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Rahmenvereinbarung für Prüf- und Abnahmeleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 20:00 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Leistungsbeschreibung

Die GASCADE Gastransport GmbH („GASCADE“) betreibt als deutscher Fernleitungsnetzbetreiber ein Gashochdrucknetz von 3.700 km für Erdgas und Wasserstoff in Dimensionen von DN 150 bis DN 1400 im Geltungsbereich der Gashochdruckleitungsverordnung (GasHDrLtgV) .

Im Rahmen des Betriebs, des Netzausbaus bspw. Errichtung von Gashochdruckleitungen oder gastechnischer Anlagen, der Umstellung nach DVGW G 409 für den Transport von Wasserstoff sowie in verschiedenen Instandhaltungsmaßnahmen bspw. zum Erhalt der Anlagen we rden Dienstleistungen durch anerkannte Sachverständige nach GasHDrLtgV benötigt, welche mit dieser Ausschreibung ausgeschrieben werden.

Die Prüf -, Überwachungs -, Abnahme -, Dokumentations - und Beratungsleistungen sind u.a. für Gashochdruckleitungen, Verdichterstationen, Gasdruckregelmessstationen, Absperr - und Molchstationen sowie deren Nebenanlagen zu erbringen.

Die zu erbringenden Leistungen umfassen Prüfungen gemäß Gashochdruckleitungsverordnung (GasHDrltgV), gem. Rohrfernleitungsverordnung (RohrFLtgV), gem. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und gem. Technischer Prüfverordnung (TPrüNO).

Zu den Prüfungen gem. GasHDrLtgV gehören u.a. die Erstellung der gutachterlichen Äußerungen gem. § 5, Vorab - und Schlussbescheinigungen gem. § 6 (1) bzw. § 6 (2) sowie Einzelanhörungen gem. § 8 (2). Bestandteile der Leistungserbringung sind u.a.:

Bauprüfung

Die Bauprüfung sowohl an Fernleitungen als auch an gastechnischen Anlagen zur Überwachung der Einhaltung gesetzlicher, technischer, sicherheitsrelevanter und behördlicher Anforderungen, sowie den Vorgaben der GASCADE (GASCADE Ingenieurhandbuch).

• Begleitung und Überwachung von Schweißarbeiten, schweißtechnische Prüfungen gemäß VdTÜV Merkblatt 1001 und DVGW (A) G 463 einschließlich der Prüfung von Schweißverfahren und Schweißanweisungen • Kontrolle von Werkstoffverwendung, Materialzeugnissen, Kennzeichnungen und Rückverfolgbarkeit • Begleitung der zerstörungsfreien und zerstörenden Prüfungen • Begleitung von Festigkeits - und Dichtheitsprüfung gemäß VdTÜV Merkblatt 1060 und DVGW (A) G 469 • Begleitung von Funktionsprüfungen • Begleitung von Spül -, Trocknungs -, Kalibrier -, Molch- und Inbetriebnahmetätigkeiten

Vergabe „Rahmenvereinbarung Prüf- und Abnahmeleistungen"

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Wiederkehrende Prüfungen Wiederkehrende Prüfungen sind an Verdichterstationen, Druckmess - und Regelanlagen und sicherheitsrelevanten Einrichtungen durchzuführen. Zu den Aufgaben gehören u.a.: • Ermittlung bzw. Plausibilisierung des anzuwendenden Prüfumfangs und der erforderlichen Prüfunterlagen • Sicht-, Ordnungs -, Funktions - und Zustandsprüfungen • Bewertung des sicherheitstechnischen Anlagenzustands unter Berücksichtigung von Vorbefunden, Mängelhistorien, Instandhaltungsmaßnahmen und Betriebsdaten • Feststellung, Klassifizierung und Dokumentation von Mängeln • Empfehlung erforderlicher Maßnahmen, Nachprüfungen oder Prüffristanpassungen • Erstellung prüffähiger Prüfberichte, Bescheinigungen und Mängellisten

Unterstützung und Beratung Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber fachlich bei technischen, sicherheitstechnischen, dokumentationsbezogenen und behördlichen Fragestellungen. Beratungsleistungen sind so zu erbringen, dass die Unabhängigkeit, Neutralität und Unparteilichkeit d es Auftragnehmers bei späteren Prüf - oder Abnahmeleistungen nicht beeinträchtigt wird. • Fachliche Unterstützung bei Erstellung, Prüfung und Fortschreibung von Bestellspezifikationen • Mitwirkung bei Wartungs -, Inspektions - und Instandhaltungshandbüchern • Unterstützung bei Betriebskonzepten, Prüfkonzepten, sicherheitstechnischen Bewertungen • Beratung zu behördlichen Anforderungen sowie zur Anwendung gesetzlicher und technischer Regelwerke • Mitwirkung bei Stellungnahmen gegenüber Behörden, Sachverständigen, Planern oder ausführenden Unternehmen • Erstellung von Gutachten • Unterstützung bei der Festlegung von Prüf -, Dokumentations - und Abnahmestrategien

Prüfung von Dokumentation • Der Auftragnehmer prüft technische Dokumentationen auf Vollständigkeit, Plausibilität, Widerspruchsfreiheit, Nachvollziehbarkeit und Regelwerkskonformität. Die Ergebnisse sind in geeigneter Form durch Prüfvermerke, Kommentierungen, Stellungnahmen, Mängelli sten oder Freigabeempfehlungen zu dokumentieren. • Planungs -, Ausführungs - und Revisionsunterlagen • Berechnungen, Nachweise, Rohrleitungsisometrien, R&I -Fließbilder, Lage -, Trassen - und Stationspläne • Prüf- und Inspektionspläne, Schweißdokumentationen, Verfahrensprüfungen sowie Schweißer - und Bedienerqualifikationen • Unterlagen zu zerstörungsfreien und zerstörenden Prüfungen • Werkstoff-, Material-, Hersteller - und Konformitätsnachweise • Druckprüfunterlagen, Betriebs -, Wartungs - und Instandhaltungsunterlagen • Gefährdungsbeurteilungen und sicherheitstechnische Bewertungen • Abschluss - und Revisionsdokumentationen

Vergabe „Rahmenvereinbarung Prüf- und Abnahmeleistungen"

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Technische Berechnungen Der Auftragnehmer prüft und erstellt technische Berechnungen und Nachweise für Rohrleitungen, Armaturen, Formstücke, Druckgeräte, Komponenten und Anlagenbereiche. • Prüfung und Durchführung von Festigkeits -, Druck - und Wanddickenberechnungen • Plausibilisierung externer Berechnungen und Prüfung von Herstellerberechnungen • Erstellung von Berechnungsberichten, Prüfvermerken und gutachterlichen Stellungnahmen

Werkstoffprüfungen Zerstörende und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen in einem akkreditierten Prüflabor u.a. zur Bewertung der mechanisch technologischen Eigenschaften von Testnähten.

Allgemeine Anforderungen an die Leistungserbringung : Die Leistungserbringung erfolgt vorwiegend im gesamten Bundesgebiet sowie in Ausnahmefällen im europäischen Ausland. Es kann auch notwendig werden, die voran beschriebenen Überwachungen, Prüfungen, Abnahmen bei Materialherstellern im deutschen und europäis chen Raum durchzuführen. Für die Durchführung und die Erreichung der Baustellen ist ein Geländegängiges Allradfahrzeug mit mindestens 200mm Bodenfreiheit notwendig. Der Auftragnehmer hat die Leistungen termingerecht und entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Einzelabrufs zu erbringen. Er wirkt aktiv an der Terminplanung mit und zeigt Terminrisiken, erforderliche Prüfzeitpunkte, Vorlaufzeiten für Unterlagenprüfungen und notwendige Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers frühzeitig schriftlich an. Vertragssprache ist deutsch.

Vergabe „Rahmenvereinbarung Prüf- und Abnahmeleistungen"

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