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09_EVB-IT_Rahmenvereinbarung_Teil_B.pdf

Rahmenvereinbarung für OutSystems-Lizenzen, Dienstleistungen, Applikationsentwicklung und Schulungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 08.10.2026, 12:34 (Europe/Berlin)

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EVB-IT Rahmenvereinbarung

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 1275 LowCode Outsystems Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer NN Seite 1 von 26

Teil B: Erbringung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung) ......................................................... 3 1 Geltung der AGB ........................................................................................................................... 3 2 Überblick über die Leistungen ....................................................................................................... 3 3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung ................................................................. 3 4 Vergütung ...................................................................................................................................... 4 5 Service- und Reaktionszeiten* ...................................................................................................... 5 6 Anforderung an das Personal des Auftragnehmers und dessen Einsatz ..................................... 6 7 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers..................................................................................... 8 8 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen ................................. 8 9 Quellcode* ..................................................................................................................................... 8 10 Regelung entfällt ............................................................................................................................ 8 11 Vertragsstrafen .............................................................................................................................. 9 12 Weitere Regelungen ...................................................................................................................... 9 13 Interessenkonflikt ......................................................................................................................... 10 14 Pflichten nach Vertragsende ....................................................................................................... 10 15 Sonstige Vereinbarungen ............................................................................................................ 10 Teil B: Überlassung von Standardsoftware auf Zeit (EVB-IT Überlassung Typ B) .................................. 11 1 Geltung der AGB ......................................................................................................................... 11 2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen................................................................................ 11 3 Überlassung von Standardsoftware ............................................................................................ 11 4 Vergütung .................................................................................................................................... 11 5 Dokumentation ............................................................................................................................ 12 6 Besondere Nutzungsvereinbarungen gemäß Ziffer 3.2 EVB-IT Überlassung Typ B .................. 12 7 Kopier- oder Nutzungssperren gemäß Ziffer 3.7 EVB-IT Überlassung Typ B ............................ 12 8 Kündigung (abweichend von Ziffer 4.1 EVB-IT Überlassung Typ B) .......................................... 12 9 Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken bei Kündigung der Nutzungsrechte bzw. nach Ende der Überlassungsdauer ......................................................................................................................... 12 10 Störungsmeldung und Nacherfüllung .......................................................................................... 13 11 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit .............................................................................. 14 12 Erfüllungs- und Lieferort .............................................................................................................. 14 13 Sonstige Vereinbarungen ............................................................................................................ 14 Teil B: Pflege von Standardsoftware (EVB-IT Pflege S) .......................................................................... 15 1 Geltung der AGB ......................................................................................................................... 15 2 Überblick über die vereinbarten Leistungen ................................................................................ 15 3 Beschreibung der Standardsoftware*, die Gegenstand der Pflegeleistungen ist ....................... 15 4 Beginn / Dauer / Kündigung der Pflegeleistungen ...................................................................... 15 5 Vergütung .................................................................................................................................... 16 6 Servicezeiten* für die Pflegeleistungen ....................................................................................... 16

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EVB-IT Rahmenvereinbarung

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 1275 LowCode Outsystems Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer NN Seite 2 von 26

7 Art und Umfang der Pflegeleistungen ......................................................................................... 17 8 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand ....................................................... 21 9 Abnahme ..................................................................................................................................... 22 10 Mängelhaftung (Gewährleistung) ................................................................................................ 22 11 Regelung entfällt .......................................................................................................................... 22 12 Vertragsstrafen ............................................................................................................................ 22 13 Weitere Regelungen .................................................................................................................... 23 14 Sonstige Vereinbarungen ............................................................................................................ 24

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EVB-IT Rahmenvereinbarung

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 1275 LowCode Outsystems Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer NN Seite 3 von 26

Teil B: Erbringung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung)

1 Geltung der AGB Für Einzelaufträge über Dienstleistungen gelten die EVB-IT Dienstleistungs-AGB in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die Rangfolge der Geltung ergibt sich aus Teil A Nummer 2 (Bestandteile der Rahmenvereinbarung).

2 Überblick über die Leistungen Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber auf Basis von Einzelaufträgen folgende Dienstleistungen: Beratung Projektleitungsunterstützung Schulung Einführungsunterstützung Betreiberleistungen Benutzerunterstützungsleistungen Providerleistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit Unterstützung bei Planungsleistungen Unterstützung bei Softwareentwicklung Hotline sonstige Dienstleistungen: Diese sind in der Anlage 1 Leistungsbeschreibung definiert.

3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung

3.1 Art, Umfang und Termine Art, Umfang und Termine der auf Abruf zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Einzelauftrag unter Beachtung der Festlegungen aus dieser Rahmenvereinbarung. Der Mindestvorlauf für den Abruf beträgt _____ (Stunden/Tage). Feiertage im Sinne dieses Vertrages sind die Feiertage in Baden-Württemberg (siehe Ziffer 5.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB)

3.2 Abweichende Kündigungsregelung Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist für einen Einzelauftrag _____ Monat(e) zum Ablauf eines _____ (z.B. Kalendermonats/Kalendervierteljahres/Kalenderjahres). Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit des Einzelauftrags ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr. 2 Ergänzende Vertragliche Regelungen vereinbart.

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 1275 LowCode Outsystems Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer NN Seite 4 von 26

4 Vergütung

4.1 Vergütung nach Aufwand Soweit für den Einzelauftrag eine Vergütung nach Aufwand vorgesehen ist, gelten die Regelungen gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und abweichend bzw. ergänzend die Regelungen dieses Moduls. die Tagessätze und ggf. weitere Konditionen, z.B. Obergrenzen, ergeben sich dem Miniwettbewerb gemäß Anlage Nr. _____.

4.1.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Die Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus Anlage Nr. 4 Preisblatt.

4.1.2 Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus Anlage Nr. _____. Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus folgender Tabelle.

LfdBezeichnun g der KategorieZuschläge inZuschläge in Prozent auf die Vergütungssätz e gemäß Anlage Nr. 4 Samstag von bisZuschläge inZuschläge in Prozent auf die Vergütungssätz e gemäß Anlage Nr. 4 Sonn- und Feiertage von bisZuschläge in
.Prozent auf dieProzent auf dieProzent auf die
Nr.VergütungssätzVergütungssätzVergütungssätz
e gemäße gemäße gemäß
AnlageAnlageAnlage
Nr. 4 MontagNr. 4 SamstagNr. 4 Sonn-
bis Freitagund Feiertage
von
(Arbeitstage)
von
außerhalb derbis
zuschlagsfreienbis
Zeiten

Festlegung der zuschlagsfreien Zeiten:

Arbeitstagzuschlagsfreie Zeiten
Montag bis Donnerstagvon _____ bis _____ Uhr
Freitagvon _____ bis _____ Uhr

Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____

4.1.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 9.2.4 Satz 2 EVB-IT Dienstleistungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis pro Kalendertag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 9.2.4 Sätze 2 und 3 Dienstleistungs-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. 4 Preisblatt.

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 1275 LowCode Outsystems Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer NN Seite 5 von 26

4.1.4 Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet; die Anfahrt zu Vor-Ort-Terminen wird über die Anfahrtspauschale je tatsächlichem Anfahrtstag nach Position 6.1 der Anlage Nr. 4 Preisblatt abgegolten. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr._____.

Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

4.1.5 Fälligkeit und Zahlung Die Vergütung ist abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB nicht monatlich nachträglich fällig, sondern zum 15. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats. wie folgt _____. gemäß Anlage Nr. _____.

4.1.6 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. _____ vereinbart.

4.2 Vergütung zum Pauschalfestpreis Soweit eine Vergütung zum Pauschalfestpreis vereinbart ist, ergibt sich diese gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen". aus dem Miniwettbewerb gemäß Anlage Nr. _____.

5 Service- und Reaktionszeiten*

5.1 Servicezeiten* Für die Leistungen gemäß Anlage Nr. _____ werden folgende Servicezeiten* verein bart:

TagUhrzeit
Montag bis Freitagvon 08:00 bis 17:00 Uhr
An Sonntagenvon _____ bis _____ Uhr
An Feiertagenvon _____ bis _____ Uhr

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 1275 LowCode Outsystems Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer NN Seite 6 von 26

Für das reaktive Applikationsmanagement gelten abweichend die Servicezeiten der vereinbarten Serviceklasse nach Kapitel 3.5.1 der Leistungsbeschreibung: Bronze Montag bis Freitag 08:00 bis 16:00 Uhr, Silber Montag bis Freitag 07:00 bis 19:00 Uhr, Gold Montag bis Sonntag 00:00 bis 24:00 Uhr. Weitere Vereinbarungen zu Servicezeiten* gemäß Anlage Nr. _____.

5.2 Reaktionszeiten* Für die Leistungen gemäß Anlage Nr. _____ werden folgende Reaktionszeiten* verein bart:

Leistung gemäß Anlage Nr.Anlass/ProblemkategorieReaktionszeit* in Stunden
1 Leistungsbeschreibungallegemäß Kapitel 3.5.2 der Leistungsbeschreibung: Priorität 1 (kritisch) 1 Stunde, Priorität 2 (hoch) 4 Stunden, Priorität 3 (niedrig) 8 Stunden – jeweils in Service-Stunden der vereinbarten Serviceklasse

Die Reaktionszeiten* werden in Anlage Nr. _____ festgelegt.

Reaktionszeiten* beginnen ausschließlich mit Zugang der entsprechenden Meldung oder dem Eintritt des vereinbarten Ereignisses während der vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten*. Ergänzend können in Nummer 10 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.

6 Anforderung an das Personal des Auftragnehmers und dessen Einsatz Der Auftragnehmer ist in seiner Personaldisposition grundsätzlich frei, hat jedoch für die Leistungserbringung stets Personal einzusetzen, welches qualifiziert ist, wie aus Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung ersichtlich. hat jedoch für die Leistungserbringung stets Personal einzusetzen, welches folgende Anforderungen erfüllt:

Lfd. Nr.PositionFachliche QualifikationSicherheitsüberprüfung Ü 1, 2 oder 31Sonstige Anforderungen,
z. B. weitere
Sicherheitsanforderungen
FußnoteErläuterung
1Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes bzw. des jeweiligen Bundeslandes, je nachdem welches Gesetz für den jeweiligen

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 1275 LowCode Outsystems Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer NN Seite 7 von 26

FußnoteErläuterung
Bezugsberechtigten anwendbar ist, hier auch angeben, wenn Überprüfung auf vorbeugenden personellen Sabotageschutz begrenzt ist.

hat jedoch für die Leistungserbringung stets das Personal einzusetzen, dessen Personalprofile im Rahmen des Vergabeverfahrens für die Leistungserbringung durch ihn vorgelegt wurden. aus Anlage Nr. _____ ersichtlich sind, Der Auftragnehmer darf benanntes Personal austauschen; dazu bedarf es der Einwilligung des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird seine Einwilligung unverzüglich erklären, wenn der Austausch zwingend notwendig ist, z. B. weil eine benannte Person dauerhaft erkrankt ist, das Unternehmen verlassen hat oder sonst ein Fall von Unmöglichkeit vorliegt. Zwingend notwendig ist der Austausch jedoch insbesondere nicht, wenn die Person beim Auftragnehmer oder Dritten anderweitig eingesetzt werden soll. Im Rahmen des Austauschs ist vom Auftragnehmer eine Ersatzperson zu benennen, deren Bewertung anhand der ursprünglich herangezogenen Kriterien nicht zu einem schlechteren Ergebnis führt als bei der ausgetauschten. Der Auftraggeber ist berechtigt, den sofortigen Austausch einer oder mehrerer für die Leistungserbringung eingesetzter Personen des Auftragnehmers zu verlangen, wenn diese den Anforderungen nicht gerecht werden oder sonst ein wichtiger Grund in der Person oder ihrem Verhalten vorliegt oder sonst durch den Auftragnehmer zu vertreten ist. Dem Auftragnehmer stehen in diesem Fall keine Ansprüche, z. B. auf Schadensersatz, Verdienstausfall oder Sonstiges, gegen den Auftraggeber zu. Der Auftragnehmer darf das im Rahmen eines Einzelauftrags eingesetzte Personal austauschen, dazu bedarf es der Einwilligung des Auftraggebers / des Bezugsberechtigten. Der Auftraggeber / der Bezugsberechtigte wird seine Einwilligung unverzüglich erklären, wenn der Austausch zwingend notwendig ist, z. B. weil eine Person dauerhaft erkrankt ist, das Unternehmen verlassen hat oder sonst ein Fall von Unmöglichkeit vorliegt. Zwingend notwendig ist der Austausch jedoch insbesondere nicht, wenn die Person beim Auftragnehmer oder Dritten anderweitig eingesetzt werden soll. Im Rahmen des Austauschs ist vom Auftragnehmer eine Ersatzperson zu benennen, deren Bewertung anhand der ursprünglich herangezogenen Kriterien nicht zu einem schlechteren Ergebnis führt als bei der ausgetauschten. Der Auftragnehmer übernimmt die durch den Personalaustausch entstehenden Kosten. Dies gilt insbesondere für Einarbeitungsaufwände. Dieser Aufwand ist dem Auftraggeber auf Aufforderung in Leistungsnachweisen separat auszuweisen. Nach Möglichkeit arbeiten ausscheidende Personen des Auftragnehmers neue Personen ein. Ist der Auftraggeber nicht selbst bezugsberechtigt, werden die Rechte gemäß dieser Nummer durch den/die folgenden Bezugsberechtigten ausgeübt: _____. Ist der Auftraggeber nicht selbst bezugsberechtigt, werden die Rechte gemäß dieser Nummer durch den/die Bezugsberechtigten selbst ausgeübt. Weitere Regelungen zum Personaleinsatz ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Aufgaben gemäß Anlage Nr. _____ nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen.

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 1275 LowCode Outsystems Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer NN Seite 8 von 26

Regelungen zum Personaleinsatz ergeben sich aus Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung.

7 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers Folgende Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers werden abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB vereinbart: _____. Die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers ergeben sich abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB aus Anlage Nr.

8 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen Für folgende Leistungsergebnisse werden von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungs rechte vereinbart: Für die Ergebnisse der Leistungen gemäß Anlage Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt wird, vorbestehende Werke jedoch ausgenommen. Für die Ergebnisse der Leistungen gemäß Anlage Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass eine gewerbliche Verbreitung uneingeschränkt möglich ist. Für die Ergebnisse der Leistungen gemäß Anlage Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass jegliche gewerbliche Verbreitung ausgeschlossen ist. Von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungsrechte sind in Anlage Nr. _____ geregelt. Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB die Regelungen in Anlage Nr. _____.

9 Quellcode* Im Falle der Erstellung oder Bearbeitung von Software: ist gemäß Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der Quellcodes* auf folgendem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Quellcoderepository zu speichern: _____. wird abweichend von Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der Quellcodes* wie folgt gespeichert und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt: _____. wird abweichend von Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der Quellcodes* nicht täglich sondern _____ (z.B. am Ende jeder Arbeitswoche) abgespeichert. erfolgt die Übergabe des Quellcodes* auch am Ende jedes Leistungsmonats in elektronischer Form auf einem Datenträger.

10 Regelung entfällt

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 1275 LowCode Outsystems Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer NN Seite 9 von 26

11 Vertragsstrafen Als vertragsstrafenrelevant im Sinne von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten die im jeweiligen Einzelauftrag nach Nummer 3.1 vereinbarten Leistungstermine. Abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird für die in Anlage Nr. _____ genannten Leistungen die dort genannten Vertragsstrafen vereinbart. Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gilt die Vertragsstrafenregelung aus Ziffer 10.4 EVB- IT Dienstleistungs-AGB. Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. _____. Für jeden Verstoß gegen Ziffer 1.5 oder Ziffer 1.6 der EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat. Für jeden Verstoß des Auftragnehmers gegen die Regelung im ersten Aufzählungspunkt der Ziffer 8.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.

12 Weitere Regelungen

12.1 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten. der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. _____ zu unterstellen. die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten. folgende weitere Regelungen einzuhalten: gemäß Anlage Nr. 7 Modulare Vertraulichkeits- und Sicherheiterklärung. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheim haltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____. Falls Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. 6 eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet. Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. _____.

12.2 Teleservice* (Remoteservice) Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfahren einsetzen: _____ (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. _____ genügen.

12.3 Dokumentations- und Berichtspflichten Abweichend von Ziffer 6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die Leistungen in Anlage Nr. _____ nicht in deutscher, sondern in _____ Sprache. Weitere Dokumentations- und Berichtspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung.

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 1275 LowCode Outsystems Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer NN Seite 10 von 26

13 Interessenkonflikt Regelungen zur Vermeidung eines Interessenskonfliktes ergeben sich aus Anlage Nr. 7 Modulare Vertraulichkeits- und Sicherheiterklärung

14 Pflichten nach Vertragsende Ergänzend zu Ziffer 16 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich weitere Vereinbarungen zu den Pflichten des Auftragnehmers nach Vertragsende aus Anlage Nr. _____.

15 Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen: _____ Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung und 2 Ergänzende Vertragliche Regelungen

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 1275 LowCode Outsystems Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer NN Seite 11 von 26

Teil B: Überlassung von Standardsoftware auf Zeit (EVB-IT Überlassung Typ B)

1 Geltung der AGB Für Einzelaufträge über die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware gelten die EVB-IT Überlassung-AGB (Typ B) in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die Rangfolge der Geltung ergibt sich aus Teil A Nummer 2 (Bestandteile der Rahmenvereinbarung).

2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen Überlassung von Standardsoftware auf Zeit sonstige Leistungen siehe Produktübersicht in der Leistungsbeschreibung Ziff. 2

3 Überlassung von Standardsoftware Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber auf dessen nach Einzelauftrag Standardsoftware auf Zeit, ggf. einschließlich sonstiger Leistungen gemäß Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung und Anlage 4 Preisblatt. Folgende Eigenschaften werden vom Auftragnehmer zugesichert: _____. Der Auftragnehmer versichert, dass die in Anlage Nr. _____ aufgelistete Software die dort genannten Eigenschaften aufweist. Die Überlassung erfolgt beginnend zu dem im Einzelauftrag genannten Zeitpunkt zu dem/n in Anlage Nr. _____ vereinbarten Zeitpunkt(en) jeweils unbefristet, mindestens jedoch für die Dauer von _____ Monaten (Mindestvertragsdauer) für die Dauer von _____ Monaten für den/die in Anlage Nr. _____ vereinbarten Zeitraum/Zeiträume für den/die im Einzelauftrag vereinbarten Zeitraum/Zeiträume.

4 Vergütung Die Vergütung für die vereinbarten Leistungen ergibt sich gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen". Aus dem Miniwettbewerb gemäß Anlage Nr. _____.

4.1 Fälligkeit und Zahlung Die Vergütung ist monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals.

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 1275 LowCode Outsystems Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer NN Seite 12 von 26

jährlich bis zum _____ des laufenden Jahres. einmalig zum _____. gemäß Anlage Nr. 2 Ergänzende Vertragliche Regelungen

4.2 Regelung entfällt.

5 Dokumentation Sprache/Form (ergänzend/abweichend von Ziffer 2.2 EVB-IT Überlassung Typ B): _____ Vervielfältigungsrecht Die Dokumentation der Standardsoftware* gemäß Anlage Nr. _____, dort _____ kann _____fach vervielfältigt werden. Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. 2 Ergänzende Vertragliche Regelungen.

6 Besondere Nutzungsvereinbarungen gemäß Ziffer 3.2 EVB-IT Überlassung Typ B

6.1 Mehrfachnutzung Der Umfang der Mehrfachnutzung ergibt sich aus Anlage Nr. 1, d.h. die Standardsoftware* darf in dem dort genannten Umfang mehrfach gleichzeitig genutzt werden.

6.2 Systemumgebung Die Systemumgebung zur Nutzung der Standardsoftware* ergibt sich aus Anlage Nr. _____. Die Standardsoftware* wird in einer beliebigen Systemumgebung* genutzt.

7 Kopier- oder Nutzungssperren gemäß Ziffer 3.7 EVB-IT Überlassung Typ B Dem Auftragnehmer sind Kopier- oder Nutzungssperren in der Standardsoftware* bekannt. Einzelheiten siehe Anlage Nr. _____.

8 Kündigung (abweichend von Ziffer 4.1 EVB-IT Überlassung Typ B) Es wird eine Kündigungsfrist von _____ Monaten vereinbart.

9 Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken bei Kündigung der Nutzungsrechte bzw. nach Ende der Überlassungsdauer Der Auftraggeber ist berechtigt, nach dem Ende der Überlassungsdauer (wegen Zeitablauf, wegen Kündigung durch den Auftraggeber oder ordentlicher Kündigung durch den Auftragnehmer) eine Kopie der Standardsoftware* einschließlich der Dokumentation zu Prüf- und Archivierungszwecken gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr. _____ ohne gesonderte Vergütung zu behalten. Der Auftraggeber ist berechtigt, nach dem Ende der Überlassungsdauer (wegen außerordentlicher Kündigung durch den Auftragnehmer) eine Kopie der Standardsoftware* einschließlich der Dokumentation zu Prüf- und Archivierungszwecken

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 1275 LowCode Outsystems Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer NN Seite 13 von 26

gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr. _____ ohne gesonderte Vergütung zu behalten.

10 Störungsmeldung und Nacherfüllung

10.1 Adresse für Störungsmeldung gemäß Ziffer 7.4 EVB-IT Überlassung Typ B Die Störungsmeldung erfolgt an folgende Adresse:

Art des KontaktsKontaktdaten
Name/Firma:[…]
Organisationseinheit/Abteilung:[…]
Postanschrift:[…]
Telefon:[…]
E-Mail:[…]
Web-Adresse des Ticketsystems[…]

wie folgt: auf einem Störungsmeldeformular gemäß Anlage Nr. 1. mit ggfls. Ticketsystem* des Auftragnehmers, des Auftraggebers, welches unter der oben angegebenen Web-Adresse erreichbar ist. wie folgt zur Verfügung gestellt wird - siehe Kap 7 Anlage 1 Leistungsbeschreibung formlos.

10.2 Annahme der Störungsmeldung, Ergänzende Vereinbarungen zu Bereitschafts- und Reaktionszeiten Die Störungsmeldung wird während folgender üblicher Geschäftszeit des Auftragnehmers angenommen: _____ Ergänzende Vereinbarung zu Bereitschafts- und Reaktionszeiten gemäß Anlage Nr. _____

10.3 Telefonische Unterstützung Telefonische Unterstützung des Auftraggebers erfolgt nach gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung.

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 1275 LowCode Outsystems Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer NN Seite 14 von 26

11 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 11 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ B) ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. 7. Modulare Vertraulichkeits- und Sicherheiterklärung Die Parteien treffen Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. 7 Modulare Vertraulichkeits- und Sicherheiterklärung.

12 Erfüllungs- und Lieferort Erfüllungsort ist _____. Lieferort (falls abweichend vom Erfüllungsort) ist _____.

13 Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen: _____. Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. 2 Ergänzende Vertragliche Regelungen.

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Teil B: Pflege von Standardsoftware (EVB-IT Pflege S)

1 Geltung der AGB Für Einzelaufträge über die Pflege von Standardsoftware gelten die EVB-IT Pflege S-AGB in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die Rangfolge der Geltung ergibt sich aus Teil A Nummer 2 (Bestandteile der Rahmenvereinbarung).

2 Überblick über die vereinbarten Leistungen Dauerhafte Überlassung neuer Programmstände* Störungsbeseitigung Hotline Sonstige Pflegeleistungen

3 Beschreibung der Standardsoftware*, die Gegenstand der Pflegeleistungen ist Der Auftragnehmer erbringt auf Abruf einzelne oder alle der in Nummer 2 genannten Pflegeleistungen für die in Anlage Nr. _____ genannte Software.

4 Beginn / Dauer / Kündigung der Pflegeleistungen

4.1 Beginn / Dauer der Pflegeleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, beginnend mit dem im Einzelauftrag genannten Zeitpunkt dem Tag nach der Lieferung der Standardsoftware* zu den in Anlage Nr. _____ vereinbartem/n Zeitpunkt(en) jeweils unbefristet, mindestens jedoch für die Dauer von _____ Monaten (Mindestvertragsdauer) für die Dauer von _____ Monaten für den/die in Anlage Nr. _____ vereinbarten Zeitraum/Zeiträume für den/die im Einzelauftrag vereinbarten Zeitraum/Zeiträume. die vereinbarten Pflegeleistungen zu erbringen.

4.2 Kündigung von Pflegeleistungen Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Pflege S-AGB beträgt die Kündigungsfrist _____ Monat(e) zum Ablauf eines _____ (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr). Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftraggeber nicht zur Teilkündigung berechtigt.

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Version 1.0.1 vom 13.05.2025

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Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT Pflege S-AGB ergeben sich die Ansprüche des Auftragnehmers bei einer Kündigung gemäß Ziffer 15.2 EVB-IT Pflege S-AGB (dauerhafte Außerbetriebnahme von Standardsoftware*) aus Anlage Nr. _____. Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT Pflege S-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr. _____ vereinbart.

5 Vergütung

5.1 Vergütung für die Pflegeleistungen Die Vergütung für die vereinbarten Pflegeleistungen ergibt sich gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und abweichend bzw. ergänzend aus den Regelungen dieses Moduls. Soweit ein Pauschalfestpreis für Pflegeleistungen vereinbart ist, ist dieser die Pflegepauschale im Sinne dieses Moduls.

5.2 Fälligkeit und Zahlung Die Vergütung für die Pflegeleistungen ist abweichend von Ziffer 8.3 EVB-IT Pflege S-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals. jährlich bis zum _____ des laufenden Jahres. einmalig zum _____. gemäß Anlage Nr. _____.

Die Pflegepauschale ist abweichend von Ziffer 8.4 EVB-IT Pflege S-AGB nicht 30 Tage sondern _____ Tage nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.

6 Servicezeiten* für die Pflegeleistungen Die Servicezeiten ergeben sich aus Anlage Nr. _____. Die Servicezeiten ergeben sich aus nachfolgender Tabelle.

TageStörungsbeseitigung gemäß Nummer 7.2Hotlineggf. sonstige Pflegeleistungen gemäß Nummer 7.4
gemäß
Nummer 7.3
an Arbeitstagen Mo-Dovon 08:00 bis 17:00von bisvon bis
an Arbeitstagen Frvon 08:00 bis 17:00von bisvon bis
an Samstagenvon bisvon bisvon bis

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 1275 LowCode Outsystems Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer NN Seite 17 von 26

TageStörungsbeseitigung gemäß Nummer 7.2Hotlineggf. sonstige Pflegeleistungen gemäß Nummer 7.4
gemäß
Nummer 7.3
an Sonntagenvon bisvon bisvon bis
an Feiertagen am Erfüllungsortvon bisvon bisvon bis

7 Art und Umfang der Pflegeleistungen

7.1 Überlassung neuer Programmstände* der Standardsoftware* Die zu überlassenden Programmstände ergeben sich aus Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, verfügbare neue Programmstände* zu überlassen, wie nachfolgend geregelt: Patches*, Updates* Zeitpunkt der Leistung Auf Anforderung des Auftraggebers Unverzüglich, sobald verfügbar Upgrades* Zeitpunkt der Leistung Auf Anforderung des Auftraggebers Unverzüglich, sobald verfügbar Releases/ Versionen* Zeitpunkt der Leistung Auf Anforderung des Auftraggebers Unverzüglich, sobald verfügbar Der Auftragnehmer verpflichtet sich, neue Programmstände* zur Umsetzung von in Anlage Nr. 1 genannten Gesetzes- und sonstigen Normänderungen (gemäß Ziffer 2.1.2 EVB-IT Pflege-S AGB) zu überlassen. Besondere Vereinbarung zur Installation der Programmstände* durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. _____. Regelung zur Abnahme der Installation der Programmstände* gemäß Anlage Nr. _____

7.1.1 Art der Lieferung der zu überlassender Programmstände* Der Auftragnehmer liefert die Programmstände* wie folgt: auf Datenträger: Typ: _____, Kennzeichnung: _____. in folgender Form: _____ (z.B. durch Bereitstellung zum Download*). wie in Anlage Nr. 2 Ergänzende Vertragliche Regelungen beschrieben.

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7.1.2 Vergütung Es erfolgt keine gesonderte Vergütung der Installation der neuen Programmstände*; die Vergütung für die Leistungen dieser Nummer ist in der Pflegepauschale ent halten, sofern nicht nachfolgend Abweichendes geregelt ist. Ausgenommen hiervon ist die Installation der neuen Programmstände*, die nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" mit einer Obergrenze in Höhe von _____ pro _____ (z.B. pro Programmstand*, Monat, Quartal, Jahr etc.) gesondert zu vergüten ist.

7.2 Störungsbeseitigung

7.2.1 Leistungsumfang Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Störungen* der Standardsoftware* gemäß Anlage Nr. _____ zu beseitigen. Der Auftragnehmer ist abweichend von Ziffer 2.2 EVB-IT Pflege S-AGB verpflichtet, soweit erforderlich, im Rahmen der Pflicht zur Bereitstellung einer Umgehungslösung auch Eingriffe in deren Objekt- bzw. Quellcode vorzunehmen. Der Auftragnehmer ist abweichend von Ziffer 2.2 EVB-IT Pflege S-AGB nicht berechtigt, eine Störung* zunächst durch Bereitstellung einer Umgehungslösung zu beseitigen. Der Auftraggeber ist abweichend von Ziffer 2.2.1 EVB-IT Pflege S-AGB zur Übernahme eines neuen Programmstandes * im Rahmen der Störungsbeseitigung nicht verpflichtet. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. 2 Ergänzende Vertragliche Regelungen. ¹ Achtung! Bei Vereinbarung dieser Leistung ist zu beachten, dass der Auftragnehmer zu ihrer Erbringung auch technisch (z.B. Zugang zum Quellcode) und rechtlich (z.B. Bearbeitungsrecht) in der Lage sein muss.

7.2.2 Kenntniserlangung von Störungen*

7.2.2.1 Störungsmeldung durch den Auftraggeber Die Störungsmeldung erfolgt an folgende Adresse:

Art des KontaktsKontaktdaten
Name/Firma:[…]
Organisationseinheit/Abteilung:[…]
Postanschrift:[…]
Telefon:[…]
Fax:[…]
E-Mail:[…]
Web-Adresse des Ticketsystems[…]

wie folgt:

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auf dem Störungsmeldeformular gemäß Muster 1 (siehe auch Ziffer 10.2 EVB-IT Pflege S-AGB) auf einem Störungsmeldeformular gemäß Anlage Nr. _____. formlos. mit ggfls. Ticketsystem* des Auftragnehmers, des Auftraggebers, welches wie folgt zur Verfügung gestellt wird - siehe Anlage 1 Leistungsbeschreibung

7.2.2.2 Anderweitige Kenntniserlangung von Störungen* Der Auftragnehmer ist zur Feststellung von Störungen* (Monitoring) mit Hilfe des Überwachungssystems _____ (Produktbezeichnung) verpflichtet. Dieses Überwachungssystem muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT Pflege S-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. _____ genügen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich in dem in Anlage Nr. _____ genannten Umfang selbst Kenntnis von Störungen* zu verschaffen.

7.2.3 Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* Es werden folgende Reaktions- und Wiederherstellungszeiten * vereinbart: Diese Zeiten gelten ausschließlich für Störungen der überlassenen Standardsoftware (Pflege der Plattform). Für Störungen individuell entwickelter Applikationen gelten abschließend die Ziel-Reaktions- und Ziel- Entstörungszeiten nach Kapitel 3.5.2 der Anlage Nr. 1 (Leistungsbeschreibung).

StörungsklasseReaktionszeit* in StundenWiederherstellungszeit* in Stunden
Betriebsverhindernde Störung*14
Betriebsbehindernde Störung*412
Leichte Störung*824

Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* beginnen mit dem Zugang der entsprechenden Störungsmeldung, innerhalb der in Nummer 6 oder Ziffer 4.1 EVB-IT Pflege S-AGB für die Störungsbeseitigung vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während dieser Zeiten. Geht eine Störungsmeldung außerhalb der vereinbarten Servicezeiten* ein, beginnt die Reak tionszeit* mit Beginn der nächsten Servicezeit*. Der Störungsmeldung gleichgestellt ist der Zeitpunkt, an dem der Auftragnehmer Kenntnis von der Störung* erlangt hat oder hätte gemäß Nummer 7.2.2.2 erlangen können. Abweichend davon beginnen und laufen die Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* für Störungen* der Klassen _____ auch außerhalb der vereinbarten Servicezeiten*. auch innerhalb der folgenden Zeiten: _____. Die Reaktionszeiten* und Wiederherstellungszeiten* werden abweichend von den Definitionen in den EVB-IT Pflege S-AGB wie folgt definiert: _____ Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. _____ für die dort abweichend von Ziffer 3 EVB-IT Pflege S-AGB definierten Störungsklassen festgelegt.

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Ergänzend zu Ziffer 9.2 EVB-IT Pflege S-AGB können in Nummer 12 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertrags strafen vereinbart werden.

7.2.4 Vergütung Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Störungsbeseitigung ist in der Pflegepauschale enthalten. Die Vergütung für die Störungsbeseitigung ist nicht in der Pflegepauschale enthalten, sondern erfolgt nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und der Zuschlagstabelle dieses Moduls.“ mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.). bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt Euro.

7.3 Hotline

7.3.1 Umfang der Leistung Der Auftragnehmer gewährt Hotline-Service gemäß Ziffer 2.3 der EVB-IT Pflege S-AGB zu den in Nummer 6 vereinbarten Servicezeiten*. Abweichend von Ziffer 2.3.3 der EVB-IT Pflege S-AGB, darf der Auftragnehmer für die Hotline nur Personal einsetzen, das sachlich und fachlich so quali fiziert ist, dass auch komplexere Fragen zur Nutzung und Störungsmeldungen gelöst werden können. das gemäß Anlage Nr. _____ qualifiziert ist. Im Rahmen der Hotline werden auch Fragen zur Nutzung der Standardsoftware* beantwortet. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der Hotline Störungen*, soweit möglich, auch durch Teleservice* zu beseitigen. Abweichend von Ziffer 2.3.2 EVB-IT Pflege S-AGB ist lediglich der in Anlage Nr. _____ aufgeführte Personenkreis berechtigt, die Hotline in Anspruch zu nehmen. Abweichend von Ziffer 2.3.3 EVB-IT Pflege S-AGB erfolgt die Hotline zu folgenden Zeiten _____ in englischer Sprache. Abweichend von Ziffer 2.3.4 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftragnehmer nicht berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme einzusetzen. Abweichend von Ziffer 2.3.4 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftragnehmer nur in nachfolgendem Umfang berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme für die Entgegennahme und Zuordnung von Anrufen einzusetzen, soweit nur ein einheitliches Kennzeichen zur Identifizierung verwendet wird; nicht mehr als _____ (Anzahl) Auswahlalternativen pro Ebene abgefragt werden; der Kontakt zu einer natürlichen Person spätestens auf der _____ (z.B. zweiten) Ebene erfolgt; der Kontakt zu einer natürlichen Person spätestens nach _____ (Anzahl) Minuten erfolgt. Abweichend von Ziffer 2.3.6 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftragnehmer berechtigt, die Hotline über _____ anzubieten (Mehrwertdienstenummer, Mobilfunknummer, Auslandsrufnummer). Weitere Regelungen zur Hotline ergeben sich aus Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung.

7.3.2 Vergütung Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Hotline ist in der Pflegepauschale enthalten.

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Die Vergütung für die Hotline ist nicht in der Pflegepauschale enthalten, sondern erfolgt nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und Zuschlagstabelle dieses Moduls. mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.). bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt _____ Euro.

7.4 Sonstige Pflegeleistungen Der Auftragnehmer erbringt die in Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung konkret beschriebenen sonstigen Pflegeleistungen. Keine gesonderte Vergütung für die sonstigen Pflegeleistungen; die Vergütung für die sonstigen Pflegeleistungen ist in der Pflegepauschale enthalten. Die Vergütung für die sonstigen Pflegeleistungen ist nicht in der Pflegepauschale enthalten, sondern erfolgt nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und gemäß Zuschlagstabelle dieses Moduls aus Nummer 8.1 mit einer Obergrenze in Höhe von _____ pro _____ (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.). bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt _____ Euro.

8 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand

8.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Die Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus Anlage Nr. 4 Preisblatt.

8.2 Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus Anlage Nr. _____. Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus folgender Tabelle.

Lfd . Nr.BezeichnungZuschläge in Prozent auf die Vergütungssät ze für Tätigkeiten Arbeits tage Montag bis Freitag außerhalb der GeschäftszeitZuschläge in Prozent auf die Vergütungssät ze für Tätigkeiten Samstag von bisZuschläge in Prozent auf die Vergütungssät ze für Tätigkeiten Samstag von bisZuschläge inZuschläge in Prozent auf die Vergütungssät ze für Tätigkeiten Sonn- und Feiertage am Erfüllungs ort von bis
derProzent auf
Personalkategodie
rieVergütungssät
ze für
Tätigkeiten
Sonn- und
Feiertage am
Erfüllungs ort
von
bis

Festlegung der zuschlagsfreien Zeiten:

ArbeitstagZuschlagsfreie Zeiten
Montag bis Donnerstagvon _____ bis _____ Uhr
Freitagvon _____ bis _____ Uhr

weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.

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8.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.2.4 Satz 2 EVB-IT Pflege S-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.2.4 Sätze 2 und 3 EVB-IT Pflege S-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.

8.4 Reisekosten/Nebenkosten*/Reisezeiten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet; die Anfahrt zu Vor-Ort-Terminen wird über die Anfahrtspauschale je tatsächlichem Anfahrtstag nach Position 6.1 der Anlage Nr. 4 Preisblatt abgegolten. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

8.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. 2 Ergänzende Vertragliche Regelungen vereinbart.

9 Abnahme Regelung zur Abnahme ergeben sich aus Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung.

10 Mängelhaftung (Gewährleistung) Es gilt Ziffer 11.1 EVB-IT Pflege S-AGB mit der Maßgabe, dass für Sach- und Rechtsmängel die Verjährungsfrist statt 12 Monate _____ Monate beträgt. Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. _____. Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftraggeber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 11.2 EVB- IT Pflege-AGB), gilt nicht. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.

11 Regelung entfällt

12 Vertragsstrafen

12.1 Nichteinhaltung von vereinbarten Reaktionszeiten* Ziffer 9.2 der EVB-IT Pflege S-AGB gilt mit der Maßgabe, dass für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* folgende Vertragsstrafen vereinbart werden:

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Leistungsart Nummer (NummernÜberschreitung um ….Vertragsstrafe
7.2 und ggf. 7.4)

insgesamt pro Vertragsjahr jedoch maximal _____ Hinsichtlich der Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. _____.

12.2 Nichteinhaltung von vereinbarten Wiederherstellungszeiten* Ziffer 9.2 EVB-IT Pflege S-AGB gilt mit der Maßgabe, dass für die Nichteinhaltung von Wiederherstellungszeiten* folgende Vertragsstrafen vereinbart werden:

Leistungsart Nummer (z.B.Überschreitung um ….Vertragsstrafe
Nummern 7.2 und ggf. 7.4)

insgesamt pro Vertragsjahr jedoch maximal _____ Hinsichtlich der Nichteinhaltung von Wiederherstellungszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. _____.

12.3 Sonstige Vertragsstrafen Für jeden Verstoß gegen Ziffer 1.4 oder Ziffer 1.5 der EVB-IT Pflege S-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat. Es gelten die Regelungen der Anlage 2 Ergänzende Vertragliche Regelungen

13 Weitere Regelungen

13.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers:

Lfd. Nr. Position Fachliche Sicherheitsüber- Sonstige Anforderungen, Qualifikation prüfung z.B. weitere Ü 1, 2 oder 3 1 Sicherheitsanforderungen

FußnoteErläuterung
1Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz

Abweichend von Ziffer 7.1 EVB-IT Pflege S-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, für die Aufgaben gemäß Anlage Nr. _____ nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen. Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung.

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13.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. 7 Modulare Vertraulichkeits- und Sicherheiterklärung zu beachten. der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. _____ zu unterstellen. die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten. folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____

13.3 Kopier- oder Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf. Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____. Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende technische Merkmale nicht auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.

13.4 Teleservice* (Remoteservice) Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfahren einsetzen: _____ (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT Pflege S-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. _____ genügen.

13.5 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 18 EVB-IT Pflege S-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheim haltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____. durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. _____ eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß § 11 Absatz 2 BDSG). Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. 6.

13.6 Dokumentation Abweichend von Ziffer 5 EVB-IT Pflege S-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die Pflegeleistungen nicht in deutscher, sondern in _____ Sprache.

13.7 Erfüllungsort Erfüllungsort ist gemäß Einzelauftrag.

14 Sonstige Vereinbarungen Sonstige Vereinbarungen: _____ Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung.

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Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer

Datum, Auftraggeber Datum, Auftragnehmer

Begriffsbestimmungen

AuftragswertDer Auftragswert ist die Vergütung, die aufgrund eines Einzelauftrags zu zahlen ist.
BezugsberechtigterDer Bezugsberechtigte ist berechtigt zum Bezug von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung und Auftraggeber der von ihm oder für ihn erteilten Einzelaufträge (Einzelauftragsauftraggeber). Ob der Bezugsberechtigte auch selbst abrufberechtigt ist, ergibt sich aus Teil A, Nummer Teil AI 6.3 dieses Vertrages.
NebenkostenAufwendungen des Auftragnehmers, die zur Leistungserbringung notwendig und vom Auftraggeber ausdrücklich als zu erstatten vorgesehen sind, aber weder Reisekosten noch Materialkosten sind.
ReaktionszeitZeitraum, innerhalb dessen der Auftragnehmer mit den Störungs- bzw. Mängelbehebungsarbeiten zu beginnen hat. Der Zeit raum beginnt bei Cloudleistungen oder soweit ein Monitoring der Leistungen vereinbart mit dem Auftreten der Störung, anderenfalls mit Eingang der Störungsmeldung, läuft jedoch nur in den vereinbarten Ser vicezeiten*. Tritt die Störung außerhalb dieser Zeiten ein, beginnt die Reaktionszeit mit der nächsten Servicezeit*.
RemoteserviceLeistungen unter Inanspruchnahme von technischen Einrichtungen zur Fernkommunikation von einem Standort außerhalb des Einsatzortes der vertraglichen Leistungen, in einigen EVB-IT AGB auch als Teleservice bezeichnet.
StörungBeeinträchtigung der Eignung der Leistung zur vertraglich vereinbarten bzw., soweit eine solche Vereinbarung fehlt, zur vorausgesetzten oder sonst zur gewöhnlichen Verwendung. Dies gilt unabhängig von einem Vertretenmüssen und unabhängig davon, ob diese Abweichung bereits bei Leistungsbeginn vorlag.

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Version 1.0.1 vom 13.05.2025

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SystemkomponenteTeil des Gesamtsystems*, z. B. Hard- oder Software*. Hierzu gehören auch überlassene neue Programmstände* für die Software*.
TicketsystemEin Ticketsystem (auch Trouble-Ticket-System genannt) ist ein IT-System, mit dessen Hilfe Meldungen und Anfragen empfangen, klassifiziert, bestätigt und mit dem Ziel der Beantwortung bzw. der Problemlösung bearbeitet und deren Fortschritt beobachtet und überwacht werden können. Das Ticketsystem bestätigt den Eingang der Meldung unter Wiederholung deren Inhalts.

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