdich- tereinheiten mit Mindestens 10MW Leistung pro Verdichtereinheit.

  1. Sachverständigentätigkeit (Erstellung der gutachterlichen Äußerung für das Anzei- geverfahren nach §5 GasHDrLtgV und Bauprüfung) für die Errichtung einer Gas- druckregel- und Messanlage im Geltungsbereich der GasHDrLtgV und DVGW Ar- beitsblatt G491, Mindestauftragswert 100.000€, mit mindestens zwei Messstrecken

DN 300, mindestens MOP 100 bar.

  1. Sachverständigentätigkeit (Erstellung der gutachterlichen Äußerung für das Anzei- geverfahren nach §5 GasHDrLtgV) für ein Projekt zur Umstellung einer Gashoch- druckleitung im Geltungsbereich der GasHDrLtgV nach DVGW G409 von Erdgas nach DVGW Arbeitsblatt G260 auf Wasserstoff nach DVGW Arbeitsblatt G260, mit Leitungsdimension mindestens DN800, mindestens MOP 80 bar, mit Mindestlänge 50 km.

Die Referenz muss zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:

Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss): Es sind mindestens 4 (vier) einschlägige (vergleichbare) Referenzen einzureichen. Die Referenzen müssen aus den letzten 10 Jahren stammen. Für die Fristberechnung ist das Datum der gutachterlichen Äußerung maßgeblich, nicht der Projektabschluss.

Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Vordruck 7.

TL2: Nachweis über die Akkreditierung als Stelle für die Überprüfung der technischen Sicher- heit von Gashochdruckleitungen (Inspektionsstelle Typ A) nach §13 GasHDrLtgV für die Be- reiche Gashochruckleitungen, Gasdruckregel- und Verdichteranlagen erbracht durch Einrei- chung der Akkreditierungsurkunde und Anlagen zum Akkreditierungsumfang.

Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Nachweis 3.

TL3: Nachweis, dass der Bieter über ein akkreditiertes Prüflaboratorium verfügt, um zerstö- rende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen durchzuführen. Nachweis durch Vorlage der Akkreditierungsurkunden nach DIN EN ISO/IEC 17025 oder vergleichbar inkl. Anlagen

Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Nachweis 4.

TL4: Nachweis der für die Auftragsausführung notwendigen technischen Fachkräfte.

Es wird der Nachweis zur Leistungsfähigkeit erbracht über den Nachweis des Zugriffs auf zehn namentlich benannte Sachverständige nach GasHDrLtgV. Einer der aufgeführten Sachverständigen von diesen ist als verantwortlicher Projekt Sachverständiger zu benennen. Die Anerkennungsbescheide sind beizufügen.

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Verfahrensbrief Nr. 1

Siehe Anlage A.1 Vordrucke und Nachweise (Eignung), Nachweis 5.

Anmerkung: Das Fehlen eines der Nachweise TL1 bis TL4 führt zum Ausschluss der Bewerbung.

14 Zuschlagskriterien und Angebotswertung

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dabei ist der Angebotspreis nicht allein entscheidend. Die Wirtschaftlichkeit wird anhand der in der Anlage A.3 Wertungsmatrix (Angebote) dargestellten Zuschlagskriterien bestimmt.

15 Geheimhaltung

Sektorenauftraggeber dürfen nach § 5 Abs. 1 SektVO keine von den Unternehmen übermittel- ten und von diesen als vertraulich gekennzeichneten Informationen weitergeben. Dazu gehö- ren insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und die vertraulichen Aspekte der ein- gereichten Dokumente. Ausdrücklich zulässig ist die Weitergabe von Informationen an Berater des Auftraggebers, die von Berufs wegen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind (Wirtschaftsprü- fer, Steuerberater und externe Rechtsanwälte).

Der Bewerber wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen.

Geschieht dies nicht, können die Vergabestelle und die Rechtsbehelfsinstanz im Falle eines Rechtsbehelfsverfahrens von seiner Zustimmung auf Einsicht durch andere Verfahrensbetei- ligte (z.B. andere Bieter) ausgehen.

Bei der gesamten Kommunikation sowie beim Austausch und der Speicherung von Informati- onen gewährleistet der Sektorenauftraggeber die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Teilnahmeanträge und Angebote einschließlich ihrer Anlagen. Die Teilnahmeanträge und Angebote einschließlich ihrer Anlagen sowie die Dokumentation über deren Öffnung, Prüfung und Wertung werden auch nach dem Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich behandelt.

Im Gegenzug verpflichten sich die an dem Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen, keine vom Auftraggeber übermittelten Dokumente und Informationen an Dritte weiterzuleiten und sämtliche erhaltene Dokumente und Informationen vertraulich zu behandeln.

Die Vergabestelle erhält – unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Be- werbers – sämtliche Rechte an den eingereichten Unterlagen (Eigentumsrecht an den Unter- lagen). Der Bewerber stimmt mit der Abgabe seines Teilnahmeantrags diesem Rechtsüber- gang zu.

16 Rügeobliegenheiten

Die Vergabeunterlagen müssen nach Erhalt/Download durch die interessierten Unternehmen auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Bekanntmachung, die Verga- beunterlagen oder die den Bewerbern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes

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Verfahrensbrief Nr. 1

Recht, so trifft die Bewerber die Obliegenheit, die Vergabestelle unverzüglich darauf hinzuwei- sen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten haben die Bewerber als von ihnen zu tragende Risiken in ihre Angebote einzukalkulieren.

Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügeobliegen- heiten der Bewerber nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

§ 160 GWB lautet:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

  1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

  2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

  3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

  4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Un- wirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

17 Nachprüfungen

Nach § 160 Abs. 2 GWB ist jedes Unternehmen befugt, einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Verga- bevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die be- hauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Zuständige Nachprüfungsinstanz:

Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn

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Verfahrensbrief Nr. 1

Fax: +49 228 9499 163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 228 9499 0

18 Ergänzende Bestimmungen

Nachforderung

Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen nach § 51 SektVO nachzufordern. Die nachge- forderten Unterlagen sind von dem betroffenen Bewerber/Bieter innerhalb der vom Auftragge- ber gesetzten Frist vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.

Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer un- zulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen haben betroffene Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art sie wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden sind.

Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Ausschluss

Angebote, die nicht die in den Vergabeunterlagen geforderten Voraussetzungen/Bestimmun- gen erfüllen, werden ausgeschlossen.

Entschädigung

Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen bzw. eine Entschädigung für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren wird nicht gewährt.

Aufhebung des Verfahrens

Insbesondere für den Fall, dass keine den Anforderungen des Auftraggebers entsprechenden Teilnahmeanträge oder Angebote fristgerecht eingehen, eine grundlegende Änderung der Vergabeunterlagen erforderlich wird oder andere schwerwiegende Gründe bestehen, bleibt die Aufhebung des Verfahrens vorbehalten (§ 57 SektVO). Die Vergabestelle wird die Bieter im Falle einer Aufhebung des Verfahrens unter Angabe der Gründe, gegebenenfalls über die Absicht, ein neues Vergabeverfahren einzuleiten, unverzüglich unterrichten.

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Verfahrensbrief Nr. 1

Einverständnis des Bewerbers

Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags erklärt sich der betreffende Bewerber mit allen Be- standteilen der vorliegenden Verfahrensbedingungen einverstanden.

Der Bewerber sichert durch seine Beteiligung am Verfahren zu, dass für die Verarbeitung der in seinem Teilnahmeantrag und/oder seinem Angebot enthaltenen personenbezogenen Daten in Zusammenhang mit diesem Verfahren und der Vertragserfüllung die erforderliche Einwilli- gung der Betroffenen vorliegt. Eingetragen werden Name, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail und Ansprechpartner. Nach Abschluss des Verfahrens werden diese Daten entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht. Siehe insoweit die Hinweise zum Daten- schutz (Anlage A.4 Hinweise zum Datenschutz).

Rücknahme von Teilnahmeanträgen

Eine Rücknahme von bereits abgegebenen Teilnahmeanträgen ist bis zum Ablauf der Teil- nahmefrist durch Erklärung in Textform gemäß § 126b BGB möglich. Bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge kann dann ein neuer Teilnahmeantrag eingereicht werden.


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